Service Konrad Lischka ist Journalist, arbeitet seit April 2007 als Redakteur bei Spiegel Online, war von 2004 bis 2007 Redaktionsleiter, später Chefredakteur des Literaturmagazins bücher und hat als Textchef bei der VVA-Gruppe gearbeitet. Er hat eineAusbildung zum Redakteur an der Deutschen Journalistenschule absolviert, war Mitarbeiter der Süddeutschen Zeitung und Frankfurter Rundschau (Feuilleton), hat für Medien wie c't und die Neue Zürcher Zeitung über IT-Themen geschrieben, für die taz aus Bayern berichtet und ein Buch über die Geschichte des Computerspiels im Heise-Verlag veröffentlicht. http://www.klischka.de/joomla/artikel/service 2010-01-04T23:24:14Z Joomla! 1.5 - Open Source Content Management Schritt für Schritt: So schotten Sie Ihr Facebook-Profil ab (Spiegel Online, 17.12,2009) 2009-12-19T17:11:51Z 2009-12-19T17:11:51Z http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/858-schritt-fuer-schritt-so-schotten-sie-ihr-facebook-profil-ab Konrad Lischka [email protected] <h4>Schritt für Schritt<br /></h4> <h1>So schotten Sie Ihr Facebook-Profil ab</h1> <h4>Suchmaschinen dürfen jedes Profil scannen, Anwendungen von Drittanbietern persönliche Details abgreifen - die Standardeinstellungen bei Facebook präsentieren die Mitgliederinformationen sehr freizügig. SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Mitglieder die Kontrolle über ihre Daten behalten.<br /></h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,667331,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 17.12,2009</a></h5> <p> <script type="text/javascript" src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5"></script></p> </p> <p>Facebook-Boss Marc <span class="spTextlinkInt"><a title="Zuckerberg ist nicht nur ein Fan von Nicolas Sarkozy und Barack Obama" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,666720,00.html">Zuckerberg ist nicht nur ein Fan von Nicolas Sarkozy und Barack Obama</a></span>, sondern begeistert sich auch für Firefox, iTunes und Apple-Angebote für Studenten - nicht gerade peinlich, aber auch kein Grund zur Freude für Facebook-Anteilseigner Microsoft. Denn jeder Facebook-Nutzer kann diese Information seit einigen Tagen auf Zuckerbergs Facebook-Profil nachlesen.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> </script><script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script></p> <p>Schuld daran ist eine Änderung bei den Facebook-Datenschutzeinstellungen. Einige der Nutzerdaten behandelt Facebook nun als "öffentlich zugängliche Informationen". Das bedeutet: Man kann Anwendungen von Drittanbietern, Facebook-Mitgliedern und Websites, auf denen man sich mit dem Facebook-Login anmeldet, nicht untersagen, diese Informationen zu verwenden. Konkret sind das Name, Profilbild, Geschlecht, Wohnort, die Liste der eigenen Facebook-Kontakte, Zugehörigkeit zu Netzwerken und Fan-Seiten.</p> <p><strong>Freunde, Kollegen, Suchmaschinen und Drittanbieter - SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Nutzer ihre Daten bei Facebook kontrollieren.</strong></p> <p><strong>Was verrät man überhaupt?</strong></p> <p>Natürlich funktioniert ein soziales Netzwerk wie Facebook am besten, wenn man eine gewisse Chance hat, seine Freunde und Kollegen zu finden und wiederzuerkennen. Wer gar nichts von sich preisgibt, kann sein Profil auch löschen. Aber angesichts der neuen Datenschutzregeln bei Facebook ist es wichtiger denn je, genau einzuschätzen, wie viel man in der Facebook-Datenbank über sich speichern will.</p> <p>Will man zum Beispiel, dass jeder das Profilbild sehen kann, auf dem man Mickey Mouse umarmt? Oder: Will man, dass jedes Facebook-Mitglied (und nicht nur Freunde oder Freunde von Freunden) sehen, welche Angebote man zu seinen Lieblingsseiten hinzugefügt hat wie auf Mark Zuckerbergs Seite?</p> <p>Weil man die Zugriffe auf diese Informationen bei Facebook nicht einschränken kann, sollte man sich gut überlegen, welche man überhaupt preisgibt. Wie Facebook-Sprecher Barry Schnitt <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Sprecher zu Techcrunch über Datenschutz" href="http://www.techcrunch.com/2009/12/15/facebook-lie-terms-of-service/" target="_blank">Techcrunch</a></span> sagte: "Man muss kein Profilfoto veröffentlichen oder man kann eines seines Hundes nehmen. Man muss nicht sagen, in welcher Stadt man wohnt, man kann aber auch Atlantis oder Walhalla angeben."</p> <p>Ob man seinen "Beziehungsstatus", wie das in Facebook-Sprech heißt, unbedingt angeben muss, wird jeder für sich entscheiden. Ein wichtiges Detail dabei: Obwohl man in den Einstellungen der Privatsphäre angeben kann, dass nur man selbst diese Details sehen kann, wird doch jede Veränderung automatisch im Profil angezeigt. Die Freunde sehen also, wenn man seinen "Beziehungsstatus" ändert, diese Benachrichtigung lässt sich derzeit nicht abschalten. Die sich aus solchen Aktualisierungen entspinnenden Debatten sind manchmal lustig. Dass sie sich entspinnen, sollte man aber vorher wissen und bedenken.</p> <p>Wenn Sie bei Facebook eingeloggt sind, können Sie sich mit einem <span class="spTextlinkExt"><a title="So sehen Unbekannte Ihr Facebook-Profil" href="http://www.facebook.com/profile.php?viewas=499458919" target="_blank">Klick auf diesen Link anzeigen lassen, welche Informationen auf ihrem öffentlichen Facebook-Eintrag zu sehen sind</a></span>. Diese Seite können alle Facebook-Mitglieder sehen, auch wenn sie gar nicht in Kontakt zu Ihnen stehen. Unter Umständen sieht so auch das Suchergebnis zu Ihrem Namen aus, dass die Nutzer von Bing, Google und anderen Suchmaschinen erhalten.</p> <p><strong>Freundes- und Kollegenlisten pflegen</strong></p> <p>Das Durchschnittsalter bei Facebook steigt merklich und heute wird jeder Mensch mit Facebook-Profil in seinem Kontaktnetzwerk Freunde, Verwandte, entfernte Bekannte, Arbeitskollegen und gar Chefs haben. Wer bei einem so verzweigten Netzwerk Partyfotos, Kommentare über den Urlaubsort, den Kaffee im Büro oder die Erkältung einstellt, will sicher nicht, dass alle alles lesen.</p> <p>Man kann bei jedem Foto und Kommentar bei Facebook neu entscheiden, wer das sehen darf. Das funktioniert aber nur, wenn man seine Facebook-Kontakte regelmäßig in Gruppen sortiert ( <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten von Kontakt-Listen" href="http://bit.ly/4XenpU" target="_blank">auf dieser Seite</a></span>)</p> <p>Den meisten Menschen werden wohl drei Gruppen wie Freunde, Job, Kollegen genügen. Da lässt sich bei jedem Foto und Kommentar ganz gut einschätzen, ob das nur Freunde, oder auch Mitarbeiter etwas angeht.</p> <p><strong>Anzeige von Profil- und Kontaktdaten anpassen</strong></p> <p>Unabhängig von einzelnen Beträgen kann man für Listen auch allgemein einstellen, wer welche Details des eigenen Profils zu Gesicht bekommt, wer kommentieren kann und so weiter. Die gesamten Einstellungen zur Privatsphäre bei Facebook bauen auf den Gruppen auf - die sollten also gut gepflegt sein.</p> <p>Man kann Facebook-Kontakte auch mehreren Gruppen hinzufügen, wobei dann die restriktiveren Regeln greifen. Wer welche <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten der Profil-Privatsphäre" href="http://bit.ly/7koZxs" target="_blank">Profilinformationen</a></span> sieht, kann man auf dieser, wer welche <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten der Freigabe von Kontaktinformationen" href="http://bit.ly/8VsrGg" target="_blank">Kontaktinformationen</a></span> erhält, hier einstellen. Man kann bestimmte Details auch für einzelne Kontakte ausblenden - unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit.</p> <p>Die Standardeinstellungen zum Datenschutz von Facebook sollte man kritisch prüfen und nicht einfach akzeptieren.</p> <p><strong>Liste aller Freunde verstecken</strong></p> <p>In den neuen Standardeinstellungen ist Facebook sehr freizügig beim Anzeigen einiger Details: Wer die Voreinstellungen nicht ändert, zeigt zum Beispiel allen Facebook-Mitgliedern seine gesamte Kontaktliste. Nun will man nicht unbedingt, dass alle Welt sieht, wen man kennt. Hier sind die Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Privatsphäre bei Facebook inzwischen leider arg eingeschränkt: Der Anbieter hat die Kontaktliste zu öffentlich verfügbaren Informationen erklärt, weshalb es für Mitglieder keine Möglichkeit mehr gibt, Drittanwendungen den Zugriff darauf zu verbieten.</p> <p>Allerdings kann man es Fremden erheblich erschweren, die eigene Kontaktliste zu scannen. Man muss dazu auf der eigenen Profilseite auf das Stiftsymbol rechts oben in der Kontaktbox klicken. In dem Menü "Feld bearbeiten" muss das Häkchen neben der Option "Allen die Freundesliste anzeigen" verschwinden. Ist diese laxe Standard-Option ausgeschaltet, sehen nur noch die eigenen Kontakte, mit wem man bei Facebook verbunden ist, Suchmaschinen und anderen Facebook-Nutzern werden diese Informationen nicht mehr angezeigt. Drittanwendungen können dennoch auf diese Informationen zurückgreifen.</p> <p><strong>Persönliche Daten für Drittanbieter sperren</strong></p> <p>Eine ärgerliche Standardeinstellung bei Facebook erlaubt es Programmen von Drittanbietern, auf persönliche Daten zuzugreifen, auch wenn man diese Erweiterung gar nicht installiert hat. Es genügt, wenn ein Facebook-Kontakt eine Erweiterung installiert. Facebook gibt dieses Beispiel: "Eine Grußkarten-Anwendung kann zum Beispiel dein Geburtsdatum verwenden, um deinen Freund dazu aufzufordern dir eine Geburtstagskarte zu schicken."</p> <p>Diese Anwendungen - die man im Zweifelsfall nicht kennt und nie zu Gesicht bekommen hat - können aber auch diese Daten abgreifen: Familie und Beziehung, Ausbildung und Beruf, religiösen und politische Ansichten, Fotos der Mitglieder.</p> <p>Man kann all diese Standardzustimmungen automatisch komplett widerrufen - <span class="spTextlinkExt"><a title="Persönliche Daten für Drittanwender sperren" href="http://bit.ly/7mcjfr" target="_blank">auf dieser</a></span> Seite.</p> <p><strong>Suchmschinen vom Profil aussperren</strong></p> <p>Wer einen Namen googelt, findet schnell das Facebook-Profil der Zielperson. Und wer nicht googelt, sucht direkt bei Facebook. Dass man in beiden Fällen fündig wird, ermöglichen Facebooks offenherzige Standardeinstellungen zur Privatsphäre bei Suchergebnissen. Das kann man <span class="spTextlinkExt"><a title="Suchmaschinen vom Facebook-Profil aussperren" href="http://www.facebook.com/settings/?tab=privacy" target="_blank">auf dieser Seite unterbinden</a></span>.</p> <p><strong>Kommentare Dritter kontrollieren</strong></p> <p>Die Freunde loben auf der Facebook-Profilseite Ihre Trinkfestigkeit und der Chef liest mit? Kann man machen, muss nicht sein: Man kann auf der eigenen Profilseite einerseits sehr restriktiv sein und verbieten, dass Freunde überhaupt auf der eigenen Profilseite kommentieren oder Schreiben. Dazu muss man bei Facebook angemeldet sein, das eigene Profil aufrufen, dann unter dem großen Pinnwandbalken rechts auf der Seite auf Optionen klicken, dann erneut auf Einstellungen (warum auch immer).</p> <p>Bei den nun verfügbaren Optionen lässt sich radikal jede Kommunikation auf der eigenen Profilseite unterbinden, in dem man das Häkchen neben "Freunde können an meine Pinnwand schreiben" entfernt. Man kann auch etwas subtiler vorgehen und einer bestimmten Liste der eigenen Kontakte die Kommentare vorenthalten. Dazu klickt man auf die Auswahlbox zu "Wer kann die Beiträge meiner Freunde sehen" und wählt unter "Benutzerdefiniert" nun die Listen mit den Freunden aus und lässt Arbeitskollegen oder Chefs außen vor.</p> <p>Mit Fotos ist das etwas schwieriger: Die eigenen Freunde können Fotos hochladen und mit dem Profil jedes Kontaktes verknüpfen. Man kann diese Markierungen durch dritte nicht unterbinden, man kann auch nicht eine Vorabgenehmigung zum Markiert-Werden erzwingen. Man kann sich aber zumindest von Facebook darüber benachrichtigen lassen, dass man irgendwo markiert wurde (<a title="Facebook-Benachrichtigungen einstellen" href="http://www.facebook.com/editaccount.php?notifications" target="_blank">auf dieser Seite</a>).</p> <p>Auch Anwendungen von Drittanbietern kann man in einem unbedachten Moment oder gar bei vollem Bewusstsein das Absetzen von Nachrichten auf der eigenen Profilseite erlaubt haben. Was man welchen Erweiterungen von Drittanbietern erlaubt hat, welche überhaupt für das eigene Profil aktiviert sind, kann und sollte man regelmäßig auf dieser <a title="Facebook-Anwendungen von Drittanbietern kontrollieren" href="http://bit.ly/59UnJI" target="_blank">Seite prüfen</a>.</p> <p><strong>Sie wissen mehr? Teilen Sie Ihre Erfahrungen, geben Sie Tipps!</strong></p> <p>Welche Tipps haben Sie fürs Datenmanagement bei Facebook? Wie schützen Sie Ihre Privatsphäre in sozialen Netzwerken? Teilen Sie Ihre <span class="spTextlinkExt"><a title="SPIEGEL ONLINE Forum zum Datenmanagement bei Facebook" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9983" target="_self">Erfahrungen im Forum hier auf SPIEGEL ONLINE</a></span> oder auf der <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das! auf Facebook" href="http://is.gd/5hQ4d" target="_blank">Facebook-Seite von "So geht das!"</a></span>.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> </script><script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script></p> <h4>Schritt für Schritt<br /></h4> <h1>So schotten Sie Ihr Facebook-Profil ab</h1> <h4>Suchmaschinen dürfen jedes Profil scannen, Anwendungen von Drittanbietern persönliche Details abgreifen - die Standardeinstellungen bei Facebook präsentieren die Mitgliederinformationen sehr freizügig. SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Mitglieder die Kontrolle über ihre Daten behalten.<br /></h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,667331,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 17.12,2009</a></h5> <p> <script type="text/javascript" src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5"></script></p> </p> <p>Facebook-Boss Marc <span class="spTextlinkInt"><a title="Zuckerberg ist nicht nur ein Fan von Nicolas Sarkozy und Barack Obama" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,666720,00.html">Zuckerberg ist nicht nur ein Fan von Nicolas Sarkozy und Barack Obama</a></span>, sondern begeistert sich auch für Firefox, iTunes und Apple-Angebote für Studenten - nicht gerade peinlich, aber auch kein Grund zur Freude für Facebook-Anteilseigner Microsoft. Denn jeder Facebook-Nutzer kann diese Information seit einigen Tagen auf Zuckerbergs Facebook-Profil nachlesen.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> </script><script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script></p> <p>Schuld daran ist eine Änderung bei den Facebook-Datenschutzeinstellungen. Einige der Nutzerdaten behandelt Facebook nun als "öffentlich zugängliche Informationen". Das bedeutet: Man kann Anwendungen von Drittanbietern, Facebook-Mitgliedern und Websites, auf denen man sich mit dem Facebook-Login anmeldet, nicht untersagen, diese Informationen zu verwenden. Konkret sind das Name, Profilbild, Geschlecht, Wohnort, die Liste der eigenen Facebook-Kontakte, Zugehörigkeit zu Netzwerken und Fan-Seiten.</p> <p><strong>Freunde, Kollegen, Suchmaschinen und Drittanbieter - SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Nutzer ihre Daten bei Facebook kontrollieren.</strong></p> <p><strong>Was verrät man überhaupt?</strong></p> <p>Natürlich funktioniert ein soziales Netzwerk wie Facebook am besten, wenn man eine gewisse Chance hat, seine Freunde und Kollegen zu finden und wiederzuerkennen. Wer gar nichts von sich preisgibt, kann sein Profil auch löschen. Aber angesichts der neuen Datenschutzregeln bei Facebook ist es wichtiger denn je, genau einzuschätzen, wie viel man in der Facebook-Datenbank über sich speichern will.</p> <p>Will man zum Beispiel, dass jeder das Profilbild sehen kann, auf dem man Mickey Mouse umarmt? Oder: Will man, dass jedes Facebook-Mitglied (und nicht nur Freunde oder Freunde von Freunden) sehen, welche Angebote man zu seinen Lieblingsseiten hinzugefügt hat wie auf Mark Zuckerbergs Seite?</p> <p>Weil man die Zugriffe auf diese Informationen bei Facebook nicht einschränken kann, sollte man sich gut überlegen, welche man überhaupt preisgibt. Wie Facebook-Sprecher Barry Schnitt <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Sprecher zu Techcrunch über Datenschutz" href="http://www.techcrunch.com/2009/12/15/facebook-lie-terms-of-service/" target="_blank">Techcrunch</a></span> sagte: "Man muss kein Profilfoto veröffentlichen oder man kann eines seines Hundes nehmen. Man muss nicht sagen, in welcher Stadt man wohnt, man kann aber auch Atlantis oder Walhalla angeben."</p> <p>Ob man seinen "Beziehungsstatus", wie das in Facebook-Sprech heißt, unbedingt angeben muss, wird jeder für sich entscheiden. Ein wichtiges Detail dabei: Obwohl man in den Einstellungen der Privatsphäre angeben kann, dass nur man selbst diese Details sehen kann, wird doch jede Veränderung automatisch im Profil angezeigt. Die Freunde sehen also, wenn man seinen "Beziehungsstatus" ändert, diese Benachrichtigung lässt sich derzeit nicht abschalten. Die sich aus solchen Aktualisierungen entspinnenden Debatten sind manchmal lustig. Dass sie sich entspinnen, sollte man aber vorher wissen und bedenken.</p> <p>Wenn Sie bei Facebook eingeloggt sind, können Sie sich mit einem <span class="spTextlinkExt"><a title="So sehen Unbekannte Ihr Facebook-Profil" href="http://www.facebook.com/profile.php?viewas=499458919" target="_blank">Klick auf diesen Link anzeigen lassen, welche Informationen auf ihrem öffentlichen Facebook-Eintrag zu sehen sind</a></span>. Diese Seite können alle Facebook-Mitglieder sehen, auch wenn sie gar nicht in Kontakt zu Ihnen stehen. Unter Umständen sieht so auch das Suchergebnis zu Ihrem Namen aus, dass die Nutzer von Bing, Google und anderen Suchmaschinen erhalten.</p> <p><strong>Freundes- und Kollegenlisten pflegen</strong></p> <p>Das Durchschnittsalter bei Facebook steigt merklich und heute wird jeder Mensch mit Facebook-Profil in seinem Kontaktnetzwerk Freunde, Verwandte, entfernte Bekannte, Arbeitskollegen und gar Chefs haben. Wer bei einem so verzweigten Netzwerk Partyfotos, Kommentare über den Urlaubsort, den Kaffee im Büro oder die Erkältung einstellt, will sicher nicht, dass alle alles lesen.</p> <p>Man kann bei jedem Foto und Kommentar bei Facebook neu entscheiden, wer das sehen darf. Das funktioniert aber nur, wenn man seine Facebook-Kontakte regelmäßig in Gruppen sortiert ( <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten von Kontakt-Listen" href="http://bit.ly/4XenpU" target="_blank">auf dieser Seite</a></span>)</p> <p>Den meisten Menschen werden wohl drei Gruppen wie Freunde, Job, Kollegen genügen. Da lässt sich bei jedem Foto und Kommentar ganz gut einschätzen, ob das nur Freunde, oder auch Mitarbeiter etwas angeht.</p> <p><strong>Anzeige von Profil- und Kontaktdaten anpassen</strong></p> <p>Unabhängig von einzelnen Beträgen kann man für Listen auch allgemein einstellen, wer welche Details des eigenen Profils zu Gesicht bekommt, wer kommentieren kann und so weiter. Die gesamten Einstellungen zur Privatsphäre bei Facebook bauen auf den Gruppen auf - die sollten also gut gepflegt sein.</p> <p>Man kann Facebook-Kontakte auch mehreren Gruppen hinzufügen, wobei dann die restriktiveren Regeln greifen. Wer welche <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten der Profil-Privatsphäre" href="http://bit.ly/7koZxs" target="_blank">Profilinformationen</a></span> sieht, kann man auf dieser, wer welche <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten der Freigabe von Kontaktinformationen" href="http://bit.ly/8VsrGg" target="_blank">Kontaktinformationen</a></span> erhält, hier einstellen. Man kann bestimmte Details auch für einzelne Kontakte ausblenden - unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit.</p> <p>Die Standardeinstellungen zum Datenschutz von Facebook sollte man kritisch prüfen und nicht einfach akzeptieren.</p> <p><strong>Liste aller Freunde verstecken</strong></p> <p>In den neuen Standardeinstellungen ist Facebook sehr freizügig beim Anzeigen einiger Details: Wer die Voreinstellungen nicht ändert, zeigt zum Beispiel allen Facebook-Mitgliedern seine gesamte Kontaktliste. Nun will man nicht unbedingt, dass alle Welt sieht, wen man kennt. Hier sind die Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Privatsphäre bei Facebook inzwischen leider arg eingeschränkt: Der Anbieter hat die Kontaktliste zu öffentlich verfügbaren Informationen erklärt, weshalb es für Mitglieder keine Möglichkeit mehr gibt, Drittanwendungen den Zugriff darauf zu verbieten.</p> <p>Allerdings kann man es Fremden erheblich erschweren, die eigene Kontaktliste zu scannen. Man muss dazu auf der eigenen Profilseite auf das Stiftsymbol rechts oben in der Kontaktbox klicken. In dem Menü "Feld bearbeiten" muss das Häkchen neben der Option "Allen die Freundesliste anzeigen" verschwinden. Ist diese laxe Standard-Option ausgeschaltet, sehen nur noch die eigenen Kontakte, mit wem man bei Facebook verbunden ist, Suchmaschinen und anderen Facebook-Nutzern werden diese Informationen nicht mehr angezeigt. Drittanwendungen können dennoch auf diese Informationen zurückgreifen.</p> <p><strong>Persönliche Daten für Drittanbieter sperren</strong></p> <p>Eine ärgerliche Standardeinstellung bei Facebook erlaubt es Programmen von Drittanbietern, auf persönliche Daten zuzugreifen, auch wenn man diese Erweiterung gar nicht installiert hat. Es genügt, wenn ein Facebook-Kontakt eine Erweiterung installiert. Facebook gibt dieses Beispiel: "Eine Grußkarten-Anwendung kann zum Beispiel dein Geburtsdatum verwenden, um deinen Freund dazu aufzufordern dir eine Geburtstagskarte zu schicken."</p> <p>Diese Anwendungen - die man im Zweifelsfall nicht kennt und nie zu Gesicht bekommen hat - können aber auch diese Daten abgreifen: Familie und Beziehung, Ausbildung und Beruf, religiösen und politische Ansichten, Fotos der Mitglieder.</p> <p>Man kann all diese Standardzustimmungen automatisch komplett widerrufen - <span class="spTextlinkExt"><a title="Persönliche Daten für Drittanwender sperren" href="http://bit.ly/7mcjfr" target="_blank">auf dieser</a></span> Seite.</p> <p><strong>Suchmschinen vom Profil aussperren</strong></p> <p>Wer einen Namen googelt, findet schnell das Facebook-Profil der Zielperson. Und wer nicht googelt, sucht direkt bei Facebook. Dass man in beiden Fällen fündig wird, ermöglichen Facebooks offenherzige Standardeinstellungen zur Privatsphäre bei Suchergebnissen. Das kann man <span class="spTextlinkExt"><a title="Suchmaschinen vom Facebook-Profil aussperren" href="http://www.facebook.com/settings/?tab=privacy" target="_blank">auf dieser Seite unterbinden</a></span>.</p> <p><strong>Kommentare Dritter kontrollieren</strong></p> <p>Die Freunde loben auf der Facebook-Profilseite Ihre Trinkfestigkeit und der Chef liest mit? Kann man machen, muss nicht sein: Man kann auf der eigenen Profilseite einerseits sehr restriktiv sein und verbieten, dass Freunde überhaupt auf der eigenen Profilseite kommentieren oder Schreiben. Dazu muss man bei Facebook angemeldet sein, das eigene Profil aufrufen, dann unter dem großen Pinnwandbalken rechts auf der Seite auf Optionen klicken, dann erneut auf Einstellungen (warum auch immer).</p> <p>Bei den nun verfügbaren Optionen lässt sich radikal jede Kommunikation auf der eigenen Profilseite unterbinden, in dem man das Häkchen neben "Freunde können an meine Pinnwand schreiben" entfernt. Man kann auch etwas subtiler vorgehen und einer bestimmten Liste der eigenen Kontakte die Kommentare vorenthalten. Dazu klickt man auf die Auswahlbox zu "Wer kann die Beiträge meiner Freunde sehen" und wählt unter "Benutzerdefiniert" nun die Listen mit den Freunden aus und lässt Arbeitskollegen oder Chefs außen vor.</p> <p>Mit Fotos ist das etwas schwieriger: Die eigenen Freunde können Fotos hochladen und mit dem Profil jedes Kontaktes verknüpfen. Man kann diese Markierungen durch dritte nicht unterbinden, man kann auch nicht eine Vorabgenehmigung zum Markiert-Werden erzwingen. Man kann sich aber zumindest von Facebook darüber benachrichtigen lassen, dass man irgendwo markiert wurde (<a title="Facebook-Benachrichtigungen einstellen" href="http://www.facebook.com/editaccount.php?notifications" target="_blank">auf dieser Seite</a>).</p> <p>Auch Anwendungen von Drittanbietern kann man in einem unbedachten Moment oder gar bei vollem Bewusstsein das Absetzen von Nachrichten auf der eigenen Profilseite erlaubt haben. Was man welchen Erweiterungen von Drittanbietern erlaubt hat, welche überhaupt für das eigene Profil aktiviert sind, kann und sollte man regelmäßig auf dieser <a title="Facebook-Anwendungen von Drittanbietern kontrollieren" href="http://bit.ly/59UnJI" target="_blank">Seite prüfen</a>.</p> <p><strong>Sie wissen mehr? Teilen Sie Ihre Erfahrungen, geben Sie Tipps!</strong></p> <p>Welche Tipps haben Sie fürs Datenmanagement bei Facebook? Wie schützen Sie Ihre Privatsphäre in sozialen Netzwerken? Teilen Sie Ihre <span class="spTextlinkExt"><a title="SPIEGEL ONLINE Forum zum Datenmanagement bei Facebook" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9983" target="_self">Erfahrungen im Forum hier auf SPIEGEL ONLINE</a></span> oder auf der <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das! auf Facebook" href="http://is.gd/5hQ4d" target="_blank">Facebook-Seite von "So geht das!"</a></span>.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> </script><script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script></p> Schritt für Schritt: Windows 7 aufs Netbook fürs halbe Geld (Spiegel Online, 10.12.2009) 2009-12-15T21:00:31Z 2009-12-15T21:00:31Z http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/857-schritt-fuer-schritt-windows-7-aufs-netbook-fuers-halbe-geld-spiegel-online-10122009 Administrator [email protected] <h4>Schritt-für-Schritt-Anleitung<br /></h4> <h1>Wie Sie sich vor Google verstecken</h1> <h4>Genügsames System für kleine Rechner: Eigentlich verträgt Windows 7 sich gut mit Netbooks. Doch wer die günstige Version des Systems auf DVD kauft, hat ein Problem: Netbooks fehlt das passende Laufwerk. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie Nutzer ein DVD-Windows vom USB-Stick installieren.<br /></h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,666149,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 10.12,2009</a></h5> <p> <script type="text/javascript" src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5"></script></p> </p> <p>Im Vergleich zum Vorgänger Vista ist das neue Windows 7 ein wunderbares Betriebssystem für nicht ganz so schnelle Rechner, gerade für die günstigen, leichten, aber etwas lahmen Netbooks. Wer einen älteren dieser Mini-Tragecomputer besitzt und Windows 7 nachrüsten will, hat ein Problem: Netbooks haben nur selten DVD-Laufwerke eingebaut. Absurderweise kostet aber in Online-Shops die Vollversionen von Windows 7 Home Premium nur halb so viel (knapp 100 Euro) wie die Downloadvariante bei Microsoft (199 Euro).</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script></p> </p> <p>Um dieses günstigere Windows 7 auf einem Netbook zu installieren, braucht man einen Computer mit DVD-Laufwerk (egal ob Mac oder PC), ein altes Windows und einen USB-Stick.</p> <p><strong>Lesen, Schreiben, Installieren - SPIEGEL ONLINE erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Windows 7 von DVD auf einem Netbook ohne Laufwerk installieren.</strong></p> <p><strong>Ältere Windows-Installation als Voraussetzung - am Mac und PC</strong></p> <p>Wer sich ein Netbook für unterwegs oder fürs Sofa kauft, hat meistens einen größeren Rechner daheim. Manchmal ist das ein Mac, wie in unserem Fall. Da kommt ein Extra-Schritt hinzu - wenn auf dem Mac nicht ohnehin schon ein Virtualisierungsprogramm wie Parallels Desktop oder Suns Virtualbox (kostenlos <span class="spTextlinkExt"><a title="Virtual Box" href="http://www.virtualbox.org/" target="_blank">hier</a></span>) mit einer alten Windows-Version läuft.</p> <p>Die Virtualbox-Installation auf dem Mac Mini ist einfach, das Anlegen eines virtuellen Laufwerks samt Windows-XP-Installation von CD verlief problemlos.</p> <p>Eine ältere Windows-Installation ist die Voraussetzung, um von der Windows-7-DVD einen Installations-USB-Stick zu erstellen (Haben Sie es ohne Windows-Gastsystem geschafft? Erklären Sie es <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">in unserem Forum unten!).</a></span></p> <p><strong>Iso-Datei von der Windows-DVD ziehen</strong></p> <p>Egal ob das Alt-Windows (2000, XP oder Vista) auf einem PC oder in einer virtuellen Umgebung unter OSX oder Linux läuft: Im nächsten Schritt müssen Sie ein Speicherabbild der Windows-7-DVD erstellen (ISO-Image genannt). Es gibt viele Hilfsprogramme dafür. Wir haben die kostenlose Testversion von <span class="spTextlinkExt"><a title="ISO-Helfer Ultraiso" href="http://www.ezbsystems.com/ultraiso/" target="_blank">UltraIso</a></span> verwendet (Kennen Sie bessere ISO-Helfer? Geben Sie Ihren Tipp in <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">unserem Forum</a></span> unten weiter!).</p> <p>Das ist mit UltraISO simpel: DVD-Datenträger auswählen, die Option "CD/DVD Abbild erstellen" und dann entscheiden, wo das Abbild gespeichert werden soll.</p> <p><strong>Installations-Stick erstellen</strong></p> <p>Ist das Abbild der Installations-DVD fertiggeschrieben, muss man den USB-Stick präparieren. Der sollte vier Gigabyte Speicherplatz haben. Wer mit Windows in einer Virtualisierungssoftware arbeitet, muss nach dem Einstöpseln des USB-Sticks womöglich noch mit einem Klick dafür sorgen, dass die virtuelle Umgebung auf den USB-Stick zugreift (bei Virtualbox über das Symbol mit dem USB-Stöpsel unten rechts am Rand des Fensters).