PolitikKonrad Lischka ist Journalist, arbeitet seit April 2007 als Redakteur bei Spiegel Online, war von 2004 bis 2007 Redaktionsleiter, später Chefredakteur des Literaturmagazins bücher und hat als Textchef bei der VVA-Gruppe gearbeitet. Er hat eineAusbildung zum Redakteur an der Deutschen Journalistenschule absolviert, war Mitarbeiter der Süddeutschen Zeitung und Frankfurter Rundschau (Feuilleton), hat für Medien wie c't und die Neue Zürcher Zeitung über IT-Themen geschrieben, für die taz aus Bayern berichtet und ein Buch über die Geschichte des Computerspiels im Heise-Verlag veröffentlicht.http://www.klischka.de/joomla/artikel/politik2010-11-22T06:09:14ZJoomla! 1.5 - Open Source Content ManagementCDU-Idee Klarnamenzwang: Ein Lob der Pseudonyme (Spiegel Online, 15.11.2010)2010-11-19T19:08:54Z2010-11-19T19:08:54Zhttp://www.klischka.de/joomla/de/artikel/politik/980-cdu-idee-klarnamenzwang-ein-lob-der-pseudonyme-spiegel-online-15112010Konrad Lischka[email protected]<h4>CDU-Idee Klarnamenzwang<br /></h4>
<h1>Ein Lob der Pseudonyme<br /></h1>
<h4>Der Vorsitzende der Internet-Enquete des Bundestags verlangt eine Klarnamenpflicht im Netz: Nutzer sollen im Web "mit offenem Visier" diskutieren, findet Axel E. Fischer und erntet Spott. Zu Unrecht: Sein Vorschlag ist wenig durchdacht, das grundlegende Problem aber sehr real. <br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,729179,00.html">Spiegel Online</a>, 15.11.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Eine perfekte Vorlage für Witze hat der CDU-Abgeordnete Axel E. Fischer da geliefert: Der Vorsitzender der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags verlangt ein " <span class="spTextlinkExt"><a title="Vermummungsverbot im Internet" href="http://de-de.facebook.com/notes/axel-fischer/vermummungsverbot-im-internet-pflicht-zur-klarnamen-nennung-im-internet-radiergu/456370668358" target="_blank">Vermummungsverbot im Internet</a></span>". Der Parlamentarier argumentiert, unter der Möglichkeit, pseudonymisiert in Foren zu debattieren, würde "die Qualität von Diskussionen in Foren und Blogs" leiden.</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
Fischer hat sich mit seiner Formulierungen keinen Gefallen getan, wörtlich heißt es in seinem Beitrag: "Andererseits brauchen wir darüber hinaus die Einführung eines 'Radiergummis' im Internet, mit dem Inhalte nach einer gewissen Zeit gelöscht werden können. Kein Vermummungsverbot ohne Radiergummi, sonst entsteht ein Ungleichgewicht."
<p>Kein Vermummungsverbot ohne Radiergummi! Diese Vorlage persiflieren Web-Nutzer nun mit <span class="spTextlinkExt"><a title="Ketten-Postings " href="http://www.norbert-hense.de/blog/?p=189" target="_blank">Ketten-Postings</a></span> wie "Axel E. Fischer, CDU, fordert Drogenspürhunde für Datenpakete" oder "Axel E. Fischer, CDU, fordert Deutsch als Programmiersprache." Das ist unterhaltsam, aber ganz so einfach ist die Sache nicht. Fischer meldet sich etwas unbeholfen einer wichtigen Debatte zu Wort, die seit Monaten auch Menschen bewegt, die man nicht so einfach als ahnungslose Offline-Politiker verunglimpfen kann.</p>
<p><strong>Web-Größen drängen auf Klarnamenpflicht</strong></p>
<p>Einer der erfolgreichsten Betreiber von Online-Rollenspiele zum Beispiel, das US-Unternehmen Blizzard, wollte im Sommer <span class="spTextlinkInt"><a title="einen Klarnamenzwang in den Foren des Online-Rollenspiels World of Warcraft" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,705406,00.html">einen Klarnamenzwang in den Foren des Online-Rollenspiels "World of Warcraft"</a></span> (mehr als elf Millionen aktive Abonnenten) einführen. Ein Mitarbeiter begründete das im Forum damals so: Wenn der "für Online-Unterhaltungen typische Schleier der Anonymität entfernt" werde, könne dies "zu einer besseren Umgebung in den Foren führen, konstruktive Unterhaltungen fördern".</p>
<p>Nach der Ankündigung brach ein Sturm der Empörung los. Einige Spieler äußerten die Sorge, Bekannte aus einem anderen Kontext (Arbeit, Vereine) würden sie per Web-Recherche so schnell als Online-Rollenspieler identifizieren können. Das ist bei einem Hobby, das in manchen Kreisen kritisch gesehen wird, sicherlich nicht immer von Vorteil. Der WoW-Betreiber <span class="spTextlinkInt"><a title="verzichtete dann" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,705703,00.html">verzichtete dann</a></span> auf die Klarnamen-Einführung.</p>
<p>Das Beispiel veranschaulicht den Kern des Identitätsproblems sehr gut: Menschen trennen verschiedene Bereiche ihres Privatlebens voneinander, man ist nicht immer derselbe in Beruf, Freizeit und privatem Engagement. Im Web ist das ähnlich, deshalb gibt es ja besondere soziale Netzwerke, die auf die berufliche Nutzung zugeschnitten sind wie Xing oder Linkedin. Es muss Nutzern freistehen, in solchen Netzen eine andere Online-Identität zu verwenden als zum Beispiel im Forum einer Selbsthilfegruppe für Essgestörte oder einem Verein, der historische Schlachten nachspielt.</p>
<p><strong>Telemediengesetz verlangt Pseudonymisierung-Angebot</strong></p>
<p>Der Nutzer soll das Recht haben, darüber zu entscheiden, wo er wie öffentlich auftreten will, deshalb verpflichtet auch das Telemediengesetz (§ 13 Abs. 6) Anbieter dazu, eine anonyme Nutzung ihrer Dienste oder eine Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen. Sofern dies technisch möglich und zumutbar ist. Diese Zumutbarkeits-Formulierung lässt einen wichtigen Spielraum bei der Interpretation des Gesetzes.</p>
<p>Es gibt Angebote, in denen eine Nutzung mit Fantasienamen dem Betreiber kaum zumutbar ist: Eine Verkaufsplattform wie Ebay muss zumindest die Klarnamen speichern, aber nicht unbedingt veröffentlichen. Einem professionellen Netzwerk wie Xing ist pseudonyme Nutzung wahrscheinlich nicht so leicht zumutbar wie einem Freizeit-Netzwerk wie Wer-kennt-Wen.</p>
<p>Schon diese Beispiele zeigen, wie wenig durchdacht die Forderung eines pauschalen Klarnamenzwangs ist - es gibt zu viele unterschiedliche Angebote und Nutzungskontexte im Web. Das ignoriert der Abgeordnete Fischer bei der Klarnamenforderung, das ignorieren aber auch seine Kritiker, die ein Plädoyer für Klarnamen als Blamage werten, bloß weil es ein CDU-Politiker unfreiwillig komisch formuliert hat. Es gibt durchaus Foren im Web, denen Klarnamen oder wenigstens konstante Pseudonyme durchaus gut tun würden. Es sind bei weitem nicht immer die Offline-Nichtsblicker, die solche Ideen befürworten.</p>
<p><strong>Manche Blogger wollen Klarnamen-Kommentare</strong></p>
<p>Im IT-Blog Netzwertig entbrannte im Juli eine <span class="spTextlinkExt"><a title="Debatte bei Netzwertig über Kommentare" href="http://netzwertig.com/2010/07/09/identitaet-im-netz-das-glaubwuerdigkeitsproblem-anonymer-kritik/" target="_blank">Debatte</a></span> über den Ton einiger Kommentare. Netzwertig-Blogger Martin Weigert erklärte: "Wer im professionellen Teil des Internets anonym Kritik äußert, hat ein zunehmendes Glaubwürdigkeitsproblem. Gefragt sind Diskurse auf Augenhöhe."</p>
<p>Im August debattierten die Mitglieder der Piratenpartei hitzig über eine Plattform namens Liquid Feedback, die bei bestimmten Entscheidungen (Personalentscheidungen sind ausgeschlossen) das Abstimmungsverhalten aller Mitglieder offenlegen sollte, die sich um ein Parteiamt bewerben - unter Pseudonym oder freiwillig unter Klarnamen. Nach viel Streit wurde diese Regelung Ende August eingeführt.</p>
<p><strong>Identitäten an Pseudonyme binden</strong></p>
<p>Bei weitem nicht jedes Forum, in dem Nutzer unter Pseudonymen auftreten, versinkt im Chaos. Wichtig ist, dass Nutzer einen Anreiz haben, sich nur unter einem einzigen Pseudonym zu äußern, und dass die Konsequenzen aus gutem und schlechten Benehmen mit diesem Pseudonym verknüpft sind.</p>
<p>Beim Sonderfall Ebay funktioniert das zum Beispiel - solange eine Auktion läuft, treten die Verkäufer hier nur unter Pseudonym auf. Wie viel sie für einen Artikel bieten, wie sehr sie den Angaben des Verkäufers vertrauen, entscheiden die potentiellen Käufer zu einem Zeitpunkt, zu dem sie nur das Pseudonym des Verkäufers und die damit verbundenen Bewertungen anderer Käufer kennen. Das Vertrauen gründet bei diesem System nicht auf der Kenntnis des Klarnamens, sondern auf der Garantie der Betreiber, dass die mit dem Pseudonym verknüpften Informationen stimmen.</p>
<p>Ein Beispiel für ein solches System sind die in Verknüpfung mit einem Facebook-Profil veröffentlichten Kommentare, die viele Webseiten anbieten. Vergleicht man den Ton solcher Foren mit dem in anderen ohne Facebook-Anbindung, fällt oft auf, wie viel höflicher und elaborierter die Facebook-Kommentare im Vergleich wirken. Ein Grund dafür könnte sein, dass derzeit noch viele Facebook-Nutzer ein einziges Profil nutzen, mit dem sie auch all ihre Freund- und Bekanntschaften abbilden. Der Effekt ist soziale Kontrolle: Jeder Facebook-Kontakt kann sehen, wie jemand mit diesem Konto auf anderen Seiten kommentiert.</p>
<p><strong>Mit Namensschildchen in die Kneipe?</strong></p>
<p>Facebook propagierte die Klarnamen-Kultur von Anfang an. In der "Erklärung der Rechte und Pflichten" für Facebook-Mitglieder heißt es: "Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderen erstellen."</p>
<p>Webseiten, die eine Identifizierung per Facebook anbieten, nutzen schon lange eine Art Klarnamen-Schnittstelle, wie sie nun der Abgeordnete Fischer ins Spiel bringt. Mit einem Unterschied: Statt der Technik eines US-Unternehmens, das mit einem einzigen Profil alle Interaktionen auf verbundenen Seiten verbindet, schlägt Fischer die Identifizierung per computerlesbarem Personalausweis vor. Der biete die "besten Voraussetzungen" dafür, dass jeder Netz-Kommentator, "mit offenem Visier kämpft, also seinem Klarnamen nennt".</p>
<p>So pauschal formuliert ist das Unsinn - das Problem der Netzidentität ist ja nicht damit zu lösen, dass Web-Nutzer überall unter dem Namen aus ihrem Personalausweis in Erscheinung treten. Wer in einer Kneipe ein Bier trinkt oder bei den anonymen Alkoholikern vorbeischaut, muss sich ja auch nicht am Eingang ausweisen und fortan mit einem Namensschild herumlaufen. Er muss sich nur an bestimmte Regeln halten, die in jedem Kontext andere sind (in der Kneipe bezahlt man das Bier und pöbelt niemanden an, zum AA-Treffen bringt man kein Bier mit). Wer ein paar mal unangenehm auffällt, fliegt raus und kommt nicht so leicht wieder rein - das ist in Foren nicht so gut umgesetzt wie in der Kneipe. Mit Radiergummis und Vermummungsverbot hat das aber nichts zu tun.</p>
<p>Würde man Fischers Forderungen fürs Netz auf die Kneipe übertragen, müssten dort alle mit einem Namenschild herumlaufen. Sie würden beim Biertrinken ständig gefilmt und all ihre Äußerungen könnte man unter ihrem Namen später im Kneipenarchiv im Web abrufen. Das würde die Umgangsformen in einer Kneipe womöglich verbessern, vorausgesetzt, es käme überhaupt jemand zum Trinken an einen solchen Ort.</p>
<p>{jumi [*5]}</p><h4>CDU-Idee Klarnamenzwang<br /></h4>
<h1>Ein Lob der Pseudonyme<br /></h1>
<h4>Der Vorsitzende der Internet-Enquete des Bundestags verlangt eine Klarnamenpflicht im Netz: Nutzer sollen im Web "mit offenem Visier" diskutieren, findet Axel E. Fischer und erntet Spott. Zu Unrecht: Sein Vorschlag ist wenig durchdacht, das grundlegende Problem aber sehr real. <br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,729179,00.html">Spiegel Online</a>, 15.11.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Eine perfekte Vorlage für Witze hat der CDU-Abgeordnete Axel E. Fischer da geliefert: Der Vorsitzender der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags verlangt ein " <span class="spTextlinkExt"><a title="Vermummungsverbot im Internet" href="http://de-de.facebook.com/notes/axel-fischer/vermummungsverbot-im-internet-pflicht-zur-klarnamen-nennung-im-internet-radiergu/456370668358" target="_blank">Vermummungsverbot im Internet</a></span>". Der Parlamentarier argumentiert, unter der Möglichkeit, pseudonymisiert in Foren zu debattieren, würde "die Qualität von Diskussionen in Foren und Blogs" leiden.</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
Fischer hat sich mit seiner Formulierungen keinen Gefallen getan, wörtlich heißt es in seinem Beitrag: "Andererseits brauchen wir darüber hinaus die Einführung eines 'Radiergummis' im Internet, mit dem Inhalte nach einer gewissen Zeit gelöscht werden können. Kein Vermummungsverbot ohne Radiergummi, sonst entsteht ein Ungleichgewicht."
<p>Kein Vermummungsverbot ohne Radiergummi! Diese Vorlage persiflieren Web-Nutzer nun mit <span class="spTextlinkExt"><a title="Ketten-Postings " href="http://www.norbert-hense.de/blog/?p=189" target="_blank">Ketten-Postings</a></span> wie "Axel E. Fischer, CDU, fordert Drogenspürhunde für Datenpakete" oder "Axel E. Fischer, CDU, fordert Deutsch als Programmiersprache." Das ist unterhaltsam, aber ganz so einfach ist die Sache nicht. Fischer meldet sich etwas unbeholfen einer wichtigen Debatte zu Wort, die seit Monaten auch Menschen bewegt, die man nicht so einfach als ahnungslose Offline-Politiker verunglimpfen kann.</p>
<p><strong>Web-Größen drängen auf Klarnamenpflicht</strong></p>
<p>Einer der erfolgreichsten Betreiber von Online-Rollenspiele zum Beispiel, das US-Unternehmen Blizzard, wollte im Sommer <span class="spTextlinkInt"><a title="einen Klarnamenzwang in den Foren des Online-Rollenspiels World of Warcraft" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,705406,00.html">einen Klarnamenzwang in den Foren des Online-Rollenspiels "World of Warcraft"</a></span> (mehr als elf Millionen aktive Abonnenten) einführen. Ein Mitarbeiter begründete das im Forum damals so: Wenn der "für Online-Unterhaltungen typische Schleier der Anonymität entfernt" werde, könne dies "zu einer besseren Umgebung in den Foren führen, konstruktive Unterhaltungen fördern".</p>
<p>Nach der Ankündigung brach ein Sturm der Empörung los. Einige Spieler äußerten die Sorge, Bekannte aus einem anderen Kontext (Arbeit, Vereine) würden sie per Web-Recherche so schnell als Online-Rollenspieler identifizieren können. Das ist bei einem Hobby, das in manchen Kreisen kritisch gesehen wird, sicherlich nicht immer von Vorteil. Der WoW-Betreiber <span class="spTextlinkInt"><a title="verzichtete dann" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,705703,00.html">verzichtete dann</a></span> auf die Klarnamen-Einführung.</p>
<p>Das Beispiel veranschaulicht den Kern des Identitätsproblems sehr gut: Menschen trennen verschiedene Bereiche ihres Privatlebens voneinander, man ist nicht immer derselbe in Beruf, Freizeit und privatem Engagement. Im Web ist das ähnlich, deshalb gibt es ja besondere soziale Netzwerke, die auf die berufliche Nutzung zugeschnitten sind wie Xing oder Linkedin. Es muss Nutzern freistehen, in solchen Netzen eine andere Online-Identität zu verwenden als zum Beispiel im Forum einer Selbsthilfegruppe für Essgestörte oder einem Verein, der historische Schlachten nachspielt.</p>
<p><strong>Telemediengesetz verlangt Pseudonymisierung-Angebot</strong></p>
<p>Der Nutzer soll das Recht haben, darüber zu entscheiden, wo er wie öffentlich auftreten will, deshalb verpflichtet auch das Telemediengesetz (§ 13 Abs. 6) Anbieter dazu, eine anonyme Nutzung ihrer Dienste oder eine Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen. Sofern dies technisch möglich und zumutbar ist. Diese Zumutbarkeits-Formulierung lässt einen wichtigen Spielraum bei der Interpretation des Gesetzes.</p>
<p>Es gibt Angebote, in denen eine Nutzung mit Fantasienamen dem Betreiber kaum zumutbar ist: Eine Verkaufsplattform wie Ebay muss zumindest die Klarnamen speichern, aber nicht unbedingt veröffentlichen. Einem professionellen Netzwerk wie Xing ist pseudonyme Nutzung wahrscheinlich nicht so leicht zumutbar wie einem Freizeit-Netzwerk wie Wer-kennt-Wen.</p>
<p>Schon diese Beispiele zeigen, wie wenig durchdacht die Forderung eines pauschalen Klarnamenzwangs ist - es gibt zu viele unterschiedliche Angebote und Nutzungskontexte im Web. Das ignoriert der Abgeordnete Fischer bei der Klarnamenforderung, das ignorieren aber auch seine Kritiker, die ein Plädoyer für Klarnamen als Blamage werten, bloß weil es ein CDU-Politiker unfreiwillig komisch formuliert hat. Es gibt durchaus Foren im Web, denen Klarnamen oder wenigstens konstante Pseudonyme durchaus gut tun würden. Es sind bei weitem nicht immer die Offline-Nichtsblicker, die solche Ideen befürworten.</p>
<p><strong>Manche Blogger wollen Klarnamen-Kommentare</strong></p>
<p>Im IT-Blog Netzwertig entbrannte im Juli eine <span class="spTextlinkExt"><a title="Debatte bei Netzwertig über Kommentare" href="http://netzwertig.com/2010/07/09/identitaet-im-netz-das-glaubwuerdigkeitsproblem-anonymer-kritik/" target="_blank">Debatte</a></span> über den Ton einiger Kommentare. Netzwertig-Blogger Martin Weigert erklärte: "Wer im professionellen Teil des Internets anonym Kritik äußert, hat ein zunehmendes Glaubwürdigkeitsproblem. Gefragt sind Diskurse auf Augenhöhe."</p>
<p>Im August debattierten die Mitglieder der Piratenpartei hitzig über eine Plattform namens Liquid Feedback, die bei bestimmten Entscheidungen (Personalentscheidungen sind ausgeschlossen) das Abstimmungsverhalten aller Mitglieder offenlegen sollte, die sich um ein Parteiamt bewerben - unter Pseudonym oder freiwillig unter Klarnamen. Nach viel Streit wurde diese Regelung Ende August eingeführt.</p>
<p><strong>Identitäten an Pseudonyme binden</strong></p>
<p>Bei weitem nicht jedes Forum, in dem Nutzer unter Pseudonymen auftreten, versinkt im Chaos. Wichtig ist, dass Nutzer einen Anreiz haben, sich nur unter einem einzigen Pseudonym zu äußern, und dass die Konsequenzen aus gutem und schlechten Benehmen mit diesem Pseudonym verknüpft sind.</p>
<p>Beim Sonderfall Ebay funktioniert das zum Beispiel - solange eine Auktion läuft, treten die Verkäufer hier nur unter Pseudonym auf. Wie viel sie für einen Artikel bieten, wie sehr sie den Angaben des Verkäufers vertrauen, entscheiden die potentiellen Käufer zu einem Zeitpunkt, zu dem sie nur das Pseudonym des Verkäufers und die damit verbundenen Bewertungen anderer Käufer kennen. Das Vertrauen gründet bei diesem System nicht auf der Kenntnis des Klarnamens, sondern auf der Garantie der Betreiber, dass die mit dem Pseudonym verknüpften Informationen stimmen.</p>
<p>Ein Beispiel für ein solches System sind die in Verknüpfung mit einem Facebook-Profil veröffentlichten Kommentare, die viele Webseiten anbieten. Vergleicht man den Ton solcher Foren mit dem in anderen ohne Facebook-Anbindung, fällt oft auf, wie viel höflicher und elaborierter die Facebook-Kommentare im Vergleich wirken. Ein Grund dafür könnte sein, dass derzeit noch viele Facebook-Nutzer ein einziges Profil nutzen, mit dem sie auch all ihre Freund- und Bekanntschaften abbilden. Der Effekt ist soziale Kontrolle: Jeder Facebook-Kontakt kann sehen, wie jemand mit diesem Konto auf anderen Seiten kommentiert.</p>
<p><strong>Mit Namensschildchen in die Kneipe?</strong></p>
<p>Facebook propagierte die Klarnamen-Kultur von Anfang an. In der "Erklärung der Rechte und Pflichten" für Facebook-Mitglieder heißt es: "Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderen erstellen."</p>
<p>Webseiten, die eine Identifizierung per Facebook anbieten, nutzen schon lange eine Art Klarnamen-Schnittstelle, wie sie nun der Abgeordnete Fischer ins Spiel bringt. Mit einem Unterschied: Statt der Technik eines US-Unternehmens, das mit einem einzigen Profil alle Interaktionen auf verbundenen Seiten verbindet, schlägt Fischer die Identifizierung per computerlesbarem Personalausweis vor. Der biete die "besten Voraussetzungen" dafür, dass jeder Netz-Kommentator, "mit offenem Visier kämpft, also seinem Klarnamen nennt".</p>
<p>So pauschal formuliert ist das Unsinn - das Problem der Netzidentität ist ja nicht damit zu lösen, dass Web-Nutzer überall unter dem Namen aus ihrem Personalausweis in Erscheinung treten. Wer in einer Kneipe ein Bier trinkt oder bei den anonymen Alkoholikern vorbeischaut, muss sich ja auch nicht am Eingang ausweisen und fortan mit einem Namensschild herumlaufen. Er muss sich nur an bestimmte Regeln halten, die in jedem Kontext andere sind (in der Kneipe bezahlt man das Bier und pöbelt niemanden an, zum AA-Treffen bringt man kein Bier mit). Wer ein paar mal unangenehm auffällt, fliegt raus und kommt nicht so leicht wieder rein - das ist in Foren nicht so gut umgesetzt wie in der Kneipe. Mit Radiergummis und Vermummungsverbot hat das aber nichts zu tun.</p>
<p>Würde man Fischers Forderungen fürs Netz auf die Kneipe übertragen, müssten dort alle mit einem Namenschild herumlaufen. Sie würden beim Biertrinken ständig gefilmt und all ihre Äußerungen könnte man unter ihrem Namen später im Kneipenarchiv im Web abrufen. Das würde die Umgangsformen in einer Kneipe womöglich verbessern, vorausgesetzt, es käme überhaupt jemand zum Trinken an einen solchen Ort.</p>
<p>{jumi [*5]}</p>Kinderporno-Löschzentrale: 6,3 Stellen gegen das Grauen (Spiegel Online, 27.10.2010)2010-11-19T17:40:52Z2010-11-19T17:40:52Zhttp://www.klischka.de/joomla/de/artikel/politik/972-kinderporno-loeschzentrale-63-stellen-gegen-das-grauen-spiegel-online-27102010Konrad Lischka[email protected]<h4>Kinderporno-Löschzentrale<br /></h4>
<h1>6,3 Stellen gegen das Grauen<br /></h1>
