ServiceKonrad Lischka ist Journalist, arbeitet seit April 2007 als Redakteur bei Spiegel Online, war von 2004 bis 2007 Redaktionsleiter, später Chefredakteur des Literaturmagazins bücher und hat als Textchef bei der VVA-Gruppe gearbeitet. Er hat eineAusbildung zum Redakteur an der Deutschen Journalistenschule absolviert, war Mitarbeiter der Süddeutschen Zeitung und Frankfurter Rundschau (Feuilleton), hat für Medien wie c't und die Neue Zürcher Zeitung über IT-Themen geschrieben, für die taz aus Bayern berichtet und ein Buch über die Geschichte des Computerspiels im Heise-Verlag veröffentlicht.http://www.klischka.de/joomla/artikel/service2010-01-04T23:24:14ZJoomla! 1.5 - Open Source Content ManagementSchritt für Schritt: So schotten Sie Ihr Facebook-Profil ab (Spiegel Online, 17.12,2009)2009-12-19T17:11:51Z2009-12-19T17:11:51Zhttp://www.klischka.de/joomla/artikel/service/858-schritt-fuer-schritt-so-schotten-sie-ihr-facebook-profil-abKonrad Lischka[email protected]<h4>Schritt für Schritt<br /></h4>
<h1>So schotten Sie Ihr Facebook-Profil ab</h1>
<h4>Suchmaschinen dürfen jedes Profil scannen, Anwendungen von Drittanbietern persönliche Details abgreifen - die Standardeinstellungen bei Facebook präsentieren die Mitgliederinformationen sehr freizügig. SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Mitglieder die Kontrolle über ihre Daten behalten.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,667331,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 17.12,2009</a></h5>
<p>
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</p>
<p>Facebook-Boss Marc <span class="spTextlinkInt"><a title="Zuckerberg ist nicht nur ein Fan von Nicolas Sarkozy und Barack Obama" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,666720,00.html">Zuckerberg ist nicht nur ein Fan von Nicolas Sarkozy und Barack Obama</a></span>, sondern begeistert sich auch für Firefox, iTunes und Apple-Angebote für Studenten - nicht gerade peinlich, aber auch kein Grund zur Freude für Facebook-Anteilseigner Microsoft. Denn jeder Facebook-Nutzer kann diese Information seit einigen Tagen auf Zuckerbergs Facebook-Profil nachlesen.</p>
<p>
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</script></p>
<p>Schuld daran ist eine Änderung bei den Facebook-Datenschutzeinstellungen. Einige der Nutzerdaten behandelt Facebook nun als "öffentlich zugängliche Informationen". Das bedeutet: Man kann Anwendungen von Drittanbietern, Facebook-Mitgliedern und Websites, auf denen man sich mit dem Facebook-Login anmeldet, nicht untersagen, diese Informationen zu verwenden. Konkret sind das Name, Profilbild, Geschlecht, Wohnort, die Liste der eigenen Facebook-Kontakte, Zugehörigkeit zu Netzwerken und Fan-Seiten.</p>
<p><strong>Freunde, Kollegen, Suchmaschinen und Drittanbieter - SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Nutzer ihre Daten bei Facebook kontrollieren.</strong></p>
<p><strong>Was verrät man überhaupt?</strong></p>
<p>Natürlich funktioniert ein soziales Netzwerk wie Facebook am besten, wenn man eine gewisse Chance hat, seine Freunde und Kollegen zu finden und wiederzuerkennen. Wer gar nichts von sich preisgibt, kann sein Profil auch löschen. Aber angesichts der neuen Datenschutzregeln bei Facebook ist es wichtiger denn je, genau einzuschätzen, wie viel man in der Facebook-Datenbank über sich speichern will.</p>
<p>Will man zum Beispiel, dass jeder das Profilbild sehen kann, auf dem man Mickey Mouse umarmt? Oder: Will man, dass jedes Facebook-Mitglied (und nicht nur Freunde oder Freunde von Freunden) sehen, welche Angebote man zu seinen Lieblingsseiten hinzugefügt hat wie auf Mark Zuckerbergs Seite?</p>
<p>Weil man die Zugriffe auf diese Informationen bei Facebook nicht einschränken kann, sollte man sich gut überlegen, welche man überhaupt preisgibt. Wie Facebook-Sprecher Barry Schnitt <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Sprecher zu Techcrunch über Datenschutz" href="http://www.techcrunch.com/2009/12/15/facebook-lie-terms-of-service/" target="_blank">Techcrunch</a></span> sagte: "Man muss kein Profilfoto veröffentlichen oder man kann eines seines Hundes nehmen. Man muss nicht sagen, in welcher Stadt man wohnt, man kann aber auch Atlantis oder Walhalla angeben."</p>
<p>Ob man seinen "Beziehungsstatus", wie das in Facebook-Sprech heißt, unbedingt angeben muss, wird jeder für sich entscheiden. Ein wichtiges Detail dabei: Obwohl man in den Einstellungen der Privatsphäre angeben kann, dass nur man selbst diese Details sehen kann, wird doch jede Veränderung automatisch im Profil angezeigt. Die Freunde sehen also, wenn man seinen "Beziehungsstatus" ändert, diese Benachrichtigung lässt sich derzeit nicht abschalten. Die sich aus solchen Aktualisierungen entspinnenden Debatten sind manchmal lustig. Dass sie sich entspinnen, sollte man aber vorher wissen und bedenken.</p>
<p>Wenn Sie bei Facebook eingeloggt sind, können Sie sich mit einem <span class="spTextlinkExt"><a title="So sehen Unbekannte Ihr Facebook-Profil" href="http://www.facebook.com/profile.php?viewas=499458919" target="_blank">Klick auf diesen Link anzeigen lassen, welche Informationen auf ihrem öffentlichen Facebook-Eintrag zu sehen sind</a></span>. Diese Seite können alle Facebook-Mitglieder sehen, auch wenn sie gar nicht in Kontakt zu Ihnen stehen. Unter Umständen sieht so auch das Suchergebnis zu Ihrem Namen aus, dass die Nutzer von Bing, Google und anderen Suchmaschinen erhalten.</p>
<p><strong>Freundes- und Kollegenlisten pflegen</strong></p>
<p>Das Durchschnittsalter bei Facebook steigt merklich und heute wird jeder Mensch mit Facebook-Profil in seinem Kontaktnetzwerk Freunde, Verwandte, entfernte Bekannte, Arbeitskollegen und gar Chefs haben. Wer bei einem so verzweigten Netzwerk Partyfotos, Kommentare über den Urlaubsort, den Kaffee im Büro oder die Erkältung einstellt, will sicher nicht, dass alle alles lesen.</p>
<p>Man kann bei jedem Foto und Kommentar bei Facebook neu entscheiden, wer das sehen darf. Das funktioniert aber nur, wenn man seine Facebook-Kontakte regelmäßig in Gruppen sortiert ( <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten von Kontakt-Listen" href="http://bit.ly/4XenpU" target="_blank">auf dieser Seite</a></span>)</p>
<p>Den meisten Menschen werden wohl drei Gruppen wie Freunde, Job, Kollegen genügen. Da lässt sich bei jedem Foto und Kommentar ganz gut einschätzen, ob das nur Freunde, oder auch Mitarbeiter etwas angeht.</p>
<p><strong>Anzeige von Profil- und Kontaktdaten anpassen</strong></p>
<p>Unabhängig von einzelnen Beträgen kann man für Listen auch allgemein einstellen, wer welche Details des eigenen Profils zu Gesicht bekommt, wer kommentieren kann und so weiter. Die gesamten Einstellungen zur Privatsphäre bei Facebook bauen auf den Gruppen auf - die sollten also gut gepflegt sein.</p>
<p>Man kann Facebook-Kontakte auch mehreren Gruppen hinzufügen, wobei dann die restriktiveren Regeln greifen. Wer welche <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten der Profil-Privatsphäre" href="http://bit.ly/7koZxs" target="_blank">Profilinformationen</a></span> sieht, kann man auf dieser, wer welche <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten der Freigabe von Kontaktinformationen" href="http://bit.ly/8VsrGg" target="_blank">Kontaktinformationen</a></span> erhält, hier einstellen. Man kann bestimmte Details auch für einzelne Kontakte ausblenden - unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit.</p>
<p>Die Standardeinstellungen zum Datenschutz von Facebook sollte man kritisch prüfen und nicht einfach akzeptieren.</p>
<p><strong>Liste aller Freunde verstecken</strong></p>
<p>In den neuen Standardeinstellungen ist Facebook sehr freizügig beim Anzeigen einiger Details: Wer die Voreinstellungen nicht ändert, zeigt zum Beispiel allen Facebook-Mitgliedern seine gesamte Kontaktliste. Nun will man nicht unbedingt, dass alle Welt sieht, wen man kennt. Hier sind die Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Privatsphäre bei Facebook inzwischen leider arg eingeschränkt: Der Anbieter hat die Kontaktliste zu öffentlich verfügbaren Informationen erklärt, weshalb es für Mitglieder keine Möglichkeit mehr gibt, Drittanwendungen den Zugriff darauf zu verbieten.</p>
<p>Allerdings kann man es Fremden erheblich erschweren, die eigene Kontaktliste zu scannen. Man muss dazu auf der eigenen Profilseite auf das Stiftsymbol rechts oben in der Kontaktbox klicken. In dem Menü "Feld bearbeiten" muss das Häkchen neben der Option "Allen die Freundesliste anzeigen" verschwinden. Ist diese laxe Standard-Option ausgeschaltet, sehen nur noch die eigenen Kontakte, mit wem man bei Facebook verbunden ist, Suchmaschinen und anderen Facebook-Nutzern werden diese Informationen nicht mehr angezeigt. Drittanwendungen können dennoch auf diese Informationen zurückgreifen.</p>
<p><strong>Persönliche Daten für Drittanbieter sperren</strong></p>
<p>Eine ärgerliche Standardeinstellung bei Facebook erlaubt es Programmen von Drittanbietern, auf persönliche Daten zuzugreifen, auch wenn man diese Erweiterung gar nicht installiert hat. Es genügt, wenn ein Facebook-Kontakt eine Erweiterung installiert. Facebook gibt dieses Beispiel: "Eine Grußkarten-Anwendung kann zum Beispiel dein Geburtsdatum verwenden, um deinen Freund dazu aufzufordern dir eine Geburtstagskarte zu schicken."</p>
<p>Diese Anwendungen - die man im Zweifelsfall nicht kennt und nie zu Gesicht bekommen hat - können aber auch diese Daten abgreifen: Familie und Beziehung, Ausbildung und Beruf, religiösen und politische Ansichten, Fotos der Mitglieder.</p>
<p>Man kann all diese Standardzustimmungen automatisch komplett widerrufen - <span class="spTextlinkExt"><a title="Persönliche Daten für Drittanwender sperren" href="http://bit.ly/7mcjfr" target="_blank">auf dieser</a></span> Seite.</p>
<p><strong>Suchmschinen vom Profil aussperren</strong></p>
<p>Wer einen Namen googelt, findet schnell das Facebook-Profil der Zielperson. Und wer nicht googelt, sucht direkt bei Facebook. Dass man in beiden Fällen fündig wird, ermöglichen Facebooks offenherzige Standardeinstellungen zur Privatsphäre bei Suchergebnissen. Das kann man <span class="spTextlinkExt"><a title="Suchmaschinen vom Facebook-Profil aussperren" href="http://www.facebook.com/settings/?tab=privacy" target="_blank">auf dieser Seite unterbinden</a></span>.</p>
<p><strong>Kommentare Dritter kontrollieren</strong></p>
<p>Die Freunde loben auf der Facebook-Profilseite Ihre Trinkfestigkeit und der Chef liest mit? Kann man machen, muss nicht sein: Man kann auf der eigenen Profilseite einerseits sehr restriktiv sein und verbieten, dass Freunde überhaupt auf der eigenen Profilseite kommentieren oder Schreiben. Dazu muss man bei Facebook angemeldet sein, das eigene Profil aufrufen, dann unter dem großen Pinnwandbalken rechts auf der Seite auf Optionen klicken, dann erneut auf Einstellungen (warum auch immer).</p>
<p>Bei den nun verfügbaren Optionen lässt sich radikal jede Kommunikation auf der eigenen Profilseite unterbinden, in dem man das Häkchen neben "Freunde können an meine Pinnwand schreiben" entfernt. Man kann auch etwas subtiler vorgehen und einer bestimmten Liste der eigenen Kontakte die Kommentare vorenthalten. Dazu klickt man auf die Auswahlbox zu "Wer kann die Beiträge meiner Freunde sehen" und wählt unter "Benutzerdefiniert" nun die Listen mit den Freunden aus und lässt Arbeitskollegen oder Chefs außen vor.</p>
<p>Mit Fotos ist das etwas schwieriger: Die eigenen Freunde können Fotos hochladen und mit dem Profil jedes Kontaktes verknüpfen. Man kann diese Markierungen durch dritte nicht unterbinden, man kann auch nicht eine Vorabgenehmigung zum Markiert-Werden erzwingen. Man kann sich aber zumindest von Facebook darüber benachrichtigen lassen, dass man irgendwo markiert wurde (<a title="Facebook-Benachrichtigungen einstellen" href="http://www.facebook.com/editaccount.php?notifications" target="_blank">auf dieser Seite</a>).</p>
<p>Auch Anwendungen von Drittanbietern kann man in einem unbedachten Moment oder gar bei vollem Bewusstsein das Absetzen von Nachrichten auf der eigenen Profilseite erlaubt haben. Was man welchen Erweiterungen von Drittanbietern erlaubt hat, welche überhaupt für das eigene Profil aktiviert sind, kann und sollte man regelmäßig auf dieser <a title="Facebook-Anwendungen von Drittanbietern kontrollieren" href="http://bit.ly/59UnJI" target="_blank">Seite prüfen</a>.</p>
<p><strong>Sie wissen mehr? Teilen Sie Ihre Erfahrungen, geben Sie Tipps!</strong></p>
<p>Welche Tipps haben Sie fürs Datenmanagement bei Facebook? Wie schützen Sie Ihre Privatsphäre in sozialen Netzwerken? Teilen Sie Ihre <span class="spTextlinkExt"><a title="SPIEGEL ONLINE Forum zum Datenmanagement bei Facebook" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9983" target="_self">Erfahrungen im Forum hier auf SPIEGEL ONLINE</a></span> oder auf der <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das! auf Facebook" href="http://is.gd/5hQ4d" target="_blank">Facebook-Seite von "So geht das!"</a></span>.</p>
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</script></p><h4>Schritt für Schritt<br /></h4>
<h1>So schotten Sie Ihr Facebook-Profil ab</h1>
<h4>Suchmaschinen dürfen jedes Profil scannen, Anwendungen von Drittanbietern persönliche Details abgreifen - die Standardeinstellungen bei Facebook präsentieren die Mitgliederinformationen sehr freizügig. SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Mitglieder die Kontrolle über ihre Daten behalten.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,667331,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 17.12,2009</a></h5>
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<p>Facebook-Boss Marc <span class="spTextlinkInt"><a title="Zuckerberg ist nicht nur ein Fan von Nicolas Sarkozy und Barack Obama" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,666720,00.html">Zuckerberg ist nicht nur ein Fan von Nicolas Sarkozy und Barack Obama</a></span>, sondern begeistert sich auch für Firefox, iTunes und Apple-Angebote für Studenten - nicht gerade peinlich, aber auch kein Grund zur Freude für Facebook-Anteilseigner Microsoft. Denn jeder Facebook-Nutzer kann diese Information seit einigen Tagen auf Zuckerbergs Facebook-Profil nachlesen.</p>
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<p>Schuld daran ist eine Änderung bei den Facebook-Datenschutzeinstellungen. Einige der Nutzerdaten behandelt Facebook nun als "öffentlich zugängliche Informationen". Das bedeutet: Man kann Anwendungen von Drittanbietern, Facebook-Mitgliedern und Websites, auf denen man sich mit dem Facebook-Login anmeldet, nicht untersagen, diese Informationen zu verwenden. Konkret sind das Name, Profilbild, Geschlecht, Wohnort, die Liste der eigenen Facebook-Kontakte, Zugehörigkeit zu Netzwerken und Fan-Seiten.</p>
<p><strong>Freunde, Kollegen, Suchmaschinen und Drittanbieter - SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Nutzer ihre Daten bei Facebook kontrollieren.</strong></p>
<p><strong>Was verrät man überhaupt?</strong></p>
<p>Natürlich funktioniert ein soziales Netzwerk wie Facebook am besten, wenn man eine gewisse Chance hat, seine Freunde und Kollegen zu finden und wiederzuerkennen. Wer gar nichts von sich preisgibt, kann sein Profil auch löschen. Aber angesichts der neuen Datenschutzregeln bei Facebook ist es wichtiger denn je, genau einzuschätzen, wie viel man in der Facebook-Datenbank über sich speichern will.</p>
<p>Will man zum Beispiel, dass jeder das Profilbild sehen kann, auf dem man Mickey Mouse umarmt? Oder: Will man, dass jedes Facebook-Mitglied (und nicht nur Freunde oder Freunde von Freunden) sehen, welche Angebote man zu seinen Lieblingsseiten hinzugefügt hat wie auf Mark Zuckerbergs Seite?</p>
<p>Weil man die Zugriffe auf diese Informationen bei Facebook nicht einschränken kann, sollte man sich gut überlegen, welche man überhaupt preisgibt. Wie Facebook-Sprecher Barry Schnitt <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Sprecher zu Techcrunch über Datenschutz" href="http://www.techcrunch.com/2009/12/15/facebook-lie-terms-of-service/" target="_blank">Techcrunch</a></span> sagte: "Man muss kein Profilfoto veröffentlichen oder man kann eines seines Hundes nehmen. Man muss nicht sagen, in welcher Stadt man wohnt, man kann aber auch Atlantis oder Walhalla angeben."</p>
<p>Ob man seinen "Beziehungsstatus", wie das in Facebook-Sprech heißt, unbedingt angeben muss, wird jeder für sich entscheiden. Ein wichtiges Detail dabei: Obwohl man in den Einstellungen der Privatsphäre angeben kann, dass nur man selbst diese Details sehen kann, wird doch jede Veränderung automatisch im Profil angezeigt. Die Freunde sehen also, wenn man seinen "Beziehungsstatus" ändert, diese Benachrichtigung lässt sich derzeit nicht abschalten. Die sich aus solchen Aktualisierungen entspinnenden Debatten sind manchmal lustig. Dass sie sich entspinnen, sollte man aber vorher wissen und bedenken.</p>
<p>Wenn Sie bei Facebook eingeloggt sind, können Sie sich mit einem <span class="spTextlinkExt"><a title="So sehen Unbekannte Ihr Facebook-Profil" href="http://www.facebook.com/profile.php?viewas=499458919" target="_blank">Klick auf diesen Link anzeigen lassen, welche Informationen auf ihrem öffentlichen Facebook-Eintrag zu sehen sind</a></span>. Diese Seite können alle Facebook-Mitglieder sehen, auch wenn sie gar nicht in Kontakt zu Ihnen stehen. Unter Umständen sieht so auch das Suchergebnis zu Ihrem Namen aus, dass die Nutzer von Bing, Google und anderen Suchmaschinen erhalten.</p>
<p><strong>Freundes- und Kollegenlisten pflegen</strong></p>
<p>Das Durchschnittsalter bei Facebook steigt merklich und heute wird jeder Mensch mit Facebook-Profil in seinem Kontaktnetzwerk Freunde, Verwandte, entfernte Bekannte, Arbeitskollegen und gar Chefs haben. Wer bei einem so verzweigten Netzwerk Partyfotos, Kommentare über den Urlaubsort, den Kaffee im Büro oder die Erkältung einstellt, will sicher nicht, dass alle alles lesen.</p>
<p>Man kann bei jedem Foto und Kommentar bei Facebook neu entscheiden, wer das sehen darf. Das funktioniert aber nur, wenn man seine Facebook-Kontakte regelmäßig in Gruppen sortiert ( <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten von Kontakt-Listen" href="http://bit.ly/4XenpU" target="_blank">auf dieser Seite</a></span>)</p>
<p>Den meisten Menschen werden wohl drei Gruppen wie Freunde, Job, Kollegen genügen. Da lässt sich bei jedem Foto und Kommentar ganz gut einschätzen, ob das nur Freunde, oder auch Mitarbeiter etwas angeht.</p>
<p><strong>Anzeige von Profil- und Kontaktdaten anpassen</strong></p>
<p>Unabhängig von einzelnen Beträgen kann man für Listen auch allgemein einstellen, wer welche Details des eigenen Profils zu Gesicht bekommt, wer kommentieren kann und so weiter. Die gesamten Einstellungen zur Privatsphäre bei Facebook bauen auf den Gruppen auf - die sollten also gut gepflegt sein.</p>
<p>Man kann Facebook-Kontakte auch mehreren Gruppen hinzufügen, wobei dann die restriktiveren Regeln greifen. Wer welche <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten der Profil-Privatsphäre" href="http://bit.ly/7koZxs" target="_blank">Profilinformationen</a></span> sieht, kann man auf dieser, wer welche <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook-Seite zum Bearbeiten der Freigabe von Kontaktinformationen" href="http://bit.ly/8VsrGg" target="_blank">Kontaktinformationen</a></span> erhält, hier einstellen. Man kann bestimmte Details auch für einzelne Kontakte ausblenden - unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit.</p>
<p>Die Standardeinstellungen zum Datenschutz von Facebook sollte man kritisch prüfen und nicht einfach akzeptieren.</p>
<p><strong>Liste aller Freunde verstecken</strong></p>
<p>In den neuen Standardeinstellungen ist Facebook sehr freizügig beim Anzeigen einiger Details: Wer die Voreinstellungen nicht ändert, zeigt zum Beispiel allen Facebook-Mitgliedern seine gesamte Kontaktliste. Nun will man nicht unbedingt, dass alle Welt sieht, wen man kennt. Hier sind die Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Privatsphäre bei Facebook inzwischen leider arg eingeschränkt: Der Anbieter hat die Kontaktliste zu öffentlich verfügbaren Informationen erklärt, weshalb es für Mitglieder keine Möglichkeit mehr gibt, Drittanwendungen den Zugriff darauf zu verbieten.</p>
<p>Allerdings kann man es Fremden erheblich erschweren, die eigene Kontaktliste zu scannen. Man muss dazu auf der eigenen Profilseite auf das Stiftsymbol rechts oben in der Kontaktbox klicken. In dem Menü "Feld bearbeiten" muss das Häkchen neben der Option "Allen die Freundesliste anzeigen" verschwinden. Ist diese laxe Standard-Option ausgeschaltet, sehen nur noch die eigenen Kontakte, mit wem man bei Facebook verbunden ist, Suchmaschinen und anderen Facebook-Nutzern werden diese Informationen nicht mehr angezeigt. Drittanwendungen können dennoch auf diese Informationen zurückgreifen.</p>
<p><strong>Persönliche Daten für Drittanbieter sperren</strong></p>
<p>Eine ärgerliche Standardeinstellung bei Facebook erlaubt es Programmen von Drittanbietern, auf persönliche Daten zuzugreifen, auch wenn man diese Erweiterung gar nicht installiert hat. Es genügt, wenn ein Facebook-Kontakt eine Erweiterung installiert. Facebook gibt dieses Beispiel: "Eine Grußkarten-Anwendung kann zum Beispiel dein Geburtsdatum verwenden, um deinen Freund dazu aufzufordern dir eine Geburtstagskarte zu schicken."</p>
<p>Diese Anwendungen - die man im Zweifelsfall nicht kennt und nie zu Gesicht bekommen hat - können aber auch diese Daten abgreifen: Familie und Beziehung, Ausbildung und Beruf, religiösen und politische Ansichten, Fotos der Mitglieder.</p>
<p>Man kann all diese Standardzustimmungen automatisch komplett widerrufen - <span class="spTextlinkExt"><a title="Persönliche Daten für Drittanwender sperren" href="http://bit.ly/7mcjfr" target="_blank">auf dieser</a></span> Seite.</p>
<p><strong>Suchmschinen vom Profil aussperren</strong></p>
<p>Wer einen Namen googelt, findet schnell das Facebook-Profil der Zielperson. Und wer nicht googelt, sucht direkt bei Facebook. Dass man in beiden Fällen fündig wird, ermöglichen Facebooks offenherzige Standardeinstellungen zur Privatsphäre bei Suchergebnissen. Das kann man <span class="spTextlinkExt"><a title="Suchmaschinen vom Facebook-Profil aussperren" href="http://www.facebook.com/settings/?tab=privacy" target="_blank">auf dieser Seite unterbinden</a></span>.</p>
<p><strong>Kommentare Dritter kontrollieren</strong></p>
<p>Die Freunde loben auf der Facebook-Profilseite Ihre Trinkfestigkeit und der Chef liest mit? Kann man machen, muss nicht sein: Man kann auf der eigenen Profilseite einerseits sehr restriktiv sein und verbieten, dass Freunde überhaupt auf der eigenen Profilseite kommentieren oder Schreiben. Dazu muss man bei Facebook angemeldet sein, das eigene Profil aufrufen, dann unter dem großen Pinnwandbalken rechts auf der Seite auf Optionen klicken, dann erneut auf Einstellungen (warum auch immer).</p>
<p>Bei den nun verfügbaren Optionen lässt sich radikal jede Kommunikation auf der eigenen Profilseite unterbinden, in dem man das Häkchen neben "Freunde können an meine Pinnwand schreiben" entfernt. Man kann auch etwas subtiler vorgehen und einer bestimmten Liste der eigenen Kontakte die Kommentare vorenthalten. Dazu klickt man auf die Auswahlbox zu "Wer kann die Beiträge meiner Freunde sehen" und wählt unter "Benutzerdefiniert" nun die Listen mit den Freunden aus und lässt Arbeitskollegen oder Chefs außen vor.</p>
<p>Mit Fotos ist das etwas schwieriger: Die eigenen Freunde können Fotos hochladen und mit dem Profil jedes Kontaktes verknüpfen. Man kann diese Markierungen durch dritte nicht unterbinden, man kann auch nicht eine Vorabgenehmigung zum Markiert-Werden erzwingen. Man kann sich aber zumindest von Facebook darüber benachrichtigen lassen, dass man irgendwo markiert wurde (<a title="Facebook-Benachrichtigungen einstellen" href="http://www.facebook.com/editaccount.php?notifications" target="_blank">auf dieser Seite</a>).</p>
<p>Auch Anwendungen von Drittanbietern kann man in einem unbedachten Moment oder gar bei vollem Bewusstsein das Absetzen von Nachrichten auf der eigenen Profilseite erlaubt haben. Was man welchen Erweiterungen von Drittanbietern erlaubt hat, welche überhaupt für das eigene Profil aktiviert sind, kann und sollte man regelmäßig auf dieser <a title="Facebook-Anwendungen von Drittanbietern kontrollieren" href="http://bit.ly/59UnJI" target="_blank">Seite prüfen</a>.</p>
<p><strong>Sie wissen mehr? Teilen Sie Ihre Erfahrungen, geben Sie Tipps!</strong></p>
<p>Welche Tipps haben Sie fürs Datenmanagement bei Facebook? Wie schützen Sie Ihre Privatsphäre in sozialen Netzwerken? Teilen Sie Ihre <span class="spTextlinkExt"><a title="SPIEGEL ONLINE Forum zum Datenmanagement bei Facebook" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9983" target="_self">Erfahrungen im Forum hier auf SPIEGEL ONLINE</a></span> oder auf der <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das! auf Facebook" href="http://is.gd/5hQ4d" target="_blank">Facebook-Seite von "So geht das!"</a></span>.</p>
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</script></p>Schritt für Schritt: Windows 7 aufs Netbook fürs halbe Geld (Spiegel Online, 10.12.2009)2009-12-15T21:00:31Z2009-12-15T21:00:31Zhttp://www.klischka.de/joomla/artikel/service/857-schritt-fuer-schritt-windows-7-aufs-netbook-fuers-halbe-geld-spiegel-online-10122009Administrator[email protected]<h4>Schritt-für-Schritt-Anleitung<br /></h4>
<h1>Wie Sie sich vor Google verstecken</h1>
<h4>Genügsames System für kleine Rechner: Eigentlich verträgt Windows 7 sich gut mit Netbooks. Doch wer die günstige Version des Systems auf DVD kauft, hat ein Problem: Netbooks fehlt das passende Laufwerk. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie Nutzer ein DVD-Windows vom USB-Stick installieren.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,666149,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 10.12,2009</a></h5>
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</p>
<p>Im Vergleich zum Vorgänger Vista ist das neue Windows 7 ein wunderbares Betriebssystem für nicht ganz so schnelle Rechner, gerade für die günstigen, leichten, aber etwas lahmen Netbooks. Wer einen älteren dieser Mini-Tragecomputer besitzt und Windows 7 nachrüsten will, hat ein Problem: Netbooks haben nur selten DVD-Laufwerke eingebaut. Absurderweise kostet aber in Online-Shops die Vollversionen von Windows 7 Home Premium nur halb so viel (knapp 100 Euro) wie die Downloadvariante bei Microsoft (199 Euro).</p>
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</p>
<p>Um dieses günstigere Windows 7 auf einem Netbook zu installieren, braucht man einen Computer mit DVD-Laufwerk (egal ob Mac oder PC), ein altes Windows und einen USB-Stick.</p>
<p><strong>Lesen, Schreiben, Installieren - SPIEGEL ONLINE erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Windows 7 von DVD auf einem Netbook ohne Laufwerk installieren.</strong></p>
<p><strong>Ältere Windows-Installation als Voraussetzung - am Mac und PC</strong></p>
<p>Wer sich ein Netbook für unterwegs oder fürs Sofa kauft, hat meistens einen größeren Rechner daheim. Manchmal ist das ein Mac, wie in unserem Fall. Da kommt ein Extra-Schritt hinzu - wenn auf dem Mac nicht ohnehin schon ein Virtualisierungsprogramm wie Parallels Desktop oder Suns Virtualbox (kostenlos <span class="spTextlinkExt"><a title="Virtual Box" href="http://www.virtualbox.org/" target="_blank">hier</a></span>) mit einer alten Windows-Version läuft.</p>
<p>Die Virtualbox-Installation auf dem Mac Mini ist einfach, das Anlegen eines virtuellen Laufwerks samt Windows-XP-Installation von CD verlief problemlos.</p>
<p>Eine ältere Windows-Installation ist die Voraussetzung, um von der Windows-7-DVD einen Installations-USB-Stick zu erstellen (Haben Sie es ohne Windows-Gastsystem geschafft? Erklären Sie es <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">in unserem Forum unten!).</a></span></p>
<p><strong>Iso-Datei von der Windows-DVD ziehen</strong></p>
