Gebrauchte Markenkleidung: Ebay-Verkäufer von Abmahnwelle überrumpelt (Spiegel Online, 2.9.2008)

Gebrauchte Markenkleidung

Ebay-Verkäufer von Abmahnwelle überrumpelt

Die Versteigerung brachte 40,50 Euro, eine Kanzlei fordert nun 1370 Euro: Wer gebrauchte Kleidung von Marken wie Ed Hardy bei Ebay verkauft, riskiert saftige Abmahnungen. Die Auktionen könnten gegen das Urheberrecht verstoßen - viele arglose Privatverkäufer bekamen schon Mahnpost vom Anwalt.

Spiegel Online, 2.9.2008

ERROR_FILE

Ein denkbar schlechtes Geschäft: Für gut 80 Euro ersteigert Sarah Ertl aus einem Dorf bei Stuttgart im April eine Jacke mit Motiven des Tattoo-Künstlers Don Ed Hardy. Im August versteigert Ertl die Jacke wieder - Begründung in der Ebay-Beschreibung: "Finde, dass sie sehr klein ausfällt". 40,50 Euro ist das Höchstgebot.

ERROR_FILE

Ein paar Tage später bekommt Ertl Post von der Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein. Sie habe mit der Auktion das Urheberrecht verletzt, solle binnen einer Woche eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die Kosten der Abmahnung von 1379,80 Euro erstatten.

Die Kanzlei Winterstein handelt laut der SPIEGEL ONLINE vorliegenden Abmahnung im Auftrag der Stuttgarter Firma K&K Logistics. Die hat eine exklusive Lizenz für Werke des Modelabels Ed Hardy und exklusive Nutzungsrechte für der Marke zugehörige Werke (Logos, Illustrationen und Motive) in Deutschland und Österreich. Ed Hardy International gibt die Firma auf der eigenen Seite als exklusiven Lizenznehmer an.

Aus dieser Lizenz leitet die Kanzlei Winterstein in der Abmahnung sehr weit reichende Ansprüche ab:

Es wurden auf den "zum Verkauf angebotenen Waren die geschützten Werke angebracht, ohne die erforderliche Zustimmung unseres Auftraggebers einzuholen. Mithin handelt es sich bei diesen Waren um Fälschungen."

Wird also auch abgemahnt, wer zum Beispiel eine Ed-Hardy-Kappe in Deutschland verkauft, die er in Los Angeles in einem offiziellen Ed-Hardy-Shop erstanden hat? Weil die Stuttgarter K&K Logistics das nicht erlaubt? Fragen von SPIEGEL ONLINE zu den Abmahnungen hat die Kanzlei Winterberg nicht beantwortet.

Dafür aber deren Auftraggeber: Clemens Kappler, Geschäfsführer der K&K Logistics erklärt SPIEGEL ONLINE, man habe die Kanzlei Winterstein beauftragt, um gegen Fälschungen von Ed-Hardy-Produkten bei Ebay vorzugehen. Kappler: "Die Marke ist sehr beliebt, auch bei Fälschern."

Kappler geht auf Basis der Beobachtungen seiner Mitarbeiter von einem Fälschungsanteil von bis zu 90 Prozent bei den Ebay-Angeboten aus. Man könne viele Kleidungsstücke entdecken, die es so in keiner Ed-Hardy-Kollektion gäbe. Kappler: "Wir müssen dagegen vorgehen. Die Marke ist unser Kapital, wir müssen unsere Firma, die Mitarbeiter, die Einzelhändler, die Kunden schützen. Wenn wir nichts gegen Fälschungen tun, sind wir schnell weg vom Fenster."