<h4>Wie ernst nimmt das BKA die Löschung von Kinderporno-Seiten im Ausland? 6,3 Stellen sind bei der Polizeibehörde eingerichtet, um die Alternative zu den geplanten Netzsperren zu testen - das ergab eine Anfrage der Linken. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist empört.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,725446,00.html">Spiegel Online</a>, 27.10.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Berlin - Ein optimistischer Polizeichef klingt anders. "Man sagt der Öffentlichkeit im Grunde etwas Falsches, wenn man sagt, wir löschen das Ganze", verkündete Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), vor kurzem bei einer Bundestagsanhörung (siehe Video unten). "Das Ganze" - gemeint sind Kinderpornos auf Internetseiten. Es ist das Eingeständnis eines Problems. Die Löschaktionen der obersten deutschen Polizeibehörde funktionieren nicht wie gedacht.</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
<p>Eigentlich soll das BKA gerade ein Jahr lang versuchen, Internetprovider in aller Welt zum Löschen von Kinderpornografie zu bringen - anstatt in Deutschland Internetsperren zu errichten, wie es die Große Koalition einst auf Druck der Union beschlossen hat. Löschen statt sperren: Das ist der Kompromiss, auf den sich CDU, CSU und FDP vor einem Jahr eingelassen haben. Aber nun wackelt er.</p>
<p>Vor allem Unionspolitiker gehen auf Distanz zu den Löschversuchen - ähnlich wie Ziercke, der die Lösung schon immer mit Skepsis verfolgte. Dem BKA-Chef zufolge bemühten sich seine Mitarbeiter von Januar bis September insgesamt 1407-mal darum, dass Seiten gelöscht wurden. In 44 Prozent der Fälle seien die Inhalte auch nach einer Woche noch online gewesen, trotz enormer Anstrengungen über Interpol und Behörden im Ausland, sagte der BKA-Chef.</p>
<p>Die 44 Prozent sind ein Argument, das den Befürwortern von Netzsperren entgegenkommt. Kritiker dagegen werfen die Frage auf, wie enorm die Anstrengungen des BKA wirklich sind.</p>
<p><strong>Justizministerin: "Wer sechs Personen einsetzt, darf sich nicht wundern"</strong></p>
<p>Denn für den BKA-Arbeitsschwerpunkt "Löschen statt Sperren" wird "ein Personalbestand von 6,3 Vollzeitäquivalenten eingesetzt". Soll heißen: 6,3 von Tausenden Stellen beim BKA. So steht es jetzt in einem <span class="spTextlinkExt"><a title="Bundesinnenministerium antwortet" href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Antwort-Loeschen-statt-Sperren.pdf" target="_blank">Antwortschreiben</a></span> des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken - und die Zahl empört Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). "Wer nur sechs Personen für den Schwerpunktbereich 'Löschen statt Sperren' einsetzt, darf sich nicht über schlechte Löschergebnisse wundern", sagt sie SPIEGEL ONLINE.</p>
<p>In der Antwort des Bundesinnenministeriums steht außerdem mehrmals, man könne noch nicht sagen, woran es bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden tatsächlich hakt:</p>
<p> </p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">"Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss der Evaluierung können die Ergebnisse im Hinblick auf spezifische Probleme in einzelnen Staaten ausgewertet werden." </li>
<li class="MsoNormal">"Das BKA plant - soweit noch nicht geschehen - Dienstreisen bzw. Kontaktaufnahmen mit den ausländischen Partnern. Bei diesen Maßnahmen soll für eine noch intensivere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet geworben werden."</li>
</ul>
<p>Ähnlich äußerte sich Ziercke. Einerseits sagte er, man setze genug Mitarbeiter ein, und jeder Hinweis auf Kinderpornos "geht sofort raus bei uns", so Ziercke laut dem Fachdienst " <span class="spTextlinkExt"><a title="Heise zitiert BKA-Chef Jörg Ziercke" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-sieht-Loeschen-statt-Sperren-von-Kinderpornos-weiter-skeptisch-1125136.html" target="_blank">Heise</a></span>" bei der Bundestagsanhörung. Andererseits fügte er später hinzu, man könne die Kooperation mit ausländischen Behörden intensivieren und "mehr Personal hineinstecken".</p>
<p>Auch diese Aussagen alarmieren Leutheusser-Schnarrenberger: "Dass der Leiter des BKA selbst Zweifel über die bisherige Personalplanung zum Ausdruck bringt und weiterhin Spielraum für eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden sieht, ist äußerst beunruhigend." Sie verweist darauf, dass das BKA insgesamt nur 23,3 Beamte einsetzt, die sich um Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche kümmern: Da gebe es "selbstverständlich Vollzugsdefizite", die "dringend behoben werden müssen".</p>
<p>
<object style="width: 400px; height: 255px;" width="400" height="255" data="http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf" type="application/x-shockwave-flash">
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<param name="src" value="http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf" />
</object>
</p>
<p>Unabhängig von der Personalfrage kann es andere Gründe geben, wieso die Löschaktionen nicht klappen wie gedacht. Die von Ziercke genannten 44 Prozent beziehen sich auf Seiten, die nach <em>einer Woche </em>noch online sind - ob die Provider die Seiten einfach ein paar Tage später gelöscht haben, ist damit nicht geklärt. Das Bundesinnenministerium zu dieser Frage: "Die Verfügbarkeit der Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten über den Zeitraum einer Woche hinaus wird durch das BKA im Rahmen der Evaluierung nicht erhoben."</p>
<p>Es könnte auch sein, dass viele Fälle, in denen die Wochenfrist überschritten wird, aus einem bestimmten Land stammen - was die Statistik verzerrt. Oder dass die Behörden im Ausland die Server eine Zeitlang weiterlaufen lassen, um an Hintermänner zu kommen.</p>
<p>Die Zwischenbilanz des BKA gibt dazu nichts her, und das Innenministerium teilt mit: "Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Serverstandorten und Verfügbarkeiten ist bei den vorliegenden Angaben noch nicht verlässlich und belastbar möglich, da diese Parameter stark variieren. Diese erfolgt zum Abschluss des Evaluierungszeitraums." Also Ende Dezember. Auch Informationen zur Zusammenarbeit mit einzelnen Staaten gibt es erst dann. Über Erfolgsquoten und Probleme lässt sich auf dieser Basis jetzt sehr wenig sagen.</p>
<p>Fest steht nur: Selbst wenn jetzt noch mehr als 6,3 Stellen beim BKA eingerichtet würden - in den letzten zwei Monaten dieses Lösch-Testjahres würde das die Statistik wohl auch nicht entscheidend verändern.</p>
<p>{jumi [*5]}</p><h4>Kinderporno-Löschzentrale<br /></h4>
<h1>6,3 Stellen gegen das Grauen<br /></h1>
<h4>Wie ernst nimmt das BKA die Löschung von Kinderporno-Seiten im Ausland? 6,3 Stellen sind bei der Polizeibehörde eingerichtet, um die Alternative zu den geplanten Netzsperren zu testen - das ergab eine Anfrage der Linken. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist empört.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,725446,00.html">Spiegel Online</a>, 27.10.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Berlin - Ein optimistischer Polizeichef klingt anders. "Man sagt der Öffentlichkeit im Grunde etwas Falsches, wenn man sagt, wir löschen das Ganze", verkündete Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), vor kurzem bei einer Bundestagsanhörung (siehe Video unten). "Das Ganze" - gemeint sind Kinderpornos auf Internetseiten. Es ist das Eingeständnis eines Problems. Die Löschaktionen der obersten deutschen Polizeibehörde funktionieren nicht wie gedacht.</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
<p>Eigentlich soll das BKA gerade ein Jahr lang versuchen, Internetprovider in aller Welt zum Löschen von Kinderpornografie zu bringen - anstatt in Deutschland Internetsperren zu errichten, wie es die Große Koalition einst auf Druck der Union beschlossen hat. Löschen statt sperren: Das ist der Kompromiss, auf den sich CDU, CSU und FDP vor einem Jahr eingelassen haben. Aber nun wackelt er.</p>
<p>Vor allem Unionspolitiker gehen auf Distanz zu den Löschversuchen - ähnlich wie Ziercke, der die Lösung schon immer mit Skepsis verfolgte. Dem BKA-Chef zufolge bemühten sich seine Mitarbeiter von Januar bis September insgesamt 1407-mal darum, dass Seiten gelöscht wurden. In 44 Prozent der Fälle seien die Inhalte auch nach einer Woche noch online gewesen, trotz enormer Anstrengungen über Interpol und Behörden im Ausland, sagte der BKA-Chef.</p>
<p>Die 44 Prozent sind ein Argument, das den Befürwortern von Netzsperren entgegenkommt. Kritiker dagegen werfen die Frage auf, wie enorm die Anstrengungen des BKA wirklich sind.</p>
<p><strong>Justizministerin: "Wer sechs Personen einsetzt, darf sich nicht wundern"</strong></p>
<p>Denn für den BKA-Arbeitsschwerpunkt "Löschen statt Sperren" wird "ein Personalbestand von 6,3 Vollzeitäquivalenten eingesetzt". Soll heißen: 6,3 von Tausenden Stellen beim BKA. So steht es jetzt in einem <span class="spTextlinkExt"><a title="Bundesinnenministerium antwortet" href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Antwort-Loeschen-statt-Sperren.pdf" target="_blank">Antwortschreiben</a></span> des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken - und die Zahl empört Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). "Wer nur sechs Personen für den Schwerpunktbereich 'Löschen statt Sperren' einsetzt, darf sich nicht über schlechte Löschergebnisse wundern", sagt sie SPIEGEL ONLINE.</p>
<p>In der Antwort des Bundesinnenministeriums steht außerdem mehrmals, man könne noch nicht sagen, woran es bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden tatsächlich hakt:</p>
<p> </p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">"Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss der Evaluierung können die Ergebnisse im Hinblick auf spezifische Probleme in einzelnen Staaten ausgewertet werden." </li>
<li class="MsoNormal">"Das BKA plant - soweit noch nicht geschehen - Dienstreisen bzw. Kontaktaufnahmen mit den ausländischen Partnern. Bei diesen Maßnahmen soll für eine noch intensivere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet geworben werden."</li>
</ul>
<p>Ähnlich äußerte sich Ziercke. Einerseits sagte er, man setze genug Mitarbeiter ein, und jeder Hinweis auf Kinderpornos "geht sofort raus bei uns", so Ziercke laut dem Fachdienst " <span class="spTextlinkExt"><a title="Heise zitiert BKA-Chef Jörg Ziercke" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-sieht-Loeschen-statt-Sperren-von-Kinderpornos-weiter-skeptisch-1125136.html" target="_blank">Heise</a></span>" bei der Bundestagsanhörung. Andererseits fügte er später hinzu, man könne die Kooperation mit ausländischen Behörden intensivieren und "mehr Personal hineinstecken".</p>
<p>Auch diese Aussagen alarmieren Leutheusser-Schnarrenberger: "Dass der Leiter des BKA selbst Zweifel über die bisherige Personalplanung zum Ausdruck bringt und weiterhin Spielraum für eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden sieht, ist äußerst beunruhigend." Sie verweist darauf, dass das BKA insgesamt nur 23,3 Beamte einsetzt, die sich um Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche kümmern: Da gebe es "selbstverständlich Vollzugsdefizite", die "dringend behoben werden müssen".</p>
<p>
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</p>
<p>Unabhängig von der Personalfrage kann es andere Gründe geben, wieso die Löschaktionen nicht klappen wie gedacht. Die von Ziercke genannten 44 Prozent beziehen sich auf Seiten, die nach <em>einer Woche </em>noch online sind - ob die Provider die Seiten einfach ein paar Tage später gelöscht haben, ist damit nicht geklärt. Das Bundesinnenministerium zu dieser Frage: "Die Verfügbarkeit der Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten über den Zeitraum einer Woche hinaus wird durch das BKA im Rahmen der Evaluierung nicht erhoben."</p>
<p>Es könnte auch sein, dass viele Fälle, in denen die Wochenfrist überschritten wird, aus einem bestimmten Land stammen - was die Statistik verzerrt. Oder dass die Behörden im Ausland die Server eine Zeitlang weiterlaufen lassen, um an Hintermänner zu kommen.</p>
<p>Die Zwischenbilanz des BKA gibt dazu nichts her, und das Innenministerium teilt mit: "Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Serverstandorten und Verfügbarkeiten ist bei den vorliegenden Angaben noch nicht verlässlich und belastbar möglich, da diese Parameter stark variieren. Diese erfolgt zum Abschluss des Evaluierungszeitraums." Also Ende Dezember. Auch Informationen zur Zusammenarbeit mit einzelnen Staaten gibt es erst dann. Über Erfolgsquoten und Probleme lässt sich auf dieser Basis jetzt sehr wenig sagen.</p>
<p>Fest steht nur: Selbst wenn jetzt noch mehr als 6,3 Stellen beim BKA eingerichtet würden - in den letzten zwei Monaten dieses Lösch-Testjahres würde das die Statistik wohl auch nicht entscheidend verändern.</p>
<p>{jumi [*5]}</p>Neue Richtlinie: EU-Kommission drängt auf schärfere Datenschutz-Gesetze (Spiegel Online, 4.11.2010)2010-11-19T17:38:33Z2010-11-19T17:38:33Zhttp://www.klischka.de/joomla/de/artikel/politik/971-neue-richtlinie-eu-kommission-draengt-auf-schaerfere-datenschutz-gesetze-spiegel-online-4112010Konrad Lischka[email protected]<h4>Neue Richtlinie<br /></h4>
<h1>EU-Kommission drängt auf schärfere Datenschutz-Gesetze<br /></h1>
<h4>Die EU-Kommission verlangt mehr Schutzrechte gegen Staatsschnüffler, strengere Regeln für den Datenexport in die USA, prüft ein Recht auf Kollektivklagen für Verbraucherschützer. Die Richtliniendebatte wird zur Bewährungsprobe für die Bundesregierung - wie wichtig ist ihr der Datenschutz wirklich?<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,727288,00.html">Spiegel Online</a>, 4.11.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Beim flüchtigen Lesen klingen die Pläne der EU-Kommission merkwürdig: Internetnutzer sollen ihre Daten bei Internetanbietern löschen können? Aha! In den Details des <span class="spTextlinkExt"><a title="Vorschläge der EU-Kommission für die neue Datenschuztrichtlinie" href="http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/0006/com_2010_609_en.pdf" target="_blank">Vorschlags der EU-Kommission</a></span> für eine neue Datenschutzrichtlinie verstecken sich aber einige Punkte, die weit über plakative Facebook-Kritik hinausgehen. 2011 will die Kommission den Entwurf der neuen Richtlinie (eine Regelung, die die Mitgliedstaaten in eigenen Gesetzen umsetzen müssen) vorstellen, was dann passiert, bestimmen EU-Parlament und die Regierungen der EU-Staaten mit.</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
<p>Für private Nutzer von Internetdiensten - und allen anderen Angeboten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden - will die EU-Kommission ein in allen Mitgliedstaaten einheitliches Recht auf das Löschen von Daten einführen.</p>
<p><strong>Europaweit einheitliches Löschrecht</strong></p>
<p>Das ist durchaus nicht so trivial wie es klingt - bis Daten tatsächlich gelöscht sind, kann viel Zeit vergehen, nachdem ein Nutzer den entsprechenden Button angeklickt hat. Und der ist nicht immer so leicht zu finden: Bei Facebook findet man in den Kontoeinstellung nur einen Schalter zum "Deaktivieren" des Kontos (Facebook behält in dem Fall sämtliche mit dem Konto verknüpften Daten, zeigt sie nur niemandem mehr an), für das echte Löschen muss man eine spezielle Hilfeseite finden und aufrufen.</p>
<p>Interessant ist die Formulierung in dem Vorschlag, die das Löschen nicht nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden verlangt, sondern auch zu dem Zeitpunkt, an dem "die Daten nicht mehr benötigt werden". Das ließe sich durchaus als eine Löschpflicht zum Beispiel von Transaktionsdaten bei Netzwerken (wer klickt was wann an?) interpretieren.</p>
<p>In den Passagen zu den Verbraucherrechten des EU-Dokuments stehen viele derart vage Formulierungen. Da ist die Rede davon, dass Nutzer zum Beispiel beim Surfen im Internet der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert zustimmen müssten - extrem ausgelegt könnte das zu einer umfassenden Zustimmungs- und Informationspflicht beim Aufruf von Web-Seiten führen, die sogenannte Cookies einsetzen, um zum Beispiel die Abrufe von Anzeigen auf Seiten zu erfassen.</p>
<p>Klar ist bei diesen Absichtserklärungen nur die Marschrichtung: Strengere Auflagen für Unternehmen, nicht nur für Online-Riesen wie Facebook, Google, Microsoft und jeden anderen Anbieter.</p>
<p><strong>Kollektivklagen der Verbraucherschützer </strong></p>
<p>Sehr weit unten im Dokument der Kommission versteckt findet sich ein konkreter Vorschlag, der den Widerstand der Bundesregierung provozieren könnte: Die Kommission will prüfen, ob bei Datenschutzvergehen auch die Datenschutzbehörden und Verbände als Vertreter der Betroffenen klagen dürfen.</p>
<p>Dieses Recht <span class="spTextlinkExt"><a title="fordern deutsche Verbraucherschützer seit Jahren" href="http://www.vzbv.de/mediapics/staerkung_kollektiver_rechtsschutz_uklag_18_11_2008.pdf" target="_blank">fordern deutsche Verbraucherschützer seit Jahren</a></span>. Denn die Verbände können dem <span class="spTextlinkExt"><a title="Gesetz über Unterlassungsklagen " href="http://www.gesetze-im-internet.de/uklag/__2.html" target="_blank">Gesetz über Unterlassungsklagen</a></span> bei Verbraucherrechtsverstößen nach zum Beispiel bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften oder Reiseverträgen Anbieter wegen aller verbraucherschädigender Praktiken abmahnen. Datenschutzverstöße fallen in Deutschland allerdings nur teilweise unters Verbraucherschutzrecht, zu dem Schluss kamen zum Beispiel die Oberlandesgerichte in Frankfurt und Düsseldorf in entsprechenden Fällen.</p>
<p>Die Folge: Bei Datenschutzärger müssen die Betroffenen in bestimmten Fällen selbst gegen Konzerne vorgehen, in anderen können sie auf die kollektive Vertretung durch Verbraucherschützer hoffen.</p>
<p><strong>Bundesregierung lehnt Kollektivklagen ab</strong></p>
<p>Eine einfache Ergänzung des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechtsverstößen könnte das ändern, man müsste nur in einem Paragrafen ergänzen, dass Verbraucherschutzgesetze im Sinne der Vorschrift auch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sind. Die Ergänzung ist seit fast zehn Jahren im Gespräch, ein Gutachter hatte sie dem Innenministerium empfohlen, passiert ist bis heute nichts.</p>
<p>Die <span class="spTextlinkExt"><a title="Position der Bundesregierung zu Kollektivklagen" href="http://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/responses/CP_Germany_de.pdf" target="_blank">Position der Bundesregierung zu Kollektivklagen</a></span> von Verbraucherschützern ist bekannt: Einen entsprechen Vorschlag der EU-Kommission von 2008 lehnt die Regierung ab, erklärte 2009, man wolle derzeit keine verbindlichen Maßnahmen auf europäischer Ebene.</p>
<p><strong>Datenschutz als Abwehrrecht gegen den Staat</strong></p>
<p>Hört man Regierungsvertreter wie die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner gegen Google ("flächendeckende Fotoaktion ist nichts anderes als eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre") und Facebook ("Ich habe ein Problem damit, wenn ein Teil der Gewinne von Facebook auf der Verletzung bestehender Gesetze beruht") wettern, entsteht schnell der Eindruck, als sei Datenschutz nur ein Recht der Bürger gegenüber Unternehmen.</p>
<p>Dabei ist der Datenschutz auch ein Abwehrrecht gegen den Staat. Gegen den deutschen Staat zum Beispiel, der bis vor kurzem protokollieren wollte, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versendet - das Bundesverfassungsgericht kassierte dann das entsprechende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die <span class="spTextlinkInt"><a title="Unionsparteien wünschen es sich seitdem lautstark zurück" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,717577,00.html">Unionsparteien wünschen es sich seitdem lautstark zurück</a></span>.</p>
<p>Nun kündigt die EU-Kommission an, die Datenschutzrichtlinie auch im Hinblick auf die Strafverfolgung zu überarbeiten, um zu garantieren, dass auch hier die Rechte der Bürger wirksam geschützt sind. Und, so der Wortlaut des EU-Papiers: "Die Kommission überprüft ebenfalls die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von 2006" - jene Vorgabe, welche die große Koalition auf <span class="spTextlinkInt"><a title="verfassungswidrige Art in deutsches Recht umsetzte" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html">verfassungswidrige Art in deutsches Recht umsetzte</a></span>.</p>
<p>Da die EU-Kommission unter Datenschutz nicht nur Google- und Facebook-Kritik versteht, dürfte die Debatte über die neue Datenschutzrichtlinie zeigen, wie ernst es der Bundesregierung mit dem Thema wirklich ist.</p>
<p>{jumi [*5]}</p><h4>Neue Richtlinie<br /></h4>
<h1>EU-Kommission drängt auf schärfere Datenschutz-Gesetze<br /></h1>
<h4>Die EU-Kommission verlangt mehr Schutzrechte gegen Staatsschnüffler, strengere Regeln für den Datenexport in die USA, prüft ein Recht auf Kollektivklagen für Verbraucherschützer. Die Richtliniendebatte wird zur Bewährungsprobe für die Bundesregierung - wie wichtig ist ihr der Datenschutz wirklich?<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,727288,00.html">Spiegel Online</a>, 4.11.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Beim flüchtigen Lesen klingen die Pläne der EU-Kommission merkwürdig: Internetnutzer sollen ihre Daten bei Internetanbietern löschen können? Aha! In den Details des <span class="spTextlinkExt"><a title="Vorschläge der EU-Kommission für die neue Datenschuztrichtlinie" href="http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/0006/com_2010_609_en.pdf" target="_blank">Vorschlags der EU-Kommission</a></span> für eine neue Datenschutzrichtlinie verstecken sich aber einige Punkte, die weit über plakative Facebook-Kritik hinausgehen. 2011 will die Kommission den Entwurf der neuen Richtlinie (eine Regelung, die die Mitgliedstaaten in eigenen Gesetzen umsetzen müssen) vorstellen, was dann passiert, bestimmen EU-Parlament und die Regierungen der EU-Staaten mit.</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