<p>Egal ob das Alt-Windows (2000, XP oder Vista) auf einem PC oder in einer virtuellen Umgebung unter OSX oder Linux läuft: Im nächsten Schritt müssen Sie ein Speicherabbild der Windows-7-DVD erstellen (ISO-Image genannt). Es gibt viele Hilfsprogramme dafür. Wir haben die kostenlose Testversion von <span class="spTextlinkExt"><a title="ISO-Helfer Ultraiso" href="http://www.ezbsystems.com/ultraiso/" target="_blank">UltraIso</a></span> verwendet (Kennen Sie bessere ISO-Helfer? Geben Sie Ihren Tipp in <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">unserem Forum</a></span> unten weiter!).</p>
<p>Das ist mit UltraISO simpel: DVD-Datenträger auswählen, die Option "CD/DVD Abbild erstellen" und dann entscheiden, wo das Abbild gespeichert werden soll.</p>
<p><strong>Installations-Stick erstellen</strong></p>
<p>Ist das Abbild der Installations-DVD fertiggeschrieben, muss man den USB-Stick präparieren. Der sollte vier Gigabyte Speicherplatz haben. Wer mit Windows in einer Virtualisierungssoftware arbeitet, muss nach dem Einstöpseln des USB-Sticks womöglich noch mit einem Klick dafür sorgen, dass die virtuelle Umgebung auf den USB-Stick zugreift (bei Virtualbox über das Symbol mit dem USB-Stöpsel unten rechts am Rand des Fensters).</p>
<p>Greift das Windows-System und damit UltraISO auf den USB-Stick zu, lässt der sich mit diesem Werkzeug recht einfach bootfähig machen: Zuerst mit UltraISO das eben erstellte Speicherabbild der Windows-7-DVD öffnen, dann "Schreibe Datenträger Abbild" auswählen. Bei dem folgenden Menü muss man den USB-Stick als Ziel auswählen (Datenträger Lw), als Schreibmethode USB HDD+. Nun auf "Schreiben" klicken - UltraISO erstellt aus dem Speicherabbild nun wieder einen Datenträger, von dem man booten und Windows 7 installieren kann.</p>
<p>Wir haben auch versucht, mit dem Microsoft-Werkzeug " <span class="spTextlinkExt"><a title="Netzticker 231009 / 6" href="http://store.microsoft.com/Help/ISO-Tool" target="_blank">Windows 7 USB/DVD Download Tool</a></span>" das Speicherabbild auf einen USB-Stick zu schreiben. Das Werkzeug akzeptierte die von UltraISO erstellte Datei aber nicht - das Microsoft-Werkzeug ist wohl nur auf die Download-Einkäufe aus Microsofts Onlineshop ausgelegt.</p>
<p><strong>Booten und Installieren</strong></p>
<p>Der Rest dürfte einfach sein: Den beschriebenen USB-Stick ins Netbook stöpseln und starten. Nicht jedes Gerät versucht von einem per USB angeschlossenem Laufwerk zu booten. Falls das Netbook die Windows-7-Installation nicht vom USB-Stick startet, muss man kurz nach dem Einschalten ins Bios springen. Nach dem Einschalten taucht für wenige Augenblicke ein Bildschirm auf, auf dem auch steht, mit welcher Taste man die Bios-Einstellungen aufruft. Da wählen die Hardware-Hersteller unterschiedliche Tasten - Funktionstaste 11 oder 2, die Entfernen-Taste. Bei unserem HP Mini 2140 ruft F9 das Bios auf. Dort muss man - auch das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich - unter der Option Boot Device oder Bootsequenz angeben, dass man von USB starten will.</p>
<p>Eine gute halbe Stunde später war Windows 7 auf unserem HP Mini 2140 installiert.</p>
<p><strong>Sie wissen mehr? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Tipps!</strong></p>
<p>Welche Tipps haben Sie für die Installation von Windows 7 auf Netbooks ohne DVD-Laufwerk? Kennen Sie bessere Software zum Erstellen und Schreiben von ISO-Dateien? Teilen Sie Ihre Erfahrungen <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">im Forum hier auf SPIEGEL ONLINE</a></span> oder auf der <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das! auf Facebook" href="http://is.gd/5hQ4d" target="_blank">Facebook-Seite von "So geht das!"</a></span>.</p>
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</p><h4>Schritt-für-Schritt-Anleitung<br /></h4>
<h1>Wie Sie sich vor Google verstecken</h1>
<h4>Genügsames System für kleine Rechner: Eigentlich verträgt Windows 7 sich gut mit Netbooks. Doch wer die günstige Version des Systems auf DVD kauft, hat ein Problem: Netbooks fehlt das passende Laufwerk. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie Nutzer ein DVD-Windows vom USB-Stick installieren.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,666149,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 10.12,2009</a></h5>
<p>
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</p>
<p>Im Vergleich zum Vorgänger Vista ist das neue Windows 7 ein wunderbares Betriebssystem für nicht ganz so schnelle Rechner, gerade für die günstigen, leichten, aber etwas lahmen Netbooks. Wer einen älteren dieser Mini-Tragecomputer besitzt und Windows 7 nachrüsten will, hat ein Problem: Netbooks haben nur selten DVD-Laufwerke eingebaut. Absurderweise kostet aber in Online-Shops die Vollversionen von Windows 7 Home Premium nur halb so viel (knapp 100 Euro) wie die Downloadvariante bei Microsoft (199 Euro).</p>
<p>
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</script></p>
</p>
<p>Um dieses günstigere Windows 7 auf einem Netbook zu installieren, braucht man einen Computer mit DVD-Laufwerk (egal ob Mac oder PC), ein altes Windows und einen USB-Stick.</p>
<p><strong>Lesen, Schreiben, Installieren - SPIEGEL ONLINE erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Windows 7 von DVD auf einem Netbook ohne Laufwerk installieren.</strong></p>
<p><strong>Ältere Windows-Installation als Voraussetzung - am Mac und PC</strong></p>
<p>Wer sich ein Netbook für unterwegs oder fürs Sofa kauft, hat meistens einen größeren Rechner daheim. Manchmal ist das ein Mac, wie in unserem Fall. Da kommt ein Extra-Schritt hinzu - wenn auf dem Mac nicht ohnehin schon ein Virtualisierungsprogramm wie Parallels Desktop oder Suns Virtualbox (kostenlos <span class="spTextlinkExt"><a title="Virtual Box" href="http://www.virtualbox.org/" target="_blank">hier</a></span>) mit einer alten Windows-Version läuft.</p>
<p>Die Virtualbox-Installation auf dem Mac Mini ist einfach, das Anlegen eines virtuellen Laufwerks samt Windows-XP-Installation von CD verlief problemlos.</p>
<p>Eine ältere Windows-Installation ist die Voraussetzung, um von der Windows-7-DVD einen Installations-USB-Stick zu erstellen (Haben Sie es ohne Windows-Gastsystem geschafft? Erklären Sie es <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">in unserem Forum unten!).</a></span></p>
<p><strong>Iso-Datei von der Windows-DVD ziehen</strong></p>
<p>Egal ob das Alt-Windows (2000, XP oder Vista) auf einem PC oder in einer virtuellen Umgebung unter OSX oder Linux läuft: Im nächsten Schritt müssen Sie ein Speicherabbild der Windows-7-DVD erstellen (ISO-Image genannt). Es gibt viele Hilfsprogramme dafür. Wir haben die kostenlose Testversion von <span class="spTextlinkExt"><a title="ISO-Helfer Ultraiso" href="http://www.ezbsystems.com/ultraiso/" target="_blank">UltraIso</a></span> verwendet (Kennen Sie bessere ISO-Helfer? Geben Sie Ihren Tipp in <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">unserem Forum</a></span> unten weiter!).</p>
<p>Das ist mit UltraISO simpel: DVD-Datenträger auswählen, die Option "CD/DVD Abbild erstellen" und dann entscheiden, wo das Abbild gespeichert werden soll.</p>
<p><strong>Installations-Stick erstellen</strong></p>
<p>Ist das Abbild der Installations-DVD fertiggeschrieben, muss man den USB-Stick präparieren. Der sollte vier Gigabyte Speicherplatz haben. Wer mit Windows in einer Virtualisierungssoftware arbeitet, muss nach dem Einstöpseln des USB-Sticks womöglich noch mit einem Klick dafür sorgen, dass die virtuelle Umgebung auf den USB-Stick zugreift (bei Virtualbox über das Symbol mit dem USB-Stöpsel unten rechts am Rand des Fensters).</p>
<p>Greift das Windows-System und damit UltraISO auf den USB-Stick zu, lässt der sich mit diesem Werkzeug recht einfach bootfähig machen: Zuerst mit UltraISO das eben erstellte Speicherabbild der Windows-7-DVD öffnen, dann "Schreibe Datenträger Abbild" auswählen. Bei dem folgenden Menü muss man den USB-Stick als Ziel auswählen (Datenträger Lw), als Schreibmethode USB HDD+. Nun auf "Schreiben" klicken - UltraISO erstellt aus dem Speicherabbild nun wieder einen Datenträger, von dem man booten und Windows 7 installieren kann.</p>
<p>Wir haben auch versucht, mit dem Microsoft-Werkzeug " <span class="spTextlinkExt"><a title="Netzticker 231009 / 6" href="http://store.microsoft.com/Help/ISO-Tool" target="_blank">Windows 7 USB/DVD Download Tool</a></span>" das Speicherabbild auf einen USB-Stick zu schreiben. Das Werkzeug akzeptierte die von UltraISO erstellte Datei aber nicht - das Microsoft-Werkzeug ist wohl nur auf die Download-Einkäufe aus Microsofts Onlineshop ausgelegt.</p>
<p><strong>Booten und Installieren</strong></p>
<p>Der Rest dürfte einfach sein: Den beschriebenen USB-Stick ins Netbook stöpseln und starten. Nicht jedes Gerät versucht von einem per USB angeschlossenem Laufwerk zu booten. Falls das Netbook die Windows-7-Installation nicht vom USB-Stick startet, muss man kurz nach dem Einschalten ins Bios springen. Nach dem Einschalten taucht für wenige Augenblicke ein Bildschirm auf, auf dem auch steht, mit welcher Taste man die Bios-Einstellungen aufruft. Da wählen die Hardware-Hersteller unterschiedliche Tasten - Funktionstaste 11 oder 2, die Entfernen-Taste. Bei unserem HP Mini 2140 ruft F9 das Bios auf. Dort muss man - auch das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich - unter der Option Boot Device oder Bootsequenz angeben, dass man von USB starten will.</p>
<p>Eine gute halbe Stunde später war Windows 7 auf unserem HP Mini 2140 installiert.</p>
<p><strong>Sie wissen mehr? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Tipps!</strong></p>
<p>Welche Tipps haben Sie für die Installation von Windows 7 auf Netbooks ohne DVD-Laufwerk? Kennen Sie bessere Software zum Erstellen und Schreiben von ISO-Dateien? Teilen Sie Ihre Erfahrungen <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das!-Forum zur Windows-7-Installation per Stick" href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=9823" target="_self">im Forum hier auf SPIEGEL ONLINE</a></span> oder auf der <span class="spTextlinkExt"><a title="So geht das! auf Facebook" href="http://is.gd/5hQ4d" target="_blank">Facebook-Seite von "So geht das!"</a></span>.</p>
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</p>Datenschutz im Web: Wie Sie sich vor Google verstecken (Spiegel Online, 7.12,2009, mit Christian Stöcker)2009-12-15T20:53:23Z2009-12-15T20:53:23Zhttp://www.klischka.de/joomla/artikel/service/856-datenschutz-im-web-wie-sie-sich-vor-google-verstecken-spiegel-online-7122009-mit-christian-stoeckerKonrad Lischka[email protected]<h4>Datenschutz im Web<br /></h4>
<h1>Wie Sie sich vor Google verstecken</h1>
<h4>Google sammelt mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Ab sofort werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert". SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie sich der Datensammelwut des Konzerns entziehen können.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,665613,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 7.12,2009, mit Christian Stöcker</a></h5>
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</p>
<p>Seit Montag protokolliert Google Ihr Suchverhalten auch dann mit, wenn Sie keinen Google-Account haben. Jede Suchanfrage wird gespeichert, 180 Tage lang. Verbunden mit der IP-Adresse und der Kennung Ihres Browsers - also nicht mit Ihrem Namen. Den kennt Google nur, wenn Sie auch noch eine entsprechende Google-Mail-Adresse oder für andere Online-Anwendungen einen Google-Account eingerichtet haben. Ist das der Fall, weiß der Konzern ohnehin <span class="spTextlinkExt"><a title="Google: Web-History für Eingeloggte" href="http://www.google.com/history/?hl=de" target="_blank">sehr viel darüber</a></span>, was Sie online tun - und zwar ohne Zeitbeschränkung.</p>
<p>
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</script></p>
<p>Und wenn Sie auch noch eine Google Toolbar installiert haben sollten, speichert Google nicht nur alles, wonach Sie je gesucht haben und alle Suchergebnis-Links, die Sie je angeklickt haben, sondern auch noch alles andere, was Sie mit ihrem Browser machen. Auch nachts, wenn Ihr Ehegatte schon schläft zum Beispiel.</p>
<p>Google ist fraglos sehr nützlich - aber auch enorm neugierig.</p>
<p>Wer einen Google-Account hat, bekommt auch jetzt schon "personalisierte" Suchergebnisse - das erkennt man daran, dass rechts am Rand der Ergebnisseite, direkt über dem blauen Trennstreifen, ein Link namens "Anpassungen anzeigen" erscheint. Wenn der da steht, beobachtet Google, wonach Sie suchen - und modifiziert die Ergebnisliste entsprechend.</p>
<p>Wer zuerst darauf und dann auf "Webprotokoll verwalten" klickt, kann auch Ihre Suchgeschichte einsehen - auch das Töchterchen, für das Sie eben ein Geburtstagsgeschenk gekauft haben. Sofern der Browser in Ihren Google-Account eingeloggt ist.</p>
<p>Nun also gibt es <span class="spTextlinkExt"><a title="Google Blog-Post: Personalisierte Suche" href="http://googleblog.blogspot.com/2009/12/personalized-search-for-everyone.html" target="_blank">eine neue Ankündigung</a></span>: Auch die Suchanfragen von nicht bei Google angemeldeten Nutzern werden jetzt gespeichert, um ihnen "dabei zu helfen, bessere Suchergebnisse zu bekommen", wie es in einem Google-Blog-Eintrag heißt. Letztlich geht es aber um etwas anderes: Je mehr der Konzern über seine Nutzer weiß, desto präziser kann er sie mit Werbung versorgen.</p>
<p>Man muss bei alldem nicht mitmachen. Google gibt jedem Nutzer - auch solchen, die einen Google-Account benutzen - die Möglichkeit, das Beobachten zu verbieten.</p>
<p><strong>SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie Google den Zugriff auf ihre Nutzungsdaten verweigern.</strong></p>
<p><strong>Interessenbasierte Werbung ausschalten</strong></p>
<p>Es gibt im Web kaum einen Blog, kaum eine kommerzielle Web-Seite, auf der nicht etwas Geld mit Google-Anzeigen verdient wird. Nebenbei sammelt jede dieser eingebundenen Google-Anzeigen Daten für den Werbekonzern - auch auf Seiten, über denen gar nicht "Google" steht.</p>
<p>Google macht daraus kein Geheimnis. Wer die Datenschutzbestimmungen zum Anzeigensystem liest, erfährt dort, wie das Werbesystem funktioniert:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Wenn Sie Websites besuchen, die mit uns zusammenarbeiten, oder Google-Websites, die das DoubleClick-Cookie verwenden (z. B. YouTube), kann Google das DoubleClick-Cookie in Ihrem Browser setzen, um Informationen zu der Art der besuchten Seiten oder zu den angezeigten Inhalten zu sammeln. Auf Basis dieser Informationen weist Google Ihrem Browser relevante Interessenkategorien zu und verwendet diese Kategorien zur Schaltung interessenbezogener Anzeigen. Falls Sie beispielsweise häufig Reise-Websites besuchen, kann Google mehr Anzeigen zum Thema Reisen schalten."</blockquote>
<p>Google versichert, die Informationen nicht mit persönlichen Daten zu verknüpfen. Das heißt: Google weiß, dass die Nutzer oder der Nutzer eines Browsers auf einem Rechner bestimmte Seiten aufrufen. Wer diese Nutzer nun im Einzelnen sind, weiß Google aber nicht. Ein derart anonymes Protokoll wäre bei einer einzelnen Website kein Problem. Bedenklich ist das bei Google allerdings, weil es im Web so viele Seiten gibt, die Google-Werbung schalten und dadurch Daten für Google sammeln. Deshalb dürfte das Surfprotokoll bei aller Anonymität manchem Nutzer unheimlich sein.</p>
<p>Man kann die Überwachung abschalten. Google nutzt Cookies, um die Seitenaufrufe dem genutzten Rechner zuzuordnen. <a title="Cookie-Richtlinie: Wie die EU Internet-Nutzer nerven will" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,622121,00.html">Über Cookies kann man geteilter Meinung sein</a> - viele Web-Angebote nutzen dieses Werkzeug, auch SPIEGEL ONLINE. Die kleinen Textdateien machen Notizen über Ihr Surfverhalten, über auf bestimmten Web-Seiten gewählte Einstellungen und Präferenzen und darüber, welchen Funktionalitäten einer Seite Sie zugestimmt, welche Sie abgelehnt haben.</p>
<p>Google bietet mehrere Wege, das zu unterbinden:</p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">Mit einem Klick auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Doubleclick Opt-Out" href="http://optout.doubleclick.net/cgi-bin/optoutgoogle.pl" target="_blank">Seite</a></span> deaktivieren Sie die interessenbasierte Werbung.</li>
<li class="MsoNormal">Auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Doubleclick Datenschutz-Bestimmungen" href="http://www.doubleclick.com/privacy/" target="_blank">Seite</a></span> der Google-Tochter DoubleClick kann man mit einem Klick auf "Ad Cookie Opt-Out" den entsprechenden Cookie deaktivieren. </li>
<li class="MsoNormal">Beide Methoden setzen aber lediglich einen neuen Deaktivierungs-Cookie. Das bedeutet: Sobald man den Cookie-Speicher löscht, weiß der Browser auch nicht mehr, dass man das Google-Werbeprotokoll deaktiviert hat. Wer seine Cookies oft löscht, kann Googles Werbe-Protokoll mit diesem <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Plugin für Firefox und IE" href="http://www.google.com/ads/preferences/html/opt-out.html" target="_blank">Plugin für Firefox und Internet Explorer</a></span> für immer deaktivieren. Deaktivierungsanleitungen für andere Browser gibt Google <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Cookie dauerhaft deaktvieren" href="http://www.google.com/ads/preferences/html/intl/de/plugin/browsers.html" target="_blank">hier</a></span>. </li>
</ul>
<p><strong>Surfprotokoll für Google-Werbepartner ausschalten</strong></p>
<p>In Googles Werbe-Netz lässt der Web- und Werberiese auch Drittanbieter Anzeigen vermarkten. Diese Partner nutzen eigene Cookies, um zu analysieren, auf welchem Rechner in welchem Kontext welche Werbung aufgerufen wird.</p>
<p>Knapp 40 Vermarkter, darunter Google-Partner, aber auch die Anzeigen-Netzwerke von Yahoo und Microsoft, erlauben es Nutzern, auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Cookies von Google-Werbepartnern deaktvieren" href="http://networkadvertising.org/managing/opt_out.asp" target="_blank">Sammelseite</a></span> ihre Protokoll-Cookies zu deaktivieren. Auf diese Weise sorgt man nicht dafür, dass man online keine Werbung mehr zu sehen bekommt - aber die gezeigten Anzeigen sollten dann nicht mehr auf den konkreten Rechner/Browser zugeschnitten sein, weil das Surfverhalten nicht mehr protokolliert wird.</p>
<p><strong>Googles personalisiertes Suchprotokoll abklemmen</strong></p>
<p>Wer ein Konto bei Google Mail oder einem anderen Online-Dienst des Werbekonzerns hat, wird mit der "verlaufsbasierten Suchanpassung" beglückt, wann immer er bei Google angemeldet ist und im Internet sucht. Um diese Anpassung so gut es geht zu personalisieren, speichert Google bei eingeloggten Nutzern die Suchaktivitäten. Dazu gehören, wie <span class="spTextlinkExt"><a title="Google erklärt das Webprotokoll" href="http://www.google.com/support/accounts/bin/answer.py?answer=54048" target="_blank">Google erklärt</a></span>, "sowohl Suchanfragen, die Sie gestartet haben, als auch Ergebnisse, auf die Sie geklickt haben".</p>
<p>Um diese Protokollierung zu löschen, muss man mit dem entsprechenden Konto bei Google eingeloggt sein und dann auf diesen <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Webprotokoll für Konten löschen" href="https://www.google.com/accounts/DeleteService?service=hist" target="_blank">Link</a></span> klicken. Wer sich noch nie klargemacht hat, was der Konzern alles über ihn weiß, sollte vorher aber vielleicht einen Blick <span class="spTextlinkExt"><a title="Google: Web-History für Eingeloggte" href="http://www.google.com/history/?hl=de" target="_blank">hierhin</a></span> wagen. Das kann ernüchternd, aber - wenn man ausreichend weit zurückgeht - auch ganz lustig sein. Nach dem Motto: "Warum hat mich das damals bloß interessiert?"</p>
<p><strong>Computer-Surfprotokoll deaktivieren</strong></p>
<p>Die Standard-Aufzeichnung aller Google-Suchanfragen für jeden Computer lässt sich mit einem Klick auf diesen <span class="spTextlinkExt"><a title="Googles Computer-Webprotokoll deaktivieren" href="http://www.google.com/history/optout?hl=en" target="_blank">Link</a></span> deaktivieren. Dadurch wird ein neuer Cookie gesetzt. Das bedeutet: Sobald jemand an dem jeweiligen Rechner die Cookies löscht, fängt Google erneut an, alle Suchanfragen anonymisiert aufzuzeichnen und auszuwerten. Nach jeder Cookie-Reinigung muss man also erneut auf den Link oben klicken, um Google zu sagen, dass man keinen Mitschnitt der eigenen Suchanfragen wünscht. Die Zustimmung zum Protokollieren der Suchanfragen setzt Google also als Standardverhalten voraus.</p>
<p><strong>YouTube-Cookies aussperren</strong></p>
<p>Videoclips des Google-Portals YouTube findet man wie Google-Anzeigen fast überall im Web. Jeder dieser eingebundenen Clips legt Cookies auf den Rechnern der Nutzer ab, die die Seite aufrufen - oft selbst dann, wenn die das eingebundene Video gar nicht starten.</p>
<p>Was Google mit den YouTube-Cookies erfasst, beschreibt der Werbekonzern in seiner <span class="spTextlinkExt"><a title="Youtube-Datenschutzerklärung" href="http://www.youtube.com/t/privacy?hl=de" target="_blank">Datenschutzerklärung</a></span> so:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"YouTube versucht, dir relevante und nützliche Werbung bereitzustellen. Wir verwenden dazu das DoubleClick-Cookie sowie andere Systeme von Drittanbietern zur Bereitstellung von Werbung. Wir können eine Vielzahl von Informationen verwenden, wie beispielsweise Cookies, Web Beacons, IP-Adressen, Nutzungsdaten und andere nicht-personenbezogene Daten über deinen Computer oder dein Gerät (wie den Browsertyp und das Betriebssystem), um dir relevante Werbung bereitzustellen. Wenn du in deinem YouTube-Konto angemeldet bist, können wir dir ebenfalls Werbung auf der Grundlage der Informationen anzeigen, die du in deinem YouTube-Konto angegeben hast."</blockquote>
<p>Dass solche Cookies abgelegt werden, auch wenn die Nutzer die eingebundenen Video gar nicht starten, kann jeder Web-Autor beim Einbinden eines YouTube-Clips verhindern: Wer beim Erstellen des Codes zum Einbinden den Haken ins kleine Kästchen "Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren" aktiviert, verhindert, dass Cookies auch bei Nutzern gesetzt werden, die lediglich eine Seite aufrufen, ohne die dort eingebundenen YouTube-Clips zu starten.</p>
<p>Nutzer können YouTube-Cookies nicht ganz so einfach aussperren. Wer das Setzen von Cookies fürs Google-Werbeprogramm deaktiviert hat, wird davon zwar auch beim Aufrufen von YouTube-Clips verschont bleiben. YouTube legt aber nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen auch in anderen Cookies ab. Wer das verhindern will, muss etwas mehr Aufwand betreiben und im Browser selbst oder mit etwas komfortableren Erweiterungen wie <span class="spTextlinkExt"><a title="Firefox-Addon Cookiesafe" href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/2497" target="_blank">Cookiesafe</a></span> im Firefox die Informationen verwalten und blockieren, die YouTube (und andere Anbieter) speichern wollen.</p>
<p><strong>Flash-Cookies löschen und blockieren</strong></p>
<p>Eine Besonderheit von YouTube sind Flash-Cookies, die kein Browser verwaltet. Was mit diesen Cookies möglich ist, beschreibt Flash-Anbieter Macromedia (gehört zum Software-Riesen Adobe) so:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Manchmal versuchen Websites, Informationen auf Ihrem Rechner zu speichern, wie etwa Ihren höchsten Punktestand bei einem Flash-Spiel, oder welche Produkte Sie erworben haben."</blockquote>
<p>Die Flash-Cookies des aktuell benutzten Browsers kann man auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Flash-Cookies bei Macromedia löschen" href="http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager07.html" target="_blank">Macromedia-Seite</a></span> löschen. In diesem <span class="spTextlinkExt"><a title="Flash-Cookies bei Macromedia blockieren" href="http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager03.html" target="_blank">Menüpunkt</a></span> kann man angeben, dass solche Informationen überhaupt nicht gespeichert werden dürfen.</p>
<p><strong>Google Analytics ausbremsen</strong></p>
<p>Viele Web-Seiten nutzen Googles Zugriffsanalysedienst "Google Analytics". Das Werkzeug sammelt und verarbeitet zunächst nicht-personenbezogene Informationen über die Aufrufer einer Web-Seite. Eine Opt-Out-Möglichkeit bietet Google für diesen Dienst nicht an. Die meisten Seitenbetreiber verzichten auch darauf, ihren Besuchern diese Option anzubieten, obwohl ein Opt-Out für Analytics mit ein paar <span class="spTextlinkExt"><a title="Webmaster-Anleitung für Analytics-Opt-Out" href="http://www.web-analytics-nutzen.de/web_analytics/2009/11/opt-out-tracking-code.html" target="_blank">Code-Zeilen möglich wäre</a></span>.</p>
<p>Surfer können Analytics aussperren, allerdings geht das nicht ganz so komfortabel wie der Klick auf einen Opt-Out-Button. Google Analytics arbeitet mit einem kleinen Javascript-Skript. Wer dieses Skript in seinem Browser blockiert, wird nicht von Analytics beobachtet. Es gibt für den Firefox-Browser einige Erweiterungen, die das erledigen. Mit <span class="spTextlinkExt"><a title="Firefox-Erweiterung Noscript" href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/722" target="_blank">Noscript</a></span> lässt sich zum Beispiel die Ausführung ausgewählter Javascript-Codes unterbinden. Man kann auch die Kommunikation des Browsers mit dem Analytics-Server unterbinden, indem man die Analytics-Host-Adresse zur <span class="spTextlinkExt"><a title="Anleitung zum Umleitung der Google-Analytics-Kommunikation" href="http://www.ccsf.edu/Policy/Privacy/ga.html" target="_blank">IP-Adresse des eigenen Rechners umleitet</a></span>. Dann landen die Daten nicht bei Analytics.</p>
<p>
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</p><h4>Datenschutz im Web<br /></h4>
<h1>Wie Sie sich vor Google verstecken</h1>
<h4>Google sammelt mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Ab sofort werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert". SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie sich der Datensammelwut des Konzerns entziehen können.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,665613,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 7.12,2009, mit Christian Stöcker</a></h5>
<p>
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</p>
<p>Seit Montag protokolliert Google Ihr Suchverhalten auch dann mit, wenn Sie keinen Google-Account haben. Jede Suchanfrage wird gespeichert, 180 Tage lang. Verbunden mit der IP-Adresse und der Kennung Ihres Browsers - also nicht mit Ihrem Namen. Den kennt Google nur, wenn Sie auch noch eine entsprechende Google-Mail-Adresse oder für andere Online-Anwendungen einen Google-Account eingerichtet haben. Ist das der Fall, weiß der Konzern ohnehin <span class="spTextlinkExt"><a title="Google: Web-History für Eingeloggte" href="http://www.google.com/history/?hl=de" target="_blank">sehr viel darüber</a></span>, was Sie online tun - und zwar ohne Zeitbeschränkung.</p>
<p>
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<p>Und wenn Sie auch noch eine Google Toolbar installiert haben sollten, speichert Google nicht nur alles, wonach Sie je gesucht haben und alle Suchergebnis-Links, die Sie je angeklickt haben, sondern auch noch alles andere, was Sie mit ihrem Browser machen. Auch nachts, wenn Ihr Ehegatte schon schläft zum Beispiel.</p>
<p>Google ist fraglos sehr nützlich - aber auch enorm neugierig.</p>
<p>Wer einen Google-Account hat, bekommt auch jetzt schon "personalisierte" Suchergebnisse - das erkennt man daran, dass rechts am Rand der Ergebnisseite, direkt über dem blauen Trennstreifen, ein Link namens "Anpassungen anzeigen" erscheint. Wenn der da steht, beobachtet Google, wonach Sie suchen - und modifiziert die Ergebnisliste entsprechend.</p>
<p>Wer zuerst darauf und dann auf "Webprotokoll verwalten" klickt, kann auch Ihre Suchgeschichte einsehen - auch das Töchterchen, für das Sie eben ein Geburtstagsgeschenk gekauft haben. Sofern der Browser in Ihren Google-Account eingeloggt ist.</p>
<p>Nun also gibt es <span class="spTextlinkExt"><a title="Google Blog-Post: Personalisierte Suche" href="http://googleblog.blogspot.com/2009/12/personalized-search-for-everyone.html" target="_blank">eine neue Ankündigung</a></span>: Auch die Suchanfragen von nicht bei Google angemeldeten Nutzern werden jetzt gespeichert, um ihnen "dabei zu helfen, bessere Suchergebnisse zu bekommen", wie es in einem Google-Blog-Eintrag heißt. Letztlich geht es aber um etwas anderes: Je mehr der Konzern über seine Nutzer weiß, desto präziser kann er sie mit Werbung versorgen.</p>