Hilferufe im Ebay-Forum

Ein Blick in entsprechende Ebay-Foren zeigt, dass offenbar viele eBay-Mitglieder betroffen sind, auch solche, die nur wenige Artikel verkaufen. Auf Ebay-Fragen spezialisierte Anwälte berichten von vielen aktuellen Fällen. So vertritt der Hamburger Anwalt Jörg Dittrich mehrere Mandanten, die von der Kanzlei Winterstein wegen Auktionen mit Kleidung der Marken Ed Hardy und Abercrombie & Fitch abgemahnt wurden. Auch die Anwältin Verena Eckert von der Münchner IT-Recht-Kanzlei berichtet von aktuellen Fällen, in denen sie Abgemahnte vertritt. (Wie die Anwälte die Rechtslage einschätzen, lesen Sie im Kasten unten)

In den Ebay-Foren häufen sich in den vergangen Wochen Hilferufe wie diese: 

  • "Bin auch betroffen, hatte keine Ahnung, dass man eine Lizenz braucht, hab ein Shirt geschenkt bekommen, das ich dann eingestellt hab." ( Ebay-Forum)
  • "Ich habe ebenfalls eine Abmahnung erhalten und soll nun ca. 1350 Euro zahlen. Habe mir in einem amerikanischen Onlineshop 2 Shirts von Ed Hardy gekauft. Eins für mich in Größe M und eins für meinen Mann in Größe XL. Was ich leider nicht erkannt habe, war, dass es sich um Full Strass Shirts handelte. Nicht mein Ding und für meinen Mann selbstverständlich auch nicht. Habe sie dann auf Ebay verkauft und für eins dann diese Abmahnung erhalten." ( Ebay-Forum)
  • "Habe auch einen netten Brief von einer Anwaltskanzlei, die den Lizenznehmer vertritt, bekommen. Ich habe 2 gebrauchte Ed Hardy Shirts, die ich bei Ed Hardy online gekauft bzw. auch direkt in L.A. im Ed Hardy Store." ( Ebay-Forum)

K&K-Geschäfsführer Kappler versichert, dass seine Firma alles daran setzt, nur Verkäufer von Fälschungen abzumahnen: "Ich habe Mitarbeiter, die jede Ed-Hardy-Auktion prüfen. Hier wird nicht automatisch abgemahnt, wir gucken genau, was da verkauft wird." Wer als Privatperson gebrauchte Originalware verkauft, habe nichts zu befürchten: "Solche Fälle verfolgen wir nicht. Privatpersonen haben das gute Recht, ihre gebrauchte Orignalware zu verkaufen. Wenn da doch ein Fehler passiert, genügt ein Anruf bei uns. Wenn der Kunde belegen kann, dass er privat gebrauchte Originale verkauft hat, ist die Sache aus der Welt."

Etwas anderes sei es aber, wenn Privatpersonen Ed-Hardy-Fälschungen weiterverkaufen. Kappler: "Die Menschen sollten wissen, dass es ein echtes, neues Ed-Hardy-Shirt nicht für 25 Euro bei Ebay oder im Türkeiurlaub zu kaufen gibt. Wer so etwas weiterverkauft, muss bedenken, dass es sich wahrscheinlich um Fälschungen handelt." In solchen Fällen habe er auch keine Bedenken, gegen Privatpersonen vorzugehen, sagt Kappler: "Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer Fälschungen weiterverkauft, auch im kleinen Stil, bricht das Gesetz."

Und dagegen gehe man vor.

Die Erfahrungsberichte aus dem Ebay-Forum decken sich auch nicht mit einer Selbstdarstellung der Kanzlei Winterstein, die im Web abrufbar ist. In dem PDF-Newsletter der Kanzlei "Insight" vom Juli 2007 ( PDF-Dokument), das auf der Homepage noch abrufbar ist, wirbt die Kanzlei in einem Artikel so: "Mit 'AuctionControl' kann die Kanzlei genau ermitteln, wer gewerblich im Netz tätig ist."