<p>Für private Nutzer von Internetdiensten - und allen anderen Angeboten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden - will die EU-Kommission ein in allen Mitgliedstaaten einheitliches Recht auf das Löschen von Daten einführen.</p>
<p><strong>Europaweit einheitliches Löschrecht</strong></p>
<p>Das ist durchaus nicht so trivial wie es klingt - bis Daten tatsächlich gelöscht sind, kann viel Zeit vergehen, nachdem ein Nutzer den entsprechenden Button angeklickt hat. Und der ist nicht immer so leicht zu finden: Bei Facebook findet man in den Kontoeinstellung nur einen Schalter zum "Deaktivieren" des Kontos (Facebook behält in dem Fall sämtliche mit dem Konto verknüpften Daten, zeigt sie nur niemandem mehr an), für das echte Löschen muss man eine spezielle Hilfeseite finden und aufrufen.</p>
<p>Interessant ist die Formulierung in dem Vorschlag, die das Löschen nicht nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden verlangt, sondern auch zu dem Zeitpunkt, an dem "die Daten nicht mehr benötigt werden". Das ließe sich durchaus als eine Löschpflicht zum Beispiel von Transaktionsdaten bei Netzwerken (wer klickt was wann an?) interpretieren.</p>
<p>In den Passagen zu den Verbraucherrechten des EU-Dokuments stehen viele derart vage Formulierungen. Da ist die Rede davon, dass Nutzer zum Beispiel beim Surfen im Internet der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert zustimmen müssten - extrem ausgelegt könnte das zu einer umfassenden Zustimmungs- und Informationspflicht beim Aufruf von Web-Seiten führen, die sogenannte Cookies einsetzen, um zum Beispiel die Abrufe von Anzeigen auf Seiten zu erfassen.</p>
<p>Klar ist bei diesen Absichtserklärungen nur die Marschrichtung: Strengere Auflagen für Unternehmen, nicht nur für Online-Riesen wie Facebook, Google, Microsoft und jeden anderen Anbieter.</p>
<p><strong>Kollektivklagen der Verbraucherschützer </strong></p>
<p>Sehr weit unten im Dokument der Kommission versteckt findet sich ein konkreter Vorschlag, der den Widerstand der Bundesregierung provozieren könnte: Die Kommission will prüfen, ob bei Datenschutzvergehen auch die Datenschutzbehörden und Verbände als Vertreter der Betroffenen klagen dürfen.</p>
<p>Dieses Recht <span class="spTextlinkExt"><a title="fordern deutsche Verbraucherschützer seit Jahren" href="http://www.vzbv.de/mediapics/staerkung_kollektiver_rechtsschutz_uklag_18_11_2008.pdf" target="_blank">fordern deutsche Verbraucherschützer seit Jahren</a></span>. Denn die Verbände können dem <span class="spTextlinkExt"><a title="Gesetz über Unterlassungsklagen " href="http://www.gesetze-im-internet.de/uklag/__2.html" target="_blank">Gesetz über Unterlassungsklagen</a></span> bei Verbraucherrechtsverstößen nach zum Beispiel bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften oder Reiseverträgen Anbieter wegen aller verbraucherschädigender Praktiken abmahnen. Datenschutzverstöße fallen in Deutschland allerdings nur teilweise unters Verbraucherschutzrecht, zu dem Schluss kamen zum Beispiel die Oberlandesgerichte in Frankfurt und Düsseldorf in entsprechenden Fällen.</p>
<p>Die Folge: Bei Datenschutzärger müssen die Betroffenen in bestimmten Fällen selbst gegen Konzerne vorgehen, in anderen können sie auf die kollektive Vertretung durch Verbraucherschützer hoffen.</p>
<p><strong>Bundesregierung lehnt Kollektivklagen ab</strong></p>
<p>Eine einfache Ergänzung des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechtsverstößen könnte das ändern, man müsste nur in einem Paragrafen ergänzen, dass Verbraucherschutzgesetze im Sinne der Vorschrift auch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sind. Die Ergänzung ist seit fast zehn Jahren im Gespräch, ein Gutachter hatte sie dem Innenministerium empfohlen, passiert ist bis heute nichts.</p>
<p>Die <span class="spTextlinkExt"><a title="Position der Bundesregierung zu Kollektivklagen" href="http://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/responses/CP_Germany_de.pdf" target="_blank">Position der Bundesregierung zu Kollektivklagen</a></span> von Verbraucherschützern ist bekannt: Einen entsprechen Vorschlag der EU-Kommission von 2008 lehnt die Regierung ab, erklärte 2009, man wolle derzeit keine verbindlichen Maßnahmen auf europäischer Ebene.</p>
<p><strong>Datenschutz als Abwehrrecht gegen den Staat</strong></p>
<p>Hört man Regierungsvertreter wie die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner gegen Google ("flächendeckende Fotoaktion ist nichts anderes als eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre") und Facebook ("Ich habe ein Problem damit, wenn ein Teil der Gewinne von Facebook auf der Verletzung bestehender Gesetze beruht") wettern, entsteht schnell der Eindruck, als sei Datenschutz nur ein Recht der Bürger gegenüber Unternehmen.</p>
<p>Dabei ist der Datenschutz auch ein Abwehrrecht gegen den Staat. Gegen den deutschen Staat zum Beispiel, der bis vor kurzem protokollieren wollte, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versendet - das Bundesverfassungsgericht kassierte dann das entsprechende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die <span class="spTextlinkInt"><a title="Unionsparteien wünschen es sich seitdem lautstark zurück" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,717577,00.html">Unionsparteien wünschen es sich seitdem lautstark zurück</a></span>.</p>
<p>Nun kündigt die EU-Kommission an, die Datenschutzrichtlinie auch im Hinblick auf die Strafverfolgung zu überarbeiten, um zu garantieren, dass auch hier die Rechte der Bürger wirksam geschützt sind. Und, so der Wortlaut des EU-Papiers: "Die Kommission überprüft ebenfalls die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von 2006" - jene Vorgabe, welche die große Koalition auf <span class="spTextlinkInt"><a title="verfassungswidrige Art in deutsches Recht umsetzte" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html">verfassungswidrige Art in deutsches Recht umsetzte</a></span>.</p>
<p>Da die EU-Kommission unter Datenschutz nicht nur Google- und Facebook-Kritik versteht, dürfte die Debatte über die neue Datenschutzrichtlinie zeigen, wie ernst es der Bundesregierung mit dem Thema wirklich ist.</p>
<p>{jumi [*5]}</p>Durchsetzung des Datenschutzes: Regierung rechtfertigt Nichtstun (Spiegel Online, 29.10.2010)2010-11-19T17:30:46Z2010-11-19T17:30:46Zhttp://www.klischka.de/joomla/de/artikel/politik/969-durchsetzung-des-datenschutzes-regierung-rechtfertigt-nichtstun-spiegel-online-29102010Konrad Lischka[email protected]<h4>Durchsetzung des Datenschutzes<br /></h4>
<h1>Regierung rechtfertigt Nichtstun<br /></h1>
<h4>Facebook, Google und Co. dürfen in den USA die Daten deutscher Kunden nutzen, weil sie dem so genannten Safe-Harbor-Abkommen beigetreten sind. Datenschützer kritisieren die Umsetzung des Vertrags seit Jahren als zu lasch - doch die Bundesregierung will keine Neuverhandlung.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,726083,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 29.10.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Viel Aufmerksamkeit hat Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bekommen, als sie vor fünf Monaten ihre Facebook-Mitgliedschaft kündigte. Vorher hatte die CSU-Politikerin monatelang mit offenen Briefen und markigen Worten klar gemacht, wie wenig sie von Facebooks Datenschutzpolitik hält. Weil auch ihr Brief an Facebook-Boss Mark Zuckerberg wenig daran änderte, kündigte sie dann im Juni ihre Mitgliedschaft mit dem <span class="spTextlinkInt"><a title="Versprechen" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,698666,00.html">Versprechen</a></span>: "Ich trete zwar aus, aber am Thema bleibe ich dran."</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
<p>Davon spürt man wenig, liest man die <span class="spTextlinkExt"><a title="Bundesregierung zur Einhaltung der Safe Harbor-Grundsätze" href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703375.pdf" target="_blank">gerade veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von SPD-Abgeordneten zum Safe Harbor-Datenschutz-Abkommen mit den USA</a></span>. Dieses zehn Jahre alte Abkommen wäre ein guter Hebel, um US-Unternehmen unter Druck zu setzen, die deutschen Datenschutzstandards besser zu achten.</p>
<p>Denn Facebook, Google und all die anderen US-Unternehmen dürfen die personenbezogenen Daten deutscher Kunden nur verarbeiten, weil die USA und die EU vor zehn Jahren das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen geschlossen haben. Ohne diesen Vertrag wäre das unzulässig, denn die EG-Datenschutzrichtlinie von 1998 verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EG-Mitgliedstaaten in Länder zu übertragen, die kein vergleichbares Datenschutzniveau haben.</p>
<p><strong>Experten kritisieren die lasche Kontrolle der Safe-Harbor-Umsetzung</strong></p>
<p>Der <span class="spTextlinkExt"><a title="Safe-Harbor-Pakt " href="http://www.bfdi.bund.de/DE/EuropaUndInternationales/Art29Gruppe/Artikel/SafeHarbor.html?nn=409532" target="_blank">Safe-Harbor-Pakt</a></span> ermöglicht also eine Ausnahmeregelung: Wenn Unternehmen sich den Regeln dieses Vertrags unterwerfen, dürfen sie in den Vereinigten Staaten personenbezogene Daten auch aus Deutschland verarbeiten.</p>
<p>Datenschützer bezweifeln allerdings, dass das Safe-Harbor-Abkommen bei den US-Konzernen für ein Datenschutzniveau sorgt, das auch nur annähernd EU-Grundsätzen entspricht. Einige Einschätzungen von Experten:</p>
<ul>
<li>Rainer Erd, Professor für Informationsrecht an der Hochschule Darmstadt, urteilt in einem Aufsatz im Fachblatt "Kommunikation und Recht" zusammenfassend: "Liest man die Regeln des Safe Harbor-Abkommens, dann sind datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Transfer personenbezogener Daten in die USA nicht angebracht. Dieses positive Bild ändert sich aber rasch, wenn man die Realität des Abkommens betrachtet."</li>
<li>Falk Lüke, Referent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, kritisiert gegenüber SPIEGEL ONLINE die fehlende Durchsetzung der Regeln in den USA: "Es ist leider so, dass an Safe Harbor bislang vor allem eines sicher scheint: Dass US-Unternehmen wenig zu befürchten hatten, wenn sie sich nicht daran halten. Es deutet vieles darauf hin, dass die Einhaltung der Regeln bisher nicht allzu stark durchgesetzt wurde."</li>
<li>Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert <span class="spTextlinkExt"><a title="Datenschützer über Safe Harbour" href="https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20100723-safe-harbor.htm" target="_blank">kommentiert</a></span> das Abkommen in einer Einschätzung so: "Allein im Internet tummeln sich Hunderte von US-Firmen, unter ihnen Google und Facebook, die für sich - nicht überprüfbar für die Betroffenen und die europäischen Datenschutzbehörden - Safe Harbor reklamieren, und die sich so für befugt erklären, die Daten von Millionen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu verarbeiten und damit viel Geld zu verdienen."</li>
</ul>
<p>Eine Untersuchung der australischen <span class="spTextlinkExt"><a title="Datenschutz-Beratungsfirma Galexia über Safe Harbour" href="http://www.galexia.com/public/research/assets/safe_harbor_fact_or_fiction_2008/safe_harbor_fact_or_fiction.html" target="_blank">Datenschutz-Beratungsfirma Galexia hat 2008</a></span> - unter anderem - diese Mängel bei der Umsetzung der Safe-Harbor-Richtlinien in den Vereinigten Staaten festgestellt:</p>
<ul>
<li>Die Federal Trade Commission führte 2008 1597 Unternehmen auf, die sich den Bedingungen des Safe-Harbor-Abkommens unterworfen haben. Nach Recherchen von Galexia waren aber 206 dieser Unternehmen dem Abkommen gar nicht beigetreten.</li>
<li>Von 1595 untersuchten Unternehmen hatten nur 966 Datenschutzbestimmungen auf ihren Webseiten veröffentlicht. Bei 629 Unternehmen waren diese Angaben nur schwer zugänglich oder überhaupt nicht vorhanden - obwohl dies nach dem Safe-Harbor-Abkommen verpflichtend ist.</li>
<li>Ein umfassender Abgleich der Datenschutzbestimmungen der 1597 Unternehmen ergab, dass nur 54 tatsächlich die grundlegenden Anforderungen des Safe-Harbors-Abkommens an die Verarbeitung personenbezogener Daten einhielten - etwa drei Prozent.</li>
</ul>
<p>Im Klartext: Die Einhaltung der Regeln, die es <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook Safeharbor" href="http://safeharbor.export.gov/companyinfo.aspx?id=9633" target="_blank">Facebook</a></span>, <span class="spTextlinkExt"><a title="Google Safeharbor" href="http://safeharbor.export.gov/companyinfo.aspx?id=10543" target="_blank">Google</a></span> und Co. erlauben, personenbezogene Daten deutscher Bürger in den USA zu verarbeiten, überwacht die zuständige US-Behörde so nachlässig, dass ein Teil der Unternehmen nicht einmal das Mindestmaß der Anforderungen erfüllt, nämlich überhaupt eine Datenschutz-Erklärung zu veröffentlichen.</p>
<p><strong>Bundesregierung sieht sich machtlos beim Datenschutz</strong></p>
<p>Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Auf die Frage zu den Untersuchungsergebnissen der australischen Datenschutzberater antwortet die Regierung:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Es handelt sich um ein Verfahren zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Empfehlungen der Untersuchung sind dementsprechend an die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika gerichtet. Die Bundesregierung zieht daher keine Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen."</blockquote>
<p>Das liest sich, wie so einige Antworten auf die Anfrage der Opposition, in weiten Teilen wie eine Rechtfertigung fürs Nichtstun. Ganz so machtlos wie in dieser Antwort dargestellt ist die Bundesregierung aber nicht. Natürlich könnte man die Safe-Harbor-Umsetzung thematisieren, auf EU-Ebene für eine Neuverhandlung lobbyieren. Genau das fordern Datenschützer von der Regierung. Falk Lüke vom Verbraucherzentrale Bundesverband: "Wir fordern, dass dieses Abkommen evaluiert und gegebenenfalls neu verhandelt wird. Die Einhaltung der Regeln muss durchgesetzt werden."</p>
<p>Stattdessen erklärt die Antwort der Regierung das Nachhalten adäquater Datenschutzstandards für deutsche Bürger zur reinen Privatsache:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Es ist die eigenverantwortliche Entscheidung der deutschen Verbraucher, ob sie bei Anbietern von sozialen Netzwerken mit Sitz in den Vereinigten Staaten ein Profil anlegen, welche ihrer Daten sie hierfür verwenden oder ob sie ein Profil wieder löschen."</blockquote>
<p>Doch wie US-Unternehmen Daten von deutschen Bürgern verarbeiten, können diese eben nicht nach Belieben festlegen, folgt man dem Save-Harbor-Abkommen. Und es ist nicht Privatsache der Bürger, die Einhaltung von Gesetzen und internationalen Abkommen zu überwachen.</p>
<p><strong>Mehr Druck auf US-Behörden? Regierung hat dazu keine Auffassung.</strong></p>
<p>Dafür würde sich das allgemeinen US-EU-Datenschutzabkommen anbieten, über das gerade diskutiert wird. Dieses Abkommen soll den Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden regeln, aber warum sollte man da nicht Regeln für die Privatwirtschaft mitverhandeln? Der Eindruck des Verbraucherschützers Lüke: "Die Bundesregierung scheint noch wenig Interesse zu zeigen, die Initiative zu ergreifen, um US-Unternehmen eine strengere Einhaltung der Datenschutz-Regeln aufzuerlegen."</p>
<p>Diesen Eindruck bestätigt das Regierungsdokument zum Safe-Harbor-Abkommen. Darin stehen Sätze wie dieser, eine Antwort auf die Frage, ob Safe-Harbor nicht beim allgemeinen Datenschutzabkommen mitverhandelt wird:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Es ist schon heute absehbar, dass eine Einbeziehung von Daten europäischen Ursprungs, die unter "Safe Harbor" in die Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt wurden und dort dem Zugriff von US-Behörden ausgesetzt sind, völkerrechtliche Fragen der territorialen Souveränität aufwerfen würde, welche einer erfolgreichen Einigung im Wege stehen könnten."</blockquote>
<p>Das ist allerdings das Wesen aller internationalen Abkommen, sie werfen immer völkerrechtliche Fragen auf und greifen immer in die territoriale Souveränität ein - deshalb schließen Staaten ja Verträge. Es ist offensichtlich, dass die Bundesregierung das Safe-Harbor-Abkommen nicht auf die Probe stellen will.</p>
<p>Dabei könnte das auf die US-Unternehmen mehr Druck machen als alle Interview-Äußerungen deutscher Politiker über die Gefahrenn von Straßenfotos und sozialer Netzwerke zusammen. Gerade im Hinblick auf soziale Netzwerke wie Facebook hatten im Mai die im</p>
<p><span class="spTextlinkExt"><a title="Transatlantic Consumer Dialogue fordert Datenschutz-Verhandlungen" href="http://www.tacd.org/index2.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=265&Itemid=40" target="_blank">"Transatlantic Consumer Dialogue" (TACD) organisierten Verbraucherschutzverbände</a></span> gefordert, auf EU-Ebene mit US-Behörden über die Einhaltung von Datenschutzgrundsätzen zu verhandeln. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Forderung:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Der Bundesregierung ist die Resolution des TACD vom 10. Mai 2010 bekannt. Innerhalb der Bundesregierung gibt es derzeit keine abgestimmte Auffassung zu der Resolution."</blockquote>
<p>{jumi [*5]}</p><h4>Durchsetzung des Datenschutzes<br /></h4>
<h1>Regierung rechtfertigt Nichtstun<br /></h1>
<h4>Facebook, Google und Co. dürfen in den USA die Daten deutscher Kunden nutzen, weil sie dem so genannten Safe-Harbor-Abkommen beigetreten sind. Datenschützer kritisieren die Umsetzung des Vertrags seit Jahren als zu lasch - doch die Bundesregierung will keine Neuverhandlung.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,726083,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 29.10.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Viel Aufmerksamkeit hat Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bekommen, als sie vor fünf Monaten ihre Facebook-Mitgliedschaft kündigte. Vorher hatte die CSU-Politikerin monatelang mit offenen Briefen und markigen Worten klar gemacht, wie wenig sie von Facebooks Datenschutzpolitik hält. Weil auch ihr Brief an Facebook-Boss Mark Zuckerberg wenig daran änderte, kündigte sie dann im Juni ihre Mitgliedschaft mit dem <span class="spTextlinkInt"><a title="Versprechen" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,698666,00.html">Versprechen</a></span>: "Ich trete zwar aus, aber am Thema bleibe ich dran."</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
<p>Davon spürt man wenig, liest man die <span class="spTextlinkExt"><a title="Bundesregierung zur Einhaltung der Safe Harbor-Grundsätze" href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703375.pdf" target="_blank">gerade veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von SPD-Abgeordneten zum Safe Harbor-Datenschutz-Abkommen mit den USA</a></span>. Dieses zehn Jahre alte Abkommen wäre ein guter Hebel, um US-Unternehmen unter Druck zu setzen, die deutschen Datenschutzstandards besser zu achten.</p>
<p>Denn Facebook, Google und all die anderen US-Unternehmen dürfen die personenbezogenen Daten deutscher Kunden nur verarbeiten, weil die USA und die EU vor zehn Jahren das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen geschlossen haben. Ohne diesen Vertrag wäre das unzulässig, denn die EG-Datenschutzrichtlinie von 1998 verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EG-Mitgliedstaaten in Länder zu übertragen, die kein vergleichbares Datenschutzniveau haben.</p>
<p><strong>Experten kritisieren die lasche Kontrolle der Safe-Harbor-Umsetzung</strong></p>
<p>Der <span class="spTextlinkExt"><a title="Safe-Harbor-Pakt " href="http://www.bfdi.bund.de/DE/EuropaUndInternationales/Art29Gruppe/Artikel/SafeHarbor.html?nn=409532" target="_blank">Safe-Harbor-Pakt</a></span> ermöglicht also eine Ausnahmeregelung: Wenn Unternehmen sich den Regeln dieses Vertrags unterwerfen, dürfen sie in den Vereinigten Staaten personenbezogene Daten auch aus Deutschland verarbeiten.</p>
<p>Datenschützer bezweifeln allerdings, dass das Safe-Harbor-Abkommen bei den US-Konzernen für ein Datenschutzniveau sorgt, das auch nur annähernd EU-Grundsätzen entspricht. Einige Einschätzungen von Experten:</p>
<ul>
<li>Rainer Erd, Professor für Informationsrecht an der Hochschule Darmstadt, urteilt in einem Aufsatz im Fachblatt "Kommunikation und Recht" zusammenfassend: "Liest man die Regeln des Safe Harbor-Abkommens, dann sind datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Transfer personenbezogener Daten in die USA nicht angebracht. Dieses positive Bild ändert sich aber rasch, wenn man die Realität des Abkommens betrachtet."</li>
<li>Falk Lüke, Referent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, kritisiert gegenüber SPIEGEL ONLINE die fehlende Durchsetzung der Regeln in den USA: "Es ist leider so, dass an Safe Harbor bislang vor allem eines sicher scheint: Dass US-Unternehmen wenig zu befürchten hatten, wenn sie sich nicht daran halten. Es deutet vieles darauf hin, dass die Einhaltung der Regeln bisher nicht allzu stark durchgesetzt wurde."</li>
