Jugendschutz

So kommt Sparkassen-Werbung auf rechtswidrige Pornoseiten

Raubkopie-Kataloge, Hardcore-Pornos ohne Alterscheck: In diesem Umfeld werben bisweilen Online-Anzeigen für seriöse Unternehmen. SPIEGEL ONLINE hat einige damit konfrontiert - die Firmen sind Opfer betrügerischer Geschäftemacher und undurchsichtiger Werbenetzwerke.

Spiegel Online, 10.5.2008
Eine bizarre Mischung: Auf einer eindeutig auf Deutschland ausgerichteten Seite mit Hardcore-Pornografie, aber ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutz-Maßnahmen, taucht Werbung für die Direktbank der Frankfurter Sparkasse auf. Oben der Videoteaser "Spanish Honey gets an Anal Lesson", unten der Werbe-Slogan: "Langfristig das Beste für Ihr Geld."

Ein Klick weiter wechselt die Anzeige: Ein Schmuckhersteller wirbt neben Hardcore-Filmen: "11. Mai Muttertag - Für die beste Mutter."


SPIEGEL ONLINE hat die Werbung auf mehreren Web-Angeboten geprüft, die in Deutschland entweder offensichtlich rechtswidrig sind, weil sie die strengen Jugendschutzauflagen nicht erfüllen, oder als Videostream Raubkopien aktueller Kinofilme zeigen. Andere Angebote bewegen sich in einem arg zwielichtigen Graubereich, bieten als einzigen Service umfassende Link-Kataloge zu offensichtlich illegalen Downloadquellen von Film-, Musik- und Software-Raubkopien. Auf vielen Seiten wurden in sogenannten Layern (Fenstern im Browser-Fenster) die Web- oder Werbeseiten namhafter Firmen eingeblendet.

Am Donnerstag benachrichtigte die Redaktion die betroffenen Unternehmen - darunter E-Plus, Karstadt, Jamba, Kabel Deutschland, Friendscout24, Congstar, Strato und Premiere. Die Unternehmen waren überrascht. Alle schließen laut eigenen Aussagen Werbung auf solchen Angeboten aus.

Betroffene Firmen sprechen von Betrug

Dennoch könnte in einigen Fällen durchaus Geld an die Betreiber der rechtswidrigen Seiten geflossen sein - über viele Umwege von den dort ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen beworbenen Firmen.

Die Frankfurter Sparkasse nennt die Werbung einen "schwerwiegenden Betrugsfall" innerhalb des "Affiliate-Partnerprogramms, welches wir durch eine externe Agentur betreuen lassen". Affiliate-Programme funktionieren im Prinzip so: Ein Unternehmen gibt Online-Werbemittel aus, die Webseiten einbinden können. Für bestimmte Aktionen (Seitenaufrufe, Registrierungen, Käufe) gibt es vorab definierte Provisionen.

Firmen haben keinen direkten Kontakt zu Werbeseiten

Nur: Die Unternehmen haben mit den eigentlichen Seitenbetreibern fast nie etwas zu tun. Die Provisionen und Werbe-Codes werden über mehrere Ebenen verteilt, bis ganz unten etwas bei den eigentlichen Betreibern von Webseiten ankommt. Die Verwertungskette sieht zum Beispiel so aus:
  1. werbendes Unternehmen (legt Budget, Ziele, generelle Regeln fest)
  2. Agentur (sucht passende Partnerprogramme für den Werbenden, erstellt womöglich das Werbematerial, plant im Detail)
  3. Partnerprogramm (wickelt als Zwischenstelle Programme ab, über die werbende Firmen Geld an Webseiten und Vermarkter vieler Webseiten für bestimmte Aktionen der Nutzer auszahlen)
  4. Vermarkter (betreibt ein Werbeumfeld, das aus mehreren Seiten besteht)
  5. Web-Angebote

Oliver Karthaus, Unternehmer im Adult-Business und Betreiber des Branchenblogs AWM-Resource, beschreibt SPIEGEL ONLINE das System der Partnerprogramme so: "Die Betreiber der Torrent-Websites oder Layer-Vermarkter bewerben sich oft mit anderen, neutralen Websites um die Aufnahme bei den Partnerprogrammen, die den AGB des jeweiligen Programms entsprechen. Ist die Aufnahme in das Programm erst einmal erfolgt, kann der Code der Werbemittel dann auch auf anderen Websites landen." So ist es laut den betroffenen Unternehmen auch in den von SPIEGEL ONLINE beobachteten Fällen geschehen (siehe Kasten unten).

