Service Konrad Lischka ist Journalist, arbeitet seit April 2007 als Redakteur bei Spiegel Online, war von 2004 bis 2007 Redaktionsleiter, später Chefredakteur des Literaturmagazins bücher und hat als Textchef bei der VVA-Gruppe gearbeitet. Er hat eineAusbildung zum Redakteur an der Deutschen Journalistenschule absolviert, war Mitarbeiter der Süddeutschen Zeitung und Frankfurter Rundschau (Feuilleton), hat für Medien wie c't und die Neue Zürcher Zeitung über IT-Themen geschrieben, für die taz aus Bayern berichtet und ein Buch über die Geschichte des Computerspiels im Heise-Verlag veröffentlicht. http://www.klischka.de/joomla/artikel/service Mon, 04 Jan 2010 23:24:19 +0000 Joomla! 1.5 - Open Source Content Management en-gb Schritt für Schritt: So schotten Sie Ihr Facebook-Profil ab (Spiegel Online, 17.12,2009) http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/858-schritt-fuer-schritt-so-schotten-sie-ihr-facebook-profil-ab http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/858-schritt-fuer-schritt-so-schotten-sie-ihr-facebook-profil-ab Schritt für Schritt

So schotten Sie Ihr Facebook-Profil ab

Suchmaschinen dürfen jedes Profil scannen, Anwendungen von Drittanbietern persönliche Details abgreifen - die Standardeinstellungen bei Facebook präsentieren die Mitgliederinformationen sehr freizügig. SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Mitglieder die Kontrolle über ihre Daten behalten.

Spiegel Online, 17.12,2009

Facebook-Boss Marc Zuckerberg ist nicht nur ein Fan von Nicolas Sarkozy und Barack Obama, sondern begeistert sich auch für Firefox, iTunes und Apple-Angebote für Studenten - nicht gerade peinlich, aber auch kein Grund zur Freude für Facebook-Anteilseigner Microsoft. Denn jeder Facebook-Nutzer kann diese Information seit einigen Tagen auf Zuckerbergs Facebook-Profil nachlesen.

Schuld daran ist eine Änderung bei den Facebook-Datenschutzeinstellungen. Einige der Nutzerdaten behandelt Facebook nun als "öffentlich zugängliche Informationen". Das bedeutet: Man kann Anwendungen von Drittanbietern, Facebook-Mitgliedern und Websites, auf denen man sich mit dem Facebook-Login anmeldet, nicht untersagen, diese Informationen zu verwenden. Konkret sind das Name, Profilbild, Geschlecht, Wohnort, die Liste der eigenen Facebook-Kontakte, Zugehörigkeit zu Netzwerken und Fan-Seiten.

Freunde, Kollegen, Suchmaschinen und Drittanbieter - SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Nutzer ihre Daten bei Facebook kontrollieren.

Was verrät man überhaupt?

Natürlich funktioniert ein soziales Netzwerk wie Facebook am besten, wenn man eine gewisse Chance hat, seine Freunde und Kollegen zu finden und wiederzuerkennen. Wer gar nichts von sich preisgibt, kann sein Profil auch löschen. Aber angesichts der neuen Datenschutzregeln bei Facebook ist es wichtiger denn je, genau einzuschätzen, wie viel man in der Facebook-Datenbank über sich speichern will.

Will man zum Beispiel, dass jeder das Profilbild sehen kann, auf dem man Mickey Mouse umarmt? Oder: Will man, dass jedes Facebook-Mitglied (und nicht nur Freunde oder Freunde von Freunden) sehen, welche Angebote man zu seinen Lieblingsseiten hinzugefügt hat wie auf Mark Zuckerbergs Seite?

Weil man die Zugriffe auf diese Informationen bei Facebook nicht einschränken kann, sollte man sich gut überlegen, welche man überhaupt preisgibt. Wie Facebook-Sprecher Barry Schnitt Techcrunch sagte: "Man muss kein Profilfoto veröffentlichen oder man kann eines seines Hundes nehmen. Man muss nicht sagen, in welcher Stadt man wohnt, man kann aber auch Atlantis oder Walhalla angeben."

Ob man seinen "Beziehungsstatus", wie das in Facebook-Sprech heißt, unbedingt angeben muss, wird jeder für sich entscheiden. Ein wichtiges Detail dabei: Obwohl man in den Einstellungen der Privatsphäre angeben kann, dass nur man selbst diese Details sehen kann, wird doch jede Veränderung automatisch im Profil angezeigt. Die Freunde sehen also, wenn man seinen "Beziehungsstatus" ändert, diese Benachrichtigung lässt sich derzeit nicht abschalten. Die sich aus solchen Aktualisierungen entspinnenden Debatten sind manchmal lustig. Dass sie sich entspinnen, sollte man aber vorher wissen und bedenken.

Wenn Sie bei Facebook eingeloggt sind, können Sie sich mit einem Klick auf diesen Link anzeigen lassen, welche Informationen auf ihrem öffentlichen Facebook-Eintrag zu sehen sind. Diese Seite können alle Facebook-Mitglieder sehen, auch wenn sie gar nicht in Kontakt zu Ihnen stehen. Unter Umständen sieht so auch das Suchergebnis zu Ihrem Namen aus, dass die Nutzer von Bing, Google und anderen Suchmaschinen erhalten.

Freundes- und Kollegenlisten pflegen

Das Durchschnittsalter bei Facebook steigt merklich und heute wird jeder Mensch mit Facebook-Profil in seinem Kontaktnetzwerk Freunde, Verwandte, entfernte Bekannte, Arbeitskollegen und gar Chefs haben. Wer bei einem so verzweigten Netzwerk Partyfotos, Kommentare über den Urlaubsort, den Kaffee im Büro oder die Erkältung einstellt, will sicher nicht, dass alle alles lesen.

Man kann bei jedem Foto und Kommentar bei Facebook neu entscheiden, wer das sehen darf. Das funktioniert aber nur, wenn man seine Facebook-Kontakte regelmäßig in Gruppen sortiert ( auf dieser Seite)

Den meisten Menschen werden wohl drei Gruppen wie Freunde, Job, Kollegen genügen. Da lässt sich bei jedem Foto und Kommentar ganz gut einschätzen, ob das nur Freunde, oder auch Mitarbeiter etwas angeht.

Anzeige von Profil- und Kontaktdaten anpassen

Unabhängig von einzelnen Beträgen kann man für Listen auch allgemein einstellen, wer welche Details des eigenen Profils zu Gesicht bekommt, wer kommentieren kann und so weiter. Die gesamten Einstellungen zur Privatsphäre bei Facebook bauen auf den Gruppen auf - die sollten also gut gepflegt sein.

Man kann Facebook-Kontakte auch mehreren Gruppen hinzufügen, wobei dann die restriktiveren Regeln greifen. Wer welche Profilinformationen sieht, kann man auf dieser, wer welche Kontaktinformationen erhält, hier einstellen. Man kann bestimmte Details auch für einzelne Kontakte ausblenden - unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit.

Die Standardeinstellungen zum Datenschutz von Facebook sollte man kritisch prüfen und nicht einfach akzeptieren.

Liste aller Freunde verstecken

In den neuen Standardeinstellungen ist Facebook sehr freizügig beim Anzeigen einiger Details: Wer die Voreinstellungen nicht ändert, zeigt zum Beispiel allen Facebook-Mitgliedern seine gesamte Kontaktliste. Nun will man nicht unbedingt, dass alle Welt sieht, wen man kennt. Hier sind die Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Privatsphäre bei Facebook inzwischen leider arg eingeschränkt: Der Anbieter hat die Kontaktliste zu öffentlich verfügbaren Informationen erklärt, weshalb es für Mitglieder keine Möglichkeit mehr gibt, Drittanwendungen den Zugriff darauf zu verbieten.

Allerdings kann man es Fremden erheblich erschweren, die eigene Kontaktliste zu scannen. Man muss dazu auf der eigenen Profilseite auf das Stiftsymbol rechts oben in der Kontaktbox klicken. In dem Menü "Feld bearbeiten" muss das Häkchen neben der Option "Allen die Freundesliste anzeigen" verschwinden. Ist diese laxe Standard-Option ausgeschaltet, sehen nur noch die eigenen Kontakte, mit wem man bei Facebook verbunden ist, Suchmaschinen und anderen Facebook-Nutzern werden diese Informationen nicht mehr angezeigt. Drittanwendungen können dennoch auf diese Informationen zurückgreifen.

Persönliche Daten für Drittanbieter sperren

Eine ärgerliche Standardeinstellung bei Facebook erlaubt es Programmen von Drittanbietern, auf persönliche Daten zuzugreifen, auch wenn man diese Erweiterung gar nicht installiert hat. Es genügt, wenn ein Facebook-Kontakt eine Erweiterung installiert. Facebook gibt dieses Beispiel: "Eine Grußkarten-Anwendung kann zum Beispiel dein Geburtsdatum verwenden, um deinen Freund dazu aufzufordern dir eine Geburtstagskarte zu schicken."

Diese Anwendungen - die man im Zweifelsfall nicht kennt und nie zu Gesicht bekommen hat - können aber auch diese Daten abgreifen: Familie und Beziehung, Ausbildung und Beruf, religiösen und politische Ansichten, Fotos der Mitglieder.

Man kann all diese Standardzustimmungen automatisch komplett widerrufen - auf dieser Seite.

Suchmschinen vom Profil aussperren

Wer einen Namen googelt, findet schnell das Facebook-Profil der Zielperson. Und wer nicht googelt, sucht direkt bei Facebook. Dass man in beiden Fällen fündig wird, ermöglichen Facebooks offenherzige Standardeinstellungen zur Privatsphäre bei Suchergebnissen. Das kann man auf dieser Seite unterbinden.

Kommentare Dritter kontrollieren

Die Freunde loben auf der Facebook-Profilseite Ihre Trinkfestigkeit und der Chef liest mit? Kann man machen, muss nicht sein: Man kann auf der eigenen Profilseite einerseits sehr restriktiv sein und verbieten, dass Freunde überhaupt auf der eigenen Profilseite kommentieren oder Schreiben. Dazu muss man bei Facebook angemeldet sein, das eigene Profil aufrufen, dann unter dem großen Pinnwandbalken rechts auf der Seite auf Optionen klicken, dann erneut auf Einstellungen (warum auch immer).

Bei den nun verfügbaren Optionen lässt sich radikal jede Kommunikation auf der eigenen Profilseite unterbinden, in dem man das Häkchen neben "Freunde können an meine Pinnwand schreiben" entfernt. Man kann auch etwas subtiler vorgehen und einer bestimmten Liste der eigenen Kontakte die Kommentare vorenthalten. Dazu klickt man auf die Auswahlbox zu "Wer kann die Beiträge meiner Freunde sehen" und wählt unter "Benutzerdefiniert" nun die Listen mit den Freunden aus und lässt Arbeitskollegen oder Chefs außen vor.

Mit Fotos ist das etwas schwieriger: Die eigenen Freunde können Fotos hochladen und mit dem Profil jedes Kontaktes verknüpfen. Man kann diese Markierungen durch dritte nicht unterbinden, man kann auch nicht eine Vorabgenehmigung zum Markiert-Werden erzwingen. Man kann sich aber zumindest von Facebook darüber benachrichtigen lassen, dass man irgendwo markiert wurde (auf dieser Seite).

Auch Anwendungen von Drittanbietern kann man in einem unbedachten Moment oder gar bei vollem Bewusstsein das Absetzen von Nachrichten auf der eigenen Profilseite erlaubt haben. Was man welchen Erweiterungen von Drittanbietern erlaubt hat, welche überhaupt für das eigene Profil aktiviert sind, kann und sollte man regelmäßig auf dieser Seite prüfen.

Sie wissen mehr? Teilen Sie Ihre Erfahrungen, geben Sie Tipps!

Welche Tipps haben Sie fürs Datenmanagement bei Facebook? Wie schützen Sie Ihre Privatsphäre in sozialen Netzwerken? Teilen Sie Ihre Erfahrungen im Forum hier auf SPIEGEL ONLINE oder auf der Facebook-Seite von "So geht das!".

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[email protected] (Konrad Lischka) Service Sat, 19 Dec 2009 17:11:51 +0000
Schritt für Schritt: Windows 7 aufs Netbook fürs halbe Geld (Spiegel Online, 10.12.2009) http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/857-schritt-fuer-schritt-windows-7-aufs-netbook-fuers-halbe-geld-spiegel-online-10122009 http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/857-schritt-fuer-schritt-windows-7-aufs-netbook-fuers-halbe-geld-spiegel-online-10122009 Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie Sie sich vor Google verstecken

Genügsames System für kleine Rechner: Eigentlich verträgt Windows 7 sich gut mit Netbooks. Doch wer die günstige Version des Systems auf DVD kauft, hat ein Problem: Netbooks fehlt das passende Laufwerk. SPIEGEL ONLINE zeigt, wie Nutzer ein DVD-Windows vom USB-Stick installieren.

Spiegel Online, 10.12,2009

Im Vergleich zum Vorgänger Vista ist das neue Windows 7 ein wunderbares Betriebssystem für nicht ganz so schnelle Rechner, gerade für die günstigen, leichten, aber etwas lahmen Netbooks. Wer einen älteren dieser Mini-Tragecomputer besitzt und Windows 7 nachrüsten will, hat ein Problem: Netbooks haben nur selten DVD-Laufwerke eingebaut. Absurderweise kostet aber in Online-Shops die Vollversionen von Windows 7 Home Premium nur halb so viel (knapp 100 Euro) wie die Downloadvariante bei Microsoft (199 Euro).

Um dieses günstigere Windows 7 auf einem Netbook zu installieren, braucht man einen Computer mit DVD-Laufwerk (egal ob Mac oder PC), ein altes Windows und einen USB-Stick.