<li>Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert <span class="spTextlinkExt"><a title="Datenschützer über Safe Harbour" href="https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20100723-safe-harbor.htm" target="_blank">kommentiert</a></span> das Abkommen in einer Einschätzung so: "Allein im Internet tummeln sich Hunderte von US-Firmen, unter ihnen Google und Facebook, die für sich - nicht überprüfbar für die Betroffenen und die europäischen Datenschutzbehörden - Safe Harbor reklamieren, und die sich so für befugt erklären, die Daten von Millionen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu verarbeiten und damit viel Geld zu verdienen."</li>
</ul>
<p>Eine Untersuchung der australischen <span class="spTextlinkExt"><a title="Datenschutz-Beratungsfirma Galexia über Safe Harbour" href="http://www.galexia.com/public/research/assets/safe_harbor_fact_or_fiction_2008/safe_harbor_fact_or_fiction.html" target="_blank">Datenschutz-Beratungsfirma Galexia hat 2008</a></span> - unter anderem - diese Mängel bei der Umsetzung der Safe-Harbor-Richtlinien in den Vereinigten Staaten festgestellt:</p>
<ul>
<li>Die Federal Trade Commission führte 2008 1597 Unternehmen auf, die sich den Bedingungen des Safe-Harbor-Abkommens unterworfen haben. Nach Recherchen von Galexia waren aber 206 dieser Unternehmen dem Abkommen gar nicht beigetreten.</li>
<li>Von 1595 untersuchten Unternehmen hatten nur 966 Datenschutzbestimmungen auf ihren Webseiten veröffentlicht. Bei 629 Unternehmen waren diese Angaben nur schwer zugänglich oder überhaupt nicht vorhanden - obwohl dies nach dem Safe-Harbor-Abkommen verpflichtend ist.</li>
<li>Ein umfassender Abgleich der Datenschutzbestimmungen der 1597 Unternehmen ergab, dass nur 54 tatsächlich die grundlegenden Anforderungen des Safe-Harbors-Abkommens an die Verarbeitung personenbezogener Daten einhielten - etwa drei Prozent.</li>
</ul>
<p>Im Klartext: Die Einhaltung der Regeln, die es <span class="spTextlinkExt"><a title="Facebook Safeharbor" href="http://safeharbor.export.gov/companyinfo.aspx?id=9633" target="_blank">Facebook</a></span>, <span class="spTextlinkExt"><a title="Google Safeharbor" href="http://safeharbor.export.gov/companyinfo.aspx?id=10543" target="_blank">Google</a></span> und Co. erlauben, personenbezogene Daten deutscher Bürger in den USA zu verarbeiten, überwacht die zuständige US-Behörde so nachlässig, dass ein Teil der Unternehmen nicht einmal das Mindestmaß der Anforderungen erfüllt, nämlich überhaupt eine Datenschutz-Erklärung zu veröffentlichen.</p>
<p><strong>Bundesregierung sieht sich machtlos beim Datenschutz</strong></p>
<p>Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Auf die Frage zu den Untersuchungsergebnissen der australischen Datenschutzberater antwortet die Regierung:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Es handelt sich um ein Verfahren zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Empfehlungen der Untersuchung sind dementsprechend an die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika gerichtet. Die Bundesregierung zieht daher keine Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen."</blockquote>
<p>Das liest sich, wie so einige Antworten auf die Anfrage der Opposition, in weiten Teilen wie eine Rechtfertigung fürs Nichtstun. Ganz so machtlos wie in dieser Antwort dargestellt ist die Bundesregierung aber nicht. Natürlich könnte man die Safe-Harbor-Umsetzung thematisieren, auf EU-Ebene für eine Neuverhandlung lobbyieren. Genau das fordern Datenschützer von der Regierung. Falk Lüke vom Verbraucherzentrale Bundesverband: "Wir fordern, dass dieses Abkommen evaluiert und gegebenenfalls neu verhandelt wird. Die Einhaltung der Regeln muss durchgesetzt werden."</p>
<p>Stattdessen erklärt die Antwort der Regierung das Nachhalten adäquater Datenschutzstandards für deutsche Bürger zur reinen Privatsache:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Es ist die eigenverantwortliche Entscheidung der deutschen Verbraucher, ob sie bei Anbietern von sozialen Netzwerken mit Sitz in den Vereinigten Staaten ein Profil anlegen, welche ihrer Daten sie hierfür verwenden oder ob sie ein Profil wieder löschen."</blockquote>
<p>Doch wie US-Unternehmen Daten von deutschen Bürgern verarbeiten, können diese eben nicht nach Belieben festlegen, folgt man dem Save-Harbor-Abkommen. Und es ist nicht Privatsache der Bürger, die Einhaltung von Gesetzen und internationalen Abkommen zu überwachen.</p>
<p><strong>Mehr Druck auf US-Behörden? Regierung hat dazu keine Auffassung.</strong></p>
<p>Dafür würde sich das allgemeinen US-EU-Datenschutzabkommen anbieten, über das gerade diskutiert wird. Dieses Abkommen soll den Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden regeln, aber warum sollte man da nicht Regeln für die Privatwirtschaft mitverhandeln? Der Eindruck des Verbraucherschützers Lüke: "Die Bundesregierung scheint noch wenig Interesse zu zeigen, die Initiative zu ergreifen, um US-Unternehmen eine strengere Einhaltung der Datenschutz-Regeln aufzuerlegen."</p>
<p>Diesen Eindruck bestätigt das Regierungsdokument zum Safe-Harbor-Abkommen. Darin stehen Sätze wie dieser, eine Antwort auf die Frage, ob Safe-Harbor nicht beim allgemeinen Datenschutzabkommen mitverhandelt wird:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Es ist schon heute absehbar, dass eine Einbeziehung von Daten europäischen Ursprungs, die unter "Safe Harbor" in die Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt wurden und dort dem Zugriff von US-Behörden ausgesetzt sind, völkerrechtliche Fragen der territorialen Souveränität aufwerfen würde, welche einer erfolgreichen Einigung im Wege stehen könnten."</blockquote>
<p>Das ist allerdings das Wesen aller internationalen Abkommen, sie werfen immer völkerrechtliche Fragen auf und greifen immer in die territoriale Souveränität ein - deshalb schließen Staaten ja Verträge. Es ist offensichtlich, dass die Bundesregierung das Safe-Harbor-Abkommen nicht auf die Probe stellen will.</p>
<p>Dabei könnte das auf die US-Unternehmen mehr Druck machen als alle Interview-Äußerungen deutscher Politiker über die Gefahrenn von Straßenfotos und sozialer Netzwerke zusammen. Gerade im Hinblick auf soziale Netzwerke wie Facebook hatten im Mai die im</p>
<p><span class="spTextlinkExt"><a title="Transatlantic Consumer Dialogue fordert Datenschutz-Verhandlungen" href="http://www.tacd.org/index2.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=265&Itemid=40" target="_blank">"Transatlantic Consumer Dialogue" (TACD) organisierten Verbraucherschutzverbände</a></span> gefordert, auf EU-Ebene mit US-Behörden über die Einhaltung von Datenschutzgrundsätzen zu verhandeln. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Forderung:</p>
<blockquote style="margin-right: 0px;">"Der Bundesregierung ist die Resolution des TACD vom 10. Mai 2010 bekannt. Innerhalb der Bundesregierung gibt es derzeit keine abgestimmte Auffassung zu der Resolution."</blockquote>
<p>{jumi [*5]}</p>Kommentar im Internet: Salzburgs Weihbischof beleidigt Opfer der Love Parade (Spiegel Online, 8.8.2010)2010-08-12T17:21:52Z2010-08-12T17:21:52Zhttp://www.klischka.de/joomla/de/artikel/politik/946-kommentar-im-internet-salzburgs-weihbischof-beleidigt-opfer-der-love-paradeAdministrator[email protected]<h4>Kommentar im Internet<br /></h4>
<h1>Salzburgs Weihbischof beleidigt Opfer der Love Parade<br /></h1>
<h4>"Ein Aufstand gegen die Schöpfung": So schmäht der Salzburger Weihbischof Andreas Laun in einem Online-Kommentar die Love Parade - und schwadroniert im Zusammenhang mit der Katastrophe von Duisburg über den "strafenden Gott". Prompt erntet er wütende Reaktionen.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,710758,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 8.8.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Der Salzburger Weihbischof Andreas Laun hat über die Love Parade und den strafenden Gott einen ebenso langen wie verwirrenden Kommentar geschrieben. Der als "Klartext" bezeichnete Text mit dem Titel <span class="spTextlinkExt"><a title="Bischof Laun über Love-Parade, Sünde und die Strafe Gottes" href="http://kath.net/detail.php?id=27660" target="_blank">"Love Parade, Sünde und die Strafe Gottes</a></span>" enthält radikale Sätze. Zwar stellt Laun klar, es stehe keinem Menschen zu, "über die Toten zu urteilen" und zu behaupten, ihr Tod sei eine "Strafe Gottes für die Sündigkeit der Love-Parade".</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
<p>Das ist das knappe Einerseits.</p>
<p>Doch das Andererseits klingt anders. Der Bischof urteilt eindeutig, zum Beispiel so:</p>
<p> </p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">"Love Parade und Teilnahme an ihnen sind, abgesehen von ihrem abstoßenden Erscheinungsbild, objektiv eine Art Aufstand gegen die Schöpfung und gegen die Ordnung Gottes, sind Sünde und Einladung zur Sünde!"</li>
<li class="MsoNormal">"Man weigert sich anzuerkennen, dass die Love Parade, abgesehen von ihrem krankhaften Erscheinungsbild, auch mit Sünde zu tun haben könnte und darum, folgerichtig, auch mit dem richtenden und strafenden Gott!"</li>
</ul>
<p>Auch wenn es befremdlich wirken mag, dass hier ein Bischof den 21 Toten und 500 Verletzten einen "Aufstand gegen die Schöpfung" und ein "krankhaftes Erscheinungsbild" vorwirft - Laun behauptet nicht, dass die Katastrophe eine Strafe Gottes war. Stattdessen schwenkt er nach der Beleidigung der Opfer auf eine abstrakte Ebene um: Der Weihbischof sinniert über den "strafenden Gott".</p>
<p>Denn von den Toten der Love Parade leitet er zum abstrakten Teil seines Kommentars über: "So falsch die konkrete, moralische Verurteilung der Toten ist und bleibt, wäre es doch auch höchste Zeit zu fragen, warum viele Menschen heute auf den Begriff 'Strafe' wie von der Tarantel gebissen reagieren!"</p>
<p><strong>"Gott straft aus Liebe"</strong></p>
<p>Der Rest der Textes erklärt, dass Gott natürlich strafe. Etwas anderes zu behaupten, sei "nicht katholisch". Aber Gott strafe nicht aus Rache, sondern mit der Absicht, den "Menschen zurückzuholen", kurz: "Gott straft aus Liebe".</p>
<p>Was diese theologischen Überlegungen mit den Opfern der Love-Parade-Katastrophe zu tun haben, sagt der Kirchenmann nicht. Das muss sich der Leser denken, denn Launs Text instrumentalisiert die Opfer als Anlass für theologische Allgemeinplätze.</p>
<p>Nimmt man den Text beim Nennwert, haben die Toten mit dem strafenden Gott erst mal nichts zu tun, außer dass Laun beide in seinem Text unterbringt. Aber sie <em>könnten</em> etwas mit dem strafenden Gott zu tun haben - das ist das Perfide an dem Text des Weihbischofs: Er verleitet die Leser zu Spekulationen über Dinge, über die sie Laun zufolge gar nicht spekulieren sollen.</p>
<p>Dass Menschen nicht darüber urteilen dürfen, wann und wen Gott straft, schließt ja nicht aus, dass die Katastrophe bei der Love Parade sehr wohl eine Strafe Gottes sein könnte.</p>
<p><strong>"Klartext ist das gar nicht"</strong></p>
<p>Wie viel Launs Text im Ungefähren lässt, zeigen die Leserreaktionen in den Kommentaren des Portals Kath.net:</p>
<p> </p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">"Meinem Verständnis nach geht es bei Unglücksfällen um die MAHNUNG ZUR UMKEHR, hauptsächlich wohl für die nahen Angehörigen, die im besonderen davon betroffen sind."</li>
<li class="MsoNormal">"Warum diese Kinder bestraft werden und die Kinderschänder nicht, verstehe ich leider nicht."</li>
<li class="MsoNormal">"Klartext ist das gar nicht. Es gibt eben nicht ein bisschen schwanger, sondern nur schwanger oder nicht, und hier gibt es nur die Meinung entweder Strafe Gottes oder nicht, aber Bischof Laun versteht es, mehr Verwirrung zu stiften als Klarheit oder Klartext zu sprechen. Schade."</li>
</ul>
<p>Wohl wegen dieser Reaktionen hat Weihbischof Laun in der Nacht auf Sonntag eine " <span class="spTextlinkExt"><a title="Andreas Launs Klarstellung der Klarstellung" href="http://kath.net/detail.php?id=27670" target="_blank">Klarstellung der Klarstellung</a></span>" veröffentlicht. Er betont darin noch einmal, dass "Menschen nicht das Recht haben, über andere Menschen jenes richterliche Urteil zu fällen, das nur Gott zusteht!". Wie sich das mit seinen Äußerungen über die Toten und Verletzten ("krankhaftes Erscheinungsbild") verträgt, führt Laun nicht aus.</p>
<p>Laun stellt nicht klar, wie nun seine allgemeinen Überlegungen über den strafenden Gott mit den 21 Toten der Love Parade zusammenhängen - außer dass, wie er schreibt, Menschen sich weigerten anzuerkennen, dass das "mit Sünde zu tun haben könnte und darum, folgerichtig, auch mit dem richtenden und strafenden Gott".</p>
<p><strong>"Seid vorsichtig, Euer Spott könnte auch die Muslime treffen"</strong></p>
<p>Statt dieses "könnte" auszuführen, greift Laun die Kritiker seiner vagen Äußerungen an. Den "Atheisten" unter den "Kritikern" antwortet der Weihbischof: "Warum regt Ihr euch eigentlich auf? Der Gott der Bibel und der Kirche existiert in euren Augen ohnehin nicht."</p>
<p>Und Laun droht Kritikern. Sie könnten sich "über fast alle Religionen aufregen", denn er kenne keine "Religion, die nicht an einen Gott glaubte, der auch Richter der Menschen ist". Launs Warnung: "Aber seid vorsichtig, Euer Spott könnte auch die Muslime treffen, die zwar anders als die Christen, aber doch auch überzeugt sind, dass Gott straft - und auf Euren Angriff vielleicht anders reagieren als ich es tue!?"</p>
<p>Was immer Weihbischof Laun damit wieder meint - es ist alles andere als Klartext.</p>
<p>{jumi [*5]}</p><h4>Kommentar im Internet<br /></h4>
<h1>Salzburgs Weihbischof beleidigt Opfer der Love Parade<br /></h1>
<h4>"Ein Aufstand gegen die Schöpfung": So schmäht der Salzburger Weihbischof Andreas Laun in einem Online-Kommentar die Love Parade - und schwadroniert im Zusammenhang mit der Katastrophe von Duisburg über den "strafenden Gott". Prompt erntet er wütende Reaktionen.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,710758,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 8.8.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Der Salzburger Weihbischof Andreas Laun hat über die Love Parade und den strafenden Gott einen ebenso langen wie verwirrenden Kommentar geschrieben. Der als "Klartext" bezeichnete Text mit dem Titel <span class="spTextlinkExt"><a title="Bischof Laun über Love-Parade, Sünde und die Strafe Gottes" href="http://kath.net/detail.php?id=27660" target="_blank">"Love Parade, Sünde und die Strafe Gottes</a></span>" enthält radikale Sätze. Zwar stellt Laun klar, es stehe keinem Menschen zu, "über die Toten zu urteilen" und zu behaupten, ihr Tod sei eine "Strafe Gottes für die Sündigkeit der Love-Parade".</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
<p>Das ist das knappe Einerseits.</p>
<p>Doch das Andererseits klingt anders. Der Bischof urteilt eindeutig, zum Beispiel so:</p>
<p> </p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">"Love Parade und Teilnahme an ihnen sind, abgesehen von ihrem abstoßenden Erscheinungsbild, objektiv eine Art Aufstand gegen die Schöpfung und gegen die Ordnung Gottes, sind Sünde und Einladung zur Sünde!"</li>
<li class="MsoNormal">"Man weigert sich anzuerkennen, dass die Love Parade, abgesehen von ihrem krankhaften Erscheinungsbild, auch mit Sünde zu tun haben könnte und darum, folgerichtig, auch mit dem richtenden und strafenden Gott!"</li>
</ul>
<p>Auch wenn es befremdlich wirken mag, dass hier ein Bischof den 21 Toten und 500 Verletzten einen "Aufstand gegen die Schöpfung" und ein "krankhaftes Erscheinungsbild" vorwirft - Laun behauptet nicht, dass die Katastrophe eine Strafe Gottes war. Stattdessen schwenkt er nach der Beleidigung der Opfer auf eine abstrakte Ebene um: Der Weihbischof sinniert über den "strafenden Gott".</p>
<p>Denn von den Toten der Love Parade leitet er zum abstrakten Teil seines Kommentars über: "So falsch die konkrete, moralische Verurteilung der Toten ist und bleibt, wäre es doch auch höchste Zeit zu fragen, warum viele Menschen heute auf den Begriff 'Strafe' wie von der Tarantel gebissen reagieren!"</p>
<p><strong>"Gott straft aus Liebe"</strong></p>
<p>Der Rest der Textes erklärt, dass Gott natürlich strafe. Etwas anderes zu behaupten, sei "nicht katholisch". Aber Gott strafe nicht aus Rache, sondern mit der Absicht, den "Menschen zurückzuholen", kurz: "Gott straft aus Liebe".</p>
<p>Was diese theologischen Überlegungen mit den Opfern der Love-Parade-Katastrophe zu tun haben, sagt der Kirchenmann nicht. Das muss sich der Leser denken, denn Launs Text instrumentalisiert die Opfer als Anlass für theologische Allgemeinplätze.</p>
<p>Nimmt man den Text beim Nennwert, haben die Toten mit dem strafenden Gott erst mal nichts zu tun, außer dass Laun beide in seinem Text unterbringt. Aber sie <em>könnten</em> etwas mit dem strafenden Gott zu tun haben - das ist das Perfide an dem Text des Weihbischofs: Er verleitet die Leser zu Spekulationen über Dinge, über die sie Laun zufolge gar nicht spekulieren sollen.</p>
<p>Dass Menschen nicht darüber urteilen dürfen, wann und wen Gott straft, schließt ja nicht aus, dass die Katastrophe bei der Love Parade sehr wohl eine Strafe Gottes sein könnte.</p>
<p><strong>"Klartext ist das gar nicht"</strong></p>
<p>Wie viel Launs Text im Ungefähren lässt, zeigen die Leserreaktionen in den Kommentaren des Portals Kath.net:</p>
<p> </p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">"Meinem Verständnis nach geht es bei Unglücksfällen um die MAHNUNG ZUR UMKEHR, hauptsächlich wohl für die nahen Angehörigen, die im besonderen davon betroffen sind."</li>
<li class="MsoNormal">"Warum diese Kinder bestraft werden und die Kinderschänder nicht, verstehe ich leider nicht."</li>
<li class="MsoNormal">"Klartext ist das gar nicht. Es gibt eben nicht ein bisschen schwanger, sondern nur schwanger oder nicht, und hier gibt es nur die Meinung entweder Strafe Gottes oder nicht, aber Bischof Laun versteht es, mehr Verwirrung zu stiften als Klarheit oder Klartext zu sprechen. Schade."</li>
</ul>
<p>Wohl wegen dieser Reaktionen hat Weihbischof Laun in der Nacht auf Sonntag eine " <span class="spTextlinkExt"><a title="Andreas Launs Klarstellung der Klarstellung" href="http://kath.net/detail.php?id=27670" target="_blank">Klarstellung der Klarstellung</a></span>" veröffentlicht. Er betont darin noch einmal, dass "Menschen nicht das Recht haben, über andere Menschen jenes richterliche Urteil zu fällen, das nur Gott zusteht!". Wie sich das mit seinen Äußerungen über die Toten und Verletzten ("krankhaftes Erscheinungsbild") verträgt, führt Laun nicht aus.</p>
<p>Laun stellt nicht klar, wie nun seine allgemeinen Überlegungen über den strafenden Gott mit den 21 Toten der Love Parade zusammenhängen - außer dass, wie er schreibt, Menschen sich weigerten anzuerkennen, dass das "mit Sünde zu tun haben könnte und darum, folgerichtig, auch mit dem richtenden und strafenden Gott".</p>
<p><strong>"Seid vorsichtig, Euer Spott könnte auch die Muslime treffen"</strong></p>
<p>Statt dieses "könnte" auszuführen, greift Laun die Kritiker seiner vagen Äußerungen an. Den "Atheisten" unter den "Kritikern" antwortet der Weihbischof: "Warum regt Ihr euch eigentlich auf? Der Gott der Bibel und der Kirche existiert in euren Augen ohnehin nicht."</p>
<p>Und Laun droht Kritikern. Sie könnten sich "über fast alle Religionen aufregen", denn er kenne keine "Religion, die nicht an einen Gott glaubte, der auch Richter der Menschen ist". Launs Warnung: "Aber seid vorsichtig, Euer Spott könnte auch die Muslime treffen, die zwar anders als die Christen, aber doch auch überzeugt sind, dass Gott straft - und auf Euren Angriff vielleicht anders reagieren als ich es tue!?"</p>
<p>Was immer Weihbischof Laun damit wieder meint - es ist alles andere als Klartext.</p>
<p>{jumi [*5]}</p>Urheberrecht: Justizministerin plant Web-Warnschilder für Raubkopierer (Spiegel Online, 15.6.2010)2010-06-18T17:06:49Z2010-06-18T17:06:49Zhttp://www.klischka.de/joomla/de/artikel/politik/925-urheberrecht-justizministerin-plant-web-warnschilder-fuer-raubkopiererKonrad Lischka[email protected]<h4>Urheberrecht<br /></h4>
<h1>Justizministerin plant Web-Warnschilder für Raubkopierer<br /></h1>
<h4>Warme Worte über das Netz, harte Ansagen in der Sache: Die Justizministerin will das Urheberrecht reformieren. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plant neue Pflichten für Internetprovider, Warnhinweise für Datensauger, ein Leistungsschutzrecht für Verleger - und bloß keine "Internet-GEZ".<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,700699,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 15.6.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Die Justizministerin lässt das gar nicht mehr so schicke Schlagwort "Web 2.0" bei ihrer großen Rede zum Urheberrecht und Internet nur einmal fallen. Und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger spricht es sehr sympathisch aus: "Wepp zwo punkt null". Das war der Ton dieser Grundsatzrede: Keine Floskeln, keine anbiedernden Schlagworte, die nur Netzaffinität suggerieren sollen, stattdessen ein paar klare Richtungsansagen und etwas, das man selten hört - den Versuch, eine Grundüberzeugung als Kompass für die anstehenden Gesetzesänderungen zu formulieren.</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
Immer wieder spricht Leutheusser-Schnarrenberger vom Wettbewerb der Ideen und Vermarktungsmodelle, den das Urheberrecht sichern muss. Meistens klingt das wie eine Schelte der Scharfmacher, die ein härteres Urheberrecht fordern. Da stellt die Justizministerin fest: "Der Wettbewerbsdruck, den das Internet auf die etablierte Medienwirtschaft ausübt, ist ökonomisch und gesellschaftspolitisch sinnvoll." Deshalb müsse das Urheberrecht "wettbewerbsneutral" sein. Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist, aber das Urheberrecht muss seinen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Internet leisten."