</p> <p>Greift das Windows-System und damit UltraISO auf den USB-Stick zu, lässt der sich mit diesem Werkzeug recht einfach bootfähig machen: Zuerst mit UltraISO das eben erstellte Speicherabbild der Windows-7-DVD öffnen, dann "Schreibe Datenträger Abbild" auswählen. Bei dem folgenden Menü muss man den USB-Stick als Ziel auswählen (Datenträger Lw), als Schreibmethode USB HDD+. Nun auf "Schreiben" klicken - UltraISO erstellt aus dem Speicherabbild nun wieder einen Datenträger, von dem man booten und Windows 7 installieren kann.</p> <p>Wir haben auch versucht, mit dem Microsoft-Werkzeug " <span class="spTextlinkExt"><a title="Netzticker 231009 / 6" href="http://store.microsoft.com/Help/ISO-Tool" target="_blank">Windows 7 USB/DVD Download Tool</a></span>" das Speicherabbild auf einen USB-Stick zu schreiben. Das Werkzeug akzeptierte die von UltraISO erstellte Datei aber nicht - das Microsoft-Werkzeug ist wohl nur auf die Download-Einkäufe aus Microsofts Onlineshop ausgelegt.</p> <p><strong>Booten und Installieren</strong></p> <p>Der Rest dürfte einfach sein: Den beschriebenen USB-Stick ins Netbook stöpseln und starten. Nicht jedes Gerät versucht von einem per USB angeschlossenem Laufwerk zu booten. Falls das Netbook die Windows-7-Installation nicht vom USB-Stick startet, muss man kurz nach dem Einschalten ins Bios springen. Nach dem Einschalten taucht für wenige Augenblicke ein Bildschirm auf, auf dem auch steht, mit welcher Taste man die Bios-Einstellungen aufruft. Da wählen die Hardware-Hersteller unterschiedliche Tasten - Funktionstaste 11 oder 2, die Entfernen-Taste. Bei unserem HP Mini 2140 ruft F9 das Bios auf. Dort muss man - auch das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich - unter der Option Boot Device oder Bootsequenz angeben, dass man von USB starten will.</p> <p>Eine gute halbe Stunde später war Windows 7 auf unserem HP Mini 2140 installiert.</p> <p><strong>Sie wissen mehr? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Tipps!</strong></p> <p>Welche Tipps haben Sie für die Installation von Windows 7 auf Netbooks ohne DVD-Laufwerk? Kennen Sie bessere Software zum Erstellen und Schreiben von ISO-Dateien? Teilen Sie Ihre Erfahrungen <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">im Forum hier auf SPIEGEL ONLINE</a></span> oder auf der <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das! auf Facebook" href="http://is.gd/5hQ4d" target="_blank">Facebook-Seite von "So geht das!"</a></span>.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script> </p> <h4>Schritt-für-Schritt-Anleitung<br /></h4> <h1>Wie Sie sich vor Google verstecken</h1> <h4>Genügsames System für kleine Rechner: Eigentlich verträgt Windows 7 sich gut mit Netbooks. Doch wer die günstige Version des Systems auf DVD kauft, hat ein Problem: Netbooks fehlt das passende Laufwerk. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie Nutzer ein DVD-Windows vom USB-Stick installieren.<br /></h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,666149,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 10.12,2009</a></h5> <p> <script type="text/javascript" src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5"></script></p> </p> <p>Im Vergleich zum Vorgänger Vista ist das neue Windows 7 ein wunderbares Betriebssystem für nicht ganz so schnelle Rechner, gerade für die günstigen, leichten, aber etwas lahmen Netbooks. Wer einen älteren dieser Mini-Tragecomputer besitzt und Windows 7 nachrüsten will, hat ein Problem: Netbooks haben nur selten DVD-Laufwerke eingebaut. Absurderweise kostet aber in Online-Shops die Vollversionen von Windows 7 Home Premium nur halb so viel (knapp 100 Euro) wie die Downloadvariante bei Microsoft (199 Euro).</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script></p> </p> <p>Um dieses günstigere Windows 7 auf einem Netbook zu installieren, braucht man einen Computer mit DVD-Laufwerk (egal ob Mac oder PC), ein altes Windows und einen USB-Stick.</p> <p><strong>Lesen, Schreiben, Installieren - SPIEGEL ONLINE erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Windows 7 von DVD auf einem Netbook ohne Laufwerk installieren.</strong></p> <p><strong>Ältere Windows-Installation als Voraussetzung - am Mac und PC</strong></p> <p>Wer sich ein Netbook für unterwegs oder fürs Sofa kauft, hat meistens einen größeren Rechner daheim. Manchmal ist das ein Mac, wie in unserem Fall. Da kommt ein Extra-Schritt hinzu - wenn auf dem Mac nicht ohnehin schon ein Virtualisierungsprogramm wie Parallels Desktop oder Suns Virtualbox (kostenlos <span class="spTextlinkExt"><a title="Virtual Box" href="http://www.virtualbox.org/" target="_blank">hier</a></span>) mit einer alten Windows-Version läuft.</p> <p>Die Virtualbox-Installation auf dem Mac Mini ist einfach, das Anlegen eines virtuellen Laufwerks samt Windows-XP-Installation von CD verlief problemlos.</p> <p>Eine ältere Windows-Installation ist die Voraussetzung, um von der Windows-7-DVD einen Installations-USB-Stick zu erstellen (Haben Sie es ohne Windows-Gastsystem geschafft? Erklären Sie es <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">in unserem Forum unten!).</a></span></p> <p><strong>Iso-Datei von der Windows-DVD ziehen</strong></p> <p>Egal ob das Alt-Windows (2000, XP oder Vista) auf einem PC oder in einer virtuellen Umgebung unter OSX oder Linux läuft: Im nächsten Schritt müssen Sie ein Speicherabbild der Windows-7-DVD erstellen (ISO-Image genannt). Es gibt viele Hilfsprogramme dafür. Wir haben die kostenlose Testversion von <span class="spTextlinkExt"><a title="ISO-Helfer Ultraiso" href="http://www.ezbsystems.com/ultraiso/" target="_blank">UltraIso</a></span> verwendet (Kennen Sie bessere ISO-Helfer? Geben Sie Ihren Tipp in <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">unserem Forum</a></span> unten weiter!).</p> <p>Das ist mit UltraISO simpel: DVD-Datenträger auswählen, die Option "CD/DVD Abbild erstellen" und dann entscheiden, wo das Abbild gespeichert werden soll.</p> <p><strong>Installations-Stick erstellen</strong></p> <p>Ist das Abbild der Installations-DVD fertiggeschrieben, muss man den USB-Stick präparieren. Der sollte vier Gigabyte Speicherplatz haben. Wer mit Windows in einer Virtualisierungssoftware arbeitet, muss nach dem Einstöpseln des USB-Sticks womöglich noch mit einem Klick dafür sorgen, dass die virtuelle Umgebung auf den USB-Stick zugreift (bei Virtualbox über das Symbol mit dem USB-Stöpsel unten rechts am Rand des Fensters).</p> <p>Greift das Windows-System und damit UltraISO auf den USB-Stick zu, lässt der sich mit diesem Werkzeug recht einfach bootfähig machen: Zuerst mit UltraISO das eben erstellte Speicherabbild der Windows-7-DVD öffnen, dann "Schreibe Datenträger Abbild" auswählen. Bei dem folgenden Menü muss man den USB-Stick als Ziel auswählen (Datenträger Lw), als Schreibmethode USB HDD+. Nun auf "Schreiben" klicken - UltraISO erstellt aus dem Speicherabbild nun wieder einen Datenträger, von dem man booten und Windows 7 installieren kann.</p> <p>Wir haben auch versucht, mit dem Microsoft-Werkzeug " <span class="spTextlinkExt"><a title="Netzticker 231009 / 6" href="http://store.microsoft.com/Help/ISO-Tool" target="_blank">Windows 7 USB/DVD Download Tool</a></span>" das Speicherabbild auf einen USB-Stick zu schreiben. Das Werkzeug akzeptierte die von UltraISO erstellte Datei aber nicht - das Microsoft-Werkzeug ist wohl nur auf die Download-Einkäufe aus Microsofts Onlineshop ausgelegt.</p> <p><strong>Booten und Installieren</strong></p> <p>Der Rest dürfte einfach sein: Den beschriebenen USB-Stick ins Netbook stöpseln und starten. Nicht jedes Gerät versucht von einem per USB angeschlossenem Laufwerk zu booten. Falls das Netbook die Windows-7-Installation nicht vom USB-Stick startet, muss man kurz nach dem Einschalten ins Bios springen. Nach dem Einschalten taucht für wenige Augenblicke ein Bildschirm auf, auf dem auch steht, mit welcher Taste man die Bios-Einstellungen aufruft. Da wählen die Hardware-Hersteller unterschiedliche Tasten - Funktionstaste 11 oder 2, die Entfernen-Taste. Bei unserem HP Mini 2140 ruft F9 das Bios auf. Dort muss man - auch das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich - unter der Option Boot Device oder Bootsequenz angeben, dass man von USB starten will.</p> <p>Eine gute halbe Stunde später war Windows 7 auf unserem HP Mini 2140 installiert.</p> <p><strong>Sie wissen mehr? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Tipps!</strong></p> <p>Welche Tipps haben Sie für die Installation von Windows 7 auf Netbooks ohne DVD-Laufwerk? Kennen Sie bessere Software zum Erstellen und Schreiben von ISO-Dateien? Teilen Sie Ihre Erfahrungen <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">im Forum hier auf SPIEGEL ONLINE</a></span> oder auf der <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das! auf Facebook" href="http://is.gd/5hQ4d" target="_blank">Facebook-Seite von "So geht das!"</a></span>.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script> </p> Datenschutz im Web: Wie Sie sich vor Google verstecken (Spiegel Online, 7.12,2009, mit Christian Stöcker) 2009-12-15T20:53:23Z 2009-12-15T20:53:23Z http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/856-datenschutz-im-web-wie-sie-sich-vor-google-verstecken-spiegel-online-7122009-mit-christian-stoecker Konrad Lischka [email protected] <h4>Datenschutz im Web<br /></h4> <h1>Wie Sie sich vor Google verstecken</h1> <h4>Google sammelt mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Ab sofort werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert". SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie sich der Datensammelwut des Konzerns entziehen können.<br /></h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,665613,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 7.12,2009, mit Christian Stöcker</a></h5> <p> <script type="text/javascript" src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5"></script></p> </p> <p>Seit Montag protokolliert Google Ihr Suchverhalten auch dann mit, wenn Sie keinen Google-Account haben. Jede Suchanfrage wird gespeichert, 180 Tage lang. Verbunden mit der IP-Adresse und der Kennung Ihres Browsers - also nicht mit Ihrem Namen. Den kennt Google nur, wenn Sie auch noch eine entsprechende Google-Mail-Adresse oder für andere Online-Anwendungen einen Google-Account eingerichtet haben. Ist das der Fall, weiß der Konzern ohnehin <span class="spTextlinkExt"><a title="Google: Web-History für Eingeloggte" href="http://www.google.com/history/?hl=de" target="_blank">sehr viel darüber</a></span>, was Sie online tun - und zwar ohne Zeitbeschränkung.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script></p> <p>Und wenn Sie auch noch eine Google Toolbar installiert haben sollten, speichert Google nicht nur alles, wonach Sie je gesucht haben und alle Suchergebnis-Links, die Sie je angeklickt haben, sondern auch noch alles andere, was Sie mit ihrem Browser machen. Auch nachts, wenn Ihr Ehegatte schon schläft zum Beispiel.</p> <p>Google ist fraglos sehr nützlich - aber auch enorm neugierig.</p> <p>Wer einen Google-Account hat, bekommt auch jetzt schon "personalisierte" Suchergebnisse - das erkennt man daran, dass rechts am Rand der Ergebnisseite, direkt über dem blauen Trennstreifen, ein Link namens "Anpassungen anzeigen" erscheint. Wenn der da steht, beobachtet Google, wonach Sie suchen - und modifiziert die Ergebnisliste entsprechend.</p> <p>Wer zuerst darauf und dann auf "Webprotokoll verwalten" klickt, kann auch Ihre Suchgeschichte einsehen - auch das Töchterchen, für das Sie eben ein Geburtstagsgeschenk gekauft haben. Sofern der Browser in Ihren Google-Account eingeloggt ist.</p> <p>Nun also gibt es <span class="spTextlinkExt"><a title="Google Blog-Post: Personalisierte Suche" href="http://googleblog.blogspot.com/2009/12/personalized-search-for-everyone.html" target="_blank">eine neue Ankündigung</a></span>: Auch die Suchanfragen von nicht bei Google angemeldeten Nutzern werden jetzt gespeichert, um ihnen "dabei zu helfen, bessere Suchergebnisse zu bekommen", wie es in einem Google-Blog-Eintrag heißt. Letztlich geht es aber um etwas anderes: Je mehr der Konzern über seine Nutzer weiß, desto präziser kann er sie mit Werbung versorgen.</p> <p>Man muss bei alldem nicht mitmachen. Google gibt jedem Nutzer - auch solchen, die einen Google-Account benutzen - die Möglichkeit, das Beobachten zu verbieten.</p> <p><strong>SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie Google den Zugriff auf ihre Nutzungsdaten verweigern.</strong></p> <p><strong>Interessenbasierte Werbung ausschalten</strong></p> <p>Es gibt im Web kaum einen Blog, kaum eine kommerzielle Web-Seite, auf der nicht etwas Geld mit Google-Anzeigen verdient wird. Nebenbei sammelt jede dieser eingebundenen Google-Anzeigen Daten für den Werbekonzern - auch auf Seiten, über denen gar nicht "Google" steht.</p> <p>Google macht daraus kein Geheimnis. Wer die Datenschutzbestimmungen zum Anzeigensystem liest, erfährt dort, wie das Werbesystem funktioniert:</p> <blockquote style="margin-right: 0px;">"Wenn Sie Websites besuchen, die mit uns zusammenarbeiten, oder Google-Websites, die das DoubleClick-Cookie verwenden (z. B. YouTube), kann Google das DoubleClick-Cookie in Ihrem Browser setzen, um Informationen zu der Art der besuchten Seiten oder zu den angezeigten Inhalten zu sammeln. Auf Basis dieser Informationen weist Google Ihrem Browser relevante Interessenkategorien zu und verwendet diese Kategorien zur Schaltung interessenbezogener Anzeigen. Falls Sie beispielsweise häufig Reise-Websites besuchen, kann Google mehr Anzeigen zum Thema Reisen schalten."</blockquote> <p>Google versichert, die Informationen nicht mit persönlichen Daten zu verknüpfen. Das heißt: Google weiß, dass die Nutzer oder der Nutzer eines Browsers auf einem Rechner bestimmte Seiten aufrufen. Wer diese Nutzer nun im Einzelnen sind, weiß Google aber nicht. Ein derart anonymes Protokoll wäre bei einer einzelnen Website kein Problem. Bedenklich ist das bei Google allerdings, weil es im Web so viele Seiten gibt, die Google-Werbung schalten und dadurch Daten für Google sammeln. Deshalb dürfte das Surfprotokoll bei aller Anonymität manchem Nutzer unheimlich sein.</p> <p>Man kann die Überwachung abschalten. Google nutzt Cookies, um die Seitenaufrufe dem genutzten Rechner zuzuordnen. <a title="Cookie-Richtlinie: Wie die EU Internet-Nutzer nerven will" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,622121,00.html">Über Cookies kann man geteilter Meinung sein</a> - viele Web-Angebote nutzen dieses Werkzeug, auch SPIEGEL ONLINE. Die kleinen Textdateien machen Notizen über Ihr Surfverhalten, über auf bestimmten Web-Seiten gewählte Einstellungen und Präferenzen und darüber, welchen Funktionalitäten einer Seite Sie zugestimmt, welche Sie abgelehnt haben.</p> <p>Google bietet mehrere Wege, das zu unterbinden:</p> <ul style="margin-top: 0cm;"> <li class="MsoNormal">Mit einem Klick auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Doubleclick Opt-Out" href="http://optout.doubleclick.net/cgi-bin/optoutgoogle.pl" target="_blank">Seite</a></span> deaktivieren Sie die interessenbasierte Werbung.</li> <li class="MsoNormal">Auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Doubleclick Datenschutz-Bestimmungen" href="http://www.doubleclick.com/privacy/" target="_blank">Seite</a></span> der Google-Tochter DoubleClick kann man mit einem Klick auf "Ad Cookie Opt-Out" den entsprechenden Cookie deaktivieren. </li> <li class="MsoNormal">Beide Methoden setzen aber lediglich einen neuen Deaktivierungs-Cookie. Das bedeutet: Sobald man den Cookie-Speicher löscht, weiß der Browser auch nicht mehr, dass man das Google-Werbeprotokoll deaktiviert hat. Wer seine Cookies oft löscht, kann Googles Werbe-Protokoll mit diesem <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Plugin für Firefox und IE" href="http://www.google.com/ads/preferences/html/opt-out.html" target="_blank">Plugin für Firefox und Internet Explorer</a></span> für immer deaktivieren. Deaktivierungsanleitungen für andere Browser gibt Google <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Cookie dauerhaft deaktvieren" href="http://www.google.com/ads/preferences/html/intl/de/plugin/browsers.html" target="_blank">hier</a></span>. </li> </ul> <p><strong>Surfprotokoll für Google-Werbepartner ausschalten</strong></p> <p>In Googles Werbe-Netz lässt der Web- und Werberiese auch Drittanbieter Anzeigen vermarkten. Diese Partner nutzen eigene Cookies, um zu analysieren, auf welchem Rechner in welchem Kontext welche Werbung aufgerufen wird.</p> <p>Knapp 40 Vermarkter, darunter Google-Partner, aber auch die Anzeigen-Netzwerke von Yahoo und Microsoft, erlauben es Nutzern, auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Cookies von Google-Werbepartnern deaktvieren" href="http://networkadvertising.org/managing/opt_out.asp" target="_blank">Sammelseite</a></span> ihre Protokoll-Cookies zu deaktivieren. Auf diese Weise sorgt man nicht dafür, dass man online keine Werbung mehr zu sehen bekommt - aber die gezeigten Anzeigen sollten dann nicht mehr auf den konkreten Rechner/Browser zugeschnitten sein, weil das Surfverhalten nicht mehr protokolliert wird.</p> <p><strong>Googles personalisiertes Suchprotokoll abklemmen</strong></p> <p>Wer ein Konto bei Google Mail oder einem anderen Online-Dienst des Werbekonzerns hat, wird mit der "verlaufsbasierten Suchanpassung" beglückt, wann immer er bei Google angemeldet ist und im Internet sucht. Um diese Anpassung so gut es geht zu personalisieren, speichert Google bei eingeloggten Nutzern die Suchaktivitäten. Dazu gehören, wie <span class="spTextlinkExt"><a title="Google erklärt das Webprotokoll" href="http://www.google.com/support/accounts/bin/answer.py?answer=54048" target="_blank">Google erklärt</a></span>, "sowohl Suchanfragen, die Sie gestartet haben, als auch Ergebnisse, auf die Sie geklickt haben".</p> <p>Um diese Protokollierung zu löschen, muss man mit dem entsprechenden Konto bei Google eingeloggt sein und dann auf diesen <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Webprotokoll für Konten löschen" href="https://www.google.com/accounts/DeleteService?service=hist" target="_blank">Link</a></span> klicken. Wer sich noch nie klargemacht hat, was der Konzern alles über ihn weiß, sollte vorher aber vielleicht einen Blick <span class="spTextlinkExt"><a title="Google: Web-History für Eingeloggte" href="http://www.google.com/history/?hl=de" target="_blank">hierhin</a></span> wagen. Das kann ernüchternd, aber - wenn man ausreichend weit zurückgeht - auch ganz lustig sein. Nach dem Motto: "Warum hat mich das damals bloß interessiert?"</p> <p><strong>Computer-Surfprotokoll deaktivieren</strong></p> <p>Die Standard-Aufzeichnung aller Google-Suchanfragen für jeden Computer lässt sich mit einem Klick auf diesen <span class="spTextlinkExt"><a title="Googles Computer-Webprotokoll deaktivieren" href="http://www.google.com/history/optout?hl=en" target="_blank">Link</a></span> deaktivieren. Dadurch wird ein neuer Cookie gesetzt. Das bedeutet: Sobald jemand an dem jeweiligen Rechner die Cookies löscht, fängt Google erneut an, alle Suchanfragen anonymisiert aufzuzeichnen und auszuwerten. Nach jeder Cookie-Reinigung muss man also erneut auf den Link oben klicken, um Google zu sagen, dass man keinen Mitschnitt der eigenen Suchanfragen wünscht. Die Zustimmung zum Protokollieren der Suchanfragen setzt Google also als Standardverhalten voraus.</p> <p><strong>YouTube-Cookies aussperren</strong></p> <p>Videoclips des Google-Portals YouTube findet man wie Google-Anzeigen fast überall im Web. Jeder dieser eingebundenen Clips legt Cookies auf den Rechnern der Nutzer ab, die die Seite aufrufen - oft selbst dann, wenn die das eingebundene Video gar nicht starten.</p> <p>Was Google mit den YouTube-Cookies erfasst, beschreibt der Werbekonzern in seiner <span class="spTextlinkExt"><a title="Youtube-Datenschutzerklärung" href="http://www.youtube.com/t/privacy?hl=de" target="_blank">Datenschutzerklärung</a></span> so:</p> <blockquote style="margin-right: 0px;">"YouTube versucht, dir relevante und nützliche Werbung bereitzustellen. Wir verwenden dazu das DoubleClick-Cookie sowie andere Systeme von Drittanbietern zur Bereitstellung von Werbung. Wir können eine Vielzahl von Informationen verwenden, wie beispielsweise Cookies, Web Beacons, IP-Adressen, Nutzungsdaten und andere nicht-personenbezogene Daten über deinen Computer oder dein Gerät (wie den Browsertyp und das Betriebssystem), um dir relevante Werbung bereitzustellen. Wenn du in deinem YouTube-Konto angemeldet bist, können wir dir ebenfalls Werbung auf der Grundlage der Informationen anzeigen, die du in deinem YouTube-Konto angegeben hast."</blockquote> <p>Dass solche Cookies abgelegt werden, auch wenn die Nutzer die eingebundenen Video gar nicht starten, kann jeder Web-Autor beim Einbinden eines YouTube-Clips verhindern: Wer beim Erstellen des Codes zum Einbinden den Haken ins kleine Kästchen "Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren" aktiviert, verhindert, dass Cookies auch bei Nutzern gesetzt werden, die lediglich eine Seite aufrufen, ohne die dort eingebundenen YouTube-Clips zu starten.</p> <p>Nutzer können YouTube-Cookies nicht ganz so einfach aussperren. Wer das Setzen von Cookies fürs Google-Werbeprogramm deaktiviert hat, wird davon zwar auch beim Aufrufen von YouTube-Clips verschont bleiben. YouTube legt aber nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen auch in anderen Cookies ab. Wer das verhindern will, muss etwas mehr Aufwand betreiben und im Browser selbst oder mit etwas komfortableren Erweiterungen wie <span class="spTextlinkExt"><a title="Firefox-Addon Cookiesafe" href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/2497" target="_blank">Cookiesafe</a></span> im Firefox die Informationen verwalten und blockieren, die YouTube (und andere Anbieter) speichern wollen.</p> <p><strong>Flash-Cookies löschen und blockieren</strong></p> <p>Eine Besonderheit von YouTube sind Flash-Cookies, die kein Browser verwaltet. Was mit diesen Cookies möglich ist, beschreibt Flash-Anbieter Macromedia (gehört zum Software-Riesen Adobe) so:</p> <blockquote style="margin-right: 0px;">"Manchmal versuchen Websites, Informationen auf Ihrem Rechner zu speichern, wie etwa Ihren höchsten Punktestand bei einem Flash-Spiel, oder welche Produkte Sie erworben haben."</blockquote> <p>Die Flash-Cookies des aktuell benutzten Browsers kann man auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Flash-Cookies bei Macromedia löschen" href="http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager07.html" target="_blank">Macromedia-Seite</a></span> löschen. In diesem <span class="spTextlinkExt"><a title="Flash-Cookies bei Macromedia blockieren" href="http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager03.html" target="_blank">Menüpunkt</a></span> kann man angeben, dass solche Informationen überhaupt nicht gespeichert werden dürfen.</p> <p><strong>Google Analytics ausbremsen</strong></p> <p>Viele Web-Seiten nutzen Googles Zugriffsanalysedienst "Google Analytics". Das Werkzeug sammelt und verarbeitet zunächst nicht-personenbezogene Informationen über die Aufrufer einer Web-Seite. Eine Opt-Out-Möglichkeit bietet Google für diesen Dienst nicht an. Die meisten Seitenbetreiber verzichten auch darauf, ihren Besuchern diese Option anzubieten, obwohl ein Opt-Out für Analytics mit ein paar <span class="spTextlinkExt"><a title="Webmaster-Anleitung für Analytics-Opt-Out" href="http://www.web-analytics-nutzen.de/web_analytics/2009/11/opt-out-tracking-code.html" target="_blank">Code-Zeilen möglich wäre</a></span>.</p> <p>Surfer können Analytics aussperren, allerdings geht das nicht ganz so komfortabel wie der Klick auf einen Opt-Out-Button. Google Analytics arbeitet mit einem kleinen Javascript-Skript. Wer dieses Skript in seinem Browser blockiert, wird nicht von Analytics beobachtet. Es gibt für den Firefox-Browser einige Erweiterungen, die das erledigen. Mit <span class="spTextlinkExt"><a title="Firefox-Erweiterung Noscript" href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/722" target="_blank">Noscript</a></span> lässt sich zum Beispiel die Ausführung ausgewählter Javascript-Codes unterbinden. Man kann auch die Kommunikation des Browsers mit dem Analytics-Server unterbinden, indem man die Analytics-Host-Adresse zur <span class="spTextlinkExt"><a title="Anleitung zum Umleitung der Google-Analytics-Kommunikation" href="http://www.ccsf.edu/Policy/Privacy/ga.html" target="_blank">IP-Adresse des eigenen Rechners umleitet</a></span>. Dann landen die Daten nicht bei Analytics.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script> </p> <h4>Datenschutz im Web<br /></h4> <h1>Wie Sie sich vor Google verstecken</h1> <h4>Google sammelt mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Ab sofort werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert". SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie sich der Datensammelwut des Konzerns entziehen können.<br /></h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,665613,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 7.12,2009, mit Christian Stöcker</a></h5> <p> <script type="text/javascript" src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5"></script></p> </p> <p>Seit Montag protokolliert Google Ihr Suchverhalten auch dann mit, wenn Sie keinen Google-Account haben. Jede Suchanfrage wird gespeichert, 180 Tage lang. Verbunden mit der IP-Adresse und der Kennung Ihres Browsers - also nicht mit Ihrem Namen. Den kennt Google nur, wenn Sie auch noch eine entsprechende Google-Mail-Adresse oder für andere Online-Anwendungen einen Google-Account eingerichtet haben. Ist das der Fall, weiß der Konzern ohnehin <span class="spTextlinkExt"><a title="Google: Web-History für Eingeloggte" href="http://www.google.com/history/?hl=de" target="_blank">sehr viel darüber</a></span>, was Sie online tun - und zwar ohne Zeitbeschränkung.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script></p> <p>Und wenn Sie auch noch eine Google Toolbar installiert haben sollten, speichert Google nicht nur alles, wonach Sie je gesucht haben und alle Suchergebnis-Links, die Sie je angeklickt haben, sondern auch noch alles andere, was Sie mit ihrem Browser machen. Auch nachts, wenn Ihr Ehegatte schon schläft zum Beispiel.</p> <p>Google ist fraglos sehr nützlich - aber auch enorm neugierig.</p> <p>Wer einen Google-Account hat, bekommt auch jetzt schon "personalisierte" Suchergebnisse - das erkennt man daran, dass rechts am Rand der Ergebnisseite, direkt über dem blauen Trennstreifen, ein Link namens "Anpassungen anzeigen" erscheint. Wenn der da steht, beobachtet Google, wonach Sie suchen - und modifiziert die Ergebnisliste entsprechend.</p> <p>Wer zuerst darauf und dann auf "Webprotokoll verwalten" klickt, kann auch Ihre Suchgeschichte einsehen - auch das Töchterchen, für das Sie eben ein Geburtstagsgeschenk gekauft haben. Sofern der Browser in Ihren Google-Account eingeloggt ist.</p> <p>Nun also gibt es <span class="spTextlinkExt"><a title="Google Blog-Post: Personalisierte Suche" href="http://googleblog.blogspot.com/2009/12/personalized-search-for-everyone.html" target="_blank">eine neue Ankündigung</a></span>: Auch die Suchanfragen von nicht bei Google angemeldeten Nutzern werden jetzt gespeichert, um ihnen "dabei zu helfen, bessere Suchergebnisse zu bekommen", wie es in einem Google-Blog-Eintrag heißt. Letztlich geht es aber um etwas anderes: Je mehr der Konzern über seine Nutzer weiß, desto präziser kann er sie mit Werbung versorgen.</p> <p>Man muss bei alldem nicht mitmachen. Google gibt jedem Nutzer - auch solchen, die einen Google-Account benutzen - die Möglichkeit, das Beobachten zu verbieten.</p> <p><strong>SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie Google den Zugriff auf ihre Nutzungsdaten verweigern.</strong></p> <p><strong>Interessenbasierte Werbung ausschalten</strong></p> <p>Es gibt im Web kaum einen Blog, kaum eine kommerzielle Web-Seite, auf der nicht etwas Geld mit Google-Anzeigen verdient wird. Nebenbei sammelt jede dieser eingebundenen Google-Anzeigen Daten für den Werbekonzern - auch auf Seiten, über denen gar nicht "Google" steht.</p> <p>Google macht daraus kein Geheimnis. Wer die Datenschutzbestimmungen zum Anzeigensystem liest, erfährt dort, wie das Werbesystem funktioniert:</p> <blockquote style="margin-right: 0px;">"Wenn Sie Websites besuchen, die mit uns zusammenarbeiten, oder Google-Websites, die das DoubleClick-Cookie verwenden (z. B. YouTube), kann Google das DoubleClick-Cookie in Ihrem Browser setzen, um Informationen zu der Art der besuchten Seiten oder zu den angezeigten Inhalten zu sammeln. Auf Basis dieser Informationen weist Google Ihrem Browser relevante Interessenkategorien zu und verwendet diese Kategorien zur Schaltung interessenbezogener Anzeigen. Falls Sie beispielsweise häufig Reise-Websites besuchen, kann Google mehr Anzeigen zum Thema Reisen schalten."</blockquote> <p>Google versichert, die Informationen nicht mit persönlichen Daten zu verknüpfen. Das heißt: Google weiß, dass die Nutzer oder der Nutzer eines Browsers auf einem Rechner bestimmte Seiten aufrufen. Wer diese Nutzer nun im Einzelnen sind, weiß Google aber nicht. Ein derart anonymes Protokoll wäre bei einer einzelnen Website kein Problem. Bedenklich ist das bei Google allerdings, weil es im Web so viele Seiten gibt, die Google-Werbung schalten und dadurch Daten für Google sammeln. Deshalb dürfte das Surfprotokoll bei aller Anonymität manchem Nutzer unheimlich sein.</p> <p>Man kann die Überwachung abschalten. Google nutzt Cookies, um die Seitenaufrufe dem genutzten Rechner zuzuordnen. <a title="Cookie-Richtlinie: Wie die EU Internet-Nutzer nerven will" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,622121,00.html">Über Cookies kann man geteilter Meinung sein</a> - viele Web-Angebote nutzen dieses Werkzeug, auch SPIEGEL ONLINE. Die kleinen Textdateien machen Notizen über Ihr Surfverhalten, über auf bestimmten Web-Seiten gewählte Einstellungen und Präferenzen und darüber, welchen Funktionalitäten einer Seite Sie zugestimmt, welche Sie abgelehnt haben.