<p>Man muss bei alldem nicht mitmachen. Google gibt jedem Nutzer - auch solchen, die einen Google-Account benutzen - die Möglichkeit, das Beobachten zu verbieten.</p>
<p><strong>SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie Google den Zugriff auf ihre Nutzungsdaten verweigern.</strong></p>
<p><strong>Interessenbasierte Werbung ausschalten</strong></p>
<p>Es gibt im Web kaum einen Blog, kaum eine kommerzielle Web-Seite, auf der nicht etwas Geld mit Google-Anzeigen verdient wird. Nebenbei sammelt jede dieser eingebundenen Google-Anzeigen Daten für den Werbekonzern - auch auf Seiten, über denen gar nicht "Google" steht.</p>
<p>Google macht daraus kein Geheimnis. Wer die Datenschutzbestimmungen zum Anzeigensystem liest, erfährt dort, wie das Werbesystem funktioniert:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Wenn Sie Websites besuchen, die mit uns zusammenarbeiten, oder Google-Websites, die das DoubleClick-Cookie verwenden (z. B. YouTube), kann Google das DoubleClick-Cookie in Ihrem Browser setzen, um Informationen zu der Art der besuchten Seiten oder zu den angezeigten Inhalten zu sammeln. Auf Basis dieser Informationen weist Google Ihrem Browser relevante Interessenkategorien zu und verwendet diese Kategorien zur Schaltung interessenbezogener Anzeigen. Falls Sie beispielsweise häufig Reise-Websites besuchen, kann Google mehr Anzeigen zum Thema Reisen schalten."</blockquote>
<p>Google versichert, die Informationen nicht mit persönlichen Daten zu verknüpfen. Das heißt: Google weiß, dass die Nutzer oder der Nutzer eines Browsers auf einem Rechner bestimmte Seiten aufrufen. Wer diese Nutzer nun im Einzelnen sind, weiß Google aber nicht. Ein derart anonymes Protokoll wäre bei einer einzelnen Website kein Problem. Bedenklich ist das bei Google allerdings, weil es im Web so viele Seiten gibt, die Google-Werbung schalten und dadurch Daten für Google sammeln. Deshalb dürfte das Surfprotokoll bei aller Anonymität manchem Nutzer unheimlich sein.</p>
<p>Man kann die Überwachung abschalten. Google nutzt Cookies, um die Seitenaufrufe dem genutzten Rechner zuzuordnen. <a title="Cookie-Richtlinie: Wie die EU Internet-Nutzer nerven will" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,622121,00.html">Über Cookies kann man geteilter Meinung sein</a> - viele Web-Angebote nutzen dieses Werkzeug, auch SPIEGEL ONLINE. Die kleinen Textdateien machen Notizen über Ihr Surfverhalten, über auf bestimmten Web-Seiten gewählte Einstellungen und Präferenzen und darüber, welchen Funktionalitäten einer Seite Sie zugestimmt, welche Sie abgelehnt haben.</p>
<p>Google bietet mehrere Wege, das zu unterbinden:</p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">Mit einem Klick auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Doubleclick Opt-Out" href="http://optout.doubleclick.net/cgi-bin/optoutgoogle.pl" target="_blank">Seite</a></span> deaktivieren Sie die interessenbasierte Werbung.</li>
<li class="MsoNormal">Auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Doubleclick Datenschutz-Bestimmungen" href="http://www.doubleclick.com/privacy/" target="_blank">Seite</a></span> der Google-Tochter DoubleClick kann man mit einem Klick auf "Ad Cookie Opt-Out" den entsprechenden Cookie deaktivieren. </li>
<li class="MsoNormal">Beide Methoden setzen aber lediglich einen neuen Deaktivierungs-Cookie. Das bedeutet: Sobald man den Cookie-Speicher löscht, weiß der Browser auch nicht mehr, dass man das Google-Werbeprotokoll deaktiviert hat. Wer seine Cookies oft löscht, kann Googles Werbe-Protokoll mit diesem <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Plugin für Firefox und IE" href="http://www.google.com/ads/preferences/html/opt-out.html" target="_blank">Plugin für Firefox und Internet Explorer</a></span> für immer deaktivieren. Deaktivierungsanleitungen für andere Browser gibt Google <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Cookie dauerhaft deaktvieren" href="http://www.google.com/ads/preferences/html/intl/de/plugin/browsers.html" target="_blank">hier</a></span>. </li>
</ul>
<p><strong>Surfprotokoll für Google-Werbepartner ausschalten</strong></p>
<p>In Googles Werbe-Netz lässt der Web- und Werberiese auch Drittanbieter Anzeigen vermarkten. Diese Partner nutzen eigene Cookies, um zu analysieren, auf welchem Rechner in welchem Kontext welche Werbung aufgerufen wird.</p>
<p>Knapp 40 Vermarkter, darunter Google-Partner, aber auch die Anzeigen-Netzwerke von Yahoo und Microsoft, erlauben es Nutzern, auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Cookies von Google-Werbepartnern deaktvieren" href="http://networkadvertising.org/managing/opt_out.asp" target="_blank">Sammelseite</a></span> ihre Protokoll-Cookies zu deaktivieren. Auf diese Weise sorgt man nicht dafür, dass man online keine Werbung mehr zu sehen bekommt - aber die gezeigten Anzeigen sollten dann nicht mehr auf den konkreten Rechner/Browser zugeschnitten sein, weil das Surfverhalten nicht mehr protokolliert wird.</p>
<p><strong>Googles personalisiertes Suchprotokoll abklemmen</strong></p>
<p>Wer ein Konto bei Google Mail oder einem anderen Online-Dienst des Werbekonzerns hat, wird mit der "verlaufsbasierten Suchanpassung" beglückt, wann immer er bei Google angemeldet ist und im Internet sucht. Um diese Anpassung so gut es geht zu personalisieren, speichert Google bei eingeloggten Nutzern die Suchaktivitäten. Dazu gehören, wie <span class="spTextlinkExt"><a title="Google erklärt das Webprotokoll" href="http://www.google.com/support/accounts/bin/answer.py?answer=54048" target="_blank">Google erklärt</a></span>, "sowohl Suchanfragen, die Sie gestartet haben, als auch Ergebnisse, auf die Sie geklickt haben".</p>
<p>Um diese Protokollierung zu löschen, muss man mit dem entsprechenden Konto bei Google eingeloggt sein und dann auf diesen <span class="spTextlinkExt"><a title="Google-Webprotokoll für Konten löschen" href="https://www.google.com/accounts/DeleteService?service=hist" target="_blank">Link</a></span> klicken. Wer sich noch nie klargemacht hat, was der Konzern alles über ihn weiß, sollte vorher aber vielleicht einen Blick <span class="spTextlinkExt"><a title="Google: Web-History für Eingeloggte" href="http://www.google.com/history/?hl=de" target="_blank">hierhin</a></span> wagen. Das kann ernüchternd, aber - wenn man ausreichend weit zurückgeht - auch ganz lustig sein. Nach dem Motto: "Warum hat mich das damals bloß interessiert?"</p>
<p><strong>Computer-Surfprotokoll deaktivieren</strong></p>
<p>Die Standard-Aufzeichnung aller Google-Suchanfragen für jeden Computer lässt sich mit einem Klick auf diesen <span class="spTextlinkExt"><a title="Googles Computer-Webprotokoll deaktivieren" href="http://www.google.com/history/optout?hl=en" target="_blank">Link</a></span> deaktivieren. Dadurch wird ein neuer Cookie gesetzt. Das bedeutet: Sobald jemand an dem jeweiligen Rechner die Cookies löscht, fängt Google erneut an, alle Suchanfragen anonymisiert aufzuzeichnen und auszuwerten. Nach jeder Cookie-Reinigung muss man also erneut auf den Link oben klicken, um Google zu sagen, dass man keinen Mitschnitt der eigenen Suchanfragen wünscht. Die Zustimmung zum Protokollieren der Suchanfragen setzt Google also als Standardverhalten voraus.</p>
<p><strong>YouTube-Cookies aussperren</strong></p>
<p>Videoclips des Google-Portals YouTube findet man wie Google-Anzeigen fast überall im Web. Jeder dieser eingebundenen Clips legt Cookies auf den Rechnern der Nutzer ab, die die Seite aufrufen - oft selbst dann, wenn die das eingebundene Video gar nicht starten.</p>
<p>Was Google mit den YouTube-Cookies erfasst, beschreibt der Werbekonzern in seiner <span class="spTextlinkExt"><a title="Youtube-Datenschutzerklärung" href="http://www.youtube.com/t/privacy?hl=de" target="_blank">Datenschutzerklärung</a></span> so:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"YouTube versucht, dir relevante und nützliche Werbung bereitzustellen. Wir verwenden dazu das DoubleClick-Cookie sowie andere Systeme von Drittanbietern zur Bereitstellung von Werbung. Wir können eine Vielzahl von Informationen verwenden, wie beispielsweise Cookies, Web Beacons, IP-Adressen, Nutzungsdaten und andere nicht-personenbezogene Daten über deinen Computer oder dein Gerät (wie den Browsertyp und das Betriebssystem), um dir relevante Werbung bereitzustellen. Wenn du in deinem YouTube-Konto angemeldet bist, können wir dir ebenfalls Werbung auf der Grundlage der Informationen anzeigen, die du in deinem YouTube-Konto angegeben hast."</blockquote>
<p>Dass solche Cookies abgelegt werden, auch wenn die Nutzer die eingebundenen Video gar nicht starten, kann jeder Web-Autor beim Einbinden eines YouTube-Clips verhindern: Wer beim Erstellen des Codes zum Einbinden den Haken ins kleine Kästchen "Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren" aktiviert, verhindert, dass Cookies auch bei Nutzern gesetzt werden, die lediglich eine Seite aufrufen, ohne die dort eingebundenen YouTube-Clips zu starten.</p>
<p>Nutzer können YouTube-Cookies nicht ganz so einfach aussperren. Wer das Setzen von Cookies fürs Google-Werbeprogramm deaktiviert hat, wird davon zwar auch beim Aufrufen von YouTube-Clips verschont bleiben. YouTube legt aber nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen auch in anderen Cookies ab. Wer das verhindern will, muss etwas mehr Aufwand betreiben und im Browser selbst oder mit etwas komfortableren Erweiterungen wie <span class="spTextlinkExt"><a title="Firefox-Addon Cookiesafe" href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/2497" target="_blank">Cookiesafe</a></span> im Firefox die Informationen verwalten und blockieren, die YouTube (und andere Anbieter) speichern wollen.</p>
<p><strong>Flash-Cookies löschen und blockieren</strong></p>
<p>Eine Besonderheit von YouTube sind Flash-Cookies, die kein Browser verwaltet. Was mit diesen Cookies möglich ist, beschreibt Flash-Anbieter Macromedia (gehört zum Software-Riesen Adobe) so:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Manchmal versuchen Websites, Informationen auf Ihrem Rechner zu speichern, wie etwa Ihren höchsten Punktestand bei einem Flash-Spiel, oder welche Produkte Sie erworben haben."</blockquote>
<p>Die Flash-Cookies des aktuell benutzten Browsers kann man auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="Flash-Cookies bei Macromedia löschen" href="http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager07.html" target="_blank">Macromedia-Seite</a></span> löschen. In diesem <span class="spTextlinkExt"><a title="Flash-Cookies bei Macromedia blockieren" href="http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager03.html" target="_blank">Menüpunkt</a></span> kann man angeben, dass solche Informationen überhaupt nicht gespeichert werden dürfen.</p>
<p><strong>Google Analytics ausbremsen</strong></p>
<p>Viele Web-Seiten nutzen Googles Zugriffsanalysedienst "Google Analytics". Das Werkzeug sammelt und verarbeitet zunächst nicht-personenbezogene Informationen über die Aufrufer einer Web-Seite. Eine Opt-Out-Möglichkeit bietet Google für diesen Dienst nicht an. Die meisten Seitenbetreiber verzichten auch darauf, ihren Besuchern diese Option anzubieten, obwohl ein Opt-Out für Analytics mit ein paar <span class="spTextlinkExt"><a title="Webmaster-Anleitung für Analytics-Opt-Out" href="http://www.web-analytics-nutzen.de/web_analytics/2009/11/opt-out-tracking-code.html" target="_blank">Code-Zeilen möglich wäre</a></span>.</p>
<p>Surfer können Analytics aussperren, allerdings geht das nicht ganz so komfortabel wie der Klick auf einen Opt-Out-Button. Google Analytics arbeitet mit einem kleinen Javascript-Skript. Wer dieses Skript in seinem Browser blockiert, wird nicht von Analytics beobachtet. Es gibt für den Firefox-Browser einige Erweiterungen, die das erledigen. Mit <span class="spTextlinkExt"><a title="Firefox-Erweiterung Noscript" href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/722" target="_blank">Noscript</a></span> lässt sich zum Beispiel die Ausführung ausgewählter Javascript-Codes unterbinden. Man kann auch die Kommunikation des Browsers mit dem Analytics-Server unterbinden, indem man die Analytics-Host-Adresse zur <span class="spTextlinkExt"><a title="Anleitung zum Umleitung der Google-Analytics-Kommunikation" href="http://www.ccsf.edu/Policy/Privacy/ga.html" target="_blank">IP-Adresse des eigenen Rechners umleitet</a></span>. Dann landen die Daten nicht bei Analytics.</p>
<p>
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</p>So teuer sind die billigen Erlebnis-Auktionen wirklich (Spiegel Online, 20.5.2009)2009-05-21T10:32:09Z2009-05-21T10:32:09Zhttp://www.klischka.de/joomla/artikel/service/801-so-teuer-sind-die-billigen-erlebnis-auktionen-wirklich-spiegel-online-2052009web389[email protected]<h4>Zocken und Shoppen<br /></h4>
<h1>So teuer sind die billigen Erlebnis-Auktionen wirklich</h1>
<h4>Mit Erlebnisauktionen verdient eine kleine deutsche Firma viel Geld und findet in der Finanzkrise sogar Investoren für eine Expansion in den USA. Man braucht mehr Zockerglück als bei Ebay, um einen Artikel günstig zu erstehen.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,625708,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 20.5.2009</a></h5>
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</p>
<p>Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Auf der einen Seite gibt es den Werbeslogan auf der Startseite des deutschen Auktionshauses Swoopo, der verspricht: "Gebot kaufen > Produkt wählen > Bieten > Schnäppchen machen!". Und die archivierten Angebotsseiten abgeschlossener Auktionen, die dokumentieren, dass da zum Beispiel Mitte Mai eine Nikon D5000 für 83,14 Euro ersteigert und der Käufer dabei 90 Prozent gespart hat.</p>
<p>
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<p>Auf der anderen Seite gibt es die Leserbriefe, die Swoopo "Betrug" vorwerfen und anonyme Autoren, die sich in Webforen über das Angebot ereifern, über "reine Abzocke, die von Betrug nicht weit entfernt" sei, über "Verarsche", die "verboten werden" sollte.</p>
<p><strong>Online-Shopping kompliziert wie Optionsscheine</strong></p>
<p>Um zu erklären, wie Swoopo tatsächlich funktioniert, muss man ein wenig ausholen. Auf der Seite kann man auf alle erdenklichen Produkte bieten - Fernseher, Digitalkameras, MacBooks. Im Vergleich zu klassischen Auktionsportalen wie Ebay gibt es vier wesentliche Unterschiede:</p>
<p> </p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">Swoopo wickelt sämtliche Auktionen selbst als Anbieter ab</li>
<li class="MsoNormal">die Bieter bezahlen für jedes Gebot - auch wenn sie den Artikel nicht ersteigern</li>
<li class="MsoNormal">jedes abgegebene Gebot treibt den Auktionspreis um einen vorab festgelegten Schritt höher - 0,10 Euro zum Beispiel</li>
<li class="MsoNormal">jedes Gebot verlängert die Angebotszeit der Auktion - man weiß allerdings nicht genau, um wie viele Sekunden (maximal 20).</li>
</ul>
<p>Gewonnen hat, wer das letzte Gebot vor Auktionsende abgesetzt hat. Wann dieses Ende eintritt, weiß man nicht so genau, weshalb Swoopo schwer in eine Kategorie zu packen ist. Es gehört mehr Glück dazu als bei Ebay, weshalb sich Swoopo selbst wohl als "Erlebnis-Auktionshaus" bezeichnet. Ein Gewinnspiel kann man eine Swoopo-Auktion auch nicht nennen, dafür haben die Mitbieter zu viel Einfluss. Letztendlich kauft man bei Swoopo Gewinnchancen auf eine Einkaufsoption.</p>
<p><strong>Die Bank gewinnt immer</strong></p>
<p>Die Gemengelage, die Bieter bei Swoopo antreibt, ist wohl noch etwas komplizierter als das Biet- oder Spielprinzip: Wie an der Börse, am Roulettetisch oder bei Ebay-Auktionen hat man das Gefühl, mit seinem eigenen Geschick die Chancen beeinflussen zu können. Hinzu kommt wie an der Börse die Bestätigung durch die Mitbieter.</p>
<p>Wenn so viele andere Menschen hier Chancen kaufen, den Preis und die Auktionsdauer hochtreiben, muss es sich doch lohnen, noch weiter mitzubieten. Vor allem, weil für all die Mitbieter, die nicht den Zuschlag bekommen, die bezahlten Gebotsgebühren zum Totalverlust werden. Die Mechanik erinnert an verschachtelte Kapitalmarktprodukte - man kann auf Swoopo sogar auf 300 Bids bieten.</p>
<p><strong>2,2 Millionen Mitglieder</strong></p>
<p>So komplex die Gebotsmechanik ist, so klar ist der Erfolg von Swoopo: 21,7 Millionen Euro Umsatz 2008, bislang knapp 160.000 abgeschlossene Auktionen, 2,2 Millionen registrierte Mitglieder, von denen etwa 700.000 schon einmal mitgeboten haben. Derzeit expandiert das Münchner Unternehmen Swoopo in die Vereinigten Staaten - mit 7,5 Millionen Euro neuem Risikokapital des US-Investors August Capital ausgestattet, dessen Gründer schon Microsoft finanzierten.</p>
<p>Dass in der Finanzkrise eine US-Firma einem deutschen Anbieter, der in die Vereinigten Staaten expandiert, Geld gibt, spricht für das Geschäftmodell. Und das ist bei Swoopo auch viel einfacher erklärt als die Auktionsmechanik: Die Firma verdient an jedem Gebot.</p>
<p>Die Kalkulation eines Angebots könnte so aussehen: Eine Digitalkamera kostet im Einkauf 600 Euro, geht auf Swoopo für 80 Euro weg. Gewinn macht Swoopo bei dieser Auktion, wenn mehr als 1040 Gebote abgegeben werden (ein Gebot kostet 0,50 Euro, 1040 Gebote plus Endpreis finanzierten den Einkauf).</p>
<p>Man kann davon ausgehen, dass Swoopo für attraktive Produkte deutlich mehr Gebote bekommt als nötig. Ein aktuelles Beispiel: Am Mittwoch ging um 11:30 eine <a title="Swoopo-Angebot Playstation 3" href="http://www.swoopo.de/auktion/179167.html" target="_blank">Playstation 3 mit 80-Gigabyte-Festplatte</a> für 231,10 Euro weg. Wenn man davon ausgeht, dass jedes Gebot bei Swoopo den Preis um 0,10 Euro hochtreibt, sehen die Einnahmen für Swoopo hier so aus:</p>
<p> </p>
<ul>
<li>1155,50 Euro (2311 Gebote zu 0,50 Euro)</li>
<li>231,10 Euro Endpreis</li>
<li>insgesamt 1386,60 Euro Einnahmen</li>
</ul>
<p>Beim billigsten deutschen Online-Händler kostet die Konsole derzeit 319 Euro - macht also nach dieser Rechnung mehr als 1000 Euro Gewinn.</p>
<p><strong>1000 Euro Gewinn mit einem 300-Euro-Produkt</strong></p>
<p>Für den Käufer sieht die Rechnung so aus: 243 Gebote hat er gesetzt, bezahlt also 121,50 Euro für die Gebote, dann noch mal 231 Euro für die Playstation, also insgesamt 352,50 Euro - 40 Euro mehr, als das Gerät derzeit beim billigsten Online-Händler kostet.</p>
<p>Swoopo gibt bei dieser Auktion als Ersparnis für den Käufer 11 Prozent oder 46,40 Euro gegenüber dem sogenannten "Vergleichspreis" von 399 Euro an. Bei anderen Auktionen klaffen Vergleichspreis und billigstes von SPIEGEL ONLINE recherchiertes Online-Angebot noch weiter auseinander:</p>
<p> </p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">Uhr "Bossart Damen-Automatik Vintage Ref. BW-0704-GI": 865 Euro Vergleichspreis bei <a title="Swoopo-Angebot Damenuhr" href="http://www.swoopo.de/auktion/102149.html" target="_blank">Swoopo</a>, bei Amazon.de für 159 Euro zu haben</li>
<li class="MsoNormal">Fernseher "Samsung LE-40A856": 1399 Euro Vergleichspreis bei <a title="Swoopo-Angebot Fernseher" href="http://www.swoopo.de/auction/176785.html" target="_blank">Swoopo</a>, bei Amazon ab 849 Euro zu haben.</li>
</ul>
<p>Dass Menschen für Produkte mehr Geld ausgeben, als sie beim günstigsten Händler bezahlen würden, ist nichts Neues: Das passiert bei Ebay, in Geschäfts- und Webshops täglich. Swoopo-Vorstand Gunnar Piening erklärt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, wie der Vergleichspreis zustande kommt: "Wir geben die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an. Gibt es für das Produkt keine UVP, schauen wir uns auf einigen Preisvergleichsseiten um und nehmen einen Mittelwert. Wir machen da aber keine Wissenschaft draus und aktualisieren das nicht ständig. Wir sind keine Preisvergleichsseite, sondern wollen unseren Usern nur einen ungefähren Anhaltspunkt geben."</p>
<p><strong>Wer sich nicht informiert, zahlt drauf</strong></p>
<p>Was einigen misstrauischen Nutzern bei Swoopo unangenehm aufgefallen ist: Bei einigen abgeschlossenen Auktionen stößt man mit etwas Recherche darauf, dass die Artikel unter derselben ID in verschiedenen Staaten zum selben Betrag in verschiedenen Währungen gekauft wurden. Die Artikel bekommen in einigen Fällen andere Namen. Der Bieter, der als Höchstbietender angegeben wird, ist in allen Ländern derselbe.</p>
<p>Zum Beispiel ist der Samsung-Fernseher "LE40A856" in der Auktion 176785 in unterschiedlichen Ausführungen und zu unterschiedlichen Preisen weggegangen - je nachdem, ob man auf der deutschen Seite ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher UK" href="http://www.swoopo.co.uk/auction/176785.html" target="_blank">96,80 Euro</a>), der britischen ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher UK" href="http://www.swoopo.co.uk/auction/176785.html" target="_blank">96,80 GBP</a>) oder der US-Seite ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher USA" href="http://www.swoopo.com/auction/176785.html" target="_blank">96,80 US-Dollar</a>) nachschaut.</p>
<p>Diese Besonderheit erklärt Piening so: "Wir bündeln unter einer Auktionsnummer in möglichst vielen Märkten identische oder sehr ähnliche Angebote. Welches Produkt am Ende ausgeliefert wird, entscheidet sich, abhängig davon, in welchem Land der Gewinner registriert ist. Der Gewinner bekommt immer genau das Produkt, auf das er geboten hat."</p>
<p>Warum Swoopo Produkte international versteigert, kann Piening sehr einleuchtend begründen: "Damit wir das Produktinteresse aus vielen Ländern und Zeitzonen bündeln können." Im Klartext heißt das: Je mehr Menschen aus verschiedenen Zeitzonen auf einen Artikel bieten, umso mehr Gebote gehen ein, umso länger läuft die Auktion, umso mehr verdient Swoopo daran.</p>
<p>Dass ein Unternehmen Geld verdienen will, ist nicht anrüchig. An der Auktionsmechanik von Swoopo auch nicht - sie ist nicht so einfach zu verstehen, wird aber keineswegs verheimlicht. Das absurde an den Abzock-Vorwürfen in diversen Web-Foren ist der logische Bruch, dass das Streben nach Profitmaximierung bei den zockenden Privatleuten normal, beim Anbieter der Zockplattform allerdings als anrüchig empfunden wird.</p>
<p>Da beim Erlebnisshopping der Zufall auch eine Rolle spielt - die Bieter wissen ja nicht, um viel viele Sekunden genau sie durch ihr gebaut den Ablauf der Auktion hinausschieben -, stellt sich die Frage, ob solche Angebote nicht Glücksspiele sind. Der Hamburger Anwalt Martin Bahr, Experte für Glücksspielrecht und das Recht der Neuen Medien, bewertet die Lage so: "Nach dem Glücksspielrecht muss man solche Angebot an zwei Kriterien prüfen: Sie müssen überwiegend zufallsbestimmt und die Teilnahme mit einem erheblichen Gewinneinsatz verbunden sein." Als erheblich gelten der Spruchpraxis nach Einsätze von mehr als 50 Cent.</p>
<p>Allerdings ist diese 50-Cent-Grenze von Gerichten durchaus interpretierbar: Darf der Einsatz für eine Gewinnchance nicht mehr kosten oder die Teilnahme insgesamt? Bei Swoopo kann man ja durch mehrere Gebote bei einer Auktion abgeben, die zusammen deutlich mehr als 50 Cent kosten. Das Landgericht Köln hat im April (Az. 33 O 45/09) zum Beispiel gegen einen Web-Anbieter entschieden, dass ein Gewinnspiel, bei dem man mehrere Lose zu 0,50 Euro kauft, verbotene Glücksspiele sind, weil die Ausgestaltung des Spiels dazu animiere, mehr als ein Los zu kaufen.</p>
<p>Ob andere Gerichte in anderen Fällen dieser ungewöhnlichen Interpretation folgen, ist fraglich - mit dieser Argumentation könnte man auch alle Anruf-Gewinnspiele im Fernsehen zu unerlaubtem Glücksspiel erklären.</p>
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</p><h4>Zocken und Shoppen<br /></h4>
<h1>So teuer sind die billigen Erlebnis-Auktionen wirklich</h1>
<h4>Mit Erlebnisauktionen verdient eine kleine deutsche Firma viel Geld und findet in der Finanzkrise sogar Investoren für eine Expansion in den USA. Man braucht mehr Zockerglück als bei Ebay, um einen Artikel günstig zu erstehen.<br /></h4>
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</p>
<p>Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Auf der einen Seite gibt es den Werbeslogan auf der Startseite des deutschen Auktionshauses Swoopo, der verspricht: "Gebot kaufen > Produkt wählen > Bieten > Schnäppchen machen!". Und die archivierten Angebotsseiten abgeschlossener Auktionen, die dokumentieren, dass da zum Beispiel Mitte Mai eine Nikon D5000 für 83,14 Euro ersteigert und der Käufer dabei 90 Prozent gespart hat.</p>
<p>
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</script></p>
<p>Auf der anderen Seite gibt es die Leserbriefe, die Swoopo "Betrug" vorwerfen und anonyme Autoren, die sich in Webforen über das Angebot ereifern, über "reine Abzocke, die von Betrug nicht weit entfernt" sei, über "Verarsche", die "verboten werden" sollte.</p>
<p><strong>Online-Shopping kompliziert wie Optionsscheine</strong></p>
<p>Um zu erklären, wie Swoopo tatsächlich funktioniert, muss man ein wenig ausholen. Auf der Seite kann man auf alle erdenklichen Produkte bieten - Fernseher, Digitalkameras, MacBooks. Im Vergleich zu klassischen Auktionsportalen wie Ebay gibt es vier wesentliche Unterschiede:</p>
<p> </p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">Swoopo wickelt sämtliche Auktionen selbst als Anbieter ab</li>
<li class="MsoNormal">die Bieter bezahlen für jedes Gebot - auch wenn sie den Artikel nicht ersteigern</li>
<li class="MsoNormal">jedes abgegebene Gebot treibt den Auktionspreis um einen vorab festgelegten Schritt höher - 0,10 Euro zum Beispiel</li>
<li class="MsoNormal">jedes Gebot verlängert die Angebotszeit der Auktion - man weiß allerdings nicht genau, um wie viele Sekunden (maximal 20).</li>
</ul>
<p>Gewonnen hat, wer das letzte Gebot vor Auktionsende abgesetzt hat. Wann dieses Ende eintritt, weiß man nicht so genau, weshalb Swoopo schwer in eine Kategorie zu packen ist. Es gehört mehr Glück dazu als bei Ebay, weshalb sich Swoopo selbst wohl als "Erlebnis-Auktionshaus" bezeichnet. Ein Gewinnspiel kann man eine Swoopo-Auktion auch nicht nennen, dafür haben die Mitbieter zu viel Einfluss. Letztendlich kauft man bei Swoopo Gewinnchancen auf eine Einkaufsoption.</p>
<p><strong>Die Bank gewinnt immer</strong></p>
<p>Die Gemengelage, die Bieter bei Swoopo antreibt, ist wohl noch etwas komplizierter als das Biet- oder Spielprinzip: Wie an der Börse, am Roulettetisch oder bei Ebay-Auktionen hat man das Gefühl, mit seinem eigenen Geschick die Chancen beeinflussen zu können. Hinzu kommt wie an der Börse die Bestätigung durch die Mitbieter.</p>
<p>Wenn so viele andere Menschen hier Chancen kaufen, den Preis und die Auktionsdauer hochtreiben, muss es sich doch lohnen, noch weiter mitzubieten. Vor allem, weil für all die Mitbieter, die nicht den Zuschlag bekommen, die bezahlten Gebotsgebühren zum Totalverlust werden. Die Mechanik erinnert an verschachtelte Kapitalmarktprodukte - man kann auf Swoopo sogar auf 300 Bids bieten.</p>
<p><strong>2,2 Millionen Mitglieder</strong></p>
<p>So komplex die Gebotsmechanik ist, so klar ist der Erfolg von Swoopo: 21,7 Millionen Euro Umsatz 2008, bislang knapp 160.000 abgeschlossene Auktionen, 2,2 Millionen registrierte Mitglieder, von denen etwa 700.000 schon einmal mitgeboten haben. Derzeit expandiert das Münchner Unternehmen Swoopo in die Vereinigten Staaten - mit 7,5 Millionen Euro neuem Risikokapital des US-Investors August Capital ausgestattet, dessen Gründer schon Microsoft finanzierten.</p>
<p>Dass in der Finanzkrise eine US-Firma einem deutschen Anbieter, der in die Vereinigten Staaten expandiert, Geld gibt, spricht für das Geschäftmodell. Und das ist bei Swoopo auch viel einfacher erklärt als die Auktionsmechanik: Die Firma verdient an jedem Gebot.</p>
<p>Die Kalkulation eines Angebots könnte so aussehen: Eine Digitalkamera kostet im Einkauf 600 Euro, geht auf Swoopo für 80 Euro weg. Gewinn macht Swoopo bei dieser Auktion, wenn mehr als 1040 Gebote abgegeben werden (ein Gebot kostet 0,50 Euro, 1040 Gebote plus Endpreis finanzierten den Einkauf).</p>