<p>Das klingt nach einer guten Basis für das anstehende Gezerre um den sogenannten dritten Korb zur Neuerung des Urheberrechts. Denn die Scharfmacher vor allem der Rechteverwerter fordern neue Schutzrechte, manche sogar Netzsperren. Das neue Urheberrecht wird bestimmen, wer im Netz in Zukunft wofür haftet, was Internetprovider eigentlich tun müssen.</p>
<p>So viele warme und schlaue Worte die Justizministerin auch für das Netz übrig hat (sie zitiert Linus Torvalds, lobt die Creative-Commons-Lizenzen als Beispiel dafür, wie das Urheberrecht neue Vertriebsformen gestalten kann), so unangenehm dürften in der Sache einige ihrer Ideen für Internetprovider und -aktivisten sein.</p>
<p><strong>Neue Schutzrechte für Verwerter, neue Haftungsrisiken für Internetprovider und Warnschilder für Datensauger - SPIEGEL ONLINE analysiert die Vorschläge des Justizministeriums:</strong></p>
<p><strong>ms:</strong></p>
<p><strong>Stoppschilder für Raubkopierer</strong></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger lehnt Netzsperren als Strafe für Raubkopierer ab. Das Kappen des Internetanschlusses nach drei Verstößen wie in Frankreich nennt sie einen "tiefen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit". Die Bundesregierung werde keine "Initiativen für Netzsperren ergreifen", und es werde auch "keine Bandbreitenbeschränkungen" geben.</p>
<p>Nun versenden in Deutschland Rechteinhaber beziehungsweise von ihnen beauftragte Kanzleien massenhaft Abmahnungen samt drei- bis vierstelligen Kostennoten an Internetnutzer, die Raubkopien von Filmen, Musik oder Software aus dem Netz laden. Hier sieht die Justizministerin Bedarf an einem neuen Sanktionsmittel, weil "Abmahnungen häufig als ungerecht empfunden" werden, weil sie "für viele so unvermittelt kommen" und weil es "schwarze Schafe im Abmahngeschäft" gebe.</p>
<p>Leutheusser-Schnarrenbergers Idee: Internetprovider sollen Nutzer, die eine Urheberrechtsverletzung begehen, frühzeitig warnen. Da würde dann zum Beispiel ein Nutzer den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: "Was Du gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht." Die Ministerin erhofft sich eine erzieherische Wirkung.</p>
<p>Das klingt erst mal gut. Bei genauerer Analyse wirft dieser Vorschlag aber einige kaum zu lösende Probleme auf:</p>
<ul>
<li>Um Warnhinweise zu zeigen, müssen Provider analysieren, was ihre Kunden gerade im Netz tun. Sie müssen den Inhalt der Kommunikation mit einer wie auch immer gearteten Datenbank urheberrechtlich geschützter Inhalte abgleichen. Anders formuliert: Provider müssen ihre Kunden im Netz permanent belauschen, um Warnhinweise anzeigen zu können. Nur warnt die Ministerin, dass genau das nicht sein darf: "Eine gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens kann es nicht geben." Wie soll das gehen? Selbst wenn man die Erfassung von Daten ausschließt, müsste der Inhalt der Kommunikation kontrolliert werden.</li>
<li>Wenn das Stoppschild-Modell so funktioniert, wie Leutheusser-Schnarrenberger es beschreibt ("Warnhinweis statt einer Abmahnung"), wird das ein perfektes Warnsystem für Datensauger. Bis das Stoppschild kommt, darf man laden, danach besser nicht mehr - weil eine Abmahnung kommen könnte. Mit diesem Warnsystem könnte man wunderbar die Aufspürbarkeit von neuen Datentauschverfahren testen.</li>
<li>Es ist fraglich, ob die Rechteindustrie Interesse an so einer Stoppschild-Infrastruktur hat. Es dürfte teuer sein, eine Datenbank aller Inhalte zu pflegen und mit den Providern abzugleichen - und es wird finanziell nichts einbringen. Abmahnungen kosten auch, bringen aber dank Kostennoten Geld.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Mehr Providerhaftung</strong></p>
<p>Manchmal haften Foren- und Plattformbetreiber für die von Dritten eingestellten Inhalte. Manchmal nicht. Der Grund für diese Rechtsunsicherheit ist ein schwammig formuliertes Gesetz - der zehnte Paragraf des Telemediengesetzes, demzufolge "Diensteanbieter für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich" sind. Der Begriff "Verantwortlichkeit" ist im deutschen Recht allerdings nicht klar definiert. Gebräuchlich ist "Haftung". Deshalb können und müssen Gerichte den Gesetzestext interpretieren, wenn jemand auf Unterlassung klagt oder seine Rechte verletzt sieht.</p>
<p>Diesen Spielraum hat der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung geschaffen. Voraussetzung laut BGH: Es muss zumutbar und technisch machbar sein, die Inhalte der Web-Angebote zu überwachen. Was machbar ist, legen manche Gerichte sehr großzügig aus. Ein Forum mit 200.000 Einträgen im Monat? Facebook? Das komplette Ebay-Warenangebot?</p>
<p>Klare Ansagen dazu gibt es aus dem Justizministerium nicht. Aber die Richtung ist klar: mehr Verantwortung für die Provider. Die sollten "mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen", auch aus Eigeninteresse, sagt Leutheusser-Schnarrenberger. Denn es sei klar, dass sonst "der Ruf nach Regulierung lauter werden wird". Wenn das als Drohung noch nicht klar genug war, dann dürfte dieser Satz wirken: In der Diskussion um die "Fortentwicklung der Providerhaftung" werde man "klar Position im Interesse der Urheber beziehen".</p>
<p>Ein Problem der Providerhaftung sprach Leutheusser-Schnarrenberger nicht an: Wenn Internetprovider von Urhebern auf Unterlassung verpflichtet werden können, wird es Netzfilter geben. Wie soll ein Provider anders sicherstellen, dass zum Beispiel nie wieder Raubkopien eines bestimmten Films über seine Infrastruktur angeboten werden? Um das zu garantieren, müssten Provider ständig prüfen, wer was hochlädt.</p>
<p><strong>Keine Kultur-Flatrate, keine "Internet-GEZ"</strong></p>
<p>Niemand erwartet von der Regierung eine Initiative für die sogenannte Kultur-Flatrate - und die Absage Leutheusser-Schnarrenbergers an solche Ideen einer Pauschalabgabe ist sehr klar. Sie führt dieselben Argumente an wie gegen den "Erhalt überholter Geschäftsmodelle" durch das Urheberrecht: Die Kultur-Flatrate sei eine "Zwangskollektivierung der Rechte", eine Art "Internet-GEZ".</p>
<p>Eine Flatrate hebelt den Wettbewerb aus (den um direkte Erlöse, allerdings nicht den um Aufmerksamkeit), und das kann der Ministerin zufolge nicht das Ziel des Rechts sein. Kulturvertrieb soll Marktgesetzen folgen, sagt Leutheusser-Schnarrenberger: "In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich werden, das ist keine Frage des Rechts, das ist eine Frage des Wettbewerbs."</p>
<p><strong>Prügel für Google, Leistungsschutzrecht für Presseverleger</strong></p>
<p>Das G-Wort sprach Leutheusser-Schnarrenberger nicht aus. Aber jeder weiß, dass sie mit diesem Satz Google meint: "Es ist auch nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten." So begründet die Ministerin den Bedarf an dem sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage.</p>
<p>Diese sehen sich laut Justizministerin "zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht". Damit sie eine Verwertungsgesellschaft gründen können, die von Google und anderen Suchmaschinen womöglich kassiert, sollen sie erst mal ein eigenständiges Recht erhalten, das ihre Leistung schützt. Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen."</p>
<p>Die Begründung dieses neuen Schutzrechts war allerdings der analytisch schwächste Teil von Leutheusser-Schnarrenbergers Rede. Sie verglich Google mit Helene Hegemann: "Es ist nicht fair, wenn die Bestseller-Autorin ihren Ruhm und Erfolg auf die Leistung des unbekannten Bloggers gründet und dies noch nicht einmal kennzeichnet." Dieser Vergleich ist allerdings so unpräzise, dass er kaum statthaft ist. Zum einen würde mancher bestreiten, dass Hegemanns Erfolg "allein" auf den "paraphrasierten Passagen anderer" beruht. Und zum anderen: Sind Hegemann und Google überhaupt vergleichbar? Google schaltet neben den Ergebnissen seiner Suchmaschine Werbeanzeigen. Wo aber paraphrasiert Google Inhalte anderer Anbieter, ohne dass diese eine Widerspruchmöglichkeit hätten? Zur Erinnerung, jeder kann die Analyse seiner Seiten durch Suchmaschinen mit einem Hinweis im Quelltext abstellen.</p>
<p>Die Sache mit dem Leistungsschutzrecht ist einfach viel vertrackter, als es der Hegemann-Vergleich unterstellt. Leutheusser-Schnarrenberger ist auf einige völlig offene Grundsatzfragen in dieser Sache nicht eingegangen - zum Beispiel, ob Google nicht eine eigenständige Leistung erbringt. Die Algorithmen des Konzerns ordnen, werten und gewichten Informationen, analysieren Verknüpfungen und schaffen so Wissen. Wenn man die "Leistungsgerechtigkeit" als Prämisse für das neue Recht aufstellt, könnten dann nicht auch alle Aggregatoren ein eigenes Schutzrecht beanspruchen, außerdem alle sozialen Netzwerke und Bewertungsplattformen?</p>
<p>Da hat die Grundsatzrede der Justizministerin mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Aber das ist am Anfang einer Debatte vielleicht auch ganz gut so.</p>
<p>{jumi [*5]}</p><h4>Urheberrecht<br /></h4>
<h1>Justizministerin plant Web-Warnschilder für Raubkopierer<br /></h1>
<h4>Warme Worte über das Netz, harte Ansagen in der Sache: Die Justizministerin will das Urheberrecht reformieren. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plant neue Pflichten für Internetprovider, Warnhinweise für Datensauger, ein Leistungsschutzrecht für Verleger - und bloß keine "Internet-GEZ".<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,700699,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 15.6.2010<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Die Justizministerin lässt das gar nicht mehr so schicke Schlagwort "Web 2.0" bei ihrer großen Rede zum Urheberrecht und Internet nur einmal fallen. Und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger spricht es sehr sympathisch aus: "Wepp zwo punkt null". Das war der Ton dieser Grundsatzrede: Keine Floskeln, keine anbiedernden Schlagworte, die nur Netzaffinität suggerieren sollen, stattdessen ein paar klare Richtungsansagen und etwas, das man selten hört - den Versuch, eine Grundüberzeugung als Kompass für die anstehenden Gesetzesänderungen zu formulieren.</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
Immer wieder spricht Leutheusser-Schnarrenberger vom Wettbewerb der Ideen und Vermarktungsmodelle, den das Urheberrecht sichern muss. Meistens klingt das wie eine Schelte der Scharfmacher, die ein härteres Urheberrecht fordern. Da stellt die Justizministerin fest: "Der Wettbewerbsdruck, den das Internet auf die etablierte Medienwirtschaft ausübt, ist ökonomisch und gesellschaftspolitisch sinnvoll." Deshalb müsse das Urheberrecht "wettbewerbsneutral" sein. Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist, aber das Urheberrecht muss seinen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Internet leisten."
<p>Das klingt nach einer guten Basis für das anstehende Gezerre um den sogenannten dritten Korb zur Neuerung des Urheberrechts. Denn die Scharfmacher vor allem der Rechteverwerter fordern neue Schutzrechte, manche sogar Netzsperren. Das neue Urheberrecht wird bestimmen, wer im Netz in Zukunft wofür haftet, was Internetprovider eigentlich tun müssen.</p>
<p>So viele warme und schlaue Worte die Justizministerin auch für das Netz übrig hat (sie zitiert Linus Torvalds, lobt die Creative-Commons-Lizenzen als Beispiel dafür, wie das Urheberrecht neue Vertriebsformen gestalten kann), so unangenehm dürften in der Sache einige ihrer Ideen für Internetprovider und -aktivisten sein.</p>
<p><strong>Neue Schutzrechte für Verwerter, neue Haftungsrisiken für Internetprovider und Warnschilder für Datensauger - SPIEGEL ONLINE analysiert die Vorschläge des Justizministeriums:</strong></p>
<p><strong>ms:</strong></p>
<p><strong>Stoppschilder für Raubkopierer</strong></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger lehnt Netzsperren als Strafe für Raubkopierer ab. Das Kappen des Internetanschlusses nach drei Verstößen wie in Frankreich nennt sie einen "tiefen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit". Die Bundesregierung werde keine "Initiativen für Netzsperren ergreifen", und es werde auch "keine Bandbreitenbeschränkungen" geben.</p>
<p>Nun versenden in Deutschland Rechteinhaber beziehungsweise von ihnen beauftragte Kanzleien massenhaft Abmahnungen samt drei- bis vierstelligen Kostennoten an Internetnutzer, die Raubkopien von Filmen, Musik oder Software aus dem Netz laden. Hier sieht die Justizministerin Bedarf an einem neuen Sanktionsmittel, weil "Abmahnungen häufig als ungerecht empfunden" werden, weil sie "für viele so unvermittelt kommen" und weil es "schwarze Schafe im Abmahngeschäft" gebe.</p>
<p>Leutheusser-Schnarrenbergers Idee: Internetprovider sollen Nutzer, die eine Urheberrechtsverletzung begehen, frühzeitig warnen. Da würde dann zum Beispiel ein Nutzer den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: "Was Du gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht." Die Ministerin erhofft sich eine erzieherische Wirkung.</p>
<p>Das klingt erst mal gut. Bei genauerer Analyse wirft dieser Vorschlag aber einige kaum zu lösende Probleme auf:</p>
<ul>
<li>Um Warnhinweise zu zeigen, müssen Provider analysieren, was ihre Kunden gerade im Netz tun. Sie müssen den Inhalt der Kommunikation mit einer wie auch immer gearteten Datenbank urheberrechtlich geschützter Inhalte abgleichen. Anders formuliert: Provider müssen ihre Kunden im Netz permanent belauschen, um Warnhinweise anzeigen zu können. Nur warnt die Ministerin, dass genau das nicht sein darf: "Eine gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens kann es nicht geben." Wie soll das gehen? Selbst wenn man die Erfassung von Daten ausschließt, müsste der Inhalt der Kommunikation kontrolliert werden.</li>
<li>Wenn das Stoppschild-Modell so funktioniert, wie Leutheusser-Schnarrenberger es beschreibt ("Warnhinweis statt einer Abmahnung"), wird das ein perfektes Warnsystem für Datensauger. Bis das Stoppschild kommt, darf man laden, danach besser nicht mehr - weil eine Abmahnung kommen könnte. Mit diesem Warnsystem könnte man wunderbar die Aufspürbarkeit von neuen Datentauschverfahren testen.</li>
<li>Es ist fraglich, ob die Rechteindustrie Interesse an so einer Stoppschild-Infrastruktur hat. Es dürfte teuer sein, eine Datenbank aller Inhalte zu pflegen und mit den Providern abzugleichen - und es wird finanziell nichts einbringen. Abmahnungen kosten auch, bringen aber dank Kostennoten Geld.</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Mehr Providerhaftung</strong></p>
<p>Manchmal haften Foren- und Plattformbetreiber für die von Dritten eingestellten Inhalte. Manchmal nicht. Der Grund für diese Rechtsunsicherheit ist ein schwammig formuliertes Gesetz - der zehnte Paragraf des Telemediengesetzes, demzufolge "Diensteanbieter für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich" sind. Der Begriff "Verantwortlichkeit" ist im deutschen Recht allerdings nicht klar definiert. Gebräuchlich ist "Haftung". Deshalb können und müssen Gerichte den Gesetzestext interpretieren, wenn jemand auf Unterlassung klagt oder seine Rechte verletzt sieht.</p>
<p>Diesen Spielraum hat der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung geschaffen. Voraussetzung laut BGH: Es muss zumutbar und technisch machbar sein, die Inhalte der Web-Angebote zu überwachen. Was machbar ist, legen manche Gerichte sehr großzügig aus. Ein Forum mit 200.000 Einträgen im Monat? Facebook? Das komplette Ebay-Warenangebot?</p>
<p>Klare Ansagen dazu gibt es aus dem Justizministerium nicht. Aber die Richtung ist klar: mehr Verantwortung für die Provider. Die sollten "mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen", auch aus Eigeninteresse, sagt Leutheusser-Schnarrenberger. Denn es sei klar, dass sonst "der Ruf nach Regulierung lauter werden wird". Wenn das als Drohung noch nicht klar genug war, dann dürfte dieser Satz wirken: In der Diskussion um die "Fortentwicklung der Providerhaftung" werde man "klar Position im Interesse der Urheber beziehen".</p>
<p>Ein Problem der Providerhaftung sprach Leutheusser-Schnarrenberger nicht an: Wenn Internetprovider von Urhebern auf Unterlassung verpflichtet werden können, wird es Netzfilter geben. Wie soll ein Provider anders sicherstellen, dass zum Beispiel nie wieder Raubkopien eines bestimmten Films über seine Infrastruktur angeboten werden? Um das zu garantieren, müssten Provider ständig prüfen, wer was hochlädt.</p>
<p><strong>Keine Kultur-Flatrate, keine "Internet-GEZ"</strong></p>
<p>Niemand erwartet von der Regierung eine Initiative für die sogenannte Kultur-Flatrate - und die Absage Leutheusser-Schnarrenbergers an solche Ideen einer Pauschalabgabe ist sehr klar. Sie führt dieselben Argumente an wie gegen den "Erhalt überholter Geschäftsmodelle" durch das Urheberrecht: Die Kultur-Flatrate sei eine "Zwangskollektivierung der Rechte", eine Art "Internet-GEZ".</p>
<p>Eine Flatrate hebelt den Wettbewerb aus (den um direkte Erlöse, allerdings nicht den um Aufmerksamkeit), und das kann der Ministerin zufolge nicht das Ziel des Rechts sein. Kulturvertrieb soll Marktgesetzen folgen, sagt Leutheusser-Schnarrenberger: "In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich werden, das ist keine Frage des Rechts, das ist eine Frage des Wettbewerbs."</p>
<p><strong>Prügel für Google, Leistungsschutzrecht für Presseverleger</strong></p>
<p>Das G-Wort sprach Leutheusser-Schnarrenberger nicht aus. Aber jeder weiß, dass sie mit diesem Satz Google meint: "Es ist auch nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten." So begründet die Ministerin den Bedarf an dem sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage.</p>
<p>Diese sehen sich laut Justizministerin "zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht". Damit sie eine Verwertungsgesellschaft gründen können, die von Google und anderen Suchmaschinen womöglich kassiert, sollen sie erst mal ein eigenständiges Recht erhalten, das ihre Leistung schützt. Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen."</p>
<p>Die Begründung dieses neuen Schutzrechts war allerdings der analytisch schwächste Teil von Leutheusser-Schnarrenbergers Rede. Sie verglich Google mit Helene Hegemann: "Es ist nicht fair, wenn die Bestseller-Autorin ihren Ruhm und Erfolg auf die Leistung des unbekannten Bloggers gründet und dies noch nicht einmal kennzeichnet." Dieser Vergleich ist allerdings so unpräzise, dass er kaum statthaft ist. Zum einen würde mancher bestreiten, dass Hegemanns Erfolg "allein" auf den "paraphrasierten Passagen anderer" beruht. Und zum anderen: Sind Hegemann und Google überhaupt vergleichbar? Google schaltet neben den Ergebnissen seiner Suchmaschine Werbeanzeigen. Wo aber paraphrasiert Google Inhalte anderer Anbieter, ohne dass diese eine Widerspruchmöglichkeit hätten? Zur Erinnerung, jeder kann die Analyse seiner Seiten durch Suchmaschinen mit einem Hinweis im Quelltext abstellen.</p>
<p>Die Sache mit dem Leistungsschutzrecht ist einfach viel vertrackter, als es der Hegemann-Vergleich unterstellt. Leutheusser-Schnarrenberger ist auf einige völlig offene Grundsatzfragen in dieser Sache nicht eingegangen - zum Beispiel, ob Google nicht eine eigenständige Leistung erbringt. Die Algorithmen des Konzerns ordnen, werten und gewichten Informationen, analysieren Verknüpfungen und schaffen so Wissen. Wenn man die "Leistungsgerechtigkeit" als Prämisse für das neue Recht aufstellt, könnten dann nicht auch alle Aggregatoren ein eigenes Schutzrecht beanspruchen, außerdem alle sozialen Netzwerke und Bewertungsplattformen?</p>
<p>Da hat die Grundsatzrede der Justizministerin mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Aber das ist am Anfang einer Debatte vielleicht auch ganz gut so.</p>
<p>{jumi [*5]}</p>Copyright-Pakt Acta: Justizministerin will Surf-Verbot für Raubkopierer verhindern (Spiegel Online, 3.3.2010)2010-03-06T10:34:29Z2010-03-06T10:34:29Zhttp://www.klischka.de/joomla/de/artikel/politik/884-copyright-pakt-acta-justizministerin-will-surf-verbot-fuer-raubkopierer-verhindernKonrad Lischka[email protected]<h4>Copyright-Pakt Acta<br /></h4>
<h1>Justizministerin will Surf-Verbot für Raubkopierer verhindern<br /></h1>
<h4>Kommt die Internetsperre für Raubkopierer? Darüber streiten 39 Staaten bei Geheimverhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen Acta. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger legt sich auf SPIEGEL ONLINE nun erstmals eindeutig fest: Deutschland wird solchen Surf-Verboten nicht zustimmen.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681142,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 3.3.2010</h5>
<p>
<script type="text/javascript" src="http://w.sharethis.com/widget/?tabs=web%2Cpost%2Cemail&charset=utf-8&services=reddit%2Cfacebook%2Cmyspace%2Cdelicious%2Cstumbleupon%2Ctechnorati%2Cgoogle_bmarks%2Cyahoo_bmarks%2Cyahoo_myweb%2Cwindows_live%2Cpropeller%2Cfriendfeed%2Cnewsvine%2Cmixx%2Cfurl%2Cmagnolia%2Cmister_wong%2Cblogmarks%2Cyigg%2Cfaves&style=default&publisher=983e23b8-6dd6-49be-b78c-52bc579d68a5&offsetLeft=5"></script></p>
</p>
<p>Gefälschte Rolex-Uhren, Raubkopien von Songs und Hollywood-Filmen aus dem Netz - seit drei Jahren verhandeln 39 Staaten im Geheimen, wie man das alles bekämpfen kann. Es geht um ein Handelsabkommen gegen Produktpiraterie, so viel ist bekannt. Doch worum geht es konkret? Welche Mittel diskutieren die Staatsvertreter da zum Beispiel für den Kampf gegen Raubkopien saugende Internetnutzer?</p>
<p>
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</script>
</p>
<p>
Das bleibt geheim. Die Begründung der Regierungen: Die Verhandlungen dauern an, sind in einem frühen Stadium, deshalb äußert man sich nicht zu Details.
<p>Immer wieder spielen Informanten Medien Diskussionspapiere aus den Verhandlungen zu, die in der Internetgemeinde Besorgnis erregen. So veröffentlichte das neuseeländische Fachmagazin "Computerworld" Anfang Februar ein Verhandlungspapier, aus dem hervorgeht: <span class="spTextlinkInt"><a title="Beim Abkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wird auch über Internetsperren für Tauschbörsennutzer verhandelt" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,679439,00.html">Beim Abkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wird auch über Internetsperren für Tauschbörsennutzer verhandelt</a></span>. Beobachter der Verhandlungen wie der Rechtsexperte Thomas Hoeren erklärten SPIEGEL ONLINE, dass es bei den Acta-Verhandlungen eine Fraktion gibt, die <span class="spTextlinkInt"><a title="Internetprovider stärker in die Pflicht nehmen will" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,674802,00.html">Internetprovider stärker in die Pflicht nehmen will</a></span>. Die Anbieter sollen bei Copyright-Verstößen ihrer Kunden aktiv werden und sogar den Netzzugang kappen - der Provider als Hilfspolizist, der das Verhalten seiner Kunden überwacht und richtet.</p>
<p><strong>Leutheusser-Schnarrenberger: Keine Netzsperren</strong></p>
<p>Nun äußert sich zum ersten Mal die für die deutsche Beteiligung an den Verhandlungen verantwortliche Justizministerin. Und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legt den Standpunkt der Regierung so eindeutig fest, dass man sie da später beim Wort nehmen kann: "Die Bundesregierung wird kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält", erklärt Leutheusser-Schnarrenberger SPIEGEL ONLINE. Da spreche sie für die Regierung: "Die Absage an Netzsperren ist die gemeinsame Überzeugung der gesamten Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren ergriffen werden."</p>
<p>Diese Sperrgesetze - nach drei Verstößen kappt der Internetprovider dem Kunden die Verbindung - setzten einige EU-Staaten bereits um. In Frankreich wurde das sogenannte Hadopi-Gesetz verabschiedet, das solche Zugangssperrungen vorsieht. In Großbritannien wird eine solche Regelung diskutiert. Leutheusser-Schnarrenberger lehnt solche Ansätze ab: "Internetsperren halte ich grundsätzlich für einen falschen Weg, auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen."</p>
<p><strong>EU-Staaten drängen auf Veröffentlichung der Verhandlungstexte</strong></p>
<p>Auch in einem anderen Punkt will die Justizministerin den Kritikern der Acta-Verhandlungen entgegengekommen. Anfang des Jahres haben viele Verbraucherschutz- und Bürgerrechtsorganisationen wie Reporter ohne Grenzen in einem offenen Brief die mangelnde Transparenz der Acta-Verhandlungen kritisiert. Es sei "beunruhigend", dass EU-Parlamentarier keinen Einblick in die Acta-Dokumente nehmen konnten, während US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Unterlagen hatten.</p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger verlangt eine Publikation der Acta-Dokumente: "Die vorläufigen Verhandlungstexte sollten so bald wie möglich veröffentlicht werden." Sie plädiert für "mehr Transparenz und Offenheit bei den Vertragsverhandlungen", um "unbegründeten Befürchtungen und Fehlinformationen" vorzubeugen. Man habe das im Rahmen der EU-internen Beratungen mit einer Reihe weiterer Staaten "auch sehr deutlich gemacht".</p>
<p>Damit meint Leutheusser-Schnarrenberger die sogenannte Erklärung der "Friends of Transparency", die am Freitag wieder auf der Tagesordnung bei der Sitzung des Haushaltspolitischen Ausschusses der EU steht.</p>
<p>In dem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Text verlangen 14 Mitgliedsstaaten (darunter neben Deutschland unter anderem Großbritannien, Frankreich, Italien und Polen) von der EU-Kommission, als Verhandlungsführer bei Acta auf eine Veröffentlichung der vorläufigen Verhandlungstexte zu drängen. Schließlich seien sich ja alle Beteiligten einig, die "Verhandlungen 2010 abzuschließen".</p>
<p>Höchste Zeit eigentlich, dass die Bürger erfahren, worüber da diskutiert wird.</p>
<p> </p>
<table style="background-color: #d3d3d3" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p><strong>ACTA: DIE WICHTIGSTEN FRAGEN ZUM COPYRIGHT-PAKT</strong></p>
<p><strong>Sind die Verhandlungen geheim? <br /></strong>Dass verhandelt wird, teilen die beteiligten Parteien gerne mit. Was verhandelt wird, nicht. Die Bundesregierung verweist auf die Webseite der Europäische Kommission, die über den Fortgang der Verhandlungen informiert. Auf dieser Webseite steht dann allerdings auch: "Es gibt keinen ACTA-Text, weil die Verhandlungen andauern. Der Prozess ist in einem frühen Stadium, und die meisten alarmistischen Ideen, die im Web oder der Presse zirkulieren, sind Spekulationen, die die wahre Natur der ACTA-Verhandlungen nicht widerspiegeln." <strong><br /></strong></p>
<p><strong>Betrifft das Acta-Abkommen deutsche Internet-Nutzer?<br /></strong>Die einfache Antwort: Ja. Wie sehr, darüber streiten die Experten. Die offizielle Position der Bundesregierung steht in der Antwort auf eine Anfrage mehrerer Abgeordneter der Linken vom Dezember 2009 ( Drucksache 17/186): "Die Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, dass die Fortentwicklung des Urheberrechts und anderer Schutzrechte in Deutschland nicht durch ACTA präjudiziert wird." Unabhängig davon, was die Bundesregierung nun im Detail plant: Wenn die EU-Kommission das als multilaterales Handelsabkommen angelegte ACTA-Abkommen irgendwann unterzeichnet, wird das EU-Parlament mitreden. Es wird dann gegebenenfalls eine EU-Richtlinie herauskommen, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. <strong></strong></p>
<p><strong>Um welche Internet-Kontrollen geht es genau?<br /></strong>Das ist schwer zu sagen, weil solche Details der ACTA-Verhandlungen nicht öffentlich sind. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist hat in einer aktuellen Analyse aus offiziellen und nicht-öffentlichen Positionspapieren einen ACTA-Katalog mit den zur Debatte stehenden Eingriffen herausgearbeitet. Er fasst die wichtigsten Punkte so zusammen:Haftung von Dritten für Internet-Inhalte: Ziel ist laut Geist eine Harmonisierung der internationalen Haftungsregeln bei Copyright-Verstößen. Wer zu Copyright-Verletzungen anstiftet, soll für Verstöße Dritter auf der eigenen Plattform haftbar gemacht werden können. Provider-Haftung: Laut Geist könnte ACTA Provider von der Haftung für Copyright-Verstöße ihrer Kunden unter strikten Auflagen freistellen. So sollen die Zugangsanbieter ein standardisiertes Notice-and-Takedown-System zum Löschen von Inhalten innerhalb gesetzter Fristen und ein Three-Strikes-Modell (Warnung-Mahnung-Sperrung) zum Aussperren von Raubkopie-Saugern umsetzen, um in den Genuss der Haftungsbefreiung zu kommen. Strafen für Kopierschutz-Austrickser: Egal, ob man nun Raubkopien ziehen oder eine legal erworbene DVD mit einem Linux-Notebook sehen will - wer Kopierschutzsperren umgeht, soll bestraft werden. So sieht es laut Rechtsprofessor Geist ein US-Positionspapier im Rahmen der ACTA-Verhandlungen vor. <strong></strong></p>
<p><strong>Was bemängeln Kritiker?<br /></strong>Reporter ohne Grenzen hat mit vielen anderen Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen einen offenen Brief an das Europäische Parlament unterzeichnet. Darin verlangen die Organisationen vom Parlament, die EU-Gesandten bei den ACTA-Verhandlungen zur Offenlegung des Gesprächsstandes zu verpflichten.Die Unterzeichner (darunter Consumers International, EDRi, die Free Software und die Electronic Frontier Foundation) kritisieren, dass ein Abkommensentwurf seit 18 Monaten geheim gehalten wird und nur Details an die Öffentlichkeit gedrungen seien. Es sei "beunruhigend", dass EU-Parlamentarier keinen Einblick in die ACTA-Dokumente nehmen konnten, während US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Unterlagen hatten. <strong><br /></strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
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</p><h4>Copyright-Pakt Acta<br /></h4>
<h1>Justizministerin will Surf-Verbot für Raubkopierer verhindern<br /></h1>
<h4>Kommt die Internetsperre für Raubkopierer? Darüber streiten 39 Staaten bei Geheimverhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen Acta. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger legt sich auf SPIEGEL ONLINE nun erstmals eindeutig fest: Deutschland wird solchen Surf-Verboten nicht zustimmen.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681142,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 3.3.2010</h5>
<p>
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</p>
<p>Gefälschte Rolex-Uhren, Raubkopien von Songs und Hollywood-Filmen aus dem Netz - seit drei Jahren verhandeln 39 Staaten im Geheimen, wie man das alles bekämpfen kann. Es geht um ein Handelsabkommen gegen Produktpiraterie, so viel ist bekannt. Doch worum geht es konkret? Welche Mittel diskutieren die Staatsvertreter da zum Beispiel für den Kampf gegen Raubkopien saugende Internetnutzer?</p>
<p>
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</p>
<p>
Das bleibt geheim. Die Begründung der Regierungen: Die Verhandlungen dauern an, sind in einem frühen Stadium, deshalb äußert man sich nicht zu Details.