</p> <p>Google bietet mehrere Wege, das zu unterbinden:</p> <ul style="margin-top: 0cm;"> <li class="MsoNormal">Mit einem Klick auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Doubleclick Opt-Out" href="http://optout.doubleclick.net/cgi-bin/optoutgoogle.pl" target="_blank">Seite</a></span> deaktivieren Sie die interessenbasierte Werbung.</li> <li class="MsoNormal">Auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Doubleclick Datenschutz-Bestimmungen" href="http://www.doubleclick.com/privacy/" target="_blank">Seite</a></span> der Google-Tochter DoubleClick kann man mit einem Klick auf "Ad Cookie Opt-Out" den entsprechenden Cookie deaktivieren. </li> <li class="MsoNormal">Beide Methoden setzen aber lediglich einen neuen Deaktivierungs-Cookie. Das bedeutet: Sobald man den Cookie-Speicher löscht, weiß der Browser auch nicht mehr, dass man das Google-Werbeprotokoll deaktiviert hat. Wer seine Cookies oft löscht, kann Googles Werbe-Protokoll mit diesem <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Plugin für Firefox und IE" href="http://www.google.com/ads/preferences/html/opt-out.html" target="_blank">Plugin für Firefox und Internet Explorer</a></span> für immer deaktivieren. Deaktivierungsanleitungen für andere Browser gibt Google <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Cookie dauerhaft deaktvieren" href="http://www.google.com/ads/preferences/html/intl/de/plugin/browsers.html" target="_blank">hier</a></span>. </li> </ul> <p><strong>Surfprotokoll für Google-Werbepartner ausschalten</strong></p> <p>In Googles Werbe-Netz lässt der Web- und Werberiese auch Drittanbieter Anzeigen vermarkten. Diese Partner nutzen eigene Cookies, um zu analysieren, auf welchem Rechner in welchem Kontext welche Werbung aufgerufen wird.</p> <p>Knapp 40 Vermarkter, darunter Google-Partner, aber auch die Anzeigen-Netzwerke von Yahoo und Microsoft, erlauben es Nutzern, auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Cookies von Google-Werbepartnern deaktvieren" href="http://networkadvertising.org/managing/opt_out.asp" target="_blank">Sammelseite</a></span> ihre Protokoll-Cookies zu deaktivieren. Auf diese Weise sorgt man nicht dafür, dass man online keine Werbung mehr zu sehen bekommt - aber die gezeigten Anzeigen sollten dann nicht mehr auf den konkreten Rechner/Browser zugeschnitten sein, weil das Surfverhalten nicht mehr protokolliert wird.</p> <p><strong>Googles personalisiertes Suchprotokoll abklemmen</strong></p> <p>Wer ein Konto bei Google Mail oder einem anderen Online-Dienst des Werbekonzerns hat, wird mit der "verlaufsbasierten Suchanpassung" beglückt, wann immer er bei Google angemeldet ist und im Internet sucht. Um diese Anpassung so gut es geht zu personalisieren, speichert Google bei eingeloggten Nutzern die Suchaktivitäten. Dazu gehören, wie <span class="spTextlinkExt"><a title="Google erklärt das Webprotokoll" href="http://www.google.com/support/accounts/bin/answer.py?answer=54048" target="_blank">Google erklärt</a></span>, "sowohl Suchanfragen, die Sie gestartet haben, als auch Ergebnisse, auf die Sie geklickt haben".</p> <p>Um diese Protokollierung zu löschen, muss man mit dem entsprechenden Konto bei Google eingeloggt sein und dann auf diesen <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Webprotokoll für Konten löschen" href="https://www.google.com/accounts/DeleteService?service=hist" target="_blank">Link</a></span> klicken. Wer sich noch nie klargemacht hat, was der Konzern alles über ihn weiß, sollte vorher aber vielleicht einen Blick <span class="spTextlinkExt"><a title="Google: Web-History für Eingeloggte" href="http://www.google.com/history/?hl=de" target="_blank">hierhin</a></span> wagen. Das kann ernüchternd, aber - wenn man ausreichend weit zurückgeht - auch ganz lustig sein. Nach dem Motto: "Warum hat mich das damals bloß interessiert?"</p> <p><strong>Computer-Surfprotokoll deaktivieren</strong></p> <p>Die Standard-Aufzeichnung aller Google-Suchanfragen für jeden Computer lässt sich mit einem Klick auf diesen <span class="spTextlinkExt"><a title="Googles Computer-Webprotokoll deaktivieren" href="http://www.google.com/history/optout?hl=en" target="_blank">Link</a></span> deaktivieren. Dadurch wird ein neuer Cookie gesetzt. Das bedeutet: Sobald jemand an dem jeweiligen Rechner die Cookies löscht, fängt Google erneut an, alle Suchanfragen anonymisiert aufzuzeichnen und auszuwerten. Nach jeder Cookie-Reinigung muss man also erneut auf den Link oben klicken, um Google zu sagen, dass man keinen Mitschnitt der eigenen Suchanfragen wünscht. Die Zustimmung zum Protokollieren der Suchanfragen setzt Google also als Standardverhalten voraus.</p> <p><strong>YouTube-Cookies aussperren</strong></p> <p>Videoclips des Google-Portals YouTube findet man wie Google-Anzeigen fast überall im Web. Jeder dieser eingebundenen Clips legt Cookies auf den Rechnern der Nutzer ab, die die Seite aufrufen - oft selbst dann, wenn die das eingebundene Video gar nicht starten.</p> <p>Was Google mit den YouTube-Cookies erfasst, beschreibt der Werbekonzern in seiner <span class="spTextlinkExt"><a title="Youtube-Datenschutzerklärung" href="http://www.youtube.com/t/privacy?hl=de" target="_blank">Datenschutzerklärung</a></span> so:</p> <blockquote style="margin-right: 0px;">"YouTube versucht, dir relevante und nützliche Werbung bereitzustellen. Wir verwenden dazu das DoubleClick-Cookie sowie andere Systeme von Drittanbietern zur Bereitstellung von Werbung. Wir können eine Vielzahl von Informationen verwenden, wie beispielsweise Cookies, Web Beacons, IP-Adressen, Nutzungsdaten und andere nicht-personenbezogene Daten über deinen Computer oder dein Gerät (wie den Browsertyp und das Betriebssystem), um dir relevante Werbung bereitzustellen. Wenn du in deinem YouTube-Konto angemeldet bist, können wir dir ebenfalls Werbung auf der Grundlage der Informationen anzeigen, die du in deinem YouTube-Konto angegeben hast."</blockquote> <p>Dass solche Cookies abgelegt werden, auch wenn die Nutzer die eingebundenen Video gar nicht starten, kann jeder Web-Autor beim Einbinden eines YouTube-Clips verhindern: Wer beim Erstellen des Codes zum Einbinden den Haken ins kleine Kästchen "Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren" aktiviert, verhindert, dass Cookies auch bei Nutzern gesetzt werden, die lediglich eine Seite aufrufen, ohne die dort eingebundenen YouTube-Clips zu starten.</p> <p>Nutzer können YouTube-Cookies nicht ganz so einfach aussperren. Wer das Setzen von Cookies fürs Google-Werbeprogramm deaktiviert hat, wird davon zwar auch beim Aufrufen von YouTube-Clips verschont bleiben. YouTube legt aber nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen auch in anderen Cookies ab. Wer das verhindern will, muss etwas mehr Aufwand betreiben und im Browser selbst oder mit etwas komfortableren Erweiterungen wie <span class="spTextlinkExt"><a title="Firefox-Addon Cookiesafe" href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/2497" target="_blank">Cookiesafe</a></span> im Firefox die Informationen verwalten und blockieren, die YouTube (und andere Anbieter) speichern wollen.</p> <p><strong>Flash-Cookies löschen und blockieren</strong></p> <p>Eine Besonderheit von YouTube sind Flash-Cookies, die kein Browser verwaltet. Was mit diesen Cookies möglich ist, beschreibt Flash-Anbieter Macromedia (gehört zum Software-Riesen Adobe) so:</p> <blockquote style="margin-right: 0px;">"Manchmal versuchen Websites, Informationen auf Ihrem Rechner zu speichern, wie etwa Ihren höchsten Punktestand bei einem Flash-Spiel, oder welche Produkte Sie erworben haben."</blockquote> <p>Die Flash-Cookies des aktuell benutzten Browsers kann man auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Flash-Cookies bei Macromedia löschen" href="http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager07.html" target="_blank">Macromedia-Seite</a></span> löschen. In diesem <span class="spTextlinkExt"><a title="Flash-Cookies bei Macromedia blockieren" href="http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager03.html" target="_blank">Menüpunkt</a></span> kann man angeben, dass solche Informationen überhaupt nicht gespeichert werden dürfen.</p> <p><strong>Google Analytics ausbremsen</strong></p> <p>Viele Web-Seiten nutzen Googles Zugriffsanalysedienst "Google Analytics". Das Werkzeug sammelt und verarbeitet zunächst nicht-personenbezogene Informationen über die Aufrufer einer Web-Seite. Eine Opt-Out-Möglichkeit bietet Google für diesen Dienst nicht an. Die meisten Seitenbetreiber verzichten auch darauf, ihren Besuchern diese Option anzubieten, obwohl ein Opt-Out für Analytics mit ein paar <span class="spTextlinkExt"><a title="Webmaster-Anleitung für Analytics-Opt-Out" href="http://www.web-analytics-nutzen.de/web_analytics/2009/11/opt-out-tracking-code.html" target="_blank">Code-Zeilen möglich wäre</a></span>.</p> <p>Surfer können Analytics aussperren, allerdings geht das nicht ganz so komfortabel wie der Klick auf einen Opt-Out-Button. Google Analytics arbeitet mit einem kleinen Javascript-Skript. Wer dieses Skript in seinem Browser blockiert, wird nicht von Analytics beobachtet. Es gibt für den Firefox-Browser einige Erweiterungen, die das erledigen. Mit <span class="spTextlinkExt"><a title="Firefox-Erweiterung Noscript" href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/722" target="_blank">Noscript</a></span> lässt sich zum Beispiel die Ausführung ausgewählter Javascript-Codes unterbinden. Man kann auch die Kommunikation des Browsers mit dem Analytics-Server unterbinden, indem man die Analytics-Host-Adresse zur <span class="spTextlinkExt"><a title="Anleitung zum Umleitung der Google-Analytics-Kommunikation" href="http://www.ccsf.edu/Policy/Privacy/ga.html" target="_blank">IP-Adresse des eigenen Rechners umleitet</a></span>. Dann landen die Daten nicht bei Analytics.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script> </p> So teuer sind die billigen Erlebnis-Auktionen wirklich (Spiegel Online, 20.5.2009) 2009-05-21T10:32:09Z 2009-05-21T10:32:09Z http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/801-so-teuer-sind-die-billigen-erlebnis-auktionen-wirklich-spiegel-online-2052009 web389 [email protected] <h4>Zocken und Shoppen<br /></h4> <h1>So teuer sind die billigen Erlebnis-Auktionen wirklich</h1> <h4>Mit Erlebnisauktionen verdient eine kleine deutsche Firma viel Geld und findet in der Finanzkrise sogar Investoren für eine Expansion in den USA. Man braucht mehr Zockerglück als bei Ebay, um einen Artikel günstig zu erstehen.<br /></h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,625708,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 20.5.2009</a></h5> <p> <script type="text/javascript" src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5"></script></p> </p> <p>Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Auf der einen Seite gibt es den Werbeslogan auf der Startseite des deutschen Auktionshauses Swoopo, der verspricht: "Gebot kaufen &gt; Produkt wählen &gt; Bieten &gt; Schnäppchen machen!". Und die archivierten Angebotsseiten abgeschlossener Auktionen, die dokumentieren, dass da zum Beispiel Mitte Mai eine Nikon D5000 für 83,14 Euro ersteigert und der Käufer dabei 90 Prozent gespart hat.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script></p> <p>Auf der anderen Seite gibt es die Leserbriefe, die Swoopo "Betrug" vorwerfen und anonyme Autoren, die sich in Webforen über das Angebot ereifern, über "reine Abzocke, die von Betrug nicht weit entfernt" sei, über "Verarsche", die "verboten werden" sollte.</p> <p><strong>Online-Shopping kompliziert wie Optionsscheine</strong></p> <p>Um zu erklären, wie Swoopo tatsächlich funktioniert, muss man ein wenig ausholen. Auf der Seite kann man auf alle erdenklichen Produkte bieten - Fernseher, Digitalkameras, MacBooks. Im Vergleich zu klassischen Auktionsportalen wie Ebay gibt es vier wesentliche Unterschiede:</p> <p> </p> <ul style="margin-top: 0cm;"> <li class="MsoNormal">Swoopo wickelt sämtliche Auktionen selbst als Anbieter ab</li> <li class="MsoNormal">die Bieter bezahlen für jedes Gebot - auch wenn sie den Artikel nicht ersteigern</li> <li class="MsoNormal">jedes abgegebene Gebot treibt den Auktionspreis um einen vorab festgelegten Schritt höher - 0,10 Euro zum Beispiel</li> <li class="MsoNormal">jedes Gebot verlängert die Angebotszeit der Auktion - man weiß allerdings nicht genau, um wie viele Sekunden (maximal 20).</li> </ul> <p>Gewonnen hat, wer das letzte Gebot vor Auktionsende abgesetzt hat. Wann dieses Ende eintritt, weiß man nicht so genau, weshalb Swoopo schwer in eine Kategorie zu packen ist. Es gehört mehr Glück dazu als bei Ebay, weshalb sich Swoopo selbst wohl als "Erlebnis-Auktionshaus" bezeichnet. Ein Gewinnspiel kann man eine Swoopo-Auktion auch nicht nennen, dafür haben die Mitbieter zu viel Einfluss. Letztendlich kauft man bei Swoopo Gewinnchancen auf eine Einkaufsoption.</p> <p><strong>Die Bank gewinnt immer</strong></p> <p>Die Gemengelage, die Bieter bei Swoopo antreibt, ist wohl noch etwas komplizierter als das Biet- oder Spielprinzip: Wie an der Börse, am Roulettetisch oder bei Ebay-Auktionen hat man das Gefühl, mit seinem eigenen Geschick die Chancen beeinflussen zu können. Hinzu kommt wie an der Börse die Bestätigung durch die Mitbieter.</p> <p>Wenn so viele andere Menschen hier Chancen kaufen, den Preis und die Auktionsdauer hochtreiben, muss es sich doch lohnen, noch weiter mitzubieten. Vor allem, weil für all die Mitbieter, die nicht den Zuschlag bekommen, die bezahlten Gebotsgebühren zum Totalverlust werden. Die Mechanik erinnert an verschachtelte Kapitalmarktprodukte - man kann auf Swoopo sogar auf 300 Bids bieten.</p> <p><strong>2,2 Millionen Mitglieder</strong></p> <p>So komplex die Gebotsmechanik ist, so klar ist der Erfolg von Swoopo: 21,7 Millionen Euro Umsatz 2008, bislang knapp 160.000 abgeschlossene Auktionen, 2,2 Millionen registrierte Mitglieder, von denen etwa 700.000 schon einmal mitgeboten haben. Derzeit expandiert das Münchner Unternehmen Swoopo in die Vereinigten Staaten - mit 7,5 Millionen Euro neuem Risikokapital des US-Investors August Capital ausgestattet, dessen Gründer schon Microsoft finanzierten.</p> <p>Dass in der Finanzkrise eine US-Firma einem deutschen Anbieter, der in die Vereinigten Staaten expandiert, Geld gibt, spricht für das Geschäftmodell. Und das ist bei Swoopo auch viel einfacher erklärt als die Auktionsmechanik: Die Firma verdient an jedem Gebot.</p> <p>Die Kalkulation eines Angebots könnte so aussehen: Eine Digitalkamera kostet im Einkauf 600 Euro, geht auf Swoopo für 80 Euro weg. Gewinn macht Swoopo bei dieser Auktion, wenn mehr als 1040 Gebote abgegeben werden (ein Gebot kostet 0,50 Euro, 1040 Gebote plus Endpreis finanzierten den Einkauf).</p> <p>Man kann davon ausgehen, dass Swoopo für attraktive Produkte deutlich mehr Gebote bekommt als nötig. Ein aktuelles Beispiel: Am Mittwoch ging um 11:30 eine <a title="Swoopo-Angebot Playstation 3" href="http://www.swoopo.de/auktion/179167.html" target="_blank">Playstation 3 mit 80-Gigabyte-Festplatte</a> für 231,10 Euro weg. Wenn man davon ausgeht, dass jedes Gebot bei Swoopo den Preis um 0,10 Euro hochtreibt, sehen die Einnahmen für Swoopo hier so aus:</p> <p> </p> <ul> <li>1155,50 Euro (2311 Gebote zu 0,50 Euro)</li> <li>231,10 Euro Endpreis</li> <li>insgesamt 1386,60 Euro Einnahmen</li> </ul> <p>Beim billigsten deutschen Online-Händler kostet die Konsole derzeit 319 Euro - macht also nach dieser Rechnung mehr als 1000 Euro Gewinn.</p> <p><strong>1000 Euro Gewinn mit einem 300-Euro-Produkt</strong></p> <p>Für den Käufer sieht die Rechnung so aus: 243 Gebote hat er gesetzt, bezahlt also 121,50 Euro für die Gebote, dann noch mal 231 Euro für die Playstation, also insgesamt 352,50 Euro - 40 Euro mehr, als das Gerät derzeit beim billigsten Online-Händler kostet.</p> <p>Swoopo gibt bei dieser Auktion als Ersparnis für den Käufer 11 Prozent oder 46,40 Euro gegenüber dem sogenannten "Vergleichspreis" von 399 Euro an. Bei anderen Auktionen klaffen Vergleichspreis und billigstes von SPIEGEL ONLINE recherchiertes Online-Angebot noch weiter auseinander:</p> <p> </p> <ul style="margin-top: 0cm;"> <li class="MsoNormal">Uhr "Bossart Damen-Automatik Vintage Ref. BW-0704-GI": 865 Euro Vergleichspreis bei <a title="Swoopo-Angebot Damenuhr" href="http://www.swoopo.de/auktion/102149.html" target="_blank">Swoopo</a>, bei Amazon.de für 159 Euro zu haben</li> <li class="MsoNormal">Fernseher "Samsung LE-40A856": 1399 Euro Vergleichspreis bei <a title="Swoopo-Angebot Fernseher" href="http://www.swoopo.de/auction/176785.html" target="_blank">Swoopo</a>, bei Amazon ab 849 Euro zu haben.</li> </ul> <p>Dass Menschen für Produkte mehr Geld ausgeben, als sie beim günstigsten Händler bezahlen würden, ist nichts Neues: Das passiert bei Ebay, in Geschäfts- und Webshops täglich. Swoopo-Vorstand Gunnar Piening erklärt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, wie der Vergleichspreis zustande kommt: "Wir geben die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an. Gibt es für das Produkt keine UVP, schauen wir uns auf einigen Preisvergleichsseiten um und nehmen einen Mittelwert. Wir machen da aber keine Wissenschaft draus und aktualisieren das nicht ständig. Wir sind keine Preisvergleichsseite, sondern wollen unseren Usern nur einen ungefähren Anhaltspunkt geben."</p> <p><strong>Wer sich nicht informiert, zahlt drauf</strong></p> <p>Was einigen misstrauischen Nutzern bei Swoopo unangenehm aufgefallen ist: Bei einigen abgeschlossenen Auktionen stößt man mit etwas Recherche darauf, dass die Artikel unter derselben ID in verschiedenen Staaten zum selben Betrag in verschiedenen Währungen gekauft wurden. Die Artikel bekommen in einigen Fällen andere Namen. Der Bieter, der als Höchstbietender angegeben wird, ist in allen Ländern derselbe.</p> <p>Zum Beispiel ist der Samsung-Fernseher "LE40A856" in der Auktion 176785 in unterschiedlichen Ausführungen und zu unterschiedlichen Preisen weggegangen - je nachdem, ob man auf der deutschen Seite ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher UK" href="http://www.swoopo.co.uk/auction/176785.html" target="_blank">96,80 Euro</a>), der britischen ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher UK" href="http://www.swoopo.co.uk/auction/176785.html" target="_blank">96,80 GBP</a>) oder der US-Seite ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher USA" href="http://www.swoopo.com/auction/176785.html" target="_blank">96,80 US-Dollar</a>) nachschaut.</p> <p>Diese Besonderheit erklärt Piening so: "Wir bündeln unter einer Auktionsnummer in möglichst vielen Märkten identische oder sehr ähnliche Angebote. Welches Produkt am Ende ausgeliefert wird, entscheidet sich, abhängig davon, in welchem Land der Gewinner registriert ist. Der Gewinner bekommt immer genau das Produkt, auf das er geboten hat."</p> <p>Warum Swoopo Produkte international versteigert, kann Piening sehr einleuchtend begründen: "Damit wir das Produktinteresse aus vielen Ländern und Zeitzonen bündeln können." Im Klartext heißt das: Je mehr Menschen aus verschiedenen Zeitzonen auf einen Artikel bieten, umso mehr Gebote gehen ein, umso länger läuft die Auktion, umso mehr verdient Swoopo daran.</p> <p>Dass ein Unternehmen Geld verdienen will, ist nicht anrüchig. An der Auktionsmechanik von Swoopo auch nicht - sie ist nicht so einfach zu verstehen, wird aber keineswegs verheimlicht. Das absurde an den Abzock-Vorwürfen in diversen Web-Foren ist der logische Bruch, dass das Streben nach Profitmaximierung bei den zockenden Privatleuten normal, beim Anbieter der Zockplattform allerdings als anrüchig empfunden wird.</p> <p>Da beim Erlebnisshopping der Zufall auch eine Rolle spielt - die Bieter wissen ja nicht, um viel viele Sekunden genau sie durch ihr gebaut den Ablauf der Auktion hinausschieben -, stellt sich die Frage, ob solche Angebote nicht Glücksspiele sind. Der Hamburger Anwalt Martin Bahr, Experte für Glücksspielrecht und das Recht der Neuen Medien, bewertet die Lage so: "Nach dem Glücksspielrecht muss man solche Angebot an zwei Kriterien prüfen: Sie müssen überwiegend zufallsbestimmt und die Teilnahme mit einem erheblichen Gewinneinsatz verbunden sein." Als erheblich gelten der Spruchpraxis nach Einsätze von mehr als 50 Cent.</p> <p>Allerdings ist diese 50-Cent-Grenze von Gerichten durchaus interpretierbar: Darf der Einsatz für eine Gewinnchance nicht mehr kosten oder die Teilnahme insgesamt? Bei Swoopo kann man ja durch mehrere Gebote bei einer Auktion abgeben, die zusammen deutlich mehr als 50 Cent kosten. Das Landgericht Köln hat im April (Az. 33 O 45/09) zum Beispiel gegen einen Web-Anbieter entschieden, dass ein Gewinnspiel, bei dem man mehrere Lose zu 0,50 Euro kauft, verbotene Glücksspiele sind, weil die Ausgestaltung des Spiels dazu animiere, mehr als ein Los zu kaufen.</p> <p>Ob andere Gerichte in anderen Fällen dieser ungewöhnlichen Interpretation folgen, ist fraglich - mit dieser Argumentation könnte man auch alle Anruf-Gewinnspiele im Fernsehen zu unerlaubtem Glücksspiel erklären.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script> </p> <h4>Zocken und Shoppen<br /></h4> <h1>So teuer sind die billigen Erlebnis-Auktionen wirklich</h1> <h4>Mit Erlebnisauktionen verdient eine kleine deutsche Firma viel Geld und findet in der Finanzkrise sogar Investoren für eine Expansion in den USA. Man braucht mehr Zockerglück als bei Ebay, um einen Artikel günstig zu erstehen.<br /></h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,625708,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 20.5.2009</a></h5> <p> <script type="text/javascript" src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5"></script></p> </p> <p>Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Auf der einen Seite gibt es den Werbeslogan auf der Startseite des deutschen Auktionshauses Swoopo, der verspricht: "Gebot kaufen &gt; Produkt wählen &gt; Bieten &gt; Schnäppchen machen!". Und die archivierten Angebotsseiten abgeschlossener Auktionen, die dokumentieren, dass da zum Beispiel Mitte Mai eine Nikon D5000 für 83,14 Euro ersteigert und der Käufer dabei 90 Prozent gespart hat.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script></p> <p>Auf der anderen Seite gibt es die Leserbriefe, die Swoopo "Betrug" vorwerfen und anonyme Autoren, die sich in Webforen über das Angebot ereifern, über "reine Abzocke, die von Betrug nicht weit entfernt" sei, über "Verarsche", die "verboten werden" sollte.</p> <p><strong>Online-Shopping kompliziert wie Optionsscheine</strong></p> <p>Um zu erklären, wie Swoopo tatsächlich funktioniert, muss man ein wenig ausholen. Auf der Seite kann man auf alle erdenklichen Produkte bieten - Fernseher, Digitalkameras, MacBooks. Im Vergleich zu klassischen Auktionsportalen wie Ebay gibt es vier wesentliche Unterschiede:</p> <p> </p> <ul style="margin-top: 0cm;"> <li class="MsoNormal">Swoopo wickelt sämtliche Auktionen selbst als Anbieter ab</li> <li class="MsoNormal">die Bieter bezahlen für jedes Gebot - auch wenn sie den Artikel nicht ersteigern</li> <li class="MsoNormal">jedes abgegebene Gebot treibt den Auktionspreis um einen vorab festgelegten Schritt höher - 0,10 Euro zum Beispiel</li> <li class="MsoNormal">jedes Gebot verlängert die Angebotszeit der Auktion - man weiß allerdings nicht genau, um wie viele Sekunden (maximal 20).</li> </ul> <p>Gewonnen hat, wer das letzte Gebot vor Auktionsende abgesetzt hat. Wann dieses Ende eintritt, weiß man nicht so genau, weshalb Swoopo schwer in eine Kategorie zu packen ist. Es gehört mehr Glück dazu als bei Ebay, weshalb sich Swoopo selbst wohl als "Erlebnis-Auktionshaus" bezeichnet. Ein Gewinnspiel kann man eine Swoopo-Auktion auch nicht nennen, dafür haben die Mitbieter zu viel Einfluss. Letztendlich kauft man bei Swoopo Gewinnchancen auf eine Einkaufsoption.</p> <p><strong>Die Bank gewinnt immer</strong></p> <p>Die Gemengelage, die Bieter bei Swoopo antreibt, ist wohl noch etwas komplizierter als das Biet- oder Spielprinzip: Wie an der Börse, am Roulettetisch oder bei Ebay-Auktionen hat man das Gefühl, mit seinem eigenen Geschick die Chancen beeinflussen zu können. Hinzu kommt wie an der Börse die Bestätigung durch die Mitbieter.</p> <p>Wenn so viele andere Menschen hier Chancen kaufen, den Preis und die Auktionsdauer hochtreiben, muss es sich doch lohnen, noch weiter mitzubieten. Vor allem, weil für all die Mitbieter, die nicht den Zuschlag bekommen, die bezahlten Gebotsgebühren zum Totalverlust werden. Die Mechanik erinnert an verschachtelte Kapitalmarktprodukte - man kann auf Swoopo sogar auf 300 Bids bieten.</p> <p><strong>2,2 Millionen Mitglieder</strong></p> <p>So komplex die Gebotsmechanik ist, so klar ist der Erfolg von Swoopo: 21,7 Millionen Euro Umsatz 2008, bislang knapp 160.000 abgeschlossene Auktionen, 2,2 Millionen registrierte Mitglieder, von denen etwa 700.000 schon einmal mitgeboten haben. Derzeit expandiert das Münchner Unternehmen Swoopo in die Vereinigten Staaten - mit 7,5 Millionen Euro neuem Risikokapital des US-Investors August Capital ausgestattet, dessen Gründer schon Microsoft finanzierten.</p> <p>Dass in der Finanzkrise eine US-Firma einem deutschen Anbieter, der in die Vereinigten Staaten expandiert, Geld gibt, spricht für das Geschäftmodell. Und das ist bei Swoopo auch viel einfacher erklärt als die Auktionsmechanik: Die Firma verdient an jedem Gebot.</p> <p>Die Kalkulation eines Angebots könnte so aussehen: Eine Digitalkamera kostet im Einkauf 600 Euro, geht auf Swoopo für 80 Euro weg. Gewinn macht Swoopo bei dieser Auktion, wenn mehr als 1040 Gebote abgegeben werden (ein Gebot kostet 0,50 Euro, 1040 Gebote plus Endpreis finanzierten den Einkauf).</p> <p>Man kann davon ausgehen, dass Swoopo für attraktive Produkte deutlich mehr Gebote bekommt als nötig. Ein aktuelles Beispiel: Am Mittwoch ging um 11:30 eine <a title="Swoopo-Angebot Playstation 3" href="http://www.swoopo.de/auktion/179167.html" target="_blank">Playstation 3 mit 80-Gigabyte-Festplatte</a> für 231,10 Euro weg. Wenn man davon ausgeht, dass jedes Gebot bei Swoopo den Preis um 0,10 Euro hochtreibt, sehen die Einnahmen für Swoopo hier so aus:</p> <p> </p> <ul> <li>1155,50 Euro (2311 Gebote zu 0,50 Euro)</li> <li>231,10 Euro Endpreis</li> <li>insgesamt 1386,60 Euro Einnahmen</li> </ul> <p>Beim billigsten deutschen Online-Händler kostet die Konsole derzeit 319 Euro - macht also nach dieser Rechnung mehr als 1000 Euro Gewinn.</p> <p><strong>1000 Euro Gewinn mit einem 300-Euro-Produkt</strong></p> <p>Für den Käufer sieht die Rechnung so aus: 243 Gebote hat er gesetzt, bezahlt also 121,50 Euro für die Gebote, dann noch mal 231 Euro für die Playstation, also insgesamt 352,50 Euro - 40 Euro mehr, als das Gerät derzeit beim billigsten Online-Händler kostet.</p> <p>Swoopo gibt bei dieser Auktion als Ersparnis für den Käufer 11 Prozent oder 46,40 Euro gegenüber dem sogenannten "Vergleichspreis" von 399 Euro an. Bei anderen Auktionen klaffen Vergleichspreis und billigstes von SPIEGEL ONLINE recherchiertes Online-Angebot noch weiter auseinander:</p> <p> </p> <ul style="margin-top: 0cm;"> <li class="MsoNormal">Uhr "Bossart Damen-Automatik Vintage Ref. BW-0704-GI": 865 Euro Vergleichspreis bei <a title="Swoopo-Angebot Damenuhr" href="http://www.swoopo.de/auktion/102149.html" target="_blank">Swoopo</a>, bei Amazon.de für 159 Euro zu haben</li> <li class="MsoNormal">Fernseher "Samsung LE-40A856": 1399 Euro Vergleichspreis bei <a title="Swoopo-Angebot Fernseher" href="http://www.swoopo.de/auction/176785.html" target="_blank">Swoopo</a>, bei Amazon ab 849 Euro zu haben.</li> </ul> <p>Dass Menschen für Produkte mehr Geld ausgeben, als sie beim günstigsten Händler bezahlen würden, ist nichts Neues: Das passiert bei Ebay, in Geschäfts- und Webshops täglich. Swoopo-Vorstand Gunnar Piening erklärt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, wie der Vergleichspreis zustande kommt: "Wir geben die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an. Gibt es für das Produkt keine UVP, schauen wir uns auf einigen Preisvergleichsseiten um und nehmen einen Mittelwert. Wir machen da aber keine Wissenschaft draus und aktualisieren das nicht ständig. Wir sind keine Preisvergleichsseite, sondern wollen unseren Usern nur einen ungefähren Anhaltspunkt geben."</p> <p><strong>Wer sich nicht informiert, zahlt drauf</strong></p> <p>Was einigen misstrauischen Nutzern bei Swoopo unangenehm aufgefallen ist: Bei einigen abgeschlossenen Auktionen stößt man mit etwas Recherche darauf, dass die Artikel unter derselben ID in verschiedenen Staaten zum selben Betrag in verschiedenen Währungen gekauft wurden. Die Artikel bekommen in einigen Fällen andere Namen. Der Bieter, der als Höchstbietender angegeben wird, ist in allen Ländern derselbe.</p> <p>Zum Beispiel ist der Samsung-Fernseher "LE40A856" in der Auktion 176785 in unterschiedlichen Ausführungen und zu unterschiedlichen Preisen weggegangen - je nachdem, ob man auf der deutschen Seite ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher UK" href="http://www.swoopo.co.uk/auction/176785.html" target="_blank">96,80 Euro</a>), der britischen ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher UK" href="http://www.swoopo.co.uk/auction/176785.html" target="_blank">96,80 GBP</a>) oder der US-Seite ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher USA" href="http://www.swoopo.com/auction/176785.html" target="_blank">96,80 US-Dollar</a>) nachschaut.</p> <p>Diese Besonderheit erklärt Piening so: "Wir bündeln unter einer Auktionsnummer in möglichst vielen Märkten identische oder sehr ähnliche Angebote. Welches Produkt am Ende ausgeliefert wird, entscheidet sich, abhängig davon, in welchem Land der Gewinner registriert ist. Der Gewinner bekommt immer genau das Produkt, auf das er geboten hat."</p> <p>Warum Swoopo Produkte international versteigert, kann Piening sehr einleuchtend begründen: "Damit wir das Produktinteresse aus vielen Ländern und Zeitzonen bündeln können." Im Klartext heißt das: Je mehr Menschen aus verschiedenen Zeitzonen auf einen Artikel bieten, umso mehr Gebote gehen ein, umso länger läuft die Auktion, umso mehr verdient Swoopo daran.