Frankfurter Sparkasse prüft "rechtliche Schritte"

Zum Beispiel auf Porno- und Raubkopieportalen, so wie bei der Werbung der Frankfurter Sparkasse. Unternehmenssprecher Sven Matthiesen erklärt, man gebe strikte Vorgaben, welche Kriterien eine Website erfüllen muss, damit der Partner Werbung einbinden darf. Untersagt seien pornografische, gewaltverherrlichende und rechtsradikale Inhalte. Matthiesen: "Webseiten werden vor Freigabe der Partnerschaft explizit auf diese Inhalte geprüft."

Im vorliegenden Fall sei man aber "bewusst durch den Affiliate getäuscht" worden. Der habe "eine seriöse Website zur Prüfung angegeben." Die Bank hat den Partner gesperrt, prüft rechtliche Schritte und weist darauf hin, dass das Unternehmen bislang keine Zahlungen erhalten hat. Unternehmenssprecher Matthiesen betont: "Ein solcher Verstoß gegen die Programm-AGBs ist bisher nicht vorgekommen." Der Zwischenhändler hat auf Anfragen von SPIEGEL ONLINE nicht geantwortet.

Strato: "Unmöglich, alle Webseiten zu kennen"

Ähnlich erklärt der Internet-Dienstleister Strato den Werbe-Gau. Eine Anzeige der Firma war im Web auf einer Streamingseite zu sehen - neben einer Raubkopie des aktuellen Kinofilms "Iron Man". Passender Slogan der Strato-Anzeige: "Rasant surfen. Günstig telefonieren." Strato hat diese Werbung nach dem Hinweis von SPIEGEL ONLINE umgehend entfernen lassen. Auch in diesem Fall war die Werbung über ein Partnerprogramm platziert worden, bei dem ein Zwischenhändler agierte.

Strato-Pressesprecher Lars Gurow verweist auf die Geschäftsbedingungen des Strato-Partnerprogramms, die solch ein Werbeumfeld ausschließen. Gurow erklärt: "Die Seitenbetreiber holen sich die Werbung selber ab. Daher ist es bei dieser Werbeform nicht möglich, alle Websites zu kennen, auf denen geworben wird. Wann immer wir von einem Verstoß erfahren, lassen wir die Werbung umgehend entfernen."

Absolut sicher ist nur der Verzicht auf Partnerprogramme

Branchen-Experte Oliver Karthaus beurteilt die Kontrollmöglichkeiten bei solchen Partnerprogrammen ähnlich. Die namhaften Unternehmen, die oft in den Layern erscheinen, hätten häufig keine Möglichkeit herauszufinden, auf welchen Websites ihre Werbung tatsächlich erscheint.

Denn, so Karthaus: "Oft haben die Unternehmen viele Tausend Partner, die nicht ständig alle bis ins kleinste Detail überwacht werden können. Bei den Layer-Vermarktern ist das auch noch schwieriger zu überwachen, da diese selbst wieder viele Tausend Partner habe." Karthaus sieht für Unternehmen diese Alternativen: "Es ist nur möglich, die Einblendung auf Torrent-Sites und anderen illegalen Angeboten per AGB zu verbieten oder eben Layer-Vermarkter komplett als Partner zu meiden."

Layer-Vermarkter sind die letzten Zwischenhändler in der Verwertungskette von Partnerprogrammen. Sie haben den direkten Kontakt zu den Webseiten, verdienen ausschließlich an den Provisionen. Eine Folge dieses Geschäftsmodells beschreibt Branchen-Kenner Karthaus so: "Wie in den meisten Branchen gibt es auch unter den Partnerprogrammen Anbieter, die gerne mal ein Auge zudrücken, wenn Massen an Leads und Sales erzeugt werden. Da wird dann schon einmal über die Herkunft des Traffics hinweggesehen."

Wer wirbt auf Pornoportalen, wie viel nehmen die Betreiber ein?

Denn es gibt nur wenige Branchen, die bewusst auf den gut besuchten, da altersprüfungsfreien FSK18-Seiten werben wollen. Andere FSK18-Seiten werben dort, vor allem die aus dem Ausland, die deutsche Kunden ansprechen wollen. Denn derzeit darf man die nicht über Googles AdWords auf Erotik-Angebote locken. Branchen-Experte Karthaus: "Da sind Partnerprogramme, bei dem andere Seitenbetreiber pro vermitteltem Kunden Provisionen erhalten, die effektivste Lösung." Karthaus schätzt die Einnahmen von großen FSK18-Amateur-Portalen so: "Da kann man von deutlich siebenstelligen Einnahmen pro Jahr ausgehen."