<p>Man kann davon ausgehen, dass Swoopo für attraktive Produkte deutlich mehr Gebote bekommt als nötig. Ein aktuelles Beispiel: Am Mittwoch ging um 11:30 eine <a title="Swoopo-Angebot Playstation 3" href="http://www.swoopo.de/auktion/179167.html" target="_blank">Playstation 3 mit 80-Gigabyte-Festplatte</a> für 231,10 Euro weg. Wenn man davon ausgeht, dass jedes Gebot bei Swoopo den Preis um 0,10 Euro hochtreibt, sehen die Einnahmen für Swoopo hier so aus:</p>
<p> </p>
<ul>
<li>1155,50 Euro (2311 Gebote zu 0,50 Euro)</li>
<li>231,10 Euro Endpreis</li>
<li>insgesamt 1386,60 Euro Einnahmen</li>
</ul>
<p>Beim billigsten deutschen Online-Händler kostet die Konsole derzeit 319 Euro - macht also nach dieser Rechnung mehr als 1000 Euro Gewinn.</p>
<p><strong>1000 Euro Gewinn mit einem 300-Euro-Produkt</strong></p>
<p>Für den Käufer sieht die Rechnung so aus: 243 Gebote hat er gesetzt, bezahlt also 121,50 Euro für die Gebote, dann noch mal 231 Euro für die Playstation, also insgesamt 352,50 Euro - 40 Euro mehr, als das Gerät derzeit beim billigsten Online-Händler kostet.</p>
<p>Swoopo gibt bei dieser Auktion als Ersparnis für den Käufer 11 Prozent oder 46,40 Euro gegenüber dem sogenannten "Vergleichspreis" von 399 Euro an. Bei anderen Auktionen klaffen Vergleichspreis und billigstes von SPIEGEL ONLINE recherchiertes Online-Angebot noch weiter auseinander:</p>
<p> </p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">Uhr "Bossart Damen-Automatik Vintage Ref. BW-0704-GI": 865 Euro Vergleichspreis bei <a title="Swoopo-Angebot Damenuhr" href="http://www.swoopo.de/auktion/102149.html" target="_blank">Swoopo</a>, bei Amazon.de für 159 Euro zu haben</li>
<li class="MsoNormal">Fernseher "Samsung LE-40A856": 1399 Euro Vergleichspreis bei <a title="Swoopo-Angebot Fernseher" href="http://www.swoopo.de/auction/176785.html" target="_blank">Swoopo</a>, bei Amazon ab 849 Euro zu haben.</li>
</ul>
<p>Dass Menschen für Produkte mehr Geld ausgeben, als sie beim günstigsten Händler bezahlen würden, ist nichts Neues: Das passiert bei Ebay, in Geschäfts- und Webshops täglich. Swoopo-Vorstand Gunnar Piening erklärt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, wie der Vergleichspreis zustande kommt: "Wir geben die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an. Gibt es für das Produkt keine UVP, schauen wir uns auf einigen Preisvergleichsseiten um und nehmen einen Mittelwert. Wir machen da aber keine Wissenschaft draus und aktualisieren das nicht ständig. Wir sind keine Preisvergleichsseite, sondern wollen unseren Usern nur einen ungefähren Anhaltspunkt geben."</p>
<p><strong>Wer sich nicht informiert, zahlt drauf</strong></p>
<p>Was einigen misstrauischen Nutzern bei Swoopo unangenehm aufgefallen ist: Bei einigen abgeschlossenen Auktionen stößt man mit etwas Recherche darauf, dass die Artikel unter derselben ID in verschiedenen Staaten zum selben Betrag in verschiedenen Währungen gekauft wurden. Die Artikel bekommen in einigen Fällen andere Namen. Der Bieter, der als Höchstbietender angegeben wird, ist in allen Ländern derselbe.</p>
<p>Zum Beispiel ist der Samsung-Fernseher "LE40A856" in der Auktion 176785 in unterschiedlichen Ausführungen und zu unterschiedlichen Preisen weggegangen - je nachdem, ob man auf der deutschen Seite ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher UK" href="http://www.swoopo.co.uk/auction/176785.html" target="_blank">96,80 Euro</a>), der britischen ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher UK" href="http://www.swoopo.co.uk/auction/176785.html" target="_blank">96,80 GBP</a>) oder der US-Seite ( <a title="Swoopo-Angebot Fernseher USA" href="http://www.swoopo.com/auction/176785.html" target="_blank">96,80 US-Dollar</a>) nachschaut.</p>
<p>Diese Besonderheit erklärt Piening so: "Wir bündeln unter einer Auktionsnummer in möglichst vielen Märkten identische oder sehr ähnliche Angebote. Welches Produkt am Ende ausgeliefert wird, entscheidet sich, abhängig davon, in welchem Land der Gewinner registriert ist. Der Gewinner bekommt immer genau das Produkt, auf das er geboten hat."</p>
<p>Warum Swoopo Produkte international versteigert, kann Piening sehr einleuchtend begründen: "Damit wir das Produktinteresse aus vielen Ländern und Zeitzonen bündeln können." Im Klartext heißt das: Je mehr Menschen aus verschiedenen Zeitzonen auf einen Artikel bieten, umso mehr Gebote gehen ein, umso länger läuft die Auktion, umso mehr verdient Swoopo daran.</p>
<p>Dass ein Unternehmen Geld verdienen will, ist nicht anrüchig. An der Auktionsmechanik von Swoopo auch nicht - sie ist nicht so einfach zu verstehen, wird aber keineswegs verheimlicht. Das absurde an den Abzock-Vorwürfen in diversen Web-Foren ist der logische Bruch, dass das Streben nach Profitmaximierung bei den zockenden Privatleuten normal, beim Anbieter der Zockplattform allerdings als anrüchig empfunden wird.</p>
<p>Da beim Erlebnisshopping der Zufall auch eine Rolle spielt - die Bieter wissen ja nicht, um viel viele Sekunden genau sie durch ihr gebaut den Ablauf der Auktion hinausschieben -, stellt sich die Frage, ob solche Angebote nicht Glücksspiele sind. Der Hamburger Anwalt Martin Bahr, Experte für Glücksspielrecht und das Recht der Neuen Medien, bewertet die Lage so: "Nach dem Glücksspielrecht muss man solche Angebot an zwei Kriterien prüfen: Sie müssen überwiegend zufallsbestimmt und die Teilnahme mit einem erheblichen Gewinneinsatz verbunden sein." Als erheblich gelten der Spruchpraxis nach Einsätze von mehr als 50 Cent.</p>
<p>Allerdings ist diese 50-Cent-Grenze von Gerichten durchaus interpretierbar: Darf der Einsatz für eine Gewinnchance nicht mehr kosten oder die Teilnahme insgesamt? Bei Swoopo kann man ja durch mehrere Gebote bei einer Auktion abgeben, die zusammen deutlich mehr als 50 Cent kosten. Das Landgericht Köln hat im April (Az. 33 O 45/09) zum Beispiel gegen einen Web-Anbieter entschieden, dass ein Gewinnspiel, bei dem man mehrere Lose zu 0,50 Euro kauft, verbotene Glücksspiele sind, weil die Ausgestaltung des Spiels dazu animiere, mehr als ein Los zu kaufen.</p>
<p>Ob andere Gerichte in anderen Fällen dieser ungewöhnlichen Interpretation folgen, ist fraglich - mit dieser Argumentation könnte man auch alle Anruf-Gewinnspiele im Fernsehen zu unerlaubtem Glücksspiel erklären.</p>
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</p>Online-Reklame: Wie Facebook an dubioser Werbung verdient (Spiegel Online, 16.4.2009)2009-04-19T13:15:49Z2009-04-19T13:15:49Zhttp://www.klischka.de/joomla/artikel/service/782-online-reklame-wie-facebook-an-dubioser-werbung-verdient-spiegel-online-1642009web389[email protected]<h4>Online-Reklame<br /></h4>
<h1>Wie Facebook an dubioser Werbung verdient</h1>
<h4>Intelligenztests, Gewinnspiele, Partnerbörsen: Bei Facebook werben einige Anbieter für Web-Dienste, die etwas ganz anderes bieten, als die Anzeigen verheißen. Wer nicht aufpasst, schließt bei manchem Test ein Handy-Abo ab. SPIEGEL ONLINE zeigt die Tricks der Firmen.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,618970,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 16.4.2009</h5>
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</p>
<p>Ein Baby starrt mit sechs Augen den Betrachter an. Einem Mann schießt eine Stichflamme aus dem Hintern. Darunter der Werbetext: "Bist du klug? Finde heraus, wie schlau du bist." Mit solchen Anzeigenmotiven wirbt auf den deutschen Seiten des Menschel-Netzwerks Facebook ein deutsches Unternehmen für einen sogenannten IQ-Test.</p>
<p>
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</p>
<p>Klickt man auf die Anzeige, öffnet sich eine Seite mit einem als "IQ-Tester" überschriebenen Quiz, zum Start muss man auf einen mit "zum Test" beschrifteten Button klicken. Daneben steht "heutige Höchstpunktzahl 137" - Gutgläubige könnten annehmen, hier einen echten IQ-Test zu absolvieren. Nach dem Klick folgen ein paar simple Fragen wie diese: "Welche Nummer kommt in dieser Reihe als Nächste?". Gezeigt werden die Zahlen 1, 2, 4, 8, 16. Antwortmöglichkeiten: 18, 24, 32 oder 14.</p>
<p><strong>Vermeintlicher IQ-Test führt zum Online-Abo</strong></p>
<p>Das ist nicht besonders schwierig, aber man muss die Fragen auf diesem Niveau nicht einmal beantworten, um in dem sogenannten Test weiterzukommen - ein Klick auf den Knopf "Weiter" genügt, um irgendwann zum Testende durchzukommen. Da erscheint diese Mitteilung: "Super, hol dir jetzt dein Ergebnis auf dein Handy!"</p>
<p>Bevor man seine Handy-Nummer in das Feld tippt und auf "Bestätigen" klickt, sollte man allerdings den in kleiner, dunkelgrauer Schrift auf weißem Hintergrund am Seitenende plazierten Text lesen. Da steht unter anderem: "Das visionclubgamez Abo kostet 2,99€/Spiel (max. 8,97/Woche inkl. 19% MwSt)".</p>
<p>Im Klartext: Was bei Facebook mit dem Slogan "Bist du klug?" beworben und dann auf der entsprechenden Seite oft als "IQ-Test" bezeichnet wird, ist ein Abo für Handy-Spiele, das man mit der Eingabe der Handy-Nummer am Testende abschließt.</p>
<p>Den kleingedruckten Text am Seitenende lesen offenbar nicht alle Kunden, die auf die IQ-Test Seite geraten. Leser von SPIEGEL ONLINE klagen über versehentlich abgeschlossene Abos, eine Google-Suche nach den Schlagworten IQ-Test und Bobmobile (so heißt der Anbieter) offenbart mehrere hundert Treffer. Die ersten sind Hilferufe aus Web-Foren mit Titeln wie:</p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">"WARNUNG!-Ich habe den IQ-Test von Bobmobile nicht bestanden ..."</li>
<li class="MsoNormal">"Bobmobile - Abo ohne Einwilligung"</li>
<li class="MsoNormal">"Ich bin auch über den IQ-Test auf Facebook Bobmobile in die Falle gegangen"</li>
</ul>
<p>Die Kritik kann das Unternehmen Bobmobile nicht nachvollziehen. Sprecher Jorge Peralta erklärt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE: "Was die Kosten der Software-Applikation anbelangt, so werden diese in den von Ihnen angesprochenen Werbemaßnahmen im Rahmen eines Abos vertrieben. Die Abo-Konditionen werden dabei vor Vertragsschluss deutlich kommuniziert." Peralta verweist auf ein Sternchen, das neben dem "Bestätigen"-Button plaziert ist: "Insbesondere ist der '*'-Verweis auf die Konditionen bei einem Monitor mit üblicher Auflösung ohne Herunterscrollen sichtbar."</p>
<p><strong>Bobmobile: Kein Test, sondern "Beispielaufgaben"</strong></p>
<p>Warum die Fragen in dem bei Facebook beworbenen Test so simpel sind, warum man sich auch ohne Antworten zu geben bis zum "Ergebnis" durchklicken kann, erklärt Peralta so: "Es handelt sich dabei nur um einige wenige Beispielaufgaben zur Veranschaulichung der Software." Die "Möglichkeit, ohne Eingabe einer Antwortmöglichkeit zur nächsten Beispielfrage weiterzuklicken", habe daher keine "negativen Auswirkungen auf die Einsatz- und Funktionsfähigkeit" der Applikation." Denn die läuft ja nur auf dem Mobiltelefon - nachdem man mit einem Klick und Angabe seiner Handy-Nummer ein Abo abgeschlossen hat.</p>
<p>Auf den Seiten von Bobmobile findet man andere Dienste, die ähnlich beworben werden. Da gibt es den sogenannten "Diätchecker". Die Werbung fordert auf: "Werte eingeben und Diätplan abholen". Wer Geschlecht, Alter, Größe und Gewicht eintippt und "Jetzt Berechnen" klickt, wird aufgefordert, die Handy-Nummer einzugeben ("Dein Ergebnis aufs Handy holen") und auf "Download" zu klicken. Auch hier steht erst im Fußtext der Seite, dass hier ein Abo abgeschlossen wird: "Das visionclubappz Abo kostet 2,99€/Applikation (max. 8,97/Woche inkl. 19% MwSt)."</p>
<p><strong> Facebook: Wir prüfen, aber nicht immer schnell genug</strong></p>
<p>Ob Facebook solche Anzeigen für vermeintliche Tests, die sich als Abo entpuppen, erlaubt, beantwortet ein Firmensprecher so: "Anzeigen, die für täuschende Abo-Verfahren werben, verstoßen gegen unsere Richtlinien. Wir entfernen solche Arten von Anzeigen, sobald wir sie finden und darauf hingewiesen werden." Ob die IQ-Test-Anzeigen dazu zählen, beantwortet Facebook nicht direkt. Im Verlauf von einer Woche hat SPIEGEL ONLINE entsprechende Anzeigen regelmäßig auf den Facebook-Seiten entdeckt, obwohl sie per "Report"-Werkzeug zur Prüfung gemeldet wurden.</p>
<p>Facebook beteuert, man wolle per Werberichtlinien die Nutzer "schützen". Es könne aber sein, dass gemeldete Anzeigen nach einer Sperre "wieder auftauchen, bevor wir etwas dagegen unternehmen können."</p>
<p>Auf Facebook finden sich viele Anzeigen für ähnlich dubiose Dienste. In den Vereinigten Staaten warnte bereits Anfang des Monats die Verbraucherschutzorganisation <a title="Better Business Bureau über Facebook-Anzeigen" href="http://www.bbb.org/us/article/9793" target="_blank">"Better Business Bureau" (BBB)</a> vor unseriösen Angeboten, die auf den US-Seiten von Facebook werben. Diese Maschen sind laut BBB besonders häufig auf US-Seiten zu finden:</p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">Kostenloser Test eines Diätmittels: Laut BBB nehmen viele Kunden an, sie müssten nur die Portokosten für die Probelieferung bezahlen, würden aber ein Abo abschließen, das bis zu 87 US-Dollar im Monat kostet.</li>
<li class="MsoNormal">Ratgeber, wie man viel Geld von zu Hause aus verdient: Laut BBB schließen die Interessenten bei vielen solcher Angebote unbemerkt ein Abo ab, das laut den sehr klein dargestellten Fußnoten auf den Seiten knapp 70 US-Dollar monatlich kostet, und nur monatlich mit sieben Tagen Frist zum Monatsende gekündigt werden kann - gezahlte Beträge werden nicht erstattet.</li>
</ul>
<p>Der IQ-Test als Lockmittel für ein Spiel-Abo ist offenbar eine Besonderheit der Anzeigen auf den deutschen Facebook-Seiten. Neben vielen, nicht ohne weiteres auf Ihre Seriosität zu prüfenden Anzeigen für Partnervermittlungen ("Suchen Sie eine Frau?") und Modell-Datenbanken ("Hübsch? Jetzt modeln m/w"), wirbt derzeit ein Gewinnspielanbieter sehr penetrant mit allerlei bunten MacBooks und Slogans wie "Gefällt Dir das MacBook?" für "exklusive Gewinnspiele". Das Versprechen: "Das dünnste Notebook der Welt könnte schon Dir gehören. Jetzt am exklusiven Gewinnspiel teilnehmen."</p>
<p><strong>Gewinnspiel oder "Handy-Entertainmentflat"?</strong></p>
<p>Wer auf die Anzeige klickt, kommt auf eine Seite, wo ein Mini-Spiel zu absolvieren ist, das nicht gerade eine intellektuelle Herausforderung darstellt - so muss man zum Beispiel auf einem herumkreisenden MacBook das Logo anklicken. Schafft man diese Aufgabe (was jeder mit etwas Sehvermögen hinbekommt), kommt die Aufforderung: "Glückwunsch! Du hast es in die nächste Runde geschafft. Gib hier eine HandyNummer ein." Und auch hier sollte man den klein dargestellten Text am Seitenende lesen, in dem unter anderem steht:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Für die Handy-Entertainmentflat wird alle 5 Tage 2.99 Euro (inkl. MwSt) verrechnet. Zusätzlich gibt es dafür gratis 100 SMS alle 5 Tage und pro registrierter Handynummer. Nach Ablauf der 5 Tage verlängert sich das Angebot automatisch."</blockquote>
<p>Jürgen Reutter, Geschäftsführer der Betreiberfirma Buongiorno Deutschland, will auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE "eventuelle Missverständnisse ausräumen" und erklärt: "Der Abschluss eines unserer Mobile Entertainment Dienste ist nicht zwingend notwendig, um bei unserem aktuellen Gewinnspiel teilzunehmen." Den entsprechenden Hinweis auf die mögliche Teilnahme per E-Mail kann man in den <a title="Websms-Abo-Gewinnspiel" href="http://www.websms.de/campaign/?DBdqwbe" target="_blank">Teilnahmebedingungen</a> finden - wenn man sucht.</p>
<p>Buongiorno-Manager Reutter sieht diese Form der Information als branchenüblich an: "Über die aufgeführten Fußnoten informieren wir über den Abschluss eines Mobile Entertainment Dienstes, wie es beim Kauf von vielen Produkten im Internet üblich ist. Des Weiteren werden auch Teilnahmen auf dem Postweg an der Gewinnverlosung berücksichtigt."</p>
<p>
</p><h4>Online-Reklame<br /></h4>
<h1>Wie Facebook an dubioser Werbung verdient</h1>
<h4>Intelligenztests, Gewinnspiele, Partnerbörsen: Bei Facebook werben einige Anbieter für Web-Dienste, die etwas ganz anderes bieten, als die Anzeigen verheißen. Wer nicht aufpasst, schließt bei manchem Test ein Handy-Abo ab. SPIEGEL ONLINE zeigt die Tricks der Firmen.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,618970,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 16.4.2009</h5>
<p>
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<p>Ein Baby starrt mit sechs Augen den Betrachter an. Einem Mann schießt eine Stichflamme aus dem Hintern. Darunter der Werbetext: "Bist du klug? Finde heraus, wie schlau du bist." Mit solchen Anzeigenmotiven wirbt auf den deutschen Seiten des Menschel-Netzwerks Facebook ein deutsches Unternehmen für einen sogenannten IQ-Test.</p>
<p>
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</p>
<p>Klickt man auf die Anzeige, öffnet sich eine Seite mit einem als "IQ-Tester" überschriebenen Quiz, zum Start muss man auf einen mit "zum Test" beschrifteten Button klicken. Daneben steht "heutige Höchstpunktzahl 137" - Gutgläubige könnten annehmen, hier einen echten IQ-Test zu absolvieren. Nach dem Klick folgen ein paar simple Fragen wie diese: "Welche Nummer kommt in dieser Reihe als Nächste?". Gezeigt werden die Zahlen 1, 2, 4, 8, 16. Antwortmöglichkeiten: 18, 24, 32 oder 14.</p>
<p><strong>Vermeintlicher IQ-Test führt zum Online-Abo</strong></p>
<p>Das ist nicht besonders schwierig, aber man muss die Fragen auf diesem Niveau nicht einmal beantworten, um in dem sogenannten Test weiterzukommen - ein Klick auf den Knopf "Weiter" genügt, um irgendwann zum Testende durchzukommen. Da erscheint diese Mitteilung: "Super, hol dir jetzt dein Ergebnis auf dein Handy!"</p>
<p>Bevor man seine Handy-Nummer in das Feld tippt und auf "Bestätigen" klickt, sollte man allerdings den in kleiner, dunkelgrauer Schrift auf weißem Hintergrund am Seitenende plazierten Text lesen. Da steht unter anderem: "Das visionclubgamez Abo kostet 2,99€/Spiel (max. 8,97/Woche inkl. 19% MwSt)".</p>
<p>Im Klartext: Was bei Facebook mit dem Slogan "Bist du klug?" beworben und dann auf der entsprechenden Seite oft als "IQ-Test" bezeichnet wird, ist ein Abo für Handy-Spiele, das man mit der Eingabe der Handy-Nummer am Testende abschließt.</p>
<p>Den kleingedruckten Text am Seitenende lesen offenbar nicht alle Kunden, die auf die IQ-Test Seite geraten. Leser von SPIEGEL ONLINE klagen über versehentlich abgeschlossene Abos, eine Google-Suche nach den Schlagworten IQ-Test und Bobmobile (so heißt der Anbieter) offenbart mehrere hundert Treffer. Die ersten sind Hilferufe aus Web-Foren mit Titeln wie:</p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">"WARNUNG!-Ich habe den IQ-Test von Bobmobile nicht bestanden ..."</li>
<li class="MsoNormal">"Bobmobile - Abo ohne Einwilligung"</li>
<li class="MsoNormal">"Ich bin auch über den IQ-Test auf Facebook Bobmobile in die Falle gegangen"</li>
</ul>
<p>Die Kritik kann das Unternehmen Bobmobile nicht nachvollziehen. Sprecher Jorge Peralta erklärt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE: "Was die Kosten der Software-Applikation anbelangt, so werden diese in den von Ihnen angesprochenen Werbemaßnahmen im Rahmen eines Abos vertrieben. Die Abo-Konditionen werden dabei vor Vertragsschluss deutlich kommuniziert." Peralta verweist auf ein Sternchen, das neben dem "Bestätigen"-Button plaziert ist: "Insbesondere ist der '*'-Verweis auf die Konditionen bei einem Monitor mit üblicher Auflösung ohne Herunterscrollen sichtbar."</p>
<p><strong>Bobmobile: Kein Test, sondern "Beispielaufgaben"</strong></p>
<p>Warum die Fragen in dem bei Facebook beworbenen Test so simpel sind, warum man sich auch ohne Antworten zu geben bis zum "Ergebnis" durchklicken kann, erklärt Peralta so: "Es handelt sich dabei nur um einige wenige Beispielaufgaben zur Veranschaulichung der Software." Die "Möglichkeit, ohne Eingabe einer Antwortmöglichkeit zur nächsten Beispielfrage weiterzuklicken", habe daher keine "negativen Auswirkungen auf die Einsatz- und Funktionsfähigkeit" der Applikation." Denn die läuft ja nur auf dem Mobiltelefon - nachdem man mit einem Klick und Angabe seiner Handy-Nummer ein Abo abgeschlossen hat.</p>
<p>Auf den Seiten von Bobmobile findet man andere Dienste, die ähnlich beworben werden. Da gibt es den sogenannten "Diätchecker". Die Werbung fordert auf: "Werte eingeben und Diätplan abholen". Wer Geschlecht, Alter, Größe und Gewicht eintippt und "Jetzt Berechnen" klickt, wird aufgefordert, die Handy-Nummer einzugeben ("Dein Ergebnis aufs Handy holen") und auf "Download" zu klicken. Auch hier steht erst im Fußtext der Seite, dass hier ein Abo abgeschlossen wird: "Das visionclubappz Abo kostet 2,99€/Applikation (max. 8,97/Woche inkl. 19% MwSt)."</p>
<p><strong> Facebook: Wir prüfen, aber nicht immer schnell genug</strong></p>
<p>Ob Facebook solche Anzeigen für vermeintliche Tests, die sich als Abo entpuppen, erlaubt, beantwortet ein Firmensprecher so: "Anzeigen, die für täuschende Abo-Verfahren werben, verstoßen gegen unsere Richtlinien. Wir entfernen solche Arten von Anzeigen, sobald wir sie finden und darauf hingewiesen werden." Ob die IQ-Test-Anzeigen dazu zählen, beantwortet Facebook nicht direkt. Im Verlauf von einer Woche hat SPIEGEL ONLINE entsprechende Anzeigen regelmäßig auf den Facebook-Seiten entdeckt, obwohl sie per "Report"-Werkzeug zur Prüfung gemeldet wurden.</p>
<p>Facebook beteuert, man wolle per Werberichtlinien die Nutzer "schützen". Es könne aber sein, dass gemeldete Anzeigen nach einer Sperre "wieder auftauchen, bevor wir etwas dagegen unternehmen können."</p>
<p>Auf Facebook finden sich viele Anzeigen für ähnlich dubiose Dienste. In den Vereinigten Staaten warnte bereits Anfang des Monats die Verbraucherschutzorganisation <a title="Better Business Bureau über Facebook-Anzeigen" href="http://www.bbb.org/us/article/9793" target="_blank">"Better Business Bureau" (BBB)</a> vor unseriösen Angeboten, die auf den US-Seiten von Facebook werben. Diese Maschen sind laut BBB besonders häufig auf US-Seiten zu finden:</p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">Kostenloser Test eines Diätmittels: Laut BBB nehmen viele Kunden an, sie müssten nur die Portokosten für die Probelieferung bezahlen, würden aber ein Abo abschließen, das bis zu 87 US-Dollar im Monat kostet.</li>
<li class="MsoNormal">Ratgeber, wie man viel Geld von zu Hause aus verdient: Laut BBB schließen die Interessenten bei vielen solcher Angebote unbemerkt ein Abo ab, das laut den sehr klein dargestellten Fußnoten auf den Seiten knapp 70 US-Dollar monatlich kostet, und nur monatlich mit sieben Tagen Frist zum Monatsende gekündigt werden kann - gezahlte Beträge werden nicht erstattet.</li>
</ul>
<p>Der IQ-Test als Lockmittel für ein Spiel-Abo ist offenbar eine Besonderheit der Anzeigen auf den deutschen Facebook-Seiten. Neben vielen, nicht ohne weiteres auf Ihre Seriosität zu prüfenden Anzeigen für Partnervermittlungen ("Suchen Sie eine Frau?") und Modell-Datenbanken ("Hübsch? Jetzt modeln m/w"), wirbt derzeit ein Gewinnspielanbieter sehr penetrant mit allerlei bunten MacBooks und Slogans wie "Gefällt Dir das MacBook?" für "exklusive Gewinnspiele". Das Versprechen: "Das dünnste Notebook der Welt könnte schon Dir gehören. Jetzt am exklusiven Gewinnspiel teilnehmen."</p>
<p><strong>Gewinnspiel oder "Handy-Entertainmentflat"?</strong></p>
<p>Wer auf die Anzeige klickt, kommt auf eine Seite, wo ein Mini-Spiel zu absolvieren ist, das nicht gerade eine intellektuelle Herausforderung darstellt - so muss man zum Beispiel auf einem herumkreisenden MacBook das Logo anklicken. Schafft man diese Aufgabe (was jeder mit etwas Sehvermögen hinbekommt), kommt die Aufforderung: "Glückwunsch! Du hast es in die nächste Runde geschafft. Gib hier eine HandyNummer ein." Und auch hier sollte man den klein dargestellten Text am Seitenende lesen, in dem unter anderem steht:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Für die Handy-Entertainmentflat wird alle 5 Tage 2.99 Euro (inkl. MwSt) verrechnet. Zusätzlich gibt es dafür gratis 100 SMS alle 5 Tage und pro registrierter Handynummer. Nach Ablauf der 5 Tage verlängert sich das Angebot automatisch."</blockquote>
<p>Jürgen Reutter, Geschäftsführer der Betreiberfirma Buongiorno Deutschland, will auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE "eventuelle Missverständnisse ausräumen" und erklärt: "Der Abschluss eines unserer Mobile Entertainment Dienste ist nicht zwingend notwendig, um bei unserem aktuellen Gewinnspiel teilzunehmen." Den entsprechenden Hinweis auf die mögliche Teilnahme per E-Mail kann man in den <a title="Websms-Abo-Gewinnspiel" href="http://www.websms.de/campaign/?DBdqwbe" target="_blank">Teilnahmebedingungen</a> finden - wenn man sucht.</p>
<p>Buongiorno-Manager Reutter sieht diese Form der Information als branchenüblich an: "Über die aufgeführten Fußnoten informieren wir über den Abschluss eines Mobile Entertainment Dienstes, wie es beim Kauf von vielen Produkten im Internet üblich ist. Des Weiteren werden auch Teilnahmen auf dem Postweg an der Gewinnverlosung berücksichtigt."</p>
<p>
</p>Gauner-Abbuchungen: So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen (Spiegel Online, 9.12.2008)2008-12-10T20:13:38Z2008-12-10T20:13:38Zhttp://www.klischka.de/joomla/artikel/service/722-gauner-abbuchungen-so-ist-der-lastschriftmissbrauch-zu-stoppen-spiegel-online-9122008Administrator[email protected]<h4>Gauner-Abbuchungen<br />
</h4>
<h1>So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen</h1>
<h4>Bankverbindung und Privatadresse - das genügt Betrügern, um per Lastschrift Geld von den Konten Ahnungsloser abzubuchen. Millionen solcher Datensätze sind auf dem Schwarzmarkt zu haben. Wie können Verbraucher sich wehren? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen.<br />
</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,595054,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 9.12.2008 </h5>
<p>
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</script>
</p>
<p>
Daten-Dealer verkaufen die Bankverbindungen von Bundesbürgern an Kriminelle - 21 Millionen Datensätze samt Kontonummer, Inhabername und Adresse sollen derzeit auf dem Schwarzmarkt zu haben sein. Die beliebteste Masche zum Missbrauch solcher Daten sind unberechtigte Lastschriften. Die Betrüger buchen einfach wahllos Beträge von den Konten aus ihrem Datenbestand ab.
</p>
<p>
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</script>
</p>
<p>
<b>
Was können Betrugsopfer tun? Können neue Verfahren helfen? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zu Lastschrift-Betrug.
</b>
</p>
<p>
<b>
Kann ich unberechtigte Abbuchungen verhindern?
</b>
</p>
<p>
Das ist mit absoluter Sicherheit kaum möglich. Denn es ist in
Deutschland heute recht einfach, eine Lastschrift einziehen zu lassen -
auch eine unberechtigte. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim
Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) erklärt: "In Deutschland
können Verbraucher so etwas ja sogar am Telefon erlauben. Da gibt es
keine Form - es genügt dem Einziehenden, Kontonummer und Adresse zu
haben."
</p>
<p>
Deshalb ist es faktisch unmöglich, unerlaubte Abbuchungen
auszuschließen. Absoluten Schutz hätte nur, wer seine Rechnungen bei
Internet- und Telefonfirmen, Stromanbietern, Versandhäusern nie per
Lastschrift zahlt, wer nie bei Ebay einkauft und dem Verkäufer den
Betrag überweist. Sprich: Absolut sicher ist nur, wer seine
Bankverbindung für sich behält, nie weitergibt, mit Adresse und
Bankverbindung in keiner Datenbank gespeichert ist.
</p>
<p>
<b>Was kann ich nachträglich gegen Betrügerabbuchungen tun?</b>
</p>
<p>
Wer seine Bankauszüge regelmäßig prüft, kann sich bei den meisten
Lastschriften sehr gut gegen unberechtigte Forderungen wehren -
Kontobesitzer widersprechen dem Einzug einfach und lassen das Geld
zurückbuchen. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), bestätigt hier eine in der
Praxis meist recht kulante Praxis der Banken: "Bei einer
Einzugsermächtigung könnten Verbraucher anders als beim
Abbuchungsverfahren bis zu sechs Wochen nach Rechnungsschluss
problemlos der Lastschrift widersprechen. Das Geld wird dann sofort
zurückgebucht."
</p>
<p>
Das gilt übrigens nicht nur für krasse Fälle, wenn völlig unbekannte
Firmen abbuchen. Verbraucherschützer Pauli erklärt: "Man kann auch
einer solchen Lastschrift widersprechen, wenn zum Beispiel ein Händler
nach Bezahlung gar keine oder falsche Ware liefert." Aber das sollten
sich Kunden gut überlegen. Pauli: "Man sollte aber einen guten Grund
haben, weil einem sonst vom Anbieter die Rücklastschriftgebühren
berechnet werden könnten."