<p>Immer wieder spielen Informanten Medien Diskussionspapiere aus den Verhandlungen zu, die in der Internetgemeinde Besorgnis erregen. So veröffentlichte das neuseeländische Fachmagazin "Computerworld" Anfang Februar ein Verhandlungspapier, aus dem hervorgeht: <span class="spTextlinkInt"><a title="Beim Abkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wird auch über Internetsperren für Tauschbörsennutzer verhandelt" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,679439,00.html">Beim Abkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wird auch über Internetsperren für Tauschbörsennutzer verhandelt</a></span>. Beobachter der Verhandlungen wie der Rechtsexperte Thomas Hoeren erklärten SPIEGEL ONLINE, dass es bei den Acta-Verhandlungen eine Fraktion gibt, die <span class="spTextlinkInt"><a title="Internetprovider stärker in die Pflicht nehmen will" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,674802,00.html">Internetprovider stärker in die Pflicht nehmen will</a></span>. Die Anbieter sollen bei Copyright-Verstößen ihrer Kunden aktiv werden und sogar den Netzzugang kappen - der Provider als Hilfspolizist, der das Verhalten seiner Kunden überwacht und richtet.</p>
<p><strong>Leutheusser-Schnarrenberger: Keine Netzsperren</strong></p>
<p>Nun äußert sich zum ersten Mal die für die deutsche Beteiligung an den Verhandlungen verantwortliche Justizministerin. Und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legt den Standpunkt der Regierung so eindeutig fest, dass man sie da später beim Wort nehmen kann: "Die Bundesregierung wird kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält", erklärt Leutheusser-Schnarrenberger SPIEGEL ONLINE. Da spreche sie für die Regierung: "Die Absage an Netzsperren ist die gemeinsame Überzeugung der gesamten Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren ergriffen werden."</p>
<p>Diese Sperrgesetze - nach drei Verstößen kappt der Internetprovider dem Kunden die Verbindung - setzten einige EU-Staaten bereits um. In Frankreich wurde das sogenannte Hadopi-Gesetz verabschiedet, das solche Zugangssperrungen vorsieht. In Großbritannien wird eine solche Regelung diskutiert. Leutheusser-Schnarrenberger lehnt solche Ansätze ab: "Internetsperren halte ich grundsätzlich für einen falschen Weg, auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen."</p>
<p><strong>EU-Staaten drängen auf Veröffentlichung der Verhandlungstexte</strong></p>
<p>Auch in einem anderen Punkt will die Justizministerin den Kritikern der Acta-Verhandlungen entgegengekommen. Anfang des Jahres haben viele Verbraucherschutz- und Bürgerrechtsorganisationen wie Reporter ohne Grenzen in einem offenen Brief die mangelnde Transparenz der Acta-Verhandlungen kritisiert. Es sei "beunruhigend", dass EU-Parlamentarier keinen Einblick in die Acta-Dokumente nehmen konnten, während US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Unterlagen hatten.</p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger verlangt eine Publikation der Acta-Dokumente: "Die vorläufigen Verhandlungstexte sollten so bald wie möglich veröffentlicht werden." Sie plädiert für "mehr Transparenz und Offenheit bei den Vertragsverhandlungen", um "unbegründeten Befürchtungen und Fehlinformationen" vorzubeugen. Man habe das im Rahmen der EU-internen Beratungen mit einer Reihe weiterer Staaten "auch sehr deutlich gemacht".</p>
<p>Damit meint Leutheusser-Schnarrenberger die sogenannte Erklärung der "Friends of Transparency", die am Freitag wieder auf der Tagesordnung bei der Sitzung des Haushaltspolitischen Ausschusses der EU steht.</p>
<p>In dem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Text verlangen 14 Mitgliedsstaaten (darunter neben Deutschland unter anderem Großbritannien, Frankreich, Italien und Polen) von der EU-Kommission, als Verhandlungsführer bei Acta auf eine Veröffentlichung der vorläufigen Verhandlungstexte zu drängen. Schließlich seien sich ja alle Beteiligten einig, die "Verhandlungen 2010 abzuschließen".</p>
<p>Höchste Zeit eigentlich, dass die Bürger erfahren, worüber da diskutiert wird.</p>
<p> </p>
<table style="background-color: #d3d3d3" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<p><strong>ACTA: DIE WICHTIGSTEN FRAGEN ZUM COPYRIGHT-PAKT</strong></p>
<p><strong>Sind die Verhandlungen geheim? <br /></strong>Dass verhandelt wird, teilen die beteiligten Parteien gerne mit. Was verhandelt wird, nicht. Die Bundesregierung verweist auf die Webseite der Europäische Kommission, die über den Fortgang der Verhandlungen informiert. Auf dieser Webseite steht dann allerdings auch: "Es gibt keinen ACTA-Text, weil die Verhandlungen andauern. Der Prozess ist in einem frühen Stadium, und die meisten alarmistischen Ideen, die im Web oder der Presse zirkulieren, sind Spekulationen, die die wahre Natur der ACTA-Verhandlungen nicht widerspiegeln." <strong><br /></strong></p>
<p><strong>Betrifft das Acta-Abkommen deutsche Internet-Nutzer?<br /></strong>Die einfache Antwort: Ja. Wie sehr, darüber streiten die Experten. Die offizielle Position der Bundesregierung steht in der Antwort auf eine Anfrage mehrerer Abgeordneter der Linken vom Dezember 2009 ( Drucksache 17/186): "Die Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, dass die Fortentwicklung des Urheberrechts und anderer Schutzrechte in Deutschland nicht durch ACTA präjudiziert wird." Unabhängig davon, was die Bundesregierung nun im Detail plant: Wenn die EU-Kommission das als multilaterales Handelsabkommen angelegte ACTA-Abkommen irgendwann unterzeichnet, wird das EU-Parlament mitreden. Es wird dann gegebenenfalls eine EU-Richtlinie herauskommen, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. <strong></strong></p>
<p><strong>Um welche Internet-Kontrollen geht es genau?<br /></strong>Das ist schwer zu sagen, weil solche Details der ACTA-Verhandlungen nicht öffentlich sind. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist hat in einer aktuellen Analyse aus offiziellen und nicht-öffentlichen Positionspapieren einen ACTA-Katalog mit den zur Debatte stehenden Eingriffen herausgearbeitet. Er fasst die wichtigsten Punkte so zusammen:Haftung von Dritten für Internet-Inhalte: Ziel ist laut Geist eine Harmonisierung der internationalen Haftungsregeln bei Copyright-Verstößen. Wer zu Copyright-Verletzungen anstiftet, soll für Verstöße Dritter auf der eigenen Plattform haftbar gemacht werden können. Provider-Haftung: Laut Geist könnte ACTA Provider von der Haftung für Copyright-Verstöße ihrer Kunden unter strikten Auflagen freistellen. So sollen die Zugangsanbieter ein standardisiertes Notice-and-Takedown-System zum Löschen von Inhalten innerhalb gesetzter Fristen und ein Three-Strikes-Modell (Warnung-Mahnung-Sperrung) zum Aussperren von Raubkopie-Saugern umsetzen, um in den Genuss der Haftungsbefreiung zu kommen. Strafen für Kopierschutz-Austrickser: Egal, ob man nun Raubkopien ziehen oder eine legal erworbene DVD mit einem Linux-Notebook sehen will - wer Kopierschutzsperren umgeht, soll bestraft werden. So sieht es laut Rechtsprofessor Geist ein US-Positionspapier im Rahmen der ACTA-Verhandlungen vor. <strong></strong></p>
<p><strong>Was bemängeln Kritiker?<br /></strong>Reporter ohne Grenzen hat mit vielen anderen Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen einen offenen Brief an das Europäische Parlament unterzeichnet. Darin verlangen die Organisationen vom Parlament, die EU-Gesandten bei den ACTA-Verhandlungen zur Offenlegung des Gesprächsstandes zu verpflichten.Die Unterzeichner (darunter Consumers International, EDRi, die Free Software und die Electronic Frontier Foundation) kritisieren, dass ein Abkommensentwurf seit 18 Monaten geheim gehalten wird und nur Details an die Öffentlichkeit gedrungen seien. Es sei "beunruhigend", dass EU-Parlamentarier keinen Einblick in die ACTA-Dokumente nehmen konnten, während US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Unterlagen hatten. <strong><br /></strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
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</p>ACTA-Abkommen: Die wichtigsten Fragen zum Copyright-Pakt (Spiegel Online, 1.2.2010)2010-02-04T20:14:58Z2010-02-04T20:14:58Zhttp://www.klischka.de/joomla/de/artikel/politik/877-acta-abkommen-die-wichtigsten-fragen-zum-copyright-paktKonrad Lischka[email protected]<h4>ACTA-Abkommen<br /></h4>
<h1>Die wichtigsten Fragen zum Copyright-Pakt<br /></h1>
<h4>SInternetregulierung im Hinterzimmer: Seit Jahren verhandeln EU, USA, Japan und Kanada über ein Copyright-Abkommen. Worum es im Detail geht, bleibt geheim. Experten fürchten automatische Internetfilter, ein Defacto-Verbot von Privatkopien und Strafen fürs Knacken von Software-Sperren.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,674802,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 1.2.2010</a></h5>
<p>
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</p>
<p>Diese Mitteilung des <span class="spTextlinkExt"><a title="kanadisches Außenministerium zu ACTA" href="http://www.international.gc.ca/trade-agreements-accords-commerciaux/fo/7-negotiation-7-negociation.aspx" target="_blank">kanadischen Außenministeriums</a></span> ist ein Witz: Ja, da haben Vertreter von 39 Staaten in Mexiko über die Zukunft des Internets verhandelt. Ja, man sei sich grundsätzlich einig, dass man sich bei diesen Hinterzimmer-Gesprächen um mehr Transparenz bemühen wolle.</p>
<p>Und, worum ging es nun konkret, bei der siebten Verhandlungsrunde binnen drei Jahren zum Copyright-Pakt gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen im Internet?</p>
<p>Um Providerhaftung? Internetsperren? Filtersysteme?</p>
<p>Dazu heißt es in der Abschlusserklärung zur am Freitag in Guadalajara beendeten Verhanldungsrunde lapidar: "Die Verhandlungen waren produktiv." Und sie sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein. So viel zum Thema Transparenz.</p>
<p>
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</script></p>
<p><strong>Mehr Ausrufezeichen!</strong></p>
<p>Für den neuen Online-Auftritt hat sich die GEZ ein frisches Logo schnitzen lassen. Denn, so erklärt die GEZ-Bloggerin Vera Z.: "Alles ist im Wandel." Dass die GEZ sich diesem Wandel nicht entzieht, zeigt das neue Logo. Sagt die GEZ. Es war hart, auf die " <span class="spTextlinkExt"><a title="GEZ-Blog über das neue Logo" href="https://www.gez-meine-meinung.de/nc/gez-blogs/blog-post/2010/02/01/ein-erstes-hallo-an-alle-blog-leser.html" target="_blank">uns so gewohnten, typischen Buchstaben</a></span>" zu verzichten. Aber das neue Logo (es besteht aus denselben Buchstaben) ist einfach "runder, stimmiger, freundlicher" (schreibt die GEZ) und endet mit einem "entschlossenen Punkt".</p>
<p>Wer hat das nur gestaltet: Dieser Klecks soll Entschlossenheit ausdrücken? Wohl kaum. Kleiner Tipp: Ein Ausrufezeichen wäre entschlossener als ein Punkt! Oder zwei!! Wenn es nicht zu viel kostet, vielleicht auch drei!!! Das Ausrufezeichen ist das Mittel der Wahl.</p>
<p>Die GEZ könnte die Entwicklungs- und Druckkosten auch sparen, indem sie auf die "so gewohnten, typischen Buchstaben" verzichtet und sich einfach !!! nennt.</p>
<p>Gerne auch in Grün.</p>
<p>Wegen solcher Geheimniskrämerei kritisieren Bürgerrechtler den Copyright-Pakt, der Ende des Jahres fertig verhandelt sein soll, als Gefahr für die Meinungsfreiheit. "Reporter ohne Grenzen" beklagt zum Beispiel, dass "die demokratische Debatte bei diesen Verhandlungen verhindert wurde".</p>
<p><strong>Netzrechtler: "Eigenartige Netzregulierung"</strong></p>
<p>Ähnlich kritisch stufen auch Urheberrechts-Experten das Prozedere beim ACTA-Pakt ein. Der kanadische <span class="spTextlinkExt"><a title="Juraprofessor Michael Geist zu ACTA" href="http://www.michaelgeist.ca/content/blogsection/0/125/" target="_blank">Rechtsprofessor Michael Geist</a></span> zum Beispiel spricht von einer "beispiellosen Geheimniskrämerei".</p>
<p>Thomas Hoeren, Richter und Jura-Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, bezeichnet die ACTA-Verhandlungen gegenüber SPIEGEL ONLINE als "eine der eigenartigsten Netzregulierungs-Geschichten, die ich erlebt habe".</p>
<p>Hoeren: "Da kursieren viele Halbinformationen, vieles läuft im Geheimen. Aus den Papieren, die ich gelesen habe, zeichnet sich ab, dass über das Abkommen Internet-Provider in die Pflicht genommen werden sollen, bei Copyright-Verstößen aktiv zu werden und zum Beispiel Kunden den Netzzugang zu kappen."</p>
<p><strong>EU-Richtlinien, Web-Sperren und Provider-Haftung - SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum ACTA-Pakt.</strong></p>
<p><strong>Betrifft das ACTA-Abkommen deutsche Internet-Nutzer?</strong></p>
<p>Die einfache Antwort: Ja. Wie sehr, darüber streiten die Experten. Die offizielle Position der Bundesregierung steht in der Antwort auf eine Anfrage mehrerer Abgeordneter der Linken vom Dezember 2009 ( <span class="spTextlinkExt"><a title="Antwort der Bundesregierung zu ACTA-Verhandlungen" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700186.pdf" target="_blank">Drucksache 17/186</a></span>): "Die Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, dass die Fortentwicklung des Urheberrechts und anderer Schutzrechte in Deutschland nicht durch ACTA präjudiziert wird."</p>
<p>Das liest sich zunächst so, als würde ACTA nichts ändern. Die Stellungnahme lässt aber auch einige andere Interpretationen zu, schließlich ist nur die Rede davon, worauf die Regierungspolitik "abzielt". Außerdem schließt die Aussage ja nicht aus, dass parallel zu den ACTA-Verhandlungen Gesetze in Deutschland geändert werden.</p>
<p>Unabhängig davon, was die Bundesregierung nun im Detail plant: Wenn die EU-Kommission das als multilaterales Handelsabkommen angelegte ACTA-Abkommen irgendwann unterzeichnet, wird das EU-Parlament mitreden. Es wird dann gegebenenfalls eine EU-Richtlinie herauskommen, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss.</p>
<p><strong>Bringt ACTA eine härtere Internet-Regulierung nach Deutschland?</strong></p>
<p>Das ist durchaus möglich. Wie wahrscheinlich es ist, dass ein Handelsabkommen Providerhaftung und Websperren für Tauschbörsennutzer in Deutschland durchsetzt, lässt sich derzeit kaum abschätzen, da ja wenig über den Stand der ACTA-Verhandlungen nach außen dringt.</p>
<p>Netzrechtler Thomas Hoeren bewertet die Aussagen der EU-Kommission, man werde kein Abkommen unterzeichen, das über den derzeitigen Regulierungsstand in der EU hinausgeht, als eine sehr weit interpretierbare Hinhalteaussage: "Aber Providerhaftung und Netz-Aussperrungen sind in Frankreich und Großbritannien ja durchaus in der Gesetzgebung, das kann man durchaus als Stand innerhalb der EU interpretieren."</p>
<p>Dass Internet-Regulierung ein Thema bei den ACTA-Verhandlungen ist, räumt die EU-Kommission ein. Im Webangebot der Kommission heißt es zu den von ACTA berührten Rechtsgebieten: "Es ist entscheidend, starke und moderne rechtliche Rahmenbedingungen zu haben, damit Vollzugsbehörden, die Justiz und Bürger die aktuellsten Werkzeuge haben, um Fälscher und Piraten vor Gericht zu stellen." Als mögliche Regulierungsfelder zählt die <span class="spTextlinkExt"><a title="EU-Kommission zu ACTA" href="http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/intellectual-property/anti-counterfeiting/" target="_blank">Kommission</a></span> auf:</p>
<ul>
<li>Grenzkontrollen</li>
<li>Zivilrecht</li>
<li>Strafrecht</li>
<li>CD- und DVD-Piraterie</li>
<li>Internet-Vertrieb und Informationstechnologie</li>
</ul>
<p>Die Bereitschaft, hier stärker zu regulieren als bislang, ist bei der EU-Kommission zu beobachten. So sagte zum Beispiel der künftige EU-Kommissar für den Binnenmarkt Michel Barnier bei der Anhörung im EU-Parlament laut <span class="spTextlinkExt"><a title="EU-Kommissar Michael Barnier über Copyright-Anpassungen" href="http://www.iptegrity.com/index.php?option=com_content" target="_blank">Beobachtern</a></span>: "Es gibt natürlich ein Recht auf Informationsfreiheit. Aber es gibt auch ein Recht der Schöpfungsfreiheit. Es ist nötig, diese beiden Rechte auszubalancieren - die Informationsfreiheit und das Recht der Künstler, Geld zu verdienen."</p>
<p><strong>Um welche Internet-Kontrollen geht es genau?</strong></p>
<p>Das ist schwer zu sagen, weil solche Details der ACTA-Verhandlungen nicht öffentlich sind. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist hat in einer aktuellen Analyse aus offiziellen und nicht-öffentlichen Positionspapieren einen ACTA-Katalog mit den zur Debatte stehenden Eingriffen herausgearbeitet. Er fasst die <span class="spTextlinkExt"><a title="Michael Geist über den Stand der ACTA-Verhandlungen" href="http://www.michaelgeist.ca/content/view/4725/125/" target="_blank">wichtigsten Punkte</a></span> so zusammen:</p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal" style="color: black;">Haftung von Dritten für Internet-Inhalte: Ziel ist laut Geist eine Harmonisierung der internationalen Haftungsregeln bei Copyright-Verstößen. Wer zu Copyright-Verletzungen anstiftet, soll für Verstöße Dritter auf der eigenen Plattform haftbar gemacht werden können. </li>
<li class="MsoNormal" style="color: black;">Provider-Haftung: Laut Geist könnte ACTA Provider von der Haftung für Copyright-Verstöße ihrer Kunden unter strikten Auflagen freistellen. So sollen die Zugangsanbieter ein standardisiertes Notice-and-Takedown-System zum Löschen von Inhalten innerhalb gesetzter Fristen und ein Three-Strikes-Modell (Warnung-Mahnung-Sperrung) zum Aussperren von Raubkopie-Saugern umsetzen, um in den Genuss der Haftungsbefreiung zu kommen.</li>
<li class="MsoNormal" style="color: black;">Strafen für Kopierschutz-Austrickser: Egal, ob man nun Raubkopien ziehen oder eine legal erworbene DVD mit einem Linux-Notebook sehen will - wer Kopierschutzsperren umgeht, soll bestraft werden. So sieht es laut Rechtsprofessor Geist ein US-Positionspapier im Rahmen der ACTA-Verhandlungen vor. </li>
</ul>
<p>Viele dieser Punkte stehen in Positionspapieren einzelner Verhandlungspartner - dass derart harsche Regulierungsdetails im endgültigen ACTA-Abkommen stehen, ist nicht ausgemacht. Allerdings dürften darauf einige Lobbyisten drängen.</p>
<p>Netzrechtler Thomas Hoeren kritisiert diese Art der Regulierung gegenüber SPIEGEL ONLINE scharf: "Ich sehe das ACTA-Abkommen als eine perfide Strategie der Musik- und Filmindustrie: Weil es zum Beispiel im EU-Parlament Widerstand gegen die Three-Strikes-Regel und Providerhaftung gab, werden diese Punkte nun über ein völkerrechtliches Abkommen eingebracht."</p>
<p>Hoeren befürchtet, dass dieses Hintertür-Szenario eintrifft: "Hat die EU-Kommission erst mal so ein Abkommen unterzeichnet, ist ein Druckmittel da, um die entsprechende EU-Richtlinie und die umsetzenden nationale Gesetzesänderungen durchzubringen. Man hat ein Abkommen unterzeichnet, da können die Abgeordneten sich doch nicht einfach darüber hinwegsetzen und die Umsetzung blockieren."</p>
<p><strong>Sind die Verhandlungen geheim?</strong></p>
<p>Dass verhandelt wird, teilen die beteiligten Parteien gerne mit. Was verhandelt wird, nicht. Die Bundesregierung verweist auf die Webseite der Europäische Kommission, die über den Fortgang der Verhandlungen informiert.</p>