</p> <p>Dass ein Unternehmen Geld verdienen will, ist nicht anrüchig. An der Auktionsmechanik von Swoopo auch nicht - sie ist nicht so einfach zu verstehen, wird aber keineswegs verheimlicht. Das absurde an den Abzock-Vorwürfen in diversen Web-Foren ist der logische Bruch, dass das Streben nach Profitmaximierung bei den zockenden Privatleuten normal, beim Anbieter der Zockplattform allerdings als anrüchig empfunden wird.</p> <p>Da beim Erlebnisshopping der Zufall auch eine Rolle spielt - die Bieter wissen ja nicht, um viel viele Sekunden genau sie durch ihr gebaut den Ablauf der Auktion hinausschieben -, stellt sich die Frage, ob solche Angebote nicht Glücksspiele sind. Der Hamburger Anwalt Martin Bahr, Experte für Glücksspielrecht und das Recht der Neuen Medien, bewertet die Lage so: "Nach dem Glücksspielrecht muss man solche Angebot an zwei Kriterien prüfen: Sie müssen überwiegend zufallsbestimmt und die Teilnahme mit einem erheblichen Gewinneinsatz verbunden sein." Als erheblich gelten der Spruchpraxis nach Einsätze von mehr als 50 Cent.</p> <p>Allerdings ist diese 50-Cent-Grenze von Gerichten durchaus interpretierbar: Darf der Einsatz für eine Gewinnchance nicht mehr kosten oder die Teilnahme insgesamt? Bei Swoopo kann man ja durch mehrere Gebote bei einer Auktion abgeben, die zusammen deutlich mehr als 50 Cent kosten. Das Landgericht Köln hat im April (Az. 33 O 45/09) zum Beispiel gegen einen Web-Anbieter entschieden, dass ein Gewinnspiel, bei dem man mehrere Lose zu 0,50 Euro kauft, verbotene Glücksspiele sind, weil die Ausgestaltung des Spiels dazu animiere, mehr als ein Los zu kaufen.</p> <p>Ob andere Gerichte in anderen Fällen dieser ungewöhnlichen Interpretation folgen, ist fraglich - mit dieser Argumentation könnte man auch alle Anruf-Gewinnspiele im Fernsehen zu unerlaubtem Glücksspiel erklären.</p> <p> <script type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script type="text/javascript" src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js"> </script> </p> Online-Reklame: Wie Facebook an dubioser Werbung verdient (Spiegel Online, 16.4.2009) 2009-04-19T13:15:49Z 2009-04-19T13:15:49Z http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/782-online-reklame-wie-facebook-an-dubioser-werbung-verdient-spiegel-online-1642009 web389 [email protected] <h4>Online-Reklame<br /></h4> <h1>Wie Facebook an dubioser Werbung verdient</h1> <h4>Intelligenztests, Gewinnspiele, Partnerbörsen: Bei Facebook werben einige Anbieter für Web-Dienste, die etwas ganz anderes bieten, als die Anzeigen verheißen. Wer nicht aufpasst, schließt bei manchem Test ein Handy-Abo ab. SPIEGEL ONLINE zeigt die Tricks der Firmen.<br /></h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,618970,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 16.4.2009</h5> <p> <script src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5" type="text/javascript"><!-- // --></script> </p> <p>Ein Baby starrt mit sechs Augen den Betrachter an. Einem Mann schießt eine Stichflamme aus dem Hintern. Darunter der Werbetext: "Bist du klug? Finde heraus, wie schlau du bist." Mit solchen Anzeigenmotiven wirbt auf den deutschen Seiten des Menschel-Netzwerks Facebook ein deutsches Unternehmen für einen sogenannten IQ-Test.</p> <p> <script type="text/javascript" type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; // --></script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"><!-- // --></script> </p> <p>Klickt man auf die Anzeige, öffnet sich eine Seite mit einem als "IQ-Tester" überschriebenen Quiz, zum Start muss man auf einen mit "zum Test" beschrifteten Button klicken. Daneben steht "heutige Höchstpunktzahl 137" - Gutgläubige könnten annehmen, hier einen echten IQ-Test zu absolvieren. Nach dem Klick folgen ein paar simple Fragen wie diese: "Welche Nummer kommt in dieser Reihe als Nächste?". Gezeigt werden die Zahlen 1, 2, 4, 8, 16. Antwortmöglichkeiten: 18, 24, 32 oder 14.</p> <p><strong>Vermeintlicher IQ-Test führt zum Online-Abo</strong></p> <p>Das ist nicht besonders schwierig, aber man muss die Fragen auf diesem Niveau nicht einmal beantworten, um in dem sogenannten Test weiterzukommen - ein Klick auf den Knopf "Weiter" genügt, um irgendwann zum Testende durchzukommen. Da erscheint diese Mitteilung: "Super, hol dir jetzt dein Ergebnis auf dein Handy!"</p> <p>Bevor man seine Handy-Nummer in das Feld tippt und auf "Bestätigen" klickt, sollte man allerdings den in kleiner, dunkelgrauer Schrift auf weißem Hintergrund am Seitenende plazierten Text lesen. Da steht unter anderem: "Das visionclubgamez Abo kostet 2,99€/Spiel (max. 8,97/Woche inkl. 19% MwSt)".</p> <p>Im Klartext: Was bei Facebook mit dem Slogan "Bist du klug?" beworben und dann auf der entsprechenden Seite oft als "IQ-Test" bezeichnet wird, ist ein Abo für Handy-Spiele, das man mit der Eingabe der Handy-Nummer am Testende abschließt.</p> <p>Den kleingedruckten Text am Seitenende lesen offenbar nicht alle Kunden, die auf die IQ-Test Seite geraten. Leser von SPIEGEL ONLINE klagen über versehentlich abgeschlossene Abos, eine Google-Suche nach den Schlagworten IQ-Test und Bobmobile (so heißt der Anbieter) offenbart mehrere hundert Treffer. Die ersten sind Hilferufe aus Web-Foren mit Titeln wie:</p> <ul style="margin-top: 0cm;"> <li class="MsoNormal">"WARNUNG!-Ich habe den IQ-Test von Bobmobile nicht bestanden ..."</li> <li class="MsoNormal">"Bobmobile - Abo ohne Einwilligung"</li> <li class="MsoNormal">"Ich bin auch über den IQ-Test auf Facebook Bobmobile in die Falle gegangen"</li> </ul> <p>Die Kritik kann das Unternehmen Bobmobile nicht nachvollziehen. Sprecher Jorge Peralta erklärt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE: "Was die Kosten der Software-Applikation anbelangt, so werden diese in den von Ihnen angesprochenen Werbemaßnahmen im Rahmen eines Abos vertrieben. Die Abo-Konditionen werden dabei vor Vertragsschluss deutlich kommuniziert." Peralta verweist auf ein Sternchen, das neben dem "Bestätigen"-Button plaziert ist: "Insbesondere ist der '*'-Verweis auf die Konditionen bei einem Monitor mit üblicher Auflösung ohne Herunterscrollen sichtbar."</p> <p><strong>Bobmobile: Kein Test, sondern "Beispielaufgaben"</strong></p> <p>Warum die Fragen in dem bei Facebook beworbenen Test so simpel sind, warum man sich auch ohne Antworten zu geben bis zum "Ergebnis" durchklicken kann, erklärt Peralta so: "Es handelt sich dabei nur um einige wenige Beispielaufgaben zur Veranschaulichung der Software." Die "Möglichkeit, ohne Eingabe einer Antwortmöglichkeit zur nächsten Beispielfrage weiterzuklicken", habe daher keine "negativen Auswirkungen auf die Einsatz- und Funktionsfähigkeit" der Applikation." Denn die läuft ja nur auf dem Mobiltelefon - nachdem man mit einem Klick und Angabe seiner Handy-Nummer ein Abo abgeschlossen hat.</p> <p>Auf den Seiten von Bobmobile findet man andere Dienste, die ähnlich beworben werden. Da gibt es den sogenannten "Diätchecker". Die Werbung fordert auf: "Werte eingeben und Diätplan abholen". Wer Geschlecht, Alter, Größe und Gewicht eintippt und "Jetzt Berechnen" klickt, wird aufgefordert, die Handy-Nummer einzugeben ("Dein Ergebnis aufs Handy holen") und auf "Download" zu klicken. Auch hier steht erst im Fußtext der Seite, dass hier ein Abo abgeschlossen wird: "Das visionclubappz Abo kostet 2,99€/Applikation (max. 8,97/Woche inkl. 19% MwSt)."</p> <p><strong> Facebook: Wir prüfen, aber nicht immer schnell genug</strong></p> <p>Ob Facebook solche Anzeigen für vermeintliche Tests, die sich als Abo entpuppen, erlaubt, beantwortet ein Firmensprecher so: "Anzeigen, die für täuschende Abo-Verfahren werben, verstoßen gegen unsere Richtlinien. Wir entfernen solche Arten von Anzeigen, sobald wir sie finden und darauf hingewiesen werden." Ob die IQ-Test-Anzeigen dazu zählen, beantwortet Facebook nicht direkt. Im Verlauf von einer Woche hat SPIEGEL ONLINE entsprechende Anzeigen regelmäßig auf den Facebook-Seiten entdeckt, obwohl sie per "Report"-Werkzeug zur Prüfung gemeldet wurden.</p> <p>Facebook beteuert, man wolle per Werberichtlinien die Nutzer "schützen". Es könne aber sein, dass gemeldete Anzeigen nach einer Sperre "wieder auftauchen, bevor wir etwas dagegen unternehmen können."</p> <p>Auf Facebook finden sich viele Anzeigen für ähnlich dubiose Dienste. In den Vereinigten Staaten warnte bereits Anfang des Monats die Verbraucherschutzorganisation <a title="Better Business Bureau über Facebook-Anzeigen" href="http://www.bbb.org/us/article/9793" target="_blank">"Better Business Bureau" (BBB)</a> vor unseriösen Angeboten, die auf den US-Seiten von Facebook werben. Diese Maschen sind laut BBB besonders häufig auf US-Seiten zu finden:</p> <ul style="margin-top: 0cm;"> <li class="MsoNormal">Kostenloser Test eines Diätmittels: Laut BBB nehmen viele Kunden an, sie müssten nur die Portokosten für die Probelieferung bezahlen, würden aber ein Abo abschließen, das bis zu 87 US-Dollar im Monat kostet.</li> <li class="MsoNormal">Ratgeber, wie man viel Geld von zu Hause aus verdient: Laut BBB schließen die Interessenten bei vielen solcher Angebote unbemerkt ein Abo ab, das laut den sehr klein dargestellten Fußnoten auf den Seiten knapp 70 US-Dollar monatlich kostet, und nur monatlich mit sieben Tagen Frist zum Monatsende gekündigt werden kann - gezahlte Beträge werden nicht erstattet.</li> </ul> <p>Der IQ-Test als Lockmittel für ein Spiel-Abo ist offenbar eine Besonderheit der Anzeigen auf den deutschen Facebook-Seiten. Neben vielen, nicht ohne weiteres auf Ihre Seriosität zu prüfenden Anzeigen für Partnervermittlungen ("Suchen Sie eine Frau?") und Modell-Datenbanken ("Hübsch? Jetzt modeln m/w"), wirbt derzeit ein Gewinnspielanbieter sehr penetrant mit allerlei bunten MacBooks und Slogans wie "Gefällt Dir das MacBook?" für "exklusive Gewinnspiele". Das Versprechen: "Das dünnste Notebook der Welt könnte schon Dir gehören. Jetzt am exklusiven Gewinnspiel teilnehmen."</p> <p><strong>Gewinnspiel oder "Handy-Entertainmentflat"?</strong></p> <p>Wer auf die Anzeige klickt, kommt auf eine Seite, wo ein Mini-Spiel zu absolvieren ist, das nicht gerade eine intellektuelle Herausforderung darstellt - so muss man zum Beispiel auf einem herumkreisenden MacBook das Logo anklicken. Schafft man diese Aufgabe (was jeder mit etwas Sehvermögen hinbekommt), kommt die Aufforderung: "Glückwunsch! Du hast es in die nächste Runde geschafft. Gib hier eine HandyNummer ein." Und auch hier sollte man den klein dargestellten Text am Seitenende lesen, in dem unter anderem steht:</p> <blockquote style="margin-right: 0px;">"Für die Handy-Entertainmentflat wird alle 5 Tage 2.99 Euro (inkl. MwSt) verrechnet. Zusätzlich gibt es dafür gratis 100 SMS alle 5 Tage und pro registrierter Handynummer. Nach Ablauf der 5 Tage verlängert sich das Angebot automatisch."</blockquote> <p>Jürgen Reutter, Geschäftsführer der Betreiberfirma Buongiorno Deutschland, will auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE "eventuelle Missverständnisse ausräumen" und erklärt: "Der Abschluss eines unserer Mobile Entertainment Dienste ist nicht zwingend notwendig, um bei unserem aktuellen Gewinnspiel teilzunehmen." Den entsprechenden Hinweis auf die mögliche Teilnahme per E-Mail kann man in den <a title="Websms-Abo-Gewinnspiel" href="http://www.websms.de/campaign/?DBdqwbe" target="_blank">Teilnahmebedingungen</a> finden - wenn man sucht.</p> <p>Buongiorno-Manager Reutter sieht diese Form der Information als branchenüblich an: "Über die aufgeführten Fußnoten informieren wir über den Abschluss eines Mobile Entertainment Dienstes, wie es beim Kauf von vielen Produkten im Internet üblich ist. Des Weiteren werden auch Teilnahmen auf dem Postweg an der Gewinnverlosung berücksichtigt."</p> <p> </p> <h4>Online-Reklame<br /></h4> <h1>Wie Facebook an dubioser Werbung verdient</h1> <h4>Intelligenztests, Gewinnspiele, Partnerbörsen: Bei Facebook werben einige Anbieter für Web-Dienste, die etwas ganz anderes bieten, als die Anzeigen verheißen. Wer nicht aufpasst, schließt bei manchem Test ein Handy-Abo ab. SPIEGEL ONLINE zeigt die Tricks der Firmen.<br /></h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,618970,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 16.4.2009</h5> <p> <script src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5" type="text/javascript"><!-- // --></script> </p> <p>Ein Baby starrt mit sechs Augen den Betrachter an. Einem Mann schießt eine Stichflamme aus dem Hintern. Darunter der Werbetext: "Bist du klug? Finde heraus, wie schlau du bist." Mit solchen Anzeigenmotiven wirbt auf den deutschen Seiten des Menschel-Netzwerks Facebook ein deutsches Unternehmen für einen sogenannten IQ-Test.</p> <p> <script type="text/javascript" type="text/javascript"><!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; // --></script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"><!-- // --></script> </p> <p>Klickt man auf die Anzeige, öffnet sich eine Seite mit einem als "IQ-Tester" überschriebenen Quiz, zum Start muss man auf einen mit "zum Test" beschrifteten Button klicken. Daneben steht "heutige Höchstpunktzahl 137" - Gutgläubige könnten annehmen, hier einen echten IQ-Test zu absolvieren. Nach dem Klick folgen ein paar simple Fragen wie diese: "Welche Nummer kommt in dieser Reihe als Nächste?". Gezeigt werden die Zahlen 1, 2, 4, 8, 16. Antwortmöglichkeiten: 18, 24, 32 oder 14.</p> <p><strong>Vermeintlicher IQ-Test führt zum Online-Abo</strong></p> <p>Das ist nicht besonders schwierig, aber man muss die Fragen auf diesem Niveau nicht einmal beantworten, um in dem sogenannten Test weiterzukommen - ein Klick auf den Knopf "Weiter" genügt, um irgendwann zum Testende durchzukommen. Da erscheint diese Mitteilung: "Super, hol dir jetzt dein Ergebnis auf dein Handy!"</p> <p>Bevor man seine Handy-Nummer in das Feld tippt und auf "Bestätigen" klickt, sollte man allerdings den in kleiner, dunkelgrauer Schrift auf weißem Hintergrund am Seitenende plazierten Text lesen. Da steht unter anderem: "Das visionclubgamez Abo kostet 2,99€/Spiel (max. 8,97/Woche inkl. 19% MwSt)".</p> <p>Im Klartext: Was bei Facebook mit dem Slogan "Bist du klug?" beworben und dann auf der entsprechenden Seite oft als "IQ-Test" bezeichnet wird, ist ein Abo für Handy-Spiele, das man mit der Eingabe der Handy-Nummer am Testende abschließt.</p> <p>Den kleingedruckten Text am Seitenende lesen offenbar nicht alle Kunden, die auf die IQ-Test Seite geraten. Leser von SPIEGEL ONLINE klagen über versehentlich abgeschlossene Abos, eine Google-Suche nach den Schlagworten IQ-Test und Bobmobile (so heißt der Anbieter) offenbart mehrere hundert Treffer. Die ersten sind Hilferufe aus Web-Foren mit Titeln wie:</p> <ul style="margin-top: 0cm;"> <li class="MsoNormal">"WARNUNG!-Ich habe den IQ-Test von Bobmobile nicht bestanden ..."</li> <li class="MsoNormal">"Bobmobile - Abo ohne Einwilligung"</li> <li class="MsoNormal">"Ich bin auch über den IQ-Test auf Facebook Bobmobile in die Falle gegangen"</li> </ul> <p>Die Kritik kann das Unternehmen Bobmobile nicht nachvollziehen. Sprecher Jorge Peralta erklärt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE: "Was die Kosten der Software-Applikation anbelangt, so werden diese in den von Ihnen angesprochenen Werbemaßnahmen im Rahmen eines Abos vertrieben. Die Abo-Konditionen werden dabei vor Vertragsschluss deutlich kommuniziert." Peralta verweist auf ein Sternchen, das neben dem "Bestätigen"-Button plaziert ist: "Insbesondere ist der '*'-Verweis auf die Konditionen bei einem Monitor mit üblicher Auflösung ohne Herunterscrollen sichtbar."</p> <p><strong>Bobmobile: Kein Test, sondern "Beispielaufgaben"</strong></p> <p>Warum die Fragen in dem bei Facebook beworbenen Test so simpel sind, warum man sich auch ohne Antworten zu geben bis zum "Ergebnis" durchklicken kann, erklärt Peralta so: "Es handelt sich dabei nur um einige wenige Beispielaufgaben zur Veranschaulichung der Software." Die "Möglichkeit, ohne Eingabe einer Antwortmöglichkeit zur nächsten Beispielfrage weiterzuklicken", habe daher keine "negativen Auswirkungen auf die Einsatz- und Funktionsfähigkeit" der Applikation." Denn die läuft ja nur auf dem Mobiltelefon - nachdem man mit einem Klick und Angabe seiner Handy-Nummer ein Abo abgeschlossen hat.</p> <p>Auf den Seiten von Bobmobile findet man andere Dienste, die ähnlich beworben werden. Da gibt es den sogenannten "Diätchecker". Die Werbung fordert auf: "Werte eingeben und Diätplan abholen". Wer Geschlecht, Alter, Größe und Gewicht eintippt und "Jetzt Berechnen" klickt, wird aufgefordert, die Handy-Nummer einzugeben ("Dein Ergebnis aufs Handy holen") und auf "Download" zu klicken. Auch hier steht erst im Fußtext der Seite, dass hier ein Abo abgeschlossen wird: "Das visionclubappz Abo kostet 2,99€/Applikation (max. 8,97/Woche inkl. 19% MwSt)."</p> <p><strong> Facebook: Wir prüfen, aber nicht immer schnell genug</strong></p> <p>Ob Facebook solche Anzeigen für vermeintliche Tests, die sich als Abo entpuppen, erlaubt, beantwortet ein Firmensprecher so: "Anzeigen, die für täuschende Abo-Verfahren werben, verstoßen gegen unsere Richtlinien. Wir entfernen solche Arten von Anzeigen, sobald wir sie finden und darauf hingewiesen werden." Ob die IQ-Test-Anzeigen dazu zählen, beantwortet Facebook nicht direkt. Im Verlauf von einer Woche hat SPIEGEL ONLINE entsprechende Anzeigen regelmäßig auf den Facebook-Seiten entdeckt, obwohl sie per "Report"-Werkzeug zur Prüfung gemeldet wurden.</p> <p>Facebook beteuert, man wolle per Werberichtlinien die Nutzer "schützen". Es könne aber sein, dass gemeldete Anzeigen nach einer Sperre "wieder auftauchen, bevor wir etwas dagegen unternehmen können."</p> <p>Auf Facebook finden sich viele Anzeigen für ähnlich dubiose Dienste. In den Vereinigten Staaten warnte bereits Anfang des Monats die Verbraucherschutzorganisation <a title="Better Business Bureau über Facebook-Anzeigen" href="http://www.bbb.org/us/article/9793" target="_blank">"Better Business Bureau" (BBB)</a> vor unseriösen Angeboten, die auf den US-Seiten von Facebook werben. Diese Maschen sind laut BBB besonders häufig auf US-Seiten zu finden:</p> <ul style="margin-top: 0cm;"> <li class="MsoNormal">Kostenloser Test eines Diätmittels: Laut BBB nehmen viele Kunden an, sie müssten nur die Portokosten für die Probelieferung bezahlen, würden aber ein Abo abschließen, das bis zu 87 US-Dollar im Monat kostet.</li> <li class="MsoNormal">Ratgeber, wie man viel Geld von zu Hause aus verdient: Laut BBB schließen die Interessenten bei vielen solcher Angebote unbemerkt ein Abo ab, das laut den sehr klein dargestellten Fußnoten auf den Seiten knapp 70 US-Dollar monatlich kostet, und nur monatlich mit sieben Tagen Frist zum Monatsende gekündigt werden kann - gezahlte Beträge werden nicht erstattet.</li> </ul> <p>Der IQ-Test als Lockmittel für ein Spiel-Abo ist offenbar eine Besonderheit der Anzeigen auf den deutschen Facebook-Seiten. Neben vielen, nicht ohne weiteres auf Ihre Seriosität zu prüfenden Anzeigen für Partnervermittlungen ("Suchen Sie eine Frau?") und Modell-Datenbanken ("Hübsch? Jetzt modeln m/w"), wirbt derzeit ein Gewinnspielanbieter sehr penetrant mit allerlei bunten MacBooks und Slogans wie "Gefällt Dir das MacBook?" für "exklusive Gewinnspiele". Das Versprechen: "Das dünnste Notebook der Welt könnte schon Dir gehören. Jetzt am exklusiven Gewinnspiel teilnehmen."</p> <p><strong>Gewinnspiel oder "Handy-Entertainmentflat"?</strong></p> <p>Wer auf die Anzeige klickt, kommt auf eine Seite, wo ein Mini-Spiel zu absolvieren ist, das nicht gerade eine intellektuelle Herausforderung darstellt - so muss man zum Beispiel auf einem herumkreisenden MacBook das Logo anklicken. Schafft man diese Aufgabe (was jeder mit etwas Sehvermögen hinbekommt), kommt die Aufforderung: "Glückwunsch! Du hast es in die nächste Runde geschafft. Gib hier eine HandyNummer ein." Und auch hier sollte man den klein dargestellten Text am Seitenende lesen, in dem unter anderem steht:</p> <blockquote style="margin-right: 0px;">"Für die Handy-Entertainmentflat wird alle 5 Tage 2.99 Euro (inkl. MwSt) verrechnet. Zusätzlich gibt es dafür gratis 100 SMS alle 5 Tage und pro registrierter Handynummer. Nach Ablauf der 5 Tage verlängert sich das Angebot automatisch."</blockquote> <p>Jürgen Reutter, Geschäftsführer der Betreiberfirma Buongiorno Deutschland, will auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE "eventuelle Missverständnisse ausräumen" und erklärt: "Der Abschluss eines unserer Mobile Entertainment Dienste ist nicht zwingend notwendig, um bei unserem aktuellen Gewinnspiel teilzunehmen." Den entsprechenden Hinweis auf die mögliche Teilnahme per E-Mail kann man in den <a title="Websms-Abo-Gewinnspiel" href="http://www.websms.de/campaign/?DBdqwbe" target="_blank">Teilnahmebedingungen</a> finden - wenn man sucht.</p> <p>Buongiorno-Manager Reutter sieht diese Form der Information als branchenüblich an: "Über die aufgeführten Fußnoten informieren wir über den Abschluss eines Mobile Entertainment Dienstes, wie es beim Kauf von vielen Produkten im Internet üblich ist. Des Weiteren werden auch Teilnahmen auf dem Postweg an der Gewinnverlosung berücksichtigt."</p> <p> </p> Gauner-Abbuchungen: So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen (Spiegel Online, 9.12.2008) 2008-12-10T20:13:38Z 2008-12-10T20:13:38Z http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/722-gauner-abbuchungen-so-ist-der-lastschriftmissbrauch-zu-stoppen-spiegel-online-9122008 Administrator [email protected] <h4>Gauner-Abbuchungen<br /> </h4> <h1>So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen</h1> <h4>Bankverbindung und Privatadresse - das gen&uuml;gt Betr&uuml;gern, um per Lastschrift Geld von den Konten Ahnungsloser abzubuchen. Millionen solcher Datens&auml;tze sind auf dem Schwarzmarkt zu haben. Wie k&ouml;nnen Verbraucher sich wehren? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen.<br /> </h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,595054,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 9.12.2008 </h5> <p> <script src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5" type="text/javascript"> </script> </p> <p> Daten-Dealer verkaufen die Bankverbindungen von Bundesb&uuml;rgern an Kriminelle - 21 Millionen Datens&auml;tze samt Kontonummer, Inhabername und Adresse sollen derzeit auf dem Schwarzmarkt zu haben sein. Die beliebteste Masche zum Missbrauch solcher Daten sind unberechtigte Lastschriften. Die Betr&uuml;ger buchen einfach wahllos Betr&auml;ge von den Konten aus ihrem Datenbestand ab. </p> <p> <script type="text/javascript"> <!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"> </script> </p> <p> <b> Was k&ouml;nnen Betrugsopfer tun? K&ouml;nnen neue Verfahren helfen? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zu Lastschrift-Betrug. </b> </p> <p> <b> Kann ich unberechtigte Abbuchungen verhindern? </b> </p> <p> Das ist mit absoluter Sicherheit kaum m&ouml;glich. Denn es ist in Deutschland heute recht einfach, eine Lastschrift einziehen zu lassen - auch eine unberechtigte. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) erkl&auml;rt: &quot;In Deutschland k&ouml;nnen Verbraucher so etwas ja sogar am Telefon erlauben. Da gibt es keine Form - es gen&uuml;gt dem Einziehenden, Kontonummer und Adresse zu haben.&quot; </p> <p> Deshalb ist es faktisch unm&ouml;glich, unerlaubte Abbuchungen auszuschlie&szlig;en. Absoluten Schutz h&auml;tte nur, wer seine Rechnungen bei Internet- und Telefonfirmen, Stromanbietern, Versandh&auml;usern nie per Lastschrift zahlt, wer nie bei Ebay einkauft und dem Verk&auml;ufer den Betrag &uuml;berweist. Sprich: Absolut sicher ist nur, wer seine Bankverbindung f&uuml;r sich beh&auml;lt, nie weitergibt, mit Adresse und Bankverbindung in keiner Datenbank gespeichert ist. </p> <p> <b>Was kann ich nachtr&auml;glich gegen Betr&uuml;gerabbuchungen tun?</b> </p> <p> Wer seine Bankausz&uuml;ge regelm&auml;&szlig;ig pr&uuml;ft, kann sich bei den meisten Lastschriften sehr gut gegen unberechtigte Forderungen wehren - Kontobesitzer widersprechen dem Einzug einfach und lassen das Geld zur&uuml;ckbuchen. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), best&auml;tigt hier eine in der Praxis meist recht kulante Praxis der Banken: &quot;Bei einer Einzugserm&auml;chtigung k&ouml;nnten Verbraucher anders als beim Abbuchungsverfahren bis zu sechs Wochen nach Rechnungsschluss problemlos der Lastschrift widersprechen. Das Geld wird dann sofort zur&uuml;ckgebucht.&quot; </p> <p> Das gilt &uuml;brigens nicht nur f&uuml;r krasse F&auml;lle, wenn v&ouml;llig unbekannte Firmen abbuchen. Verbrauchersch&uuml;tzer Pauli erkl&auml;rt: &quot;Man kann auch einer solchen Lastschrift widersprechen, wenn zum Beispiel ein H&auml;ndler nach Bezahlung gar keine oder falsche Ware liefert.&quot; Aber das sollten sich Kunden gut &uuml;berlegen. Pauli: &quot;Man sollte aber einen guten Grund haben, weil einem sonst vom Anbieter die R&uuml;cklastschriftgeb&uuml;hren berechnet werden k&ouml;nnten.&quot;&nbsp; </p> <p> <b>Kann ich einer Abbuchung auch sp&auml;ter noch widersprechen?</b> </p> <p> Unberechtigt eingezogenen Lastschriften k&ouml;nnen Kontoinhaber in einer recht lange bemessenen Frist widersprechen. Die Berliner Verbraucherzentrale r&auml;t aber dringend dazu, das binnen sechs Wochen nach Abbuchung zu tun. In dieser Frist k&ouml;nnten laut den Verbrauchersch&uuml;tzern Lastschriften &quot;ohne weiteres zur&uuml;ckgegeben werden. Das kostet nichts und muss auch nicht begr&uuml;ndet werden&quot;. </p> <p> Ein sp&auml;terer Widerruf sei hingegen meist problematisch. In den Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen der Banken steht zwar, dass Lastschriften mit Einzugserm&auml;chtigung bis zu sechs Wochen nach Erhalt des Rechnungsabschlusses, also zum Ende eines Quartals storniert werden k&ouml;nnen. Doch, so warnt die Berliner Verbraucherzentrale, hat sich der Kontoinhaber bei der &quot;R&uuml;ckgabe unn&ouml;tig viel Zeit gelassen, muss er mit Schadensersatzforderungen der Bank rechnen. Denn falsche Lastschriften m&uuml;ssen nach den AGB der Banken unverz&uuml;glich reklamiert werden, damit diese nicht selbst darauf sitzenbleiben.&quot; </p> <p> Bei ungenehmigten, betr&uuml;gerischen Lastschriften gilt diese R&uuml;ckbuchungsfrist nicht. Verbrauchersch&uuml;tzer Frank-Christian Pauli erkl&auml;rt: &quot;Fehlt die Einzugserm&auml;chtigung, haben wir es technisch gar nicht mehr mit einer Lastschrift zu tun und unberechtigte Buchungen kann man auch sp&auml;ter zur&uuml;ckweisen, beziehungsweise gelten die formal einfach nicht. Banken k&ouml;nnen sich derartige unberechtigte Buchungen ebenfalls nach ihren eigenen Vertr&auml;gen bei der Bank, die den Lastschrifteinzug entgegengenommen hat, &uuml;ber die Frist hinaus zur&uuml;ckholen. Damit man aber nicht Gefahr l&auml;uft, mit einem Schadenersatzanspruch konfrontiert zu werden, weil den Banken das Geld ja auch verloren geht, wenn es dann ausbezahlt wurde und man selbst viel fr&uuml;her auf die falsche Buchung h&auml;tte hinweisen k&ouml;nnen, sollte niemand so eine Meldung auf die lange Bank schieben.&quot; </p> <p> Der dringende Rat der Verbrauchersch&uuml;tzer ist also, mindestens alle zehn Tage alle Kontobewegungen zu pr&uuml;fen und unberechtigte Lastschriften sofort, nicht sp&auml;ter als sechs Wochen nach Abbuchung zu widerrufen. </p> <p> <b>Gibt es Lastschriften, denen man nicht widersprechen kann?</b> </p> <p> Ja. Deshalb sollten Verbraucher beim Stichwort &quot;Abbuchungsverfahren&quot; sehr vorsichtig sein. Diese besondere Art der Lastschrift unterscheidet sich von dem g&auml;ngigeren Verfahren der Einzugserm&auml;chtigung in einem wesentlichen Punkt: Man kann solche Buchung nicht bei seiner Bank stornieren. </p> <p> Denn beim Abbuchungsverfahren gibt der Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Erkl&auml;rung, dass eine bestimmte Firma von seinem Konto abbuchen darf. Eigentlich ist diese besondere Form der Lastschrift nur im Gesch&auml;ftsverkehr zwischen Unternehmen &uuml;blich. Die <a href="http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ122873117431720/link438251A" target="_blank" title="Verbraucherzentrale Sachsen warnt vorm Abbuchungsverfahren">Verbraucherzentrale Sachsen warnt</a> aber, dass einige &quot;windige Anbieter im Bereich der Partnervermittlung&quot; von ihren Kunden solche Lastschriften im Abbuchungsverfahren verlangen. </p> <p> Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, r&auml;t Kunden von dieser Zahlungsform in einer Mitteilung der Verbrauchersch&uuml;tzer dringend ab: &quot;Einzelne Institute sind daf&uuml;r bekannt, einmal eingenommenes Geld, auch wenn es ihnen nicht zusteht, nur ungern wieder herauszugeben.&quot; </p> <p> <b>Wird die Lastschrift reformiert? </b> </p> <p> Unabh&auml;ngig von den aktuellen Problemen hat die EU schon l&auml;ngst ein neues europ&auml;isches Lastschriftverfahren auf den Weg gebracht. Die Mitgliedstaaten m&uuml;ssen es nach eigenem Recht bis zum November 2009 einf&uuml;hren. Dieses sogenannte Sepa-Lastschriftverfahren halten Verbrauchersch&uuml;tzer vom Ansatz her f&uuml;r sicherer als das deutsche System. Frank-Christian Pauli vom VZBV urteilt: &quot;Wie viel Sicherheit die Sepa-Lastschrift tats&auml;chlich bringt, werden wir fr&uuml;hestens 2010 sehen. Aber nach heutigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass der Lastschriftmissbrauch dadurch erheblich zur&uuml;ckgehen wird.&quot; </p> <p> Bei der Sepa-Lastschrift ist weit strenger vorgegeben, wie die Erlaubnis, eine Kontoabbuchung ausl&ouml;sen zu d&uuml;rfen, auszusehen hat. Verbrauchersch&uuml;tzer Pauli: &quot;Telefonisch geht das dann - anders als das zum Teil heute praktiziert wird - gar nicht mehr.&quot; Diese Einzugserm&auml;chtigung muss beim Sepa-Verfahren registriert und als Datensatz mit der Buchung mitgeleitet werden. </p> <p> Au&szlig;erdem bekommt beim Sepa-Lastschriftverfahren jeder Abbucher eine europaweit g&uuml;ltige eindeutige Identifikationsnummer. Der Vorteil dabei laut Verbrauchersch&uuml;tzer Pauli: &quot;Wir gehen davon aus, dass Banken anhand dieser Nummern pr&uuml;fen werden, bei welchen Abbuchern es &uuml;berdurchschnittlich viele Widerspr&uuml;che gibt. Es liegt ja auch im wirtschaftlichen Interesse der Banken, etwas gegen fehlerhafte und vor allem auch betr&uuml;gerische Abbuchungen zu tun.