Lesen, Schreiben, Installieren - SPIEGEL ONLINE erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Windows 7 von DVD auf einem Netbook ohne Laufwerk installieren.

Ältere Windows-Installation als Voraussetzung - am Mac und PC

Wer sich ein Netbook für unterwegs oder fürs Sofa kauft, hat meistens einen größeren Rechner daheim. Manchmal ist das ein Mac, wie in unserem Fall. Da kommt ein Extra-Schritt hinzu - wenn auf dem Mac nicht ohnehin schon ein Virtualisierungsprogramm wie Parallels Desktop oder Suns Virtualbox (kostenlos hier) mit einer alten Windows-Version läuft.

Die Virtualbox-Installation auf dem Mac Mini ist einfach, das Anlegen eines virtuellen Laufwerks samt Windows-XP-Installation von CD verlief problemlos.

Eine ältere Windows-Installation ist die Voraussetzung, um von der Windows-7-DVD einen Installations-USB-Stick zu erstellen (Haben Sie es ohne Windows-Gastsystem geschafft? Erklären Sie es in unserem Forum unten!).

Iso-Datei von der Windows-DVD ziehen

Egal ob das Alt-Windows (2000, XP oder Vista) auf einem PC oder in einer virtuellen Umgebung unter OSX oder Linux läuft: Im nächsten Schritt müssen Sie ein Speicherabbild der Windows-7-DVD erstellen (ISO-Image genannt). Es gibt viele Hilfsprogramme dafür. Wir haben die kostenlose Testversion von UltraIso verwendet (Kennen Sie bessere ISO-Helfer? Geben Sie Ihren Tipp in unserem Forum unten weiter!).

Das ist mit UltraISO simpel: DVD-Datenträger auswählen, die Option "CD/DVD Abbild erstellen" und dann entscheiden, wo das Abbild gespeichert werden soll.

Installations-Stick erstellen

Ist das Abbild der Installations-DVD fertiggeschrieben, muss man den USB-Stick präparieren. Der sollte vier Gigabyte Speicherplatz haben. Wer mit Windows in einer Virtualisierungssoftware arbeitet, muss nach dem Einstöpseln des USB-Sticks womöglich noch mit einem Klick dafür sorgen, dass die virtuelle Umgebung auf den USB-Stick zugreift (bei Virtualbox über das Symbol mit dem USB-Stöpsel unten rechts am Rand des Fensters).

Greift das Windows-System und damit UltraISO auf den USB-Stick zu, lässt der sich mit diesem Werkzeug recht einfach bootfähig machen: Zuerst mit UltraISO das eben erstellte Speicherabbild der Windows-7-DVD öffnen, dann "Schreibe Datenträger Abbild" auswählen. Bei dem folgenden Menü muss man den USB-Stick als Ziel auswählen (Datenträger Lw), als Schreibmethode USB HDD+. Nun auf "Schreiben" klicken - UltraISO erstellt aus dem Speicherabbild nun wieder einen Datenträger, von dem man booten und Windows 7 installieren kann.

Wir haben auch versucht, mit dem Microsoft-Werkzeug " Windows 7 USB/DVD Download Tool" das Speicherabbild auf einen USB-Stick zu schreiben. Das Werkzeug akzeptierte die von UltraISO erstellte Datei aber nicht - das Microsoft-Werkzeug ist wohl nur auf die Download-Einkäufe aus Microsofts Onlineshop ausgelegt.

Booten und Installieren

Der Rest dürfte einfach sein: Den beschriebenen USB-Stick ins Netbook stöpseln und starten. Nicht jedes Gerät versucht von einem per USB angeschlossenem Laufwerk zu booten. Falls das Netbook die Windows-7-Installation nicht vom USB-Stick startet, muss man kurz nach dem Einschalten ins Bios springen. Nach dem Einschalten taucht für wenige Augenblicke ein Bildschirm auf, auf dem auch steht, mit welcher Taste man die Bios-Einstellungen aufruft. Da wählen die Hardware-Hersteller unterschiedliche Tasten - Funktionstaste 11 oder 2, die Entfernen-Taste. Bei unserem HP Mini 2140 ruft F9 das Bios auf. Dort muss man - auch das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich - unter der Option Boot Device oder Bootsequenz angeben, dass man von USB starten will.

Eine gute halbe Stunde später war Windows 7 auf unserem HP Mini 2140 installiert.

Sie wissen mehr? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Tipps!

Welche Tipps haben Sie für die Installation von Windows 7 auf Netbooks ohne DVD-Laufwerk? Kennen Sie bessere Software zum Erstellen und Schreiben von ISO-Dateien? Teilen Sie Ihre Erfahrungen im Forum hier auf SPIEGEL ONLINE oder auf der Facebook-Seite von "So geht das!".

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[email protected] (Administrator) Service Tue, 15 Dec 2009 21:00:31 +0000
Datenschutz im Web: Wie Sie sich vor Google verstecken (Spiegel Online, 7.12,2009, mit Christian Stöcker) http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/856-datenschutz-im-web-wie-sie-sich-vor-google-verstecken-spiegel-online-7122009-mit-christian-stoecker http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/856-datenschutz-im-web-wie-sie-sich-vor-google-verstecken-spiegel-online-7122009-mit-christian-stoecker Datenschutz im Web

Wie Sie sich vor Google verstecken

Google sammelt mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Ab sofort werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert". SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie sich der Datensammelwut des Konzerns entziehen können.

Spiegel Online, 7.12,2009, mit Christian Stöcker

Seit Montag protokolliert Google Ihr Suchverhalten auch dann mit, wenn Sie keinen Google-Account haben. Jede Suchanfrage wird gespeichert, 180 Tage lang. Verbunden mit der IP-Adresse und der Kennung Ihres Browsers - also nicht mit Ihrem Namen. Den kennt Google nur, wenn Sie auch noch eine entsprechende Google-Mail-Adresse oder für andere Online-Anwendungen einen Google-Account eingerichtet haben. Ist das der Fall, weiß der Konzern ohnehin sehr viel darüber, was Sie online tun - und zwar ohne Zeitbeschränkung.

Und wenn Sie auch noch eine Google Toolbar installiert haben sollten, speichert Google nicht nur alles, wonach Sie je gesucht haben und alle Suchergebnis-Links, die Sie je angeklickt haben, sondern auch noch alles andere, was Sie mit ihrem Browser machen. Auch nachts, wenn Ihr Ehegatte schon schläft zum Beispiel.

Google ist fraglos sehr nützlich - aber auch enorm neugierig.

Wer einen Google-Account hat, bekommt auch jetzt schon "personalisierte" Suchergebnisse - das erkennt man daran, dass rechts am Rand der Ergebnisseite, direkt über dem blauen Trennstreifen, ein Link namens "Anpassungen anzeigen" erscheint. Wenn der da steht, beobachtet Google, wonach Sie suchen - und modifiziert die Ergebnisliste entsprechend.

Wer zuerst darauf und dann auf "Webprotokoll verwalten" klickt, kann auch Ihre Suchgeschichte einsehen - auch das Töchterchen, für das Sie eben ein Geburtstagsgeschenk gekauft haben. Sofern der Browser in Ihren Google-Account eingeloggt ist.

Nun also gibt es eine neue Ankündigung: Auch die Suchanfragen von nicht bei Google angemeldeten Nutzern werden jetzt gespeichert, um ihnen "dabei zu helfen, bessere Suchergebnisse zu bekommen", wie es in einem Google-Blog-Eintrag heißt. Letztlich geht es aber um etwas anderes: Je mehr der Konzern über seine Nutzer weiß, desto präziser kann er sie mit Werbung versorgen.

Man muss bei alldem nicht mitmachen. Google gibt jedem Nutzer - auch solchen, die einen Google-Account benutzen - die Möglichkeit, das Beobachten zu verbieten.

SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie Google den Zugriff auf ihre Nutzungsdaten verweigern.

Interessenbasierte Werbung ausschalten

Es gibt im Web kaum einen Blog, kaum eine kommerzielle Web-Seite, auf der nicht etwas Geld mit Google-Anzeigen verdient wird. Nebenbei sammelt jede dieser eingebundenen Google-Anzeigen Daten für den Werbekonzern - auch auf Seiten, über denen gar nicht "Google" steht.

Google macht daraus kein Geheimnis. Wer die Datenschutzbestimmungen zum Anzeigensystem liest, erfährt dort, wie das Werbesystem funktioniert:

"Wenn Sie Websites besuchen, die mit uns zusammenarbeiten, oder Google-Websites, die das DoubleClick-Cookie verwenden (z. B. YouTube), kann Google das DoubleClick-Cookie in Ihrem Browser setzen, um Informationen zu der Art der besuchten Seiten oder zu den angezeigten Inhalten zu sammeln. Auf Basis dieser Informationen weist Google Ihrem Browser relevante Interessenkategorien zu und verwendet diese Kategorien zur Schaltung interessenbezogener Anzeigen. Falls Sie beispielsweise häufig Reise-Websites besuchen, kann Google mehr Anzeigen zum Thema Reisen schalten."

Google versichert, die Informationen nicht mit persönlichen Daten zu verknüpfen. Das heißt: Google weiß, dass die Nutzer oder der Nutzer eines Browsers auf einem Rechner bestimmte Seiten aufrufen. Wer diese Nutzer nun im Einzelnen sind, weiß Google aber nicht. Ein derart anonymes Protokoll wäre bei einer einzelnen Website kein Problem. Bedenklich ist das bei Google allerdings, weil es im Web so viele Seiten gibt, die Google-Werbung schalten und dadurch Daten für Google sammeln. Deshalb dürfte das Surfprotokoll bei aller Anonymität manchem Nutzer unheimlich sein.

Man kann die Überwachung abschalten. Google nutzt Cookies, um die Seitenaufrufe dem genutzten Rechner zuzuordnen. Über Cookies kann man geteilter Meinung sein - viele Web-Angebote nutzen dieses Werkzeug, auch SPIEGEL ONLINE. Die kleinen Textdateien machen Notizen über Ihr Surfverhalten, über auf bestimmten Web-Seiten gewählte Einstellungen und Präferenzen und darüber, welchen Funktionalitäten einer Seite Sie zugestimmt, welche Sie abgelehnt haben.

Google bietet mehrere Wege, das zu unterbinden:

  • Mit einem Klick auf dieser Seite deaktivieren Sie die interessenbasierte Werbung.
  • Auf dieser Seite der Google-Tochter DoubleClick kann man mit einem Klick auf "Ad Cookie Opt-Out" den entsprechenden Cookie deaktivieren.
  • Beide Methoden setzen aber lediglich einen neuen Deaktivierungs-Cookie. Das bedeutet: Sobald man den Cookie-Speicher löscht, weiß der Browser auch nicht mehr, dass man das Google-Werbeprotokoll deaktiviert hat. Wer seine Cookies oft löscht, kann Googles Werbe-Protokoll mit diesem Plugin für Firefox und Internet Explorer für immer deaktivieren. Deaktivierungsanleitungen für andere Browser gibt Google hier.

Surfprotokoll für Google-Werbepartner ausschalten

In Googles Werbe-Netz lässt der Web- und Werberiese auch Drittanbieter Anzeigen vermarkten. Diese Partner nutzen eigene Cookies, um zu analysieren, auf welchem Rechner in welchem Kontext welche Werbung aufgerufen wird.

Knapp 40 Vermarkter, darunter Google-Partner, aber auch die Anzeigen-Netzwerke von Yahoo und Microsoft, erlauben es Nutzern, auf dieser Sammelseite ihre Protokoll-Cookies zu deaktivieren. Auf diese Weise sorgt man nicht dafür, dass man online keine Werbung mehr zu sehen bekommt - aber die gezeigten Anzeigen sollten dann nicht mehr auf den konkreten Rechner/Browser zugeschnitten sein, weil das Surfverhalten nicht mehr protokolliert wird.

Googles personalisiertes Suchprotokoll abklemmen

Wer ein Konto bei Google Mail oder einem anderen Online-Dienst des Werbekonzerns hat, wird mit der "verlaufsbasierten Suchanpassung" beglückt, wann immer er bei Google angemeldet ist und im Internet sucht. Um diese Anpassung so gut es geht zu personalisieren, speichert Google bei eingeloggten Nutzern die Suchaktivitäten. Dazu gehören, wie Google erklärt, "sowohl Suchanfragen, die Sie gestartet haben, als auch Ergebnisse, auf die Sie geklickt haben".

Um diese Protokollierung zu löschen, muss man mit dem entsprechenden Konto bei Google eingeloggt sein und dann auf diesen Link klicken. Wer sich noch nie klargemacht hat, was der Konzern alles über ihn weiß, sollte vorher aber vielleicht einen Blick hierhin wagen. Das kann ernüchternd, aber - wenn man ausreichend weit zurückgeht - auch ganz lustig sein. Nach dem Motto: "Warum hat mich das damals bloß interessiert?"

Computer-Surfprotokoll deaktivieren

Die Standard-Aufzeichnung aller Google-Suchanfragen für jeden Computer lässt sich mit einem Klick auf diesen Link deaktivieren. Dadurch wird ein neuer Cookie gesetzt. Das bedeutet: Sobald jemand an dem jeweiligen Rechner die Cookies löscht, fängt Google erneut an, alle Suchanfragen anonymisiert aufzuzeichnen und auszuwerten. Nach jeder Cookie-Reinigung muss man also erneut auf den Link oben klicken, um Google zu sagen, dass man keinen Mitschnitt der eigenen Suchanfragen wünscht. Die Zustimmung zum Protokollieren der Suchanfragen setzt Google also als Standardverhalten voraus.

YouTube-Cookies aussperren

Videoclips des Google-Portals YouTube findet man wie Google-Anzeigen fast überall im Web. Jeder dieser eingebundenen Clips legt Cookies auf den Rechnern der Nutzer ab, die die Seite aufrufen - oft selbst dann, wenn die das eingebundene Video gar nicht starten.