Kontroll-Software scannt Ebay-Angebot

Gemeint ist eine Software, die das Ebay-Angebot permanent nach bestimmten Kriterien scannt. Außerdem argumentiert die Eigenwerbung der Anwälte so: 

"Mit einem Preisfilter kann die Software eine Liste aller Händler ermitteln, die bestimmte Artikel unter dem Verkaufspreis anbieten, den die Hersteller empfehlen. 'In solchen Fällen können wir davon ausgehen, dass es sich um Plagiate handelt', meint RA Guhl."

Damit steht ein Wort gegen das andere. Die Abgemahnten behaupten, nur echte Gebrauchtware versteigert zu haben, die Abmahner, dass sie so etwas nicht abmahnen würden. Alles nur ein Missverständnis?

Möglich. Die Kanzlei Winterstein ist in der Vergangenheit schon mit ähnlichen Ebay-Abmahnwellen aufgefallen. Im Oktober 2006 berichtete der SPIEGEL über ein Abmahnflut der US-Modefirma "Abercrombie & Fitch" gegen deutsche Verbraucher.

Im Gespräch mit dem SPIEGEL sagte Anwalt Thomas Stein der Kanzlei Winterstein und Ruhrmann damals in fröhlicher Offenheit: "Markenartikler suchen zähnefletschende Anwälte wie uns." Das sei "ein durchaus lukratives Mandat". Von SPIEGEL ONLINE schriftlich gestellte Fragen zu den aktuellen Abmahnungen beantwortete die Kanzlei nicht.

ABMAHNUNGEN: WAS EBAY-NUTZER BEI MARKENKLEIDUNG BEACHTEN MÜSSEN

Müssen auch Käufer Abmahnungen fürchten?
In der Regel nicht. Wer als Privatmensch einkauft, greife "weder in Marken- noch Urheberrechte ein", erläutert Anwalt Jörg Dittrich. Aber: "Problematisch wird es allerdings dann, wenn der gefälschte Artikel später weiterveräußert werden soll." Bei Einzelfällen könnten Gerichte bei Käufern von Fälschungen durchaus einen Unterlassungsanspruch erkennen. Anwältin Verena Eckert beschreibt, in welchen Einzelfällen so etwas denkbar ist: "Dies setzt voraus, dass der Kauf im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs stattfindet und der Käufer entweder die Absicht hat, die Waren weiterzuverkaufen oder diese aus dem Ausland einführt."

Verletzen private Verkäufer Rechte, wenn sie gefälschte Produkte im Glauben an deren Echtheit verkaufen?
Es ist egal, wie sehr man an die Echtheit glaubt. Wenn der Artikel nicht echt ist, zählt die Überzeugung und auch die möglicherweise guten Gründe dafür nicht. Anwalt Jörg Dittrich: "Gerade die Unterlassungsansprüche der Rechteinhaber sind stets verschuldensunabhängig - es spielt insoweit keine Rolle, ob dem Anbieter bekannt war, dass es sich um ein Plagiat handelt oder ob er dies hätte erkennen können oder müssen." Bei Abmahnungen in Sachen Ed-Hardy-Artikel ist es hier auch nebensächlich, ob die Verkäufer privat oder geschäftlich handeln. Warum, erklärt Anwalt Dittrich so: "Dabei spielt vor allem der Umstand eine Rolle, dass die auf den Ed-Hardy-Artikeln aufgebrachten Grafiken und Applikationen oftmals urheberrechtlichen Schutz genießen. Ist das der Fall, werden durch die Veräußerung eines gefälschten Ed-Hardy-Artikels die Rechteinhaber schon dann beeinträchtigt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgt. Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob ein 'Handeln im geschäftlichen Verkehr' vorliegt."