&quot; </p> <p> <b>Stirbt 2009 die deutsche Lastschrift?</b> </p> <p> Nein. Das alte deutsche Lastschriftverfahren wird parallel zu der neuen Sepa-Lastschrift weiterlaufen - zumindest was die laufenden Vertr&auml;ge angeht. Verbraucher sollten also von November 2009 an darauf achten, welches Lastschriftverfahren ihre Vertragspartner nutzen. </p> <p> Wahrscheinlich wird man aber sehr bald nach Einf&uuml;hrung neue Lastschriften nur noch nach dem Sepa-Standard abwickeln k&ouml;nnen. Denn die Banken d&uuml;rften rein wirtschaftlich kaum ein Interesse daran haben, das alte Verfahren l&auml;nger als unbedingt n&ouml;tig anzubieten. Bankenexperte Pauli vom VZBV: &quot;Wir gehen davon aus, dass viele Banken dann vom kommenden November an dazu &uuml;bergehen, bei neuen Vertr&auml;gen in der Regel nur noch Sepa-Lastschriften zu akzeptieren. Damit wird sich das Risiko betr&uuml;gerischer Lastschriften reduzieren lassen. Unberechtigte Lastschriften und die daraus resultierenden Forderungen schaden Banken selbst.&quot; </p> <p> <b> Bringt die Sepa-Lastschrift absolute Sicherheit?</b> </p> <p> Nein. Sie erschwert wahrscheinlich eine konkrete missbr&auml;uchliche Anwendung von Bank- und Adressdaten. Die heute verf&uuml;gbaren Daten k&ouml;nnen intelligente Kriminelle mit Sicherheit aber auch auf anderem Weg nutzen, um Geld abzugreifen. Verbrauchersch&uuml;tzer Pauli: &quot;Gef&auml;hrlich wird es zum Beispiel, wenn T&auml;ter die Daten sammeln, um sich Scheinidentit&auml;ten von echten Verbrauchern zuzulegen, um krumme Gesch&auml;fte unter fremdem Namen zu machen.&quot; </p> <p> Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht deshalb angesichts der heute schon immensen Datenbanken mit pers&ouml;nlichen Informationen als Weg zu mehr Datensicherheit nur &quot;strengere Datenschutzauflagen mit scharfen Sanktionen in Unternehmen und mehr Datensparsamkeit.&quot; </p> <p> Pauli: &quot;Verbraucher m&uuml;ssen auch darauf achten und &uuml;berlegen, wem sie welche Daten wirklich weitergeben wollen. Das gilt &uuml;brigens auch f&uuml;r Unterlagen, die man wegwirft.&quot; </p> <p> <script type="text/javascript"> <!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"> </script> </p> <h4>Gauner-Abbuchungen<br /> </h4> <h1>So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen</h1> <h4>Bankverbindung und Privatadresse - das gen&uuml;gt Betr&uuml;gern, um per Lastschrift Geld von den Konten Ahnungsloser abzubuchen. Millionen solcher Datens&auml;tze sind auf dem Schwarzmarkt zu haben. Wie k&ouml;nnen Verbraucher sich wehren? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen.<br /> </h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,595054,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 9.12.2008 </h5> <p> <script src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&amp;offsetLeft=5" type="text/javascript"> </script> </p> <p> Daten-Dealer verkaufen die Bankverbindungen von Bundesb&uuml;rgern an Kriminelle - 21 Millionen Datens&auml;tze samt Kontonummer, Inhabername und Adresse sollen derzeit auf dem Schwarzmarkt zu haben sein. Die beliebteste Masche zum Missbrauch solcher Daten sind unberechtigte Lastschriften. Die Betr&uuml;ger buchen einfach wahllos Betr&auml;ge von den Konten aus ihrem Datenbestand ab. </p> <p> <script type="text/javascript"> <!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"> </script> </p> <p> <b> Was k&ouml;nnen Betrugsopfer tun? K&ouml;nnen neue Verfahren helfen? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zu Lastschrift-Betrug. </b> </p> <p> <b> Kann ich unberechtigte Abbuchungen verhindern? </b> </p> <p> Das ist mit absoluter Sicherheit kaum m&ouml;glich. Denn es ist in Deutschland heute recht einfach, eine Lastschrift einziehen zu lassen - auch eine unberechtigte. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) erkl&auml;rt: &quot;In Deutschland k&ouml;nnen Verbraucher so etwas ja sogar am Telefon erlauben. Da gibt es keine Form - es gen&uuml;gt dem Einziehenden, Kontonummer und Adresse zu haben.&quot; </p> <p> Deshalb ist es faktisch unm&ouml;glich, unerlaubte Abbuchungen auszuschlie&szlig;en. Absoluten Schutz h&auml;tte nur, wer seine Rechnungen bei Internet- und Telefonfirmen, Stromanbietern, Versandh&auml;usern nie per Lastschrift zahlt, wer nie bei Ebay einkauft und dem Verk&auml;ufer den Betrag &uuml;berweist. Sprich: Absolut sicher ist nur, wer seine Bankverbindung f&uuml;r sich beh&auml;lt, nie weitergibt, mit Adresse und Bankverbindung in keiner Datenbank gespeichert ist. </p> <p> <b>Was kann ich nachtr&auml;glich gegen Betr&uuml;gerabbuchungen tun?</b> </p> <p> Wer seine Bankausz&uuml;ge regelm&auml;&szlig;ig pr&uuml;ft, kann sich bei den meisten Lastschriften sehr gut gegen unberechtigte Forderungen wehren - Kontobesitzer widersprechen dem Einzug einfach und lassen das Geld zur&uuml;ckbuchen. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), best&auml;tigt hier eine in der Praxis meist recht kulante Praxis der Banken: &quot;Bei einer Einzugserm&auml;chtigung k&ouml;nnten Verbraucher anders als beim Abbuchungsverfahren bis zu sechs Wochen nach Rechnungsschluss problemlos der Lastschrift widersprechen. Das Geld wird dann sofort zur&uuml;ckgebucht.&quot; </p> <p> Das gilt &uuml;brigens nicht nur f&uuml;r krasse F&auml;lle, wenn v&ouml;llig unbekannte Firmen abbuchen. Verbrauchersch&uuml;tzer Pauli erkl&auml;rt: &quot;Man kann auch einer solchen Lastschrift widersprechen, wenn zum Beispiel ein H&auml;ndler nach Bezahlung gar keine oder falsche Ware liefert.&quot; Aber das sollten sich Kunden gut &uuml;berlegen. Pauli: &quot;Man sollte aber einen guten Grund haben, weil einem sonst vom Anbieter die R&uuml;cklastschriftgeb&uuml;hren berechnet werden k&ouml;nnten.&quot;&nbsp; </p> <p> <b>Kann ich einer Abbuchung auch sp&auml;ter noch widersprechen?</b> </p> <p> Unberechtigt eingezogenen Lastschriften k&ouml;nnen Kontoinhaber in einer recht lange bemessenen Frist widersprechen. Die Berliner Verbraucherzentrale r&auml;t aber dringend dazu, das binnen sechs Wochen nach Abbuchung zu tun. In dieser Frist k&ouml;nnten laut den Verbrauchersch&uuml;tzern Lastschriften &quot;ohne weiteres zur&uuml;ckgegeben werden. Das kostet nichts und muss auch nicht begr&uuml;ndet werden&quot;. </p> <p> Ein sp&auml;terer Widerruf sei hingegen meist problematisch. In den Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen der Banken steht zwar, dass Lastschriften mit Einzugserm&auml;chtigung bis zu sechs Wochen nach Erhalt des Rechnungsabschlusses, also zum Ende eines Quartals storniert werden k&ouml;nnen. Doch, so warnt die Berliner Verbraucherzentrale, hat sich der Kontoinhaber bei der &quot;R&uuml;ckgabe unn&ouml;tig viel Zeit gelassen, muss er mit Schadensersatzforderungen der Bank rechnen. Denn falsche Lastschriften m&uuml;ssen nach den AGB der Banken unverz&uuml;glich reklamiert werden, damit diese nicht selbst darauf sitzenbleiben.&quot; </p> <p> Bei ungenehmigten, betr&uuml;gerischen Lastschriften gilt diese R&uuml;ckbuchungsfrist nicht. Verbrauchersch&uuml;tzer Frank-Christian Pauli erkl&auml;rt: &quot;Fehlt die Einzugserm&auml;chtigung, haben wir es technisch gar nicht mehr mit einer Lastschrift zu tun und unberechtigte Buchungen kann man auch sp&auml;ter zur&uuml;ckweisen, beziehungsweise gelten die formal einfach nicht. Banken k&ouml;nnen sich derartige unberechtigte Buchungen ebenfalls nach ihren eigenen Vertr&auml;gen bei der Bank, die den Lastschrifteinzug entgegengenommen hat, &uuml;ber die Frist hinaus zur&uuml;ckholen. Damit man aber nicht Gefahr l&auml;uft, mit einem Schadenersatzanspruch konfrontiert zu werden, weil den Banken das Geld ja auch verloren geht, wenn es dann ausbezahlt wurde und man selbst viel fr&uuml;her auf die falsche Buchung h&auml;tte hinweisen k&ouml;nnen, sollte niemand so eine Meldung auf die lange Bank schieben.&quot; </p> <p> Der dringende Rat der Verbrauchersch&uuml;tzer ist also, mindestens alle zehn Tage alle Kontobewegungen zu pr&uuml;fen und unberechtigte Lastschriften sofort, nicht sp&auml;ter als sechs Wochen nach Abbuchung zu widerrufen. </p> <p> <b>Gibt es Lastschriften, denen man nicht widersprechen kann?</b> </p> <p> Ja. Deshalb sollten Verbraucher beim Stichwort &quot;Abbuchungsverfahren&quot; sehr vorsichtig sein. Diese besondere Art der Lastschrift unterscheidet sich von dem g&auml;ngigeren Verfahren der Einzugserm&auml;chtigung in einem wesentlichen Punkt: Man kann solche Buchung nicht bei seiner Bank stornieren. </p> <p> Denn beim Abbuchungsverfahren gibt der Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Erkl&auml;rung, dass eine bestimmte Firma von seinem Konto abbuchen darf. Eigentlich ist diese besondere Form der Lastschrift nur im Gesch&auml;ftsverkehr zwischen Unternehmen &uuml;blich. Die <a href="http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ122873117431720/link438251A" target="_blank" title="Verbraucherzentrale Sachsen warnt vorm Abbuchungsverfahren">Verbraucherzentrale Sachsen warnt</a> aber, dass einige &quot;windige Anbieter im Bereich der Partnervermittlung&quot; von ihren Kunden solche Lastschriften im Abbuchungsverfahren verlangen. </p> <p> Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, r&auml;t Kunden von dieser Zahlungsform in einer Mitteilung der Verbrauchersch&uuml;tzer dringend ab: &quot;Einzelne Institute sind daf&uuml;r bekannt, einmal eingenommenes Geld, auch wenn es ihnen nicht zusteht, nur ungern wieder herauszugeben.&quot; </p> <p> <b>Wird die Lastschrift reformiert? </b> </p> <p> Unabh&auml;ngig von den aktuellen Problemen hat die EU schon l&auml;ngst ein neues europ&auml;isches Lastschriftverfahren auf den Weg gebracht. Die Mitgliedstaaten m&uuml;ssen es nach eigenem Recht bis zum November 2009 einf&uuml;hren. Dieses sogenannte Sepa-Lastschriftverfahren halten Verbrauchersch&uuml;tzer vom Ansatz her f&uuml;r sicherer als das deutsche System. Frank-Christian Pauli vom VZBV urteilt: &quot;Wie viel Sicherheit die Sepa-Lastschrift tats&auml;chlich bringt, werden wir fr&uuml;hestens 2010 sehen. Aber nach heutigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass der Lastschriftmissbrauch dadurch erheblich zur&uuml;ckgehen wird.&quot; </p> <p> Bei der Sepa-Lastschrift ist weit strenger vorgegeben, wie die Erlaubnis, eine Kontoabbuchung ausl&ouml;sen zu d&uuml;rfen, auszusehen hat. Verbrauchersch&uuml;tzer Pauli: &quot;Telefonisch geht das dann - anders als das zum Teil heute praktiziert wird - gar nicht mehr.&quot; Diese Einzugserm&auml;chtigung muss beim Sepa-Verfahren registriert und als Datensatz mit der Buchung mitgeleitet werden. </p> <p> Au&szlig;erdem bekommt beim Sepa-Lastschriftverfahren jeder Abbucher eine europaweit g&uuml;ltige eindeutige Identifikationsnummer. Der Vorteil dabei laut Verbrauchersch&uuml;tzer Pauli: &quot;Wir gehen davon aus, dass Banken anhand dieser Nummern pr&uuml;fen werden, bei welchen Abbuchern es &uuml;berdurchschnittlich viele Widerspr&uuml;che gibt. Es liegt ja auch im wirtschaftlichen Interesse der Banken, etwas gegen fehlerhafte und vor allem auch betr&uuml;gerische Abbuchungen zu tun.&quot; </p> <p> <b>Stirbt 2009 die deutsche Lastschrift?</b> </p> <p> Nein. Das alte deutsche Lastschriftverfahren wird parallel zu der neuen Sepa-Lastschrift weiterlaufen - zumindest was die laufenden Vertr&auml;ge angeht. Verbraucher sollten also von November 2009 an darauf achten, welches Lastschriftverfahren ihre Vertragspartner nutzen. </p> <p> Wahrscheinlich wird man aber sehr bald nach Einf&uuml;hrung neue Lastschriften nur noch nach dem Sepa-Standard abwickeln k&ouml;nnen. Denn die Banken d&uuml;rften rein wirtschaftlich kaum ein Interesse daran haben, das alte Verfahren l&auml;nger als unbedingt n&ouml;tig anzubieten. Bankenexperte Pauli vom VZBV: &quot;Wir gehen davon aus, dass viele Banken dann vom kommenden November an dazu &uuml;bergehen, bei neuen Vertr&auml;gen in der Regel nur noch Sepa-Lastschriften zu akzeptieren. Damit wird sich das Risiko betr&uuml;gerischer Lastschriften reduzieren lassen. Unberechtigte Lastschriften und die daraus resultierenden Forderungen schaden Banken selbst.&quot; </p> <p> <b> Bringt die Sepa-Lastschrift absolute Sicherheit?</b> </p> <p> Nein. Sie erschwert wahrscheinlich eine konkrete missbr&auml;uchliche Anwendung von Bank- und Adressdaten. Die heute verf&uuml;gbaren Daten k&ouml;nnen intelligente Kriminelle mit Sicherheit aber auch auf anderem Weg nutzen, um Geld abzugreifen. Verbrauchersch&uuml;tzer Pauli: &quot;Gef&auml;hrlich wird es zum Beispiel, wenn T&auml;ter die Daten sammeln, um sich Scheinidentit&auml;ten von echten Verbrauchern zuzulegen, um krumme Gesch&auml;fte unter fremdem Namen zu machen.&quot; </p> <p> Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht deshalb angesichts der heute schon immensen Datenbanken mit pers&ouml;nlichen Informationen als Weg zu mehr Datensicherheit nur &quot;strengere Datenschutzauflagen mit scharfen Sanktionen in Unternehmen und mehr Datensparsamkeit.&quot; </p> <p> Pauli: &quot;Verbraucher m&uuml;ssen auch darauf achten und &uuml;berlegen, wem sie welche Daten wirklich weitergeben wollen. Das gilt &uuml;brigens auch f&uuml;r Unterlagen, die man wegwirft.&quot; </p> <p> <script type="text/javascript"> <!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"> </script> </p> Gebrauchte Markenkleidung: Ebay-Verkäufer von Abmahnwelle überrumpelt (Spiegel Online, 2.9.2008) 2008-09-19T20:21:36Z 2008-09-19T20:21:36Z http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/689-gebrauchte-markenkleidung-ebay-verker-von-abmahnwelle-rumpelt-spiegel-online-292008 Administrator [email protected] <h4>Gebrauchte Markenkleidung<br /> </h4> <h1>Ebay-Verk&auml;ufer von Abmahnwelle &uuml;berrumpelt</h1> <h4>Die Versteigerung brachte 40,50 Euro, eine Kanzlei fordert nun 1370 Euro: Wer gebrauchte Kleidung von Marken wie Ed Hardy bei Ebay verkauft, riskiert saftige Abmahnungen. Die Auktionen k&ouml;nnten gegen das Urheberrecht versto&szlig;en - viele arglose Privatverk&auml;ufer bekamen schon Mahnpost vom Anwalt. <br /> </h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,575198,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 2.9.2008 </h5> <p> {jumi [/images/jumisk/sharethis.php]} </p> <p> Ein denkbar schlechtes Gesch&auml;ft: F&uuml;r gut 80 Euro ersteigert Sarah Ertl aus einem Dorf bei Stuttgart im April eine Jacke mit Motiven des Tattoo-K&uuml;nstlers Don Ed Hardy. Im August versteigert Ertl die Jacke wieder - Begr&uuml;ndung in der Ebay-Beschreibung: &quot;Finde, dass sie sehr klein ausf&auml;llt&quot;. 40,50 Euro ist das H&ouml;chstgebot. </p> <p> {jumi [/images/jumisk/google420.php]} </p> <p> Ein paar Tage sp&auml;ter bekommt Ertl Post von der Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein. Sie habe mit der Auktion das Urheberrecht verletzt, solle binnen einer Woche eine Unterlassungserkl&auml;rung unterschreiben und die Kosten der Abmahnung von 1379,80 Euro erstatten. </p> <p> Die Kanzlei Winterstein handelt laut der SPIEGEL ONLINE vorliegenden Abmahnung im Auftrag der Stuttgarter Firma K&amp;K Logistics. Die hat eine exklusive Lizenz f&uuml;r Werke des Modelabels Ed Hardy und exklusive Nutzungsrechte f&uuml;r der Marke zugeh&ouml;rige Werke (Logos, Illustrationen und Motive) in Deutschland und &Ouml;sterreich. <a href="http://www.donedhardy.com/distribution.html" target="_blank" title="Ed Hardy International gibt die Firma auf der eigenen Seite">Ed Hardy International gibt die Firma auf der eigenen Seite</a> als exklusiven Lizenznehmer an. </p> <p> Aus dieser Lizenz leitet die Kanzlei Winterstein in der Abmahnung sehr weit reichende Anspr&uuml;che ab: </p> <blockquote style="margin-right: 0px"> Es wurden auf den &quot;zum Verkauf angebotenen Waren die gesch&uuml;tzten Werke angebracht, ohne die erforderliche Zustimmung unseres Auftraggebers einzuholen. Mithin handelt es sich bei diesen Waren um F&auml;lschungen.&quot; </blockquote> <p> Wird also auch abgemahnt, wer zum Beispiel eine Ed-Hardy-Kappe in Deutschland verkauft, die er in Los Angeles in einem offiziellen Ed-Hardy-Shop erstanden hat? Weil die Stuttgarter K&amp;K Logistics das nicht erlaubt? Fragen von SPIEGEL ONLINE zu den Abmahnungen hat die Kanzlei Winterberg nicht beantwortet. </p> <p> Daf&uuml;r aber deren Auftraggeber: Clemens Kappler, Gesch&auml;fsf&uuml;hrer der K&amp;K Logistics erkl&auml;rt SPIEGEL ONLINE, man habe die Kanzlei Winterstein beauftragt, um gegen F&auml;lschungen von Ed-Hardy-Produkten bei Ebay vorzugehen. Kappler: &quot;Die Marke ist sehr beliebt, auch bei F&auml;lschern.&quot; </p> <p> Kappler geht auf Basis der Beobachtungen seiner Mitarbeiter von einem F&auml;lschungsanteil von bis zu 90 Prozent bei den Ebay-Angeboten aus. Man k&ouml;nne viele Kleidungsst&uuml;cke entdecken, die es so in keiner Ed-Hardy-Kollektion g&auml;be. Kappler: &quot;Wir m&uuml;ssen dagegen vorgehen. Die Marke ist unser Kapital, wir m&uuml;ssen unsere Firma, die Mitarbeiter, die Einzelh&auml;ndler, die Kunden sch&uuml;tzen. Wenn wir nichts gegen F&auml;lschungen tun, sind wir schnell weg vom Fenster.&quot; </p> <p> <b>Hilferufe im Ebay-Forum</b> </p> <p> Ein Blick in entsprechende Ebay-Foren zeigt, dass offenbar viele eBay-Mitglieder betroffen sind, auch solche, die nur wenige Artikel verkaufen. Auf Ebay-Fragen spezialisierte Anw&auml;lte berichten von vielen aktuellen F&auml;llen. So vertritt der Hamburger Anwalt J&ouml;rg Dittrich mehrere Mandanten, die von der Kanzlei Winterstein wegen Auktionen mit Kleidung der Marken Ed Hardy und Abercrombie &amp; Fitch abgemahnt wurden. Auch die Anw&auml;ltin Verena Eckert von der M&uuml;nchner IT-Recht-Kanzlei berichtet von aktuellen F&auml;llen, in denen sie Abgemahnte vertritt. (Wie die Anw&auml;lte die Rechtslage einsch&auml;tzen, lesen Sie im Kasten unten) </p> <p> In den Ebay-Foren h&auml;ufen sich in den vergangen Wochen Hilferufe wie diese:&nbsp; </p> <ul style="margin-top: 0cm"> <li class="MsoNormal">&quot;Bin auch betroffen, hatte keine Ahnung, dass man eine Lizenz braucht, hab ein Shirt geschenkt bekommen, das ich dann eingestellt hab.&quot; ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&amp;start=600&amp;numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 1 im Ebay-Forum ">Ebay-Forum</a>) </li> <li class="MsoNormal">&quot;Ich habe ebenfalls eine Abmahnung erhalten und soll nun ca. 1350 Euro zahlen. Habe mir in einem amerikanischen Onlineshop 2 Shirts von Ed Hardy gekauft. Eins f&uuml;r mich in Gr&ouml;&szlig;e M und eins f&uuml;r meinen Mann in Gr&ouml;&szlig;e XL. Was ich leider nicht erkannt habe, war, dass es sich um Full Strass Shirts handelte. Nicht mein Ding und f&uuml;r meinen Mann selbstverst&auml;ndlich auch nicht. Habe sie dann auf Ebay verkauft und f&uuml;r eins dann diese Abmahnung erhalten.&quot; ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&amp;start=540&amp;numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 3 im Ebay-Forum">Ebay-Forum</a>) </li> <li class="MsoNormal">&quot;Habe auch einen netten Brief von einer Anwaltskanzlei, die den Lizenznehmer vertritt, bekommen. Ich habe 2 gebrauchte Ed Hardy Shirts, die ich bei Ed Hardy online gekauft bzw. auch direkt in L.A. im Ed Hardy Store.&quot; ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&amp;start=540&amp;numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 3 im Ebay-Forum">Ebay-Forum</a>) </li> </ul> <p> K&amp;K-Gesch&auml;fsf&uuml;hrer Kappler versichert, dass seine Firma alles daran setzt, nur Verk&auml;ufer von F&auml;lschungen abzumahnen: &quot;Ich habe Mitarbeiter, die jede Ed-Hardy-Auktion pr&uuml;fen. Hier wird nicht automatisch abgemahnt, wir gucken genau, was da verkauft wird.&quot; Wer als Privatperson gebrauchte Originalware verkauft, habe nichts zu bef&uuml;rchten: &quot;Solche F&auml;lle verfolgen wir nicht. Privatpersonen haben das gute Recht, ihre gebrauchte Orignalware zu verkaufen. Wenn da doch ein Fehler passiert, gen&uuml;gt ein Anruf bei uns. Wenn der Kunde belegen kann, dass er privat gebrauchte Originale verkauft hat, ist die Sache aus der Welt.&quot; </p> <p> Etwas anderes sei es aber, wenn Privatpersonen Ed-Hardy-F&auml;lschungen weiterverkaufen. Kappler: &quot;Die Menschen sollten wissen, dass es ein echtes, neues Ed-Hardy-Shirt nicht f&uuml;r 25 Euro bei Ebay oder im T&uuml;rkeiurlaub zu kaufen gibt. Wer so etwas weiterverkauft, muss bedenken, dass es sich wahrscheinlich um F&auml;lschungen handelt.&quot; In solchen F&auml;llen habe er auch keine Bedenken, gegen Privatpersonen vorzugehen, sagt Kappler: &quot;Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer F&auml;lschungen weiterverkauft, auch im kleinen Stil, bricht das Gesetz.&quot; </p> <p> Und dagegen gehe man vor. </p> <p> Die Erfahrungsberichte aus dem Ebay-Forum decken sich auch nicht mit einer Selbstdarstellung der Kanzlei Winterstein, die im Web abrufbar ist. In dem PDF-Newsletter der Kanzlei &quot;Insight&quot; vom Juli 2007 ( <a href="http://www.dr-winterstein.de/files/newsletter_insight_04_july_2007.pdf" target="_blank" title="Newsletter der Kanzlei Winterstein als PDF-Dokument">PDF-Dokument</a>), das auf der Homepage noch abrufbar ist, wirbt die Kanzlei in einem Artikel so: &quot;Mit 'AuctionControl' kann die Kanzlei genau ermitteln, wer gewerblich im Netz t&auml;tig ist.&quot; </p> <p> <b>Kontroll-Software scannt Ebay-Angebot</b> </p> <p> Gemeint ist eine Software, die das Ebay-Angebot permanent nach bestimmten Kriterien scannt. Au&szlig;erdem argumentiert die Eigenwerbung der Anw&auml;lte so:&nbsp; </p> <blockquote style="margin-right: 0px"> &quot;Mit einem Preisfilter kann die Software eine Liste aller H&auml;ndler ermitteln, die bestimmte Artikel unter dem Verkaufspreis anbieten, den die Hersteller empfehlen. 'In solchen F&auml;llen k&ouml;nnen wir davon ausgehen, dass es sich um Plagiate handelt', meint RA Guhl.&quot; </blockquote> <p> Damit steht ein Wort gegen das andere. Die Abgemahnten behaupten, nur echte Gebrauchtware versteigert zu haben, die Abmahner, dass sie so etwas nicht abmahnen w&uuml;rden. Alles nur ein Missverst&auml;ndnis? </p> <p> M&ouml;glich. Die Kanzlei Winterstein ist in der Vergangenheit schon mit &auml;hnlichen Ebay-Abmahnwellen aufgefallen. Im Oktober 2006 berichtete der SPIEGEL &uuml;ber ein Abmahnflut der US-Modefirma &quot;Abercrombie &amp; Fitch&quot; gegen deutsche Verbraucher. </p> <p> Im <a href="http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/72/98/dokument.html?" target="_self" title="SPIEGEL-Artikel &uuml;ber Abmahnwelle der Kanzlei Winterstein 2006">Gespr&auml;ch mit dem SPIEGEL</a> sagte Anwalt Thomas Stein der Kanzlei Winterstein und Ruhrmann damals in fr&ouml;hlicher Offenheit: &quot;Markenartikler suchen z&auml;hnefletschende Anw&auml;lte wie uns.&quot; Das sei &quot;ein durchaus lukratives Mandat&quot;. Von SPIEGEL ONLINE schriftlich gestellte Fragen zu den aktuellen Abmahnungen beantwortete die Kanzlei nicht. </p> <p> <script type="text/javascript"> <!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"> </script> </p> <table style="background-color: #c0c0c0" border="0"> <tbody> <tr> <td> <h4 class="spBoxHeadline">ABMAHNUNGEN: WAS EBAY-NUTZER BEI MARKENKLEIDUNG BEACHTEN M&Uuml;SSEN</h4> <p> <b>M&uuml;ssen auch K&auml;ufer Abmahnungen f&uuml;rchten?<br /> </b>In der Regel nicht. Wer als Privatmensch einkauft, greife &quot;weder in Marken- noch Urheberrechte ein&quot;, erl&auml;utert Anwalt J&ouml;rg Dittrich. Aber: &quot;Problematisch wird es allerdings dann, wenn der gef&auml;lschte Artikel sp&auml;ter weiterver&auml;u&szlig;ert werden soll.&quot; Bei Einzelf&auml;llen k&ouml;nnten Gerichte bei K&auml;ufern von F&auml;lschungen durchaus einen Unterlassungsanspruch erkennen. Anw&auml;ltin Verena Eckert beschreibt, in welchen Einzelf&auml;llen so etwas denkbar ist: &quot;Dies setzt voraus, dass der Kauf im Rahmen des gesch&auml;ftlichen Verkehrs stattfindet und der K&auml;ufer entweder die Absicht hat, die Waren weiterzuverkaufen oder diese aus dem Ausland einf&uuml;hrt.&quot; </p> <p> <b>Verletzen private Verk&auml;ufer Rechte, wenn sie gef&auml;lschte Produkte im Glauben an deren Echtheit verkaufen?<br /> </b>Es ist egal, wie sehr man an die Echtheit glaubt. Wenn der Artikel nicht echt ist, z&auml;hlt die &Uuml;berzeugung und auch die m&ouml;glicherweise guten Gr&uuml;nde daf&uuml;r nicht. Anwalt J&ouml;rg Dittrich: &quot;Gerade die Unterlassungsanspr&uuml;che der Rechteinhaber sind stets verschuldensunabh&auml;ngig - es spielt insoweit keine Rolle, ob dem Anbieter bekannt war, dass es sich um ein Plagiat handelt oder ob er dies h&auml;tte erkennen k&ouml;nnen oder m&uuml;ssen.&quot; Bei Abmahnungen in Sachen Ed-Hardy-Artikel ist es hier auch nebens&auml;chlich, ob die Verk&auml;ufer privat oder gesch&auml;ftlich handeln. Warum, erkl&auml;rt Anwalt Dittrich so: &quot;Dabei spielt vor allem der Umstand eine Rolle, dass die auf den Ed-Hardy-Artikeln aufgebrachten Grafiken und Applikationen oftmals urheberrechtlichen Schutz genie&szlig;en. Ist das der Fall, werden durch die Ver&auml;u&szlig;erung eines gef&auml;lschten Ed-Hardy-Artikels die Rechteinhaber schon dann beeintr&auml;chtigt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgt. Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht n&auml;mlich nicht darauf an, ob ein 'Handeln im gesch&auml;ftlichen Verkehr' vorliegt.&quot; </p> <p> <b>Ist es &uuml;berhaupt ratsam, Markenartikel auf Ebay zu kaufen und weiterzuverkaufen?<br /> </b>Anwalt J&ouml;rg Dittrich sch&auml;tzt das Risiko, &quot;&uuml;ber Ebay ein Plagiat zu erwerben, nicht erheblich gr&ouml;&szlig;er als anderenorts&quot; ein. Grundregeln: &quot;Wie auch sonst sollte man darauf achten, ob es sich um einen seri&ouml;sen Anbieter handelt und ob dieser die Originalit&auml;t auch tats&auml;chlich zusichert. Erleidet man dann trotzdem Schiffbruch, sollte man das in keinem Fall hinnehmen und den Vorfall neben Ebay ggf. auch den Rechteinhabern melden.&quot; Aber nat&uuml;rlich hat man auch bei seri&ouml;s wirkenden Anbietern keine absolute Gewissheit. Ob man solche Artikel selbst bei Ebay verkauft - das muss sich jeder Ebayer gut &uuml;berlegen und vor dem Einstellen pr&uuml;fen, wie gut er die Echtheit dokumentieren kann, falls eine Abmahnung kommt. Anw&auml;ltin Eckert: &quot;Ich rate jedem dringend ab, Markenartikel, die er nicht beim nachweislich lizenzierten Fachhandel innerhalb der Europ&auml;ischen Union gekauft hat, bei Ebay zu verkaufen.&quot; Generell r&auml;t Anwalt Dittrich, vor dem Versteigern alles zu pr&uuml;fen: &quot;Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Original in H&auml;nden h&auml;lt, der sollte sich in jedem Fall vorab informieren und nicht alleine darauf vertrauen, dass das Angebot gegenbenenfalls gel&ouml;scht wird, falls dieses rechtlich problematisch ist. Denn oftmals ist es dann schon zu sp&auml;t und der &Auml;rger mit den Rechteinhabern ist nicht mehr aufzuhalten.&quot;&nbsp; </p> <p> <b>Kann abgemahnt werden, wer echte Ed-Hardy-Artikel versteigert?<br /> </b>Die Antwort ist nicht so einfach, wie es scheint. Einerseits gilt, so Anwalt J&ouml;rg Dittrich, der Grundsatz: &quot;Wenn es sich um Originalware handelt, darf diese regelm&auml;&szlig;ig auch ohne gesonderte Zustimmung der Rechteinhaber weiterver&auml;u&szlig;ert werden. Es droht dann also keine Abmahnung. Man spricht in dem Fall davon, dass sich die Rechte der Hersteller bzw. Lizenznehmer bereits mit dem ersten Verkauf ersch&ouml;pft haben - den weiteren Vertrieb von Originalware k&ouml;nnen und d&uuml;rfen die Rechteinhaber nicht weiter regulieren&quot;.Eine wichtige Ausnahme, die man unbedingt beachten muss, hebt der Jurist hervor: &quot;Dies gilt stets nur f&uuml;r solche Artikel, die durch die Rechteinhaber oder mit deren Zustimmung im Gebiet der Europ&auml;ischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Europ&auml;ischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Verkehr gebracht wurden. Solche Artikel, die gar nicht f&uuml;r den europ&auml;ischen Markt freigegeben sind, d&uuml;rfen hier - auch wenn es sich um Originale handelt - nicht ohne die Zustimmung der Rechteinhaber vertrieben werden.&quot;&nbsp; </p> <p> <b>Welchen Unterschied macht es f&uuml;r Abgemahnte, ob ihre Auktion als Privatgesch&auml;ft oder gesch&auml;ftlich gilt?<br /> </b>Vor Gericht kann diese Einsch&auml;tzung entscheiden, wie schmerzhaft der Rechtsstreit f&uuml;r den Versteigerer ausgeht. Anwalt Dittrich erkl&auml;rt: &quot;Handelt der Verk&auml;ufer im gesch&auml;ftlichen Verkehr, so droht beim Verkauf von gef&auml;lschten Artikeln die Verletzung gewerblicher Schutzrechte - so insbesondere von Markenrechten. Beim Verkauf privater Habe greifen die Bestimmungen des Markengesetzes (MarkenG) nicht ein.&quot; Aber hier sind gerade die Produkte von Ed Hardy ein besonderer Fall: Wenn die Motive auf Artikeln beispielsweise Grafiken beinhalten, die so k&uuml;nstlerisch ausgestaltet sind, dass sie vom Urhebergesetz gesch&uuml;tzt sind, k&ouml;nnen auch Privatleute wegen einer Verletzung von Urheberrechten belangt werden. Denn, so Anwalt Dittrich: &quot;Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht n&auml;mlich nicht darauf an, ob ein Handeln im gesch&auml;ftlichen Verkehr vorliegt.&quot;&nbsp; </p> <p> <b>Wie ist der Unterschied zwischen Privatgesch&auml;ft und gesch&auml;ftlichem Verkehr definiert?<br /> </b>Die Frage ist ein gro&szlig;er Unsicherheitsfaktor f&uuml;r alle Ebay-H&auml;ndler und Gelegenheitsverk&auml;ufer. Hier w&auml;gen die Gerichte ab - eindeutige und immer g&uuml;ltige Grenzwerte gibt es nicht. Anw&auml;ltin Verena Eckert: &quot;Der Begriff des gesch&auml;ftlichen Verkehrs soll nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weit ausgelegt werden. Die Gerichte haben daher alle Umst&auml;nde des Einzelfalles in ihre Beurteilung einflie&szlig;en zu lassen.