Was Google mit den YouTube-Cookies erfasst, beschreibt der Werbekonzern in seiner Datenschutzerklärung so:

"YouTube versucht, dir relevante und nützliche Werbung bereitzustellen. Wir verwenden dazu das DoubleClick-Cookie sowie andere Systeme von Drittanbietern zur Bereitstellung von Werbung. Wir können eine Vielzahl von Informationen verwenden, wie beispielsweise Cookies, Web Beacons, IP-Adressen, Nutzungsdaten und andere nicht-personenbezogene Daten über deinen Computer oder dein Gerät (wie den Browsertyp und das Betriebssystem), um dir relevante Werbung bereitzustellen. Wenn du in deinem YouTube-Konto angemeldet bist, können wir dir ebenfalls Werbung auf der Grundlage der Informationen anzeigen, die du in deinem YouTube-Konto angegeben hast."

Dass solche Cookies abgelegt werden, auch wenn die Nutzer die eingebundenen Video gar nicht starten, kann jeder Web-Autor beim Einbinden eines YouTube-Clips verhindern: Wer beim Erstellen des Codes zum Einbinden den Haken ins kleine Kästchen "Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren" aktiviert, verhindert, dass Cookies auch bei Nutzern gesetzt werden, die lediglich eine Seite aufrufen, ohne die dort eingebundenen YouTube-Clips zu starten.

Nutzer können YouTube-Cookies nicht ganz so einfach aussperren. Wer das Setzen von Cookies fürs Google-Werbeprogramm deaktiviert hat, wird davon zwar auch beim Aufrufen von YouTube-Clips verschont bleiben. YouTube legt aber nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen auch in anderen Cookies ab. Wer das verhindern will, muss etwas mehr Aufwand betreiben und im Browser selbst oder mit etwas komfortableren Erweiterungen wie Cookiesafe im Firefox die Informationen verwalten und blockieren, die YouTube (und andere Anbieter) speichern wollen.

Flash-Cookies löschen und blockieren

Eine Besonderheit von YouTube sind Flash-Cookies, die kein Browser verwaltet. Was mit diesen Cookies möglich ist, beschreibt Flash-Anbieter Macromedia (gehört zum Software-Riesen Adobe) so:

"Manchmal versuchen Websites, Informationen auf Ihrem Rechner zu speichern, wie etwa Ihren höchsten Punktestand bei einem Flash-Spiel, oder welche Produkte Sie erworben haben."

Die Flash-Cookies des aktuell benutzten Browsers kann man auf dieser Macromedia-Seite löschen. In diesem Menüpunkt kann man angeben, dass solche Informationen überhaupt nicht gespeichert werden dürfen.

Google Analytics ausbremsen

Viele Web-Seiten nutzen Googles Zugriffsanalysedienst "Google Analytics". Das Werkzeug sammelt und verarbeitet zunächst nicht-personenbezogene Informationen über die Aufrufer einer Web-Seite. Eine Opt-Out-Möglichkeit bietet Google für diesen Dienst nicht an. Die meisten Seitenbetreiber verzichten auch darauf, ihren Besuchern diese Option anzubieten, obwohl ein Opt-Out für Analytics mit ein paar Code-Zeilen möglich wäre.

Surfer können Analytics aussperren, allerdings geht das nicht ganz so komfortabel wie der Klick auf einen Opt-Out-Button. Google Analytics arbeitet mit einem kleinen Javascript-Skript. Wer dieses Skript in seinem Browser blockiert, wird nicht von Analytics beobachtet. Es gibt für den Firefox-Browser einige Erweiterungen, die das erledigen. Mit Noscript lässt sich zum Beispiel die Ausführung ausgewählter Javascript-Codes unterbinden. Man kann auch die Kommunikation des Browsers mit dem Analytics-Server unterbinden, indem man die Analytics-Host-Adresse zur IP-Adresse des eigenen Rechners umleitet. Dann landen die Daten nicht bei Analytics.

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[email protected] (Konrad Lischka) Service Tue, 15 Dec 2009 20:53:23 +0000
So teuer sind die billigen Erlebnis-Auktionen wirklich (Spiegel Online, 20.5.2009) http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/801-so-teuer-sind-die-billigen-erlebnis-auktionen-wirklich-spiegel-online-2052009 http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/801-so-teuer-sind-die-billigen-erlebnis-auktionen-wirklich-spiegel-online-2052009 Zocken und Shoppen

So teuer sind die billigen Erlebnis-Auktionen wirklich

Mit Erlebnisauktionen verdient eine kleine deutsche Firma viel Geld und findet in der Finanzkrise sogar Investoren für eine Expansion in den USA. Man braucht mehr Zockerglück als bei Ebay, um einen Artikel günstig zu erstehen.

Spiegel Online, 20.5.2009

Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Auf der einen Seite gibt es den Werbeslogan auf der Startseite des deutschen Auktionshauses Swoopo, der verspricht: "Gebot kaufen > Produkt wählen > Bieten > Schnäppchen machen!". Und die archivierten Angebotsseiten abgeschlossener Auktionen, die dokumentieren, dass da zum Beispiel Mitte Mai eine Nikon D5000 für 83,14 Euro ersteigert und der Käufer dabei 90 Prozent gespart hat.

Auf der anderen Seite gibt es die Leserbriefe, die Swoopo "Betrug" vorwerfen und anonyme Autoren, die sich in Webforen über das Angebot ereifern, über "reine Abzocke, die von Betrug nicht weit entfernt" sei, über "Verarsche", die "verboten werden" sollte.

Online-Shopping kompliziert wie Optionsscheine

Um zu erklären, wie Swoopo tatsächlich funktioniert, muss man ein wenig ausholen. Auf der Seite kann man auf alle erdenklichen Produkte bieten - Fernseher, Digitalkameras, MacBooks. Im Vergleich zu klassischen Auktionsportalen wie Ebay gibt es vier wesentliche Unterschiede:

 

  • Swoopo wickelt sämtliche Auktionen selbst als Anbieter ab
  • die Bieter bezahlen für jedes Gebot - auch wenn sie den Artikel nicht ersteigern
  • jedes abgegebene Gebot treibt den Auktionspreis um einen vorab festgelegten Schritt höher - 0,10 Euro zum Beispiel
  • jedes Gebot verlängert die Angebotszeit der Auktion - man weiß allerdings nicht genau, um wie viele Sekunden (maximal 20).

Gewonnen hat, wer das letzte Gebot vor Auktionsende abgesetzt hat. Wann dieses Ende eintritt, weiß man nicht so genau, weshalb Swoopo schwer in eine Kategorie zu packen ist. Es gehört mehr Glück dazu als bei Ebay, weshalb sich Swoopo selbst wohl als "Erlebnis-Auktionshaus" bezeichnet. Ein Gewinnspiel kann man eine Swoopo-Auktion auch nicht nennen, dafür haben die Mitbieter zu viel Einfluss. Letztendlich kauft man bei Swoopo Gewinnchancen auf eine Einkaufsoption.

Die Bank gewinnt immer

Die Gemengelage, die Bieter bei Swoopo antreibt, ist wohl noch etwas komplizierter als das Biet- oder Spielprinzip: Wie an der Börse, am Roulettetisch oder bei Ebay-Auktionen hat man das Gefühl, mit seinem eigenen Geschick die Chancen beeinflussen zu können. Hinzu kommt wie an der Börse die Bestätigung durch die Mitbieter.

Wenn so viele andere Menschen hier Chancen kaufen, den Preis und die Auktionsdauer hochtreiben, muss es sich doch lohnen, noch weiter mitzubieten. Vor allem, weil für all die Mitbieter, die nicht den Zuschlag bekommen, die bezahlten Gebotsgebühren zum Totalverlust werden. Die Mechanik erinnert an verschachtelte Kapitalmarktprodukte - man kann auf Swoopo sogar auf 300 Bids bieten.

2,2 Millionen Mitglieder

So komplex die Gebotsmechanik ist, so klar ist der Erfolg von Swoopo: 21,7 Millionen Euro Umsatz 2008, bislang knapp 160.000 abgeschlossene Auktionen, 2,2 Millionen registrierte Mitglieder, von denen etwa 700.000 schon einmal mitgeboten haben. Derzeit expandiert das Münchner Unternehmen Swoopo in die Vereinigten Staaten - mit 7,5 Millionen Euro neuem Risikokapital des US-Investors August Capital ausgestattet, dessen Gründer schon Microsoft finanzierten.

Dass in der Finanzkrise eine US-Firma einem deutschen Anbieter, der in die Vereinigten Staaten expandiert, Geld gibt, spricht für das Geschäftmodell. Und das ist bei Swoopo auch viel einfacher erklärt als die Auktionsmechanik: Die Firma verdient an jedem Gebot.

Die Kalkulation eines Angebots könnte so aussehen: Eine Digitalkamera kostet im Einkauf 600 Euro, geht auf Swoopo für 80 Euro weg. Gewinn macht Swoopo bei dieser Auktion, wenn mehr als 1040 Gebote abgegeben werden (ein Gebot kostet 0,50 Euro, 1040 Gebote plus Endpreis finanzierten den Einkauf).

Man kann davon ausgehen, dass Swoopo für attraktive Produkte deutlich mehr Gebote bekommt als nötig. Ein aktuelles Beispiel: Am Mittwoch ging um 11:30 eine Playstation 3 mit 80-Gigabyte-Festplatte für 231,10 Euro weg. Wenn man davon ausgeht, dass jedes Gebot bei Swoopo den Preis um 0,10 Euro hochtreibt, sehen die Einnahmen für Swoopo hier so aus:

 

  • 1155,50 Euro (2311 Gebote zu 0,50 Euro)
  • 231,10 Euro Endpreis
  • insgesamt 1386,60 Euro Einnahmen

Beim billigsten deutschen Online-Händler kostet die Konsole derzeit 319 Euro - macht also nach dieser Rechnung mehr als 1000 Euro Gewinn.

1000 Euro Gewinn mit einem 300-Euro-Produkt

Für den Käufer sieht die Rechnung so aus: 243 Gebote hat er gesetzt, bezahlt also 121,50 Euro für die Gebote, dann noch mal 231 Euro für die Playstation, also insgesamt 352,50 Euro - 40 Euro mehr, als das Gerät derzeit beim billigsten Online-Händler kostet.

Swoopo gibt bei dieser Auktion als Ersparnis für den Käufer 11 Prozent oder 46,40 Euro gegenüber dem sogenannten "Vergleichspreis" von 399 Euro an. Bei anderen Auktionen klaffen Vergleichspreis und billigstes von SPIEGEL ONLINE recherchiertes Online-Angebot noch weiter auseinander:

 

  • Uhr "Bossart Damen-Automatik Vintage Ref. BW-0704-GI": 865 Euro Vergleichspreis bei Swoopo, bei Amazon.de für 159 Euro zu haben
  • Fernseher "Samsung LE-40A856": 1399 Euro Vergleichspreis bei Swoopo, bei Amazon ab 849 Euro zu haben.

Dass Menschen für Produkte mehr Geld ausgeben, als sie beim günstigsten Händler bezahlen würden, ist nichts Neues: Das passiert bei Ebay, in Geschäfts- und Webshops täglich. Swoopo-Vorstand Gunnar Piening erklärt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, wie der Vergleichspreis zustande kommt: "Wir geben die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an. Gibt es für das Produkt keine UVP, schauen wir uns auf einigen Preisvergleichsseiten um und nehmen einen Mittelwert. Wir machen da aber keine Wissenschaft draus und aktualisieren das nicht ständig. Wir sind keine Preisvergleichsseite, sondern wollen unseren Usern nur einen ungefähren Anhaltspunkt geben."

Wer sich nicht informiert, zahlt drauf

Was einigen misstrauischen Nutzern bei Swoopo unangenehm aufgefallen ist: Bei einigen abgeschlossenen Auktionen stößt man mit etwas Recherche darauf, dass die Artikel unter derselben ID in verschiedenen Staaten zum selben Betrag in verschiedenen Währungen gekauft wurden. Die Artikel bekommen in einigen Fällen andere Namen. Der Bieter, der als Höchstbietender angegeben wird, ist in allen Ländern derselbe.

Zum Beispiel ist der Samsung-Fernseher "LE40A856" in der Auktion 176785 in unterschiedlichen Ausführungen und zu unterschiedlichen Preisen weggegangen - je nachdem, ob man auf der deutschen Seite ( 96,80 Euro), der britischen ( 96,80 GBP) oder der US-Seite ( 96,80 US-Dollar) nachschaut.

Diese Besonderheit erklärt Piening so: "Wir bündeln unter einer Auktionsnummer in möglichst vielen Märkten identische oder sehr ähnliche Angebote. Welches Produkt am Ende ausgeliefert wird, entscheidet sich, abhängig davon, in welchem Land der Gewinner registriert ist. Der Gewinner bekommt immer genau das Produkt, auf das er geboten hat."

Warum Swoopo Produkte international versteigert, kann Piening sehr einleuchtend begründen: "Damit wir das Produktinteresse aus vielen Ländern und Zeitzonen bündeln können." Im Klartext heißt das: Je mehr Menschen aus verschiedenen Zeitzonen auf einen Artikel bieten, umso mehr Gebote gehen ein, umso länger läuft die Auktion, umso mehr verdient Swoopo daran.

Dass ein Unternehmen Geld verdienen will, ist nicht anrüchig. An der Auktionsmechanik von Swoopo auch nicht - sie ist nicht so einfach zu verstehen, wird aber keineswegs verheimlicht. Das absurde an den Abzock-Vorwürfen in diversen Web-Foren ist der logische Bruch, dass das Streben nach Profitmaximierung bei den zockenden Privatleuten normal, beim Anbieter der Zockplattform allerdings als anrüchig empfunden wird.