Ist es überhaupt ratsam, Markenartikel auf Ebay zu kaufen und weiterzuverkaufen?
Anwalt Jörg Dittrich schätzt das Risiko, "über Ebay ein Plagiat zu erwerben, nicht erheblich größer als anderenorts" ein. Grundregeln: "Wie auch sonst sollte man darauf achten, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt und ob dieser die Originalität auch tatsächlich zusichert. Erleidet man dann trotzdem Schiffbruch, sollte man das in keinem Fall hinnehmen und den Vorfall neben Ebay ggf. auch den Rechteinhabern melden." Aber natürlich hat man auch bei seriös wirkenden Anbietern keine absolute Gewissheit. Ob man solche Artikel selbst bei Ebay verkauft - das muss sich jeder Ebayer gut überlegen und vor dem Einstellen prüfen, wie gut er die Echtheit dokumentieren kann, falls eine Abmahnung kommt. Anwältin Eckert: "Ich rate jedem dringend ab, Markenartikel, die er nicht beim nachweislich lizenzierten Fachhandel innerhalb der Europäischen Union gekauft hat, bei Ebay zu verkaufen." Generell rät Anwalt Dittrich, vor dem Versteigern alles zu prüfen: "Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Original in Händen hält, der sollte sich in jedem Fall vorab informieren und nicht alleine darauf vertrauen, dass das Angebot gegenbenenfalls gelöscht wird, falls dieses rechtlich problematisch ist. Denn oftmals ist es dann schon zu spät und der Ärger mit den Rechteinhabern ist nicht mehr aufzuhalten." 

Kann abgemahnt werden, wer echte Ed-Hardy-Artikel versteigert?
Die Antwort ist nicht so einfach, wie es scheint. Einerseits gilt, so Anwalt Jörg Dittrich, der Grundsatz: "Wenn es sich um Originalware handelt, darf diese regelmäßig auch ohne gesonderte Zustimmung der Rechteinhaber weiterveräußert werden. Es droht dann also keine Abmahnung. Man spricht in dem Fall davon, dass sich die Rechte der Hersteller bzw. Lizenznehmer bereits mit dem ersten Verkauf erschöpft haben - den weiteren Vertrieb von Originalware können und dürfen die Rechteinhaber nicht weiter regulieren".Eine wichtige Ausnahme, die man unbedingt beachten muss, hebt der Jurist hervor: "Dies gilt stets nur für solche Artikel, die durch die Rechteinhaber oder mit deren Zustimmung im Gebiet der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Verkehr gebracht wurden. Solche Artikel, die gar nicht für den europäischen Markt freigegeben sind, dürfen hier - auch wenn es sich um Originale handelt - nicht ohne die Zustimmung der Rechteinhaber vertrieben werden." 

Welchen Unterschied macht es für Abgemahnte, ob ihre Auktion als Privatgeschäft oder geschäftlich gilt?
Vor Gericht kann diese Einschätzung entscheiden, wie schmerzhaft der Rechtsstreit für den Versteigerer ausgeht. Anwalt Dittrich erklärt: "Handelt der Verkäufer im geschäftlichen Verkehr, so droht beim Verkauf von gefälschten Artikeln die Verletzung gewerblicher Schutzrechte - so insbesondere von Markenrechten. Beim Verkauf privater Habe greifen die Bestimmungen des Markengesetzes (MarkenG) nicht ein." Aber hier sind gerade die Produkte von Ed Hardy ein besonderer Fall: Wenn die Motive auf Artikeln beispielsweise Grafiken beinhalten, die so künstlerisch ausgestaltet sind, dass sie vom Urhebergesetz geschützt sind, können auch Privatleute wegen einer Verletzung von Urheberrechten belangt werden. Denn, so Anwalt Dittrich: "Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt." 

Wie ist der Unterschied zwischen Privatgeschäft und geschäftlichem Verkehr definiert?
Die Frage ist ein großer Unsicherheitsfaktor für alle Ebay-Händler und Gelegenheitsverkäufer. Hier wägen die Gerichte ab - eindeutige und immer gültige Grenzwerte gibt es nicht. Anwältin Verena Eckert: "Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs soll nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weit ausgelegt werden. Die Gerichte haben daher alle Umstände des Einzelfalles in ihre Beurteilung einfließen zu lassen." 

ERROR_FILE

Fotoblogs:
dmg60 dad60 ada60