Außerdem werben auf zwielichtigen Seiten derzeit auch viele Anbieter, die kostenpflichtigen Zugang zum sogenannten Usenet anbieten. Dieser Internetdienst ist eigentlich für Diskussionsforen gedacht, in vielen Usenet-Gruppen werden allerdings heute Musik- und Film-Raubkopien sowie Pornografie zum Download angeboten. Zugang zu diesen Usenet-Gruppen gewähren traditionelle Internet-Provider nur noch sehr selten.

Aber es gibt Anbieter, die sich dafür bezahlen lassen – und für ihre Dienste werben, bevorzugt auf den zwielichtigen oder offenkundig rechtswidrigen Seiten, wo sich die potentiellen Kunden heute ihre Raubkopien und Pornos besorgen.

Die Werbegelder fließen über viele Zwischenhändler

Solche Werbekunden sind nach Einschätzung des Branchenkenners Karthaus aber die Minderheit: "Dass Unternehmen gezielt selbst auf FSK18-Websites bezahlte Werbung buchen, ist mit Sicherheit die absolute Ausnahme. Hier läuft zu 99 Prozent alles auf Basis von Partnerprogrammen, wo pro Sale oder Lead vergütet wird."

Partnerprogramme kann man sich heute als weit verzweigtes Röhrensystem vorstellen: Oben schüttet jemand Geld rein, es fließt, verzweigt sich, zwischendurch staut sich viel, aber selbst in die kleinsten, entlegensten, am weitesten verzweigten und dunkelsten Röhren am Ende des Netzes schwappt noch etwas.

Landgericht macht werbende Firmen haftbar

Eine Gefahr könnte für dieses System eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt sein. Anfang des Jahres entschied das Gericht, dass ein Unternehmen, das Werbung auf einer Internet-Plattform schaltet, auf der überwiegend urheberrechtswidrige oder jugendgefährdende Werke zum Download angeboten werden, dafür abgemahnt werden kann und dass ein Gericht solche Werbeschaltung per einstweiliger Verfügung verbieten darf. In dem Fall ging es um Anzeigen eines großen Internetproviders auf einem Portal mit Links zu Raubkopie-Downloads. Geklagt hatte ein Videotheken-Verband, der hier einen unzulässigen Wettbewerb ausmachte.

Der Hamburger Anwalt Martin Bahr, Experte für das Recht der Neuen Medien, bewertet das Urteil so: "Wenn sich die Rechtsauffassung durchsetzt, dass Werbende als Mitstörer für jugendgefährdende oder urheberrechtswidrige Inhalte haften, könnte die Finanzierungsmöglichkeit über Online-Werbung verschwinden." Denn, so Bahr: "Die auf Deutschland ausgerichteten Seiten mit FSK18-Inhalten ohne Altersprüfung und derlei können zwar aus dem Ausland operieren - viele potentielle Anzeigenkunden aber nicht."

Aktenzeichen: 3-08 O 143/07

REAKTIONEN: SO ERKLÄREN FIRMEN DIE WERBE-PANNE

Congstar
Wie konnte das passieren? Die Werbung, die auf den von Ihnen genannten Seiten von unserem Unternehmen vorzufinden war, wurde von einem Affiliate platziert. Der hinter dieser Werbeplatzierung stehende Affiliate hatte sich unter einer anderen, telekommunikationsthemenaffinen URL erst seit kurzem bei unserem Partner-Programm über ein Affiliate-Netzwerk angemeldet. Diese URL verstieß inhaltlich nicht gegen unsere Partner-Programm-AGBs, weshalb sie von der Agentur, die unser Partner-Programm betreut, zur Einbindung der congstar Werbung frei geschaltet wurde. Allerdings stellte sich nun bei genauer Recherche heraus, dass der Affiliate über eine äußerst trickreiche Java-Script Programmierung dafür sorgte, dass die Werbung auf diesen für uns untragbaren und nicht von uns frei gegebenen Sites, anstatt auf der von ihm tatsächlich angemeldeten Site, eingebunden wurde. Hier liegt ein ganz klarer Verstoß gegen unsere Partner-Programm-AGBs vor.