Da beim Erlebnisshopping der Zufall auch eine Rolle spielt - die Bieter wissen ja nicht, um viel viele Sekunden genau sie durch ihr gebaut den Ablauf der Auktion hinausschieben -, stellt sich die Frage, ob solche Angebote nicht Glücksspiele sind. Der Hamburger Anwalt Martin Bahr, Experte für Glücksspielrecht und das Recht der Neuen Medien, bewertet die Lage so: "Nach dem Glücksspielrecht muss man solche Angebot an zwei Kriterien prüfen: Sie müssen überwiegend zufallsbestimmt und die Teilnahme mit einem erheblichen Gewinneinsatz verbunden sein." Als erheblich gelten der Spruchpraxis nach Einsätze von mehr als 50 Cent.

Allerdings ist diese 50-Cent-Grenze von Gerichten durchaus interpretierbar: Darf der Einsatz für eine Gewinnchance nicht mehr kosten oder die Teilnahme insgesamt? Bei Swoopo kann man ja durch mehrere Gebote bei einer Auktion abgeben, die zusammen deutlich mehr als 50 Cent kosten. Das Landgericht Köln hat im April (Az. 33 O 45/09) zum Beispiel gegen einen Web-Anbieter entschieden, dass ein Gewinnspiel, bei dem man mehrere Lose zu 0,50 Euro kauft, verbotene Glücksspiele sind, weil die Ausgestaltung des Spiels dazu animiere, mehr als ein Los zu kaufen.

Ob andere Gerichte in anderen Fällen dieser ungewöhnlichen Interpretation folgen, ist fraglich - mit dieser Argumentation könnte man auch alle Anruf-Gewinnspiele im Fernsehen zu unerlaubtem Glücksspiel erklären.

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[email protected] (web389) Service Thu, 21 May 2009 10:32:09 +0000
Online-Reklame: Wie Facebook an dubioser Werbung verdient (Spiegel Online, 16.4.2009) http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/782-online-reklame-wie-facebook-an-dubioser-werbung-verdient-spiegel-online-1642009 http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/782-online-reklame-wie-facebook-an-dubioser-werbung-verdient-spiegel-online-1642009 Online-Reklame

Wie Facebook an dubioser Werbung verdient

Intelligenztests, Gewinnspiele, Partnerbörsen: Bei Facebook werben einige Anbieter für Web-Dienste, die etwas ganz anderes bieten, als die Anzeigen verheißen. Wer nicht aufpasst, schließt bei manchem Test ein Handy-Abo ab. SPIEGEL ONLINE zeigt die Tricks der Firmen.

Spiegel Online, 16.4.2009

Ein Baby starrt mit sechs Augen den Betrachter an. Einem Mann schießt eine Stichflamme aus dem Hintern. Darunter der Werbetext: "Bist du klug? Finde heraus, wie schlau du bist." Mit solchen Anzeigenmotiven wirbt auf den deutschen Seiten des Menschel-Netzwerks Facebook ein deutsches Unternehmen für einen sogenannten IQ-Test.

Klickt man auf die Anzeige, öffnet sich eine Seite mit einem als "IQ-Tester" überschriebenen Quiz, zum Start muss man auf einen mit "zum Test" beschrifteten Button klicken. Daneben steht "heutige Höchstpunktzahl 137" - Gutgläubige könnten annehmen, hier einen echten IQ-Test zu absolvieren. Nach dem Klick folgen ein paar simple Fragen wie diese: "Welche Nummer kommt in dieser Reihe als Nächste?". Gezeigt werden die Zahlen 1, 2, 4, 8, 16. Antwortmöglichkeiten: 18, 24, 32 oder 14.

Vermeintlicher IQ-Test führt zum Online-Abo

Das ist nicht besonders schwierig, aber man muss die Fragen auf diesem Niveau nicht einmal beantworten, um in dem sogenannten Test weiterzukommen - ein Klick auf den Knopf "Weiter" genügt, um irgendwann zum Testende durchzukommen. Da erscheint diese Mitteilung: "Super, hol dir jetzt dein Ergebnis auf dein Handy!"

Bevor man seine Handy-Nummer in das Feld tippt und auf "Bestätigen" klickt, sollte man allerdings den in kleiner, dunkelgrauer Schrift auf weißem Hintergrund am Seitenende plazierten Text lesen. Da steht unter anderem: "Das visionclubgamez Abo kostet 2,99€/Spiel (max. 8,97/Woche inkl. 19% MwSt)".

Im Klartext: Was bei Facebook mit dem Slogan "Bist du klug?" beworben und dann auf der entsprechenden Seite oft als "IQ-Test" bezeichnet wird, ist ein Abo für Handy-Spiele, das man mit der Eingabe der Handy-Nummer am Testende abschließt.

Den kleingedruckten Text am Seitenende lesen offenbar nicht alle Kunden, die auf die IQ-Test Seite geraten. Leser von SPIEGEL ONLINE klagen über versehentlich abgeschlossene Abos, eine Google-Suche nach den Schlagworten IQ-Test und Bobmobile (so heißt der Anbieter) offenbart mehrere hundert Treffer. Die ersten sind Hilferufe aus Web-Foren mit Titeln wie:

  • "WARNUNG!-Ich habe den IQ-Test von Bobmobile nicht bestanden ..."
  • "Bobmobile - Abo ohne Einwilligung"
  • "Ich bin auch über den IQ-Test auf Facebook Bobmobile in die Falle gegangen"

Die Kritik kann das Unternehmen Bobmobile nicht nachvollziehen. Sprecher Jorge Peralta erklärt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE: "Was die Kosten der Software-Applikation anbelangt, so werden diese in den von Ihnen angesprochenen Werbemaßnahmen im Rahmen eines Abos vertrieben. Die Abo-Konditionen werden dabei vor Vertragsschluss deutlich kommuniziert." Peralta verweist auf ein Sternchen, das neben dem "Bestätigen"-Button plaziert ist: "Insbesondere ist der '*'-Verweis auf die Konditionen bei einem Monitor mit üblicher Auflösung ohne Herunterscrollen sichtbar."

Bobmobile: Kein Test, sondern "Beispielaufgaben"

Warum die Fragen in dem bei Facebook beworbenen Test so simpel sind, warum man sich auch ohne Antworten zu geben bis zum "Ergebnis" durchklicken kann, erklärt Peralta so: "Es handelt sich dabei nur um einige wenige Beispielaufgaben zur Veranschaulichung der Software." Die "Möglichkeit, ohne Eingabe einer Antwortmöglichkeit zur nächsten Beispielfrage weiterzuklicken", habe daher keine "negativen Auswirkungen auf die Einsatz- und Funktionsfähigkeit" der Applikation." Denn die läuft ja nur auf dem Mobiltelefon - nachdem man mit einem Klick und Angabe seiner Handy-Nummer ein Abo abgeschlossen hat.

Auf den Seiten von Bobmobile findet man andere Dienste, die ähnlich beworben werden. Da gibt es den sogenannten "Diätchecker". Die Werbung fordert auf: "Werte eingeben und Diätplan abholen". Wer Geschlecht, Alter, Größe und Gewicht eintippt und "Jetzt Berechnen" klickt, wird aufgefordert, die Handy-Nummer einzugeben ("Dein Ergebnis aufs Handy holen") und auf "Download" zu klicken. Auch hier steht erst im Fußtext der Seite, dass hier ein Abo abgeschlossen wird: "Das visionclubappz Abo kostet 2,99€/Applikation (max. 8,97/Woche inkl. 19% MwSt)."

Facebook: Wir prüfen, aber nicht immer schnell genug

Ob Facebook solche Anzeigen für vermeintliche Tests, die sich als Abo entpuppen, erlaubt, beantwortet ein Firmensprecher so: "Anzeigen, die für täuschende Abo-Verfahren werben, verstoßen gegen unsere Richtlinien. Wir entfernen solche Arten von Anzeigen, sobald wir sie finden und darauf hingewiesen werden." Ob die IQ-Test-Anzeigen dazu zählen, beantwortet Facebook nicht direkt. Im Verlauf von einer Woche hat SPIEGEL ONLINE entsprechende Anzeigen regelmäßig auf den Facebook-Seiten entdeckt, obwohl sie per "Report"-Werkzeug zur Prüfung gemeldet wurden.

Facebook beteuert, man wolle per Werberichtlinien die Nutzer "schützen". Es könne aber sein, dass gemeldete Anzeigen nach einer Sperre "wieder auftauchen, bevor wir etwas dagegen unternehmen können."

Auf Facebook finden sich viele Anzeigen für ähnlich dubiose Dienste. In den Vereinigten Staaten warnte bereits Anfang des Monats die Verbraucherschutzorganisation "Better Business Bureau" (BBB) vor unseriösen Angeboten, die auf den US-Seiten von Facebook werben. Diese Maschen sind laut BBB besonders häufig auf US-Seiten zu finden:

  • Kostenloser Test eines Diätmittels: Laut BBB nehmen viele Kunden an, sie müssten nur die Portokosten für die Probelieferung bezahlen, würden aber ein Abo abschließen, das bis zu 87 US-Dollar im Monat kostet.
  • Ratgeber, wie man viel Geld von zu Hause aus verdient: Laut BBB schließen die Interessenten bei vielen solcher Angebote unbemerkt ein Abo ab, das laut den sehr klein dargestellten Fußnoten auf den Seiten knapp 70 US-Dollar monatlich kostet, und nur monatlich mit sieben Tagen Frist zum Monatsende gekündigt werden kann - gezahlte Beträge werden nicht erstattet.

Der IQ-Test als Lockmittel für ein Spiel-Abo ist offenbar eine Besonderheit der Anzeigen auf den deutschen Facebook-Seiten. Neben vielen, nicht ohne weiteres auf Ihre Seriosität zu prüfenden Anzeigen für Partnervermittlungen ("Suchen Sie eine Frau?") und Modell-Datenbanken ("Hübsch? Jetzt modeln m/w"), wirbt derzeit ein Gewinnspielanbieter sehr penetrant mit allerlei bunten MacBooks und Slogans wie "Gefällt Dir das MacBook?" für "exklusive Gewinnspiele". Das Versprechen: "Das dünnste Notebook der Welt könnte schon Dir gehören. Jetzt am exklusiven Gewinnspiel teilnehmen."

Gewinnspiel oder "Handy-Entertainmentflat"?

Wer auf die Anzeige klickt, kommt auf eine Seite, wo ein Mini-Spiel zu absolvieren ist, das nicht gerade eine intellektuelle Herausforderung darstellt - so muss man zum Beispiel auf einem herumkreisenden MacBook das Logo anklicken. Schafft man diese Aufgabe (was jeder mit etwas Sehvermögen hinbekommt), kommt die Aufforderung: "Glückwunsch! Du hast es in die nächste Runde geschafft. Gib hier eine HandyNummer ein." Und auch hier sollte man den klein dargestellten Text am Seitenende lesen, in dem unter anderem steht:

"Für die Handy-Entertainmentflat wird alle 5 Tage 2.99 Euro (inkl. MwSt) verrechnet. Zusätzlich gibt es dafür gratis 100 SMS alle 5 Tage und pro registrierter Handynummer. Nach Ablauf der 5 Tage verlängert sich das Angebot automatisch."

Jürgen Reutter, Geschäftsführer der Betreiberfirma Buongiorno Deutschland, will auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE "eventuelle Missverständnisse ausräumen" und erklärt: "Der Abschluss eines unserer Mobile Entertainment Dienste ist nicht zwingend notwendig, um bei unserem aktuellen Gewinnspiel teilzunehmen." Den entsprechenden Hinweis auf die mögliche Teilnahme per E-Mail kann man in den Teilnahmebedingungen finden - wenn man sucht.

Buongiorno-Manager Reutter sieht diese Form der Information als branchenüblich an: "Über die aufgeführten Fußnoten informieren wir über den Abschluss eines Mobile Entertainment Dienstes, wie es beim Kauf von vielen Produkten im Internet üblich ist. Des Weiteren werden auch Teilnahmen auf dem Postweg an der Gewinnverlosung berücksichtigt."

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[email protected] (web389) Service Sun, 19 Apr 2009 13:15:49 +0000
Gauner-Abbuchungen: So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen (Spiegel Online, 9.12.2008) http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/722-gauner-abbuchungen-so-ist-der-lastschriftmissbrauch-zu-stoppen-spiegel-online-9122008 http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/722-gauner-abbuchungen-so-ist-der-lastschriftmissbrauch-zu-stoppen-spiegel-online-9122008 Gauner-Abbuchungen

So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen

Bankverbindung und Privatadresse - das genügt Betrügern, um per Lastschrift Geld von den Konten Ahnungsloser abzubuchen. Millionen solcher Datensätze sind auf dem Schwarzmarkt zu haben. Wie können Verbraucher sich wehren? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen.

Spiegel Online, 9.12.2008

Daten-Dealer verkaufen die Bankverbindungen von Bundesbürgern an Kriminelle - 21 Millionen Datensätze samt Kontonummer, Inhabername und Adresse sollen derzeit auf dem Schwarzmarkt zu haben sein. Die beliebteste Masche zum Missbrauch solcher Daten sind unberechtigte Lastschriften. Die Betrüger buchen einfach wahllos Beträge von den Konten aus ihrem Datenbestand ab.

Was können Betrugsopfer tun? Können neue Verfahren helfen? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zu Lastschrift-Betrug.

Kann ich unberechtigte Abbuchungen verhindern?

Das ist mit absoluter Sicherheit kaum möglich. Denn es ist in Deutschland heute recht einfach, eine Lastschrift einziehen zu lassen - auch eine unberechtigte. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) erklärt: "In Deutschland können Verbraucher so etwas ja sogar am Telefon erlauben. Da gibt es keine Form - es genügt dem Einziehenden, Kontonummer und Adresse zu haben."