</p>
<p>
<b>Kann ich einer Abbuchung auch später noch widersprechen?</b>
</p>
<p>
Unberechtigt eingezogenen Lastschriften können Kontoinhaber in einer recht lange bemessenen Frist widersprechen. Die Berliner Verbraucherzentrale rät aber dringend dazu, das binnen sechs Wochen nach Abbuchung zu tun. In dieser Frist könnten laut den Verbraucherschützern Lastschriften "ohne weiteres zurückgegeben werden. Das kostet nichts und muss auch nicht begründet werden".
</p>
<p>
Ein späterer Widerruf sei hingegen meist problematisch. In den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken steht zwar, dass
Lastschriften mit Einzugsermächtigung bis zu sechs Wochen nach Erhalt
des Rechnungsabschlusses, also zum Ende eines Quartals storniert werden
können. Doch, so warnt die Berliner Verbraucherzentrale, hat sich der
Kontoinhaber bei der "Rückgabe unnötig viel Zeit gelassen, muss er mit
Schadensersatzforderungen der Bank rechnen. Denn falsche Lastschriften
müssen nach den AGB der Banken unverzüglich reklamiert werden, damit
diese nicht selbst darauf sitzenbleiben."
</p>
<p>
Bei ungenehmigten, betrügerischen Lastschriften gilt diese Rückbuchungsfrist nicht. Verbraucherschützer Frank-Christian Pauli erklärt: "Fehlt die Einzugsermächtigung, haben wir es technisch gar nicht mehr mit einer Lastschrift zu tun und unberechtigte Buchungen kann man auch später zurückweisen, beziehungsweise gelten die formal einfach nicht. Banken können sich derartige unberechtigte Buchungen ebenfalls nach ihren eigenen Verträgen bei der Bank, die den Lastschrifteinzug entgegengenommen hat, über die Frist hinaus zurückholen. Damit man aber nicht Gefahr läuft, mit einem Schadenersatzanspruch konfrontiert zu werden, weil den Banken das Geld ja auch verloren geht, wenn es dann ausbezahlt wurde und man selbst viel früher auf die falsche Buchung hätte hinweisen können, sollte niemand so eine Meldung auf die lange Bank schieben."
</p>
<p>
Der dringende Rat der Verbraucherschützer ist also, mindestens alle
zehn Tage alle Kontobewegungen zu prüfen und unberechtigte
Lastschriften sofort, nicht später als sechs Wochen nach Abbuchung zu
widerrufen.
</p>
<p>
<b>Gibt es Lastschriften, denen man nicht widersprechen kann?</b>
</p>
<p>
Ja. Deshalb sollten Verbraucher beim Stichwort "Abbuchungsverfahren"
sehr vorsichtig sein. Diese besondere Art der Lastschrift unterscheidet
sich von dem gängigeren Verfahren der Einzugsermächtigung in einem
wesentlichen Punkt: Man kann solche Buchung nicht bei seiner Bank
stornieren.
</p>
<p>
Denn beim Abbuchungsverfahren gibt der Kontoinhaber seiner Bank eine
schriftliche Erklärung, dass eine bestimmte Firma von seinem Konto
abbuchen darf. Eigentlich ist diese besondere Form der Lastschrift nur
im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen üblich. Die <a href="http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ122873117431720/link438251A" target="_blank" title="Verbraucherzentrale Sachsen warnt vorm Abbuchungsverfahren">Verbraucherzentrale Sachsen warnt</a>
aber, dass einige "windige Anbieter im Bereich der Partnervermittlung"
von ihren Kunden solche Lastschriften im Abbuchungsverfahren verlangen.
</p>
<p>
Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, rät
Kunden von dieser Zahlungsform in einer Mitteilung der
Verbraucherschützer dringend ab: "Einzelne Institute sind dafür
bekannt, einmal eingenommenes Geld, auch wenn es ihnen nicht zusteht,
nur ungern wieder herauszugeben."
</p>
<p>
<b>Wird die Lastschrift reformiert? </b>
</p>
<p>
Unabhängig von den aktuellen Problemen hat die EU schon längst ein
neues europäisches Lastschriftverfahren auf den Weg gebracht. Die
Mitgliedstaaten müssen es nach eigenem Recht bis zum November 2009
einführen. Dieses sogenannte Sepa-Lastschriftverfahren halten
Verbraucherschützer vom Ansatz her für sicherer als das deutsche
System. Frank-Christian Pauli vom VZBV urteilt: "Wie viel Sicherheit
die Sepa-Lastschrift tatsächlich bringt, werden wir frühestens 2010
sehen. Aber nach heutigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass der
Lastschriftmissbrauch dadurch erheblich zurückgehen wird."
</p>
<p>
Bei der Sepa-Lastschrift ist weit strenger vorgegeben, wie die
Erlaubnis, eine Kontoabbuchung auslösen zu dürfen, auszusehen hat.
Verbraucherschützer Pauli: "Telefonisch geht das dann - anders als das
zum Teil heute praktiziert wird - gar nicht mehr." Diese
Einzugsermächtigung muss beim Sepa-Verfahren registriert und als
Datensatz mit der Buchung mitgeleitet werden.
</p>
<p>
Außerdem bekommt beim Sepa-Lastschriftverfahren jeder Abbucher
eine europaweit gültige eindeutige Identifikationsnummer. Der Vorteil
dabei laut Verbraucherschützer Pauli: "Wir gehen davon aus, dass Banken
anhand dieser Nummern prüfen werden, bei welchen Abbuchern es
überdurchschnittlich viele Widersprüche gibt. Es liegt ja auch im
wirtschaftlichen Interesse der Banken, etwas gegen fehlerhafte und vor
allem auch betrügerische Abbuchungen zu tun."
</p>
<p>
<b>Stirbt 2009 die deutsche Lastschrift?</b>
</p>
<p>
Nein. Das alte deutsche Lastschriftverfahren wird parallel zu der
neuen Sepa-Lastschrift weiterlaufen - zumindest was die laufenden
Verträge angeht. Verbraucher sollten also von November 2009 an darauf
achten, welches Lastschriftverfahren ihre Vertragspartner nutzen.
</p>
<p>
Wahrscheinlich wird man aber sehr bald nach Einführung neue
Lastschriften nur noch nach dem Sepa-Standard abwickeln können. Denn
die Banken dürften rein wirtschaftlich kaum ein Interesse daran haben,
das alte Verfahren länger als unbedingt nötig anzubieten. Bankenexperte
Pauli vom VZBV: "Wir gehen davon aus, dass viele Banken dann vom
kommenden November an dazu übergehen, bei neuen Verträgen in der Regel
nur noch Sepa-Lastschriften zu akzeptieren. Damit wird sich das Risiko
betrügerischer Lastschriften reduzieren lassen. Unberechtigte
Lastschriften und die daraus resultierenden Forderungen schaden Banken
selbst."
</p>
<p>
<b>
Bringt die Sepa-Lastschrift absolute Sicherheit?</b>
</p>
<p>
Nein. Sie erschwert wahrscheinlich eine konkrete missbräuchliche
Anwendung von Bank- und Adressdaten. Die heute verfügbaren Daten können
intelligente Kriminelle mit Sicherheit aber auch auf anderem Weg
nutzen, um Geld abzugreifen. Verbraucherschützer Pauli: "Gefährlich
wird es zum Beispiel, wenn Täter die Daten sammeln, um sich
Scheinidentitäten von echten Verbrauchern zuzulegen, um krumme
Geschäfte unter fremdem Namen zu machen."
</p>
<p>
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht deshalb angesichts der
heute schon immensen Datenbanken mit persönlichen Informationen als Weg
zu mehr Datensicherheit nur "strengere Datenschutzauflagen mit scharfen
Sanktionen in Unternehmen und mehr Datensparsamkeit."
</p>
<p>
Pauli: "Verbraucher müssen auch darauf achten und überlegen, wem
sie welche Daten wirklich weitergeben wollen. Das gilt übrigens auch
für Unterlagen, die man wegwirft."
</p>
<p>
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</p>
<h4>Gauner-Abbuchungen<br />
</h4>
<h1>So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen</h1>
<h4>Bankverbindung und Privatadresse - das genügt Betrügern, um per Lastschrift Geld von den Konten Ahnungsloser abzubuchen. Millionen solcher Datensätze sind auf dem Schwarzmarkt zu haben. Wie können Verbraucher sich wehren? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen.<br />
</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,595054,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 9.12.2008 </h5>
<p>
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</p>
<p>
Daten-Dealer verkaufen die Bankverbindungen von Bundesbürgern an Kriminelle - 21 Millionen Datensätze samt Kontonummer, Inhabername und Adresse sollen derzeit auf dem Schwarzmarkt zu haben sein. Die beliebteste Masche zum Missbrauch solcher Daten sind unberechtigte Lastschriften. Die Betrüger buchen einfach wahllos Beträge von den Konten aus ihrem Datenbestand ab.
</p>
<p>
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</script>
</p>
<p>
<b>
Was können Betrugsopfer tun? Können neue Verfahren helfen? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zu Lastschrift-Betrug.
</b>
</p>
<p>
<b>
Kann ich unberechtigte Abbuchungen verhindern?
</b>
</p>
<p>
Das ist mit absoluter Sicherheit kaum möglich. Denn es ist in
Deutschland heute recht einfach, eine Lastschrift einziehen zu lassen -
auch eine unberechtigte. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim
Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) erklärt: "In Deutschland
können Verbraucher so etwas ja sogar am Telefon erlauben. Da gibt es
keine Form - es genügt dem Einziehenden, Kontonummer und Adresse zu
haben."
</p>
<p>
Deshalb ist es faktisch unmöglich, unerlaubte Abbuchungen
auszuschließen. Absoluten Schutz hätte nur, wer seine Rechnungen bei
Internet- und Telefonfirmen, Stromanbietern, Versandhäusern nie per
Lastschrift zahlt, wer nie bei Ebay einkauft und dem Verkäufer den
Betrag überweist. Sprich: Absolut sicher ist nur, wer seine
Bankverbindung für sich behält, nie weitergibt, mit Adresse und
Bankverbindung in keiner Datenbank gespeichert ist.
</p>
<p>
<b>Was kann ich nachträglich gegen Betrügerabbuchungen tun?</b>
</p>
<p>
Wer seine Bankauszüge regelmäßig prüft, kann sich bei den meisten
Lastschriften sehr gut gegen unberechtigte Forderungen wehren -
Kontobesitzer widersprechen dem Einzug einfach und lassen das Geld
zurückbuchen. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), bestätigt hier eine in der
Praxis meist recht kulante Praxis der Banken: "Bei einer
Einzugsermächtigung könnten Verbraucher anders als beim
Abbuchungsverfahren bis zu sechs Wochen nach Rechnungsschluss
problemlos der Lastschrift widersprechen. Das Geld wird dann sofort
zurückgebucht."
</p>
<p>
Das gilt übrigens nicht nur für krasse Fälle, wenn völlig unbekannte
Firmen abbuchen. Verbraucherschützer Pauli erklärt: "Man kann auch
einer solchen Lastschrift widersprechen, wenn zum Beispiel ein Händler
nach Bezahlung gar keine oder falsche Ware liefert." Aber das sollten
sich Kunden gut überlegen. Pauli: "Man sollte aber einen guten Grund
haben, weil einem sonst vom Anbieter die Rücklastschriftgebühren
berechnet werden könnten."
</p>
<p>
<b>Kann ich einer Abbuchung auch später noch widersprechen?</b>
</p>
<p>
Unberechtigt eingezogenen Lastschriften können Kontoinhaber in einer recht lange bemessenen Frist widersprechen. Die Berliner Verbraucherzentrale rät aber dringend dazu, das binnen sechs Wochen nach Abbuchung zu tun. In dieser Frist könnten laut den Verbraucherschützern Lastschriften "ohne weiteres zurückgegeben werden. Das kostet nichts und muss auch nicht begründet werden".
</p>
<p>
Ein späterer Widerruf sei hingegen meist problematisch. In den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken steht zwar, dass
Lastschriften mit Einzugsermächtigung bis zu sechs Wochen nach Erhalt
des Rechnungsabschlusses, also zum Ende eines Quartals storniert werden
können. Doch, so warnt die Berliner Verbraucherzentrale, hat sich der
Kontoinhaber bei der "Rückgabe unnötig viel Zeit gelassen, muss er mit
Schadensersatzforderungen der Bank rechnen. Denn falsche Lastschriften
müssen nach den AGB der Banken unverzüglich reklamiert werden, damit
diese nicht selbst darauf sitzenbleiben."
</p>
<p>
Bei ungenehmigten, betrügerischen Lastschriften gilt diese Rückbuchungsfrist nicht. Verbraucherschützer Frank-Christian Pauli erklärt: "Fehlt die Einzugsermächtigung, haben wir es technisch gar nicht mehr mit einer Lastschrift zu tun und unberechtigte Buchungen kann man auch später zurückweisen, beziehungsweise gelten die formal einfach nicht. Banken können sich derartige unberechtigte Buchungen ebenfalls nach ihren eigenen Verträgen bei der Bank, die den Lastschrifteinzug entgegengenommen hat, über die Frist hinaus zurückholen. Damit man aber nicht Gefahr läuft, mit einem Schadenersatzanspruch konfrontiert zu werden, weil den Banken das Geld ja auch verloren geht, wenn es dann ausbezahlt wurde und man selbst viel früher auf die falsche Buchung hätte hinweisen können, sollte niemand so eine Meldung auf die lange Bank schieben."
</p>
<p>
Der dringende Rat der Verbraucherschützer ist also, mindestens alle
zehn Tage alle Kontobewegungen zu prüfen und unberechtigte
Lastschriften sofort, nicht später als sechs Wochen nach Abbuchung zu
widerrufen.
</p>
<p>
<b>Gibt es Lastschriften, denen man nicht widersprechen kann?</b>
</p>
<p>
Ja. Deshalb sollten Verbraucher beim Stichwort "Abbuchungsverfahren"
sehr vorsichtig sein. Diese besondere Art der Lastschrift unterscheidet
sich von dem gängigeren Verfahren der Einzugsermächtigung in einem
wesentlichen Punkt: Man kann solche Buchung nicht bei seiner Bank
stornieren.
</p>
<p>
Denn beim Abbuchungsverfahren gibt der Kontoinhaber seiner Bank eine
schriftliche Erklärung, dass eine bestimmte Firma von seinem Konto
abbuchen darf. Eigentlich ist diese besondere Form der Lastschrift nur
im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen üblich. Die <a href="http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ122873117431720/link438251A" target="_blank" title="Verbraucherzentrale Sachsen warnt vorm Abbuchungsverfahren">Verbraucherzentrale Sachsen warnt</a>
aber, dass einige "windige Anbieter im Bereich der Partnervermittlung"
von ihren Kunden solche Lastschriften im Abbuchungsverfahren verlangen.
</p>
<p>
Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, rät
Kunden von dieser Zahlungsform in einer Mitteilung der
Verbraucherschützer dringend ab: "Einzelne Institute sind dafür
bekannt, einmal eingenommenes Geld, auch wenn es ihnen nicht zusteht,
nur ungern wieder herauszugeben."
</p>
<p>
<b>Wird die Lastschrift reformiert? </b>
</p>
<p>
Unabhängig von den aktuellen Problemen hat die EU schon längst ein
neues europäisches Lastschriftverfahren auf den Weg gebracht. Die
Mitgliedstaaten müssen es nach eigenem Recht bis zum November 2009
einführen. Dieses sogenannte Sepa-Lastschriftverfahren halten
Verbraucherschützer vom Ansatz her für sicherer als das deutsche
System. Frank-Christian Pauli vom VZBV urteilt: "Wie viel Sicherheit
die Sepa-Lastschrift tatsächlich bringt, werden wir frühestens 2010
sehen. Aber nach heutigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass der
Lastschriftmissbrauch dadurch erheblich zurückgehen wird."
</p>
<p>
Bei der Sepa-Lastschrift ist weit strenger vorgegeben, wie die
Erlaubnis, eine Kontoabbuchung auslösen zu dürfen, auszusehen hat.
Verbraucherschützer Pauli: "Telefonisch geht das dann - anders als das
zum Teil heute praktiziert wird - gar nicht mehr." Diese
Einzugsermächtigung muss beim Sepa-Verfahren registriert und als
Datensatz mit der Buchung mitgeleitet werden.
</p>
<p>
Außerdem bekommt beim Sepa-Lastschriftverfahren jeder Abbucher
eine europaweit gültige eindeutige Identifikationsnummer. Der Vorteil
dabei laut Verbraucherschützer Pauli: "Wir gehen davon aus, dass Banken
anhand dieser Nummern prüfen werden, bei welchen Abbuchern es
überdurchschnittlich viele Widersprüche gibt. Es liegt ja auch im
wirtschaftlichen Interesse der Banken, etwas gegen fehlerhafte und vor
allem auch betrügerische Abbuchungen zu tun."
</p>
<p>
<b>Stirbt 2009 die deutsche Lastschrift?</b>
</p>
<p>
Nein. Das alte deutsche Lastschriftverfahren wird parallel zu der
neuen Sepa-Lastschrift weiterlaufen - zumindest was die laufenden
Verträge angeht. Verbraucher sollten also von November 2009 an darauf
achten, welches Lastschriftverfahren ihre Vertragspartner nutzen.
</p>
<p>
Wahrscheinlich wird man aber sehr bald nach Einführung neue
Lastschriften nur noch nach dem Sepa-Standard abwickeln können. Denn
die Banken dürften rein wirtschaftlich kaum ein Interesse daran haben,
das alte Verfahren länger als unbedingt nötig anzubieten. Bankenexperte
Pauli vom VZBV: "Wir gehen davon aus, dass viele Banken dann vom
kommenden November an dazu übergehen, bei neuen Verträgen in der Regel
nur noch Sepa-Lastschriften zu akzeptieren. Damit wird sich das Risiko
betrügerischer Lastschriften reduzieren lassen. Unberechtigte
Lastschriften und die daraus resultierenden Forderungen schaden Banken
selbst."
</p>
<p>
<b>
Bringt die Sepa-Lastschrift absolute Sicherheit?</b>
</p>
<p>
Nein. Sie erschwert wahrscheinlich eine konkrete missbräuchliche
Anwendung von Bank- und Adressdaten. Die heute verfügbaren Daten können
intelligente Kriminelle mit Sicherheit aber auch auf anderem Weg
nutzen, um Geld abzugreifen. Verbraucherschützer Pauli: "Gefährlich
wird es zum Beispiel, wenn Täter die Daten sammeln, um sich
Scheinidentitäten von echten Verbrauchern zuzulegen, um krumme
Geschäfte unter fremdem Namen zu machen."
</p>
<p>
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht deshalb angesichts der
heute schon immensen Datenbanken mit persönlichen Informationen als Weg
zu mehr Datensicherheit nur "strengere Datenschutzauflagen mit scharfen
Sanktionen in Unternehmen und mehr Datensparsamkeit."
</p>
<p>
Pauli: "Verbraucher müssen auch darauf achten und überlegen, wem
sie welche Daten wirklich weitergeben wollen. Das gilt übrigens auch
für Unterlagen, die man wegwirft."
</p>
<p>
<script type="text/javascript">
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</p>
Gebrauchte Markenkleidung: Ebay-Verkäufer von Abmahnwelle überrumpelt (Spiegel Online, 2.9.2008)2008-09-19T20:21:36Z2008-09-19T20:21:36Zhttp://www.klischka.de/joomla/artikel/service/689-gebrauchte-markenkleidung-ebay-verker-von-abmahnwelle-rumpelt-spiegel-online-292008Administrator[email protected]<h4>Gebrauchte Markenkleidung<br />
</h4>
<h1>Ebay-Verkäufer von Abmahnwelle überrumpelt</h1>
<h4>Die Versteigerung brachte 40,50 Euro, eine Kanzlei fordert nun 1370 Euro: Wer gebrauchte Kleidung von Marken wie Ed Hardy bei Ebay verkauft, riskiert saftige Abmahnungen. Die Auktionen könnten gegen das Urheberrecht verstoßen - viele arglose Privatverkäufer bekamen schon Mahnpost vom Anwalt. <br />
</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,575198,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 2.9.2008 </h5>
<p>
{jumi [/images/jumisk/sharethis.php]}
</p>
<p>
Ein denkbar schlechtes Geschäft: Für gut 80 Euro ersteigert Sarah
Ertl aus einem Dorf bei Stuttgart im April eine Jacke mit Motiven des
Tattoo-Künstlers Don Ed Hardy. Im August versteigert Ertl die Jacke
wieder - Begründung in der Ebay-Beschreibung: "Finde, dass sie sehr
klein ausfällt". 40,50 Euro ist das Höchstgebot.
</p>
<p>
{jumi [/images/jumisk/google420.php]}
</p>
<p>
Ein
paar Tage später bekommt Ertl Post von der Frankfurter Anwaltskanzlei
Winterstein. Sie habe mit der Auktion das Urheberrecht verletzt, solle
binnen einer Woche eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die
Kosten der Abmahnung von 1379,80 Euro erstatten.
</p>
<p>
Die Kanzlei Winterstein handelt laut der SPIEGEL ONLINE
vorliegenden Abmahnung im Auftrag der Stuttgarter Firma K&K
Logistics. Die hat eine exklusive Lizenz für Werke des Modelabels Ed
Hardy und exklusive Nutzungsrechte für der Marke zugehörige Werke
(Logos, Illustrationen und Motive) in Deutschland und Österreich. <a href="http://www.donedhardy.com/distribution.html" target="_blank" title="Ed Hardy International gibt die Firma auf der eigenen Seite">Ed Hardy International gibt die Firma auf der eigenen Seite</a> als exklusiven Lizenznehmer an.
</p>
<p>
Aus dieser Lizenz leitet die Kanzlei Winterstein in der Abmahnung sehr weit reichende Ansprüche ab:
</p>
<blockquote style="margin-right: 0px">
Es wurden auf den "zum
Verkauf angebotenen Waren die geschützten Werke angebracht, ohne die
erforderliche Zustimmung unseres Auftraggebers einzuholen. Mithin
handelt es sich bei diesen Waren um Fälschungen."
</blockquote>
<p>
Wird also auch abgemahnt, wer zum Beispiel eine Ed-Hardy-Kappe in
Deutschland verkauft, die er in Los Angeles in einem offiziellen
Ed-Hardy-Shop erstanden hat? Weil die Stuttgarter K&K Logistics das
nicht erlaubt? Fragen von SPIEGEL ONLINE zu den Abmahnungen hat die
Kanzlei Winterberg nicht beantwortet.
</p>
<p>
Dafür aber deren Auftraggeber: Clemens Kappler, Geschäfsführer der
K&K Logistics erklärt SPIEGEL ONLINE, man habe die Kanzlei
Winterstein beauftragt, um gegen Fälschungen von Ed-Hardy-Produkten bei
Ebay vorzugehen. Kappler: "Die Marke ist sehr beliebt, auch bei
Fälschern."
</p>
<p>
Kappler geht auf Basis der Beobachtungen seiner Mitarbeiter von
einem Fälschungsanteil von bis zu 90 Prozent bei den Ebay-Angeboten
aus. Man könne viele Kleidungsstücke entdecken, die es so in keiner
Ed-Hardy-Kollektion gäbe. Kappler: "Wir müssen dagegen vorgehen. Die
Marke ist unser Kapital, wir müssen unsere Firma, die Mitarbeiter, die
Einzelhändler, die Kunden schützen. Wenn wir nichts gegen Fälschungen
tun, sind wir schnell weg vom Fenster."
</p>
<p>
<b>Hilferufe im Ebay-Forum</b>
</p>
<p>
Ein Blick in entsprechende Ebay-Foren zeigt, dass offenbar viele
eBay-Mitglieder betroffen sind, auch solche, die nur wenige Artikel
verkaufen. Auf Ebay-Fragen spezialisierte Anwälte berichten von vielen
aktuellen Fällen. So vertritt der Hamburger Anwalt Jörg Dittrich
mehrere Mandanten, die von der Kanzlei Winterstein wegen Auktionen mit
Kleidung der Marken Ed Hardy und Abercrombie & Fitch abgemahnt
wurden. Auch die Anwältin Verena Eckert von der Münchner
IT-Recht-Kanzlei berichtet von aktuellen Fällen, in denen sie
Abgemahnte vertritt. (Wie die Anwälte die Rechtslage einschätzen, lesen
Sie im Kasten unten)
</p>
<p>
In den Ebay-Foren häufen sich in den vergangen Wochen Hilferufe wie diese:
</p>
<ul style="margin-top: 0cm">
<li class="MsoNormal">"Bin auch betroffen, hatte keine Ahnung,
dass man eine Lizenz braucht, hab ein Shirt geschenkt bekommen, das ich
dann eingestellt hab." ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&start=600&numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 1 im Ebay-Forum ">Ebay-Forum</a>) </li>
<li class="MsoNormal">"Ich habe ebenfalls eine Abmahnung
erhalten und soll nun ca. 1350 Euro zahlen. Habe mir in einem
amerikanischen Onlineshop 2 Shirts von Ed Hardy gekauft. Eins für mich
in Größe M und eins für meinen Mann in Größe XL. Was ich leider nicht
erkannt habe, war, dass es sich um Full Strass Shirts handelte. Nicht
mein Ding und für meinen Mann selbstverständlich auch nicht. Habe sie
dann auf Ebay verkauft und für eins dann diese Abmahnung erhalten." ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&start=540&numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 3 im Ebay-Forum">Ebay-Forum</a>) </li>
<li class="MsoNormal">"Habe auch einen netten Brief von einer
Anwaltskanzlei, die den Lizenznehmer vertritt, bekommen. Ich habe 2
gebrauchte Ed Hardy Shirts, die ich bei Ed Hardy online gekauft bzw.
auch direkt in L.A. im Ed Hardy Store." ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&start=540&numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 3 im Ebay-Forum">Ebay-Forum</a>) </li>
</ul>
<p>
K&K-Geschäfsführer Kappler versichert, dass seine Firma alles
daran setzt, nur Verkäufer von Fälschungen abzumahnen: "Ich habe
Mitarbeiter, die jede Ed-Hardy-Auktion prüfen. Hier wird nicht
automatisch abgemahnt, wir gucken genau, was da verkauft wird." Wer als
Privatperson gebrauchte Originalware verkauft, habe nichts zu
befürchten: "Solche Fälle verfolgen wir nicht. Privatpersonen haben das
gute Recht, ihre gebrauchte Orignalware zu verkaufen. Wenn da doch ein
Fehler passiert, genügt ein Anruf bei uns. Wenn der Kunde belegen kann,
dass er privat gebrauchte Originale verkauft hat, ist die Sache aus der
Welt."
</p>
<p>
Etwas anderes sei es aber, wenn Privatpersonen Ed-Hardy-Fälschungen
weiterverkaufen. Kappler: "Die Menschen sollten wissen, dass es ein
echtes, neues Ed-Hardy-Shirt nicht für 25 Euro bei Ebay oder im
Türkeiurlaub zu kaufen gibt. Wer so etwas weiterverkauft, muss
bedenken, dass es sich wahrscheinlich um Fälschungen handelt." In
solchen Fällen habe er auch keine Bedenken, gegen Privatpersonen
vorzugehen, sagt Kappler: "Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer
Fälschungen weiterverkauft, auch im kleinen Stil, bricht das Gesetz."
</p>
<p>
Und dagegen gehe man vor.
</p>
<p>
Die Erfahrungsberichte aus dem Ebay-Forum decken sich auch nicht mit
einer Selbstdarstellung der Kanzlei Winterstein, die im Web abrufbar
ist. In dem PDF-Newsletter der Kanzlei "Insight" vom Juli 2007 ( <a href="http://www.dr-winterstein.de/files/newsletter_insight_04_july_2007.pdf" target="_blank" title="Newsletter der Kanzlei Winterstein als PDF-Dokument">PDF-Dokument</a>),
das auf der Homepage noch abrufbar ist, wirbt die Kanzlei in einem
Artikel so: "Mit 'AuctionControl' kann die Kanzlei genau ermitteln, wer
gewerblich im Netz tätig ist."
</p>
<p>
<b>Kontroll-Software scannt Ebay-Angebot</b>
</p>
<p>
Gemeint ist eine Software, die das Ebay-Angebot permanent nach
bestimmten Kriterien scannt. Außerdem argumentiert die Eigenwerbung der
Anwälte so:
</p>
<blockquote style="margin-right: 0px">
"Mit einem Preisfilter kann
die Software eine Liste aller Händler ermitteln, die bestimmte Artikel
unter dem Verkaufspreis anbieten, den die Hersteller empfehlen. 'In
solchen Fällen können wir davon ausgehen, dass es sich um Plagiate
handelt', meint RA Guhl."
</blockquote>
<p>
Damit steht ein Wort gegen das andere. Die Abgemahnten behaupten,
nur echte Gebrauchtware versteigert zu haben, die Abmahner, dass sie so
etwas nicht abmahnen würden. Alles nur ein Missverständnis?
</p>
<p>
Möglich. Die Kanzlei Winterstein ist in der Vergangenheit schon mit
ähnlichen Ebay-Abmahnwellen aufgefallen. Im Oktober 2006 berichtete der
SPIEGEL über ein Abmahnflut der US-Modefirma "Abercrombie & Fitch"
gegen deutsche Verbraucher.
</p>
<p>
Im
<a href="http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/72/98/dokument.html?" target="_self" title="SPIEGEL-Artikel über Abmahnwelle der Kanzlei Winterstein 2006">Gespräch mit dem SPIEGEL</a>
sagte Anwalt Thomas Stein der Kanzlei Winterstein und Ruhrmann damals
in fröhlicher Offenheit: "Markenartikler suchen zähnefletschende
Anwälte wie uns." Das sei "ein durchaus lukratives Mandat". Von SPIEGEL
ONLINE schriftlich gestellte Fragen zu den aktuellen Abmahnungen
beantwortete die Kanzlei nicht.
</p>
<p>
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<!--
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</p>
<table style="background-color: #c0c0c0" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<h4 class="spBoxHeadline">ABMAHNUNGEN: WAS EBAY-NUTZER BEI MARKENKLEIDUNG BEACHTEN MÜSSEN</h4>
<p>
<b>Müssen auch Käufer Abmahnungen fürchten?<br />
</b>In der Regel nicht. Wer als Privatmensch einkauft, greife "weder in
Marken- noch Urheberrechte ein", erläutert Anwalt Jörg Dittrich. Aber:
"Problematisch wird es allerdings dann, wenn der gefälschte Artikel
später weiterveräußert werden soll." Bei Einzelfällen könnten Gerichte
bei Käufern von Fälschungen durchaus einen Unterlassungsanspruch
erkennen. Anwältin Verena Eckert beschreibt, in welchen Einzelfällen so
etwas denkbar ist: "Dies setzt voraus, dass der Kauf im Rahmen des
geschäftlichen Verkehrs stattfindet und der Käufer entweder die Absicht
hat, die Waren weiterzuverkaufen oder diese aus dem Ausland einführt."