Konsequenzen? Diese Einbindung entspricht in keinster Weise unserer Vorstellung von geeignetem Werbeumfeld und ist darüber hinaus weder mit unseren Partner-Programm-AGBs für Affiliates konform, noch mit den Netzwerk AGB des Netzwerkbetreibers. Wir haben diesem Affiliate sofort fristlos gekündigt.

Wie prüfen Sie ein Online-Werbeumfeld? Grundsätzlich werden zum congstar Partnerprogramm nur Affiliates mit Telekommunikationsthemenaffinen und für uns themenrelevanten Seiten zugelassen. Hier findet auch eine regelmäßige intensive Kontrolle der bei uns unter Vertrag stehenden Affiliates statt. Durch das technisch sehr ausgefeilte und trickreiche Vorgehen des Affiliates, welcher für die unerlaubte und für uns in keinster Weise tragbare Werbeeinbindung auf der Seite gesorgt hat, konnte er durch die Kontrollen zunächst nicht ausfindig gemacht werden. Wir werden aber umgehend unsere Kontrollen auch auf ausgefeiltere und neue Methoden der Affiliates anpassen. Desweiteren sind wir selbstverständlich darauf bedacht, unsere Kontrollen der Affiliates immer weiter auszubauen und den technischen Raffinessen anzupassen. Wir werden alles daran setzen, congstar Werbeschaltungen in diesem zwielichtigen Umfeld zu verhindern.

E-Plus
Wie konnte das passieren?
Die E-Plus Gruppe arbeitet im Online Bereich mit verschiedenen Affiliate-Partnern zusammen. Einer dieser Affiliate-Partner hat die einer solchen Kooperation zugrundeliegenden Geschäftsbedingungen, die auch regeln, in welchem Online Umfeld geworben werden darf und in welchem nicht, nicht eingehalten und ist entsprechend von uns über die relevanten Affiliate-Netzwerke gesperrt worden. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass die E-Plus Gruppe bisher mit nur ganz wenigen Ausnahmen vor allem sehr positive Erfahrungen mit ihren Affiliate Partnern gemacht hat. Die E-Plus Gruppe lehnt es grundsätzlich ab, dass ihre Werbung auf Online Seiten auftaucht, die vorhandene rechtliche Bestimmungen verletzen, sei es, dass sie rechtsradikales Gedankengut transportieren, die Jugendschutzbestimmungen missachten etc.

Wie prüfen Sie ein Online-Werbeumfeld? Laut der AGB für die E-Plus-Partnerprogramme ist es Affiliate-Partnern insgesamt untersagt auf Seiten pornografischen Inhalts Werbung von E-Plus zu schalten. Der Einsatz der Layer-Technologie, wie sie auf den von Ihnen beigefügten Seiten zu finden war, ist ebenfalls untersagt. Bei ihr handelt es sich um eine Form des Cookie-Spammings und es lässt sich dann auch gar nicht mehr kontrollieren, auf welchen Seiten die Werbung geschaltet wurde. Deshalb erlauben wir den Einsatz nicht. Die E-Plus Gruppe selbst wirbt nicht bei Angeboten, die deutsche Rechtsbestimmungen verletzen. Wenn überhaupt, kann dies nur durch das Fehlverhalten eines Partners vorkommen. Sobald dies festgestellt wird, geht das Unternehmen dagegen vor. Allerdings handelt es sich beim Internet um einen Bereich, der sich in seiner Gesamtheit nicht komplett screenen und auf das genannte Fehlverhalten untersuchen lässt. Deshalb kann es zu Platzierungen der Werbung auf Seiten kommen, die von der E-Plus Gruppe auf keinen Fall als Werbeumfeld gewünscht sind. Wie gesagt, es handelt sich hier um Einzelfälle, in der überwiegenden Mehrheit sind die Erfahrungen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Partnern positiv.

Jamba
Wie konnte das passieren? Bei den von Ihnen genannten Webseiten handelt es sich ganz klar um missbräuchliche Nutzung unseres Werbeangebots. Unser Unternehmen bietet Betreibern von Webseiten die Möglichkeit, über ein Affiliate-Programm für unsere Produkte zu werben. Dieses Programm wird durch externe Affiliate-Netzwerke abgewickelt. Die interessierten Betreiber von Webseiten müssen klar definierte Kriterien erfüllen, damit sie unsere Werbung auf ihrer Seite platzieren dürfen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von diesem Werbeumfeld.