<p>Auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="PDF der EU-Kommission zu den ACTA-Verhandlungen" href="http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2009/january/tradoc_142040.pdf" target="_blank">Webseite</a></span> steht dann allerdings auch: "Es gibt keinen ACTA-Text, weil die Verhandlungen andauern. Der Prozess ist in einem frühen Stadium, und die meisten alarmistischen Ideen, die im Web oder der Presse zirkulieren, sind Spekulationen, die die wahre Natur der ACTA-Verhandlungen nicht widerspiegeln."</p>
<p>Und was ist nun die wahre Natur dieser Verhandlungen? Auf die Abgeordneten-Anfrage, ob Berichte zutreffend sind, wonach die USA auf eine Haftungsausweitung von Internetserviceprovidern, etwa durch Anwendung einer so genannten Three-Strikes-Regelung, drängen, antwortete die <span class="spTextlinkExt"><a title="Antwort der Bundesregierung zu ACTA-Verhandlungen" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700186.pdf" target="_blank">Bundesregierung</a></span> im Dezember so: "Die Bundesregierung wird während der noch andauernden Verhandlungen Medienberichte zu ACTA nicht kommentieren."</p>
<p><strong>Was bemängeln Kritiker an den ACTA-Verhandlungen?</strong></p>
<p>Reporter ohne Grenzen hat mit vielen anderen Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen einen offenen Brief an das Europäische Parlament unterzeichnet. Darin verlangen die Organisationen vom Parlament, die EU-Gesandten bei den ACTA-Verhandlungen zur Offenlegung des Gesprächsstandes zu verpflichten.</p>
<p>Die Unterzeichner (darunter Consumers International, EDRi, die Free Software und die Electronic Frontier Foundation) kritisieren, dass ein Abkommensentwurf seit 18 Monaten geheim gehalten wird und nur Details an die Öffentlichkeit gedrungen seien. Es sei "beunruhigend", dass EU-Parlamentarier keinen Einblick in die ACTA-Dokumente nehmen konnten, während US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Unterlagen hatten.</p>
<p>Die Maßnahmen, über die in Mexiko im Geheimen beraten wird, sind laut Bürgerrechtsorganisationen sehr repressiv. Reporter ohne Grenzen warnt vor "Gefahr für die freie Meinungsäußerung im Internet" durch das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Die Organisation beklagt in einer Stellungnahme, dass "die demokratische Debatte bei diesen Verhandlungen verhindert wurde, die einen großen Einfluss auf die grundlegenden Rechte wie das der freien Meinungsäußerung haben können." Die Organisation mahnt: "Transparenz ist bei solchen Angelegenheiten unverzichtbar."</p>
<p>Wenn bei den ACTA-Verhandlungen eine strengere Internet-Regulierung völkerrechtlich bindend beschlossen wird, kommen auf deutsche Provider, Gerichte und Internetkunden ganz neue Probleme zu, fürchtet Netzexperte Thomas Hoeren: "Wenn das kommt, haben wir eine Reihe von Problemen: Wenn Provider ihre Kunden überwachen und bei Copyright-Verstößen aussperren sollen, greift das natürlich massiv in den Datenschutz ein."</p>
<p>Hoeren sieht auch ganz praktische Probleme: "Was tut zum Beispiel ein Provider, wenn aus einem IP-Bereich Illegales gesaugt wird, zu dem Hunderte Rechner gehören, bei einem Unternehmen oder einer Universität etwas? Gehen die Institutionen dann komplett offline?"</p>
<P>
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</script></p><h4>ACTA-Abkommen<br /></h4>
<h1>Die wichtigsten Fragen zum Copyright-Pakt<br /></h1>
<h4>SInternetregulierung im Hinterzimmer: Seit Jahren verhandeln EU, USA, Japan und Kanada über ein Copyright-Abkommen. Worum es im Detail geht, bleibt geheim. Experten fürchten automatische Internetfilter, ein Defacto-Verbot von Privatkopien und Strafen fürs Knacken von Software-Sperren.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,674802,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 1.2.2010</a></h5>
<p>
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</p>
<p>Diese Mitteilung des <span class="spTextlinkExt"><a title="kanadisches Außenministerium zu ACTA" href="http://www.international.gc.ca/trade-agreements-accords-commerciaux/fo/7-negotiation-7-negociation.aspx" target="_blank">kanadischen Außenministeriums</a></span> ist ein Witz: Ja, da haben Vertreter von 39 Staaten in Mexiko über die Zukunft des Internets verhandelt. Ja, man sei sich grundsätzlich einig, dass man sich bei diesen Hinterzimmer-Gesprächen um mehr Transparenz bemühen wolle.</p>
<p>Und, worum ging es nun konkret, bei der siebten Verhandlungsrunde binnen drei Jahren zum Copyright-Pakt gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen im Internet?</p>
<p>Um Providerhaftung? Internetsperren? Filtersysteme?</p>
<p>Dazu heißt es in der Abschlusserklärung zur am Freitag in Guadalajara beendeten Verhanldungsrunde lapidar: "Die Verhandlungen waren produktiv." Und sie sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein. So viel zum Thema Transparenz.</p>
<p>
<script type="text/javascript"><!--
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</script></p>
<p><strong>Mehr Ausrufezeichen!</strong></p>
<p>Für den neuen Online-Auftritt hat sich die GEZ ein frisches Logo schnitzen lassen. Denn, so erklärt die GEZ-Bloggerin Vera Z.: "Alles ist im Wandel." Dass die GEZ sich diesem Wandel nicht entzieht, zeigt das neue Logo. Sagt die GEZ. Es war hart, auf die " <span class="spTextlinkExt"><a title="GEZ-Blog über das neue Logo" href="https://www.gez-meine-meinung.de/nc/gez-blogs/blog-post/2010/02/01/ein-erstes-hallo-an-alle-blog-leser.html" target="_blank">uns so gewohnten, typischen Buchstaben</a></span>" zu verzichten. Aber das neue Logo (es besteht aus denselben Buchstaben) ist einfach "runder, stimmiger, freundlicher" (schreibt die GEZ) und endet mit einem "entschlossenen Punkt".</p>
<p>Wer hat das nur gestaltet: Dieser Klecks soll Entschlossenheit ausdrücken? Wohl kaum. Kleiner Tipp: Ein Ausrufezeichen wäre entschlossener als ein Punkt! Oder zwei!! Wenn es nicht zu viel kostet, vielleicht auch drei!!! Das Ausrufezeichen ist das Mittel der Wahl.</p>
<p>Die GEZ könnte die Entwicklungs- und Druckkosten auch sparen, indem sie auf die "so gewohnten, typischen Buchstaben" verzichtet und sich einfach !!! nennt.</p>
<p>Gerne auch in Grün.</p>
<p>Wegen solcher Geheimniskrämerei kritisieren Bürgerrechtler den Copyright-Pakt, der Ende des Jahres fertig verhandelt sein soll, als Gefahr für die Meinungsfreiheit. "Reporter ohne Grenzen" beklagt zum Beispiel, dass "die demokratische Debatte bei diesen Verhandlungen verhindert wurde".</p>
<p><strong>Netzrechtler: "Eigenartige Netzregulierung"</strong></p>
<p>Ähnlich kritisch stufen auch Urheberrechts-Experten das Prozedere beim ACTA-Pakt ein. Der kanadische <span class="spTextlinkExt"><a title="Juraprofessor Michael Geist zu ACTA" href="http://www.michaelgeist.ca/content/blogsection/0/125/" target="_blank">Rechtsprofessor Michael Geist</a></span> zum Beispiel spricht von einer "beispiellosen Geheimniskrämerei".</p>
<p>Thomas Hoeren, Richter und Jura-Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, bezeichnet die ACTA-Verhandlungen gegenüber SPIEGEL ONLINE als "eine der eigenartigsten Netzregulierungs-Geschichten, die ich erlebt habe".</p>
<p>Hoeren: "Da kursieren viele Halbinformationen, vieles läuft im Geheimen. Aus den Papieren, die ich gelesen habe, zeichnet sich ab, dass über das Abkommen Internet-Provider in die Pflicht genommen werden sollen, bei Copyright-Verstößen aktiv zu werden und zum Beispiel Kunden den Netzzugang zu kappen."</p>
<p><strong>EU-Richtlinien, Web-Sperren und Provider-Haftung - SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum ACTA-Pakt.</strong></p>
<p><strong>Betrifft das ACTA-Abkommen deutsche Internet-Nutzer?</strong></p>
<p>Die einfache Antwort: Ja. Wie sehr, darüber streiten die Experten. Die offizielle Position der Bundesregierung steht in der Antwort auf eine Anfrage mehrerer Abgeordneter der Linken vom Dezember 2009 ( <span class="spTextlinkExt"><a title="Antwort der Bundesregierung zu ACTA-Verhandlungen" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700186.pdf" target="_blank">Drucksache 17/186</a></span>): "Die Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, dass die Fortentwicklung des Urheberrechts und anderer Schutzrechte in Deutschland nicht durch ACTA präjudiziert wird."</p>
<p>Das liest sich zunächst so, als würde ACTA nichts ändern. Die Stellungnahme lässt aber auch einige andere Interpretationen zu, schließlich ist nur die Rede davon, worauf die Regierungspolitik "abzielt". Außerdem schließt die Aussage ja nicht aus, dass parallel zu den ACTA-Verhandlungen Gesetze in Deutschland geändert werden.</p>
<p>Unabhängig davon, was die Bundesregierung nun im Detail plant: Wenn die EU-Kommission das als multilaterales Handelsabkommen angelegte ACTA-Abkommen irgendwann unterzeichnet, wird das EU-Parlament mitreden. Es wird dann gegebenenfalls eine EU-Richtlinie herauskommen, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss.</p>
<p><strong>Bringt ACTA eine härtere Internet-Regulierung nach Deutschland?</strong></p>
<p>Das ist durchaus möglich. Wie wahrscheinlich es ist, dass ein Handelsabkommen Providerhaftung und Websperren für Tauschbörsennutzer in Deutschland durchsetzt, lässt sich derzeit kaum abschätzen, da ja wenig über den Stand der ACTA-Verhandlungen nach außen dringt.</p>
<p>Netzrechtler Thomas Hoeren bewertet die Aussagen der EU-Kommission, man werde kein Abkommen unterzeichen, das über den derzeitigen Regulierungsstand in der EU hinausgeht, als eine sehr weit interpretierbare Hinhalteaussage: "Aber Providerhaftung und Netz-Aussperrungen sind in Frankreich und Großbritannien ja durchaus in der Gesetzgebung, das kann man durchaus als Stand innerhalb der EU interpretieren."</p>
<p>Dass Internet-Regulierung ein Thema bei den ACTA-Verhandlungen ist, räumt die EU-Kommission ein. Im Webangebot der Kommission heißt es zu den von ACTA berührten Rechtsgebieten: "Es ist entscheidend, starke und moderne rechtliche Rahmenbedingungen zu haben, damit Vollzugsbehörden, die Justiz und Bürger die aktuellsten Werkzeuge haben, um Fälscher und Piraten vor Gericht zu stellen." Als mögliche Regulierungsfelder zählt die <span class="spTextlinkExt"><a title="EU-Kommission zu ACTA" href="http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/intellectual-property/anti-counterfeiting/" target="_blank">Kommission</a></span> auf:</p>
<ul>
<li>Grenzkontrollen</li>
<li>Zivilrecht</li>
<li>Strafrecht</li>
<li>CD- und DVD-Piraterie</li>
<li>Internet-Vertrieb und Informationstechnologie</li>
</ul>
<p>Die Bereitschaft, hier stärker zu regulieren als bislang, ist bei der EU-Kommission zu beobachten. So sagte zum Beispiel der künftige EU-Kommissar für den Binnenmarkt Michel Barnier bei der Anhörung im EU-Parlament laut <span class="spTextlinkExt"><a title="EU-Kommissar Michael Barnier über Copyright-Anpassungen" href="http://www.iptegrity.com/index.php?option=com_content" target="_blank">Beobachtern</a></span>: "Es gibt natürlich ein Recht auf Informationsfreiheit. Aber es gibt auch ein Recht der Schöpfungsfreiheit. Es ist nötig, diese beiden Rechte auszubalancieren - die Informationsfreiheit und das Recht der Künstler, Geld zu verdienen."</p>
<p><strong>Um welche Internet-Kontrollen geht es genau?</strong></p>
<p>Das ist schwer zu sagen, weil solche Details der ACTA-Verhandlungen nicht öffentlich sind. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist hat in einer aktuellen Analyse aus offiziellen und nicht-öffentlichen Positionspapieren einen ACTA-Katalog mit den zur Debatte stehenden Eingriffen herausgearbeitet. Er fasst die <span class="spTextlinkExt"><a title="Michael Geist über den Stand der ACTA-Verhandlungen" href="http://www.michaelgeist.ca/content/view/4725/125/" target="_blank">wichtigsten Punkte</a></span> so zusammen:</p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal" style="color: black;">Haftung von Dritten für Internet-Inhalte: Ziel ist laut Geist eine Harmonisierung der internationalen Haftungsregeln bei Copyright-Verstößen. Wer zu Copyright-Verletzungen anstiftet, soll für Verstöße Dritter auf der eigenen Plattform haftbar gemacht werden können. </li>
<li class="MsoNormal" style="color: black;">Provider-Haftung: Laut Geist könnte ACTA Provider von der Haftung für Copyright-Verstöße ihrer Kunden unter strikten Auflagen freistellen. So sollen die Zugangsanbieter ein standardisiertes Notice-and-Takedown-System zum Löschen von Inhalten innerhalb gesetzter Fristen und ein Three-Strikes-Modell (Warnung-Mahnung-Sperrung) zum Aussperren von Raubkopie-Saugern umsetzen, um in den Genuss der Haftungsbefreiung zu kommen.</li>
<li class="MsoNormal" style="color: black;">Strafen für Kopierschutz-Austrickser: Egal, ob man nun Raubkopien ziehen oder eine legal erworbene DVD mit einem Linux-Notebook sehen will - wer Kopierschutzsperren umgeht, soll bestraft werden. So sieht es laut Rechtsprofessor Geist ein US-Positionspapier im Rahmen der ACTA-Verhandlungen vor. </li>
</ul>
<p>Viele dieser Punkte stehen in Positionspapieren einzelner Verhandlungspartner - dass derart harsche Regulierungsdetails im endgültigen ACTA-Abkommen stehen, ist nicht ausgemacht. Allerdings dürften darauf einige Lobbyisten drängen.</p>
<p>Netzrechtler Thomas Hoeren kritisiert diese Art der Regulierung gegenüber SPIEGEL ONLINE scharf: "Ich sehe das ACTA-Abkommen als eine perfide Strategie der Musik- und Filmindustrie: Weil es zum Beispiel im EU-Parlament Widerstand gegen die Three-Strikes-Regel und Providerhaftung gab, werden diese Punkte nun über ein völkerrechtliches Abkommen eingebracht."</p>
<p>Hoeren befürchtet, dass dieses Hintertür-Szenario eintrifft: "Hat die EU-Kommission erst mal so ein Abkommen unterzeichnet, ist ein Druckmittel da, um die entsprechende EU-Richtlinie und die umsetzenden nationale Gesetzesänderungen durchzubringen. Man hat ein Abkommen unterzeichnet, da können die Abgeordneten sich doch nicht einfach darüber hinwegsetzen und die Umsetzung blockieren."</p>
<p><strong>Sind die Verhandlungen geheim?</strong></p>
<p>Dass verhandelt wird, teilen die beteiligten Parteien gerne mit. Was verhandelt wird, nicht. Die Bundesregierung verweist auf die Webseite der Europäische Kommission, die über den Fortgang der Verhandlungen informiert.</p>
<p>Auf dieser <span class="spTextlinkExt"><a title="PDF der EU-Kommission zu den ACTA-Verhandlungen" href="http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2009/january/tradoc_142040.pdf" target="_blank">Webseite</a></span> steht dann allerdings auch: "Es gibt keinen ACTA-Text, weil die Verhandlungen andauern. Der Prozess ist in einem frühen Stadium, und die meisten alarmistischen Ideen, die im Web oder der Presse zirkulieren, sind Spekulationen, die die wahre Natur der ACTA-Verhandlungen nicht widerspiegeln."</p>
<p>Und was ist nun die wahre Natur dieser Verhandlungen? Auf die Abgeordneten-Anfrage, ob Berichte zutreffend sind, wonach die USA auf eine Haftungsausweitung von Internetserviceprovidern, etwa durch Anwendung einer so genannten Three-Strikes-Regelung, drängen, antwortete die <span class="spTextlinkExt"><a title="Antwort der Bundesregierung zu ACTA-Verhandlungen" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700186.pdf" target="_blank">Bundesregierung</a></span> im Dezember so: "Die Bundesregierung wird während der noch andauernden Verhandlungen Medienberichte zu ACTA nicht kommentieren."</p>
<p><strong>Was bemängeln Kritiker an den ACTA-Verhandlungen?</strong></p>
<p>Reporter ohne Grenzen hat mit vielen anderen Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen einen offenen Brief an das Europäische Parlament unterzeichnet. Darin verlangen die Organisationen vom Parlament, die EU-Gesandten bei den ACTA-Verhandlungen zur Offenlegung des Gesprächsstandes zu verpflichten.</p>
<p>Die Unterzeichner (darunter Consumers International, EDRi, die Free Software und die Electronic Frontier Foundation) kritisieren, dass ein Abkommensentwurf seit 18 Monaten geheim gehalten wird und nur Details an die Öffentlichkeit gedrungen seien. Es sei "beunruhigend", dass EU-Parlamentarier keinen Einblick in die ACTA-Dokumente nehmen konnten, während US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Unterlagen hatten.</p>
<p>Die Maßnahmen, über die in Mexiko im Geheimen beraten wird, sind laut Bürgerrechtsorganisationen sehr repressiv. Reporter ohne Grenzen warnt vor "Gefahr für die freie Meinungsäußerung im Internet" durch das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Die Organisation beklagt in einer Stellungnahme, dass "die demokratische Debatte bei diesen Verhandlungen verhindert wurde, die einen großen Einfluss auf die grundlegenden Rechte wie das der freien Meinungsäußerung haben können." Die Organisation mahnt: "Transparenz ist bei solchen Angelegenheiten unverzichtbar."</p>
<p>Wenn bei den ACTA-Verhandlungen eine strengere Internet-Regulierung völkerrechtlich bindend beschlossen wird, kommen auf deutsche Provider, Gerichte und Internetkunden ganz neue Probleme zu, fürchtet Netzexperte Thomas Hoeren: "Wenn das kommt, haben wir eine Reihe von Problemen: Wenn Provider ihre Kunden überwachen und bei Copyright-Verstößen aussperren sollen, greift das natürlich massiv in den Datenschutz ein."</p>
<p>Hoeren sieht auch ganz praktische Probleme: "Was tut zum Beispiel ein Provider, wenn aus einem IP-Bereich Illegales gesaugt wird, zu dem Hunderte Rechner gehören, bei einem Unternehmen oder einer Universität etwas? Gehen die Institutionen dann komplett offline?"</p>
<P>
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</script></p>Jugendschutz Ministerpräsidenten beschließen das Kindernetz (Spiegel Online, 10.6.2010 mit Ole Reißmann)2010-06-13T08:01:18Z2010-06-13T08:01:18Zhttp://www.klischka.de/joomla/de/artikel/politik/922-jugendschutz-ministerpraesidenten-beschliessen-das-kindernetzKonrad Lischka[email protected]<h4>Jugendschutz<br /></h4>
<h1>Ministerpräsidenten beschließen das Kindernetz<br /></h1>
<h4>Jugendliche sollen auch im Internet vor schädlichen Inhalten geschützt werden. Ein neuer Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen haben, sieht Alterskennzeichnungen und Sendezeitbeschränkungen für Web-Seiten vor - angeblich ganz freiwillig. Genau das aber bezweifeln Kritiker.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,699833,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 10.6.2010 mit Ole Reißmann<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Der Staat möchte Jugendliche schützen, vor drastischen Gewalt- und Sexdarstellungen, vor Lobeshymnen auf die Magersucht oder Anleitungen zum Anbau von Drogen. Der Schutz der Jugend vor solchen Medienangeboten funktioniert recht gut - nur nicht im Internet. Um das zu ändern, haben die Ministerpräsidenten der Länder, die in Deutschland für den Jugendschutz zuständig sind, am Donnerstag einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStv) unterzeichnet.</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
Künftig sollen Internetprovider ihren Kunden Webfilter anbieten, mit denen sich das Netz in eine kindersichere Homezone verwandeln lässt. Damit diese Filter wissen, was sie durchlassen dürfen, sollen die Anbieter von Webseiten angeben, für welche Altersstufe die jeweiligen Inhalte geeignet sind. Das geschieht über ein Label, wie es sie bereits von der FSK für Filme und von der USK für Videospiele gibt. Alternativ können die Anbieter entsprechende Inhalte auch erst zu später Stunde freischalten.