</p>
<p>
<b>Verletzen private Verkäufer Rechte, wenn sie gefälschte Produkte im Glauben an deren Echtheit verkaufen?<br />
</b>Es ist egal, wie sehr man an die Echtheit glaubt. Wenn der Artikel
nicht echt ist, zählt die Überzeugung und auch die möglicherweise guten
Gründe dafür nicht. Anwalt Jörg Dittrich: "Gerade die
Unterlassungsansprüche der Rechteinhaber sind stets
verschuldensunabhängig - es spielt insoweit keine Rolle, ob dem
Anbieter bekannt war, dass es sich um ein Plagiat handelt oder ob er
dies hätte erkennen können oder müssen." Bei Abmahnungen in Sachen
Ed-Hardy-Artikel ist es hier auch nebensächlich, ob die Verkäufer
privat oder geschäftlich handeln. Warum, erklärt Anwalt Dittrich so:
"Dabei spielt vor allem der Umstand eine Rolle, dass die auf den
Ed-Hardy-Artikeln aufgebrachten Grafiken und Applikationen oftmals
urheberrechtlichen Schutz genießen. Ist das der Fall, werden durch die
Veräußerung eines gefälschten Ed-Hardy-Artikels die Rechteinhaber schon
dann beeinträchtigt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgt.
Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im
Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob ein 'Handeln im geschäftlichen
Verkehr' vorliegt."
</p>
<p>
<b>Ist es überhaupt ratsam, Markenartikel auf Ebay zu kaufen und weiterzuverkaufen?<br />
</b>Anwalt Jörg Dittrich schätzt das Risiko, "über Ebay ein Plagiat zu
erwerben, nicht erheblich größer als anderenorts" ein. Grundregeln:
"Wie auch sonst sollte man darauf achten, ob es sich um einen seriösen
Anbieter handelt und ob dieser die Originalität auch tatsächlich
zusichert. Erleidet man dann trotzdem Schiffbruch, sollte man das in
keinem Fall hinnehmen und den Vorfall neben Ebay ggf. auch den
Rechteinhabern melden." Aber natürlich hat man auch bei seriös
wirkenden Anbietern keine absolute Gewissheit. Ob man solche Artikel
selbst bei Ebay verkauft - das muss sich jeder Ebayer gut überlegen und
vor dem Einstellen prüfen, wie gut er die Echtheit dokumentieren kann,
falls eine Abmahnung kommt. Anwältin Eckert: "Ich rate jedem dringend
ab, Markenartikel, die er nicht beim nachweislich lizenzierten
Fachhandel innerhalb der Europäischen Union gekauft hat, bei Ebay zu
verkaufen." Generell rät Anwalt Dittrich, vor dem Versteigern alles zu
prüfen: "Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Original in Händen hält,
der sollte sich in jedem Fall vorab informieren und nicht alleine
darauf vertrauen, dass das Angebot gegenbenenfalls gelöscht wird, falls
dieses rechtlich problematisch ist. Denn oftmals ist es dann schon zu
spät und der Ärger mit den Rechteinhabern ist nicht mehr aufzuhalten."
</p>
<p>
<b>Kann abgemahnt werden, wer echte Ed-Hardy-Artikel versteigert?<br />
</b>Die Antwort ist nicht so einfach, wie es scheint. Einerseits gilt,
so Anwalt Jörg Dittrich, der Grundsatz: "Wenn es sich um Originalware
handelt, darf diese regelmäßig auch ohne gesonderte Zustimmung der
Rechteinhaber weiterveräußert werden. Es droht dann also keine
Abmahnung. Man spricht in dem Fall davon, dass sich die Rechte der
Hersteller bzw. Lizenznehmer bereits mit dem ersten Verkauf erschöpft
haben - den weiteren Vertrieb von Originalware können und dürfen die
Rechteinhaber nicht weiter regulieren".Eine wichtige Ausnahme, die man
unbedingt beachten muss, hebt der Jurist hervor: "Dies gilt stets nur
für solche Artikel, die durch die Rechteinhaber oder mit deren
Zustimmung im Gebiet der Europäischen Union (EU) oder eines
Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Verkehr
gebracht wurden. Solche Artikel, die gar nicht für den europäischen
Markt freigegeben sind, dürfen hier - auch wenn es sich um Originale
handelt - nicht ohne die Zustimmung der Rechteinhaber vertrieben
werden."
</p>
<p>
<b>Welchen Unterschied macht es für Abgemahnte, ob ihre Auktion als Privatgeschäft oder geschäftlich gilt?<br />
</b>Vor Gericht kann diese Einschätzung entscheiden, wie schmerzhaft
der Rechtsstreit für den Versteigerer ausgeht. Anwalt Dittrich erklärt:
"Handelt der Verkäufer im geschäftlichen Verkehr, so droht beim Verkauf
von gefälschten Artikeln die Verletzung gewerblicher Schutzrechte - so
insbesondere von Markenrechten. Beim Verkauf privater Habe greifen die
Bestimmungen des Markengesetzes (MarkenG) nicht ein." Aber hier sind
gerade die Produkte von Ed Hardy ein besonderer Fall: Wenn die Motive
auf Artikeln beispielsweise Grafiken beinhalten, die so künstlerisch
ausgestaltet sind, dass sie vom Urhebergesetz geschützt sind, können
auch Privatleute wegen einer Verletzung von Urheberrechten belangt
werden. Denn, so Anwalt Dittrich: "Anders als beispielsweise bei
Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob
ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt."
</p>
<p>
<b>Wie ist der Unterschied zwischen Privatgeschäft und geschäftlichem Verkehr definiert?<br />
</b>Die Frage ist ein großer Unsicherheitsfaktor für alle Ebay-Händler
und Gelegenheitsverkäufer. Hier wägen die Gerichte ab - eindeutige und
immer gültige Grenzwerte gibt es nicht. Anwältin Verena Eckert: "Der
Begriff des geschäftlichen Verkehrs soll nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes weit ausgelegt werden. Die Gerichte haben daher
alle Umstände des Einzelfalles in ihre Beurteilung einfließen zu
lassen."
</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/306d2cc6c929c7594d61a74d46b402" width="1" height="1" />{jumi [/images/jumisk/google720.php]}<br />
</p>
<h4>Gebrauchte Markenkleidung<br />
</h4>
<h1>Ebay-Verkäufer von Abmahnwelle überrumpelt</h1>
<h4>Die Versteigerung brachte 40,50 Euro, eine Kanzlei fordert nun 1370 Euro: Wer gebrauchte Kleidung von Marken wie Ed Hardy bei Ebay verkauft, riskiert saftige Abmahnungen. Die Auktionen könnten gegen das Urheberrecht verstoßen - viele arglose Privatverkäufer bekamen schon Mahnpost vom Anwalt. <br />
</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,575198,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 2.9.2008 </h5>
<p>
{jumi [/images/jumisk/sharethis.php]}
</p>
<p>
Ein denkbar schlechtes Geschäft: Für gut 80 Euro ersteigert Sarah
Ertl aus einem Dorf bei Stuttgart im April eine Jacke mit Motiven des
Tattoo-Künstlers Don Ed Hardy. Im August versteigert Ertl die Jacke
wieder - Begründung in der Ebay-Beschreibung: "Finde, dass sie sehr
klein ausfällt". 40,50 Euro ist das Höchstgebot.
</p>
<p>
{jumi [/images/jumisk/google420.php]}
</p>
<p>
Ein
paar Tage später bekommt Ertl Post von der Frankfurter Anwaltskanzlei
Winterstein. Sie habe mit der Auktion das Urheberrecht verletzt, solle
binnen einer Woche eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die
Kosten der Abmahnung von 1379,80 Euro erstatten.
</p>
<p>
Die Kanzlei Winterstein handelt laut der SPIEGEL ONLINE
vorliegenden Abmahnung im Auftrag der Stuttgarter Firma K&K
Logistics. Die hat eine exklusive Lizenz für Werke des Modelabels Ed
Hardy und exklusive Nutzungsrechte für der Marke zugehörige Werke
(Logos, Illustrationen und Motive) in Deutschland und Österreich. <a href="http://www.donedhardy.com/distribution.html" target="_blank" title="Ed Hardy International gibt die Firma auf der eigenen Seite">Ed Hardy International gibt die Firma auf der eigenen Seite</a> als exklusiven Lizenznehmer an.
</p>
<p>
Aus dieser Lizenz leitet die Kanzlei Winterstein in der Abmahnung sehr weit reichende Ansprüche ab:
</p>
<blockquote style="margin-right: 0px">
Es wurden auf den "zum
Verkauf angebotenen Waren die geschützten Werke angebracht, ohne die
erforderliche Zustimmung unseres Auftraggebers einzuholen. Mithin
handelt es sich bei diesen Waren um Fälschungen."
</blockquote>
<p>
Wird also auch abgemahnt, wer zum Beispiel eine Ed-Hardy-Kappe in
Deutschland verkauft, die er in Los Angeles in einem offiziellen
Ed-Hardy-Shop erstanden hat? Weil die Stuttgarter K&K Logistics das
nicht erlaubt? Fragen von SPIEGEL ONLINE zu den Abmahnungen hat die
Kanzlei Winterberg nicht beantwortet.
</p>
<p>
Dafür aber deren Auftraggeber: Clemens Kappler, Geschäfsführer der
K&K Logistics erklärt SPIEGEL ONLINE, man habe die Kanzlei
Winterstein beauftragt, um gegen Fälschungen von Ed-Hardy-Produkten bei
Ebay vorzugehen. Kappler: "Die Marke ist sehr beliebt, auch bei
Fälschern."
</p>
<p>
Kappler geht auf Basis der Beobachtungen seiner Mitarbeiter von
einem Fälschungsanteil von bis zu 90 Prozent bei den Ebay-Angeboten
aus. Man könne viele Kleidungsstücke entdecken, die es so in keiner
Ed-Hardy-Kollektion gäbe. Kappler: "Wir müssen dagegen vorgehen. Die
Marke ist unser Kapital, wir müssen unsere Firma, die Mitarbeiter, die
Einzelhändler, die Kunden schützen. Wenn wir nichts gegen Fälschungen
tun, sind wir schnell weg vom Fenster."
</p>
<p>
<b>Hilferufe im Ebay-Forum</b>
</p>
<p>
Ein Blick in entsprechende Ebay-Foren zeigt, dass offenbar viele
eBay-Mitglieder betroffen sind, auch solche, die nur wenige Artikel
verkaufen. Auf Ebay-Fragen spezialisierte Anwälte berichten von vielen
aktuellen Fällen. So vertritt der Hamburger Anwalt Jörg Dittrich
mehrere Mandanten, die von der Kanzlei Winterstein wegen Auktionen mit
Kleidung der Marken Ed Hardy und Abercrombie & Fitch abgemahnt
wurden. Auch die Anwältin Verena Eckert von der Münchner
IT-Recht-Kanzlei berichtet von aktuellen Fällen, in denen sie
Abgemahnte vertritt. (Wie die Anwälte die Rechtslage einschätzen, lesen
Sie im Kasten unten)
</p>
<p>
In den Ebay-Foren häufen sich in den vergangen Wochen Hilferufe wie diese:
</p>
<ul style="margin-top: 0cm">
<li class="MsoNormal">"Bin auch betroffen, hatte keine Ahnung,
dass man eine Lizenz braucht, hab ein Shirt geschenkt bekommen, das ich
dann eingestellt hab." ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&start=600&numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 1 im Ebay-Forum ">Ebay-Forum</a>) </li>
<li class="MsoNormal">"Ich habe ebenfalls eine Abmahnung
erhalten und soll nun ca. 1350 Euro zahlen. Habe mir in einem
amerikanischen Onlineshop 2 Shirts von Ed Hardy gekauft. Eins für mich
in Größe M und eins für meinen Mann in Größe XL. Was ich leider nicht
erkannt habe, war, dass es sich um Full Strass Shirts handelte. Nicht
mein Ding und für meinen Mann selbstverständlich auch nicht. Habe sie
dann auf Ebay verkauft und für eins dann diese Abmahnung erhalten." ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&start=540&numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 3 im Ebay-Forum">Ebay-Forum</a>) </li>
<li class="MsoNormal">"Habe auch einen netten Brief von einer
Anwaltskanzlei, die den Lizenznehmer vertritt, bekommen. Ich habe 2
gebrauchte Ed Hardy Shirts, die ich bei Ed Hardy online gekauft bzw.
auch direkt in L.A. im Ed Hardy Store." ( <a href="http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=112221&start=540&numResults=30" target="_blank" title="Ed Hardy Fall 3 im Ebay-Forum">Ebay-Forum</a>) </li>
</ul>
<p>
K&K-Geschäfsführer Kappler versichert, dass seine Firma alles
daran setzt, nur Verkäufer von Fälschungen abzumahnen: "Ich habe
Mitarbeiter, die jede Ed-Hardy-Auktion prüfen. Hier wird nicht
automatisch abgemahnt, wir gucken genau, was da verkauft wird." Wer als
Privatperson gebrauchte Originalware verkauft, habe nichts zu
befürchten: "Solche Fälle verfolgen wir nicht. Privatpersonen haben das
gute Recht, ihre gebrauchte Orignalware zu verkaufen. Wenn da doch ein
Fehler passiert, genügt ein Anruf bei uns. Wenn der Kunde belegen kann,
dass er privat gebrauchte Originale verkauft hat, ist die Sache aus der
Welt."
</p>
<p>
Etwas anderes sei es aber, wenn Privatpersonen Ed-Hardy-Fälschungen
weiterverkaufen. Kappler: "Die Menschen sollten wissen, dass es ein
echtes, neues Ed-Hardy-Shirt nicht für 25 Euro bei Ebay oder im
Türkeiurlaub zu kaufen gibt. Wer so etwas weiterverkauft, muss
bedenken, dass es sich wahrscheinlich um Fälschungen handelt." In
solchen Fällen habe er auch keine Bedenken, gegen Privatpersonen
vorzugehen, sagt Kappler: "Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer
Fälschungen weiterverkauft, auch im kleinen Stil, bricht das Gesetz."
</p>
<p>
Und dagegen gehe man vor.
</p>
<p>
Die Erfahrungsberichte aus dem Ebay-Forum decken sich auch nicht mit
einer Selbstdarstellung der Kanzlei Winterstein, die im Web abrufbar
ist. In dem PDF-Newsletter der Kanzlei "Insight" vom Juli 2007 ( <a href="http://www.dr-winterstein.de/files/newsletter_insight_04_july_2007.pdf" target="_blank" title="Newsletter der Kanzlei Winterstein als PDF-Dokument">PDF-Dokument</a>),
das auf der Homepage noch abrufbar ist, wirbt die Kanzlei in einem
Artikel so: "Mit 'AuctionControl' kann die Kanzlei genau ermitteln, wer
gewerblich im Netz tätig ist."
</p>
<p>
<b>Kontroll-Software scannt Ebay-Angebot</b>
</p>
<p>
Gemeint ist eine Software, die das Ebay-Angebot permanent nach
bestimmten Kriterien scannt. Außerdem argumentiert die Eigenwerbung der
Anwälte so:
</p>
<blockquote style="margin-right: 0px">
"Mit einem Preisfilter kann
die Software eine Liste aller Händler ermitteln, die bestimmte Artikel
unter dem Verkaufspreis anbieten, den die Hersteller empfehlen. 'In
solchen Fällen können wir davon ausgehen, dass es sich um Plagiate
handelt', meint RA Guhl."
</blockquote>
<p>
Damit steht ein Wort gegen das andere. Die Abgemahnten behaupten,
nur echte Gebrauchtware versteigert zu haben, die Abmahner, dass sie so
etwas nicht abmahnen würden. Alles nur ein Missverständnis?
</p>
<p>
Möglich. Die Kanzlei Winterstein ist in der Vergangenheit schon mit
ähnlichen Ebay-Abmahnwellen aufgefallen. Im Oktober 2006 berichtete der
SPIEGEL über ein Abmahnflut der US-Modefirma "Abercrombie & Fitch"
gegen deutsche Verbraucher.
</p>
<p>
Im
<a href="http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/72/98/dokument.html?" target="_self" title="SPIEGEL-Artikel über Abmahnwelle der Kanzlei Winterstein 2006">Gespräch mit dem SPIEGEL</a>
sagte Anwalt Thomas Stein der Kanzlei Winterstein und Ruhrmann damals
in fröhlicher Offenheit: "Markenartikler suchen zähnefletschende
Anwälte wie uns." Das sei "ein durchaus lukratives Mandat". Von SPIEGEL
ONLINE schriftlich gestellte Fragen zu den aktuellen Abmahnungen
beantwortete die Kanzlei nicht.
</p>
<p>
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<!--
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</script>
</p>
<table style="background-color: #c0c0c0" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<h4 class="spBoxHeadline">ABMAHNUNGEN: WAS EBAY-NUTZER BEI MARKENKLEIDUNG BEACHTEN MÜSSEN</h4>
<p>
<b>Müssen auch Käufer Abmahnungen fürchten?<br />
</b>In der Regel nicht. Wer als Privatmensch einkauft, greife "weder in
Marken- noch Urheberrechte ein", erläutert Anwalt Jörg Dittrich. Aber:
"Problematisch wird es allerdings dann, wenn der gefälschte Artikel
später weiterveräußert werden soll." Bei Einzelfällen könnten Gerichte
bei Käufern von Fälschungen durchaus einen Unterlassungsanspruch
erkennen. Anwältin Verena Eckert beschreibt, in welchen Einzelfällen so
etwas denkbar ist: "Dies setzt voraus, dass der Kauf im Rahmen des
geschäftlichen Verkehrs stattfindet und der Käufer entweder die Absicht
hat, die Waren weiterzuverkaufen oder diese aus dem Ausland einführt."
</p>
<p>
<b>Verletzen private Verkäufer Rechte, wenn sie gefälschte Produkte im Glauben an deren Echtheit verkaufen?<br />
</b>Es ist egal, wie sehr man an die Echtheit glaubt. Wenn der Artikel
nicht echt ist, zählt die Überzeugung und auch die möglicherweise guten
Gründe dafür nicht. Anwalt Jörg Dittrich: "Gerade die
Unterlassungsansprüche der Rechteinhaber sind stets
verschuldensunabhängig - es spielt insoweit keine Rolle, ob dem
Anbieter bekannt war, dass es sich um ein Plagiat handelt oder ob er
dies hätte erkennen können oder müssen." Bei Abmahnungen in Sachen
Ed-Hardy-Artikel ist es hier auch nebensächlich, ob die Verkäufer
privat oder geschäftlich handeln. Warum, erklärt Anwalt Dittrich so:
"Dabei spielt vor allem der Umstand eine Rolle, dass die auf den
Ed-Hardy-Artikeln aufgebrachten Grafiken und Applikationen oftmals
urheberrechtlichen Schutz genießen. Ist das der Fall, werden durch die
Veräußerung eines gefälschten Ed-Hardy-Artikels die Rechteinhaber schon
dann beeinträchtigt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgt.
Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im
Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob ein 'Handeln im geschäftlichen
Verkehr' vorliegt."
</p>
<p>
<b>Ist es überhaupt ratsam, Markenartikel auf Ebay zu kaufen und weiterzuverkaufen?<br />
</b>Anwalt Jörg Dittrich schätzt das Risiko, "über Ebay ein Plagiat zu
erwerben, nicht erheblich größer als anderenorts" ein. Grundregeln:
"Wie auch sonst sollte man darauf achten, ob es sich um einen seriösen
Anbieter handelt und ob dieser die Originalität auch tatsächlich
zusichert. Erleidet man dann trotzdem Schiffbruch, sollte man das in
keinem Fall hinnehmen und den Vorfall neben Ebay ggf. auch den
Rechteinhabern melden." Aber natürlich hat man auch bei seriös
wirkenden Anbietern keine absolute Gewissheit. Ob man solche Artikel
selbst bei Ebay verkauft - das muss sich jeder Ebayer gut überlegen und
vor dem Einstellen prüfen, wie gut er die Echtheit dokumentieren kann,
falls eine Abmahnung kommt. Anwältin Eckert: "Ich rate jedem dringend
ab, Markenartikel, die er nicht beim nachweislich lizenzierten
Fachhandel innerhalb der Europäischen Union gekauft hat, bei Ebay zu
verkaufen." Generell rät Anwalt Dittrich, vor dem Versteigern alles zu
prüfen: "Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Original in Händen hält,
der sollte sich in jedem Fall vorab informieren und nicht alleine
darauf vertrauen, dass das Angebot gegenbenenfalls gelöscht wird, falls
dieses rechtlich problematisch ist. Denn oftmals ist es dann schon zu
spät und der Ärger mit den Rechteinhabern ist nicht mehr aufzuhalten."
</p>
<p>
<b>Kann abgemahnt werden, wer echte Ed-Hardy-Artikel versteigert?<br />
</b>Die Antwort ist nicht so einfach, wie es scheint. Einerseits gilt,
so Anwalt Jörg Dittrich, der Grundsatz: "Wenn es sich um Originalware
handelt, darf diese regelmäßig auch ohne gesonderte Zustimmung der
Rechteinhaber weiterveräußert werden. Es droht dann also keine
Abmahnung. Man spricht in dem Fall davon, dass sich die Rechte der
Hersteller bzw. Lizenznehmer bereits mit dem ersten Verkauf erschöpft
haben - den weiteren Vertrieb von Originalware können und dürfen die
Rechteinhaber nicht weiter regulieren".Eine wichtige Ausnahme, die man
unbedingt beachten muss, hebt der Jurist hervor: "Dies gilt stets nur
für solche Artikel, die durch die Rechteinhaber oder mit deren
Zustimmung im Gebiet der Europäischen Union (EU) oder eines
Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Verkehr
gebracht wurden. Solche Artikel, die gar nicht für den europäischen
Markt freigegeben sind, dürfen hier - auch wenn es sich um Originale
handelt - nicht ohne die Zustimmung der Rechteinhaber vertrieben
werden."
</p>
<p>
<b>Welchen Unterschied macht es für Abgemahnte, ob ihre Auktion als Privatgeschäft oder geschäftlich gilt?<br />
</b>Vor Gericht kann diese Einschätzung entscheiden, wie schmerzhaft
der Rechtsstreit für den Versteigerer ausgeht. Anwalt Dittrich erklärt:
"Handelt der Verkäufer im geschäftlichen Verkehr, so droht beim Verkauf
von gefälschten Artikeln die Verletzung gewerblicher Schutzrechte - so
insbesondere von Markenrechten. Beim Verkauf privater Habe greifen die
Bestimmungen des Markengesetzes (MarkenG) nicht ein." Aber hier sind
gerade die Produkte von Ed Hardy ein besonderer Fall: Wenn die Motive
auf Artikeln beispielsweise Grafiken beinhalten, die so künstlerisch
ausgestaltet sind, dass sie vom Urhebergesetz geschützt sind, können
auch Privatleute wegen einer Verletzung von Urheberrechten belangt
werden. Denn, so Anwalt Dittrich: "Anders als beispielsweise bei
Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob
ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt."
</p>
<p>
<b>Wie ist der Unterschied zwischen Privatgeschäft und geschäftlichem Verkehr definiert?<br />
</b>Die Frage ist ein großer Unsicherheitsfaktor für alle Ebay-Händler
und Gelegenheitsverkäufer. Hier wägen die Gerichte ab - eindeutige und
immer gültige Grenzwerte gibt es nicht. Anwältin Verena Eckert: "Der
Begriff des geschäftlichen Verkehrs soll nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes weit ausgelegt werden. Die Gerichte haben daher
alle Umstände des Einzelfalles in ihre Beurteilung einfließen zu
lassen."
</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/306d2cc6c929c7594d61a74d46b402" width="1" height="1" />{jumi [/images/jumisk/google720.php]}<br />
</p>
Web-Abzocke: Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können (Spiegel Online, 11.7.2008)2008-07-16T22:27:31Z2008-07-16T22:27:31Zhttp://www.klischka.de/joomla/artikel/service/666-web-abzocke-wie-sich-verbraucher-gegen-abo-fallen-wehren-kn-spiegel-online-1172008Administrator[email protected]<h4>Web-Abzocke</h4>
<h1>Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können</h1>
<h4>Routenplaner und Rezepte: Wer arglos auf manchen solcher Serviceseiten Formulare ausfüllt, bekommt fix Mahnungen über vermeintliche Abo-Gebühren. Gerichte nennen die Seitengestaltung unzulässig, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Aber noch läuft die Abzocke weiter. <br />
</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,564774,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 11.7.2008</h5>
<p>
<script src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&charset=utf-8&style=default&publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5" type="text/javascript">
</script>
</p>
<p>
Man kann es ja mal versuchen: Seit Monaten verlangt die Münchner
Anwältin Katja Günther in immer neuen Mahnungen von einem
SPIEGEL-ONLINE-Mitarbeiter die Bezahlung eines Abos. Angeblich hat der
Kollege um 15.39 Uhr am 20. Dezember vorigen Jahres von einer
IP-Adresse des Internet-Providers Freenet aus ein Abo auf der
zwielichtigen Seite Online-routenplaner.de abgeschlossen. Drei Monate
Zugang für knapp 60 Euro.
</p>
<p>
<script type="text/javascript">
<!--
google_ad_client = "pub-1577474517968008";
/* 468x60, Erstellt 26.07.08 */
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//-->
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</script>
</p>
<p>
Nur: So kann es nicht gewesen sein. Denn zu der Zeit arbeitete der
Kollege nachweislich in der Redaktion und kann die Seite gar nicht
unter der Freenet-IP-Adresse aufgerufen haben.
</p>
<p>
Inzwischen hat Anwältin Günther die Forderung kräftig aufgestockt:
Samt Verzugszinsen und Anwaltsgebühren verlangt sie nach drei Monaten
Mahnerei mehr als 100 Euro für den angeblichen "Dienstleistungsvertrag"
mit ihrer Mandantin, der Online Content Ltd.. Googelt man den
Firmennamen, wird schnell das enorme Ausmaß der anwaltlich
eingetriebenen Zahlungsforderungen dieser Firma für Web-Abos deutlich:
Ein paar tausend Treffer liefert Google, weit vorne in der
Ergebnisliste sind Seiten mit Aussagen wie:
</p>
<ul style="margin-top: 0cm">
<li class="MsoNormal">"
<a href="http://www.spam-info.de/musterbriefe-fur-online-content-ltd-every-gamecom-oder-routenplanercom/2008-02-05/" target="_blank">Bin auch in die Falle ONLINE CONTENT LTD. getappt.</a>" </li>
<li class="MsoNormal">"
<a href="http://www.gegenjustizunrecht.ru/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/301-399-Firmenliste/306-online_content.htm" target="_blank">Auf der Startseite kein Wort davon, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.</a>"</li>
<li class="MsoNormal">"
<a href="http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/49578-online-content-ltd-tiere-infos-de.html" target="_blank">Leider
bin ich auch reingefallen auf eine Abo-Falle mit meiner Anmeldung auf
der Seite tiere-infos.de vom Betreiber Online Content Ltd. mit Sitz in
Wiesbaden</a>."</li>
</ul>
<p>
SPIEGEL ONLINE hat mehr als ein Dutzend Internet-Angebote des
Anbieters gesichtet, alle sind nach demselben Muster aufgebaut: Die
Startseite wirbt für das Angebot, klickt man weiter, müssen Name,
Adresse, E-Mail-Kontakt und Geburtsdatum in ein Formular getippt
werden.
</p>
<p>
Im Kleingedruckten am Ende der Formularseite stehen Fußnoten wie
diese: "Der einmalige Preis für einen Drei-Monats-Zugang zu unserem
Routenplaner beträgt 59,95 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer."
</p>
<p>
Vier Dinge fallen bei diesen Angeboten auf:
</p>
<ul style="margin-top: 0cm">
<li class="MsoNormal">Zu den kostenpflichtigen Angeboten der
Online Content Ltd. - Routenplaner, Gedichte, Rezepte und Hausaufgaben
- gibt es im Web viele kostenlose Alternativen.</li>
<li class="MsoNormal">Die Abopreise führen die Seiten der
Online Content Ltd. in einem kleinen Fußnotentext unter dem
Anmeldeformular und versteckt in den Geschäftsbedingungen auf.</li>
<li class="MsoNormal">Anders als Online-Shops es gewöhnlich
tun, verlangen die Angebote der Online Content Ltd. keine Auswahl einer
Zahlungsart, bieten keine Zahlung per Kreditkarte, Bankeinzug oder über
einen Dienstleister wie Paypal. Die Folge: Wer das Formular flüchtig
ausfüllt, ohne die Fußnoten zu lesen, kommt kaum auf die Idee, dass er
zahlen muss. </li>
<li class="MsoNormal">Da keine Zahlungsdaten angeben werden
müssen, kann die Formulare jeder mit im Web abgreifbaren Daten anderer
ausfüllen – so wie es offensichtlich beim vermeintlichen
Routenplaner-Abo des Mitarbeiters von SPIEGEL ONLINE geschehen ist.</li>
</ul>
<p>
Diese Gestaltung der Bezahl-Web-Seiten hat zuletzt das
Oberlandesgericht Frankfurt als unzulässig erklärt - für vier der
Angebote von Online Service Ltd..
</p>
<p>
<b>Gericht nennt Abo-Seiten irreführend</b>
</p>
<p>
In dem nun bekannt
gewordenen, SPIEGEL ONLINE vorliegenden Beschluss (6 U 266/07) führt
das Gericht aus: "Die hier im Streit stehenden Sternchenhinweise sind
schon deshalb nicht klar und unmissverständlich, weil die
Werbeadressaten überhaupt nicht in Erwägung ziehen, etwas für die
Teilnahme an dem Lebenserwartungstest, dem Berufswahltest, dem IQ-Test
oder dem Flirt-Portal zahlen zu müssen."
</p>
<p>
Daraufhin ist jetzt ein Urteil gegen die Online Service Ltd. vom
vorigen Dezember rechtskräftig geworden. Damals urteilte das
Landgericht Hanau (Az. 9 O 870/07), dass die Online Service Ltd. die
Preise für die Dienstleistungen auf vier beanstandeten Seiten versteckt
und damit gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht
verstößt. Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen
(VZBV). Thomas Bradler, der Justiziar des Verbandes, schätzt, dass sich
in Deutschland "jeden Monat rund 20.000 Web-Nutzer bei solchen
Abo-Fallen im Internet registrieren".
</p>
<p>
<b>Mahnungswelle per Mailing-Dienstleister</b>
</p>
<p>
Wie viele vermeintliche Abo-Abschlüsse davon auf die Online Service Ltd. oder Online Content Ltd. entfallen, ist unbekannt. Weder das Unternehmen noch dessen
Anwältin Katja Günther haben auf Anfragen von SPIEGEL ONLINE reagiert.
Aber das Unternehmen ist offensichtlich schon länger in diesem
Geschäft. VZBV-Justiziar Bradler berichtet: "Mit den Anbietern hinter
Angeboten wie Online-routenplaner.de oder hausaufgaben-server.com haben
wir seit eineinhalb Jahren zu tun. Die als Betreiber angegebenen
Unternehmen haben mehrfach gewechselt, eine Zeit lang war es die
NetContent Ltd., derzeit ist es die Online Content Ltd.."