Deshalb ist es faktisch unmöglich, unerlaubte Abbuchungen auszuschließen. Absoluten Schutz hätte nur, wer seine Rechnungen bei Internet- und Telefonfirmen, Stromanbietern, Versandhäusern nie per Lastschrift zahlt, wer nie bei Ebay einkauft und dem Verkäufer den Betrag überweist. Sprich: Absolut sicher ist nur, wer seine Bankverbindung für sich behält, nie weitergibt, mit Adresse und Bankverbindung in keiner Datenbank gespeichert ist.

Was kann ich nachträglich gegen Betrügerabbuchungen tun?

Wer seine Bankauszüge regelmäßig prüft, kann sich bei den meisten Lastschriften sehr gut gegen unberechtigte Forderungen wehren - Kontobesitzer widersprechen dem Einzug einfach und lassen das Geld zurückbuchen. Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), bestätigt hier eine in der Praxis meist recht kulante Praxis der Banken: "Bei einer Einzugsermächtigung könnten Verbraucher anders als beim Abbuchungsverfahren bis zu sechs Wochen nach Rechnungsschluss problemlos der Lastschrift widersprechen. Das Geld wird dann sofort zurückgebucht."

Das gilt übrigens nicht nur für krasse Fälle, wenn völlig unbekannte Firmen abbuchen. Verbraucherschützer Pauli erklärt: "Man kann auch einer solchen Lastschrift widersprechen, wenn zum Beispiel ein Händler nach Bezahlung gar keine oder falsche Ware liefert." Aber das sollten sich Kunden gut überlegen. Pauli: "Man sollte aber einen guten Grund haben, weil einem sonst vom Anbieter die Rücklastschriftgebühren berechnet werden könnten." 

Kann ich einer Abbuchung auch später noch widersprechen?

Unberechtigt eingezogenen Lastschriften können Kontoinhaber in einer recht lange bemessenen Frist widersprechen. Die Berliner Verbraucherzentrale rät aber dringend dazu, das binnen sechs Wochen nach Abbuchung zu tun. In dieser Frist könnten laut den Verbraucherschützern Lastschriften "ohne weiteres zurückgegeben werden. Das kostet nichts und muss auch nicht begründet werden".

Ein späterer Widerruf sei hingegen meist problematisch. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken steht zwar, dass Lastschriften mit Einzugsermächtigung bis zu sechs Wochen nach Erhalt des Rechnungsabschlusses, also zum Ende eines Quartals storniert werden können. Doch, so warnt die Berliner Verbraucherzentrale, hat sich der Kontoinhaber bei der "Rückgabe unnötig viel Zeit gelassen, muss er mit Schadensersatzforderungen der Bank rechnen. Denn falsche Lastschriften müssen nach den AGB der Banken unverzüglich reklamiert werden, damit diese nicht selbst darauf sitzenbleiben."

Bei ungenehmigten, betrügerischen Lastschriften gilt diese Rückbuchungsfrist nicht. Verbraucherschützer Frank-Christian Pauli erklärt: "Fehlt die Einzugsermächtigung, haben wir es technisch gar nicht mehr mit einer Lastschrift zu tun und unberechtigte Buchungen kann man auch später zurückweisen, beziehungsweise gelten die formal einfach nicht. Banken können sich derartige unberechtigte Buchungen ebenfalls nach ihren eigenen Verträgen bei der Bank, die den Lastschrifteinzug entgegengenommen hat, über die Frist hinaus zurückholen. Damit man aber nicht Gefahr läuft, mit einem Schadenersatzanspruch konfrontiert zu werden, weil den Banken das Geld ja auch verloren geht, wenn es dann ausbezahlt wurde und man selbst viel früher auf die falsche Buchung hätte hinweisen können, sollte niemand so eine Meldung auf die lange Bank schieben."

Der dringende Rat der Verbraucherschützer ist also, mindestens alle zehn Tage alle Kontobewegungen zu prüfen und unberechtigte Lastschriften sofort, nicht später als sechs Wochen nach Abbuchung zu widerrufen.

Gibt es Lastschriften, denen man nicht widersprechen kann?

Ja. Deshalb sollten Verbraucher beim Stichwort "Abbuchungsverfahren" sehr vorsichtig sein. Diese besondere Art der Lastschrift unterscheidet sich von dem gängigeren Verfahren der Einzugsermächtigung in einem wesentlichen Punkt: Man kann solche Buchung nicht bei seiner Bank stornieren.

Denn beim Abbuchungsverfahren gibt der Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Erklärung, dass eine bestimmte Firma von seinem Konto abbuchen darf. Eigentlich ist diese besondere Form der Lastschrift nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen üblich. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aber, dass einige "windige Anbieter im Bereich der Partnervermittlung" von ihren Kunden solche Lastschriften im Abbuchungsverfahren verlangen.

Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, rät Kunden von dieser Zahlungsform in einer Mitteilung der Verbraucherschützer dringend ab: "Einzelne Institute sind dafür bekannt, einmal eingenommenes Geld, auch wenn es ihnen nicht zusteht, nur ungern wieder herauszugeben."

Wird die Lastschrift reformiert?

Unabhängig von den aktuellen Problemen hat die EU schon längst ein neues europäisches Lastschriftverfahren auf den Weg gebracht. Die Mitgliedstaaten müssen es nach eigenem Recht bis zum November 2009 einführen. Dieses sogenannte Sepa-Lastschriftverfahren halten Verbraucherschützer vom Ansatz her für sicherer als das deutsche System. Frank-Christian Pauli vom VZBV urteilt: "Wie viel Sicherheit die Sepa-Lastschrift tatsächlich bringt, werden wir frühestens 2010 sehen. Aber nach heutigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass der Lastschriftmissbrauch dadurch erheblich zurückgehen wird."

Bei der Sepa-Lastschrift ist weit strenger vorgegeben, wie die Erlaubnis, eine Kontoabbuchung auslösen zu dürfen, auszusehen hat. Verbraucherschützer Pauli: "Telefonisch geht das dann - anders als das zum Teil heute praktiziert wird - gar nicht mehr." Diese Einzugsermächtigung muss beim Sepa-Verfahren registriert und als Datensatz mit der Buchung mitgeleitet werden.

Außerdem bekommt beim Sepa-Lastschriftverfahren jeder Abbucher eine europaweit gültige eindeutige Identifikationsnummer. Der Vorteil dabei laut Verbraucherschützer Pauli: "Wir gehen davon aus, dass Banken anhand dieser Nummern prüfen werden, bei welchen Abbuchern es überdurchschnittlich viele Widersprüche gibt. Es liegt ja auch im wirtschaftlichen Interesse der Banken, etwas gegen fehlerhafte und vor allem auch betrügerische Abbuchungen zu tun."

Stirbt 2009 die deutsche Lastschrift?

Nein. Das alte deutsche Lastschriftverfahren wird parallel zu der neuen Sepa-Lastschrift weiterlaufen - zumindest was die laufenden Verträge angeht. Verbraucher sollten also von November 2009 an darauf achten, welches Lastschriftverfahren ihre Vertragspartner nutzen.

Wahrscheinlich wird man aber sehr bald nach Einführung neue Lastschriften nur noch nach dem Sepa-Standard abwickeln können. Denn die Banken dürften rein wirtschaftlich kaum ein Interesse daran haben, das alte Verfahren länger als unbedingt nötig anzubieten. Bankenexperte Pauli vom VZBV: "Wir gehen davon aus, dass viele Banken dann vom kommenden November an dazu übergehen, bei neuen Verträgen in der Regel nur noch Sepa-Lastschriften zu akzeptieren. Damit wird sich das Risiko betrügerischer Lastschriften reduzieren lassen. Unberechtigte Lastschriften und die daraus resultierenden Forderungen schaden Banken selbst."

Bringt die Sepa-Lastschrift absolute Sicherheit?

Nein. Sie erschwert wahrscheinlich eine konkrete missbräuchliche Anwendung von Bank- und Adressdaten. Die heute verfügbaren Daten können intelligente Kriminelle mit Sicherheit aber auch auf anderem Weg nutzen, um Geld abzugreifen. Verbraucherschützer Pauli: "Gefährlich wird es zum Beispiel, wenn Täter die Daten sammeln, um sich Scheinidentitäten von echten Verbrauchern zuzulegen, um krumme Geschäfte unter fremdem Namen zu machen."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht deshalb angesichts der heute schon immensen Datenbanken mit persönlichen Informationen als Weg zu mehr Datensicherheit nur "strengere Datenschutzauflagen mit scharfen Sanktionen in Unternehmen und mehr Datensparsamkeit."

Pauli: "Verbraucher müssen auch darauf achten und überlegen, wem sie welche Daten wirklich weitergeben wollen. Das gilt übrigens auch für Unterlagen, die man wegwirft."

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[email protected] (Administrator) Service Wed, 10 Dec 2008 20:13:38 +0000
Gebrauchte Markenkleidung: Ebay-Verkäufer von Abmahnwelle überrumpelt (Spiegel Online, 2.9.2008) http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/689-gebrauchte-markenkleidung-ebay-verker-von-abmahnwelle-rumpelt-spiegel-online-292008 http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/689-gebrauchte-markenkleidung-ebay-verker-von-abmahnwelle-rumpelt-spiegel-online-292008 Gebrauchte Markenkleidung

Ebay-Verkäufer von Abmahnwelle überrumpelt

Die Versteigerung brachte 40,50 Euro, eine Kanzlei fordert nun 1370 Euro: Wer gebrauchte Kleidung von Marken wie Ed Hardy bei Ebay verkauft, riskiert saftige Abmahnungen. Die Auktionen könnten gegen das Urheberrecht verstoßen - viele arglose Privatverkäufer bekamen schon Mahnpost vom Anwalt.

Spiegel Online, 2.9.2008

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Ein denkbar schlechtes Geschäft: Für gut 80 Euro ersteigert Sarah Ertl aus einem Dorf bei Stuttgart im April eine Jacke mit Motiven des Tattoo-Künstlers Don Ed Hardy. Im August versteigert Ertl die Jacke wieder - Begründung in der Ebay-Beschreibung: "Finde, dass sie sehr klein ausfällt". 40,50 Euro ist das Höchstgebot.

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Ein paar Tage später bekommt Ertl Post von der Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein. Sie habe mit der Auktion das Urheberrecht verletzt, solle binnen einer Woche eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die Kosten der Abmahnung von 1379,80 Euro erstatten.

Die Kanzlei Winterstein handelt laut der SPIEGEL ONLINE vorliegenden Abmahnung im Auftrag der Stuttgarter Firma K&K Logistics. Die hat eine exklusive Lizenz für Werke des Modelabels Ed Hardy und exklusive Nutzungsrechte für der Marke zugehörige Werke (Logos, Illustrationen und Motive) in Deutschland und Österreich. Ed Hardy International gibt die Firma auf der eigenen Seite als exklusiven Lizenznehmer an.

Aus dieser Lizenz leitet die Kanzlei Winterstein in der Abmahnung sehr weit reichende Ansprüche ab:

Es wurden auf den "zum Verkauf angebotenen Waren die geschützten Werke angebracht, ohne die erforderliche Zustimmung unseres Auftraggebers einzuholen. Mithin handelt es sich bei diesen Waren um Fälschungen."

Wird also auch abgemahnt, wer zum Beispiel eine Ed-Hardy-Kappe in Deutschland verkauft, die er in Los Angeles in einem offiziellen Ed-Hardy-Shop erstanden hat? Weil die Stuttgarter K&K Logistics das nicht erlaubt? Fragen von SPIEGEL ONLINE zu den Abmahnungen hat die Kanzlei Winterberg nicht beantwortet.

Dafür aber deren Auftraggeber: Clemens Kappler, Geschäfsführer der K&K Logistics erklärt SPIEGEL ONLINE, man habe die Kanzlei Winterstein beauftragt, um gegen Fälschungen von Ed-Hardy-Produkten bei Ebay vorzugehen. Kappler: "Die Marke ist sehr beliebt, auch bei Fälschern."

Kappler geht auf Basis der Beobachtungen seiner Mitarbeiter von einem Fälschungsanteil von bis zu 90 Prozent bei den Ebay-Angeboten aus. Man könne viele Kleidungsstücke entdecken, die es so in keiner Ed-Hardy-Kollektion gäbe. Kappler: "Wir müssen dagegen vorgehen. Die Marke ist unser Kapital, wir müssen unsere Firma, die Mitarbeiter, die Einzelhändler, die Kunden schützen. Wenn wir nichts gegen Fälschungen tun, sind wir schnell weg vom Fenster."