<p>Wer seine Website nicht kennzeichnet, läuft Gefahr, vom Filter ausgesperrt zu werden. Kritiker leiten aus dem Text eine "de facto Kennzeichnungspflicht" ab, wie der <span class="spTextlinkExt"><a title="Analyse des Staatsvertrags duch den AK Zensur" href="http://ak-zensur.de/2010/05/forderungen-jmstv.html" target="_blank">Arbeitskreis Zensur in seiner Analyse</a></span> schreibt. Die Interpretation der Kritiker: "Wer Inhalte anbietet, die als für sechs- beziehungsweise zwölfjährige Kinder erziehungsbeeinträchtigend eingestuft sind, muss eine Maßnahme ergreifen. Dies läuft auf die Kennzeichnung hinaus, da die anderen Maßnahmen in vielen Fällen zu aufwendig oder teuer sind." Alvar Freude vom AK Zensur sieht in dem Staatsvertrag sogar neue Haftungsrisiken für Inhalteanbieter: "Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld."</p>
<p>Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei sieht das völlig anders. In einem <span class="spTextlinkExt"><a title="Staatskanzlei RLP zum Staatsvertrag" href="http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/H%C3%83%C2%A4ufige_Fragen_zum_Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.pdf" target="_blank">Kommentar</a></span> zum Entwurf des Staatsvertrag schreiben die Verantwortlichen, es sei keine verpflichtende Alterskennzeichnung von Internetangeboten vorgesehen, allein eine "freiwillige".</p>
<p><strong>Konflikte sind programmiert</strong></p>
<p>"Es fehlt die Klarheit, wer nun was kennzeichnen muss", sagt Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. Zwar werde von den Fürsprechern immer betont, dass alles rein freiwillig sei. "So liest sich der Vertrag aber nicht", sagt Notz. Deshalb werde es zwangsläufig zu Konflikten bei der Auslegung des Vertrages kommen. "Auch wenn es nicht so gemeint ist - Hardliner können sich dann immer auf den Vertragstext berufen."</p>
<p>"Da wurde einfach die alte Denke aus dem Fernsehzeitalter auf das Internet übertragen", kritisiert Notz. Herkömmliche Maßnahmen des Jugendschutzes wie die Begrenzung von Sendezeiten seien im Online-Zeitalter aber wenig sinnvoll. Darüber sei aber kaum diskutiert worden. "Schon wie der Vertrag zustande gekommen ist, war nicht gut. Deswegen ist das Ergebnis so schlecht."</p>
<p>Es spricht gegen den <span class="spTextlinkExt"><a title="Arbeitsentwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages" href="http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/Arbeitsentwurf_zur_%C3%83%E2%80%9Enderung_des_Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.pdf" target="_blank">Staatsvertrag</a></span>, dass man beide Interpretationen aus dem mit schwammigen Begriffen, unklaren Einschränkungen und vagen Bezügen gespickten Dokument ableiten kann. Klar ist, dass der Staatsvertrag Anbietern bestimmter Webangebote in seinem Paragraph Fünf durchaus Pflichten auferlegt. Betroffen sind alle Menschen, die auf ihren Seiten Inhalte haben, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen."</p>
<p><strong>Gefährdend oder beeinträchtigend?</strong></p>
<p>Jugendbeeinträchtigend ist etwas anderes als jugendgefährdend. Es geht dabei nicht um Pornographie und Kettensägenmassaker, beeinträchtigend kann alles sein, was man Kindern nicht zeigen würde: "Jurassic Park", die Rezension von "Red Dead Redemption" oder eine Dokumentation über Gang-Kultur mit entsprechenden O-Tönen. Eine Interpretationsfrage - aber fest steht, dass potentiell kinder- und jugendbeeinträchtigendes Material auf sehr vielen Seiten im Web zu finden ist.</p>
<p>Anbieter - und das kann auch der Hobby-Blogger sein - dieser Inhalte müssen laut Staatvertrag nun "Sorge dafür tragen", dass "Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen". Wie die Anbieter dieser Pflicht entsprechen können, formuliert der Staatsvertrag so:</p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">Sie können "technische oder sonstige Mittel" einsetzen, die die "Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche" der betroffenen Altersstufe "unmöglich macht oder wesentlich erschwert". Dazu zählt der Staatsvertrag auch die Programmierung "für ein geeignetes Jugendschutzprogramm". Gemeint ist die Alterskennzeichnung.</li>
<li class="MsoNormal">Alternativ können die Anbieter sich auch an Sendezeitbeschränkungen halten. Sie sollen die entsprechenden Inhalte nur zu einer Zeit online anbieten, in "Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen". Gemeint sind damit wohl die Nachtstunden der mitteleuropäischen Sommerzeit.</li>
</ul>
<p><strong>Etliche Ausnahmen, viele Klauseln</strong></p>
<p>Diese ohnehin schwammigen Regelungen schränkt der Staatsvertrag mit diversen Ausnahmen ein. So sind von der Zugangserschwerungs-Pflicht zum Beispiel "Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien" ausgenommen.</p>
<p>Die Details für die Begründung des Gesetzes müssen noch fertig ausgearbeitet werden - allerdings abseits der Landesparlamente. In den Fachausschüssen wurde der Vertrag bereits vorgestellt, dort hagelte es zum Teil Kritik. Trotzdem wurde er jetzt mit minimalen Änderungen von den Ministerpräsidenten unterzeichnet. Nun sollen die Abgeordneten zustimmen, das gilt eigentlich nur noch als Formsache.</p>
<p>Um die Umsetzung kümmern sich dann die Referenten in den Staatskanzleien, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ein runder Tisch, an dem auch Internetprovider, Google, Microsoft und die Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle teilnehmen. Es gibt einiges zu tun: Bisher existiert keine Software, die die Anforderungen an einen staatlich zertifizierten Webfilter erfüllt.</p>
<p>Wie SPIEGEL ONLINE von mehreren Insidern erfuhr, hat aber ein deutscher Konzern offenbar ein entsprechendes Software-Projekt nahezu abgeschlossen. Wenn dieses Programm das Plazet der Jugendschützer bekommt, könnte der Staatsvertrag eine bedenkliche Situation schaffen: Provider müssen das Programm eines einzigen Wettbewerbers empfehlen, solange keine Konkurrenzsoftware das Wohlwollen der Jugendschützer findet.</p>
<p>{jumi [*5]}</p><h4>Jugendschutz<br /></h4>
<h1>Ministerpräsidenten beschließen das Kindernetz<br /></h1>
<h4>Jugendliche sollen auch im Internet vor schädlichen Inhalten geschützt werden. Ein neuer Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen haben, sieht Alterskennzeichnungen und Sendezeitbeschränkungen für Web-Seiten vor - angeblich ganz freiwillig. Genau das aber bezweifeln Kritiker.<br /></h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,699833,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>, 10.6.2010 mit Ole Reißmann<br /></h5>
<p>{jumi [*3]}</p>
<p>Der Staat möchte Jugendliche schützen, vor drastischen Gewalt- und Sexdarstellungen, vor Lobeshymnen auf die Magersucht oder Anleitungen zum Anbau von Drogen. Der Schutz der Jugend vor solchen Medienangeboten funktioniert recht gut - nur nicht im Internet. Um das zu ändern, haben die Ministerpräsidenten der Länder, die in Deutschland für den Jugendschutz zuständig sind, am Donnerstag einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStv) unterzeichnet.</p>
<p>{jumi [*4]}</p>
Künftig sollen Internetprovider ihren Kunden Webfilter anbieten, mit denen sich das Netz in eine kindersichere Homezone verwandeln lässt. Damit diese Filter wissen, was sie durchlassen dürfen, sollen die Anbieter von Webseiten angeben, für welche Altersstufe die jeweiligen Inhalte geeignet sind. Das geschieht über ein Label, wie es sie bereits von der FSK für Filme und von der USK für Videospiele gibt. Alternativ können die Anbieter entsprechende Inhalte auch erst zu später Stunde freischalten.
<p>Wer seine Website nicht kennzeichnet, läuft Gefahr, vom Filter ausgesperrt zu werden. Kritiker leiten aus dem Text eine "de facto Kennzeichnungspflicht" ab, wie der <span class="spTextlinkExt"><a title="Analyse des Staatsvertrags duch den AK Zensur" href="http://ak-zensur.de/2010/05/forderungen-jmstv.html" target="_blank">Arbeitskreis Zensur in seiner Analyse</a></span> schreibt. Die Interpretation der Kritiker: "Wer Inhalte anbietet, die als für sechs- beziehungsweise zwölfjährige Kinder erziehungsbeeinträchtigend eingestuft sind, muss eine Maßnahme ergreifen. Dies läuft auf die Kennzeichnung hinaus, da die anderen Maßnahmen in vielen Fällen zu aufwendig oder teuer sind." Alvar Freude vom AK Zensur sieht in dem Staatsvertrag sogar neue Haftungsrisiken für Inhalteanbieter: "Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld."</p>
<p>Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei sieht das völlig anders. In einem <span class="spTextlinkExt"><a title="Staatskanzlei RLP zum Staatsvertrag" href="http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/H%C3%83%C2%A4ufige_Fragen_zum_Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.pdf" target="_blank">Kommentar</a></span> zum Entwurf des Staatsvertrag schreiben die Verantwortlichen, es sei keine verpflichtende Alterskennzeichnung von Internetangeboten vorgesehen, allein eine "freiwillige".</p>
<p><strong>Konflikte sind programmiert</strong></p>
<p>"Es fehlt die Klarheit, wer nun was kennzeichnen muss", sagt Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. Zwar werde von den Fürsprechern immer betont, dass alles rein freiwillig sei. "So liest sich der Vertrag aber nicht", sagt Notz. Deshalb werde es zwangsläufig zu Konflikten bei der Auslegung des Vertrages kommen. "Auch wenn es nicht so gemeint ist - Hardliner können sich dann immer auf den Vertragstext berufen."</p>
<p>"Da wurde einfach die alte Denke aus dem Fernsehzeitalter auf das Internet übertragen", kritisiert Notz. Herkömmliche Maßnahmen des Jugendschutzes wie die Begrenzung von Sendezeiten seien im Online-Zeitalter aber wenig sinnvoll. Darüber sei aber kaum diskutiert worden. "Schon wie der Vertrag zustande gekommen ist, war nicht gut. Deswegen ist das Ergebnis so schlecht."</p>
<p>Es spricht gegen den <span class="spTextlinkExt"><a title="Arbeitsentwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages" href="http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/Arbeitsentwurf_zur_%C3%83%E2%80%9Enderung_des_Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.pdf" target="_blank">Staatsvertrag</a></span>, dass man beide Interpretationen aus dem mit schwammigen Begriffen, unklaren Einschränkungen und vagen Bezügen gespickten Dokument ableiten kann. Klar ist, dass der Staatsvertrag Anbietern bestimmter Webangebote in seinem Paragraph Fünf durchaus Pflichten auferlegt. Betroffen sind alle Menschen, die auf ihren Seiten Inhalte haben, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen."</p>
<p><strong>Gefährdend oder beeinträchtigend?</strong></p>
<p>Jugendbeeinträchtigend ist etwas anderes als jugendgefährdend. Es geht dabei nicht um Pornographie und Kettensägenmassaker, beeinträchtigend kann alles sein, was man Kindern nicht zeigen würde: "Jurassic Park", die Rezension von "Red Dead Redemption" oder eine Dokumentation über Gang-Kultur mit entsprechenden O-Tönen. Eine Interpretationsfrage - aber fest steht, dass potentiell kinder- und jugendbeeinträchtigendes Material auf sehr vielen Seiten im Web zu finden ist.</p>
<p>Anbieter - und das kann auch der Hobby-Blogger sein - dieser Inhalte müssen laut Staatvertrag nun "Sorge dafür tragen", dass "Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen". Wie die Anbieter dieser Pflicht entsprechen können, formuliert der Staatsvertrag so:</p>
<ul style="margin-top: 0cm;">
<li class="MsoNormal">Sie können "technische oder sonstige Mittel" einsetzen, die die "Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche" der betroffenen Altersstufe "unmöglich macht oder wesentlich erschwert". Dazu zählt der Staatsvertrag auch die Programmierung "für ein geeignetes Jugendschutzprogramm". Gemeint ist die Alterskennzeichnung.</li>
<li class="MsoNormal">Alternativ können die Anbieter sich auch an Sendezeitbeschränkungen halten. Sie sollen die entsprechenden Inhalte nur zu einer Zeit online anbieten, in "Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen". Gemeint sind damit wohl die Nachtstunden der mitteleuropäischen Sommerzeit.</li>
</ul>
<p><strong>Etliche Ausnahmen, viele Klauseln</strong></p>
<p>Diese ohnehin schwammigen Regelungen schränkt der Staatsvertrag mit diversen Ausnahmen ein. So sind von der Zugangserschwerungs-Pflicht zum Beispiel "Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien" ausgenommen.</p>
<p>Die Details für die Begründung des Gesetzes müssen noch fertig ausgearbeitet werden - allerdings abseits der Landesparlamente. In den Fachausschüssen wurde der Vertrag bereits vorgestellt, dort hagelte es zum Teil Kritik. Trotzdem wurde er jetzt mit minimalen Änderungen von den Ministerpräsidenten unterzeichnet. Nun sollen die Abgeordneten zustimmen, das gilt eigentlich nur noch als Formsache.</p>
<p>Um die Umsetzung kümmern sich dann die Referenten in den Staatskanzleien, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ein runder Tisch, an dem auch Internetprovider, Google, Microsoft und die Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle teilnehmen. Es gibt einiges zu tun: Bisher existiert keine Software, die die Anforderungen an einen staatlich zertifizierten Webfilter erfüllt.</p>
<p>Wie SPIEGEL ONLINE von mehreren Insidern erfuhr, hat aber ein deutscher Konzern offenbar ein entsprechendes Software-Projekt nahezu abgeschlossen. Wenn dieses Programm das Plazet der Jugendschützer bekommt, könnte der Staatsvertrag eine bedenkliche Situation schaffen: Provider müssen das Programm eines einzigen Wettbewerbers empfehlen, solange keine Konkurrenzsoftware das Wohlwollen der Jugendschützer findet.</p>
<p>{jumi [*5]}</p>Bankdaten-Export an die USA: Datenschützer wirft EU "Geheimgesetzgebung" vor (Spiegel Online, 25.11.2009)2009-11-30T21:51:11Z2009-11-30T21:51:11Zhttp://www.klischka.de/joomla/de/artikel/politik/852-bankdaten-export-an-die-usa-datenschuetzer-wirft-eu-qgeheimgesetzgebungq-vorKonrad Lischka[email protected]<h4>Bankdaten-Export an die USA<br /></h4>
<h1>Datenschützer wirft EU "Geheimgesetzgebung" vor <br /></h1>
<h4>US-Fahnder sollen nachschlagen können, wer in der EU an wen wie viel Geld überwiesen hat. Deutschland wird dieses sogenannte Swift-Abkommen im EU-Ministerrat passieren lassen, erklärt ein FDP-Abgeordneter. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht von "Geheimgesetzgebung".</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,663414,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 25.11.2009</a></h5>
<p>
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</p>
<p>Bonn - Der EU-Ministerrat wird am 30. November in einer Hauruck-Aktion wohl die Grundrechte der EU-Bürger einschränken. Zur Abstimmung steht ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten, das die Weitergabe der Bankdaten regelt. Wer hat in der EU an wen wie viel Geld wofür überwiesen? Diese Informationen sollen US-Fahndern zur Verfügung gestellt werden.</p>
<p>
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Der EU-Abgeordnete <span class="spTextlinkExt"><a title="EU-Abgeordneter Alexander Alvaro zum Bankdaten-Transfer" href="http://www.alexander-alvaro.de/index.php?seite=2827" target="_blank">Alexander Alvaro (FDP) erklärt</a></span>, die deutschen Vertreter im Ministerrat würden sich bei der Abstimmung am 30. November wohl enthalten. Deshalb sei "von einer Annahme des Swift-Abkommens auszugehen, wodurch den USA der Zugriff auf Finanztransaktionsdaten der europäischen Bürger ermöglicht werden würde".
<p>Konkret bedeutet das, wenn ein EU-Bürger innerhalb der EU Geld überweist, dürfen US-Ermittler diese Daten abgreifen:</p>
<ul>
<li class="MsoNormal">Informationen über den Urheber oder Empfänger der Transaktion wie Namen, Kontonummer, Adresse</li>
<li class="MsoNormal">Nationale Identifikationsnummern (zum Beispiel Nummern von Ausweisen wie Pass oder Personalausweis)</li>
<li class="MsoNormal">weitere persönliche Daten</li>
</ul>
<p>So steht es in einem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Vertragsentwurf.</p>
<p><strong>"Verfahren widerspricht Demokratieprinzip"</strong></p>
<p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert das Vorgehen gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Dieses Verfahren widerspricht meiner Ansicht nach dem Demokratieprinzip. Da soll der EU-Ministerrat mit einem Beschluss ein Abkommen durchwinken, das in die Grundrechte der Bürger eingreift. Der Termin ist so gewählt, dass das EU-Parlament keine Mitwirkungsmöglichkeiten hat; weil es sich um einen Beschluss handelt, ist auch der Bundestag außen vor."</p>
<p>Denn würden die Minister auch nur einen Tag später abstimmen, müssten sie sich vom EU-Parlament kontrollieren lassen. Anfang Dezember wird der EU-Vertrag von Lissabon in Kraft treten, der dem Parlament bei solchen Abkommen mehr Mitbestimmung einräumt.</p>
<p>Wenn sich Deutschland in der Abstimmung enthält und das Abkommen somit durchwinkt, wie der FDP-Abgeordnete Alvaro ankündigt, ist das eine schwere Schlappe für seine Parteikollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die heutige Bundesjustizministerin hatte 2007 als Abgeordnete erklärt: "Es darf nicht mehr möglich sein, dass amerikanische beziehungsweise staatliche Stellen im Allgemeinen auf Überweisungsdaten aus Deutschland oder anderen Ländern zugreifen können."</p>
<p><strong>"In dieser Form dürfen Grundrechte nicht beschnitten werden"</strong></p>
<p>Eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE vom 11. November 2009, wie ihr Ministerium zu dem Bankdaten-Abkommen heute steht, hat das Bundesjustizministerium bis heute nicht beantwortet. Nach Angaben von Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans hat sich die Bundesregierung laut der Nachrichtenagentur AFP in der Angelegenheit noch nicht festgelegt. Es werde noch Gespräche mit den Beteiligten auf internationaler Ebene geben, sagte er am Mittwoch. Noch vor wenigen Tagen war berichtet worden, die Bundesregierung habe dem EU-Botschafter eine klare Weisung erteilt, <span class="spTextlinkInt"><a title="dem Papier in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen" href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,661033,00.html">dem Papier in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen</a></span>.</p>
<p>Der SPIEGEL ONLINE vorliegende Vertragsentwurf war nicht öffentlich. Der Datenschutzbeauftragte kritisiert diese Informationpolitik: "Wir erleben hier eine beunruhigende Form der 'Geheimgesetzgebung'. Die Entwürfe des Beschlusses waren nicht öffentlich, ob es der Beschluss des Ministerrats sein wird, ist fraglich. Es gibt keine öffentliche Debatte, es dringt wenig aus den Ministerien nach außen - in dieser Form dürfen Grundrechte nicht beschnitten werden."</p>
<p>Als notwendig sehen die Vereinigten Staaten ein entsprechendes Bankdaten-Gesetz, weil die Genossenschaft Swift Ende 2009 eine neue multizonale Netzwerkarchitektur für die Bankdatenübermittlung in Betrieb nimmt: In Zukunft wird der innereuropäische Nachrichtenverkehr nur in den Swift-Datenzentren in den Niederlanden und der Schweiz verarbeitet und gespeichert. Den Datenschutz regulieren nationale Datenschutzgesetze, die auf der EU-Datenschutzrichtlinie beruhen. In der Schweiz ist die Gesetzgebung Experten zufolge mit der EU-Richtlinie vergleichbar.</p>
<p>Schaar rechnet mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gegen ein derartiges Abkommen. Fraglich sei aber, ob die Gerichte entsprechende Klagen annehmen können. Schaar: "Es ist gar nicht sicher, ob sich die Gerichte mit dem Beschluss des Ministerrats rein formaljuristisch überhaupt beschäftigen dürfen. Schließlich wurde hier kein Gesetz erlassen, dessen Zulässigkeit im Hinblick auf die Grundrechte die Richter prüfen könnten."</p>
<p>
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</script></p><h4>Bankdaten-Export an die USA<br /></h4>
<h1>Datenschützer wirft EU "Geheimgesetzgebung" vor <br /></h1>
<h4>US-Fahnder sollen nachschlagen können, wer in der EU an wen wie viel Geld überwiesen hat. Deutschland wird dieses sogenannte Swift-Abkommen im EU-Ministerrat passieren lassen, erklärt ein FDP-Abgeordneter. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht von "Geheimgesetzgebung".</h4>
<h5><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,663414,00.html" target="_blank">Spiegel Online, 25.11.2009</a></h5>
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<p>Bonn - Der EU-Ministerrat wird am 30. November in einer Hauruck-Aktion wohl die Grundrechte der EU-Bürger einschränken. Zur Abstimmung steht ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten, das die Weitergabe der Bankdaten regelt. Wer hat in der EU an wen wie viel Geld wofür überwiesen? Diese Informationen sollen US-Fahndern zur Verfügung gestellt werden.</p>
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Der EU-Abgeordnete <span class="spTextlinkExt"><a title="EU-Abgeordneter Alexander Alvaro zum Bankdaten-Transfer" href="http://www.alexander-alvaro.de/index.php?seite=2827" target="_blank">Alexander Alvaro (FDP) erklärt</a></span>, die deutschen Vertreter im Ministerrat würden sich bei der Abstimmung am 30. November wohl enthalten. Deshalb sei "von einer Annahme des Swift-Abkommens auszugehen, wodurch den USA der Zugriff auf Finanztransaktionsdaten der europäischen Bürger ermöglicht werden würde".
<p>Konkret bedeutet das, wenn ein EU-Bürger innerhalb der EU Geld überweist, dürfen US-Ermittler diese Daten abgreifen:</p>
<ul>
<li class="MsoNormal">Informationen über den Urheber oder Empfänger der Transaktion wie Namen, Kontonummer, Adresse</li>
<li class="MsoNormal">Nationale Identifikationsnummern (zum Beispiel Nummern von Ausweisen wie Pass oder Personalausweis)</li>
<li class="MsoNormal">weitere persönliche Daten</li>
</ul>
<p>So steht es in einem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Vertragsentwurf.</p>
<p><strong>"Verfahren widerspricht Demokratieprinzip"</strong></p>
<p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert das Vorgehen gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Dieses Verfahren widerspricht meiner Ansicht nach dem Demokratieprinzip. Da soll der EU-Ministerrat mit einem Beschluss ein Abkommen durchwinken, das in die Grundrechte der Bürger eingreift. Der Termin ist so gewählt, dass das EU-Parlament keine Mitwirkungsmöglichkeiten hat; weil es sich um einen Beschluss handelt, ist auch der Bundestag außen vor."</p>
<p>Denn würden die Minister auch nur einen Tag später abstimmen, müssten sie sich vom EU-Parlament kontrollieren lassen. Anfang Dezember wird der EU-Vertrag von Lissabon in Kraft treten, der dem Parlament bei solchen Abkommen mehr Mitbestimmung einräumt.</p>
<p>Wenn sich Deutschland in der Abstimmung enthält und das Abkommen somit durchwinkt, wie der FDP-Abgeordnete Alvaro ankündigt, ist das eine schwere Schlappe für seine Parteikollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die heutige Bundesjustizministerin hatte 2007 als Abgeordnete erklärt: "Es darf nicht mehr möglich sein, dass amerikanische beziehungsweise staatliche Stellen im Allgemeinen auf Überweisungsdaten aus Deutschland oder anderen Ländern zugreifen können."</p>
<p><strong>"In dieser Form dürfen Grundrechte nicht beschnitten werden"</strong></p>
<p>Eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE vom 11. November 2009, wie ihr Ministerium zu dem Bankdaten-Abkommen heute steht, hat das Bundesjustizministerium bis heute nicht beantwortet. Nach Angaben von Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans hat sich die Bundesregierung laut der Nachrichtenagentur AFP in der Angelegenheit noch nicht festgelegt. Es werde noch Gespräche mit den Beteiligten auf internationaler Ebene geben, sagte er am Mittwoch. Noch vor wenigen Tagen war berichtet worden, die Bundesregierung habe dem EU-Botschafter eine klare Weisung erteilt, <span class="spTextlinkInt"><a title="dem Papier in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen" href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,661033,00.html">dem Papier in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen</a></span>.</p>
<p>Der SPIEGEL ONLINE vorliegende Vertragsentwurf war nicht öffentlich. Der Datenschutzbeauftragte kritisiert diese Informationpolitik: "Wir erleben hier eine beunruhigende Form der 'Geheimgesetzgebung'. Die Entwürfe des Beschlusses waren nicht öffentlich, ob es der Beschluss des Ministerrats sein wird, ist fraglich. Es gibt keine öffentliche Debatte, es dringt wenig aus den Ministerien nach außen - in dieser Form dürfen Grundrechte nicht beschnitten werden."</p>
<p>Als notwendig sehen die Vereinigten Staaten ein entsprechendes Bankdaten-Gesetz, weil die Genossenschaft Swift Ende 2009 eine neue multizonale Netzwerkarchitektur für die Bankdatenübermittlung in Betrieb nimmt: In Zukunft wird der innereuropäische Nachrichtenverkehr nur in den Swift-Datenzentren in den Niederlanden und der Schweiz verarbeitet und gespeichert. Den Datenschutz regulieren nationale Datenschutzgesetze, die auf der EU-Datenschutzrichtlinie beruhen. In der Schweiz ist die Gesetzgebung Experten zufolge mit der EU-Richtlinie vergleichbar.</p>
<p>Schaar rechnet mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gegen ein derartiges Abkommen. Fraglich sei aber, ob die Gerichte entsprechende Klagen annehmen können. Schaar: "Es ist gar nicht sicher, ob sich die Gerichte mit dem Beschluss des Ministerrats rein formaljuristisch überhaupt beschäftigen dürfen. Schließlich wurde hier kein Gesetz erlassen, dessen Zulässigkeit im Hinblick auf die Grundrechte die Richter prüfen könnten."</p>
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