Wie prüfen Sie ein Online-Werbeumfeld?
Die interessierten Betreiber von Webseiten müssen klar definierte Kriterien erfüllen, damit sie unsere Werbung auf ihrer Seite platzieren dürfen. Es gibt einen vertraglich geregelten Kriterienkatalog, zu dessen Prüfung und Einhaltung sich unsere Affiliate-Partner verpflichten. Bestandteile des Katalogs sind u. a. Punkte wie Einhaltung der Jugendschutzvorschriften und anderer rechtlicher Vorgaben. Wie bereits oben erwähnt ist das Werben für Jamba und dessen Produkte auf Seiten mit anstößigem Inhalt (pornographisch, rassistisch und Gewalt verherrlichend) untersagt.

Konsequenzen? Dennoch: Leider gibt es bis heute keine völlig sichere Lösung, die im Internet vor Missbrauch der Affiliatewerbung schützt. Wie auch in vielen anderen Bereichen des Interets ist auch hier typischerweise die Kontrollierbarkeit der Angebote eingeschränkt. Vor allem bei Mitmach- und User-Generated-Content-Angeboten, zu denen auch Affiliate-Programme zählen, ist Missbrauch aufgrund der hohen Anzahl der Teilnehmenden Nutzer schwer zu kontrollieren. Wir haben uns deshalb mit Branchenverbänden und anderen Branchenteilnehmern zusammengeschlossen, um gezielt an Lösungen für dieses Problem zu arbeiten.

Kabel Deutschland
Wie konnte das passieren?
Kabel Deutschland hat noch nie selbst auf den von Ihnen zitierten illegalen und unseriösen Seiten Online-Werbung geschaltet. Dies geschieht in Einzelfällen bedauernswerterweise durch Affiliate-Partner von uns, die vertragswidrg nicht autorisiert Werbemittel von uns dort schalten.

Wie prüfen Sie ein Online-Werbeumfeld?
Die mit den Affiliate-Partner geschlossenen Vermarktungsverträge für Online-Werbung untersagen ausdrücklich jedwede Platzierung von Kabel Deutschland Online-Werbung auf Websites, die- die Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder - die gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Aufgrund der oben genannten Kriterien trifft eine von uns beauftragte Agentur eine Vorauswahl der sich bewerbenden Affiliate-Partner.

Konsequenzen? Wenn wir erfahren, dass einer unserer Affiliate-Partner sich vertragswidrig verhält, so mahnen wir ihn ab. In besonders krassen Fällen wie diesem, trennen wir uns von ihm. Weiterhin prüfen wir die Erstattung einer Strafanzeige gegen den vertragswidrigen Affiliate-Partner. Zudem erhalten diese Affiliate-Partner keine Provisionen für geschlossene Kundenverträge, die über solche unseriösen Websites zustande kommen. Wir haben zudem eine "Blacklist" angelegt, in der alle uns bekannten, illegalen Websites sowie die Namen der entsprechenden Affilate-Partner gesammelt und gesperrt werden. Weiterhin beteiligt sich Kabel Deutschland an der neu gegründeten Projektgruppe "Affiliate - Werbung auf illegalen Download-Seiten" des BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.), in der sich namhafte Unternehmen aus der Branche zu diesem Thema austauschen und gemeinsam Wege und Maßnahmen finden möchten, um gegen Werbung auf illegalen Online-Seiten vorzugehen. Im konkreten Fall haben wir uns bereits von diesem unseriösen Affiliate-Partner getrennt. Leider ist es für uns nicht immer möglich, herauszufinden, welcher Affiliate-Partner die Online-Werbung unautorisiert auf diese illegalen Seiten verbracht hat. Wir können anhand der Provisionen, die für geschlossene Kundenverträge über diese unseriösen Websites zustande kommen, feststellen, welche Affiliate-Partner dahintersteckt oder sehen die vertragswidrig platzierte Online-Werbung live und können den Link zurückverfolgen. 

Karstadt
Wie konnte das passieren?
Die Schaltung von Bannern erfolgt unsererseits über eine Agentur, die wiederum mit einem Affiliate Netzwerk zusammen arbeitet. Es liegt ein grober Verstoß gegen die vereinbarten AGB vor.