Hilferufe im Ebay-Forum

Ein Blick in entsprechende Ebay-Foren zeigt, dass offenbar viele eBay-Mitglieder betroffen sind, auch solche, die nur wenige Artikel verkaufen. Auf Ebay-Fragen spezialisierte Anwälte berichten von vielen aktuellen Fällen. So vertritt der Hamburger Anwalt Jörg Dittrich mehrere Mandanten, die von der Kanzlei Winterstein wegen Auktionen mit Kleidung der Marken Ed Hardy und Abercrombie & Fitch abgemahnt wurden. Auch die Anwältin Verena Eckert von der Münchner IT-Recht-Kanzlei berichtet von aktuellen Fällen, in denen sie Abgemahnte vertritt. (Wie die Anwälte die Rechtslage einschätzen, lesen Sie im Kasten unten)

In den Ebay-Foren häufen sich in den vergangen Wochen Hilferufe wie diese: 

  • "Bin auch betroffen, hatte keine Ahnung, dass man eine Lizenz braucht, hab ein Shirt geschenkt bekommen, das ich dann eingestellt hab." ( Ebay-Forum)
  • "Ich habe ebenfalls eine Abmahnung erhalten und soll nun ca. 1350 Euro zahlen. Habe mir in einem amerikanischen Onlineshop 2 Shirts von Ed Hardy gekauft. Eins für mich in Größe M und eins für meinen Mann in Größe XL. Was ich leider nicht erkannt habe, war, dass es sich um Full Strass Shirts handelte. Nicht mein Ding und für meinen Mann selbstverständlich auch nicht. Habe sie dann auf Ebay verkauft und für eins dann diese Abmahnung erhalten." ( Ebay-Forum)
  • "Habe auch einen netten Brief von einer Anwaltskanzlei, die den Lizenznehmer vertritt, bekommen. Ich habe 2 gebrauchte Ed Hardy Shirts, die ich bei Ed Hardy online gekauft bzw. auch direkt in L.A. im Ed Hardy Store." ( Ebay-Forum)

K&K-Geschäfsführer Kappler versichert, dass seine Firma alles daran setzt, nur Verkäufer von Fälschungen abzumahnen: "Ich habe Mitarbeiter, die jede Ed-Hardy-Auktion prüfen. Hier wird nicht automatisch abgemahnt, wir gucken genau, was da verkauft wird." Wer als Privatperson gebrauchte Originalware verkauft, habe nichts zu befürchten: "Solche Fälle verfolgen wir nicht. Privatpersonen haben das gute Recht, ihre gebrauchte Orignalware zu verkaufen. Wenn da doch ein Fehler passiert, genügt ein Anruf bei uns. Wenn der Kunde belegen kann, dass er privat gebrauchte Originale verkauft hat, ist die Sache aus der Welt."

Etwas anderes sei es aber, wenn Privatpersonen Ed-Hardy-Fälschungen weiterverkaufen. Kappler: "Die Menschen sollten wissen, dass es ein echtes, neues Ed-Hardy-Shirt nicht für 25 Euro bei Ebay oder im Türkeiurlaub zu kaufen gibt. Wer so etwas weiterverkauft, muss bedenken, dass es sich wahrscheinlich um Fälschungen handelt." In solchen Fällen habe er auch keine Bedenken, gegen Privatpersonen vorzugehen, sagt Kappler: "Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer Fälschungen weiterverkauft, auch im kleinen Stil, bricht das Gesetz."

Und dagegen gehe man vor.

Die Erfahrungsberichte aus dem Ebay-Forum decken sich auch nicht mit einer Selbstdarstellung der Kanzlei Winterstein, die im Web abrufbar ist. In dem PDF-Newsletter der Kanzlei "Insight" vom Juli 2007 ( PDF-Dokument), das auf der Homepage noch abrufbar ist, wirbt die Kanzlei in einem Artikel so: "Mit 'AuctionControl' kann die Kanzlei genau ermitteln, wer gewerblich im Netz tätig ist."

Kontroll-Software scannt Ebay-Angebot

Gemeint ist eine Software, die das Ebay-Angebot permanent nach bestimmten Kriterien scannt. Außerdem argumentiert die Eigenwerbung der Anwälte so: 

"Mit einem Preisfilter kann die Software eine Liste aller Händler ermitteln, die bestimmte Artikel unter dem Verkaufspreis anbieten, den die Hersteller empfehlen. 'In solchen Fällen können wir davon ausgehen, dass es sich um Plagiate handelt', meint RA Guhl."

Damit steht ein Wort gegen das andere. Die Abgemahnten behaupten, nur echte Gebrauchtware versteigert zu haben, die Abmahner, dass sie so etwas nicht abmahnen würden. Alles nur ein Missverständnis?

Möglich. Die Kanzlei Winterstein ist in der Vergangenheit schon mit ähnlichen Ebay-Abmahnwellen aufgefallen. Im Oktober 2006 berichtete der SPIEGEL über ein Abmahnflut der US-Modefirma "Abercrombie & Fitch" gegen deutsche Verbraucher.

Im Gespräch mit dem SPIEGEL sagte Anwalt Thomas Stein der Kanzlei Winterstein und Ruhrmann damals in fröhlicher Offenheit: "Markenartikler suchen zähnefletschende Anwälte wie uns." Das sei "ein durchaus lukratives Mandat". Von SPIEGEL ONLINE schriftlich gestellte Fragen zu den aktuellen Abmahnungen beantwortete die Kanzlei nicht.

ABMAHNUNGEN: WAS EBAY-NUTZER BEI MARKENKLEIDUNG BEACHTEN MÜSSEN

Müssen auch Käufer Abmahnungen fürchten?
In der Regel nicht. Wer als Privatmensch einkauft, greife "weder in Marken- noch Urheberrechte ein", erläutert Anwalt Jörg Dittrich. Aber: "Problematisch wird es allerdings dann, wenn der gefälschte Artikel später weiterveräußert werden soll." Bei Einzelfällen könnten Gerichte bei Käufern von Fälschungen durchaus einen Unterlassungsanspruch erkennen. Anwältin Verena Eckert beschreibt, in welchen Einzelfällen so etwas denkbar ist: "Dies setzt voraus, dass der Kauf im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs stattfindet und der Käufer entweder die Absicht hat, die Waren weiterzuverkaufen oder diese aus dem Ausland einführt."

Verletzen private Verkäufer Rechte, wenn sie gefälschte Produkte im Glauben an deren Echtheit verkaufen?
Es ist egal, wie sehr man an die Echtheit glaubt. Wenn der Artikel nicht echt ist, zählt die Überzeugung und auch die möglicherweise guten Gründe dafür nicht. Anwalt Jörg Dittrich: "Gerade die Unterlassungsansprüche der Rechteinhaber sind stets verschuldensunabhängig - es spielt insoweit keine Rolle, ob dem Anbieter bekannt war, dass es sich um ein Plagiat handelt oder ob er dies hätte erkennen können oder müssen." Bei Abmahnungen in Sachen Ed-Hardy-Artikel ist es hier auch nebensächlich, ob die Verkäufer privat oder geschäftlich handeln. Warum, erklärt Anwalt Dittrich so: "Dabei spielt vor allem der Umstand eine Rolle, dass die auf den Ed-Hardy-Artikeln aufgebrachten Grafiken und Applikationen oftmals urheberrechtlichen Schutz genießen. Ist das der Fall, werden durch die Veräußerung eines gefälschten Ed-Hardy-Artikels die Rechteinhaber schon dann beeinträchtigt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgt. Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob ein 'Handeln im geschäftlichen Verkehr' vorliegt."

Ist es überhaupt ratsam, Markenartikel auf Ebay zu kaufen und weiterzuverkaufen?
Anwalt Jörg Dittrich schätzt das Risiko, "über Ebay ein Plagiat zu erwerben, nicht erheblich größer als anderenorts" ein. Grundregeln: "Wie auch sonst sollte man darauf achten, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt und ob dieser die Originalität auch tatsächlich zusichert. Erleidet man dann trotzdem Schiffbruch, sollte man das in keinem Fall hinnehmen und den Vorfall neben Ebay ggf. auch den Rechteinhabern melden." Aber natürlich hat man auch bei seriös wirkenden Anbietern keine absolute Gewissheit. Ob man solche Artikel selbst bei Ebay verkauft - das muss sich jeder Ebayer gut überlegen und vor dem Einstellen prüfen, wie gut er die Echtheit dokumentieren kann, falls eine Abmahnung kommt. Anwältin Eckert: "Ich rate jedem dringend ab, Markenartikel, die er nicht beim nachweislich lizenzierten Fachhandel innerhalb der Europäischen Union gekauft hat, bei Ebay zu verkaufen." Generell rät Anwalt Dittrich, vor dem Versteigern alles zu prüfen: "Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Original in Händen hält, der sollte sich in jedem Fall vorab informieren und nicht alleine darauf vertrauen, dass das Angebot gegenbenenfalls gelöscht wird, falls dieses rechtlich problematisch ist. Denn oftmals ist es dann schon zu spät und der Ärger mit den Rechteinhabern ist nicht mehr aufzuhalten." 

Kann abgemahnt werden, wer echte Ed-Hardy-Artikel versteigert?
Die Antwort ist nicht so einfach, wie es scheint. Einerseits gilt, so Anwalt Jörg Dittrich, der Grundsatz: "Wenn es sich um Originalware handelt, darf diese regelmäßig auch ohne gesonderte Zustimmung der Rechteinhaber weiterveräußert werden. Es droht dann also keine Abmahnung. Man spricht in dem Fall davon, dass sich die Rechte der Hersteller bzw. Lizenznehmer bereits mit dem ersten Verkauf erschöpft haben - den weiteren Vertrieb von Originalware können und dürfen die Rechteinhaber nicht weiter regulieren".Eine wichtige Ausnahme, die man unbedingt beachten muss, hebt der Jurist hervor: "Dies gilt stets nur für solche Artikel, die durch die Rechteinhaber oder mit deren Zustimmung im Gebiet der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Verkehr gebracht wurden. Solche Artikel, die gar nicht für den europäischen Markt freigegeben sind, dürfen hier - auch wenn es sich um Originale handelt - nicht ohne die Zustimmung der Rechteinhaber vertrieben werden." 

Welchen Unterschied macht es für Abgemahnte, ob ihre Auktion als Privatgeschäft oder geschäftlich gilt?
Vor Gericht kann diese Einschätzung entscheiden, wie schmerzhaft der Rechtsstreit für den Versteigerer ausgeht. Anwalt Dittrich erklärt: "Handelt der Verkäufer im geschäftlichen Verkehr, so droht beim Verkauf von gefälschten Artikeln die Verletzung gewerblicher Schutzrechte - so insbesondere von Markenrechten. Beim Verkauf privater Habe greifen die Bestimmungen des Markengesetzes (MarkenG) nicht ein." Aber hier sind gerade die Produkte von Ed Hardy ein besonderer Fall: Wenn die Motive auf Artikeln beispielsweise Grafiken beinhalten, die so künstlerisch ausgestaltet sind, dass sie vom Urhebergesetz geschützt sind, können auch Privatleute wegen einer Verletzung von Urheberrechten belangt werden. Denn, so Anwalt Dittrich: "Anders als beispielsweise bei Markenverletzungen kommt es im Urheberrecht nämlich nicht darauf an, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt." 

Wie ist der Unterschied zwischen Privatgeschäft und geschäftlichem Verkehr definiert?
Die Frage ist ein großer Unsicherheitsfaktor für alle Ebay-Händler und Gelegenheitsverkäufer. Hier wägen die Gerichte ab - eindeutige und immer gültige Grenzwerte gibt es nicht. Anwältin Verena Eckert: "Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs soll nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weit ausgelegt werden. Die Gerichte haben daher alle Umstände des Einzelfalles in ihre Beurteilung einfließen zu lassen." 

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[email protected] (Administrator) Service Fri, 19 Sep 2008 20:21:36 +0000
Web-Abzocke: Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können (Spiegel Online, 11.7.2008) http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/666-web-abzocke-wie-sich-verbraucher-gegen-abo-fallen-wehren-kn-spiegel-online-1172008 http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/666-web-abzocke-wie-sich-verbraucher-gegen-abo-fallen-wehren-kn-spiegel-online-1172008 Web-Abzocke

Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können

Routenplaner und Rezepte: Wer arglos auf manchen solcher Serviceseiten Formulare ausfüllt, bekommt fix Mahnungen über vermeintliche Abo-Gebühren. Gerichte nennen die Seitengestaltung unzulässig, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Aber noch läuft die Abzocke weiter.

Spiegel Online, 11.7.2008

Man kann es ja mal versuchen: Seit Monaten verlangt die Münchner Anwältin Katja Günther in immer neuen Mahnungen von einem SPIEGEL-ONLINE-Mitarbeiter die Bezahlung eines Abos. Angeblich hat der Kollege um 15.39 Uhr am 20. Dezember vorigen Jahres von einer IP-Adresse des Internet-Providers Freenet aus ein Abo auf der zwielichtigen Seite Online-routenplaner.de abgeschlossen. Drei Monate Zugang für knapp 60 Euro.

Nur: So kann es nicht gewesen sein. Denn zu der Zeit arbeitete der Kollege nachweislich in der Redaktion und kann die Seite gar nicht unter der Freenet-IP-Adresse aufgerufen haben.

Inzwischen hat Anwältin Günther die Forderung kräftig aufgestockt: Samt Verzugszinsen und Anwaltsgebühren verlangt sie nach drei Monaten Mahnerei mehr als 100 Euro für den angeblichen "Dienstleistungsvertrag" mit ihrer Mandantin, der Online Content Ltd.. Googelt man den Firmennamen, wird schnell das enorme Ausmaß der anwaltlich eingetriebenen Zahlungsforderungen dieser Firma für Web-Abos deutlich: Ein paar tausend Treffer liefert Google, weit vorne in der Ergebnisliste sind Seiten mit Aussagen wie:

SPIEGEL ONLINE hat mehr als ein Dutzend Internet-Angebote des Anbieters gesichtet, alle sind nach demselben Muster aufgebaut: Die Startseite wirbt für das Angebot, klickt man weiter, müssen Name, Adresse, E-Mail-Kontakt und Geburtsdatum in ein Formular getippt werden.

Im Kleingedruckten am Ende der Formularseite stehen Fußnoten wie diese: "Der einmalige Preis für einen Drei-Monats-Zugang zu unserem Routenplaner beträgt 59,95 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer."