&quot;&nbsp; </p> </td> </tr> </tbody> </table> <p> <img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/306d2cc6c929c7594d61a74d46b402" width="1" height="1" />{jumi [/images/jumisk/google720.php]}<br /> </p> <h4>Gebrauchte Markenkleidung<br /> </h4> <h1>Ebay-Verk&auml;ufer von Abmahnwelle &uuml;berrumpelt</h1> <h4>Die Versteigerung brachte 40,50 Euro, eine Kanzlei fordert nun 1370 Euro: Wer gebrauchte Kleidung von Marken wie Ed Hardy bei Ebay verkauft, riskiert saftige Abmahnungen. Die Auktionen k&ouml;nnten gegen das Urheberrecht versto&szlig;en - viele arglose Privatverk&auml;ufer bekamen schon Mahnpost vom Anwalt. <br /> </h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,575198,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 2.9.2008 </h5> <p> {jumi [/images/jumisk/sharethis.php]} </p> <p> Ein denkbar schlechtes Gesch&auml;ft: F&uuml;r gut 80 Euro ersteigert Sarah Ertl aus einem Dorf bei Stuttgart im April eine Jacke mit Motiven des Tattoo-K&uuml;nstlers Don Ed Hardy. Im August versteigert Ertl die Jacke wieder - Begr&uuml;ndung in der Ebay-Beschreibung: &quot;Finde, dass sie sehr klein ausf&auml;llt&quot;. 40,50 Euro ist das H&ouml;chstgebot. </p> <p> {jumi [/images/jumisk/google420.php]} </p> <p> Ein paar Tage sp&auml;ter bekommt Ertl Post von der Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein. Sie habe mit der Auktion das Urheberrecht verletzt, solle binnen einer Woche eine Unterlassungserkl&auml;rung unterschreiben und die Kosten der Abmahnung von 1379,80 Euro erstatten. </p> <p> Die Kanzlei Winterstein handelt laut der SPIEGEL ONLINE vorliegenden Abmahnung im Auftrag der Stuttgarter Firma K&amp;K Logistics. Die hat eine exklusive Lizenz f&uuml;r Werke des Modelabels Ed Hardy und exklusive Nutzungsrechte f&uuml;r der Marke zugeh&ouml;rige Werke (Logos, Illustrationen und Motive) in Deutschland und &Ouml;sterreich. <a href="http://www.donedhardy.com/distribution.html" target="_blank" title="Ed Hardy International gibt die Firma auf der eigenen Seite">Ed Hardy International gibt die Firma auf der eigenen Seite</a> als exklusiven Lizenznehmer an. </p> <p> Aus dieser Lizenz leitet die Kanzlei Winterstein in der Abmahnung sehr weit reichende Anspr&uuml;che ab: </p> <blockquote style="margin-right: 0px"> Es wurden auf den &quot;zum Verkauf angebotenen Waren die gesch&uuml;tzten Werke angebracht, ohne die erforderliche Zustimmung unseres Auftraggebers einzuholen. Mithin handelt es sich bei diesen Waren um F&auml;lschungen.&quot; </blockquote> <p> Wird also auch abgemahnt, wer zum Beispiel eine Ed-Hardy-Kappe in Deutschland verkauft, die er in Los Angeles in einem offiziellen Ed-Hardy-Shop erstanden hat? Weil die Stuttgarter K&amp;K Logistics das nicht erlaubt? Fragen von SPIEGEL ONLINE zu den Abmahnungen hat die Kanzlei Winterberg nicht beantwortet. </p> <p> Daf&uuml;r aber deren Auftraggeber: Clemens Kappler, Gesch&auml;fsf&uuml;hrer der K&amp;K Logistics erkl&auml;rt SPIEGEL ONLINE, man habe die Kanzlei Winterstein beauftragt, um gegen F&auml;lschungen von Ed-Hardy-Produkten bei Ebay vorzugehen. Kappler: &quot;Die Marke ist sehr beliebt, auch bei F&auml;lschern.&quot; </p> <p> Kappler geht auf Basis der Beobachtungen seiner Mitarbeiter von einem F&auml;lschungsanteil von bis zu 90 Prozent bei den Ebay-Angeboten aus. Man k&ouml;nne viele Kleidungsst&uuml;cke entdecken, die es so in keiner Ed-Hardy-Kollektion g&auml;be. Kappler: &quot;Wir m&uuml;ssen dagegen vorgehen. Die Marke ist unser Kapital, wir m&uuml;ssen unsere Firma, die Mitarbeiter, die Einzelh&auml;ndler, die Kunden sch&uuml;tzen. Wenn wir nichts gegen F&auml;lschungen tun, sind wir schnell weg vom Fenster.&quot; </p> <p> <b>Hilferufe im Ebay-Forum</b> </p> <p> Ein Blick in entsprechende Ebay-Foren zeigt, dass offenbar viele eBay-Mitglieder betroffen sind, auch solche, die nur wenige Artikel verkaufen. Auf Ebay-Fragen spezialisierte Anw&auml;lte berichten von vielen aktuellen F&auml;llen. So vertritt der Hamburger Anwalt J&ouml;rg Dittrich mehrere Mandanten, die von der Kanzlei Winterstein wegen Auktionen mit Kleidung der Marken Ed Hardy und Abercrombie &amp; Fitch abgemahnt wurden. Auch die Anw&auml;ltin Verena Eckert von der M&uuml;nchner IT-Recht-Kanzlei berichtet von aktuellen F&auml;llen, in denen sie Abgemahnte vertritt. (Wie die Anw&auml;lte die Rechtslage einsch&auml;tzen, lesen Sie im Kasten unten) </p> <p> In den Ebay-Foren h&auml;ufen sich in den vergangen Wochen Hilferufe wie diese:&nbsp; </p> <ul style="margin-top: 0cm"> <li class="MsoNormal">&quot;Bin auch betroffen, hatte keine Ahnung, dass man eine Lizenz braucht, hab ein Shirt geschenkt bekommen, das ich dann eingestellt hab.&quot; ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&amp;start=600&amp;numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 1 im Ebay-Forum ">Ebay-Forum</a>) </li> <li class="MsoNormal">&quot;Ich habe ebenfalls eine Abmahnung erhalten und soll nun ca. 1350 Euro zahlen. Habe mir in einem amerikanischen Onlineshop 2 Shirts von Ed Hardy gekauft. Eins f&uuml;r mich in Gr&ouml;&szlig;e M und eins f&uuml;r meinen Mann in Gr&ouml;&szlig;e XL. Was ich leider nicht erkannt habe, war, dass es sich um Full Strass Shirts handelte. Nicht mein Ding und f&uuml;r meinen Mann selbstverst&auml;ndlich auch nicht. Habe sie dann auf Ebay verkauft und f&uuml;r eins dann diese Abmahnung erhalten.&quot; ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&amp;start=540&amp;numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 3 im Ebay-Forum">Ebay-Forum</a>) </li> <li class="MsoNormal">&quot;Habe auch einen netten Brief von einer Anwaltskanzlei, die den Lizenznehmer vertritt, bekommen. Ich habe 2 gebrauchte Ed Hardy Shirts, die ich bei Ed Hardy online gekauft bzw. auch direkt in L.A. im Ed Hardy Store.&quot; ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&amp;start=540&amp;numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 3 im Ebay-Forum">Ebay-Forum</a>) </li> </ul> <p> K&amp;K-Gesch&auml;fsf&uuml;hrer Kappler versichert, dass seine Firma alles daran setzt, nur Verk&auml;ufer von F&auml;lschungen abzumahnen: &quot;Ich habe Mitarbeiter, die jede Ed-Hardy-Auktion pr&uuml;fen. Hier wird nicht automatisch abgemahnt, wir gucken genau, was da verkauft wird.&quot; Wer als Privatperson gebrauchte Originalware verkauft, habe nichts zu bef&uuml;rchten: &quot;Solche F&auml;lle verfolgen wir nicht. Privatpersonen haben das gute Recht, ihre gebrauchte Orignalware zu verkaufen. Wenn da doch ein Fehler passiert, gen&uuml;gt ein Anruf bei uns. Wenn der Kunde belegen kann, dass er privat gebrauchte Originale verkauft hat, ist die Sache aus der Welt.&quot; </p> <p> Etwas anderes sei es aber, wenn Privatpersonen Ed-Hardy-F&auml;lschungen weiterverkaufen. Kappler: &quot;Die Menschen sollten wissen, dass es ein echtes, neues Ed-Hardy-Shirt nicht f&uuml;r 25 Euro bei Ebay oder im T&uuml;rkeiurlaub zu kaufen gibt. Wer so etwas weiterverkauft, muss bedenken, dass es sich wahrscheinlich um F&auml;lschungen handelt.&quot; In solchen F&auml;llen habe er auch keine Bedenken, gegen Privatpersonen vorzugehen, sagt Kappler: &quot;Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer F&auml;lschungen weiterverkauft, auch im kleinen Stil, bricht das Gesetz.&quot; </p> <p> Und dagegen gehe man vor. </p> <p> Die Erfahrungsberichte aus dem Ebay-Forum decken sich auch nicht mit einer Selbstdarstellung der Kanzlei Winterstein, die im Web abrufbar ist. In dem PDF-Newsletter der Kanzlei &quot;Insight&quot; vom Juli 2007 ( <a href="http://www.dr-winterstein.de/files/newsletter_insight_04_july_2007.pdf" target="_blank" title="Newsletter der Kanzlei Winterstein als PDF-Dokument">PDF-Dokument</a>), das auf der Homepage noch abrufbar ist, wirbt die Kanzlei in einem Artikel so: &quot;Mit 'AuctionControl' kann die Kanzlei genau ermitteln, wer gewerblich im Netz t&auml;tig ist.&quot; </p> <p> <b>Kontroll-Software scannt Ebay-Angebot</b> </p> <p> Gemeint ist eine Software, die das Ebay-Angebot permanent nach bestimmten Kriterien scannt. Au&szlig;erdem argumentiert die Eigenwerbung der Anw&auml;lte so:&nbsp; </p> <blockquote style="margin-right: 0px"> &quot;Mit einem Preisfilter kann die Software eine Liste aller H&auml;ndler ermitteln, die bestimmte Artikel unter dem Verkaufspreis anbieten, den die Hersteller empfehlen. 'In solchen F&auml;llen k&ouml;nnen wir davon ausgehen, dass es sich um Plagiate handelt', meint RA Guhl.&quot; </blockquote> <p> Damit steht ein Wort gegen das andere. Die Abgemahnten behaupten, nur echte Gebrauchtware versteigert zu haben, die Abmahner, dass sie so etwas nicht abmahnen w&uuml;rden. Alles nur ein Missverst&auml;ndnis? </p> <p> M&ouml;glich. Die Kanzlei Winterstein ist in der Vergangenheit schon mit &auml;hnlichen Ebay-Abmahnwellen aufgefallen. Im Oktober 2006 berichtete der SPIEGEL &uuml;ber ein Abmahnflut der US-Modefirma &quot;Abercrombie &amp; Fitch&quot; gegen deutsche Verbraucher. </p> <p> Im <a href="http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/72/98/dokument.html?" target="_self" title="SPIEGEL-Artikel &uuml;ber Abmahnwelle der Kanzlei Winterstein 2006">Gespr&auml;ch mit dem SPIEGEL</a> sagte Anwalt Thomas Stein der Kanzlei Winterstein und Ruhrmann damals in fr&ouml;hlicher Offenheit: &quot;Markenartikler suchen z&auml;hnefletschende Anw&auml;lte wie uns.&quot; Das sei &quot;ein durchaus lukratives Mandat&quot;. Von SPIEGEL ONLINE schriftlich gestellte Fragen zu den aktuellen Abmahnungen beantwortete die Kanzlei nicht. </p> <p> <script type="text/javascript"> <!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"> </script> </p> <table style="background-color: #c0c0c0" border="0"> <tbody> <tr> <td> <h4 class="spBoxHeadline">ABMAHNUNGEN: WAS EBAY-NUTZER BEI MARKENKLEIDUNG BEACHTEN M&Uuml;SSEN</h4> <p> <b>M&uuml;ssen auch K&auml;ufer Abmahnungen f&uuml;rchten?<br /> </b>In der Regel nicht. Wer als Privatmensch einkauft, greife &quot;weder in Marken- noch Urheberrechte ein&quot;, erl&auml;utert Anwalt J&ouml;rg Dittrich. Aber: &quot;Problematisch wird es allerdings dann, wenn der gef&auml;lschte Artikel sp&auml;ter weiterver&auml;u&szlig;ert werden soll.&quot; Bei Einzelf&auml;llen k&ouml;nnten Gerichte bei K&auml;ufern von F&auml;lschungen durchaus einen Unterlassungsanspruch erkennen. Anw&auml;ltin Verena Eckert beschreibt, in welchen Einzelf&auml;llen so etwas denkbar ist: &quot;Dies setzt voraus, dass der Kauf im Rahmen des gesch&auml;ftlichen Verkehrs stattfindet und der K&auml;ufer entweder die Absicht hat, die Waren weiterzuverkaufen oder diese aus dem Ausland einf&uuml;hrt.&quot; </p> <p> <b>Verletzen private Verk&auml;ufer Rechte, wenn sie gef&auml;lschte Produkte im Glauben an deren Echtheit verkaufen?<br /> </b>Es ist egal, wie sehr man an die Echtheit glaubt. Wenn der Artikel nicht echt ist, z&auml;hlt die &Uuml;berzeugung und auch die m&ouml;glicherweise guten Gr&uuml;nde daf&uuml;r nicht. Anwalt J&ouml;rg Dittrich: &quot;Gerade die Unterlassungsanspr&uuml;che der Rechteinhaber sind stets verschuldensunabh&auml;ngig - es spielt insoweit keine Rolle, ob dem Anbieter bekannt war, dass es sich um ein Plagiat handelt oder ob er dies h&auml;tte erkennen k&ouml;nnen oder m&uuml;ssen.&quot; Bei Abmahnungen in Sachen Ed-Hardy-Artikel ist es hier auch nebens&auml;chlich, ob die Verk&auml;ufer privat oder gesch&auml;ftlich handeln. Warum, erkl&auml;rt Anwalt Dittrich so: &quot;Dabei spielt vor allem der Umstand eine Rolle, dass die auf den Ed-Hardy-Artikeln aufgebrachten Grafiken und Applikationen oftmals urheberrechtlichen Schutz genie&szlig;en. Ist das der Fall, werden durch die Ver&auml;u&szlig;erung eines gef&auml;lschten Ed-Hardy-Artikels die Rechteinhaber schon dann beeintr&auml;chtigt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgt. Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht n&auml;mlich nicht darauf an, ob ein 'Handeln im gesch&auml;ftlichen Verkehr' vorliegt.&quot; </p> <p> <b>Ist es &uuml;berhaupt ratsam, Markenartikel auf Ebay zu kaufen und weiterzuverkaufen?<br /> </b>Anwalt J&ouml;rg Dittrich sch&auml;tzt das Risiko, &quot;&uuml;ber Ebay ein Plagiat zu erwerben, nicht erheblich gr&ouml;&szlig;er als anderenorts&quot; ein. Grundregeln: &quot;Wie auch sonst sollte man darauf achten, ob es sich um einen seri&ouml;sen Anbieter handelt und ob dieser die Originalit&auml;t auch tats&auml;chlich zusichert. Erleidet man dann trotzdem Schiffbruch, sollte man das in keinem Fall hinnehmen und den Vorfall neben Ebay ggf. auch den Rechteinhabern melden.&quot; Aber nat&uuml;rlich hat man auch bei seri&ouml;s wirkenden Anbietern keine absolute Gewissheit. Ob man solche Artikel selbst bei Ebay verkauft - das muss sich jeder Ebayer gut &uuml;berlegen und vor dem Einstellen pr&uuml;fen, wie gut er die Echtheit dokumentieren kann, falls eine Abmahnung kommt. Anw&auml;ltin Eckert: &quot;Ich rate jedem dringend ab, Markenartikel, die er nicht beim nachweislich lizenzierten Fachhandel innerhalb der Europ&auml;ischen Union gekauft hat, bei Ebay zu verkaufen.&quot; Generell r&auml;t Anwalt Dittrich, vor dem Versteigern alles zu pr&uuml;fen: &quot;Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Original in H&auml;nden h&auml;lt, der sollte sich in jedem Fall vorab informieren und nicht alleine darauf vertrauen, dass das Angebot gegenbenenfalls gel&ouml;scht wird, falls dieses rechtlich problematisch ist. Denn oftmals ist es dann schon zu sp&auml;t und der &Auml;rger mit den Rechteinhabern ist nicht mehr aufzuhalten.&quot;&nbsp; </p> <p> <b>Kann abgemahnt werden, wer echte Ed-Hardy-Artikel versteigert?<br /> </b>Die Antwort ist nicht so einfach, wie es scheint. Einerseits gilt, so Anwalt J&ouml;rg Dittrich, der Grundsatz: &quot;Wenn es sich um Originalware handelt, darf diese regelm&auml;&szlig;ig auch ohne gesonderte Zustimmung der Rechteinhaber weiterver&auml;u&szlig;ert werden. Es droht dann also keine Abmahnung. Man spricht in dem Fall davon, dass sich die Rechte der Hersteller bzw. Lizenznehmer bereits mit dem ersten Verkauf ersch&ouml;pft haben - den weiteren Vertrieb von Originalware k&ouml;nnen und d&uuml;rfen die Rechteinhaber nicht weiter regulieren&quot;.Eine wichtige Ausnahme, die man unbedingt beachten muss, hebt der Jurist hervor: &quot;Dies gilt stets nur f&uuml;r solche Artikel, die durch die Rechteinhaber oder mit deren Zustimmung im Gebiet der Europ&auml;ischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Europ&auml;ischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Verkehr gebracht wurden. Solche Artikel, die gar nicht f&uuml;r den europ&auml;ischen Markt freigegeben sind, d&uuml;rfen hier - auch wenn es sich um Originale handelt - nicht ohne die Zustimmung der Rechteinhaber vertrieben werden.&quot;&nbsp; </p> <p> <b>Welchen Unterschied macht es f&uuml;r Abgemahnte, ob ihre Auktion als Privatgesch&auml;ft oder gesch&auml;ftlich gilt?<br /> </b>Vor Gericht kann diese Einsch&auml;tzung entscheiden, wie schmerzhaft der Rechtsstreit f&uuml;r den Versteigerer ausgeht. Anwalt Dittrich erkl&auml;rt: &quot;Handelt der Verk&auml;ufer im gesch&auml;ftlichen Verkehr, so droht beim Verkauf von gef&auml;lschten Artikeln die Verletzung gewerblicher Schutzrechte - so insbesondere von Markenrechten. Beim Verkauf privater Habe greifen die Bestimmungen des Markengesetzes (MarkenG) nicht ein.&quot; Aber hier sind gerade die Produkte von Ed Hardy ein besonderer Fall: Wenn die Motive auf Artikeln beispielsweise Grafiken beinhalten, die so k&uuml;nstlerisch ausgestaltet sind, dass sie vom Urhebergesetz gesch&uuml;tzt sind, k&ouml;nnen auch Privatleute wegen einer Verletzung von Urheberrechten belangt werden. Denn, so Anwalt Dittrich: &quot;Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht n&auml;mlich nicht darauf an, ob ein Handeln im gesch&auml;ftlichen Verkehr vorliegt.&quot;&nbsp; </p> <p> <b>Wie ist der Unterschied zwischen Privatgesch&auml;ft und gesch&auml;ftlichem Verkehr definiert?<br /> </b>Die Frage ist ein gro&szlig;er Unsicherheitsfaktor f&uuml;r alle Ebay-H&auml;ndler und Gelegenheitsverk&auml;ufer. Hier w&auml;gen die Gerichte ab - eindeutige und immer g&uuml;ltige Grenzwerte gibt es nicht. Anw&auml;ltin Verena Eckert: &quot;Der Begriff des gesch&auml;ftlichen Verkehrs soll nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weit ausgelegt werden. Die Gerichte haben daher alle Umst&auml;nde des Einzelfalles in ihre Beurteilung einflie&szlig;en zu lassen.&quot;&nbsp; </p> </td> </tr> </tbody> </table> <p> <img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/306d2cc6c929c7594d61a74d46b402" width="1" height="1" />{jumi [/images/jumisk/google720.php]}<br /> </p> Web-Abzocke: Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können (Spiegel Online, 11.7.2008) 2008-07-16T22:27:31Z 2008-07-16T22:27:31Z http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/666-web-abzocke-wie-sich-verbraucher-gegen-abo-fallen-wehren-kn-spiegel-online-1172008 Administrator [email protected] <h4>Web-Abzocke</h4> <h1>Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren k&ouml;nnen</h1> <h4>Routenplaner und Rezepte: Wer arglos auf manchen solcher Serviceseiten Formulare ausf&uuml;llt, bekommt fix Mahnungen &uuml;ber vermeintliche Abo-Geb&uuml;hren. Gerichte nennen die Seitengestaltung unzul&auml;ssig, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Aber noch l&auml;uft die Abzocke weiter. <br /> </h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,564774,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 11.7.2008</h5> <p> <script src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5" type="text/javascript"> </script> </p> <p> Man kann es ja mal versuchen: Seit Monaten verlangt die M&uuml;nchner Anw&auml;ltin Katja G&uuml;nther in immer neuen Mahnungen von einem SPIEGEL-ONLINE-Mitarbeiter die Bezahlung eines Abos. Angeblich hat der Kollege um 15.39 Uhr am 20. Dezember vorigen Jahres von einer IP-Adresse des Internet-Providers Freenet aus ein Abo auf der zwielichtigen Seite Online-routenplaner.de abgeschlossen. Drei Monate Zugang f&uuml;r knapp 60 Euro. </p> <p> <script type="text/javascript"> <!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"> </script> </p> <p> Nur: So kann es nicht gewesen sein. Denn zu der Zeit arbeitete der Kollege nachweislich in der Redaktion und kann die Seite gar nicht unter der Freenet-IP-Adresse aufgerufen haben. </p> <p> Inzwischen hat Anw&auml;ltin G&uuml;nther die Forderung kr&auml;ftig aufgestockt: Samt Verzugszinsen und Anwaltsgeb&uuml;hren verlangt sie nach drei Monaten Mahnerei mehr als 100 Euro f&uuml;r den angeblichen &quot;Dienstleistungsvertrag&quot; mit ihrer Mandantin, der Online Content Ltd.. Googelt man den Firmennamen, wird schnell das enorme Ausma&szlig; der anwaltlich eingetriebenen Zahlungsforderungen dieser Firma f&uuml;r Web-Abos deutlich: Ein paar tausend Treffer liefert Google, weit vorne in der Ergebnisliste sind Seiten mit Aussagen wie: </p> <ul style="margin-top: 0cm"> <li class="MsoNormal">&quot; <a href="http://www.spam-info.de/musterbriefe-fur-online-content-ltd-every-gamecom-oder-routenplanercom/2008-02-05/" target="_blank">Bin auch in die Falle ONLINE CONTENT LTD. getappt.</a>&quot; </li> <li class="MsoNormal">&quot; <a href="http://www.gegenjustizunrecht.ru/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/301-399-Firmenliste/306-online_content.htm" target="_blank">Auf der Startseite kein Wort davon, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.</a>&quot;</li> <li class="MsoNormal">&quot; <a href="http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/49578-online-content-ltd-tiere-infos-de.html" target="_blank">Leider bin ich auch reingefallen auf eine Abo-Falle mit meiner Anmeldung auf der Seite tiere-infos.de vom Betreiber Online Content Ltd. mit Sitz in Wiesbaden</a>.&quot;</li> </ul> <p> SPIEGEL ONLINE hat mehr als ein Dutzend Internet-Angebote des Anbieters gesichtet, alle sind nach demselben Muster aufgebaut: Die Startseite wirbt f&uuml;r das Angebot, klickt man weiter, m&uuml;ssen Name, Adresse, E-Mail-Kontakt und Geburtsdatum in ein Formular getippt werden. </p> <p> Im Kleingedruckten am Ende der Formularseite stehen Fu&szlig;noten wie diese: &quot;Der einmalige Preis f&uuml;r einen Drei-Monats-Zugang zu unserem Routenplaner betr&auml;gt 59,95 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.&quot; </p> <p> Vier Dinge fallen bei diesen Angeboten auf: </p> <ul style="margin-top: 0cm"> <li class="MsoNormal">Zu den kostenpflichtigen Angeboten der Online Content Ltd. - Routenplaner, Gedichte, Rezepte und Hausaufgaben - gibt es im Web viele kostenlose Alternativen.</li> <li class="MsoNormal">Die Abopreise f&uuml;hren die Seiten der Online Content Ltd. in einem kleinen Fu&szlig;notentext unter dem Anmeldeformular und versteckt in den Gesch&auml;ftsbedingungen auf.</li> <li class="MsoNormal">Anders als Online-Shops es gew&ouml;hnlich tun, verlangen die Angebote der Online Content Ltd. keine Auswahl einer Zahlungsart, bieten keine Zahlung per Kreditkarte, Bankeinzug oder &uuml;ber einen Dienstleister wie Paypal. Die Folge: Wer das Formular fl&uuml;chtig ausf&uuml;llt, ohne die Fu&szlig;noten zu lesen, kommt kaum auf die Idee, dass er zahlen muss. </li> <li class="MsoNormal">Da keine Zahlungsdaten angeben werden m&uuml;ssen, kann die Formulare jeder mit im Web abgreifbaren Daten anderer ausf&uuml;llen &ndash; so wie es offensichtlich beim vermeintlichen Routenplaner-Abo des Mitarbeiters von SPIEGEL ONLINE geschehen ist.</li> </ul> <p> Diese Gestaltung der Bezahl-Web-Seiten hat zuletzt das Oberlandesgericht Frankfurt als unzul&auml;ssig erkl&auml;rt - f&uuml;r vier der Angebote von Online Service Ltd.. </p> <p> <b>Gericht nennt Abo-Seiten irref&uuml;hrend</b> </p> <p> In dem nun bekannt gewordenen, SPIEGEL ONLINE vorliegenden Beschluss (6 U 266/07) f&uuml;hrt das Gericht aus: &quot;Die hier im Streit stehenden Sternchenhinweise sind schon deshalb nicht klar und unmissverst&auml;ndlich, weil die Werbeadressaten &uuml;berhaupt nicht in Erw&auml;gung ziehen, etwas f&uuml;r die Teilnahme an dem Lebenserwartungstest, dem Berufswahltest, dem IQ-Test oder dem Flirt-Portal zahlen zu m&uuml;ssen.&quot; </p> <p> Daraufhin ist jetzt ein Urteil gegen die Online Service Ltd. vom vorigen Dezember rechtskr&auml;ftig geworden. Damals urteilte das Landgericht Hanau (Az. 9 O 870/07), dass die Online Service Ltd. die Preise f&uuml;r die Dienstleistungen auf vier beanstandeten Seiten versteckt und damit gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht verst&ouml;&szlig;t. Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Thomas Bradler, der Justiziar des Verbandes, sch&auml;tzt, dass sich in Deutschland &quot;jeden Monat rund 20.000 Web-Nutzer bei solchen Abo-Fallen im Internet registrieren&quot;. </p> <p> <b>Mahnungswelle per Mailing-Dienstleister</b> </p> <p> Wie viele vermeintliche Abo-Abschl&uuml;sse davon auf die Online Service Ltd. oder Online Content Ltd. entfallen, ist unbekannt. Weder das Unternehmen noch dessen Anw&auml;ltin Katja G&uuml;nther haben auf Anfragen von SPIEGEL ONLINE reagiert. Aber das Unternehmen ist offensichtlich schon l&auml;nger in diesem Gesch&auml;ft. VZBV-Justiziar Bradler berichtet: &quot;Mit den Anbietern hinter Angeboten wie Online-routenplaner.de oder hausaufgaben-server.com haben wir seit eineinhalb Jahren zu tun. Die als Betreiber angegebenen Unternehmen haben mehrfach gewechselt, eine Zeit lang war es die NetContent Ltd., derzeit ist es die Online Content Ltd..&quot; </p> <p> Die Zahlungen treibt Anw&auml;ltin Katja G&uuml;nther im gro&szlig;en Stil f&uuml;r die Online Content Ltd. ein. Bei der letzten gro&szlig;en Mahnungswelle, die bekannt wurde, verschickte G&uuml;nthers Kanzlei Mahnungs-E-Mails mit Betreffzeilen wie &quot;ANWALTLICHE MAHNUNG / AZ [...] / Online Content LTD.&quot; &uuml;ber den Mailing-Dienstleister Emarsys, der zum Beispiel f&uuml;r Ebay den Gro&szlig;versand von Newslettern abwickelt. Emarsys stoppte den Versand nach einem <a href="http://www.heise.de/newsticker/Mailing-Dienstleister-stoppt-Mahnungs-Spam--/meldung/109750" target="_blank">Hinweis des IT-Fachmagazins iX</a>. </p> <table style="background-color: #d3d3d3" border="0"> <tbody> <tr> <td> <p> <b>GEGENWEHR: SO K&Auml;MPFEN VERBRAUCHERSCH&Uuml;TZER GEGEN WEB-ABZOCKE</b> </p> <h3 id="spMPCTab-33101-1" class="spMPCTab spMPCTabAktiv"> </h3><b> </b>Wie ist die Abo-Abzocke zu stoppen? Verbrauchersch&uuml;tzer setzen auf Informationskampagnen, Musterprozesse und neue Gesetze. <p> <b>Web-Angebote pr&uuml;fen</b><br /> Wer im Web unterwegs ist, sollte Fu&szlig;notentexte und AGBs bei Angeboten sehr genau pr&uuml;fen, bevor er pers&ouml;nliche Daten in Formulare tippt. Die <a href="http://www.spiegel.de/fotostrecke/0,5538,33186,00.html" target="BLANK">Screenshots in der SPIEGEL-ONLINE-Fotostrecke</a> geben einen Eindruck, wie Angebote die Abo-Hinweise verstecken. Gegen kriminelle Spa&szlig;v&ouml;gel, die in solche Abzockformulare einfach Namen und Anschriften anderer Menschen tippen, wie h&ouml;chstwahrscheinlich im Fall eines SPIEGEL ONLINE-Mitarbeiters geschehen, hilft auch alle Vorsicht nicht. </p> <p> <b>Angebliche Abonnenten sollten nicht zahlen<br /> </b>Den Empf&auml;ngern solcher Mahnung raten die Verbraucherzentralen, nicht zu zahlen, wenn die Forderungen unberechtigt sind. In einem Service-Beitrag f&uuml;hrt die Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel aus: &quot;Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassob&uuml;ros oder Rechtsanw&auml;lten &uuml;berh&auml;uft wird, sollte sich auf keinen Fall einsch&uuml;chtern lassen.&quot; Die Verbrauchersch&uuml;tzer bieten auch Widerspruchsmusterbriefe f&uuml;r Betroffene an.VZBV-Justiziar Bradler erkl&auml;rt: &quot;Wir sch&auml;tzen die Chancen der Unternehmen, ihre Zahlungsforderungen vor Gericht durchzusetzen als gering ein.&quot; Dass Online Content Ltd. das in Einzelf&auml;llen versucht, ist allerdings nicht auszuschlie&szlig;en &ndash; die Entscheidungen der Gerichte in Frankfurt und Hanau beziehen sich auf Wettbewerbsrecht, vier konkrete Angebote und deren Gestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt. </p> <p> <b>Wettbewerbsrechtliche Prozesse<br /> </b>Jurist Bradler vom VZBV erwartet von solchen Prozessen daher auch nicht eine endg&uuml;ltige L&ouml;sung des Problems: &quot;F&uuml;r diese Abo-Angebote mit gut versteckten Kosten ist kein Ende abzusehen.&quot; Mit den von Verbrauchersch&uuml;tzern angestrengten Prozessen allein seien die Betreiber nicht zu stoppen: &quot;Sobald ein neu gegr&uuml;ndetes Unternehmen die Dienste betreibt oder die Seiten etwas anders gestaltet sind, gilt ein altes Urteil nicht mehr und wir m&uuml;ssen erneut klagen. Das dauert.&quot; </p> <p> <b>Neues Gesetz gegen Abo-Abzocke<br /> </b>Verbrauchersch&uuml;tzer hoffen, dass der Bundestag irgendwann den gesetzlichen Rahmen f&uuml;r solche Angebot enger fasst. Bradler: &quot;Ein Gesetz sollte die Anbieter von Web-Abo-Diensten auf m&ouml;glichst konkret vorgegebenen Verfahren verpflichten, wie sie etwaige Kunden &uuml;ber die Preise der Web-Dienstleistungen zu informieren haben.&quot;&nbsp; </p> </td> </tr> </tbody> </table> <p> <b>Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mahnanw&auml;ltin </b> </p> <p> Noch bevor aber die Gesetzesinitiative gegen Abo-Abzocke im Web kommt, k&ouml;nnten zumindest die Mahnungen von der Kanzlei G&uuml;nther ein anderes Ende finden. Die Staatsanwaltschaft M&uuml;nchen I ermittelt gegen die Anw&auml;ltin Katja G&uuml;nther, wie der leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE best&auml;tigte: &quot;Es ist ein gr&ouml;&szlig;eres Ermittlungsverfahren, das sich aus mehreren Anzeigen und einer Zuleitung der Rechtsanwaltskammer M&uuml;nchen zusammensetzt. Wir pr&uuml;fen noch, welche Straftatbest&auml;nde hier erf&uuml;llt sein k&ouml;nnten.&quot; </p> <p> Die Ermittlungen d&uuml;rften sich also noch einige Zeit hinziehen. Ob Anklage erhoben wird, ist unklar. Anw&auml;ltin G&uuml;nther hat per Fax und E-Mail &uuml;bermittelte Fragen von SPIEGEL ONLINE zu ihrer T&auml;tigkeit f&uuml;r die Online Content Ltd. nicht in der gesetzten Frist beantwortet, sie war unter keiner der in den Gelben Seiten und ihren Schreiben aufgef&uuml;hrten Nummern zu erreichen. </p> <p> Ein Fax an den sogenannten Kundensupport des Angebots Online-Routenplaner.de blieb ebenfalls unbeantwortet, eine E-Mail an die im Web angegebene Adresse wurde mit einem Standardschreiben beantwortet. </p> <p> Statt auf die Fragen zum Gesch&auml;ftsgebaren des Unternehmen einzugehen, vermutete der Support offenbar die &quot;Beanstandung&quot; einer Rechnung und f&uuml;hrte forsch aus: &quot;Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungs-Link f&uuml;r den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt.&quot; </p> <p> Offenbar geht das Unternehmen also davon aus, dass alle E-Mails von Kunden Rechnungen beanstanden. </p> <p> K&ouml;nnte stimmen. </p> <p> <script type="text/javascript"> <!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"> </script> </p> <p> <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/23fe50331fe1cb1166a91ba8234990" style="margin: 5px; float: left; height: 1px" width="NaN" height="1" /> </p> <h4>Web-Abzocke</h4> <h1>Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren k&ouml;nnen</h1> <h4>Routenplaner und Rezepte: Wer arglos auf manchen solcher Serviceseiten Formulare ausf&uuml;llt, bekommt fix Mahnungen &uuml;ber vermeintliche Abo-Geb&uuml;hren. Gerichte nennen die Seitengestaltung unzul&auml;ssig, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Aber noch l&auml;uft die Abzocke weiter. <br /> </h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,564774,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 11.7.2008</h5> <p> <script src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&amp;charset=utf-8&amp;style=default&amp;publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5" type="text/javascript"> </script> </p> <p> Man kann es ja mal versuchen: Seit Monaten verlangt die M&uuml;nchner Anw&auml;ltin Katja G&uuml;nther in immer neuen Mahnungen von einem SPIEGEL-ONLINE-Mitarbeiter die Bezahlung eines Abos. Angeblich hat der Kollege um 15.39 Uhr am 20. Dezember vorigen Jahres von einer IP-Adresse des Internet-Providers Freenet aus ein Abo auf der zwielichtigen Seite Online-routenplaner.de abgeschlossen. Drei Monate Zugang f&uuml;r knapp 60 Euro. </p> <p> <script type="text/javascript"> <!