</p>
<p>
Die Zahlungen treibt Anwältin Katja Günther im großen Stil für die
Online Content Ltd. ein. Bei der letzten großen Mahnungswelle, die
bekannt wurde, verschickte Günthers Kanzlei Mahnungs-E-Mails mit
Betreffzeilen wie "ANWALTLICHE MAHNUNG / AZ [...] / Online Content
LTD." über den Mailing-Dienstleister Emarsys, der zum Beispiel für Ebay
den Großversand von Newslettern abwickelt. Emarsys stoppte den Versand
nach einem <a href="http://www.heise.de/newsticker/Mailing-Dienstleister-stoppt-Mahnungs-Spam--/meldung/109750" target="_blank">Hinweis des IT-Fachmagazins iX</a>.
</p>
<table style="background-color: #d3d3d3" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p>
<b>GEGENWEHR: SO KÄMPFEN VERBRAUCHERSCHÜTZER GEGEN WEB-ABZOCKE</b>
</p>
<h3 id="spMPCTab-33101-1" class="spMPCTab spMPCTabAktiv">
</h3><b>
</b>Wie ist die Abo-Abzocke zu stoppen? Verbraucherschützer setzen auf Informationskampagnen, Musterprozesse und neue Gesetze.
<p>
<b>Web-Angebote prüfen</b><br />
Wer im Web unterwegs ist, sollte Fußnotentexte und AGBs bei Angeboten
sehr genau prüfen, bevor er persönliche Daten in Formulare tippt. Die <a href="http://www.spiegel.de/fotostrecke/0,5538,33186,00.html" target="BLANK">Screenshots in der SPIEGEL-ONLINE-Fotostrecke</a>
geben einen Eindruck, wie Angebote die Abo-Hinweise verstecken. Gegen
kriminelle Spaßvögel, die in solche Abzockformulare einfach Namen und
Anschriften anderer Menschen tippen, wie höchstwahrscheinlich im Fall
eines SPIEGEL ONLINE-Mitarbeiters geschehen, hilft auch alle Vorsicht
nicht.
</p>
<p>
<b>Angebliche Abonnenten sollten nicht zahlen<br />
</b>Den Empfängern solcher Mahnung raten die Verbraucherzentralen, nicht zu zahlen, wenn die Forderungen unberechtigt sind. In einem Service-Beitrag führt die Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel aus: "Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen." Die Verbraucherschützer bieten auch Widerspruchsmusterbriefe für Betroffene an.VZBV-Justiziar Bradler erklärt: "Wir schätzen die Chancen der Unternehmen, ihre Zahlungsforderungen vor Gericht durchzusetzen als gering ein." Dass Online Content Ltd. das in Einzelfällen versucht, ist allerdings nicht auszuschließen – die Entscheidungen der Gerichte in Frankfurt und Hanau beziehen sich auf Wettbewerbsrecht, vier konkrete Angebote und deren Gestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
</p>
<p>
<b>Wettbewerbsrechtliche Prozesse<br />
</b>Jurist Bradler vom VZBV erwartet von solchen Prozessen daher auch nicht eine endgültige Lösung des Problems: "Für diese Abo-Angebote mit gut versteckten Kosten ist kein Ende abzusehen." Mit den von Verbraucherschützern angestrengten Prozessen allein seien die Betreiber nicht zu stoppen: "Sobald ein neu gegründetes Unternehmen die Dienste betreibt oder die Seiten etwas anders gestaltet sind, gilt ein altes Urteil nicht mehr und wir müssen erneut klagen. Das dauert."
</p>
<p>
<b>Neues Gesetz gegen Abo-Abzocke<br />
</b>Verbraucherschützer hoffen, dass der Bundestag irgendwann den gesetzlichen Rahmen für solche Angebot enger fasst. Bradler: "Ein Gesetz sollte die Anbieter von Web-Abo-Diensten auf möglichst konkret vorgegebenen Verfahren verpflichten, wie sie etwaige Kunden über die Preise der Web-Dienstleistungen zu informieren haben."
</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
<b>Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mahnanwältin </b>
</p>
<p>
Noch bevor aber die Gesetzesinitiative gegen Abo-Abzocke im Web
kommt, könnten zumindest die Mahnungen von der Kanzlei Günther ein
anderes Ende finden. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen
die Anwältin Katja Günther, wie der leitende Oberstaatsanwalt Christian
Schmidt-Sommerfeld auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE bestätigte: "Es ist
ein größeres Ermittlungsverfahren, das sich aus mehreren Anzeigen und
einer Zuleitung der Rechtsanwaltskammer München zusammensetzt. Wir
prüfen noch, welche Straftatbestände hier erfüllt sein könnten."
</p>
<p>
Die Ermittlungen dürften sich also noch einige Zeit hinziehen. Ob
Anklage erhoben wird, ist unklar. Anwältin Günther hat per Fax und
E-Mail übermittelte Fragen von SPIEGEL ONLINE zu ihrer Tätigkeit für
die Online Content Ltd. nicht in der gesetzten Frist beantwortet, sie
war unter keiner der in den Gelben Seiten und ihren Schreiben
aufgeführten Nummern zu erreichen.
</p>
<p>
Ein Fax an den sogenannten Kundensupport des Angebots
Online-Routenplaner.de blieb ebenfalls unbeantwortet, eine E-Mail an
die im Web angegebene Adresse wurde mit einem Standardschreiben
beantwortet.
</p>
<p>
Statt auf die Fragen zum Geschäftsgebaren des Unternehmen
einzugehen, vermutete der Support offenbar die "Beanstandung" einer
Rechnung und führte forsch aus: "Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre
Anmeldung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. An diese Adresse wurde
Ihnen ein Aktivierungs-Link für den Zugang zum Mitgliedsbereich
gesandt."
</p>
<p>
Offenbar geht das Unternehmen also davon aus, dass alle E-Mails von Kunden Rechnungen beanstanden.
</p>
<p>
Könnte stimmen.
</p>
<p>
<script type="text/javascript">
<!--
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</script>
</p>
<p>
<img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/23fe50331fe1cb1166a91ba8234990" style="margin: 5px; float: left; height: 1px" width="NaN" height="1" />
</p>
<h4>Web-Abzocke</h4>
<h1>Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können</h1>
<h4>Routenplaner und Rezepte: Wer arglos auf manchen solcher Serviceseiten Formulare ausfüllt, bekommt fix Mahnungen über vermeintliche Abo-Gebühren. Gerichte nennen die Seitengestaltung unzulässig, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Aber noch läuft die Abzocke weiter. <br />
</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,564774,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 11.7.2008</h5>
<p>
<script src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&charset=utf-8&style=default&publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5" type="text/javascript">
</script>
</p>
<p>
Man kann es ja mal versuchen: Seit Monaten verlangt die Münchner
Anwältin Katja Günther in immer neuen Mahnungen von einem
SPIEGEL-ONLINE-Mitarbeiter die Bezahlung eines Abos. Angeblich hat der
Kollege um 15.39 Uhr am 20. Dezember vorigen Jahres von einer
IP-Adresse des Internet-Providers Freenet aus ein Abo auf der
zwielichtigen Seite Online-routenplaner.de abgeschlossen. Drei Monate
Zugang für knapp 60 Euro.
</p>
<p>
<script type="text/javascript">
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</p>
<p>
Nur: So kann es nicht gewesen sein. Denn zu der Zeit arbeitete der
Kollege nachweislich in der Redaktion und kann die Seite gar nicht
unter der Freenet-IP-Adresse aufgerufen haben.
</p>
<p>
Inzwischen hat Anwältin Günther die Forderung kräftig aufgestockt:
Samt Verzugszinsen und Anwaltsgebühren verlangt sie nach drei Monaten
Mahnerei mehr als 100 Euro für den angeblichen "Dienstleistungsvertrag"
mit ihrer Mandantin, der Online Content Ltd.. Googelt man den
Firmennamen, wird schnell das enorme Ausmaß der anwaltlich
eingetriebenen Zahlungsforderungen dieser Firma für Web-Abos deutlich:
Ein paar tausend Treffer liefert Google, weit vorne in der
Ergebnisliste sind Seiten mit Aussagen wie:
</p>
<ul style="margin-top: 0cm">
<li class="MsoNormal">"
<a href="http://www.spam-info.de/musterbriefe-fur-online-content-ltd-every-gamecom-oder-routenplanercom/2008-02-05/" target="_blank">Bin auch in die Falle ONLINE CONTENT LTD. getappt.</a>" </li>
<li class="MsoNormal">"
<a href="http://www.gegenjustizunrecht.ru/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/301-399-Firmenliste/306-online_content.htm" target="_blank">Auf der Startseite kein Wort davon, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.</a>"</li>
<li class="MsoNormal">"
<a href="http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/49578-online-content-ltd-tiere-infos-de.html" target="_blank">Leider
bin ich auch reingefallen auf eine Abo-Falle mit meiner Anmeldung auf
der Seite tiere-infos.de vom Betreiber Online Content Ltd. mit Sitz in
Wiesbaden</a>."</li>
</ul>
<p>
SPIEGEL ONLINE hat mehr als ein Dutzend Internet-Angebote des
Anbieters gesichtet, alle sind nach demselben Muster aufgebaut: Die
Startseite wirbt für das Angebot, klickt man weiter, müssen Name,
Adresse, E-Mail-Kontakt und Geburtsdatum in ein Formular getippt
werden.
</p>
<p>
Im Kleingedruckten am Ende der Formularseite stehen Fußnoten wie
diese: "Der einmalige Preis für einen Drei-Monats-Zugang zu unserem
Routenplaner beträgt 59,95 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer."
</p>
<p>
Vier Dinge fallen bei diesen Angeboten auf:
</p>
<ul style="margin-top: 0cm">
<li class="MsoNormal">Zu den kostenpflichtigen Angeboten der
Online Content Ltd. - Routenplaner, Gedichte, Rezepte und Hausaufgaben
- gibt es im Web viele kostenlose Alternativen.</li>
<li class="MsoNormal">Die Abopreise führen die Seiten der
Online Content Ltd. in einem kleinen Fußnotentext unter dem
Anmeldeformular und versteckt in den Geschäftsbedingungen auf.</li>
<li class="MsoNormal">Anders als Online-Shops es gewöhnlich
tun, verlangen die Angebote der Online Content Ltd. keine Auswahl einer
Zahlungsart, bieten keine Zahlung per Kreditkarte, Bankeinzug oder über
einen Dienstleister wie Paypal. Die Folge: Wer das Formular flüchtig
ausfüllt, ohne die Fußnoten zu lesen, kommt kaum auf die Idee, dass er
zahlen muss. </li>
<li class="MsoNormal">Da keine Zahlungsdaten angeben werden
müssen, kann die Formulare jeder mit im Web abgreifbaren Daten anderer
ausfüllen – so wie es offensichtlich beim vermeintlichen
Routenplaner-Abo des Mitarbeiters von SPIEGEL ONLINE geschehen ist.</li>
</ul>
<p>
Diese Gestaltung der Bezahl-Web-Seiten hat zuletzt das
Oberlandesgericht Frankfurt als unzulässig erklärt - für vier der
Angebote von Online Service Ltd..
</p>
<p>
<b>Gericht nennt Abo-Seiten irreführend</b>
</p>
<p>
In dem nun bekannt
gewordenen, SPIEGEL ONLINE vorliegenden Beschluss (6 U 266/07) führt
das Gericht aus: "Die hier im Streit stehenden Sternchenhinweise sind
schon deshalb nicht klar und unmissverständlich, weil die
Werbeadressaten überhaupt nicht in Erwägung ziehen, etwas für die
Teilnahme an dem Lebenserwartungstest, dem Berufswahltest, dem IQ-Test
oder dem Flirt-Portal zahlen zu müssen."
</p>
<p>
Daraufhin ist jetzt ein Urteil gegen die Online Service Ltd. vom
vorigen Dezember rechtskräftig geworden. Damals urteilte das
Landgericht Hanau (Az. 9 O 870/07), dass die Online Service Ltd. die
Preise für die Dienstleistungen auf vier beanstandeten Seiten versteckt
und damit gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht
verstößt. Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen
(VZBV). Thomas Bradler, der Justiziar des Verbandes, schätzt, dass sich
in Deutschland "jeden Monat rund 20.000 Web-Nutzer bei solchen
Abo-Fallen im Internet registrieren".
</p>
<p>
<b>Mahnungswelle per Mailing-Dienstleister</b>
</p>
<p>
Wie viele vermeintliche Abo-Abschlüsse davon auf die Online Service Ltd. oder Online Content Ltd. entfallen, ist unbekannt. Weder das Unternehmen noch dessen
Anwältin Katja Günther haben auf Anfragen von SPIEGEL ONLINE reagiert.
Aber das Unternehmen ist offensichtlich schon länger in diesem
Geschäft. VZBV-Justiziar Bradler berichtet: "Mit den Anbietern hinter
Angeboten wie Online-routenplaner.de oder hausaufgaben-server.com haben
wir seit eineinhalb Jahren zu tun. Die als Betreiber angegebenen
Unternehmen haben mehrfach gewechselt, eine Zeit lang war es die
NetContent Ltd., derzeit ist es die Online Content Ltd.."
</p>
<p>
Die Zahlungen treibt Anwältin Katja Günther im großen Stil für die
Online Content Ltd. ein. Bei der letzten großen Mahnungswelle, die
bekannt wurde, verschickte Günthers Kanzlei Mahnungs-E-Mails mit
Betreffzeilen wie "ANWALTLICHE MAHNUNG / AZ [...] / Online Content
LTD." über den Mailing-Dienstleister Emarsys, der zum Beispiel für Ebay
den Großversand von Newslettern abwickelt. Emarsys stoppte den Versand
nach einem <a href="http://www.heise.de/newsticker/Mailing-Dienstleister-stoppt-Mahnungs-Spam--/meldung/109750" target="_blank">Hinweis des IT-Fachmagazins iX</a>.
</p>
<table style="background-color: #d3d3d3" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p>
<b>GEGENWEHR: SO KÄMPFEN VERBRAUCHERSCHÜTZER GEGEN WEB-ABZOCKE</b>
</p>
<h3 id="spMPCTab-33101-1" class="spMPCTab spMPCTabAktiv">
</h3><b>
</b>Wie ist die Abo-Abzocke zu stoppen? Verbraucherschützer setzen auf Informationskampagnen, Musterprozesse und neue Gesetze.
<p>
<b>Web-Angebote prüfen</b><br />
Wer im Web unterwegs ist, sollte Fußnotentexte und AGBs bei Angeboten
sehr genau prüfen, bevor er persönliche Daten in Formulare tippt. Die <a href="http://www.spiegel.de/fotostrecke/0,5538,33186,00.html" target="BLANK">Screenshots in der SPIEGEL-ONLINE-Fotostrecke</a>
geben einen Eindruck, wie Angebote die Abo-Hinweise verstecken. Gegen
kriminelle Spaßvögel, die in solche Abzockformulare einfach Namen und
Anschriften anderer Menschen tippen, wie höchstwahrscheinlich im Fall
eines SPIEGEL ONLINE-Mitarbeiters geschehen, hilft auch alle Vorsicht
nicht.
</p>
<p>
<b>Angebliche Abonnenten sollten nicht zahlen<br />
</b>Den Empfängern solcher Mahnung raten die Verbraucherzentralen, nicht zu zahlen, wenn die Forderungen unberechtigt sind. In einem Service-Beitrag führt die Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel aus: "Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen." Die Verbraucherschützer bieten auch Widerspruchsmusterbriefe für Betroffene an.VZBV-Justiziar Bradler erklärt: "Wir schätzen die Chancen der Unternehmen, ihre Zahlungsforderungen vor Gericht durchzusetzen als gering ein." Dass Online Content Ltd. das in Einzelfällen versucht, ist allerdings nicht auszuschließen – die Entscheidungen der Gerichte in Frankfurt und Hanau beziehen sich auf Wettbewerbsrecht, vier konkrete Angebote und deren Gestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
</p>
<p>
<b>Wettbewerbsrechtliche Prozesse<br />
</b>Jurist Bradler vom VZBV erwartet von solchen Prozessen daher auch nicht eine endgültige Lösung des Problems: "Für diese Abo-Angebote mit gut versteckten Kosten ist kein Ende abzusehen." Mit den von Verbraucherschützern angestrengten Prozessen allein seien die Betreiber nicht zu stoppen: "Sobald ein neu gegründetes Unternehmen die Dienste betreibt oder die Seiten etwas anders gestaltet sind, gilt ein altes Urteil nicht mehr und wir müssen erneut klagen. Das dauert."
</p>
<p>
<b>Neues Gesetz gegen Abo-Abzocke<br />
</b>Verbraucherschützer hoffen, dass der Bundestag irgendwann den gesetzlichen Rahmen für solche Angebot enger fasst. Bradler: "Ein Gesetz sollte die Anbieter von Web-Abo-Diensten auf möglichst konkret vorgegebenen Verfahren verpflichten, wie sie etwaige Kunden über die Preise der Web-Dienstleistungen zu informieren haben."
</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
<b>Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mahnanwältin </b>
</p>
<p>
Noch bevor aber die Gesetzesinitiative gegen Abo-Abzocke im Web
kommt, könnten zumindest die Mahnungen von der Kanzlei Günther ein
anderes Ende finden. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen
die Anwältin Katja Günther, wie der leitende Oberstaatsanwalt Christian
Schmidt-Sommerfeld auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE bestätigte: "Es ist
ein größeres Ermittlungsverfahren, das sich aus mehreren Anzeigen und
einer Zuleitung der Rechtsanwaltskammer München zusammensetzt. Wir
prüfen noch, welche Straftatbestände hier erfüllt sein könnten."
</p>
<p>
Die Ermittlungen dürften sich also noch einige Zeit hinziehen. Ob
Anklage erhoben wird, ist unklar. Anwältin Günther hat per Fax und
E-Mail übermittelte Fragen von SPIEGEL ONLINE zu ihrer Tätigkeit für
die Online Content Ltd. nicht in der gesetzten Frist beantwortet, sie
war unter keiner der in den Gelben Seiten und ihren Schreiben
aufgeführten Nummern zu erreichen.
</p>
<p>
Ein Fax an den sogenannten Kundensupport des Angebots
Online-Routenplaner.de blieb ebenfalls unbeantwortet, eine E-Mail an
die im Web angegebene Adresse wurde mit einem Standardschreiben
beantwortet.
</p>
<p>
Statt auf die Fragen zum Geschäftsgebaren des Unternehmen
einzugehen, vermutete der Support offenbar die "Beanstandung" einer
Rechnung und führte forsch aus: "Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre
Anmeldung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. An diese Adresse wurde
Ihnen ein Aktivierungs-Link für den Zugang zum Mitgliedsbereich
gesandt."
</p>
<p>
Offenbar geht das Unternehmen also davon aus, dass alle E-Mails von Kunden Rechnungen beanstanden.
</p>
<p>
Könnte stimmen.
</p>
<p>
<script type="text/javascript">
<!--
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</p>
<p>
<img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/23fe50331fe1cb1166a91ba8234990" style="margin: 5px; float: left; height: 1px" width="NaN" height="1" />
</p>
Gratis-Tuning: Wie man Firefox zum weltbesten Browser aufrüstet (Spiegel Online, 24.3.2008)2008-06-26T21:58:05Z2008-06-26T21:58:05Zhttp://www.klischka.de/joomla/artikel/service/654-gratis-tuning-wie-man-firefox-zum-weltbesten-browser-aufrt-spiegel-online-2432008Administrator[email protected]<h4>Gratis-Tuning</h4>
<h1>Wie man Firefox zum weltbesten Browser aufrüstet<br />
</h1>
<h4>Kostenlos, komfortabel, schnell - der neue Browser Firefox 3 ist gut, aber noch ausbaufähig. Gratis-Erweiterungen motzen den Browser zum Web-Fotoleuchttisch oder Online-Archiv für Webseiten und Lesezeichen auf. SPIEGEL ONLINE zeigt die nützlichsten Helfer.<br />
</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,561434,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 24.3.2008, mit Matthias Kremp </h5>
<p>
Den angekündigten Download-Rekord hat der neue Volksbrowser Firefox 3 locker geschafft (<a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,560443,00.html">sechs Millionen Downloads in den ersten 17 Stunden <nobr>(mehr...)</nobr></a>,
inzwischen wurde die Software über 17 Millionen Mal heruntergeladen) -
jetzt muss er die experimentierfreudigen Internetnutzer in der Praxis
überzeugen. Dabei könnten Hunderte von Entwicklern helfen, die dem
Firefox-Browser kostenlos pfiffige, neue Funktionen verpassen.
</p>
<p>
<b>Online-Leuchttisch, Lesezeichen-Synchronisierung, Web-Archiv -
SPIEGEL ONLINE stellt die nützlichsten Kostenlos-Erweiterungen für den
neuen Firefox-Browser vor.</b>
</p>
<p class="spIntrotext">
<b>Piclens - der Bilderbrowser</b>
</p>
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<p>
</p>
<p>
Warum quälen sich Menschen überhaupt noch mit einem gewöhnlichen
Internetbrowser durch Fotoportale wie Flickr? Nach ein paar Minuten
Fotosafari mit der Firefox-Erweiterung Piclens kann man sich überhaupt
nicht mehr vorstellen, wie man je ohne diese Erweiterung
zurechtgekommen ist.
</p>
<p>
Piclens greift von ausgewählten Webseiten (neben den großen
US-Fotoportalen auch die Bildersuche von Google und Yahoo) alle Fotos
ab und bereitet sie in einer 3D-Ansicht zu einer Art Online-Leuchttisch
auf: Eine riesige Bilderwand baut sich sehr schnell auf, mit der Maus
zoomt man einzelne Fotos heran, oder hangelt sich an der Fotowand
weiter. In wenigen Sekunden scannt man so Dutzende von Fotos.
</p>
<p>
Piclens ist für Fotoportale wie Flickr, Smugmug und Photobucket
optimiert, da gibt es praktische Zusatzfunktionen, die das Add-on zu
einem echten Bilderbrowser machen. Zum Beispiel:
</p>
<p>
</p>
<ul>
<li>Zoomt man mit Piclens ein Flickr-Foto heran, lädt die Software im
Hintergrund automatisch die höher aufgelöste Bilddatei vom Fotoportal
nach. Was man genauer sehen will, zeigt Piclens dann auch in der
bestmöglichen Auflösung, zum schnellen Scannen lädt das Programm nur
die kleinen Bilddateien.</li>
<li>Das Fotoangebot von Portalen wie Flickr oder Photobucket kann man
in der 3D-Ansicht von Piclens nach Schlagworten durchsuchen - ein
Wechsel zur herkömmlichen Browseransicht ist nicht nötig. </li>
<li>Die Zusatzfunktionen zu einzelnen Fotos (Kommentieren, Markieren,
als Favorit speichern usw.) öffnet Piclens nach einem Doppelklick auf
das entsprechende Foto in einem herkömmlichen Browserfenster, blendet
aber einen Button ein, über den man sofort zur 3D-Ansicht zurückkehren
kann.</li>
<li>Piclens integriert sich nahtlos in den Firefox-Browser: Fährt man
in der klassischen Browseransicht mit dem Mauszeiger über ein Foto,
taucht ein kleiner Abspielknopf auf, mit dem man zur 3D-Bildansicht
wechseln kann. </li>
</ul>
<p>
Für Flickr-Fans ein unabdingbares
<a href="http://www.piclens.com/" target="_blank">Werkzeug</a>. Leider ist das Add-on nicht auf deutsche Fotoportale wie zum Beispiel Fotocommunity.de abgestimmt.
</p>
<p>
<b>Remember the Milk - die To-Do-Liste für Googlemail</b>
</p>
<p>
Denk
an die Milch! Der Name des Webdienstes ist Programm: In diversen
Erledigungslisten lässt sich mit diesem Online-Werkzeug protokollieren,
was bis wann erledigt sein muss - und wie wichtig es ist. Mit der
Firefox-Erweiterung von "Remember the Milk" hat man diese
Erinnerungslisten als Google-Mail-Nutzer auch immer vor Augen: Das <a href="http://www.rememberthemilk.com/services/gmail/" target="_blank">Add-on</a>
plaziert eine To-Do-Liste in Browserfenster mit den Google-Mails rechts
neben der Mail-Übersicht. Unaufdringlich, übersichtlich, praktisch.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>Better Gmail 2 - der Webmail-Aufhübscher</b>
</p>
<p>
Auch
Schönes kann noch besser werden. So auch der kostenlose E-Mail-Dienst
Googlemail. Weil auch Google das weiß, gibt es die Möglichkeit,
Googlemail über sogenannte Skripts um neue Funktionen zu erweitern.
Etliche Autoren haben dieses Angebot wahrgenommen und Features
nachgerüstet, die Googles Webmail ihrer Meinung nach noch fehlen. <a href="https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/6076" target="_blank">Better GMail 2</a> (nicht zu verwechseln mit der deutschen Webseite gmail.de) liefert eine kleine feine Sammlung solcher Add-ons.
</p>
<p>
Dazu gehören beispielsweise kleine Bildsymbole, die zeigen, welche
Art von Datei an eine Mail angehängt ist, also etwa ein PDF, ein
Word-Text oder ein JPEG-Bild. Ein anderes Skript sorgt dafür, dass die
Nachricht farblich hervorgehoben wird, über der der Mauszeiger gerade
schwebt, was der Orientierung hilft. Und wer sich nicht mit Googles
Standardoptik zufriedengeben mag, kann dem E-Mail-Interface ein neues
Design, eine sogenannte Skin, überziehen.
</p>
<p>
Insgesamt 21 solcher Skripte bündelt das Add-on Better Gmail 2, weitere können bei Bedarf nachgerüstet werden.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>Colorful Tabs - Durchblick für Vielsurfer</b>
</p>
<p>
Kaum
vorstellbar: Bis vor wenigen Jahren hat man noch für jede neue Seite,
die man zusätzlich zu einer bereits geöffneten ansurfte, ein neues
Fenster öffnen müssen. Glücklicherweise wurden Firefox und andere
Browser schon vor einiger Zeit um sogenannte Tabs, zu deutsch Reiter,
erweitert. Seither kann man in einem einzigen Fenster mehrere Seiten in
übereinanderliegenden Reitern offenhalten. Sogar der Internet Explorer
hat das in Version 7 gelernt.
</p>
<p>
Nutzt man diese Funktion intensiv, zeigt sie allerdings auch
Nachteile: Je kürzer die Reiter werden, desto schwieriger ist zu
erkennen, welche Seite sich dahinter verbirgt. Dieses Problem will <a href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/1368" target="_blank">Colorful Tabs</a>
beseitigen, indem es die Reiter bunt einfärbt. So kann man sich anhand
der Farben orientieren. Besonders hilfreich ist dabei die Möglichkeit,
die Farbe des jeweiligen Reiters aus der URL, also der Internetadresse
der Seite, berechnen zu lassen. So bekommt beispielsweise SPIEGEL
ONLINE bei jeder Surftour denselben Farbton zugewiesen und ist leicht
wiederzuerkennen.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>IE Tab - die Microsoft-Tarnkappe</b>
</p>
<p>
Es gibt immer noch etliche Webseiten, die darauf bestehen, dass man sie
einzig mit Microsofts Internet Explorer besuchen darf. Das ist lästig,
wenn man Firefox bevorzugt und den Microsoft-Browser nur zum Anschauen
solcher Seiten aufrufen muss. <a href="http://ietab.mozdev.org/" target="_blank">IE Tab</a>
beseitigt dieses Problem, indem es einfach ein
Internet-Explorer-Fenster in einem Firefox-Tab öffnet. So bleibt man
auch mit Firefox kompatibel zu all den Microsoft-only-Webseiten die -
so wie etwa die Windows-Update-Seite - oft auch von Microsoft selbst
stammen.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>Foxmarks - die Lesezeichenzentrale</b>
</p>
<p>
Zuhause
steht der Privat-Mac, im Büro der Arbeits-PC, unterwegs muss das
Apple-Notebook ran - und natürlich sind auf jedem dieser Rechner andere
Kataloge mit Internet-Favoriten gespeichert. Und wenn man sich
unterwegs im Internet-Café einloggt, kommt man schlimmstenfalls an
keine dieser drei Lesezeichen-Sammlungen heran.
</p>
<p>
Das muss nicht sein - schließlich läuft doch auf jedem dieser Computer Firefox. Und die kostenlose Erweiterungen
<a href="http://www.foxmarks.com/" target="_blank">Foxmarks</a>
synchronisiert die Firefox-Lesezeichen von jedem dieser Rechner mit dem
eigenen, ebenfalls kostenlosen Online-Konto auf foxmarks.com. Fügt man
auf einem Rechner neue Internet-Favoriten hinzu, sind die automatisch
auch auf allen anderen Computern verfügbar und umgekehrt.
</p>
<p>
Über das kostenlose Foxmarks-Konto lassen sich diese Favoriten
unterwegs an jedem Computer nutzen, bearbeiten und ergänzen - ohne dass
man die Erweiterung installieren muss. Das ist noch eine Idee bequemer,
als die sogenannten Social-Bookmarking-Portale wie del.icio.us oder
mister-wong.de zu benutzen.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>FoxyTunes - der Browser als Jukebox</b>
</p>
<p>
Ganz klar: Eine Webbrowser-Fernsteuerung für den Lieblings-Mediaplayer braucht kein Mensch. Eine ausgebuffte Fernsteuerung wie
<a href="http://www.foxytunes.com/" target="_blank">FoxyTunes</a> aber
sehr wohl. Das Add-on klinkt sich in die Fußleiste des Browsers ein und
stellt dort die üblichen Musikabspielfunktionen wie Play, Pause und
Vorspulen bereit. Das wäre nicht weiter erwähnenswert, böte die
Software nicht etliche Zusatzfunktionen, die sie bald unverzichtbar
machen.
</p>
<p>
So ist sie beispielsweise bürokompatibel, weil sie nicht nur Musik
von der Festplatte, sondern auch von Webdiensten wie last.fm
wiedergeben kann. Vor allem aber bietet die Software etliche
Möglichkeiten, Zusatzinformationen zu der gerade gespielten Musik zu
finden. Per Mausklick werden etwa Web-Suchen nach dem Text des Songs,
nach dem passenden Musikvideo oder passenden Bildern ausgelöst. Wer
mehr über den Künstler erfahren will, wird auf Wunsch zum
entsprechenden Wikipedia-Eintrag, zum All Music Guide und etlichen
anderen Webquellen weitergeleitet.
</p>
<p>
Und auch ein eigenes Mash-up fehlt nicht. Im FoxyTunes Planet
bekommt man eine auf den jeweiligen Künstler und den gerade gespielten
Song abgestimmte Seite angezeigt, auf der passende Youtube-Videos,
Songtexte, ähnliche last.fm-Künstler, Flickr-Bilder und noch einiges
mehr gesammelt werden.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>Furl - das Online-Archiv</b>
</p>
<p>
Der US-Dienst
<a href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/1781" target="_blank">Furl</a>
plaziert mit seinem Firefox-Add-on ein unscheinbares kleines Logo in
der Browser-Zeile. Aber das Werkzeug hat es in sich: Man kann nicht nur
Lesezeichen in einem Online-Archiv ablegen, sondern komplette Seiten
unter einem privaten Furl-Konto speichern und verschlagworten. Fünf
Gigabyte Speicherplatz bietet Furl für solche privaten Online-Archive
kostenlos an.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>Ebay Companion - kein Schnäppchen mehr verpassen</b>
</p>
<p>
Das
Online-Auktionshaus Ebay will seine Kunden bei der Stange halten, damit
die nie mehr ein günstiges Angebot verpassen. Deshalb hat das
Unternehmen sein eigenes Firefox-Add-on programmiert, mit dem man ohne
die Ebay-Seite aufzurufen seine Auktionen verfolgen kann. Der Button,
über den dieser Companion aufgerufen wird, zeugt nicht von
Bescheidenheit. Mehr als doppelt so groß wie die Home-Taste hängt er in
der Symbolleiste des Browsers.