Vier Dinge fallen bei diesen Angeboten auf:

  • Zu den kostenpflichtigen Angeboten der Online Content Ltd. - Routenplaner, Gedichte, Rezepte und Hausaufgaben - gibt es im Web viele kostenlose Alternativen.
  • Die Abopreise führen die Seiten der Online Content Ltd. in einem kleinen Fußnotentext unter dem Anmeldeformular und versteckt in den Geschäftsbedingungen auf.
  • Anders als Online-Shops es gewöhnlich tun, verlangen die Angebote der Online Content Ltd. keine Auswahl einer Zahlungsart, bieten keine Zahlung per Kreditkarte, Bankeinzug oder über einen Dienstleister wie Paypal. Die Folge: Wer das Formular flüchtig ausfüllt, ohne die Fußnoten zu lesen, kommt kaum auf die Idee, dass er zahlen muss.
  • Da keine Zahlungsdaten angeben werden müssen, kann die Formulare jeder mit im Web abgreifbaren Daten anderer ausfüllen – so wie es offensichtlich beim vermeintlichen Routenplaner-Abo des Mitarbeiters von SPIEGEL ONLINE geschehen ist.

Diese Gestaltung der Bezahl-Web-Seiten hat zuletzt das Oberlandesgericht Frankfurt als unzulässig erklärt - für vier der Angebote von Online Service Ltd..

Gericht nennt Abo-Seiten irreführend

In dem nun bekannt gewordenen, SPIEGEL ONLINE vorliegenden Beschluss (6 U 266/07) führt das Gericht aus: "Die hier im Streit stehenden Sternchenhinweise sind schon deshalb nicht klar und unmissverständlich, weil die Werbeadressaten überhaupt nicht in Erwägung ziehen, etwas für die Teilnahme an dem Lebenserwartungstest, dem Berufswahltest, dem IQ-Test oder dem Flirt-Portal zahlen zu müssen."

Daraufhin ist jetzt ein Urteil gegen die Online Service Ltd. vom vorigen Dezember rechtskräftig geworden. Damals urteilte das Landgericht Hanau (Az. 9 O 870/07), dass die Online Service Ltd. die Preise für die Dienstleistungen auf vier beanstandeten Seiten versteckt und damit gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht verstößt. Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Thomas Bradler, der Justiziar des Verbandes, schätzt, dass sich in Deutschland "jeden Monat rund 20.000 Web-Nutzer bei solchen Abo-Fallen im Internet registrieren".

Mahnungswelle per Mailing-Dienstleister

Wie viele vermeintliche Abo-Abschlüsse davon auf die Online Service Ltd. oder Online Content Ltd. entfallen, ist unbekannt. Weder das Unternehmen noch dessen Anwältin Katja Günther haben auf Anfragen von SPIEGEL ONLINE reagiert. Aber das Unternehmen ist offensichtlich schon länger in diesem Geschäft. VZBV-Justiziar Bradler berichtet: "Mit den Anbietern hinter Angeboten wie Online-routenplaner.de oder hausaufgaben-server.com haben wir seit eineinhalb Jahren zu tun. Die als Betreiber angegebenen Unternehmen haben mehrfach gewechselt, eine Zeit lang war es die NetContent Ltd., derzeit ist es die Online Content Ltd.."

Die Zahlungen treibt Anwältin Katja Günther im großen Stil für die Online Content Ltd. ein. Bei der letzten großen Mahnungswelle, die bekannt wurde, verschickte Günthers Kanzlei Mahnungs-E-Mails mit Betreffzeilen wie "ANWALTLICHE MAHNUNG / AZ [...] / Online Content LTD." über den Mailing-Dienstleister Emarsys, der zum Beispiel für Ebay den Großversand von Newslettern abwickelt. Emarsys stoppte den Versand nach einem Hinweis des IT-Fachmagazins iX.

GEGENWEHR: SO KÄMPFEN VERBRAUCHERSCHÜTZER GEGEN WEB-ABZOCKE

Wie ist die Abo-Abzocke zu stoppen? Verbraucherschützer setzen auf Informationskampagnen, Musterprozesse und neue Gesetze.

Web-Angebote prüfen
Wer im Web unterwegs ist, sollte Fußnotentexte und AGBs bei Angeboten sehr genau prüfen, bevor er persönliche Daten in Formulare tippt. Die Screenshots in der SPIEGEL-ONLINE-Fotostrecke geben einen Eindruck, wie Angebote die Abo-Hinweise verstecken. Gegen kriminelle Spaßvögel, die in solche Abzockformulare einfach Namen und Anschriften anderer Menschen tippen, wie höchstwahrscheinlich im Fall eines SPIEGEL ONLINE-Mitarbeiters geschehen, hilft auch alle Vorsicht nicht.

Angebliche Abonnenten sollten nicht zahlen
Den Empfängern solcher Mahnung raten die Verbraucherzentralen, nicht zu zahlen, wenn die Forderungen unberechtigt sind. In einem Service-Beitrag führt die Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel aus: "Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen." Die Verbraucherschützer bieten auch Widerspruchsmusterbriefe für Betroffene an.VZBV-Justiziar Bradler erklärt: "Wir schätzen die Chancen der Unternehmen, ihre Zahlungsforderungen vor Gericht durchzusetzen als gering ein." Dass Online Content Ltd. das in Einzelfällen versucht, ist allerdings nicht auszuschließen – die Entscheidungen der Gerichte in Frankfurt und Hanau beziehen sich auf Wettbewerbsrecht, vier konkrete Angebote und deren Gestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Wettbewerbsrechtliche Prozesse
Jurist Bradler vom VZBV erwartet von solchen Prozessen daher auch nicht eine endgültige Lösung des Problems: "Für diese Abo-Angebote mit gut versteckten Kosten ist kein Ende abzusehen." Mit den von Verbraucherschützern angestrengten Prozessen allein seien die Betreiber nicht zu stoppen: "Sobald ein neu gegründetes Unternehmen die Dienste betreibt oder die Seiten etwas anders gestaltet sind, gilt ein altes Urteil nicht mehr und wir müssen erneut klagen. Das dauert."

Neues Gesetz gegen Abo-Abzocke
Verbraucherschützer hoffen, dass der Bundestag irgendwann den gesetzlichen Rahmen für solche Angebot enger fasst. Bradler: "Ein Gesetz sollte die Anbieter von Web-Abo-Diensten auf möglichst konkret vorgegebenen Verfahren verpflichten, wie sie etwaige Kunden über die Preise der Web-Dienstleistungen zu informieren haben." 

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mahnanwältin

Noch bevor aber die Gesetzesinitiative gegen Abo-Abzocke im Web kommt, könnten zumindest die Mahnungen von der Kanzlei Günther ein anderes Ende finden. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen die Anwältin Katja Günther, wie der leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE bestätigte: "Es ist ein größeres Ermittlungsverfahren, das sich aus mehreren Anzeigen und einer Zuleitung der Rechtsanwaltskammer München zusammensetzt. Wir prüfen noch, welche Straftatbestände hier erfüllt sein könnten."

Die Ermittlungen dürften sich also noch einige Zeit hinziehen. Ob Anklage erhoben wird, ist unklar. Anwältin Günther hat per Fax und E-Mail übermittelte Fragen von SPIEGEL ONLINE zu ihrer Tätigkeit für die Online Content Ltd. nicht in der gesetzten Frist beantwortet, sie war unter keiner der in den Gelben Seiten und ihren Schreiben aufgeführten Nummern zu erreichen.

Ein Fax an den sogenannten Kundensupport des Angebots Online-Routenplaner.de blieb ebenfalls unbeantwortet, eine E-Mail an die im Web angegebene Adresse wurde mit einem Standardschreiben beantwortet.

Statt auf die Fragen zum Geschäftsgebaren des Unternehmen einzugehen, vermutete der Support offenbar die "Beanstandung" einer Rechnung und führte forsch aus: "Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungs-Link für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt."

Offenbar geht das Unternehmen also davon aus, dass alle E-Mails von Kunden Rechnungen beanstanden.

Könnte stimmen.

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[email protected] (Administrator) Service Wed, 16 Jul 2008 22:27:31 +0000
Gratis-Tuning: Wie man Firefox zum weltbesten Browser aufrüstet (Spiegel Online, 24.3.2008) http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/654-gratis-tuning-wie-man-firefox-zum-weltbesten-browser-aufrt-spiegel-online-2432008 http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/654-gratis-tuning-wie-man-firefox-zum-weltbesten-browser-aufrt-spiegel-online-2432008 Gratis-Tuning

Wie man Firefox zum weltbesten Browser aufrüstet

Kostenlos, komfortabel, schnell - der neue Browser Firefox 3 ist gut, aber noch ausbaufähig. Gratis-Erweiterungen motzen den Browser zum Web-Fotoleuchttisch oder Online-Archiv für Webseiten und Lesezeichen auf. SPIEGEL ONLINE zeigt die nützlichsten Helfer.

Spiegel Online, 24.3.2008, mit Matthias Kremp

Den angekündigten Download-Rekord hat der neue Volksbrowser Firefox 3 locker geschafft (sechs Millionen Downloads in den ersten 17 Stunden (mehr...), inzwischen wurde die Software über 17 Millionen Mal heruntergeladen) - jetzt muss er die experimentierfreudigen Internetnutzer in der Praxis überzeugen. Dabei könnten Hunderte von Entwicklern helfen, die dem Firefox-Browser kostenlos pfiffige, neue Funktionen verpassen.

Online-Leuchttisch, Lesezeichen-Synchronisierung, Web-Archiv - SPIEGEL ONLINE stellt die nützlichsten Kostenlos-Erweiterungen für den neuen Firefox-Browser vor.

Piclens - der Bilderbrowser

 

Warum quälen sich Menschen überhaupt noch mit einem gewöhnlichen Internetbrowser durch Fotoportale wie Flickr? Nach ein paar Minuten Fotosafari mit der Firefox-Erweiterung Piclens kann man sich überhaupt nicht mehr vorstellen, wie man je ohne diese Erweiterung zurechtgekommen ist.

Piclens greift von ausgewählten Webseiten (neben den großen US-Fotoportalen auch die Bildersuche von Google und Yahoo) alle Fotos ab und bereitet sie in einer 3D-Ansicht zu einer Art Online-Leuchttisch auf: Eine riesige Bilderwand baut sich sehr schnell auf, mit der Maus zoomt man einzelne Fotos heran, oder hangelt sich an der Fotowand weiter. In wenigen Sekunden scannt man so Dutzende von Fotos.

Piclens ist für Fotoportale wie Flickr, Smugmug und Photobucket optimiert, da gibt es praktische Zusatzfunktionen, die das Add-on zu einem echten Bilderbrowser machen. Zum Beispiel:

 

  • Zoomt man mit Piclens ein Flickr-Foto heran, lädt die Software im Hintergrund automatisch die höher aufgelöste Bilddatei vom Fotoportal nach. Was man genauer sehen will, zeigt Piclens dann auch in der bestmöglichen Auflösung, zum schnellen Scannen lädt das Programm nur die kleinen Bilddateien.
  • Das Fotoangebot von Portalen wie Flickr oder Photobucket kann man in der 3D-Ansicht von Piclens nach Schlagworten durchsuchen - ein Wechsel zur herkömmlichen Browseransicht ist nicht nötig.
  • Die Zusatzfunktionen zu einzelnen Fotos (Kommentieren, Markieren, als Favorit speichern usw.) öffnet Piclens nach einem Doppelklick auf das entsprechende Foto in einem herkömmlichen Browserfenster, blendet aber einen Button ein, über den man sofort zur 3D-Ansicht zurückkehren kann.
  • Piclens integriert sich nahtlos in den Firefox-Browser: Fährt man in der klassischen Browseransicht mit dem Mauszeiger über ein Foto, taucht ein kleiner Abspielknopf auf, mit dem man zur 3D-Bildansicht wechseln kann.

Für Flickr-Fans ein unabdingbares Werkzeug. Leider ist das Add-on nicht auf deutsche Fotoportale wie zum Beispiel Fotocommunity.de abgestimmt.

Remember the Milk - die To-Do-Liste für Googlemail

Denk an die Milch! Der Name des Webdienstes ist Programm: In diversen Erledigungslisten lässt sich mit diesem Online-Werkzeug protokollieren, was bis wann erledigt sein muss - und wie wichtig es ist. Mit der Firefox-Erweiterung von "Remember the Milk" hat man diese Erinnerungslisten als Google-Mail-Nutzer auch immer vor Augen: Das Add-on plaziert eine To-Do-Liste in Browserfenster mit den Google-Mails rechts neben der Mail-Übersicht. Unaufdringlich, übersichtlich, praktisch.

 

Better Gmail 2 - der Webmail-Aufhübscher

Auch Schönes kann noch besser werden. So auch der kostenlose E-Mail-Dienst Googlemail. Weil auch Google das weiß, gibt es die Möglichkeit, Googlemail über sogenannte Skripts um neue Funktionen zu erweitern. Etliche Autoren haben dieses Angebot wahrgenommen und Features nachgerüstet, die Googles Webmail ihrer Meinung nach noch fehlen. Better GMail 2 (nicht zu verwechseln mit der deutschen Webseite gmail.de) liefert eine kleine feine Sammlung solcher Add-ons.

Dazu gehören beispielsweise kleine Bildsymbole, die zeigen, welche Art von Datei an eine Mail angehängt ist, also etwa ein PDF, ein Word-Text oder ein JPEG-Bild. Ein anderes Skript sorgt dafür, dass die Nachricht farblich hervorgehoben wird, über der der Mauszeiger gerade schwebt, was der Orientierung hilft. Und wer sich nicht mit Googles Standardoptik zufriedengeben mag, kann dem E-Mail-Interface ein neues Design, eine sogenannte Skin, überziehen.

Insgesamt 21 solcher Skripte bündelt das Add-on Better Gmail 2, weitere können bei Bedarf nachgerüstet werden.

 

Colorful Tabs - Durchblick für Vielsurfer

Kaum vorstellbar: Bis vor wenigen Jahren hat man noch für jede neue Seite, die man zusätzlich zu einer bereits geöffneten ansurfte, ein neues Fenster öffnen müssen. Glücklicherweise wurden Firefox und andere Browser schon vor einiger Zeit um sogenannte Tabs, zu deutsch Reiter, erweitert. Seither kann man in einem einzigen Fenster mehrere Seiten in übereinanderliegenden Reitern offenhalten. Sogar der Internet Explorer hat das in Version 7 gelernt.