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 468x60, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "1761092340"; google_ad_width = 468; google_ad_height = 60; //--> </script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"> </script> </p> <p> Nur: So kann es nicht gewesen sein. Denn zu der Zeit arbeitete der Kollege nachweislich in der Redaktion und kann die Seite gar nicht unter der Freenet-IP-Adresse aufgerufen haben. </p> <p> Inzwischen hat Anw&auml;ltin G&uuml;nther die Forderung kr&auml;ftig aufgestockt: Samt Verzugszinsen und Anwaltsgeb&uuml;hren verlangt sie nach drei Monaten Mahnerei mehr als 100 Euro f&uuml;r den angeblichen &quot;Dienstleistungsvertrag&quot; mit ihrer Mandantin, der Online Content Ltd.. Googelt man den Firmennamen, wird schnell das enorme Ausma&szlig; der anwaltlich eingetriebenen Zahlungsforderungen dieser Firma f&uuml;r Web-Abos deutlich: Ein paar tausend Treffer liefert Google, weit vorne in der Ergebnisliste sind Seiten mit Aussagen wie: </p> <ul style="margin-top: 0cm"> <li class="MsoNormal">&quot; <a href="http://www.spam-info.de/musterbriefe-fur-online-content-ltd-every-gamecom-oder-routenplanercom/2008-02-05/" target="_blank">Bin auch in die Falle ONLINE CONTENT LTD. getappt.</a>&quot; </li> <li class="MsoNormal">&quot; <a href="http://www.gegenjustizunrecht.ru/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/301-399-Firmenliste/306-online_content.htm" target="_blank">Auf der Startseite kein Wort davon, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.</a>&quot;</li> <li class="MsoNormal">&quot; <a href="http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/49578-online-content-ltd-tiere-infos-de.html" target="_blank">Leider bin ich auch reingefallen auf eine Abo-Falle mit meiner Anmeldung auf der Seite tiere-infos.de vom Betreiber Online Content Ltd. mit Sitz in Wiesbaden</a>.&quot;</li> </ul> <p> SPIEGEL ONLINE hat mehr als ein Dutzend Internet-Angebote des Anbieters gesichtet, alle sind nach demselben Muster aufgebaut: Die Startseite wirbt f&uuml;r das Angebot, klickt man weiter, m&uuml;ssen Name, Adresse, E-Mail-Kontakt und Geburtsdatum in ein Formular getippt werden. </p> <p> Im Kleingedruckten am Ende der Formularseite stehen Fu&szlig;noten wie diese: &quot;Der einmalige Preis f&uuml;r einen Drei-Monats-Zugang zu unserem Routenplaner betr&auml;gt 59,95 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.&quot; </p> <p> Vier Dinge fallen bei diesen Angeboten auf: </p> <ul style="margin-top: 0cm"> <li class="MsoNormal">Zu den kostenpflichtigen Angeboten der Online Content Ltd. - Routenplaner, Gedichte, Rezepte und Hausaufgaben - gibt es im Web viele kostenlose Alternativen.</li> <li class="MsoNormal">Die Abopreise f&uuml;hren die Seiten der Online Content Ltd. in einem kleinen Fu&szlig;notentext unter dem Anmeldeformular und versteckt in den Gesch&auml;ftsbedingungen auf.</li> <li class="MsoNormal">Anders als Online-Shops es gew&ouml;hnlich tun, verlangen die Angebote der Online Content Ltd. keine Auswahl einer Zahlungsart, bieten keine Zahlung per Kreditkarte, Bankeinzug oder &uuml;ber einen Dienstleister wie Paypal. Die Folge: Wer das Formular fl&uuml;chtig ausf&uuml;llt, ohne die Fu&szlig;noten zu lesen, kommt kaum auf die Idee, dass er zahlen muss. </li> <li class="MsoNormal">Da keine Zahlungsdaten angeben werden m&uuml;ssen, kann die Formulare jeder mit im Web abgreifbaren Daten anderer ausf&uuml;llen &ndash; so wie es offensichtlich beim vermeintlichen Routenplaner-Abo des Mitarbeiters von SPIEGEL ONLINE geschehen ist.</li> </ul> <p> Diese Gestaltung der Bezahl-Web-Seiten hat zuletzt das Oberlandesgericht Frankfurt als unzul&auml;ssig erkl&auml;rt - f&uuml;r vier der Angebote von Online Service Ltd.. </p> <p> <b>Gericht nennt Abo-Seiten irref&uuml;hrend</b> </p> <p> In dem nun bekannt gewordenen, SPIEGEL ONLINE vorliegenden Beschluss (6 U 266/07) f&uuml;hrt das Gericht aus: &quot;Die hier im Streit stehenden Sternchenhinweise sind schon deshalb nicht klar und unmissverst&auml;ndlich, weil die Werbeadressaten &uuml;berhaupt nicht in Erw&auml;gung ziehen, etwas f&uuml;r die Teilnahme an dem Lebenserwartungstest, dem Berufswahltest, dem IQ-Test oder dem Flirt-Portal zahlen zu m&uuml;ssen.&quot; </p> <p> Daraufhin ist jetzt ein Urteil gegen die Online Service Ltd. vom vorigen Dezember rechtskr&auml;ftig geworden. Damals urteilte das Landgericht Hanau (Az. 9 O 870/07), dass die Online Service Ltd. die Preise f&uuml;r die Dienstleistungen auf vier beanstandeten Seiten versteckt und damit gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht verst&ouml;&szlig;t. Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Thomas Bradler, der Justiziar des Verbandes, sch&auml;tzt, dass sich in Deutschland &quot;jeden Monat rund 20.000 Web-Nutzer bei solchen Abo-Fallen im Internet registrieren&quot;. </p> <p> <b>Mahnungswelle per Mailing-Dienstleister</b> </p> <p> Wie viele vermeintliche Abo-Abschl&uuml;sse davon auf die Online Service Ltd. oder Online Content Ltd. entfallen, ist unbekannt. Weder das Unternehmen noch dessen Anw&auml;ltin Katja G&uuml;nther haben auf Anfragen von SPIEGEL ONLINE reagiert. Aber das Unternehmen ist offensichtlich schon l&auml;nger in diesem Gesch&auml;ft. VZBV-Justiziar Bradler berichtet: &quot;Mit den Anbietern hinter Angeboten wie Online-routenplaner.de oder hausaufgaben-server.com haben wir seit eineinhalb Jahren zu tun. Die als Betreiber angegebenen Unternehmen haben mehrfach gewechselt, eine Zeit lang war es die NetContent Ltd., derzeit ist es die Online Content Ltd..&quot; </p> <p> Die Zahlungen treibt Anw&auml;ltin Katja G&uuml;nther im gro&szlig;en Stil f&uuml;r die Online Content Ltd. ein. Bei der letzten gro&szlig;en Mahnungswelle, die bekannt wurde, verschickte G&uuml;nthers Kanzlei Mahnungs-E-Mails mit Betreffzeilen wie &quot;ANWALTLICHE MAHNUNG / AZ [...] / Online Content LTD.&quot; &uuml;ber den Mailing-Dienstleister Emarsys, der zum Beispiel f&uuml;r Ebay den Gro&szlig;versand von Newslettern abwickelt. Emarsys stoppte den Versand nach einem <a href="http://www.heise.de/newsticker/Mailing-Dienstleister-stoppt-Mahnungs-Spam--/meldung/109750" target="_blank">Hinweis des IT-Fachmagazins iX</a>. </p> <table style="background-color: #d3d3d3" border="0"> <tbody> <tr> <td> <p> <b>GEGENWEHR: SO K&Auml;MPFEN VERBRAUCHERSCH&Uuml;TZER GEGEN WEB-ABZOCKE</b> </p> <h3 id="spMPCTab-33101-1" class="spMPCTab spMPCTabAktiv"> </h3><b> </b>Wie ist die Abo-Abzocke zu stoppen? Verbrauchersch&uuml;tzer setzen auf Informationskampagnen, Musterprozesse und neue Gesetze. <p> <b>Web-Angebote pr&uuml;fen</b><br /> Wer im Web unterwegs ist, sollte Fu&szlig;notentexte und AGBs bei Angeboten sehr genau pr&uuml;fen, bevor er pers&ouml;nliche Daten in Formulare tippt. Die <a href="http://www.spiegel.de/fotostrecke/0,5538,33186,00.html" target="BLANK">Screenshots in der SPIEGEL-ONLINE-Fotostrecke</a> geben einen Eindruck, wie Angebote die Abo-Hinweise verstecken. Gegen kriminelle Spa&szlig;v&ouml;gel, die in solche Abzockformulare einfach Namen und Anschriften anderer Menschen tippen, wie h&ouml;chstwahrscheinlich im Fall eines SPIEGEL ONLINE-Mitarbeiters geschehen, hilft auch alle Vorsicht nicht. </p> <p> <b>Angebliche Abonnenten sollten nicht zahlen<br /> </b>Den Empf&auml;ngern solcher Mahnung raten die Verbraucherzentralen, nicht zu zahlen, wenn die Forderungen unberechtigt sind. In einem Service-Beitrag f&uuml;hrt die Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel aus: &quot;Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassob&uuml;ros oder Rechtsanw&auml;lten &uuml;berh&auml;uft wird, sollte sich auf keinen Fall einsch&uuml;chtern lassen.&quot; Die Verbrauchersch&uuml;tzer bieten auch Widerspruchsmusterbriefe f&uuml;r Betroffene an.VZBV-Justiziar Bradler erkl&auml;rt: &quot;Wir sch&auml;tzen die Chancen der Unternehmen, ihre Zahlungsforderungen vor Gericht durchzusetzen als gering ein.&quot; Dass Online Content Ltd. das in Einzelf&auml;llen versucht, ist allerdings nicht auszuschlie&szlig;en &ndash; die Entscheidungen der Gerichte in Frankfurt und Hanau beziehen sich auf Wettbewerbsrecht, vier konkrete Angebote und deren Gestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt. </p> <p> <b>Wettbewerbsrechtliche Prozesse<br /> </b>Jurist Bradler vom VZBV erwartet von solchen Prozessen daher auch nicht eine endg&uuml;ltige L&ouml;sung des Problems: &quot;F&uuml;r diese Abo-Angebote mit gut versteckten Kosten ist kein Ende abzusehen.&quot; Mit den von Verbrauchersch&uuml;tzern angestrengten Prozessen allein seien die Betreiber nicht zu stoppen: &quot;Sobald ein neu gegr&uuml;ndetes Unternehmen die Dienste betreibt oder die Seiten etwas anders gestaltet sind, gilt ein altes Urteil nicht mehr und wir m&uuml;ssen erneut klagen. Das dauert.&quot; </p> <p> <b>Neues Gesetz gegen Abo-Abzocke<br /> </b>Verbrauchersch&uuml;tzer hoffen, dass der Bundestag irgendwann den gesetzlichen Rahmen f&uuml;r solche Angebot enger fasst. Bradler: &quot;Ein Gesetz sollte die Anbieter von Web-Abo-Diensten auf m&ouml;glichst konkret vorgegebenen Verfahren verpflichten, wie sie etwaige Kunden &uuml;ber die Preise der Web-Dienstleistungen zu informieren haben.&quot;&nbsp; </p> </td> </tr> </tbody> </table> <p> <b>Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mahnanw&auml;ltin </b> </p> <p> Noch bevor aber die Gesetzesinitiative gegen Abo-Abzocke im Web kommt, k&ouml;nnten zumindest die Mahnungen von der Kanzlei G&uuml;nther ein anderes Ende finden. Die Staatsanwaltschaft M&uuml;nchen I ermittelt gegen die Anw&auml;ltin Katja G&uuml;nther, wie der leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE best&auml;tigte: &quot;Es ist ein gr&ouml;&szlig;eres Ermittlungsverfahren, das sich aus mehreren Anzeigen und einer Zuleitung der Rechtsanwaltskammer M&uuml;nchen zusammensetzt. Wir pr&uuml;fen noch, welche Straftatbest&auml;nde hier erf&uuml;llt sein k&ouml;nnten.&quot; </p> <p> Die Ermittlungen d&uuml;rften sich also noch einige Zeit hinziehen. Ob Anklage erhoben wird, ist unklar. Anw&auml;ltin G&uuml;nther hat per Fax und E-Mail &uuml;bermittelte Fragen von SPIEGEL ONLINE zu ihrer T&auml;tigkeit f&uuml;r die Online Content Ltd. nicht in der gesetzten Frist beantwortet, sie war unter keiner der in den Gelben Seiten und ihren Schreiben aufgef&uuml;hrten Nummern zu erreichen. </p> <p> Ein Fax an den sogenannten Kundensupport des Angebots Online-Routenplaner.de blieb ebenfalls unbeantwortet, eine E-Mail an die im Web angegebene Adresse wurde mit einem Standardschreiben beantwortet. </p> <p> Statt auf die Fragen zum Gesch&auml;ftsgebaren des Unternehmen einzugehen, vermutete der Support offenbar die &quot;Beanstandung&quot; einer Rechnung und f&uuml;hrte forsch aus: &quot;Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungs-Link f&uuml;r den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt.&quot; </p> <p> Offenbar geht das Unternehmen also davon aus, dass alle E-Mails von Kunden Rechnungen beanstanden. </p> <p> K&ouml;nnte stimmen. </p> <p> <script type="text/javascript"> <!-- google_ad_client = "pub-1577474517968008"; /* 728x90, Erstellt 26.07.08 */ google_ad_slot = "4964084137"; google_ad_width = 728; google_ad_height = 90; //--> </script> <script src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js" type="text/javascript"> </script> </p> <p> <img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/23fe50331fe1cb1166a91ba8234990" style="margin: 5px; float: left; height: 1px" width="NaN" height="1" /> </p> Gratis-Tuning: Wie man Firefox zum weltbesten Browser aufrüstet (Spiegel Online, 24.3.2008) 2008-06-26T21:58:05Z 2008-06-26T21:58:05Z http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/654-gratis-tuning-wie-man-firefox-zum-weltbesten-browser-aufrt-spiegel-online-2432008 Administrator [email protected] <h4>Gratis-Tuning</h4> <h1>Wie man Firefox zum weltbesten Browser aufr&uuml;stet<br /> </h1> <h4>Kostenlos, komfortabel, schnell - der neue Browser Firefox 3 ist gut, aber noch ausbauf&auml;hig. Gratis-Erweiterungen motzen den Browser zum Web-Fotoleuchttisch oder Online-Archiv f&uuml;r Webseiten und Lesezeichen auf. SPIEGEL ONLINE zeigt die n&uuml;tzlichsten Helfer.<br /> </h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,561434,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 24.3.2008, mit Matthias Kremp </h5> <p> Den angek&uuml;ndigten Download-Rekord hat der neue Volksbrowser Firefox 3 locker geschafft (<a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,560443,00.html">sechs Millionen Downloads in den ersten 17 Stunden <nobr>(mehr...)</nobr></a>, inzwischen wurde die Software &uuml;ber 17 Millionen Mal heruntergeladen) - jetzt muss er die experimentierfreudigen Internetnutzer in der Praxis &uuml;berzeugen. Dabei k&ouml;nnten Hunderte von Entwicklern helfen, die dem Firefox-Browser kostenlos pfiffige, neue Funktionen verpassen. </p> <p> <b>Online-Leuchttisch, Lesezeichen-Synchronisierung, Web-Archiv - SPIEGEL ONLINE stellt die n&uuml;tzlichsten Kostenlos-Erweiterungen f&uuml;r den neuen Firefox-Browser vor.</b> </p> <p class="spIntrotext"> <b>Piclens - der Bilderbrowser</b> </p> <script type="text/javascript"> <!-- OAS_RICH('Middle2'); // --> </script> <p> &nbsp; </p> <p> Warum qu&auml;len sich Menschen &uuml;berhaupt noch mit einem gew&ouml;hnlichen Internetbrowser durch Fotoportale wie Flickr? Nach ein paar Minuten Fotosafari mit der Firefox-Erweiterung Piclens kann man sich &uuml;berhaupt nicht mehr vorstellen, wie man je ohne diese Erweiterung zurechtgekommen ist. </p> <p> Piclens greift von ausgew&auml;hlten Webseiten (neben den gro&szlig;en US-Fotoportalen auch die Bildersuche von Google und Yahoo) alle Fotos ab und bereitet sie in einer 3D-Ansicht zu einer Art Online-Leuchttisch auf: Eine riesige Bilderwand baut sich sehr schnell auf, mit der Maus zoomt man einzelne Fotos heran, oder hangelt sich an der Fotowand weiter. In wenigen Sekunden scannt man so Dutzende von Fotos. </p> <p> Piclens ist f&uuml;r Fotoportale wie Flickr, Smugmug und Photobucket optimiert, da gibt es praktische Zusatzfunktionen, die das Add-on zu einem echten Bilderbrowser machen. Zum Beispiel: </p> <p> &nbsp; </p> <ul> <li>Zoomt man mit Piclens ein Flickr-Foto heran, l&auml;dt die Software im Hintergrund automatisch die h&ouml;her aufgel&ouml;ste Bilddatei vom Fotoportal nach. Was man genauer sehen will, zeigt Piclens dann auch in der bestm&ouml;glichen Aufl&ouml;sung, zum schnellen Scannen l&auml;dt das Programm nur die kleinen Bilddateien.</li> <li>Das Fotoangebot von Portalen wie Flickr oder Photobucket kann man in der 3D-Ansicht von Piclens nach Schlagworten durchsuchen - ein Wechsel zur herk&ouml;mmlichen Browseransicht ist nicht n&ouml;tig. </li> <li>Die Zusatzfunktionen zu einzelnen Fotos (Kommentieren, Markieren, als Favorit speichern usw.) &ouml;ffnet Piclens nach einem Doppelklick auf das entsprechende Foto in einem herk&ouml;mmlichen Browserfenster, blendet aber einen Button ein, &uuml;ber den man sofort zur 3D-Ansicht zur&uuml;ckkehren kann.</li> <li>Piclens integriert sich nahtlos in den Firefox-Browser: F&auml;hrt man in der klassischen Browseransicht mit dem Mauszeiger &uuml;ber ein Foto, taucht ein kleiner Abspielknopf auf, mit dem man zur 3D-Bildansicht wechseln kann. </li> </ul> <p> F&uuml;r Flickr-Fans ein unabdingbares <a href="http://www.piclens.com/" target="_blank">Werkzeug</a>. Leider ist das Add-on nicht auf deutsche Fotoportale wie zum Beispiel Fotocommunity.de abgestimmt. </p> <p> <b>Remember the Milk - die To-Do-Liste f&uuml;r Googlemail</b> </p> <p> Denk an die Milch! Der Name des Webdienstes ist Programm: In diversen Erledigungslisten l&auml;sst sich mit diesem Online-Werkzeug protokollieren, was bis wann erledigt sein muss - und wie wichtig es ist. Mit der Firefox-Erweiterung von &quot;Remember the Milk&quot; hat man diese Erinnerungslisten als Google-Mail-Nutzer auch immer vor Augen: Das <a href="http://www.rememberthemilk.com/services/gmail/" target="_blank">Add-on</a> plaziert eine To-Do-Liste in Browserfenster mit den Google-Mails rechts neben der Mail-&Uuml;bersicht. Unaufdringlich, &uuml;bersichtlich, praktisch. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>Better Gmail 2 - der Webmail-Aufh&uuml;bscher</b> </p> <p> Auch Sch&ouml;nes kann noch besser werden. So auch der kostenlose E-Mail-Dienst Googlemail. Weil auch Google das wei&szlig;, gibt es die M&ouml;glichkeit, Googlemail &uuml;ber sogenannte Skripts um neue Funktionen zu erweitern. Etliche Autoren haben dieses Angebot wahrgenommen und Features nachger&uuml;stet, die Googles Webmail ihrer Meinung nach noch fehlen. <a href="https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/6076" target="_blank">Better GMail 2</a> (nicht zu verwechseln mit der deutschen Webseite gmail.de) liefert eine kleine feine Sammlung solcher Add-ons. </p> <p> Dazu geh&ouml;ren beispielsweise kleine Bildsymbole, die zeigen, welche Art von Datei an eine Mail angeh&auml;ngt ist, also etwa ein PDF, ein Word-Text oder ein JPEG-Bild. Ein anderes Skript sorgt daf&uuml;r, dass die Nachricht farblich hervorgehoben wird, &uuml;ber der der Mauszeiger gerade schwebt, was der Orientierung hilft. Und wer sich nicht mit Googles Standardoptik zufriedengeben mag, kann dem E-Mail-Interface ein neues Design, eine sogenannte Skin, &uuml;berziehen. </p> <p> Insgesamt 21 solcher Skripte b&uuml;ndelt das Add-on Better Gmail 2, weitere k&ouml;nnen bei Bedarf nachger&uuml;stet werden. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>Colorful Tabs - Durchblick f&uuml;r Vielsurfer</b> </p> <p> Kaum vorstellbar: Bis vor wenigen Jahren hat man noch f&uuml;r jede neue Seite, die man zus&auml;tzlich zu einer bereits ge&ouml;ffneten ansurfte, ein neues Fenster &ouml;ffnen m&uuml;ssen. Gl&uuml;cklicherweise wurden Firefox und andere Browser schon vor einiger Zeit um sogenannte Tabs, zu deutsch Reiter, erweitert. Seither kann man in einem einzigen Fenster mehrere Seiten in &uuml;bereinanderliegenden Reitern offenhalten. Sogar der Internet Explorer hat das in Version 7 gelernt. </p> <p> Nutzt man diese Funktion intensiv, zeigt sie allerdings auch Nachteile: Je k&uuml;rzer die Reiter werden, desto schwieriger ist zu erkennen, welche Seite sich dahinter verbirgt. Dieses Problem will <a href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/1368" target="_blank">Colorful Tabs</a> beseitigen, indem es die Reiter bunt einf&auml;rbt. So kann man sich anhand der Farben orientieren. Besonders hilfreich ist dabei die M&ouml;glichkeit, die Farbe des jeweiligen Reiters aus der URL, also der Internetadresse der Seite, berechnen zu lassen. So bekommt beispielsweise SPIEGEL ONLINE bei jeder Surftour denselben Farbton zugewiesen und ist leicht wiederzuerkennen. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>IE Tab - die Microsoft-Tarnkappe</b> </p> <p> Es gibt immer noch etliche Webseiten, die darauf bestehen, dass man sie einzig mit Microsofts Internet Explorer besuchen darf. Das ist l&auml;stig, wenn man Firefox bevorzugt und den Microsoft-Browser nur zum Anschauen solcher Seiten aufrufen muss. <a href="http://ietab.mozdev.org/" target="_blank">IE Tab</a> beseitigt dieses Problem, indem es einfach ein Internet-Explorer-Fenster in einem Firefox-Tab &ouml;ffnet. So bleibt man auch mit Firefox kompatibel zu all den Microsoft-only-Webseiten die - so wie etwa die Windows-Update-Seite - oft auch von Microsoft selbst stammen. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>Foxmarks - die Lesezeichenzentrale</b> </p> <p> Zuhause steht der Privat-Mac, im B&uuml;ro der Arbeits-PC, unterwegs muss das Apple-Notebook ran - und nat&uuml;rlich sind auf jedem dieser Rechner andere Kataloge mit Internet-Favoriten gespeichert. Und wenn man sich unterwegs im Internet-Caf&eacute; einloggt, kommt man schlimmstenfalls an keine dieser drei Lesezeichen-Sammlungen heran. </p> <p> Das muss nicht sein - schlie&szlig;lich l&auml;uft doch auf jedem dieser Computer Firefox. Und die kostenlose Erweiterungen <a href="http://www.foxmarks.com/" target="_blank">Foxmarks</a> synchronisiert die Firefox-Lesezeichen von jedem dieser Rechner mit dem eigenen, ebenfalls kostenlosen Online-Konto auf foxmarks.com. F&uuml;gt man auf einem Rechner neue Internet-Favoriten hinzu, sind die automatisch auch auf allen anderen Computern verf&uuml;gbar und umgekehrt. </p> <p> &Uuml;ber das kostenlose Foxmarks-Konto lassen sich diese Favoriten unterwegs an jedem Computer nutzen, bearbeiten und erg&auml;nzen - ohne dass man die Erweiterung installieren muss. Das ist noch eine Idee bequemer, als die sogenannten Social-Bookmarking-Portale wie del.icio.us oder mister-wong.de zu benutzen. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>FoxyTunes - der Browser als Jukebox</b> </p> <p> Ganz klar: Eine Webbrowser-Fernsteuerung f&uuml;r den Lieblings-Mediaplayer braucht kein Mensch. Eine ausgebuffte Fernsteuerung wie <a href="http://www.foxytunes.com/" target="_blank">FoxyTunes</a> aber sehr wohl. Das Add-on klinkt sich in die Fu&szlig;leiste des Browsers ein und stellt dort die &uuml;blichen Musikabspielfunktionen wie Play, Pause und Vorspulen bereit. Das w&auml;re nicht weiter erw&auml;hnenswert, b&ouml;te die Software nicht etliche Zusatzfunktionen, die sie bald unverzichtbar machen. </p> <p> So ist sie beispielsweise b&uuml;rokompatibel, weil sie nicht nur Musik von der Festplatte, sondern auch von Webdiensten wie last.fm wiedergeben kann. Vor allem aber bietet die Software etliche M&ouml;glichkeiten, Zusatzinformationen zu der gerade gespielten Musik zu finden. Per Mausklick werden etwa Web-Suchen nach dem Text des Songs, nach dem passenden Musikvideo oder passenden Bildern ausgel&ouml;st. Wer mehr &uuml;ber den K&uuml;nstler erfahren will, wird auf Wunsch zum entsprechenden Wikipedia-Eintrag, zum All Music Guide und etlichen anderen Webquellen weitergeleitet. </p> <p> Und auch ein eigenes Mash-up fehlt nicht. Im FoxyTunes Planet bekommt man eine auf den jeweiligen K&uuml;nstler und den gerade gespielten Song abgestimmte Seite angezeigt, auf der passende Youtube-Videos, Songtexte, &auml;hnliche last.fm-K&uuml;nstler, Flickr-Bilder und noch einiges mehr gesammelt werden. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>Furl - das Online-Archiv</b> </p> <p> Der US-Dienst <a href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/1781" target="_blank">Furl</a> plaziert mit seinem Firefox-Add-on ein unscheinbares kleines Logo in der Browser-Zeile. Aber das Werkzeug hat es in sich: Man kann nicht nur Lesezeichen in einem Online-Archiv ablegen, sondern komplette Seiten unter einem privaten Furl-Konto speichern und verschlagworten. F&uuml;nf Gigabyte Speicherplatz bietet Furl f&uuml;r solche privaten Online-Archive kostenlos an. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>Ebay Companion - kein Schn&auml;ppchen mehr verpassen</b> </p> <p> Das Online-Auktionshaus Ebay will seine Kunden bei der Stange halten, damit die nie mehr ein g&uuml;nstiges Angebot verpassen. Deshalb hat das Unternehmen sein eigenes Firefox-Add-on programmiert, mit dem man ohne die Ebay-Seite aufzurufen seine Auktionen verfolgen kann. Der Button, &uuml;ber den dieser Companion aufgerufen wird, zeugt nicht von Bescheidenheit. Mehr als doppelt so gro&szlig; wie die Home-Taste h&auml;ngt er in der Symbolleiste des Browsers. </p> <p> Gl&uuml;cklicherweise muss man den Companion aber normalerweise nicht aufrufen. Das w&auml;re auch fatal, weil er sich in der Seitenleiste ausgesprochen breit macht, was auf kleineren Bildschirmen st&ouml;rt. Doch in den Voreinstellungen l&auml;sst sich festlegen, auf welche Weise man &uuml;ber bestimmte Schl&uuml;sselereignisse benachrichtigt werden m&ouml;chte. Der Option &quot;Fenster&quot; ist da eindeutig der Vorzug zu geben. Ist alles einmal eingerichtet, ploppt automatisch ein Hinweis auf, wenn man beispielsweise in einer Auktion &uuml;berboten wurde oder wenn sich ein Artikel dem Ende seiner Auktionsdauer n&auml;hert. F&uuml;r Ebay-Schn&auml;ppchenj&auml;ger ein absolut empfehlenswertes Werkzeug. </p> <h4>Gratis-Tuning</h4> <h1>Wie man Firefox zum weltbesten Browser aufr&uuml;stet<br /> </h1> <h4>Kostenlos, komfortabel, schnell - der neue Browser Firefox 3 ist gut, aber noch ausbauf&auml;hig. Gratis-Erweiterungen motzen den Browser zum Web-Fotoleuchttisch oder Online-Archiv f&uuml;r Webseiten und Lesezeichen auf. SPIEGEL ONLINE zeigt die n&uuml;tzlichsten Helfer.<br /> </h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,561434,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 24.3.2008, mit Matthias Kremp </h5> <p> Den angek&uuml;ndigten Download-Rekord hat der neue Volksbrowser Firefox 3 locker geschafft (<a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,560443,00.html">sechs Millionen Downloads in den ersten 17 Stunden <nobr>(mehr...)</nobr></a>, inzwischen wurde die Software &uuml;ber 17 Millionen Mal heruntergeladen) - jetzt muss er die experimentierfreudigen Internetnutzer in der Praxis &uuml;berzeugen. Dabei k&ouml;nnten Hunderte von Entwicklern helfen, die dem Firefox-Browser kostenlos pfiffige, neue Funktionen verpassen. </p> <p> <b>Online-Leuchttisch, Lesezeichen-Synchronisierung, Web-Archiv - SPIEGEL ONLINE stellt die n&uuml;tzlichsten Kostenlos-Erweiterungen f&uuml;r den neuen Firefox-Browser vor.</b> </p> <p class="spIntrotext"> <b>Piclens - der Bilderbrowser</b> </p> <script type="text/javascript"> <!-- OAS_RICH('Middle2'); // --> </script> <p> &nbsp; </p> <p> Warum qu&auml;len sich Menschen &uuml;berhaupt noch mit einem gew&ouml;hnlichen Internetbrowser durch Fotoportale wie Flickr? Nach ein paar Minuten Fotosafari mit der Firefox-Erweiterung Piclens kann man sich &uuml;berhaupt nicht mehr vorstellen, wie man je ohne diese Erweiterung zurechtgekommen ist. </p> <p> Piclens greift von ausgew&auml;hlten Webseiten (neben den gro&szlig;en US-Fotoportalen auch die Bildersuche von Google und Yahoo) alle Fotos ab und bereitet sie in einer 3D-Ansicht zu einer Art Online-Leuchttisch auf: Eine riesige Bilderwand baut sich sehr schnell auf, mit der Maus zoomt man einzelne Fotos heran, oder hangelt sich an der Fotowand weiter. In wenigen Sekunden scannt man so Dutzende von Fotos. </p> <p> Piclens ist f&uuml;r Fotoportale wie Flickr, Smugmug und Photobucket optimiert, da gibt es praktische Zusatzfunktionen, die das Add-on zu einem echten Bilderbrowser machen. Zum Beispiel: </p> <p> &nbsp; </p> <ul> <li>Zoomt man mit Piclens ein Flickr-Foto heran, l&auml;dt die Software im Hintergrund automatisch die h&ouml;her aufgel&ouml;ste Bilddatei vom Fotoportal nach. Was man genauer sehen will, zeigt Piclens dann auch in der bestm&ouml;glichen Aufl&ouml;sung, zum schnellen Scannen l&auml;dt das Programm nur die kleinen Bilddateien.</li> <li>Das Fotoangebot von Portalen wie Flickr oder Photobucket kann man in der 3D-Ansicht von Piclens nach Schlagworten durchsuchen - ein Wechsel zur herk&ouml;mmlichen Browseransicht ist nicht n&ouml;tig. </li> <li>Die Zusatzfunktionen zu einzelnen Fotos (Kommentieren, Markieren, als Favorit speichern usw.) &ouml;ffnet Piclens nach einem Doppelklick auf das entsprechende Foto in einem herk&ouml;mmlichen Browserfenster, blendet aber einen Button ein, &uuml;ber den man sofort zur 3D-Ansicht zur&uuml;ckkehren kann.</li> <li>Piclens integriert sich nahtlos in den Firefox-Browser: F&auml;hrt man in der klassischen Browseransicht mit dem Mauszeiger &uuml;ber ein Foto, taucht ein kleiner Abspielknopf auf, mit dem man zur 3D-Bildansicht wechseln kann. </li> </ul> <p> F&uuml;r Flickr-Fans ein unabdingbares <a href="http://www.piclens.com/" target="_blank">Werkzeug</a>. Leider ist das Add-on nicht auf deutsche Fotoportale wie zum Beispiel Fotocommunity.de abgestimmt. </p> <p> <b>Remember the Milk - die To-Do-Liste f&uuml;r Googlemail</b> </p> <p> Denk an die Milch! Der Name des Webdienstes ist Programm: In diversen Erledigungslisten l&auml;sst sich mit diesem Online-Werkzeug protokollieren, was bis wann erledigt sein muss - und wie wichtig es ist. Mit der Firefox-Erweiterung von &quot;Remember the Milk&quot; hat man diese Erinnerungslisten als Google-Mail-Nutzer auch immer vor Augen: Das <a href="http://www.rememberthemilk.com/services/gmail/" target="_blank">Add-on</a> plaziert eine To-Do-Liste in Browserfenster mit den Google-Mails rechts neben der Mail-&Uuml;bersicht. Unaufdringlich, &uuml;bersichtlich, praktisch. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>Better Gmail 2 - der Webmail-Aufh&uuml;bscher</b> </p> <p> Auch Sch&ouml;nes kann noch besser werden. So auch der kostenlose E-Mail-Dienst Googlemail. Weil auch Google das wei&szlig;, gibt es die M&ouml;glichkeit, Googlemail &uuml;ber sogenannte Skripts um neue Funktionen zu erweitern. Etliche Autoren haben dieses Angebot wahrgenommen und Features nachger&uuml;stet, die Googles Webmail ihrer Meinung nach noch fehlen. <a href="https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/6076" target="_blank">Better GMail 2</a> (nicht zu verwechseln mit der deutschen Webseite gmail.de) liefert eine kleine feine Sammlung solcher Add-ons. </p> <p> Dazu geh&ouml;ren beispielsweise kleine Bildsymbole, die zeigen, welche Art von Datei an eine Mail angeh&auml;ngt ist, also etwa ein PDF, ein Word-Text oder ein JPEG-Bild. Ein anderes Skript sorgt daf&uuml;r, dass die Nachricht farblich hervorgehoben wird, &uuml;ber der der Mauszeiger gerade schwebt, was der Orientierung hilft. Und wer sich nicht mit Googles Standardoptik zufriedengeben mag, kann dem E-Mail-Interface ein neues Design, eine sogenannte Skin, &uuml;berziehen. </p> <p> Insgesamt 21 solcher Skripte b&uuml;ndelt das Add-on Better Gmail 2, weitere k&ouml;nnen bei Bedarf nachger&uuml;stet werden. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>Colorful Tabs - Durchblick f&uuml;r Vielsurfer</b> </p> <p> Kaum vorstellbar: Bis vor wenigen Jahren hat man noch f&uuml;r jede neue Seite, die man zus&auml;tzlich zu einer bereits ge&ouml;ffneten ansurfte, ein neues Fenster &ouml;ffnen m&uuml;ssen. Gl&uuml;cklicherweise wurden Firefox und andere Browser schon vor einiger Zeit um sogenannte Tabs, zu deutsch Reiter, erweitert. Seither kann man in einem einzigen Fenster mehrere Seiten in &uuml;bereinanderliegenden Reitern offenhalten. Sogar der Internet Explorer hat das in Version 7 gelernt. </p> <p> Nutzt man diese Funktion intensiv, zeigt sie allerdings auch Nachteile: Je k&uuml;rzer die Reiter werden, desto schwieriger ist zu erkennen, welche Seite sich dahinter verbirgt. Dieses Problem will <a href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/1368" target="_blank">Colorful Tabs</a> beseitigen, indem es die Reiter bunt einf&auml;rbt. So kann man sich anhand der Farben orientieren. Besonders hilfreich ist dabei die M&ouml;glichkeit, die Farbe des jeweiligen Reiters aus der URL, also der Internetadresse der Seite, berechnen zu lassen. So bekommt beispielsweise SPIEGEL ONLINE bei jeder Surftour denselben Farbton zugewiesen und ist leicht wiederzuerkennen. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>IE Tab - die Microsoft-Tarnkappe</b> </p> <p> Es gibt immer noch etliche Webseiten, die darauf bestehen, dass man sie einzig mit Microsofts Internet Explorer besuchen darf. Das ist l&auml;stig, wenn man Firefox bevorzugt und den Microsoft-Browser nur zum Anschauen solcher Seiten aufrufen muss. <a href="http://ietab.mozdev.org/" target="_blank">IE Tab</a> beseitigt dieses Problem, indem es einfach ein Internet-Explorer-Fenster in einem Firefox-Tab &ouml;ffnet. So bleibt man auch mit Firefox kompatibel zu all den Microsoft-only-Webseiten die - so wie etwa die Windows-Update-Seite - oft auch von Microsoft selbst stammen. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>Foxmarks - die Lesezeichenzentrale</b> </p> <p> Zuhause steht der Privat-Mac, im B&uuml;ro der Arbeits-PC, unterwegs muss das Apple-Notebook ran - und nat&uuml;rlich sind auf jedem dieser Rechner andere Kataloge mit Internet-Favoriten gespeichert. Und wenn man sich unterwegs im Internet-Caf&eacute; einloggt, kommt man schlimmstenfalls an keine dieser drei Lesezeichen-Sammlungen heran. </p> <p> Das muss nicht sein - schlie&szlig;lich l&auml;uft doch auf jedem dieser Computer Firefox. Und die kostenlose Erweiterungen <a href="http://www.foxmarks.com/" target="_blank">Foxmarks</a> synchronisiert die Firefox-Lesezeichen von jedem dieser Rechner mit dem eigenen, ebenfalls kostenlosen Online-Konto auf foxmarks.com. F&uuml;gt man auf einem Rechner neue Internet-Favoriten hinzu, sind die automatisch auch auf allen anderen Computern verf&uuml;gbar und umgekehrt. </p> <p> &Uuml;ber das kostenlose Foxmarks-Konto lassen sich diese Favoriten unterwegs an jedem Computer nutzen, bearbeiten und erg&auml;nzen - ohne dass man die Erweiterung installieren muss. Das ist noch eine Idee bequemer, als die sogenannten Social-Bookmarking-Portale wie del.icio.us oder mister-wong.de zu benutzen. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>FoxyTunes - der Browser als Jukebox</b> </p> <p> Ganz klar: Eine Webbrowser-Fernsteuerung f&uuml;r den Lieblings-Mediaplayer braucht kein Mensch. Eine ausgebuffte Fernsteuerung wie <a href="http://www.foxytunes.com/" target="_blank">FoxyTunes</a> aber sehr wohl. Das Add-on klinkt sich in die Fu&szlig;leiste des Browsers ein und stellt dort die &uuml;blichen Musikabspielfunktionen wie Play, Pause und Vorspulen bereit. Das w&auml;re nicht weiter erw&auml;hnenswert, b&ouml;te die Software nicht etliche Zusatzfunktionen, die sie bald unverzichtbar machen. </p> <p> So ist sie beispielsweise b&uuml;rokompatibel, weil sie nicht nur Musik von der Festplatte, sondern auch von Webdiensten wie last.fm wiedergeben kann. Vor allem aber bietet die Software etliche M&ouml;glichkeiten, Zusatzinformationen zu der gerade gespielten Musik zu finden. Per Mausklick werden etwa Web-Suchen nach dem Text des Songs, nach dem passenden Musikvideo oder passenden Bildern ausgel&ouml;st. Wer mehr &uuml;ber den K&uuml;nstler erfahren will, wird auf Wunsch zum entsprechenden Wikipedia-Eintrag, zum All Music Guide und etlichen anderen Webquellen weitergeleitet. </p> <p> Und auch ein eigenes Mash-up fehlt nicht. Im FoxyTunes Planet bekommt man eine auf den jeweiligen K&uuml;nstler und den gerade gespielten Song abgestimmte Seite angezeigt, auf der passende Youtube-Videos, Songtexte, &auml;hnliche last.fm-K&uuml;nstler, Flickr-Bilder und noch einiges mehr gesammelt werden. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>Furl - das Online-Archiv</b> </p> <p> Der US-Dienst <a href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/1781" target="_blank">Furl</a> plaziert mit seinem Firefox-Add-on ein unscheinbares kleines Logo in der Browser-Zeile. Aber das Werkzeug hat es in sich: Man kann nicht nur Lesezeichen in einem Online-Archiv ablegen, sondern komplette Seiten unter einem privaten Furl-Konto speichern und verschlagworten. F&uuml;nf Gigabyte Speicherplatz bietet Furl f&uuml;r solche privaten Online-Archive kostenlos an. </p> <p> &nbsp; </p> <p> <b>Ebay Companion - kein Schn&auml;ppchen mehr verpassen</b> </p> <p> Das Online-Auktionshaus Ebay will seine Kunden bei der Stange halten, damit die nie mehr ein g&uuml;nstiges Angebot verpassen. Deshalb hat das Unternehmen sein eigenes Firefox-Add-on programmiert, mit dem man ohne die Ebay-Seite aufzurufen seine Auktionen verfolgen kann. Der Button, &uuml;ber den dieser Companion aufgerufen wird, zeugt nicht von Bescheidenheit. Mehr als doppelt so gro&szlig; wie die Home-Taste h&auml;ngt er in der Symbolleiste des Browsers. </p> <p> Gl&uuml;cklicherweise muss man den Companion aber normalerweise nicht aufrufen. Das w&auml;re auch fatal, weil er sich in der Seitenleiste ausgesprochen breit macht, was auf kleineren Bildschirmen st&ouml;rt. Doch in den Voreinstellungen l&auml;sst sich festlegen, auf welche Weise man &uuml;ber bestimmte Schl&uuml;sselereignisse benachrichtigt werden m&ouml;chte. Der Option &quot;Fenster&quot; ist da eindeutig der Vorzug zu geben. Ist alles einmal eingerichtet, ploppt automatisch ein Hinweis auf, wenn man beispielsweise in einer Auktion &uuml;berboten wurde oder wenn sich ein Artikel dem Ende seiner Auktionsdauer n&auml;hert. F&uuml;r Ebay-Schn&auml;ppchenj&auml;ger ein absolut empfehlenswertes Werkzeug. </p> iPhone: Briten und Österreicher unterbieten deutsche Teuer-Tarife (Spiegel Online, 16.6.2008) 2008-06-19T21:45:14Z 2008-06-19T21:45:14Z http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/648-iphone-briten-und-terreicher-unterbieten-deutsche-teuer-tarife-spiegel-online-1662008 Administrator [email protected] <h4>iPhone-Vertr&auml;ge</h4> <h1>Briten und &Ouml;sterreicher unterbieten deutsche Teuer-Tarife<br /> </h1> <h4>Von wegen Sonderangebot: 890,95 Euro kostet der billigste deutsche Tarif f&uuml;rs neue iPhone. In &Ouml;sterreich und Gro&szlig;britannien gibt es in &auml;hnlichen Tarifen deutlich bessere Inklusiv-Leistungen: mehr Freiminuten, mehr Datenvolumen mehr Inklusiv-SMS. <br /> </h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,559870,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 16.6.2008, mit Matthias Kremp </h5> <p> Was bekommt ein iPhone-K&auml;ufer im g&uuml;nstigsten Tarif? Briten d&uuml;rfen im Billig-iPhone-Tarif des Anbieters O2 jeden Monat 75 Minuten lang kostenlos telefonieren und 125 SMS verschicken. &Ouml;sterreichern schenkt One im iPhone-Tarif monatlich 1000 Telefonminuten und 100 Kurzmitteilungen. </p> <p> Im Vergleich dazu wirkt das Angebot von T-Mobile an deutsche Kunden arg mager: Keine Inklusiv-SMS, gerade mal 50 Freiminuten und deutlich weniger Inklusiv-Datentransfer als in Gro&szlig;britannien und &Ouml;sterreich. </p> <p> Der Tarifvergleich zeigt, welch saftigen Aufschlag der Exklsuiv-Anbieter T-Mobile f&uuml;rs iPhone-Monopol in Deutschland verlangt. </p> <table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%"> <tbody> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5"><b>Die T-Mobile-Tarife zum iPhone 3G</b></td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b>Bezeichnung</b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete S </b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete M </b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete L </b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete XL </b></td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Ger&auml;tepreis (8 GB-Version)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 169,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 59,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Ger&auml;tepreis (16 GB-Version)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 249,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 149,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 39,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 19,95 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Monatsgeb&uuml;hr</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 29 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 49 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 69 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 89 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Inklusivminuten</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 50 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 100 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 200 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1.000 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Inklusiv-SMS</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 40 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 150 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 300 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Folgepreis pro Minute</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,09 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Weekend Flat</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Datenflatrate</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 500 MB* </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 300 MB gebremst** </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 1 GB gebremst** </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 5 GB gebremst** </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Nutzung von T-Mobile W-Lan-Hotspots</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> - </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Vertragslaufzeit</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">G&uuml;nstigster Gesamtpreis***</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 890,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1260,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1682 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 2162 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5">* nur bei Buchung bis 30.09.08, sonst 100 MB Inklusivvolumen. 0,49 Euro f&uuml;r jedes weitere MB<br /> ** Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 Kbit/s (Download) und 16 Kbit/s (Upload) beschr&auml;nkt.<br /> *** Ger&auml;tepreis plus 24 x Grundgeb&uuml;hren und 25 Euro Bereitstellungspreis.<br /> Alle Preisangaben in Euro</td> </tr> </tbody> </table> <p> So viel Inklusivminuten wie in &Ouml;sterreich gibt es nach den derzeit bekannten Tarifmodellen in keinem Tarif f&uuml;rs UMTS-iPhone: Beim Anbieter One kostet das g&uuml;nstigste Komplettpaket mit Apple-Handy (8 Gigabyte) und Zwei-Jahres-Vertrag &uuml;ber die Vertragslaufzeit gerechnet insgesamt 995 Euro - daf&uuml;r bekommen die Kunden Inklusiv-Pakete, von denen deutsche iPhone-Besitzer nur tr&auml;umen k&ouml;nnen: monatlich </p> <ul> <li>1000 Freiminuten monatlich</li> <li>100 Frei-SMS monatlich</li> <li>3 Gigabyte Datentransfer monatlich</li> <li>und das 8-GB-iPhone.</li> </ul> <br /> <table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%"> <tbody> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="2" align="left"><b>&Ouml;sterreichische One-Tarife f&uuml;r das UMTS-iPhone</b></td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">monatlicher Grundpreis (in Euro, Kombination der Grundgeb&uuml;hren f&uuml;r Sprachtarif gro&szlig;e Plaudertasche und iPhone Pack, ab dem 1.1.2009 erh&ouml;ht sich die Grundgeb&uuml;hr um 15 Euro monatlich)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 24<br /> (39 ab, 1.1.2009) </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 8 GB UMTS-iPhone<br /> (in Euro)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 149 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 16 GB UMTS-iPhone<br /> (in Euro)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 229 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusivminuten<br /> monatlich</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 1.000 in alle Netze </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusiv-SMS<br /> monatlich</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 100 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">UMTS-Datentarif<br /> monatliches Inklusiv-Volumen</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> inklusiv </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Vertragslaufzeit (Monate)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 24 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 8GB-Modell<br /> (Ger&auml;tepreis plus 24 x Grundgeb&uuml;hr)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 995 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 16 GB-Modell<br /> (Ger&auml;tepreis plus 24 x Grundgeb&uuml;hr)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 1.075 </td> </tr> </tbody> </table> <br /> Das zusammen kostet mit dem Preis f&uuml;rs neue Apple-Handy umgerechnet 40 Euro im Monat - verteilt auf zwei Jahre Vertragslaufzeit. Deutich g&uuml;nstigster ist das Angebot des britischen Anbieters O2 - es kostet &uuml;ber den Vertragszeitraum von 18 Monaten umgerechnet 790 Euro. <p> Inklusiv-SMS und Datentarif sind &auml;hnlich wie in &Ouml;sterreich. Allerdings speist O2 britische Kunden mit 75 Inklusiv-Minuten im Monat ab - &Ouml;sterreicher bekommen bei One f&uuml;r insgesamt knapp 200 Euro mehr (etwa 25 Prozent Aufschlag also) das Zehnfache an Gespr&auml;chszeit. </p> <table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%"> <tbody> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5" align="left"><b>Britische O2-Tarife f&uuml;r das UMTS-iPhone</b></td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> <b><br /> </b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>S</b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>M</b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>L</b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>XL</b></td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">monatlicher Grundpreis<br /> (in Euro umgerechnet)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 37 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 44 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 56 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 94 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 8 GB UMTS-iPhone<br /> (in Euro umgerechnet)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 124 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 124 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 16 GB UMTS-iPhone<br /> (in Euro umgerechnet)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 200 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 200 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 74 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusivminuten monatlich</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 75 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 600 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1200 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 3000 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusiv-SMS, monatlich</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 125 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">UMTS-Datenflatrate</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Vertragslaufzeit (Monate)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 18 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 8GB-Modell<br /> (Ger&auml;tepreis plus 18 x Grundgeb&uuml;hr)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 790 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 916 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1.008 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1.692 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5" align="center">Quelle: <a href="http://www.o2.co.uk/iphone/paymonthly" target="BLANK">O2</a></td> </tr> </tbody> </table> <p> Wie T-Mobile in &Ouml;sterreich gegen das iPhone-Sonderangebot von One antritt, hat der Konzern bislang nicht mitgeteilt. Fest steht nur: T-Mobiles iPhone-Tarife f&uuml;r &Ouml;sterreich m&uuml;ssen deutlich unter den deutschen Angeboten liegen, um konkurrenzf&auml;hig zu sein. In Deutschland ist T-Mobile iPhone-Monopolist, in &Ouml;sterreich gibt es Wettbewerb - und deshalb auch echte Sonderangebote. </p> <p> <b>Gute Nachricht f&uuml;r Notebook-Nutzer und Alt-iPhone-Besitzer</b> </p> <p> Eine l&auml;stige Einschr&auml;nkung der bisherigen iPhone-Tarife hebt T-Mobile mit der Einf&uuml;hrung des iPhone 3G auf: Die bisher an das Apple-Handy gebundene Datenflatrate kann jetzt auch mit anderen Ger&auml;ten genutzt werden. Wer sich eine zweite Sim-Karte, eine sogenannte Multisim, zuschicken l&auml;sst, kann diese beispielsweise in einen UMTS-USB-Stick einsetzen und damit unterwegs mit dem Notebook online gehen. </p> <p> Erstmals hat T-Mobile nun auch offiziell best&auml;tigt, dass es ein Wechselangebot f&uuml;r iPhone-Altkunden geben wird. Ob der Wechseltarif &auml;hnlich gro&szlig;z&uuml;gig wie in Gro&szlig;britannien ausfallen wird, l&auml;sst T-Mobile offen. Der Konzern formuliert vage in bestem Einwohnermeldeamts-Deutsch, dass es einen &quot; Upgrade-Prozess&quot; geben wird, der &quot;den Bezug eines iPhone 3G vor Ablauf der Vertragslaufzeit erm&ouml;glicht. Die Einzelheiten und Konditionen f&uuml;r den Upgrade-Prozess wird T-Mobile rechtzeitig vor dem Verkaufsstart kommunizieren.&quot; </p> <p> &nbsp; </p> <h4>iPhone-Vertr&auml;ge</h4> <h1>Briten und &Ouml;sterreicher unterbieten deutsche Teuer-Tarife<br /> </h1> <h4>Von wegen Sonderangebot: 890,95 Euro kostet der billigste deutsche Tarif f&uuml;rs neue iPhone. In &Ouml;sterreich und Gro&szlig;britannien gibt es in &auml;hnlichen Tarifen deutlich bessere Inklusiv-Leistungen: mehr Freiminuten, mehr Datenvolumen mehr Inklusiv-SMS. <br /> </h4> <h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,559870,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 16.6.2008, mit Matthias Kremp </h5> <p> Was bekommt ein iPhone-K&auml;ufer im g&uuml;nstigsten Tarif? Briten d&uuml;rfen im Billig-iPhone-Tarif des Anbieters O2 jeden Monat 75 Minuten lang kostenlos telefonieren und 125 SMS verschicken. &Ouml;sterreichern schenkt One im iPhone-Tarif monatlich 1000 Telefonminuten und 100 Kurzmitteilungen. </p> <p> Im Vergleich dazu wirkt das Angebot von T-Mobile an deutsche Kunden arg mager: Keine Inklusiv-SMS, gerade mal 50 Freiminuten und deutlich weniger Inklusiv-Datentransfer als in Gro&szlig;britannien und &Ouml;sterreich. </p> <p> Der Tarifvergleich zeigt, welch saftigen Aufschlag der Exklsuiv-Anbieter T-Mobile f&uuml;rs iPhone-Monopol in Deutschland verlangt. </p> <table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%"> <tbody> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5"><b>Die T-Mobile-Tarife zum iPhone 3G</b></td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b>Bezeichnung</b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete S </b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete M </b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete L </b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete XL </b></td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Ger&auml;tepreis (8 GB-Version)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 169,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 59,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Ger&auml;tepreis (16 GB-Version)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 249,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 149,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 39,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 19,95 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Monatsgeb&uuml;hr</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 29 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 49 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 69 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 89 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Inklusivminuten</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 50 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 100 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 200 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1.000 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Inklusiv-SMS</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 40 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 150 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 300 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Folgepreis pro Minute</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,09 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Weekend Flat</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Datenflatrate</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 500 MB* </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 300 MB gebremst** </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 1 GB gebremst** </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 5 GB gebremst** </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Nutzung von T-Mobile W-Lan-Hotspots</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> - </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Vertragslaufzeit</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">G&uuml;nstigster Gesamtpreis***</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 890,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1260,95 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1682 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 2162 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5">* nur bei Buchung bis 30.09.08, sonst 100 MB Inklusivvolumen. 0,49 Euro f&uuml;r jedes weitere MB<br /> ** Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 Kbit/s (Download) und 16 Kbit/s (Upload) beschr&auml;nkt.<br /> *** Ger&auml;tepreis plus 24 x Grundgeb&uuml;hren und 25 Euro Bereitstellungspreis.<br /> Alle Preisangaben in Euro</td> </tr> </tbody> </table> <p> So viel Inklusivminuten wie in &Ouml;sterreich gibt es nach den derzeit bekannten Tarifmodellen in keinem Tarif f&uuml;rs UMTS-iPhone: Beim Anbieter One kostet das g&uuml;nstigste Komplettpaket mit Apple-Handy (8 Gigabyte) und Zwei-Jahres-Vertrag &uuml;ber die Vertragslaufzeit gerechnet insgesamt 995 Euro - daf&uuml;r bekommen die Kunden Inklusiv-Pakete, von denen deutsche iPhone-Besitzer nur tr&auml;umen k&ouml;nnen: monatlich </p> <ul> <li>1000 Freiminuten monatlich</li> <li>100 Frei-SMS monatlich</li> <li>3 Gigabyte Datentransfer monatlich</li> <li>und das 8-GB-iPhone.</li> </ul> <br /> <table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%"> <tbody> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="2" align="left"><b>&Ouml;sterreichische One-Tarife f&uuml;r das UMTS-iPhone</b></td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">monatlicher Grundpreis (in Euro, Kombination der Grundgeb&uuml;hren f&uuml;r Sprachtarif gro&szlig;e Plaudertasche und iPhone Pack, ab dem 1.1.2009 erh&ouml;ht sich die Grundgeb&uuml;hr um 15 Euro monatlich)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 24<br /> (39 ab, 1.1.2009) </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 8 GB UMTS-iPhone<br /> (in Euro)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 149 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 16 GB UMTS-iPhone<br /> (in Euro)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 229 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusivminuten<br /> monatlich</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 1.000 in alle Netze </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusiv-SMS<br /> monatlich</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 100 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">UMTS-Datentarif<br /> monatliches Inklusiv-Volumen</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> inklusiv </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Vertragslaufzeit (Monate)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 24 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 8GB-Modell<br /> (Ger&auml;tepreis plus 24 x Grundgeb&uuml;hr)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 995 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 16 GB-Modell<br /> (Ger&auml;tepreis plus 24 x Grundgeb&uuml;hr)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 1.075 </td> </tr> </tbody> </table> <br /> Das zusammen kostet mit dem Preis f&uuml;rs neue Apple-Handy umgerechnet 40 Euro im Monat - verteilt auf zwei Jahre Vertragslaufzeit. Deutich g&uuml;nstigster ist das Angebot des britischen Anbieters O2 - es kostet &uuml;ber den Vertragszeitraum von 18 Monaten umgerechnet 790 Euro. <p> Inklusiv-SMS und Datentarif sind &auml;hnlich wie in &Ouml;sterreich. Allerdings speist O2 britische Kunden mit 75 Inklusiv-Minuten im Monat ab - &Ouml;sterreicher bekommen bei One f&uuml;r insgesamt knapp 200 Euro mehr (etwa 25 Prozent Aufschlag also) das Zehnfache an Gespr&auml;chszeit. </p> <table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%"> <tbody> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5" align="left"><b>Britische O2-Tarife f&uuml;r das UMTS-iPhone</b></td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> <b><br /> </b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>S</b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>M</b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>L</b></td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>XL</b></td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">monatlicher Grundpreis<br /> (in Euro umgerechnet)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 37 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 44 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 56 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 94 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 8 GB UMTS-iPhone<br /> (in Euro umgerechnet)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 124 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 124 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 16 GB UMTS-iPhone<br /> (in Euro umgerechnet)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 200 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 200 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 74 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusivminuten monatlich</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 75 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 600 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1200 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 3000 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusiv-SMS, monatlich</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 125 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">UMTS-Datenflatrate</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Vertragslaufzeit (Monate)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 18 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 8GB-Modell<br /> (Ger&auml;tepreis plus 18 x Grundgeb&uuml;hr)</td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 790 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 916 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1.008 </td> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1.692 </td> </tr> <tr> <td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5" align="center">Quelle: <a href="http://www.o2.co.uk/iphone/paymonthly" target="BLANK">O2</a></td> </tr> </tbody> </table> <p> Wie T-Mobile in &Ouml;sterreich gegen das iPhone-Sonderangebot von One antritt, hat der Konzern bislang nicht mitgeteilt. Fest steht nur: T-Mobiles iPhone-Tarife f&uuml;r &Ouml;sterreich m&uuml;ssen deutlich unter den deutschen Angeboten liegen, um konkurrenzf&auml;hig zu sein. In Deutschland ist T-Mobile iPhone-Monopolist, in &Ouml;sterreich gibt es Wettbewerb - und deshalb auch echte Sonderangebote. </p> <p> <b>Gute Nachricht f&uuml;r Notebook-Nutzer und Alt-iPhone-Besitzer</b> </p> <p> Eine l&auml;stige Einschr&auml;nkung der bisherigen iPhone-Tarife hebt T-Mobile mit der Einf&uuml;hrung des iPhone 3G auf: Die bisher an das Apple-Handy gebundene Datenflatrate kann jetzt auch mit anderen Ger&auml;ten genutzt werden. Wer sich eine zweite Sim-Karte, eine sogenannte Multisim, zuschicken l&auml;sst, kann diese beispielsweise in einen UMTS-USB-Stick einsetzen und damit unterwegs mit dem Notebook online gehen. </p> <p> Erstmals hat T-Mobile nun auch offiziell best&auml;tigt, dass es ein Wechselangebot f&uuml;r iPhone-Altkunden geben wird. Ob der Wechseltarif &auml;hnlich gro&szlig;z&uuml;gig wie in Gro&szlig;britannien ausfallen wird, l&auml;sst T-Mobile offen. Der Konzern formuliert vage in bestem Einwohnermeldeamts-Deutsch, dass es einen &quot; Upgrade-Prozess&quot; geben wird, der &quot;den Bezug eines iPhone 3G vor Ablauf der Vertragslaufzeit erm&ouml;glicht. Die Einzelheiten und Konditionen f&uuml;r den Upgrade-Prozess wird T-Mobile rechtzeitig vor dem Verkaufsstart kommunizieren.&quot; </p> <p> &nbsp; </p>