Wie prüfen Sie ein Online-Werbeumfeld?
In unseren AGB ist festgehalten, dass unsere Internet-Werbung nicht auf Seiten mit pornografischem und/oder Jugend gefährdendem Inhalt, extremistischen, Gewalt verherrlichenden oder extremen reliösen Aussagen etc. erscheinen darf.

Konsequenzen? Karstadt als auch das von uns beauftragte Affiliate-Netzwerk haben die Zusammenarbeit mit dem Betreiber der von Ihnen benannten Bannerwerbung mit sofortiger Wirkung beendet. Die Werbung wurde noch gestern von der Site entfernt. Wir prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen das Unternehmen, das unsere Werbung im Affiliate-Netzwerk geschaltet und gegen die AGB verstoßen hat.

Premiere
Wie konnte das passieren?
In dem von ihnen geschilderten Fall prüfen wir, über welchen Kanal die Premiere Website - die übrigens keines der von uns zugelassenen Werbemittel ist - auf die Internetseite eingebunden wird.

Wie prüfen Sie ein Online-Werbeumfeld?
Premiere schaltet keine Onlinewerbung auf Websites mit pornographischen oder unmoralischen Inhalten. Auch bei Kooperationen mit Dienstleistern wie Betreiber von Partnerprogrammen ("Affiliate") machen wir dies zur Bedingung. Dies wird von uns regelmäßig überprüft.

Konsequenzen?
Bei Verstößen mahnen wir die Betreiber oder beenden die Zusammenarbeit. 

Schwab Versand
Wie konnte das passieren? Schwab hat auf den genannten Seiten aktiv keine Werbung geschaltet. Die Werbung wurde ohne unser Wissen und entgegen der über unsere AGB abgesicherten Grundsätze durch einen Partner aus unserem Affiliate-Programm geschaltet. Schwab hat dabei einen Dienstleister eingeschaltet, der die Affiliate Programme betreut. Bei den Affiliate Programmen selbst registrieren sich einzelne Publisher (Partner). Diese Partner können nach Akzeptanz der AGB des jeweiligen Unternehmens die Werbemittel unter Einhaltung der AGB des Affiliate Programms und der AGB des jeweiligen Unternehmens verwenden.

Wie prüfen Sie ein Online-Werbeumfeld? Schwab distanziert sich deutlich von Internet-Seiten, die "Gewaltdarstellungen, rassistischen, pornographischen, diskriminierenden oder andere rechts- oder sittenwidrige Inhalte veröffentlichen" (wörtlicher Auszug aus den Schwab Affiliate AGB) und schließt diese über die AGB kategorisch aus. Jeder teilnehmende Affiliate Partner verpflichtet sich durch aktive Akzeptierung der AGB, keine Werbeeinblendungen in den beschriebenen Umfeldern zu platzieren. Weiterhin ist jeder Partner über die AGB des Affiliate Programmbetreibers verpflichtet solche Handlungen zu unterlassen. Wir schließen über unsere AGB aus, dass unsere Affiliate Agentur und die Affiliate Netzwerke für uns Online Werbung in Medien schalten, die pornografischen, illegalen, extremistisch politischen oder religiösen oder gewaltverherrlichten Inhalt verbreiten. Zusätzlich ist unser Dienstleister verpflichtet, die Partner sorgfältig nach diesen Kriterien zu überprüfen. Diese Partner verteilen die Werbung auf unterschiedliche Webseiten. Wenn wir gewahr werden, dass ein Partner bei der Auswahl der Webseiten, auf denen er Werbung schaltet, gegen unsere AGB verstößt, lassen wir unseren Dienstleister diesen Partner unverzüglich sperren. Weiterhin behalten wir uns in solchen Fällen vor, im Falle solcher Verstöße juristische Schritte einzuleiten.

Konsequenzen?
Der Partner wurde unverzüglich durch unseren Dienstleister gesperrt, ausstehende Provisionen werden aufgrund des Vertragsverstoßes nicht gezahlt. Der Partner wurde aufgefordert, alle Werbemittel, die Schwab darstellen, unverzüglich von sämtlichen Seiten, auf denen er sie geschaltet hatte, zu entfernen. Da die eingesetzten Werbemittel nicht bei uns gehostet werden, muss der Partner die Löschung selbst vornehmen. Unser Dienstleister wird mit Nachdruck unsere Aufforderung durchsetzen. Wie bereits erwähnt, werden juristische Maßnahmen geprüft. Unser Dienstleister erstellt uns zur Zeit eine gesonderte Stellungnahme.

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