Nutzt man diese Funktion intensiv, zeigt sie allerdings auch Nachteile: Je kürzer die Reiter werden, desto schwieriger ist zu erkennen, welche Seite sich dahinter verbirgt. Dieses Problem will Colorful Tabs beseitigen, indem es die Reiter bunt einfärbt. So kann man sich anhand der Farben orientieren. Besonders hilfreich ist dabei die Möglichkeit, die Farbe des jeweiligen Reiters aus der URL, also der Internetadresse der Seite, berechnen zu lassen. So bekommt beispielsweise SPIEGEL ONLINE bei jeder Surftour denselben Farbton zugewiesen und ist leicht wiederzuerkennen.

 

IE Tab - die Microsoft-Tarnkappe

Es gibt immer noch etliche Webseiten, die darauf bestehen, dass man sie einzig mit Microsofts Internet Explorer besuchen darf. Das ist lästig, wenn man Firefox bevorzugt und den Microsoft-Browser nur zum Anschauen solcher Seiten aufrufen muss. IE Tab beseitigt dieses Problem, indem es einfach ein Internet-Explorer-Fenster in einem Firefox-Tab öffnet. So bleibt man auch mit Firefox kompatibel zu all den Microsoft-only-Webseiten die - so wie etwa die Windows-Update-Seite - oft auch von Microsoft selbst stammen.

 

Foxmarks - die Lesezeichenzentrale

Zuhause steht der Privat-Mac, im Büro der Arbeits-PC, unterwegs muss das Apple-Notebook ran - und natürlich sind auf jedem dieser Rechner andere Kataloge mit Internet-Favoriten gespeichert. Und wenn man sich unterwegs im Internet-Café einloggt, kommt man schlimmstenfalls an keine dieser drei Lesezeichen-Sammlungen heran.

Das muss nicht sein - schließlich läuft doch auf jedem dieser Computer Firefox. Und die kostenlose Erweiterungen Foxmarks synchronisiert die Firefox-Lesezeichen von jedem dieser Rechner mit dem eigenen, ebenfalls kostenlosen Online-Konto auf foxmarks.com. Fügt man auf einem Rechner neue Internet-Favoriten hinzu, sind die automatisch auch auf allen anderen Computern verfügbar und umgekehrt.

Über das kostenlose Foxmarks-Konto lassen sich diese Favoriten unterwegs an jedem Computer nutzen, bearbeiten und ergänzen - ohne dass man die Erweiterung installieren muss. Das ist noch eine Idee bequemer, als die sogenannten Social-Bookmarking-Portale wie del.icio.us oder mister-wong.de zu benutzen.

 

FoxyTunes - der Browser als Jukebox

Ganz klar: Eine Webbrowser-Fernsteuerung für den Lieblings-Mediaplayer braucht kein Mensch. Eine ausgebuffte Fernsteuerung wie FoxyTunes aber sehr wohl. Das Add-on klinkt sich in die Fußleiste des Browsers ein und stellt dort die üblichen Musikabspielfunktionen wie Play, Pause und Vorspulen bereit. Das wäre nicht weiter erwähnenswert, böte die Software nicht etliche Zusatzfunktionen, die sie bald unverzichtbar machen.

So ist sie beispielsweise bürokompatibel, weil sie nicht nur Musik von der Festplatte, sondern auch von Webdiensten wie last.fm wiedergeben kann. Vor allem aber bietet die Software etliche Möglichkeiten, Zusatzinformationen zu der gerade gespielten Musik zu finden. Per Mausklick werden etwa Web-Suchen nach dem Text des Songs, nach dem passenden Musikvideo oder passenden Bildern ausgelöst. Wer mehr über den Künstler erfahren will, wird auf Wunsch zum entsprechenden Wikipedia-Eintrag, zum All Music Guide und etlichen anderen Webquellen weitergeleitet.

Und auch ein eigenes Mash-up fehlt nicht. Im FoxyTunes Planet bekommt man eine auf den jeweiligen Künstler und den gerade gespielten Song abgestimmte Seite angezeigt, auf der passende Youtube-Videos, Songtexte, ähnliche last.fm-Künstler, Flickr-Bilder und noch einiges mehr gesammelt werden.

 

Furl - das Online-Archiv

Der US-Dienst Furl plaziert mit seinem Firefox-Add-on ein unscheinbares kleines Logo in der Browser-Zeile. Aber das Werkzeug hat es in sich: Man kann nicht nur Lesezeichen in einem Online-Archiv ablegen, sondern komplette Seiten unter einem privaten Furl-Konto speichern und verschlagworten. Fünf Gigabyte Speicherplatz bietet Furl für solche privaten Online-Archive kostenlos an.

 

Ebay Companion - kein Schnäppchen mehr verpassen

Das Online-Auktionshaus Ebay will seine Kunden bei der Stange halten, damit die nie mehr ein günstiges Angebot verpassen. Deshalb hat das Unternehmen sein eigenes Firefox-Add-on programmiert, mit dem man ohne die Ebay-Seite aufzurufen seine Auktionen verfolgen kann. Der Button, über den dieser Companion aufgerufen wird, zeugt nicht von Bescheidenheit. Mehr als doppelt so groß wie die Home-Taste hängt er in der Symbolleiste des Browsers.

Glücklicherweise muss man den Companion aber normalerweise nicht aufrufen. Das wäre auch fatal, weil er sich in der Seitenleiste ausgesprochen breit macht, was auf kleineren Bildschirmen stört. Doch in den Voreinstellungen lässt sich festlegen, auf welche Weise man über bestimmte Schlüsselereignisse benachrichtigt werden möchte. Der Option "Fenster" ist da eindeutig der Vorzug zu geben. Ist alles einmal eingerichtet, ploppt automatisch ein Hinweis auf, wenn man beispielsweise in einer Auktion überboten wurde oder wenn sich ein Artikel dem Ende seiner Auktionsdauer nähert. Für Ebay-Schnäppchenjäger ein absolut empfehlenswertes Werkzeug.

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[email protected] (Administrator) Service Thu, 26 Jun 2008 21:58:05 +0000
iPhone: Briten und Österreicher unterbieten deutsche Teuer-Tarife (Spiegel Online, 16.6.2008) http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/648-iphone-briten-und-terreicher-unterbieten-deutsche-teuer-tarife-spiegel-online-1662008 http://www.klischka.de/joomla/artikel/service/648-iphone-briten-und-terreicher-unterbieten-deutsche-teuer-tarife-spiegel-online-1662008 iPhone-Verträge

Briten und Österreicher unterbieten deutsche Teuer-Tarife

Von wegen Sonderangebot: 890,95 Euro kostet der billigste deutsche Tarif fürs neue iPhone. In Österreich und Großbritannien gibt es in ähnlichen Tarifen deutlich bessere Inklusiv-Leistungen: mehr Freiminuten, mehr Datenvolumen mehr Inklusiv-SMS.

Spiegel Online, 16.6.2008, mit Matthias Kremp

Was bekommt ein iPhone-Käufer im günstigsten Tarif? Briten dürfen im Billig-iPhone-Tarif des Anbieters O2 jeden Monat 75 Minuten lang kostenlos telefonieren und 125 SMS verschicken. Österreichern schenkt One im iPhone-Tarif monatlich 1000 Telefonminuten und 100 Kurzmitteilungen.

Im Vergleich dazu wirkt das Angebot von T-Mobile an deutsche Kunden arg mager: Keine Inklusiv-SMS, gerade mal 50 Freiminuten und deutlich weniger Inklusiv-Datentransfer als in Großbritannien und Österreich.

Der Tarifvergleich zeigt, welch saftigen Aufschlag der Exklsuiv-Anbieter T-Mobile fürs iPhone-Monopol in Deutschland verlangt.

Die T-Mobile-Tarife zum iPhone 3G
Bezeichnung Complete S Complete M Complete L Complete XL
Gerätepreis (8 GB-Version) 169,95 59,95 1 1
Gerätepreis (16 GB-Version) 249,95 149,95 39,95 19,95
Monatsgebühr 29 49 69 89
Inklusivminuten 50 100 200 1.000
Inklusiv-SMS 0 40 150 300
Folgepreis pro Minute 0,29 0,29 0,29 0,09
Weekend Flat inklusive inklusive inklusive inklusive
Datenflatrate 500 MB* ab 300 MB gebremst** ab 1 GB gebremst** ab 5 GB gebremst**
Nutzung von T-Mobile W-Lan-Hotspots - inklusive inklusive inklusive
Vertragslaufzeit 24 Monate 24 Monate 24 Monate 24 Monate
Günstigster Gesamtpreis*** 890,95 1260,95 1682 2162
* nur bei Buchung bis 30.09.08, sonst 100 MB Inklusivvolumen. 0,49 Euro für jedes weitere MB
** Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 Kbit/s (Download) und 16 Kbit/s (Upload) beschränkt.
*** Gerätepreis plus 24 x Grundgebühren und 25 Euro Bereitstellungspreis.
Alle Preisangaben in Euro

So viel Inklusivminuten wie in Österreich gibt es nach den derzeit bekannten Tarifmodellen in keinem Tarif fürs UMTS-iPhone: Beim Anbieter One kostet das günstigste Komplettpaket mit Apple-Handy (8 Gigabyte) und Zwei-Jahres-Vertrag über die Vertragslaufzeit gerechnet insgesamt 995 Euro - dafür bekommen die Kunden Inklusiv-Pakete, von denen deutsche iPhone-Besitzer nur träumen können: monatlich

  • 1000 Freiminuten monatlich
  • 100 Frei-SMS monatlich
  • 3 Gigabyte Datentransfer monatlich
  • und das 8-GB-iPhone.

Österreichische One-Tarife für das UMTS-iPhone
monatlicher Grundpreis (in Euro, Kombination der Grundgebühren für Sprachtarif große Plaudertasche und iPhone Pack, ab dem 1.1.2009 erhöht sich die Grundgebühr um 15 Euro monatlich) 24
(39 ab, 1.1.2009)
Preis 8 GB UMTS-iPhone
(in Euro)
149
Preis 16 GB UMTS-iPhone
(in Euro)
229
Inklusivminuten
monatlich
1.000 in alle Netze
Inklusiv-SMS
monatlich
100
UMTS-Datentarif
monatliches Inklusiv-Volumen
inklusiv
Vertragslaufzeit (Monate) 24
Gesamtpreis 8GB-Modell
(Gerätepreis plus 24 x Grundgebühr)
995
Gesamtpreis 16 GB-Modell
(Gerätepreis plus 24 x Grundgebühr)
1.075

Das zusammen kostet mit dem Preis fürs neue Apple-Handy umgerechnet 40 Euro im Monat - verteilt auf zwei Jahre Vertragslaufzeit. Deutich günstigster ist das Angebot des britischen Anbieters O2 - es kostet über den Vertragszeitraum von 18 Monaten umgerechnet 790 Euro.

Inklusiv-SMS und Datentarif sind ähnlich wie in Österreich. Allerdings speist O2 britische Kunden mit 75 Inklusiv-Minuten im Monat ab - Österreicher bekommen bei One für insgesamt knapp 200 Euro mehr (etwa 25 Prozent Aufschlag also) das Zehnfache an Gesprächszeit.

Britische O2-Tarife für das UMTS-iPhone

S M L XL
monatlicher Grundpreis
(in Euro umgerechnet)
37 44 56 94
Preis 8 GB UMTS-iPhone
(in Euro umgerechnet)
124 124 0 0
Preis 16 GB UMTS-iPhone
(in Euro umgerechnet)
200 200 74 0
Inklusivminuten monatlich 75 600 1200 3000
Inklusiv-SMS, monatlich 125 500 500 500
UMTS-Datenflatrate inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv
Vertragslaufzeit (Monate) 18 18 18 18
Gesamtpreis 8GB-Modell
(Gerätepreis plus 18 x Grundgebühr)
790 916 1.008 1.692
Quelle: O2

Wie T-Mobile in Österreich gegen das iPhone-Sonderangebot von One antritt, hat der Konzern bislang nicht mitgeteilt. Fest steht nur: T-Mobiles iPhone-Tarife für Österreich müssen deutlich unter den deutschen Angeboten liegen, um konkurrenzfähig zu sein. In Deutschland ist T-Mobile iPhone-Monopolist, in Österreich gibt es Wettbewerb - und deshalb auch echte Sonderangebote.

Gute Nachricht für Notebook-Nutzer und Alt-iPhone-Besitzer

Eine lästige Einschränkung der bisherigen iPhone-Tarife hebt T-Mobile mit der Einführung des iPhone 3G auf: Die bisher an das Apple-Handy gebundene Datenflatrate kann jetzt auch mit anderen Geräten genutzt werden. Wer sich eine zweite Sim-Karte, eine sogenannte Multisim, zuschicken lässt, kann diese beispielsweise in einen UMTS-USB-Stick einsetzen und damit unterwegs mit dem Notebook online gehen.

Erstmals hat T-Mobile nun auch offiziell bestätigt, dass es ein Wechselangebot für iPhone-Altkunden geben wird. Ob der Wechseltarif ähnlich großzügig wie in Großbritannien ausfallen wird, lässt T-Mobile offen. Der Konzern formuliert vage in bestem Einwohnermeldeamts-Deutsch, dass es einen " Upgrade-Prozess" geben wird, der "den Bezug eines iPhone 3G vor Ablauf der Vertragslaufzeit ermöglicht. Die Einzelheiten und Konditionen für den Upgrade-Prozess wird T-Mobile rechtzeitig vor dem Verkaufsstart kommunizieren."

 

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[email protected] (Administrator) Service Thu, 19 Jun 2008 21:45:14 +0000