</p>
<p>
Glücklicherweise muss man den Companion aber normalerweise nicht
aufrufen. Das wäre auch fatal, weil er sich in der Seitenleiste
ausgesprochen breit macht, was auf kleineren Bildschirmen stört. Doch
in den Voreinstellungen lässt sich festlegen, auf welche Weise man über
bestimmte Schlüsselereignisse benachrichtigt werden möchte. Der Option
"Fenster" ist da eindeutig der Vorzug zu geben. Ist alles einmal
eingerichtet, ploppt automatisch ein Hinweis auf, wenn man
beispielsweise in einer Auktion überboten wurde oder wenn sich ein
Artikel dem Ende seiner Auktionsdauer nähert. Für Ebay-Schnäppchenjäger
ein absolut empfehlenswertes Werkzeug.
</p>
<h4>Gratis-Tuning</h4>
<h1>Wie man Firefox zum weltbesten Browser aufrüstet<br />
</h1>
<h4>Kostenlos, komfortabel, schnell - der neue Browser Firefox 3 ist gut, aber noch ausbaufähig. Gratis-Erweiterungen motzen den Browser zum Web-Fotoleuchttisch oder Online-Archiv für Webseiten und Lesezeichen auf. SPIEGEL ONLINE zeigt die nützlichsten Helfer.<br />
</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,561434,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 24.3.2008, mit Matthias Kremp </h5>
<p>
Den angekündigten Download-Rekord hat der neue Volksbrowser Firefox 3 locker geschafft (<a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,560443,00.html">sechs Millionen Downloads in den ersten 17 Stunden <nobr>(mehr...)</nobr></a>,
inzwischen wurde die Software über 17 Millionen Mal heruntergeladen) -
jetzt muss er die experimentierfreudigen Internetnutzer in der Praxis
überzeugen. Dabei könnten Hunderte von Entwicklern helfen, die dem
Firefox-Browser kostenlos pfiffige, neue Funktionen verpassen.
</p>
<p>
<b>Online-Leuchttisch, Lesezeichen-Synchronisierung, Web-Archiv -
SPIEGEL ONLINE stellt die nützlichsten Kostenlos-Erweiterungen für den
neuen Firefox-Browser vor.</b>
</p>
<p class="spIntrotext">
<b>Piclens - der Bilderbrowser</b>
</p>
<script type="text/javascript">
<!--
OAS_RICH('Middle2');
// -->
</script>
<p>
</p>
<p>
Warum quälen sich Menschen überhaupt noch mit einem gewöhnlichen
Internetbrowser durch Fotoportale wie Flickr? Nach ein paar Minuten
Fotosafari mit der Firefox-Erweiterung Piclens kann man sich überhaupt
nicht mehr vorstellen, wie man je ohne diese Erweiterung
zurechtgekommen ist.
</p>
<p>
Piclens greift von ausgewählten Webseiten (neben den großen
US-Fotoportalen auch die Bildersuche von Google und Yahoo) alle Fotos
ab und bereitet sie in einer 3D-Ansicht zu einer Art Online-Leuchttisch
auf: Eine riesige Bilderwand baut sich sehr schnell auf, mit der Maus
zoomt man einzelne Fotos heran, oder hangelt sich an der Fotowand
weiter. In wenigen Sekunden scannt man so Dutzende von Fotos.
</p>
<p>
Piclens ist für Fotoportale wie Flickr, Smugmug und Photobucket
optimiert, da gibt es praktische Zusatzfunktionen, die das Add-on zu
einem echten Bilderbrowser machen. Zum Beispiel:
</p>
<p>
</p>
<ul>
<li>Zoomt man mit Piclens ein Flickr-Foto heran, lädt die Software im
Hintergrund automatisch die höher aufgelöste Bilddatei vom Fotoportal
nach. Was man genauer sehen will, zeigt Piclens dann auch in der
bestmöglichen Auflösung, zum schnellen Scannen lädt das Programm nur
die kleinen Bilddateien.</li>
<li>Das Fotoangebot von Portalen wie Flickr oder Photobucket kann man
in der 3D-Ansicht von Piclens nach Schlagworten durchsuchen - ein
Wechsel zur herkömmlichen Browseransicht ist nicht nötig. </li>
<li>Die Zusatzfunktionen zu einzelnen Fotos (Kommentieren, Markieren,
als Favorit speichern usw.) öffnet Piclens nach einem Doppelklick auf
das entsprechende Foto in einem herkömmlichen Browserfenster, blendet
aber einen Button ein, über den man sofort zur 3D-Ansicht zurückkehren
kann.</li>
<li>Piclens integriert sich nahtlos in den Firefox-Browser: Fährt man
in der klassischen Browseransicht mit dem Mauszeiger über ein Foto,
taucht ein kleiner Abspielknopf auf, mit dem man zur 3D-Bildansicht
wechseln kann. </li>
</ul>
<p>
Für Flickr-Fans ein unabdingbares
<a href="http://www.piclens.com/" target="_blank">Werkzeug</a>. Leider ist das Add-on nicht auf deutsche Fotoportale wie zum Beispiel Fotocommunity.de abgestimmt.
</p>
<p>
<b>Remember the Milk - die To-Do-Liste für Googlemail</b>
</p>
<p>
Denk
an die Milch! Der Name des Webdienstes ist Programm: In diversen
Erledigungslisten lässt sich mit diesem Online-Werkzeug protokollieren,
was bis wann erledigt sein muss - und wie wichtig es ist. Mit der
Firefox-Erweiterung von "Remember the Milk" hat man diese
Erinnerungslisten als Google-Mail-Nutzer auch immer vor Augen: Das <a href="http://www.rememberthemilk.com/services/gmail/" target="_blank">Add-on</a>
plaziert eine To-Do-Liste in Browserfenster mit den Google-Mails rechts
neben der Mail-Übersicht. Unaufdringlich, übersichtlich, praktisch.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>Better Gmail 2 - der Webmail-Aufhübscher</b>
</p>
<p>
Auch
Schönes kann noch besser werden. So auch der kostenlose E-Mail-Dienst
Googlemail. Weil auch Google das weiß, gibt es die Möglichkeit,
Googlemail über sogenannte Skripts um neue Funktionen zu erweitern.
Etliche Autoren haben dieses Angebot wahrgenommen und Features
nachgerüstet, die Googles Webmail ihrer Meinung nach noch fehlen. <a href="https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/6076" target="_blank">Better GMail 2</a> (nicht zu verwechseln mit der deutschen Webseite gmail.de) liefert eine kleine feine Sammlung solcher Add-ons.
</p>
<p>
Dazu gehören beispielsweise kleine Bildsymbole, die zeigen, welche
Art von Datei an eine Mail angehängt ist, also etwa ein PDF, ein
Word-Text oder ein JPEG-Bild. Ein anderes Skript sorgt dafür, dass die
Nachricht farblich hervorgehoben wird, über der der Mauszeiger gerade
schwebt, was der Orientierung hilft. Und wer sich nicht mit Googles
Standardoptik zufriedengeben mag, kann dem E-Mail-Interface ein neues
Design, eine sogenannte Skin, überziehen.
</p>
<p>
Insgesamt 21 solcher Skripte bündelt das Add-on Better Gmail 2, weitere können bei Bedarf nachgerüstet werden.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>Colorful Tabs - Durchblick für Vielsurfer</b>
</p>
<p>
Kaum
vorstellbar: Bis vor wenigen Jahren hat man noch für jede neue Seite,
die man zusätzlich zu einer bereits geöffneten ansurfte, ein neues
Fenster öffnen müssen. Glücklicherweise wurden Firefox und andere
Browser schon vor einiger Zeit um sogenannte Tabs, zu deutsch Reiter,
erweitert. Seither kann man in einem einzigen Fenster mehrere Seiten in
übereinanderliegenden Reitern offenhalten. Sogar der Internet Explorer
hat das in Version 7 gelernt.
</p>
<p>
Nutzt man diese Funktion intensiv, zeigt sie allerdings auch
Nachteile: Je kürzer die Reiter werden, desto schwieriger ist zu
erkennen, welche Seite sich dahinter verbirgt. Dieses Problem will <a href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/1368" target="_blank">Colorful Tabs</a>
beseitigen, indem es die Reiter bunt einfärbt. So kann man sich anhand
der Farben orientieren. Besonders hilfreich ist dabei die Möglichkeit,
die Farbe des jeweiligen Reiters aus der URL, also der Internetadresse
der Seite, berechnen zu lassen. So bekommt beispielsweise SPIEGEL
ONLINE bei jeder Surftour denselben Farbton zugewiesen und ist leicht
wiederzuerkennen.
</p>
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</p>
<p>
<b>IE Tab - die Microsoft-Tarnkappe</b>
</p>
<p>
Es gibt immer noch etliche Webseiten, die darauf bestehen, dass man sie
einzig mit Microsofts Internet Explorer besuchen darf. Das ist lästig,
wenn man Firefox bevorzugt und den Microsoft-Browser nur zum Anschauen
solcher Seiten aufrufen muss. <a href="http://ietab.mozdev.org/" target="_blank">IE Tab</a>
beseitigt dieses Problem, indem es einfach ein
Internet-Explorer-Fenster in einem Firefox-Tab öffnet. So bleibt man
auch mit Firefox kompatibel zu all den Microsoft-only-Webseiten die -
so wie etwa die Windows-Update-Seite - oft auch von Microsoft selbst
stammen.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>Foxmarks - die Lesezeichenzentrale</b>
</p>
<p>
Zuhause
steht der Privat-Mac, im Büro der Arbeits-PC, unterwegs muss das
Apple-Notebook ran - und natürlich sind auf jedem dieser Rechner andere
Kataloge mit Internet-Favoriten gespeichert. Und wenn man sich
unterwegs im Internet-Café einloggt, kommt man schlimmstenfalls an
keine dieser drei Lesezeichen-Sammlungen heran.
</p>
<p>
Das muss nicht sein - schließlich läuft doch auf jedem dieser Computer Firefox. Und die kostenlose Erweiterungen
<a href="http://www.foxmarks.com/" target="_blank">Foxmarks</a>
synchronisiert die Firefox-Lesezeichen von jedem dieser Rechner mit dem
eigenen, ebenfalls kostenlosen Online-Konto auf foxmarks.com. Fügt man
auf einem Rechner neue Internet-Favoriten hinzu, sind die automatisch
auch auf allen anderen Computern verfügbar und umgekehrt.
</p>
<p>
Über das kostenlose Foxmarks-Konto lassen sich diese Favoriten
unterwegs an jedem Computer nutzen, bearbeiten und ergänzen - ohne dass
man die Erweiterung installieren muss. Das ist noch eine Idee bequemer,
als die sogenannten Social-Bookmarking-Portale wie del.icio.us oder
mister-wong.de zu benutzen.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>FoxyTunes - der Browser als Jukebox</b>
</p>
<p>
Ganz klar: Eine Webbrowser-Fernsteuerung für den Lieblings-Mediaplayer braucht kein Mensch. Eine ausgebuffte Fernsteuerung wie
<a href="http://www.foxytunes.com/" target="_blank">FoxyTunes</a> aber
sehr wohl. Das Add-on klinkt sich in die Fußleiste des Browsers ein und
stellt dort die üblichen Musikabspielfunktionen wie Play, Pause und
Vorspulen bereit. Das wäre nicht weiter erwähnenswert, böte die
Software nicht etliche Zusatzfunktionen, die sie bald unverzichtbar
machen.
</p>
<p>
So ist sie beispielsweise bürokompatibel, weil sie nicht nur Musik
von der Festplatte, sondern auch von Webdiensten wie last.fm
wiedergeben kann. Vor allem aber bietet die Software etliche
Möglichkeiten, Zusatzinformationen zu der gerade gespielten Musik zu
finden. Per Mausklick werden etwa Web-Suchen nach dem Text des Songs,
nach dem passenden Musikvideo oder passenden Bildern ausgelöst. Wer
mehr über den Künstler erfahren will, wird auf Wunsch zum
entsprechenden Wikipedia-Eintrag, zum All Music Guide und etlichen
anderen Webquellen weitergeleitet.
</p>
<p>
Und auch ein eigenes Mash-up fehlt nicht. Im FoxyTunes Planet
bekommt man eine auf den jeweiligen Künstler und den gerade gespielten
Song abgestimmte Seite angezeigt, auf der passende Youtube-Videos,
Songtexte, ähnliche last.fm-Künstler, Flickr-Bilder und noch einiges
mehr gesammelt werden.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>Furl - das Online-Archiv</b>
</p>
<p>
Der US-Dienst
<a href="https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/1781" target="_blank">Furl</a>
plaziert mit seinem Firefox-Add-on ein unscheinbares kleines Logo in
der Browser-Zeile. Aber das Werkzeug hat es in sich: Man kann nicht nur
Lesezeichen in einem Online-Archiv ablegen, sondern komplette Seiten
unter einem privaten Furl-Konto speichern und verschlagworten. Fünf
Gigabyte Speicherplatz bietet Furl für solche privaten Online-Archive
kostenlos an.
</p>
<p>
</p>
<p>
<b>Ebay Companion - kein Schnäppchen mehr verpassen</b>
</p>
<p>
Das
Online-Auktionshaus Ebay will seine Kunden bei der Stange halten, damit
die nie mehr ein günstiges Angebot verpassen. Deshalb hat das
Unternehmen sein eigenes Firefox-Add-on programmiert, mit dem man ohne
die Ebay-Seite aufzurufen seine Auktionen verfolgen kann. Der Button,
über den dieser Companion aufgerufen wird, zeugt nicht von
Bescheidenheit. Mehr als doppelt so groß wie die Home-Taste hängt er in
der Symbolleiste des Browsers.
</p>
<p>
Glücklicherweise muss man den Companion aber normalerweise nicht
aufrufen. Das wäre auch fatal, weil er sich in der Seitenleiste
ausgesprochen breit macht, was auf kleineren Bildschirmen stört. Doch
in den Voreinstellungen lässt sich festlegen, auf welche Weise man über
bestimmte Schlüsselereignisse benachrichtigt werden möchte. Der Option
"Fenster" ist da eindeutig der Vorzug zu geben. Ist alles einmal
eingerichtet, ploppt automatisch ein Hinweis auf, wenn man
beispielsweise in einer Auktion überboten wurde oder wenn sich ein
Artikel dem Ende seiner Auktionsdauer nähert. Für Ebay-Schnäppchenjäger
ein absolut empfehlenswertes Werkzeug.
</p>
iPhone: Briten und Österreicher unterbieten deutsche Teuer-Tarife (Spiegel Online, 16.6.2008)2008-06-19T21:45:14Z2008-06-19T21:45:14Zhttp://www.klischka.de/joomla/artikel/service/648-iphone-briten-und-terreicher-unterbieten-deutsche-teuer-tarife-spiegel-online-1662008Administrator[email protected]<h4>iPhone-Verträge</h4>
<h1>Briten und Österreicher unterbieten deutsche Teuer-Tarife<br />
</h1>
<h4>Von wegen Sonderangebot: 890,95 Euro kostet der billigste deutsche Tarif fürs neue iPhone. In Österreich und Großbritannien gibt es in ähnlichen Tarifen deutlich bessere Inklusiv-Leistungen: mehr Freiminuten, mehr Datenvolumen mehr Inklusiv-SMS. <br />
</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,559870,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 16.6.2008, mit Matthias Kremp </h5>
<p>
Was bekommt ein iPhone-Käufer im günstigsten Tarif? Briten dürfen im
Billig-iPhone-Tarif des Anbieters O2 jeden Monat 75 Minuten lang
kostenlos telefonieren und 125 SMS verschicken. Österreichern schenkt
One im iPhone-Tarif monatlich 1000 Telefonminuten und 100
Kurzmitteilungen.
</p>
<p>
Im Vergleich dazu wirkt das Angebot von T-Mobile an deutsche Kunden arg
mager: Keine Inklusiv-SMS, gerade mal 50 Freiminuten und deutlich
weniger Inklusiv-Datentransfer als in Großbritannien und Österreich.
</p>
<p>
Der Tarifvergleich zeigt, welch saftigen Aufschlag der Exklsuiv-Anbieter T-Mobile fürs iPhone-Monopol in Deutschland verlangt.
</p>
<table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%">
<tbody>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5"><b>Die T-Mobile-Tarife zum iPhone 3G</b></td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b>Bezeichnung</b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete S </b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete M </b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete L </b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete XL </b></td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Gerätepreis (8 GB-Version)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 169,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 59,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Gerätepreis (16 GB-Version)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 249,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 149,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 39,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 19,95 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Monatsgebühr</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 29 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 49 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 69 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 89 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Inklusivminuten</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 50 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 100 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 200 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1.000 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Inklusiv-SMS</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 40 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 150 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 300 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Folgepreis pro Minute</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,09 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Weekend Flat</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Datenflatrate</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 500 MB* </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 300 MB gebremst** </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 1 GB gebremst** </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 5 GB gebremst** </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Nutzung von T-Mobile W-Lan-Hotspots</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> - </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Vertragslaufzeit</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Günstigster Gesamtpreis***</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 890,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1260,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1682 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 2162 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5">* nur bei Buchung bis 30.09.08, sonst 100 MB Inklusivvolumen. 0,49 Euro für jedes weitere MB<br />
** Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 Kbit/s (Download) und 16 Kbit/s (Upload) beschränkt.<br />
*** Gerätepreis plus 24 x Grundgebühren und 25 Euro Bereitstellungspreis.<br />
Alle Preisangaben in Euro</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
So viel Inklusivminuten wie in Österreich gibt es nach den derzeit
bekannten Tarifmodellen in keinem Tarif fürs UMTS-iPhone: Beim Anbieter
One kostet das günstigste Komplettpaket mit Apple-Handy (8 Gigabyte)
und Zwei-Jahres-Vertrag über die Vertragslaufzeit gerechnet insgesamt
995 Euro - dafür bekommen die Kunden Inklusiv-Pakete, von denen
deutsche iPhone-Besitzer nur träumen können: monatlich
</p>
<ul>
<li>1000 Freiminuten monatlich</li>
<li>100 Frei-SMS monatlich</li>
<li>3 Gigabyte Datentransfer monatlich</li>
<li>und das 8-GB-iPhone.</li>
</ul>
<br />
<table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%">
<tbody>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="2" align="left"><b>Österreichische One-Tarife für das UMTS-iPhone</b></td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">monatlicher Grundpreis (in
Euro, Kombination der Grundgebühren für Sprachtarif große Plaudertasche
und iPhone Pack, ab dem 1.1.2009 erhöht sich die Grundgebühr um 15 Euro
monatlich)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 24<br />
(39 ab, 1.1.2009) </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 8 GB UMTS-iPhone<br />
(in Euro)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 149 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 16 GB UMTS-iPhone<br />
(in Euro)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 229 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusivminuten<br />
monatlich</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 1.000 in alle Netze </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusiv-SMS<br />
monatlich</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 100 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">UMTS-Datentarif<br />
monatliches Inklusiv-Volumen</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> inklusiv </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Vertragslaufzeit (Monate)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 24 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 8GB-Modell<br />
(Gerätepreis plus 24 x Grundgebühr)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 995 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 16 GB-Modell<br />
(Gerätepreis plus 24 x Grundgebühr)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 1.075 </td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br />
Das zusammen kostet mit dem Preis fürs neue Apple-Handy umgerechnet
40 Euro im Monat - verteilt auf zwei Jahre Vertragslaufzeit. Deutich
günstigster ist das Angebot des britischen Anbieters O2 - es kostet
über den Vertragszeitraum von 18 Monaten umgerechnet 790 Euro.
<p>
Inklusiv-SMS und Datentarif sind ähnlich wie in Österreich. Allerdings
speist O2 britische Kunden mit 75 Inklusiv-Minuten im Monat ab -
Österreicher bekommen bei One für insgesamt knapp 200 Euro mehr (etwa
25 Prozent Aufschlag also) das Zehnfache an Gesprächszeit.
</p>
<table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%">
<tbody>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5" align="left"><b>Britische O2-Tarife für das UMTS-iPhone</b></td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> <b><br />
</b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>S</b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>M</b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>L</b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>XL</b></td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">monatlicher Grundpreis<br />
(in Euro umgerechnet)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 37 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 44 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 56 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 94 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 8 GB UMTS-iPhone<br />
(in Euro umgerechnet)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 124 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 124 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 16 GB UMTS-iPhone<br />
(in Euro umgerechnet)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 200 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 200 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 74 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusivminuten monatlich</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 75 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 600 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1200 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 3000 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusiv-SMS, monatlich</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 125 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">UMTS-Datenflatrate</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Vertragslaufzeit (Monate)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 18 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 8GB-Modell<br />
(Gerätepreis plus 18 x Grundgebühr)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 790 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 916 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1.008 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1.692 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5" align="center">Quelle: <a href="http://www.o2.co.uk/iphone/paymonthly" target="BLANK">O2</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
Wie T-Mobile in Österreich gegen das iPhone-Sonderangebot von One
antritt, hat der Konzern bislang nicht mitgeteilt. Fest steht nur:
T-Mobiles iPhone-Tarife für Österreich müssen deutlich unter den
deutschen Angeboten liegen, um konkurrenzfähig zu sein. In Deutschland
ist T-Mobile iPhone-Monopolist, in Österreich gibt es Wettbewerb - und
deshalb auch echte Sonderangebote.
</p>
<p>
<b>Gute Nachricht für Notebook-Nutzer und Alt-iPhone-Besitzer</b>
</p>
<p>
Eine lästige Einschränkung der bisherigen iPhone-Tarife hebt
T-Mobile mit der Einführung des iPhone 3G auf: Die bisher an das
Apple-Handy gebundene Datenflatrate kann jetzt auch mit anderen Geräten
genutzt werden. Wer sich eine zweite Sim-Karte, eine sogenannte
Multisim, zuschicken lässt, kann diese beispielsweise in einen
UMTS-USB-Stick einsetzen und damit unterwegs mit dem Notebook online
gehen.
</p>
<p>
Erstmals hat T-Mobile nun auch offiziell bestätigt, dass es ein
Wechselangebot für iPhone-Altkunden geben wird. Ob der Wechseltarif
ähnlich großzügig wie in Großbritannien ausfallen wird, lässt T-Mobile
offen. Der Konzern formuliert vage in bestem
Einwohnermeldeamts-Deutsch, dass es einen " Upgrade-Prozess" geben
wird, der "den Bezug eines iPhone 3G vor Ablauf der Vertragslaufzeit
ermöglicht. Die Einzelheiten und Konditionen für den Upgrade-Prozess
wird T-Mobile rechtzeitig vor dem Verkaufsstart kommunizieren."
</p>
<p>
</p>
<h4>iPhone-Verträge</h4>
<h1>Briten und Österreicher unterbieten deutsche Teuer-Tarife<br />
</h1>
<h4>Von wegen Sonderangebot: 890,95 Euro kostet der billigste deutsche Tarif fürs neue iPhone. In Österreich und Großbritannien gibt es in ähnlichen Tarifen deutlich bessere Inklusiv-Leistungen: mehr Freiminuten, mehr Datenvolumen mehr Inklusiv-SMS. <br />
</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,559870,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 16.6.2008, mit Matthias Kremp </h5>
<p>
Was bekommt ein iPhone-Käufer im günstigsten Tarif? Briten dürfen im
Billig-iPhone-Tarif des Anbieters O2 jeden Monat 75 Minuten lang
kostenlos telefonieren und 125 SMS verschicken. Österreichern schenkt
One im iPhone-Tarif monatlich 1000 Telefonminuten und 100
Kurzmitteilungen.
</p>
<p>
Im Vergleich dazu wirkt das Angebot von T-Mobile an deutsche Kunden arg
mager: Keine Inklusiv-SMS, gerade mal 50 Freiminuten und deutlich
weniger Inklusiv-Datentransfer als in Großbritannien und Österreich.
</p>
<p>
Der Tarifvergleich zeigt, welch saftigen Aufschlag der Exklsuiv-Anbieter T-Mobile fürs iPhone-Monopol in Deutschland verlangt.
</p>
<table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%">
<tbody>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5"><b>Die T-Mobile-Tarife zum iPhone 3G</b></td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b>Bezeichnung</b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete S </b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete M </b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete L </b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"><b> Complete XL </b></td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Gerätepreis (8 GB-Version)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 169,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 59,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Gerätepreis (16 GB-Version)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 249,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 149,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 39,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 19,95 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Monatsgebühr</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 29 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 49 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 69 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 89 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Inklusivminuten</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 50 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 100 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 200 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1.000 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Inklusiv-SMS</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 40 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 150 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 300 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Folgepreis pro Minute</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,29 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 0,09 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Weekend Flat</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Datenflatrate</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 500 MB* </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 300 MB gebremst** </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 1 GB gebremst** </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> ab 5 GB gebremst** </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Nutzung von T-Mobile W-Lan-Hotspots</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> - </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> inklusive </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Vertragslaufzeit</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 24 Monate </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5">Günstigster Gesamtpreis***</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 890,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1260,95 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 1682 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5"> 2162 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5">* nur bei Buchung bis 30.09.08, sonst 100 MB Inklusivvolumen. 0,49 Euro für jedes weitere MB<br />
** Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 Kbit/s (Download) und 16 Kbit/s (Upload) beschränkt.<br />
*** Gerätepreis plus 24 x Grundgebühren und 25 Euro Bereitstellungspreis.<br />
Alle Preisangaben in Euro</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
So viel Inklusivminuten wie in Österreich gibt es nach den derzeit
bekannten Tarifmodellen in keinem Tarif fürs UMTS-iPhone: Beim Anbieter
One kostet das günstigste Komplettpaket mit Apple-Handy (8 Gigabyte)
und Zwei-Jahres-Vertrag über die Vertragslaufzeit gerechnet insgesamt
995 Euro - dafür bekommen die Kunden Inklusiv-Pakete, von denen
deutsche iPhone-Besitzer nur träumen können: monatlich
</p>
<ul>
<li>1000 Freiminuten monatlich</li>
<li>100 Frei-SMS monatlich</li>
<li>3 Gigabyte Datentransfer monatlich</li>
<li>und das 8-GB-iPhone.</li>
</ul>
<br />
<table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%">
<tbody>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="2" align="left"><b>Österreichische One-Tarife für das UMTS-iPhone</b></td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">monatlicher Grundpreis (in
Euro, Kombination der Grundgebühren für Sprachtarif große Plaudertasche
und iPhone Pack, ab dem 1.1.2009 erhöht sich die Grundgebühr um 15 Euro
monatlich)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 24<br />
(39 ab, 1.1.2009) </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 8 GB UMTS-iPhone<br />
(in Euro)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 149 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 16 GB UMTS-iPhone<br />
(in Euro)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 229 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusivminuten<br />
monatlich</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 1.000 in alle Netze </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusiv-SMS<br />
monatlich</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 100 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">UMTS-Datentarif<br />
monatliches Inklusiv-Volumen</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> inklusiv </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Vertragslaufzeit (Monate)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 24 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 8GB-Modell<br />
(Gerätepreis plus 24 x Grundgebühr)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 995 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 16 GB-Modell<br />
(Gerätepreis plus 24 x Grundgebühr)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 1.075 </td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br />
Das zusammen kostet mit dem Preis fürs neue Apple-Handy umgerechnet
40 Euro im Monat - verteilt auf zwei Jahre Vertragslaufzeit. Deutich
günstigster ist das Angebot des britischen Anbieters O2 - es kostet
über den Vertragszeitraum von 18 Monaten umgerechnet 790 Euro.
<p>
Inklusiv-SMS und Datentarif sind ähnlich wie in Österreich. Allerdings
speist O2 britische Kunden mit 75 Inklusiv-Minuten im Monat ab -
Österreicher bekommen bei One für insgesamt knapp 200 Euro mehr (etwa
25 Prozent Aufschlag also) das Zehnfache an Gesprächszeit.
</p>
<table class="spTabellesys" bgcolor="#ffffff" border="0" cellpadding="1" cellspacing="1" width="100%">
<tbody>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5" align="left"><b>Britische O2-Tarife für das UMTS-iPhone</b></td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> <b><br />
</b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>S</b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>M</b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>L</b></td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"><b>XL</b></td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">monatlicher Grundpreis<br />
(in Euro umgerechnet)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 37 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 44 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 56 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 94 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 8 GB UMTS-iPhone<br />
(in Euro umgerechnet)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 124 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 124 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Preis 16 GB UMTS-iPhone<br />
(in Euro umgerechnet)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 200 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 200 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 74 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 0 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusivminuten monatlich</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 75 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 600 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1200 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 3000 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Inklusiv-SMS, monatlich</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 125 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 500 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">UMTS-Datenflatrate</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> inklusiv </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Vertragslaufzeit (Monate)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 18 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left"> 18 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="left">Gesamtpreis 8GB-Modell<br />
(Gerätepreis plus 18 x Grundgebühr)</td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 790 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 916 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1.008 </td>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" align="center"> 1.692 </td>
</tr>
<tr>
<td style="border: 1px solid #000000; background-color: #f5f5f5" colspan="5" align="center">Quelle: <a href="http://www.o2.co.uk/iphone/paymonthly" target="BLANK">O2</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
Wie T-Mobile in Österreich gegen das iPhone-Sonderangebot von One
antritt, hat der Konzern bislang nicht mitgeteilt. Fest steht nur:
T-Mobiles iPhone-Tarife für Österreich müssen deutlich unter den
deutschen Angeboten liegen, um konkurrenzfähig zu sein. In Deutschland
ist T-Mobile iPhone-Monopolist, in Österreich gibt es Wettbewerb - und
deshalb auch echte Sonderangebote.
</p>
<p>
<b>Gute Nachricht für Notebook-Nutzer und Alt-iPhone-Besitzer</b>
</p>
<p>
Eine lästige Einschränkung der bisherigen iPhone-Tarife hebt
T-Mobile mit der Einführung des iPhone 3G auf: Die bisher an das
Apple-Handy gebundene Datenflatrate kann jetzt auch mit anderen Geräten
genutzt werden. Wer sich eine zweite Sim-Karte, eine sogenannte
Multisim, zuschicken lässt, kann diese beispielsweise in einen
UMTS-USB-Stick einsetzen und damit unterwegs mit dem Notebook online
gehen.
</p>
<p>
Erstmals hat T-Mobile nun auch offiziell bestätigt, dass es ein
Wechselangebot für iPhone-Altkunden geben wird. Ob der Wechseltarif
ähnlich großzügig wie in Großbritannien ausfallen wird, lässt T-Mobile
offen. Der Konzern formuliert vage in bestem
Einwohnermeldeamts-Deutsch, dass es einen " Upgrade-Prozess" geben
wird, der "den Bezug eines iPhone 3G vor Ablauf der Vertragslaufzeit
ermöglicht. Die Einzelheiten und Konditionen für den Upgrade-Prozess
wird T-Mobile rechtzeitig vor dem Verkaufsstart kommunizieren."
</p>
<p>
</p>